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Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße . 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 053 /20 24 Hamburg, den 25 . April 20 24 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Kurzbericht über die 140 . Mitgliederversammlung des VHSp am 22 . April 202 4 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen seiner 140 . Ordentlichen Mitgliederversammlung empfing der Verein Ham- burger Spediteure e.V. (VHSp) rund 160 Gäste aus Politik und Wirtschaft im Hotel Hafen Hamburg. Der Vorsitzer des VHSp, Axel Plaß, ging zunächst im internen Teil der Mitglieder- versammlung auf die Themen ein, die das Speditionsgewerbe in den vergangen en 12 Monaten besonders bewegt haben. Von der Diskussion über die Neubeurteilung der Rolle des Spediteurs als Versicherungsvermittler , den Auswirkungen der Krise im Roten Meer über die zukünftigen Herausforderungen der Zollspediteure durch die Reform des EU -Zollrecht es bis hin z um Einsatz alternativer Kraftstoffe reichte die Bestandsaufnahme. Einen besonders kritischen Blick warf der VHSp -Vorsitzer aber auf die lange Reali- sierungsdauer der neuen Köhlbrand querung . 2012 wurde vom damaligen Hambur- ger Bürgermeister und heutigem Bundeskanzler Olaf Scholz verkündet, dass die jetzige Köhlbrandbrücke marode sei und durch einen Ersatzbau ersetzt werden müsse. Der an Ostern 2024 von der Behörde für Wirtschaft und Innovation vorgestellte Zeitplan beleg t hingegen eindrucksvoll, warum sich die wirtschaftlichen und politischen Probleme in Deutschland häufen . In Anbetracht der Tatsache, dass nach einhelliger politischer Meinung der Hamburger Hafen zur kritischen Infrastruktur zählt und ein zentrales Element der Versorgungssicherheit nicht nur Deutschlands sein soll , muss man sich ernsth aft die Frage stellen, warum dann für einen Ersatzneubau rund 30 Jahre benötigt werden. In der begleitenden Pressekonferenz machte der VHSp -Vorsitzer deutlich, dass die Lage des Hamburger Hafens , eigentlich ein geografischer, wirtschaftlicher und ökolo- gischer Glücksfall für Deutschland sei. Umso tragischer ist es, dass das Handeln bzw. Nicht -Handeln von Politik und Verwaltung innerhalb weniger Jahre dazu geführt haben, dass alle großen deutschen Seehäfen zwischen 20 und 30 Prozent ihres Container- umschlages verloren haben. „Um zumindest Hamburg wieder zu dem Hafen zu ma- chen, der er mal war , werde der VHSp auch weiterhin seine Finger in die offenen Wun- den legen“, so Plaß.2 Hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung sind die Unternehmen aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen ähnlich pessimistisch wie im Vorjahr. Der aktuellen VHSp -Konjunkturumfrage zufolge, an der sich rund 36 Prozent der Mitgliedsfirmen beteiligt haben, geht m ehr als die Hälfte (53 Prozent) der befragten Unternehmen von sinkenden Umsätzen (Vorjahr 57 Prozent) aus, nur 15 Prozent rechnen mit mehr (Vor- jahr 18 Prozent) bzw. 32 Prozent mit stabilen Umsätzen (Vorjahr 25 Prozent). Auch die Gewinnerwartung fällt in diesem Jahr erneut nicht sonderlich positiv aus. Nur 14 Prozent (Vorjahr 13 Prozent) erwarten steigende Gewinne, 25 Prozent (Vorjahr 30 Prozent) der Unternehmen gehen von stabilen Gewinnen aus, jedoch befürchten 55 Prozent (Vorjahr 54 Prozent) si nkende Gewinne, und 6 Prozent (Vorjahr 2 Prozent) gehen sogar von Verlusten für das laufende Geschäftsjahr aus. Die Herausforderungen, vor denen die deutsche Wirtschaft seit geraumer Zeit steht, spiegelt sich auch in der Frage wider , ob die Anzahl der Mitarbeitenden mehr oder weniger geworden ist im Vergleich zum Vorjahr. Wie die Umfrageergebnisse zeigen, haben nur noch 21 Prozent der befragten Unternehmen mehr Personal eingestellt. Das sind 16 Prozentpunkte weniger gegenüber der letztjährigen Umfrage. Gleichwohl ist aber auch bei der Hälfte der befragten Unternehmen die Anzahl der Mitarbeitenden gleichgeblieben, was einem Zuwachs von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gleichwohl ist an der zukünftigen Personalplanung aber auch zu erkennen, dass das Speditions - und Logistikgewerbe in der Hansestadt für Arbeitnehmende weiter- hin attraktiv ist. So planen immerhin 23 Prozent der befragten Unternehmen Neu-einstellungen in diesem Jahr. Lediglich 13 Prozent der Unternehmen rechnen mit einem Stellenabbau, der Rest geht von einer stabilen Personalstärke aus. Unverändert große Sorgen bereitet den Mitgliedsfirmen der Fachkräftemangel . 70 Prozent der befragten Unternehmen beklagen einen Mangel an qualifiziertem Per-sonal. Der größte Bedarf besteht mit 52 Prozent bei kaufmännischen Mitarbeitern. Die Bereitschaft der Mitgliedsfirmen ist weiterhin groß, Nachwuchs auszubilden . 81 Prozent der befragten Unternehmen bilden aus. Doch die Situation am Ausbil-dungsmarkt wird dem Fachkräftemangel nicht entgegenwirken können. Erstmals konnten weniger als die Hälfte aller Mitgliedsfirmen im vergangenen Jahr alle an-gebotenen Ausbildungsplätze besetzen. 77 Prozent der Befragten erhalten nach wie vor zu wenig Bewerbungen. Zudem ist fehl ende Qualifikation für 71 Prozent der befragten Unternehmen weiter ein Hindernis bei der Besetzung der Ausbildungs-plätze. Der Sachverständigenrat ("Wirtschaftsweise"), der die Bundesregierung berät, geht von eingetrübten Aussichten für die deutsche Konjunktur in diesem Jahr aus. Trotz dieser aktuell wenig positiven Aussichten scheinen die Arbeitsplätze in der Spediti- ons - und Logistikbranche weit überwiegend sicher zu sein. So sehen nur rund 6 Pro- zent der befragten Mitgliedsfirmen die Arbeitsplätze angesichts der wirtsch aftl ichen und politischen Gesamtlage in Deutschland und der Welt als unsicher an.3 Die Wirtschaft hat der Politik schon zahlreiche Vorschläge unterbreitet, wie eine wirt-schaftliche Wiederbelebung Deutschlands erfolgen könnte . Ein wesentlicher Aspekt , der dabei aktuell helfen könnte, ist der Bürokratieabbau . Diese Tatsache spiegelt sich auch in der aktuellen Umfrage wider. Auf die Frage, in welchen Bereichen der Spedition die Mitgliedsfirmen Möglichkeiten sehen, überflüssige Bürokratie abzu-bauen, wurde am häufigsten der Zoll - und Steuerbereich , gefolgt von den Doku- mentationspflichten sowie den Genehmigungsverfahren genannt. Die Botschaft der befragten Unternehmen war eindeutig: Angesichts der sich eintrübenden wirt-schaftlichen Erwartungen müssen die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, konsequent für den Bürokratieabbau in allen Bereichen genutzt werden. Die Mitgliederversammlung des VHSp hat einen neuen Vorstand gewählt. Für Herrn Jürgen Tonak (Kühne & Nagel (AG & Co.) KG ), der nach acht Jahren im Vorstand zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stand und somit aus dem Vorstand ausgeschieden ist, wurde Herr Claas Röttger (Kühne & Nagel (AG & Co.) KG ) neu in den Vorstand gewählt. Für über 25 Jahre andauernde ehrenamtlich e Tätigkeit im VHSp wurden die Herren Holger Schumacher (IP Customs Solutions GmbH ) und Oliver Karsten Thormählen (Rieck Sea Air Cargo International GmbH & Co. KG) gebührend geehrt. Im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung ging Axel Plass u.a. kritisch auf die Versäumnisse von Politik und Verwaltung ein, die dazu geführt haben , dass sich die Aussichten für den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv eingetrübt haben. Abgerundet wurde die gelungene Jahreshauptversammlung durch einen Gastvor- trag von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Josef Radermacher vom Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung/n (FAW/n) in Ulm zum Thema „Ener- gie, Klima, Zukunft - Was kommt auf den Verkehrssektor zu?“ in dem er auf die ver- schiedenen Irrungen und Wirrungen in der von der Politik angestrebten Energie - und Verkehrswende einging. Die abschließende Networking -Session mit leckerem Essen und erfrischenden Ge- tränken nutzten die anwesenden Gäste für einen regen Gedankenaustausch. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße . 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 053 /20 24 Hamburg, den 25 . April 20 24 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Kurzbericht über die 140 . Mitgliederversammlung des VHSp am 22 . April 202 4 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen seiner 140 . Ordentlichen Mitgliederversammlung empfing der Verein Ham- burger Spediteure e.V. (VHSp) rund 160 Gäste aus Politik und Wirtschaft im Hotel Hafen Hamburg. Der Vorsitzer des VHSp, Axel Plaß, ging zunächst im internen Teil der Mitglieder- versammlung auf die Themen ein, die das Speditionsgewerbe in den vergangen en 12 Monaten besonders bewegt haben. Von der Diskussion über die Neubeurteilung der Rolle des Spediteurs als Versicherungsvermittler , den Auswirkungen der Krise im Roten Meer über die zukünftigen Herausforderungen der Zollspediteure durch die Reform des EU -Zollrecht es bis hin z um Einsatz alternativer Kraftstoffe reichte die Bestandsaufnahme. Einen besonders kritischen Blick warf der VHSp -Vorsitzer aber auf die lange Reali- sierungsdauer der neuen Köhlbrand querung . 2012 wurde vom damaligen Hambur- ger Bürgermeister und heutigem Bundeskanzler Olaf Scholz verkündet, dass die jetzige Köhlbrandbrücke marode sei und durch einen Ersatzbau ersetzt werden müsse. Der an Ostern 2024 von der Behörde für Wirtschaft und Innovation vorgestellte Zeitplan beleg t hingegen eindrucksvoll, warum sich die wirtschaftlichen und politischen Probleme in Deutschland häufen . In Anbetracht der Tatsache, dass nach einhelliger politischer Meinung der Hamburger Hafen zur kritischen Infrastruktur zählt und ein zentrales Element der Versorgungssicherheit nicht nur Deutschlands sein soll , muss man sich ernsth aft die Frage stellen, warum dann für einen Ersatzneubau rund 30 Jahre benötigt werden. In der begleitenden Pressekonferenz machte der VHSp -Vorsitzer deutlich, dass die Lage des Hamburger Hafens , eigentlich ein geografischer, wirtschaftlicher und ökolo- gischer Glücksfall für Deutschland sei. Umso tragischer ist es, dass das Handeln bzw. Nicht -Handeln von Politik und Verwaltung innerhalb weniger Jahre dazu geführt haben, dass alle großen deutschen Seehäfen zwischen 20 und 30 Prozent ihres Container- umschlages verloren haben. „Um zumindest Hamburg wieder zu dem Hafen zu ma- chen, der er mal war , werde der VHSp auch weiterhin seine Finger in die offenen Wun- den legen“, so Plaß.2 Hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung sind die Unternehmen aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen ähnlich pessimistisch wie im Vorjahr. Der aktuellen VHSp -Konjunkturumfrage zufolge, an der sich rund 36 Prozent der Mitgliedsfirmen beteiligt haben, geht m ehr als die Hälfte (53 Prozent) der befragten Unternehmen von sinkenden Umsätzen (Vorjahr 57 Prozent) aus, nur 15 Prozent rechnen mit mehr (Vor- jahr 18 Prozent) bzw. 32 Prozent mit stabilen Umsätzen (Vorjahr 25 Prozent). Auch die Gewinnerwartung fällt in diesem Jahr erneut nicht sonderlich positiv aus. Nur 14 Prozent (Vorjahr 13 Prozent) erwarten steigende Gewinne, 25 Prozent (Vorjahr 30 Prozent) der Unternehmen gehen von stabilen Gewinnen aus, jedoch befürchten 55 Prozent (Vorjahr 54 Prozent) si nkende Gewinne, und 6 Prozent (Vorjahr 2 Prozent) gehen sogar von Verlusten für das laufende Geschäftsjahr aus. Die Herausforderungen, vor denen die deutsche Wirtschaft seit geraumer Zeit steht, spiegelt sich auch in der Frage wider , ob die Anzahl der Mitarbeitenden mehr oder weniger geworden ist im Vergleich zum Vorjahr. Wie die Umfrageergebnisse zeigen, haben nur noch 21 Prozent der befragten Unternehmen mehr Personal eingestellt. Das sind 16 Prozentpunkte weniger gegenüber der letztjährigen Umfrage. Gleichwohl ist aber auch bei der Hälfte der befragten Unternehmen die Anzahl der Mitarbeitenden gleichgeblieben, was einem Zuwachs von 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gleichwohl ist an der zukünftigen Personalplanung aber auch zu erkennen, dass das Speditions - und Logistikgewerbe in der Hansestadt für Arbeitnehmende weiter- hin attraktiv ist. So planen immerhin 23 Prozent der befragten Unternehmen Neu-einstellungen in diesem Jahr. Lediglich 13 Prozent der Unternehmen rechnen mit einem Stellenabbau, der Rest geht von einer stabilen Personalstärke aus. Unverändert große Sorgen bereitet den Mitgliedsfirmen der Fachkräftemangel . 70 Prozent der befragten Unternehmen beklagen einen Mangel an qualifiziertem Per-sonal. Der größte Bedarf besteht mit 52 Prozent bei kaufmännischen Mitarbeitern. Die Bereitschaft der Mitgliedsfirmen ist weiterhin groß, Nachwuchs auszubilden . 81 Prozent der befragten Unternehmen bilden aus. Doch die Situation am Ausbil-dungsmarkt wird dem Fachkräftemangel nicht entgegenwirken können. Erstmals konnten weniger als die Hälfte aller Mitgliedsfirmen im vergangenen Jahr alle an-gebotenen Ausbildungsplätze besetzen. 77 Prozent der Befragten erhalten nach wie vor zu wenig Bewerbungen. Zudem ist fehl ende Qualifikation für 71 Prozent der befragten Unternehmen weiter ein Hindernis bei der Besetzung der Ausbildungs-plätze. Der Sachverständigenrat ("Wirtschaftsweise"), der die Bundesregierung berät, geht von eingetrübten Aussichten für die deutsche Konjunktur in diesem Jahr aus. Trotz dieser aktuell wenig positiven Aussichten scheinen die Arbeitsplätze in der Spediti- ons - und Logistikbranche weit überwiegend sicher zu sein. So sehen nur rund 6 Pro- zent der befragten Mitgliedsfirmen die Arbeitsplätze angesichts der wirtsch aftl ichen und politischen Gesamtlage in Deutschland und der Welt als unsicher an.3 Die Wirtschaft hat der Politik schon zahlreiche Vorschläge unterbreitet, wie eine wirt-schaftliche Wiederbelebung Deutschlands erfolgen könnte . 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SP53/2024
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Verfahren ............................................................................................................... 8 6.1 Zuständigkeit ........................................................................................................... 8 6.2 Antragstellung ......................................................................................................... 8 6.3 Entscheidung .......................................................................................................... 8 6.4 Datenerfassung in den Fachverfahren..................................................................... 9 6.5 Beratende Begleitung .............................................................................................. 9 6.6 Arbeitgeber-Service und das Key Account Management ........................................10 6.7 Abgrenzung zu anderen allgemeinen F örderinstrumenten .....................................10 6.7.1 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 45 SGB III ..........................10 6.7.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) nach §§ 51 ff. SGB III ...............10 6.7.3 Einstiegsqual ifizierung (EQ) nach § 54a SGB III ...................................................10 6.8 Qualitätssicherung und Fachaufsicht ......................................................................11 6.9 Mittelbewirtschaftung und - überwachung ...............................................................11Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 3 von 11 1. § 48a Absatz 1 SGB III – Ziel und Inhalt 1 Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, durch ein Berufsorientierungs-praktikum fördern, um sie beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen. 2 Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jungen Menschen 1. die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt h aben, 2. keine Schule besuchen und 3. bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend gemeldet sind. Das Berufsorientierungspraktikum soll Nichtschülerinnen und Nichtschüler , insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgängern , dabei unterstüt- zen, die eigene Berufswahl zu festigen bzw. zu treffen, um möglichst noch im selben Jahr eine Berufsausbildung zu beginnen. Zielgruppe können so- wohl junge Menschen mit oder ohne Behinderungen sein, die bisher keine oder lediglich erste berufliche Vorstellungen haben und durch ein oder ggf. mehrere kurze Berufsorientierungspraktika konkrete Ausbildungswünsche (Neuorien tierung) entwickeln wollen. Zielgruppe können aber auch junge Menschen sein, die bereits beruflich vororientiert sind und einen bereits be-stehenden Ausbildungswunsch durch praktische Einblicke in den Beruf festi-gen wollen. Dabei können gezielt auch Praktikumsplätze im gewünschten Ausbildungsberuf in den Blick genommen werden, die bei einem Arbeitgeber außerhalb des täglichen Pendelbereichs liegen . Das Berufsorientierungspraktikum bietet (im räumlichen Geltungsbereich des SGB III) die Möglichkeit zu einem vertieften Einblick in den jeweiligen Ausbildungs- oder dualen Studienberuf, um sich praxisnah über die Aufga- ben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen zu informieren und letztendlich für oder gegen diesen Beruf zu entscheiden und sie beim Übergang in eine Be- r ufsausbildung zu unterstützen . Schülerpraktika der Länder dürfen durch das Berufsorientierungspraktikum nicht ersetzt werden . Das Berufsorientierungspraktikum begründet kein Be- schäftigungsverhältnis. Junge Menschen sind förderfähig , wenn sie ihre Vollzeitschulpflicht (Pflicht zum Besuch der allgemeinbilden- den Schule) nach den Gesetzen der jeweiligen Länder erfüllt haben , keine Schule in Vollzeit besuchen (z.B. Abendschule möglich) und es sich um Ausbildungsinteressenten/innen handelt. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass bereits ein betreutes Stellengesuch vom Typ „Ausbildung“ vorliegt . Eine Altersbeschränkung sieht das Gesetz nicht vor. Auch für Menschen mit Behinderungen kann das Berufsorientierungsprakti - kum Unterstützung bieten, um ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen zur Berufswahl im betrieblichen Kontext zu reflektieren. Im Vorfeld könnten die Fachdienste eingeschaltet werden, um Berufe auszuschließen, die behinde - rungsbedingt nicht in Frage kommen, weil sie zu einer Selbst- /Fremdgefähr- dung führen. Zielsetzung (48a.10) Fördervorausset-zungen (48a.11) Alter (48a.12)Menschen mit Be-hinderungen (48a.13)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 4 von 11 Die Notwendigkeit zur Bereitstellung bzw. Gewährung individueller rehabilita - tionsspezifischer Leistungen im Einzelfall schließt die Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum nicht aus. Erfolgt die Förderung als allgemeine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 115 Nr. 2 i. V. m. § 48a SGB III), können ergänzende rehabilitationsspezifische Leistungen (§ 113 SGB III i. V. m. § 49 Abs. 8 SGB IX) individuell gewährt werden. Das Berufsorientierungspraktikum steht über § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 1 SGB II auch den Jobcentern im SGB II zur Verfügung. Für junge Menschen im SGB II -Leistungsbezug kann die ganzheitliche Be- treuung nach § 16k SGB II das Berufsorientierungspr aktikum unterstützen. 2. § 48a Absatz 2 SGB III – Arbeitgeber und Zeitraum 1 Das Berufsorientierungspraktikum kann bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern durchgeführt werden. 2 Die Dauer des Berufsorientie- rungspraktikums muss dessen Zweck und Inhalt entsprechen. 3 Das Be- rufsorientierungspraktikum bei dem jeweiligen Arbeitgeber soll 1. eine Dauer von einer Woche nicht unterschreiten und 2. eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Entscheidung über die Förderung und über die Anzahl an Berufsorientie-rungspraktika, ob bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern, wird in Abhän-gigkeit von der individuellen Zielsetzung (vgl 48a.11) und in Abstimmung zwi-schen der/dem Berater/in und dem jungen Menschen getroffen. Es gelten keine konkreten Vorgaben zur inhaltlichen und zeitlichen Ausge-staltung und zum inhaltlichen Ablauf des Berufsorientierungspraktikums. Zweck darf es allerdings nic ht sein, ausschließlich oder überwiegend Tätig- keiten auszuüben, für die i.d.R. Entgelt gezahlt wird. Berufsorientierungs-praktika dürfen nicht dazu genutzt werden, urlaubs - oder krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen aufzufangen. Es wird davon ausgegangen, dass im Berufsorientierungspraktikum in der Regel keine Praktikumsvergütung gewährt wird. Sollten Betriebe dennoch ein Praktikumsentgelt entrichten, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht (§ 22 Abs.1 Nr. 2 MiLoG). Ein Berufsorientierungspraktikum kann nur unter den Bedingungen erfolgen, dass die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Unfallversicherungsschutzes der Praktikantin/des Praktikanten eingehalten werden und die Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung der Praktikantin/des Praktikanten durch eine Fachkraft erfolgen. Berufsorientierungspraktika stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Un-fallversicherung. Zuständig ist der für den Praktikumsbetrieb zuständige Un- fallversicherungsträger. Die Förderung eines Berufsorientierungspraktikums bei einem Arbeitgeber im Ausland ist ausgeschlossen. Förderung im SGB II (48a.14) Anzahl (48a.21) Tätigkeit im Betrieb (48a.22) Anforderungen an den Betrieb (48a.23)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 5 von 11 Berufsorientierungspraktika dürfen die Dauer von einer Woche nicht unter-schreiten und die Dauer von sechs Wochen beim selben Arbeitgeber nicht überschreiten. Es ist grundsätzlich von einer Dauer von fünf Arbeitstagen wöchentlich aus-zugehen. Bei branchen- bzw. betriebsüblichen Besonderheiten kann dies ab- weichen (z.B. Sechs-Tage-Woche). Unter Beachtung der arbeits- und tarif-rechtlichen Vorschriften darf die Dauer von 42 Kalendertagen (sechs Wo-chen) nicht überschritten werden. Die konkrete Dauer wird von der Beraterin/dem Berater in Abstimmung mit dem jungen Menschen festgelegt. Sie richtet sich nach dem Zweck und dem Inhalt des Praktikums. Beim Zweck kommt insbesondere eine gänzliche Neu-orientierung, aber auch die Absicherung einer bereits getroffenen oder einer vorläufig getroffenen Berufswahlentscheidung in Betracht. Für den Inhalt könnte von Bedeutung sein, ob verschiedene Abteilungen oder Berufsberei-che bei einem Arbeitgeber durchlaufen werden sollen. 3. § 48a Absatz 3 SGB III – Kosten 1 Die Förderung umfasst im Regelfall die Übernahme der Kosten 1. für Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie 2. für Unterkunft, sofern der Praktikumsbetrieb vom Wohnort des jun- gen Menschen nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. 2 Für die Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 3 entsprechend. Für die Unterkunft w ird der jeweils geltende Bedarf nach § 13 Absatz 2 Num- mer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt. 3 Hinsichtlich der Übernahme sonstiger Aufwendungen gilt § 64 Absatz 1 und 3 entsprechend. Bei der Übernahme der notwendigen, individuellen Kosten für die Praktikan- tinnen und Praktikanten sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-samkeit zu beachten. Die Förderung umfasst regelmäßig Fahr - (siehe 63.11 ff.) und Unterbrin- gungskosten (siehe 48a.34 i. V. m. 48a.33) . Darüber hinaus können zur Re- alisierung des Praktikums notwendige weitergehende Kosten (siehe 64.01 ff.) , wie zum Beispiel für Berufskleidung oder Kinderbetreuung, gewährt wer- den. Ob junge Menschen einen Praktikumsbetrieb von der Wohnung aus in ange-messener Zeit erreichen k önnen, ist aufgrund der durchschnittlichen tägli- chen Wegezeit, nicht nach der Wegstrecke zu beurteilen. Ein Praktikumsbe-trieb ist nicht in angemessener Zeit erreichbar, wenn die jungen Menschen bei Benutzung der zweckmäßigsten Verkehrsverbindungen für Hin - und Rückweg eine Wegezeit von insgesamt mehr als 2 Stunden benötig en. Zu der Wegezeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach der tägli chen Arbeitszeit auf das nächste Verkehrsmittel. Jeder volle Kilometer Fußweg ist mit 15 Minuten zu berechnen. Maßgebend sind die Verkehrsver-hältnisse bei Beginn des Bewilligungszeitraumes. Förderdauer (48a.24) Zweck und Inhalt (48a.25) Übernahme indivi-dueller Kosten (48a.31)Umfang (48a.32)Entfernung/ Wege-zeit (48a.33)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 6 von 11 Bei Besonderheiten hinsichtlich der Arbeitszeit (z.B. Bäckerhandwe rk, Hotel- und Gaststättengewerbe) kann der Zweistundenzeitraum unterschritten wer- den. Sollten für die Wahrnehmung eines Praktikums bei einem Arbeitgeber in ei- ner anderen Region Kosten für auswärtige Unterbringung anfallen, wird die- ser Bedarf als einheitlicher Pauschalbetrag in Höhe von derzeit 360 Euro im Monat (hier: Kalendermonat) ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten aus- gestaltet. 4. § 63 Absatz 3 SGB III – Fahrkosten 1 Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist; bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird für Fahrkosten die Höhe der Wegstre- ckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes zugrunde gelegt. (...) 3 Kosten für Pendelfahrten werden nur bis zur Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der nach § 86 insgesamt erbracht werden kann. Durch die Unterschrift auf dem Erklärungsbogen versichert die Teilnehme- rin/der Teilnehmer die Richtigkeit der Angaben. Diese Angaben sind grund-sätzlich als richtig anzuerkennen, es sei denn es bestehen begründete Zwei-fel oder sie sind ohne weitere Feststellungen als offensichtlich unzutreffend zu erkennen. Werden bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel Abweichungen zu den Fahrstrecken festgestellt, sind die von einem Routenplaner im Inter-net errechneten Fahrstrecken zu Grunde zu legen. Für die Berechnung der Fahrkosten wird der Betrag zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Ver-kehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist. Mögliche Fahrpreisermäßigungen (z. B. Deutschland-Ticket, Monats-/Zeit- monatskarten) sowie Fahrpreiserstattungen durch den Arbeitgeber oder sonstige Stellen sind zu berücksichtigen. Bei Menschen mit Beh inderungen sind Fahrkosten nur insoweit zu übernehmen, soweit sie nicht Anspruch auf unentgeltliche Benutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Verkehrsmit-tel haben; siehe § 228 SGB IX und 48.12. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder anderen motorbetriebenen Fahr-zeuges (dazu gehören auch S - Pedelecs und Elektrofahrräder, wenn diese der Versicherungspflicht unterliegen sowie E-Scooter/E-Tretroller) werden 20 Cent je vollem Kilometer zurückgelegter Strecke gezahlt. Der Höchstbetrag von 130 Euro gilt für die tägliche Pendelfahrt. Darüber hin-aus gilt der kalendermonatliche Höchstbetrag (zurzeit monatlich 588 Euro) für Pendelfahrten nach § 86 SGB III. Nebenkosten (z.B. Parkgebühren) werden nicht erstattet. Ausnahmen (48a.34) Auswärtige Unter-bringung (48a.35) Angabe der Prakikan-tin/des Praktikanten (63.11) Nutzun g öffentliche r Verkehrsmittel (63.12) Übernahmefähige Fahrkosten (63.13) Nutzung sonstiger Verkehrsmittel (63.14) Höchstbeträge (63.15) Nebenkosten (63.16)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 7 von 11 5. § 64 Absatz 1, 3 SGB III – Sonstige Aufwendungen (1) 1 (…) wird als Bedarf für sonstige Aufwendungen eine Pauschale für Kosten der Arbeitskleidung in Höhe von 15 Euro monatlich zugrunde gelegt. (3) 1 (…) werden als Bedarf für sonstige Aufwendungen die Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der oder des (…) in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind zugrunde gelegt. 2 Darüber hinaus kön- nen sonstige Kosten anerkannt werden, 1. soweit sie durch (…) die Teilnahme (…) unvermeidbar entstehen, 2. soweit (…) die Teilnahme (…) andernfalls gefährdet ist und 3. wenn die Aufwendungen von der oder dem (…) oder ihren oder sei- nen Erziehungsberechtigten zu tragen sind. Erforderliche Kosten für Arbeits bzw. Berufskleidung der Teilnehmerin/des Teilnehmers am Berufsorientierungspraktikum können in Form einer Pau-schale von 15 Euro im Monat (hier: Kalendermonat) übernommen werden. Erfasst werden dabei sowohl Kosten für Anschaffung als auch für Reinigung und Instandhaltung der Arbeitskleidung. Die Kosten müssen allerdings bei der Praktikantin/dem Praktikanten selbst anfallen. Arbeitskleidung ist die von der Alltags- oder Straßenkleidung zu unterschei- dende besondere Kleidung, die für das Berufsorientierungspraktikum benö-tigt wird. Leistungen für die Kinderbetreuung der Teilnehmerin/desTeilnehmers wer-den in Form einer Pauschale in Höhe von derzeit 160 Euro im Monat (hier: Zeit-, nicht Kalendermonat) je aufsichtsbedürftiges Kind berücksichtigt. Die- ser Betrag begrenzt die übernahmefähigen Kosten, selbst wenn die tatsäch-lichen entstehenden Kosten erheblich höher oder auch deutlich niedriger sind. Die Kosten sind daher nur dem Grunde nach, nicht hingegen der Höhe nach für jedes Kind zu belegen. Das bedeutet, dass lediglich der generelle Betreuungsbedarf für aufsichtsbedürftige Kinder nachzuweisen ist. Bei Kindern unter 14 Jahren kann generell eine Aufsichtsbedürftigkeit unter-stellt werden. Sonstige Kosten, die einen Auffang- und Ausnahmetatbestand darstellen, können berücksichtigt werden, soweit sie durch die Teilnahme am Berufsori-entierungspraktikum unvermeidbar entstehen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Berufsorientierungspraktikum andernfalls gefährdet wäre und dass die Aufwendungen von der Praktikantin/dem Praktikanten oder ihrer/seinen Erziehungsberechtigten zu tragen wären. Hierunter fallen keine Kosten zum Lebensunterhalt bzw. zur Verpflegung. Bestehen gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Kostenüber-nahme (z.B. Arbeitsschutzschuhe), ist eine Erstattung ausgeschlossen. Kosten für Arbeits- kleidung (64.01) Kinderbetreuungs-kosten (64.02) Sonstige Kosten (64.03) Leistungsausschluss (64.04)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 8 von 11 6. Verfahren 6.1 Zuständigkeit Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die jungen Menschen ihren Wohnsitz haben. 6.2 Antragstellung Im Rahmen des Beratungsprozesses durch die Berufsberatung und Bera-tung Berufliche Rehabilitation und Teilhabe werden die Interessentinnen und Interessent en über die Möglichkeit einer Förderung des Berufsorientierungs- praktikums informiert. Eine Förderung des Berufsorientierungspraktikums wird gem. § 324 Abs. 1 SGB III nur erbracht, wenn sie vor Eintritt des leistungsb egründen den Ereig- nisses – dem jeweiligen Praktikum – beantragt worden ist. Das Interesse bzw. der Antrag kann formlos im oder nach dem Gespräch mit der Beraterin/dem Berater bekundet bzw. gestellt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist im Fachverfahren VerBIS schriftlich festzuhalten. Die Antragstellung durch einen Praktikums- bzw. potentiellen Ausbildungs-betrieb ist ausgeschlossen. Zur Erstattung von Fahrkosten , Kosten für auswärtige Unterbringung und/o- der sonstige Aufwendungen ist der Erklärungsbogen auszuhändigen oder zuzusenden. 6.3 Entscheidung Über das Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen entscheidet die zuständige Beraterin/der zuständige Berater aus dem Bereich der Berufsbe-ratung vor dem Erwerbsleben oder dem Bereich Berufliche Rehabilitation und Teilhabe. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen ist auch über die Erforderlichkeit und Zielführung jedes einzelnen Berufsorientierungspraktikums zu entschei- den, um u.a. sog. Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den/die Ausbildungsberuf/e selbst sowie die regionale Lage des Praktikums-betriebes. Eine Entscheidung ist beispielsweise anhand vorheriger Bera-tungsgespräche und/oder formalen Voraussetzungen denkbar. Die E ntscheidung über beantragte individuelle Kosten trifft ebenfalls die Be- raterin/der Berater. Die signierte Stellungnahme der Beraterin/des Beraters beinhaltet alle Ent-scheidungen zu den individuellen Kosten. Dies kann auch die Gewährung einer Vorauszahlung beinhalten, sofern dies auf Grund besonderer Um-stände des Einzelfalls, insbesondere wegen fehlender Liquidität, erforderlich ist. Zuständigkeit (V.BOP.01) Information (V.BOP.02) Frist (V.BOP.03) Form (V.BOP.04) Erklärungsbogen (V.BOP.05) Entscheidung (V.BOP.06) Stellungnahme (V.BOP.07)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 9 von 11 Mit der „BOP – Stellungnahme “ sind neben dem Erklärungsbogen auch die eingereichten Nachweise für auswärtige Unterbringung , Berufskleidung, Kin- derbetreuung und/oder sonstige Kosten an das Team AMDL im zuständigen Operativen Service der Agentur für Arbeit weiterzuleiten. Die Weiterleitung hat mittels Bearbeitungsauftrag in der E-AKTE zu erfolgen. 6.4 Datenerfassung in den Fachverfahren Die Praktikantinnen und Praktikanten sind durch die Beraterin/den Berater der Agentur für Arbeit zeitnah und korrekt im Verfahrenszweig AMP, Förder- feld BOP-01, mit dem Status „B: bewilligt, teilnehmend“ zu erfassen. Etwaige Änderungen (z.B. Verlängerung , Abbruch) und Ablehnungen sind ebenfalls zeitnah im Teilnehmerdatensatz zu aktualisieren. Die Erfassung und Abrechnung der individuellen Leistungen (z.B. Fahrkos-ten) erfolgt durch das Team AMDL im zuständigen Operativen Service der Agentur für Arbeit. Vom Fachverfahren COSACH werden hierfür Zahlungs- daten als Vorblendung in das ERP- System geliefert. Diese müssen vor der Auszahlung geprüft und gegebenenfalls manuell angepasst oder ergänzt werden. Über die B ewilligung ist eine „BOP – Genehmigung“ i. V. m. „BOP – Anschrei- ben AG“ und ggf. „Antragstell. Minderjä. – Mitteil. an Erziehungsber. “ zu er- stellen, die über den Silent Mode aufrufbar ist. Daneben steht der Berate-rin/dem Berater die BK- Vorlage „BOP – Ablehnung“ und dem Operativen Service die BK- Vorlagen „BOP - (Teil-)Bewilligung indiv. Kosten “ ggf. i. V. m. „Antragstell. Minderjä. – Mitteil. an Erziehungsber.“ sowie „BOP – Ablehnung indiv. Kosten “ zur Verfügung. Über das Fachverfahren COSACH wird ein automatisierter Vermerk zur För-derentscheidung in Ver BIS erzeugt. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden für das Online - Angebot Berufsorientierungspraktikum über VerBIS freigeschaltet werden. Die Erstellung sowie der Versand des Bescheides indiv. Kosten ist in VerBIS zu dokumentieren. Alle Unterlagen sind im Aktentyp 1035 „Berufsorientierungspraktikum“ abzu- legen. Darüber hinaus hat der Operativen Service, Team AMDL, die Verfü- gungsklasse „Verfügung BOP“ zur nutzen. 6.5 Beratende Begleitung Das Berufsorientierungspraktikum wird durch die zuständige Berat erin/den zuständigen Berater beratend begleitet. Es handelt sich hierbei um keine durchgängige Vorort -Betreuung im Praktikumsbetrieb, sondern um bedarfs- gerechte Beratung bzw. Betreuung. Die beratende Begleitung kann beispielsweise in Form von Beratungstermi-nen während de s Praktikums erfolgen, eines Vorort-Besuchs im Praktikums- betrieb oder bei Bedarf Hilfe anbieten. COSACH (V.BOP.08) VerBIS (V.BOP.09) E-AKTE (V.BOP.10)Beratende Begleitung (V.BOP.11)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 10 von 11 Weitere Unterstützung durch die zuständige Beraterin/ den zuständigen Be- rater bei der Vor- und Nachbereitung der Praktika ermöglichen eine Ausei- nandersetzung mit den gemachten Erfahrungen u nd unter Umständen eine Korrektur des ursprünglichen Berufswunsches. 6.6 Arbeitgeber-Service und das Key Account Management Im Bedarfsfall gibt der Arbeitgeber-Service und das Key Account Manage-ment interessierten Betrieben allgemeine Informationen zum Berufsorientie-rungsprakikum und zeigt den Arbeitgebern die Möglichkeit dieses alternati- ven Wegs zur Personalgewinnung auf . Hierfür wird ein Flyer zur Verfügung gestellt. In dezentraler Absprache empfiehlt es sich, dass der für den Praktikumsbe- trieb zustän dige Arbeitgeber- Service über die Durchführung eines Betriebs- orientierungsprakikums informiert wird. 6.7 Abgrenzung zu anderen allgemeinen Förder instrumenten 6.7.1 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 45 SGB III Das Berufsorientierungspraktikum dient zur Information und Orientierung auf dem Ausbildungsmarkt, währenddessen sich die Maßnahme bei einem Ar-beitgeber auf den Arbeitsmarkt beschränkt. 6.7.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) nach §§ 51 ff. SGB III Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme unterstützt dabei die erforderli- chen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) zu erwerben. Hierfür ste hen in einem Zeitraum von in der Regel 12 Monaten umfassende Förder - und Qua- lifizierungssequenzen zur Verfügung, die u.a. bei der Berufswahl und -orien- tierung sowie der Stabilisierung von Grundkompetenzen und Erwerb berufli-cher Grundfertigkeiten unterstütz en. Das Absolvieren verschiedener Praktika ist dabei nur ein Teil der BvB. 6.7.3 Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54a SGB III Das Berufsorientierungspraktikum dient zur ein- bis maximal sechswöchigen Information und Orientierung in einem Betrieb, währendde ssen die Einstiegs- qualifizierung ein vier- bis maximal zwölf Monate andauerndes sozialversi- cherungspflichtiges Langzeitpraktikum zur Vermittlung beruflicher Hand-lungsfähigkeit darstellt.Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 11 von 11 6.8 Qualitätssicherung und Fachaufsicht Das Qualitätsmanagement der BA bietet verschiedene systematische An-sätze für Maßnahmen und Aktivitäten zur Qualitätssic herung. Grundlage bil- det das Rahmenkonzept operatives Risikomanage ment und Qualitätssiche- rung (Anlage zur Weisung 201907017). Für komplexere Qualitätsaspekte, wie z.B. Rechtmäßigkeit und Zielgerichte-theit der Förderung, stellen fachaufsichtliche Stichprobenprüfungen das ge-eignete Instrument dar. Die Ergebnisse der Prüfungen sind bei Bedarf Aus-gangspunkt für Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Qualität. Zur Unterstützung der risikoorientierten Fachaufsicht vor Ort steht die I T- Kleinlösung „UFa – Unterstützung der Fachaufsicht“ zur Verfügung. Hier kön-nen eigene Prüfthemen entwickelt und somit für eine einheitliche fachauf-sichtliche Bearbeitung genutzt werden. 6.9 Mittelbewirtschaftung und - überwachung Die Bewirtschaftung und Überwac hung der Haushaltsmittel erfolgen im Ver- fahren ERP-Finanzen.Für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel gilt di e Ermächtigungsart „l“ (vgl. HBest-E rmächtigungsart ). Für Mittelbindungen (ERP-Modul PSM) und Ausgaben (ERP-Modul PSCD) gelten folgende ERP-Kontierungselemente (vgl. Kontierungshandbuch): BerufsorientierungspraktikumFinanzposition 2-685 11-00-3022Hauptvorgang (HV) 2207, Teilvorgang (TV) 0014Berufsorientierungspraktikum - Reha (nur Rehabilitandinnen undRehabilitanden in Trägerschaft der BA) Finanzposition 3.681 01-00-4691Hauptvorgang (HV) 2319, Teilvorgang (TV) 0001 Für die Bindung von Haushaltsmitteln gelten die Weisungen der HBest (vgl. HBest-Bindung). [individuell5] => Fachliche W eisungen BOP Fachliche Weisungen Berufsorientierungspraktikum Drittes Buch Sozialgesetzbuch § 4 8a SGB III (Stand: 01.03.2024) Gültig ab: 01.04.2024Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 2 von 11 Inhaltsverzeichnis 1. § 48a Absatz 1 SGB III – Ziel und Inhalt ............................................................... 3 2. § 48a Absatz 2 SGB III – Arbeitgeber und Zeitraum ............................................ 4 3. § 48a Absatz 3 SGB III – Kosten ........................................................................... 5 4. § 63 Absatz 3 SGB III – Fahrkosten ...................................................................... 6 5. § 64 Absatz 1, 3 SGB III – Sonstige Aufwendungen ............................................ 7 6. Verfahren ............................................................................................................... 8 6.1 Zuständigkeit ........................................................................................................... 8 6.2 Antragstellung ......................................................................................................... 8 6.3 Entscheidung .......................................................................................................... 8 6.4 Datenerfassung in den Fachverfahren..................................................................... 9 6.5 Beratende Begleitung .............................................................................................. 9 6.6 Arbeitgeber-Service und das Key Account Management ........................................10 6.7 Abgrenzung zu anderen allgemeinen F örderinstrumenten .....................................10 6.7.1 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 45 SGB III ..........................10 6.7.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) nach §§ 51 ff. SGB III ...............10 6.7.3 Einstiegsqual ifizierung (EQ) nach § 54a SGB III ...................................................10 6.8 Qualitätssicherung und Fachaufsicht ......................................................................11 6.9 Mittelbewirtschaftung und - überwachung ...............................................................11Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 3 von 11 1. § 48a Absatz 1 SGB III – Ziel und Inhalt 1 Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, durch ein Berufsorientierungs-praktikum fördern, um sie beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen. 2 Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jungen Menschen 1. die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt h aben, 2. keine Schule besuchen und 3. bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend gemeldet sind. Das Berufsorientierungspraktikum soll Nichtschülerinnen und Nichtschüler , insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgängern , dabei unterstüt- zen, die eigene Berufswahl zu festigen bzw. zu treffen, um möglichst noch im selben Jahr eine Berufsausbildung zu beginnen. Zielgruppe können so- wohl junge Menschen mit oder ohne Behinderungen sein, die bisher keine oder lediglich erste berufliche Vorstellungen haben und durch ein oder ggf. mehrere kurze Berufsorientierungspraktika konkrete Ausbildungswünsche (Neuorien tierung) entwickeln wollen. Zielgruppe können aber auch junge Menschen sein, die bereits beruflich vororientiert sind und einen bereits be-stehenden Ausbildungswunsch durch praktische Einblicke in den Beruf festi-gen wollen. Dabei können gezielt auch Praktikumsplätze im gewünschten Ausbildungsberuf in den Blick genommen werden, die bei einem Arbeitgeber außerhalb des täglichen Pendelbereichs liegen . Das Berufsorientierungspraktikum bietet (im räumlichen Geltungsbereich des SGB III) die Möglichkeit zu einem vertieften Einblick in den jeweiligen Ausbildungs- oder dualen Studienberuf, um sich praxisnah über die Aufga- ben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen zu informieren und letztendlich für oder gegen diesen Beruf zu entscheiden und sie beim Übergang in eine Be- r ufsausbildung zu unterstützen . Schülerpraktika der Länder dürfen durch das Berufsorientierungspraktikum nicht ersetzt werden . Das Berufsorientierungspraktikum begründet kein Be- schäftigungsverhältnis. Junge Menschen sind förderfähig , wenn sie ihre Vollzeitschulpflicht (Pflicht zum Besuch der allgemeinbilden- den Schule) nach den Gesetzen der jeweiligen Länder erfüllt haben , keine Schule in Vollzeit besuchen (z.B. Abendschule möglich) und es sich um Ausbildungsinteressenten/innen handelt. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass bereits ein betreutes Stellengesuch vom Typ „Ausbildung“ vorliegt . Eine Altersbeschränkung sieht das Gesetz nicht vor. Auch für Menschen mit Behinderungen kann das Berufsorientierungsprakti - kum Unterstützung bieten, um ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen zur Berufswahl im betrieblichen Kontext zu reflektieren. Im Vorfeld könnten die Fachdienste eingeschaltet werden, um Berufe auszuschließen, die behinde - rungsbedingt nicht in Frage kommen, weil sie zu einer Selbst- /Fremdgefähr- dung führen. Zielsetzung (48a.10) Fördervorausset-zungen (48a.11) Alter (48a.12)Menschen mit Be-hinderungen (48a.13)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 4 von 11 Die Notwendigkeit zur Bereitstellung bzw. Gewährung individueller rehabilita - tionsspezifischer Leistungen im Einzelfall schließt die Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum nicht aus. Erfolgt die Förderung als allgemeine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 115 Nr. 2 i. V. m. § 48a SGB III), können ergänzende rehabilitationsspezifische Leistungen (§ 113 SGB III i. V. m. § 49 Abs. 8 SGB IX) individuell gewährt werden. Das Berufsorientierungspraktikum steht über § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und S. 3 Nr. 1 SGB II auch den Jobcentern im SGB II zur Verfügung. Für junge Menschen im SGB II -Leistungsbezug kann die ganzheitliche Be- treuung nach § 16k SGB II das Berufsorientierungspr aktikum unterstützen. 2. § 48a Absatz 2 SGB III – Arbeitgeber und Zeitraum 1 Das Berufsorientierungspraktikum kann bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern durchgeführt werden. 2 Die Dauer des Berufsorientie- rungspraktikums muss dessen Zweck und Inhalt entsprechen. 3 Das Be- rufsorientierungspraktikum bei dem jeweiligen Arbeitgeber soll 1. eine Dauer von einer Woche nicht unterschreiten und 2. eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Entscheidung über die Förderung und über die Anzahl an Berufsorientie-rungspraktika, ob bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern, wird in Abhän-gigkeit von der individuellen Zielsetzung (vgl 48a.11) und in Abstimmung zwi-schen der/dem Berater/in und dem jungen Menschen getroffen. Es gelten keine konkreten Vorgaben zur inhaltlichen und zeitlichen Ausge-staltung und zum inhaltlichen Ablauf des Berufsorientierungspraktikums. Zweck darf es allerdings nic ht sein, ausschließlich oder überwiegend Tätig- keiten auszuüben, für die i.d.R. Entgelt gezahlt wird. Berufsorientierungs-praktika dürfen nicht dazu genutzt werden, urlaubs - oder krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen aufzufangen. Es wird davon ausgegangen, dass im Berufsorientierungspraktikum in der Regel keine Praktikumsvergütung gewährt wird. Sollten Betriebe dennoch ein Praktikumsentgelt entrichten, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht (§ 22 Abs.1 Nr. 2 MiLoG). Ein Berufsorientierungspraktikum kann nur unter den Bedingungen erfolgen, dass die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Unfallversicherungsschutzes der Praktikantin/des Praktikanten eingehalten werden und die Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung der Praktikantin/des Praktikanten durch eine Fachkraft erfolgen. Berufsorientierungspraktika stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Un-fallversicherung. Zuständig ist der für den Praktikumsbetrieb zuständige Un- fallversicherungsträger. Die Förderung eines Berufsorientierungspraktikums bei einem Arbeitgeber im Ausland ist ausgeschlossen. Förderung im SGB II (48a.14) Anzahl (48a.21) Tätigkeit im Betrieb (48a.22) Anforderungen an den Betrieb (48a.23)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 5 von 11 Berufsorientierungspraktika dürfen die Dauer von einer Woche nicht unter-schreiten und die Dauer von sechs Wochen beim selben Arbeitgeber nicht überschreiten. Es ist grundsätzlich von einer Dauer von fünf Arbeitstagen wöchentlich aus-zugehen. Bei branchen- bzw. betriebsüblichen Besonderheiten kann dies ab- weichen (z.B. Sechs-Tage-Woche). Unter Beachtung der arbeits- und tarif-rechtlichen Vorschriften darf die Dauer von 42 Kalendertagen (sechs Wo-chen) nicht überschritten werden. Die konkrete Dauer wird von der Beraterin/dem Berater in Abstimmung mit dem jungen Menschen festgelegt. Sie richtet sich nach dem Zweck und dem Inhalt des Praktikums. Beim Zweck kommt insbesondere eine gänzliche Neu-orientierung, aber auch die Absicherung einer bereits getroffenen oder einer vorläufig getroffenen Berufswahlentscheidung in Betracht. Für den Inhalt könnte von Bedeutung sein, ob verschiedene Abteilungen oder Berufsberei-che bei einem Arbeitgeber durchlaufen werden sollen. 3. § 48a Absatz 3 SGB III – Kosten 1 Die Förderung umfasst im Regelfall die Übernahme der Kosten 1. für Fahrten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie 2. für Unterkunft, sofern der Praktikumsbetrieb vom Wohnort des jun- gen Menschen nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann. 2 Für die Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 3 entsprechend. Für die Unterkunft w ird der jeweils geltende Bedarf nach § 13 Absatz 2 Num- mer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt. 3 Hinsichtlich der Übernahme sonstiger Aufwendungen gilt § 64 Absatz 1 und 3 entsprechend. Bei der Übernahme der notwendigen, individuellen Kosten für die Praktikan- tinnen und Praktikanten sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar-samkeit zu beachten. Die Förderung umfasst regelmäßig Fahr - (siehe 63.11 ff.) und Unterbrin- gungskosten (siehe 48a.34 i. V. m. 48a.33) . Darüber hinaus können zur Re- alisierung des Praktikums notwendige weitergehende Kosten (siehe 64.01 ff.) , wie zum Beispiel für Berufskleidung oder Kinderbetreuung, gewährt wer- den. Ob junge Menschen einen Praktikumsbetrieb von der Wohnung aus in ange-messener Zeit erreichen k önnen, ist aufgrund der durchschnittlichen tägli- chen Wegezeit, nicht nach der Wegstrecke zu beurteilen. Ein Praktikumsbe-trieb ist nicht in angemessener Zeit erreichbar, wenn die jungen Menschen bei Benutzung der zweckmäßigsten Verkehrsverbindungen für Hin - und Rückweg eine Wegezeit von insgesamt mehr als 2 Stunden benötig en. Zu der Wegezeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach der tägli chen Arbeitszeit auf das nächste Verkehrsmittel. Jeder volle Kilometer Fußweg ist mit 15 Minuten zu berechnen. Maßgebend sind die Verkehrsver-hältnisse bei Beginn des Bewilligungszeitraumes. Förderdauer (48a.24) Zweck und Inhalt (48a.25) Übernahme indivi-dueller Kosten (48a.31)Umfang (48a.32)Entfernung/ Wege-zeit (48a.33)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 6 von 11 Bei Besonderheiten hinsichtlich der Arbeitszeit (z.B. Bäckerhandwe rk, Hotel- und Gaststättengewerbe) kann der Zweistundenzeitraum unterschritten wer- den. Sollten für die Wahrnehmung eines Praktikums bei einem Arbeitgeber in ei- ner anderen Region Kosten für auswärtige Unterbringung anfallen, wird die- ser Bedarf als einheitlicher Pauschalbetrag in Höhe von derzeit 360 Euro im Monat (hier: Kalendermonat) ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten aus- gestaltet. 4. § 63 Absatz 3 SGB III – Fahrkosten 1 Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist; bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird für Fahrkosten die Höhe der Wegstre- ckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes zugrunde gelegt. (...) 3 Kosten für Pendelfahrten werden nur bis zur Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der nach § 86 insgesamt erbracht werden kann. Durch die Unterschrift auf dem Erklärungsbogen versichert die Teilnehme- rin/der Teilnehmer die Richtigkeit der Angaben. Diese Angaben sind grund-sätzlich als richtig anzuerkennen, es sei denn es bestehen begründete Zwei-fel oder sie sind ohne weitere Feststellungen als offensichtlich unzutreffend zu erkennen. Werden bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel Abweichungen zu den Fahrstrecken festgestellt, sind die von einem Routenplaner im Inter-net errechneten Fahrstrecken zu Grunde zu legen. Für die Berechnung der Fahrkosten wird der Betrag zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Ver-kehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist. Mögliche Fahrpreisermäßigungen (z. B. Deutschland-Ticket, Monats-/Zeit- monatskarten) sowie Fahrpreiserstattungen durch den Arbeitgeber oder sonstige Stellen sind zu berücksichtigen. Bei Menschen mit Beh inderungen sind Fahrkosten nur insoweit zu übernehmen, soweit sie nicht Anspruch auf unentgeltliche Benutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Verkehrsmit-tel haben; siehe § 228 SGB IX und 48.12. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder anderen motorbetriebenen Fahr-zeuges (dazu gehören auch S - Pedelecs und Elektrofahrräder, wenn diese der Versicherungspflicht unterliegen sowie E-Scooter/E-Tretroller) werden 20 Cent je vollem Kilometer zurückgelegter Strecke gezahlt. Der Höchstbetrag von 130 Euro gilt für die tägliche Pendelfahrt. Darüber hin-aus gilt der kalendermonatliche Höchstbetrag (zurzeit monatlich 588 Euro) für Pendelfahrten nach § 86 SGB III. Nebenkosten (z.B. Parkgebühren) werden nicht erstattet. Ausnahmen (48a.34) Auswärtige Unter-bringung (48a.35) Angabe der Prakikan-tin/des Praktikanten (63.11) Nutzun g öffentliche r Verkehrsmittel (63.12) Übernahmefähige Fahrkosten (63.13) Nutzung sonstiger Verkehrsmittel (63.14) Höchstbeträge (63.15) Nebenkosten (63.16)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 7 von 11 5. § 64 Absatz 1, 3 SGB III – Sonstige Aufwendungen (1) 1 (…) wird als Bedarf für sonstige Aufwendungen eine Pauschale für Kosten der Arbeitskleidung in Höhe von 15 Euro monatlich zugrunde gelegt. (3) 1 (…) werden als Bedarf für sonstige Aufwendungen die Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der oder des (…) in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind zugrunde gelegt. 2 Darüber hinaus kön- nen sonstige Kosten anerkannt werden, 1. soweit sie durch (…) die Teilnahme (…) unvermeidbar entstehen, 2. soweit (…) die Teilnahme (…) andernfalls gefährdet ist und 3. wenn die Aufwendungen von der oder dem (…) oder ihren oder sei- nen Erziehungsberechtigten zu tragen sind. Erforderliche Kosten für Arbeits bzw. Berufskleidung der Teilnehmerin/des Teilnehmers am Berufsorientierungspraktikum können in Form einer Pau-schale von 15 Euro im Monat (hier: Kalendermonat) übernommen werden. Erfasst werden dabei sowohl Kosten für Anschaffung als auch für Reinigung und Instandhaltung der Arbeitskleidung. Die Kosten müssen allerdings bei der Praktikantin/dem Praktikanten selbst anfallen. Arbeitskleidung ist die von der Alltags- oder Straßenkleidung zu unterschei- dende besondere Kleidung, die für das Berufsorientierungspraktikum benö-tigt wird. Leistungen für die Kinderbetreuung der Teilnehmerin/desTeilnehmers wer-den in Form einer Pauschale in Höhe von derzeit 160 Euro im Monat (hier: Zeit-, nicht Kalendermonat) je aufsichtsbedürftiges Kind berücksichtigt. Die- ser Betrag begrenzt die übernahmefähigen Kosten, selbst wenn die tatsäch-lichen entstehenden Kosten erheblich höher oder auch deutlich niedriger sind. Die Kosten sind daher nur dem Grunde nach, nicht hingegen der Höhe nach für jedes Kind zu belegen. Das bedeutet, dass lediglich der generelle Betreuungsbedarf für aufsichtsbedürftige Kinder nachzuweisen ist. Bei Kindern unter 14 Jahren kann generell eine Aufsichtsbedürftigkeit unter-stellt werden. Sonstige Kosten, die einen Auffang- und Ausnahmetatbestand darstellen, können berücksichtigt werden, soweit sie durch die Teilnahme am Berufsori-entierungspraktikum unvermeidbar entstehen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Berufsorientierungspraktikum andernfalls gefährdet wäre und dass die Aufwendungen von der Praktikantin/dem Praktikanten oder ihrer/seinen Erziehungsberechtigten zu tragen wären. Hierunter fallen keine Kosten zum Lebensunterhalt bzw. zur Verpflegung. Bestehen gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Kostenüber-nahme (z.B. Arbeitsschutzschuhe), ist eine Erstattung ausgeschlossen. Kosten für Arbeits- kleidung (64.01) Kinderbetreuungs-kosten (64.02) Sonstige Kosten (64.03) Leistungsausschluss (64.04)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 8 von 11 6. Verfahren 6.1 Zuständigkeit Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die jungen Menschen ihren Wohnsitz haben. 6.2 Antragstellung Im Rahmen des Beratungsprozesses durch die Berufsberatung und Bera-tung Berufliche Rehabilitation und Teilhabe werden die Interessentinnen und Interessent en über die Möglichkeit einer Förderung des Berufsorientierungs- praktikums informiert. Eine Förderung des Berufsorientierungspraktikums wird gem. § 324 Abs. 1 SGB III nur erbracht, wenn sie vor Eintritt des leistungsb egründen den Ereig- nisses – dem jeweiligen Praktikum – beantragt worden ist. Das Interesse bzw. der Antrag kann formlos im oder nach dem Gespräch mit der Beraterin/dem Berater bekundet bzw. gestellt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist im Fachverfahren VerBIS schriftlich festzuhalten. Die Antragstellung durch einen Praktikums- bzw. potentiellen Ausbildungs-betrieb ist ausgeschlossen. Zur Erstattung von Fahrkosten , Kosten für auswärtige Unterbringung und/o- der sonstige Aufwendungen ist der Erklärungsbogen auszuhändigen oder zuzusenden. 6.3 Entscheidung Über das Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen entscheidet die zuständige Beraterin/der zuständige Berater aus dem Bereich der Berufsbe-ratung vor dem Erwerbsleben oder dem Bereich Berufliche Rehabilitation und Teilhabe. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen ist auch über die Erforderlichkeit und Zielführung jedes einzelnen Berufsorientierungspraktikums zu entschei- den, um u.a. sog. Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere den/die Ausbildungsberuf/e selbst sowie die regionale Lage des Praktikums-betriebes. Eine Entscheidung ist beispielsweise anhand vorheriger Bera-tungsgespräche und/oder formalen Voraussetzungen denkbar. Die E ntscheidung über beantragte individuelle Kosten trifft ebenfalls die Be- raterin/der Berater. Die signierte Stellungnahme der Beraterin/des Beraters beinhaltet alle Ent-scheidungen zu den individuellen Kosten. Dies kann auch die Gewährung einer Vorauszahlung beinhalten, sofern dies auf Grund besonderer Um-stände des Einzelfalls, insbesondere wegen fehlender Liquidität, erforderlich ist. Zuständigkeit (V.BOP.01) Information (V.BOP.02) Frist (V.BOP.03) Form (V.BOP.04) Erklärungsbogen (V.BOP.05) Entscheidung (V.BOP.06) Stellungnahme (V.BOP.07)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 9 von 11 Mit der „BOP – Stellungnahme “ sind neben dem Erklärungsbogen auch die eingereichten Nachweise für auswärtige Unterbringung , Berufskleidung, Kin- derbetreuung und/oder sonstige Kosten an das Team AMDL im zuständigen Operativen Service der Agentur für Arbeit weiterzuleiten. Die Weiterleitung hat mittels Bearbeitungsauftrag in der E-AKTE zu erfolgen. 6.4 Datenerfassung in den Fachverfahren Die Praktikantinnen und Praktikanten sind durch die Beraterin/den Berater der Agentur für Arbeit zeitnah und korrekt im Verfahrenszweig AMP, Förder- feld BOP-01, mit dem Status „B: bewilligt, teilnehmend“ zu erfassen. Etwaige Änderungen (z.B. Verlängerung , Abbruch) und Ablehnungen sind ebenfalls zeitnah im Teilnehmerdatensatz zu aktualisieren. Die Erfassung und Abrechnung der individuellen Leistungen (z.B. Fahrkos-ten) erfolgt durch das Team AMDL im zuständigen Operativen Service der Agentur für Arbeit. Vom Fachverfahren COSACH werden hierfür Zahlungs- daten als Vorblendung in das ERP- System geliefert. Diese müssen vor der Auszahlung geprüft und gegebenenfalls manuell angepasst oder ergänzt werden. Über die B ewilligung ist eine „BOP – Genehmigung“ i. V. m. „BOP – Anschrei- ben AG“ und ggf. „Antragstell. Minderjä. – Mitteil. an Erziehungsber. “ zu er- stellen, die über den Silent Mode aufrufbar ist. Daneben steht der Berate-rin/dem Berater die BK- Vorlage „BOP – Ablehnung“ und dem Operativen Service die BK- Vorlagen „BOP - (Teil-)Bewilligung indiv. Kosten “ ggf. i. V. m. „Antragstell. Minderjä. – Mitteil. an Erziehungsber.“ sowie „BOP – Ablehnung indiv. Kosten “ zur Verfügung. Über das Fachverfahren COSACH wird ein automatisierter Vermerk zur För-derentscheidung in Ver BIS erzeugt. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden für das Online - Angebot Berufsorientierungspraktikum über VerBIS freigeschaltet werden. Die Erstellung sowie der Versand des Bescheides indiv. Kosten ist in VerBIS zu dokumentieren. Alle Unterlagen sind im Aktentyp 1035 „Berufsorientierungspraktikum“ abzu- legen. Darüber hinaus hat der Operativen Service, Team AMDL, die Verfü- gungsklasse „Verfügung BOP“ zur nutzen. 6.5 Beratende Begleitung Das Berufsorientierungspraktikum wird durch die zuständige Berat erin/den zuständigen Berater beratend begleitet. Es handelt sich hierbei um keine durchgängige Vorort -Betreuung im Praktikumsbetrieb, sondern um bedarfs- gerechte Beratung bzw. Betreuung. Die beratende Begleitung kann beispielsweise in Form von Beratungstermi-nen während de s Praktikums erfolgen, eines Vorort-Besuchs im Praktikums- betrieb oder bei Bedarf Hilfe anbieten. COSACH (V.BOP.08) VerBIS (V.BOP.09) E-AKTE (V.BOP.10)Beratende Begleitung (V.BOP.11)Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 10 von 11 Weitere Unterstützung durch die zuständige Beraterin/ den zuständigen Be- rater bei der Vor- und Nachbereitung der Praktika ermöglichen eine Ausei- nandersetzung mit den gemachten Erfahrungen u nd unter Umständen eine Korrektur des ursprünglichen Berufswunsches. 6.6 Arbeitgeber-Service und das Key Account Management Im Bedarfsfall gibt der Arbeitgeber-Service und das Key Account Manage-ment interessierten Betrieben allgemeine Informationen zum Berufsorientie-rungsprakikum und zeigt den Arbeitgebern die Möglichkeit dieses alternati- ven Wegs zur Personalgewinnung auf . Hierfür wird ein Flyer zur Verfügung gestellt. In dezentraler Absprache empfiehlt es sich, dass der für den Praktikumsbe- trieb zustän dige Arbeitgeber- Service über die Durchführung eines Betriebs- orientierungsprakikums informiert wird. 6.7 Abgrenzung zu anderen allgemeinen Förder instrumenten 6.7.1 Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach § 45 SGB III Das Berufsorientierungspraktikum dient zur Information und Orientierung auf dem Ausbildungsmarkt, währenddessen sich die Maßnahme bei einem Ar-beitgeber auf den Arbeitsmarkt beschränkt. 6.7.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) nach §§ 51 ff. SGB III Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme unterstützt dabei die erforderli- chen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) zu erwerben. Hierfür ste hen in einem Zeitraum von in der Regel 12 Monaten umfassende Förder - und Qua- lifizierungssequenzen zur Verfügung, die u.a. bei der Berufswahl und -orien- tierung sowie der Stabilisierung von Grundkompetenzen und Erwerb berufli-cher Grundfertigkeiten unterstütz en. Das Absolvieren verschiedener Praktika ist dabei nur ein Teil der BvB. 6.7.3 Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54a SGB III Das Berufsorientierungspraktikum dient zur ein- bis maximal sechswöchigen Information und Orientierung in einem Betrieb, währendde ssen die Einstiegs- qualifizierung ein vier- bis maximal zwölf Monate andauerndes sozialversi- cherungspflichtiges Langzeitpraktikum zur Vermittlung beruflicher Hand-lungsfähigkeit darstellt.Fachliche W eisungen BOP Stand: 01.03.2024 Seite 11 von 11 6.8 Qualitätssicherung und Fachaufsicht Das Qualitätsmanagement der BA bietet verschiedene systematische An-sätze für Maßnahmen und Aktivitäten zur Qualitätssic herung. Grundlage bil- det das Rahmenkonzept operatives Risikomanage ment und Qualitätssiche- rung (Anlage zur Weisung 201907017). Für komplexere Qualitätsaspekte, wie z.B. Rechtmäßigkeit und Zielgerichte-theit der Förderung, stellen fachaufsichtliche Stichprobenprüfungen das ge-eignete Instrument dar. Die Ergebnisse der Prüfungen sind bei Bedarf Aus-gangspunkt für Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Qualität. Zur Unterstützung der risikoorientierten Fachaufsicht vor Ort steht die I T- Kleinlösung „UFa – Unterstützung der Fachaufsicht“ zur Verfügung. Hier kön-nen eigene Prüfthemen entwickelt und somit für eine einheitliche fachauf-sichtliche Bearbeitung genutzt werden. 6.9 Mittelbewirtschaftung und - überwachung Die Bewirtschaftung und Überwac hung der Haushaltsmittel erfolgen im Ver- fahren ERP-Finanzen.Für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel gilt di e Ermächtigungsart „l“ (vgl. HBest-E rmächtigungsart ). Für Mittelbindungen (ERP-Modul PSM) und Ausgaben (ERP-Modul PSCD) gelten folgende ERP-Kontierungselemente (vgl. Kontierungshandbuch): BerufsorientierungspraktikumFinanzposition 2-685 11-00-3022Hauptvorgang (HV) 2207, Teilvorgang (TV) 0014Berufsorientierungspraktikum - Reha (nur Rehabilitandinnen undRehabilitanden in Trägerschaft der BA) Finanzposition 3.681 01-00-4691Hauptvorgang (HV) 2319, Teilvorgang (TV) 0001 Für die Bindung von Haushaltsmitteln gelten die Weisungen der HBest (vgl. HBest-Bindung). [15] => [individuell6] => [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ) [1] => Array ( [0] => 20132 [id] => 20132 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_6616583f962ea [upload] => upload_6616583f962ea [4] => ar-2024-030a.pdf [original] => ar-2024-030a.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2024-030a.pdf [title] => ar-2024-030a.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2024-04-10 09:13:35 [date] => 2024-04-10 09:13:35 [9] => [intranet] => [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => Anlage zu AR 030/2024A [individuell3] => Anlage zu AR 030/2024A [13] => AR 30A/2024 [individuell4] => AR 30/2024 [14] => Das Berufsorientierungspraktikum – neue Perspektiven zur Fachkräftesicherung Informationen für Arbeitgeber Das Berufsorientierungspraktikum wird ab dem 01. April 2024 mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförde - rung erstmals möglich. Nutzen Sie die Gelegenheit, ausbildungsinteressierten jungen Menschen vertiefte Einblicke in die von Ihnen angebotenen Aus-bildungsberufe zu geben, damit diese sich praxisnah über die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb informieren können. So lernen Sie gegebenenfalls Ihre künftigen Nachwuchskräfte kennen und gewinnen aktiv Auszubildende zur Sicherung Ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Ziel: Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) ist ein betriebliches Kurz- - entierung beziehungsweise beim Festigen der getroffenen Berufs-wahl unterstützen soll. Idealerweise münden junge Menschen durch das BOP noch im gleichen Jahr in eine Ausbildung ein. Zielgruppe: Das Praktikum ist offen für junge ausbildungsinteressierte Menschen, • • keine Schule besuchen und • ausbildungsuchend bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter gemeldet sind. Antragstellung: • Die Stellung eines Antrags auf Teilnahme an einem BOP erfolgt ausschließlich durch die Ausbildungsinteressierten selbst. • Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, in deren Bezirk die jungen Menschen ihren Wohnsitz haben. Fördermöglichkeiten: • Die Förderung beinhaltet regulär die Übernahme von Fahrkosten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie • für die Unterkunft, falls der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann. Dauer und inhaltliche Ausrichtung: • Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von mindes - tens einer bis maximal sechs Wochen in einem Betrieb. • Das BOP ist an keine jahreszeitlichen Beginntermine gebunden. • Die zeitliche und inhaltliche Ausrichtung des Praktikums obliegt dem Betrieb in Absprache mit dem jungen Menschen. • Während des BOP ist eine fachliche Begleitung der Praktikantin/des Praktikanten sicherzustellen. Arbeitszeit und Versicherungsschutz: • Die Praktikumszeiten unterliegen den üblichen gesetzlichen Arbeitszeitbedingungen. • Praktika sind durch Ihren Unfallversicherungsträger entsprechend des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes abgesichert. Praktikumsentgelt: Im Berufsorientierungspraktikum wird in der Regel keine Prak-tikumsvergütung gewährt, jedoch ist ein freiwilliges Praktikum - sentgelt ohne Bindung an gesetzliche Mindestlohnbedingungen möglich. Wie kann ich mich informieren? Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie gern die Möglichkeit, sich mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service in Verbindung zu setzen oder nutzen Sie die kostenfreie Servicerufnummer für Arbeitge - ber unter 0800 4 5555 20. [individuell5] => Das Berufsorientierungspraktikum – neue Perspektiven zur Fachkräftesicherung Informationen für Arbeitgeber Das Berufsorientierungspraktikum wird ab dem 01. April 2024 mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförde - rung erstmals möglich. Nutzen Sie die Gelegenheit, ausbildungsinteressierten jungen Menschen vertiefte Einblicke in die von Ihnen angebotenen Aus-bildungsberufe zu geben, damit diese sich praxisnah über die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb informieren können. So lernen Sie gegebenenfalls Ihre künftigen Nachwuchskräfte kennen und gewinnen aktiv Auszubildende zur Sicherung Ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Ziel: Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) ist ein betriebliches Kurz- - entierung beziehungsweise beim Festigen der getroffenen Berufs-wahl unterstützen soll. Idealerweise münden junge Menschen durch das BOP noch im gleichen Jahr in eine Ausbildung ein. Zielgruppe: Das Praktikum ist offen für junge ausbildungsinteressierte Menschen, • • keine Schule besuchen und • ausbildungsuchend bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter gemeldet sind. Antragstellung: • Die Stellung eines Antrags auf Teilnahme an einem BOP erfolgt ausschließlich durch die Ausbildungsinteressierten selbst. • Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, in deren Bezirk die jungen Menschen ihren Wohnsitz haben. Fördermöglichkeiten: • Die Förderung beinhaltet regulär die Übernahme von Fahrkosten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie • für die Unterkunft, falls der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann. Dauer und inhaltliche Ausrichtung: • Das Praktikum erstreckt sich über einen Zeitraum von mindes - tens einer bis maximal sechs Wochen in einem Betrieb. • Das BOP ist an keine jahreszeitlichen Beginntermine gebunden. • Die zeitliche und inhaltliche Ausrichtung des Praktikums obliegt dem Betrieb in Absprache mit dem jungen Menschen. • Während des BOP ist eine fachliche Begleitung der Praktikantin/des Praktikanten sicherzustellen. 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlands tr. 6 8 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 030 /20 24 Ham burg, den 11. April 202 4 (DSLV -RS 044/202 4/a) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Neue Förderung seit 1. April 2024: Praktikum zur Berufsorientierung Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, durch ein Berufsorientierungspraktikum fördern, um sie beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Der Staat über- nimmt unter anderem Fahrt - und Unterkunftskosten. Sehr geehrte Damen und Herren, junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, keine Schule besuchen und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sind, können seit 1. April 2024 im Rahmen von „Berufsorientierungspraktika (BOP)“ von ei-ner neu en Förderung profitieren (Anlage AR 03 0a/2024 ). Beim BOP handelt es sich um Kurzzeitpraktika mit einer Dauer von mindestens einer Woche bis maximal sechs Wochen, die der beruflichen (Erst) -Orientierung dienen bzw. beim Festigen einer ge- troffenen Berufswahl entscheidung unterstützen sollen. Die zeitliche und inhaltliche Ausrichtung des Praktikums liegen in Absprache mit dem Praktikanten in der Verant-wortung des Betriebes. Die Förderung beinhaltet unter anderem die Übernahme der Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie die Kosten der Unterkunft, wenn der Betrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann. Für das BOP besteht kein Anspruch auf eine Praktikumsve rgütung, jedoch ist ein Praktikumsentgelt des Unternehmens ohne Bin- dung an gesetzliche Mindestlohnbedingungen möglich. Die Praktika sind durch den Unfallversicherungsträger des Betriebes abgesichert. Der Jugendliche muss den An-trag auf das BOP vor dessen B eginn bei der für seinen Wohnort zuständigen Ar- beitsagentur oder dem Jobcenter beantragen. Detailinformationen zur Förderung sind der fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum BOP zu entnehmen (Anlage AR 030b/2024). Die genannte n Anlage n können von Ihnen als PDF -Dokument abgerufen werden un- ter: www.vhsp.de  Aktuelles  Rundschreiben  AR  202 4. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ____________________________________ __________________________________________________________________________ ________ _ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlands tr. 6 8 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 030 /20 24 Ham burg, den 11. April 202 4 (DSLV -RS 044/202 4/a) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Neue Förderung seit 1. April 2024: Praktikum zur Berufsorientierung Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen, die ihre Berufswahl noch nicht abschließend getroffen haben, durch ein Berufsorientierungspraktikum fördern, um sie beim Übergang in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Der Staat über- nimmt unter anderem Fahrt - und Unterkunftskosten. Sehr geehrte Damen und Herren, junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, keine Schule besuchen und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sind, können seit 1. April 2024 im Rahmen von „Berufsorientierungspraktika (BOP)“ von ei-ner neu en Förderung profitieren (Anlage AR 03 0a/2024 ). Beim BOP handelt es sich um Kurzzeitpraktika mit einer Dauer von mindestens einer Woche bis maximal sechs Wochen, die der beruflichen (Erst) -Orientierung dienen bzw. beim Festigen einer ge- troffenen Berufswahl entscheidung unterstützen sollen. Die zeitliche und inhaltliche Ausrichtung des Praktikums liegen in Absprache mit dem Praktikanten in der Verant-wortung des Betriebes. Die Förderung beinhaltet unter anderem die Übernahme der Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie die Kosten der Unterkunft, wenn der Betrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann. 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AR30/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 6/20 24 Hamburg, den 5. April 20 24 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Änderungen beim REST -Verfahren in Frankreich Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Ende des bis 2019 geltenden Sonderkontrollverfahrens ist es in Deutschland nicht mehr möglich, bestimmte Arten von Fracht wie z.B. Fässer mit Flüssigkeiten oder Chemikalien oder luftdichte Gebinde mit Pulver sicher als Luftfracht zu versenden. Diese Frachtstücke sind häufig zu groß für die Röntgenkontrolle oder lösen einen Dun-kelalarm aus, was bedeutet, dass ihr Inhalt nicht mittels R öntgentechnologie überprüft werden kann. Wenn sie zudem luftdicht sind, dürfen Sprengstoffspürhunde für diese Fracht in Deutschland nicht einge setzt werden. Deutsche Versender , die nicht als „bekannte Ver sender “ registriert sind , greifen daher oft auf benachbarte europäische Flughäfen in den Niederlanden, Belgien oder Frank-reich zurück, um diese Fracht sicherzumachen und dann zu versenden. Dort kann die Fracht mittels spezieller Verfahren gesichert und dann als Luftfracht befördert werden. Interessanterweise kann diese Fracht auch von deutschen Flughäfen aus verschickt werden, da ein Sicherheitsstatus , der in einem EU -Land erteilt wurden, auch von deut- schen Behörden anerkannt wird . In Frankreich wird dafür das REST -Verfahren (Remote Explosives Scent Tracing ), frü- her bekannt als RAS Cargo, angewendet, das in Deutschland zwar verboten ist, jedoch in Frankreich erlaubt ist. Diese Ungleichbehandlung kritisiert der DSLV seit Jahren und fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich für eine rasche Zulassung neuer, pro-zesso rientierter Kontrollverfahren für Luftfracht in Deutschland einzusetzen. Seit dem 1. April 2024 gibt es nun eine wichtige Änderung 1 bezüglich des REST -Ver- fahrens in Frankreich. Diese Änderung betrifft alle Versender, deren Sendungen in luftdichten Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern verpackt sind. Solche Waren dürfen seit dem 1. April in Frankreich nur noch durch das RE ST -Verfahren ge- sichert werden, wenn das versendende Unternehmen zuvor eine Genehmigung bei der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC beantragt hat. Hierfür muss das Unternehmen einen Fragebogen ausfüllen und an die DGAC senden. Das Genehmigungsverfahren kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Aus diesem 1 https://www.vhsp.de/anlage_morningnews/lu -2024 -006a.pdf2 Grund sollte jeder Versender rechtzeitig vor der geplanten Nutzung des REST -Verfah- rens einen Antrag und einen Fragebogen 2 per E -Mail an die entsprechende Adresse 3 senden. Die DSAC will den Antragsteller innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags per E -Mail benachrichtigen. Sofern der Fragebogen vollständig ausgefüllt und von der Behörde akzeptiert wurde, wird in der Benachrichtigung das Datum der Genehmigung sowie die Kontaktperson der DSAC angegeben. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, gilt sie für alle Transporte des Antragstellers bis zum 30. September 2024. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens nach Ablaufdatum ist derzeit noch nichts be-kannt. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass die Kontrolle von Sendungen in luftdichten Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern dann nur noch für bekannte Versender möglich ist. Es ist wichtig, dass der Versender eine Kopie dieser Genehmigung an seinen Luft-frachtspediteur, der mit dem Transport und der REST -Kontrolle beauftragt wurde, wei- tergibt. Ohne diese Kopie kann das REST -Verfahren in Frankreich nicht durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 2 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Ffcmanagement.de%2Fwp -content%2Fuploads%2FFra- gebogen -Rest -Verfahren -Luftfracht -Frankreich.docx&wdOrigin=BROWSELINK 3 mailto:dsac -surete -fret -bf@aviation -civile.gouv.fr [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 6/20 24 Hamburg, den 5. April 20 24 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Änderungen beim REST -Verfahren in Frankreich Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Ende des bis 2019 geltenden Sonderkontrollverfahrens ist es in Deutschland nicht mehr möglich, bestimmte Arten von Fracht wie z.B. Fässer mit Flüssigkeiten oder Chemikalien oder luftdichte Gebinde mit Pulver sicher als Luftfracht zu versenden. Diese Frachtstücke sind häufig zu groß für die Röntgenkontrolle oder lösen einen Dun-kelalarm aus, was bedeutet, dass ihr Inhalt nicht mittels R öntgentechnologie überprüft werden kann. 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Diese Ungleichbehandlung kritisiert der DSLV seit Jahren und fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich für eine rasche Zulassung neuer, pro-zesso rientierter Kontrollverfahren für Luftfracht in Deutschland einzusetzen. Seit dem 1. April 2024 gibt es nun eine wichtige Änderung 1 bezüglich des REST -Ver- fahrens in Frankreich. Diese Änderung betrifft alle Versender, deren Sendungen in luftdichten Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern verpackt sind. Solche Waren dürfen seit dem 1. April in Frankreich nur noch durch das RE ST -Verfahren ge- sichert werden, wenn das versendende Unternehmen zuvor eine Genehmigung bei der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC beantragt hat. Hierfür muss das Unternehmen einen Fragebogen ausfüllen und an die DGAC senden. Das Genehmigungsverfahren kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Aus diesem 1 https://www.vhsp.de/anlage_morningnews/lu -2024 -006a.pdf2 Grund sollte jeder Versender rechtzeitig vor der geplanten Nutzung des REST -Verfah- rens einen Antrag und einen Fragebogen 2 per E -Mail an die entsprechende Adresse 3 senden. Die DSAC will den Antragsteller innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags per E -Mail benachrichtigen. Sofern der Fragebogen vollständig ausgefüllt und von der Behörde akzeptiert wurde, wird in der Benachrichtigung das Datum der Genehmigung sowie die Kontaktperson der DSAC angegeben. Sobald die Genehmigung erteilt wurde, gilt sie für alle Transporte des Antragstellers bis zum 30. September 2024. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens nach Ablaufdatum ist derzeit noch nichts be-kannt. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass die Kontrolle von Sendungen in luftdichten Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern dann nur noch für bekannte Versender möglich ist. Es ist wichtig, dass der Versender eine Kopie dieser Genehmigung an seinen Luft-frachtspediteur, der mit dem Transport und der REST -Kontrolle beauftragt wurde, wei- tergibt. Ohne diese Kopie kann das REST -Verfahren in Frankreich nicht durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 2 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Ffcmanagement.de%2Fwp -content%2Fuploads%2FFra- gebogen -Rest -Verfahren -Luftfracht -Frankreich.docx&wdOrigin=BROWSELINK 3 mailto:dsac -surete -fret -bf@aviation -civile.gouv.fr [15] => 6 [individuell6] => 6 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
LU6/2024
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V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 2Die am häufigsten genannte Branchenzugehörigkeit war der Handel. Unter den Teilnehmenden der Umfrage haben die meisten Unternehmen angegeben, in der Handelslogistik aktiv zu sein. Weitere Angaben bezogen sich auf die in der Nahrungs- und Genussmittel -Logistik sowie in der Logistik von temperaturgeführten Gütern arbeiten.Ein Großteil gab jedoch keine Spezialisierung an.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 3Teilnehmende kommen überwiegend aus der Geschäftsleitung. Unter den Teilnehmenden der Umfrage sind die meisten in der GeschäIsleitung des Unternehmens täJg. Einen großen Anteil machten weiterhin Teilnehmende in führenden PosiJonen aus.•11 GeschäIsführung• 2 Coporate IT • 1 CPO• 1 Prokurist• 1 Kaufm. Abteilungsleitung• 1 Projektleitung• 1 Teamleitung Ausbildung• 1 Assistenz der GeschäIsführung• 1 wissenschaIliche MitarbeitendeKI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 4Teilnehmende haben über 10 Jahre Logistikerfahrung. Unter den Teilnehmenden der Umfrage sind die meisten mehr als 10 Jahre im Unternehmen. Das Ergebnis ist kohärent mit dem hohen Anteil an Geschäftsführenden und mit der Logistikbranche in der eine lange Expertise im Unternehmen in der Geschäftsführung häufig vorkommt.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 5Teilnehmende kommen aus mittelständischen bis großen Unternehmen. Die meisten Teilnehmenden kommen aus Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz zwischen 1 und 10 Millionen Euro. Die verbliebenen Unternehmen haben einen Umsatz zwischen 10-500 Millionen angegeben. Keine:r der Teilnehmenden gab an, weniger als 1 Millionen Umsatz zu machen. Damit sind die meisten Unternehmen als KMU einzuordnen, da sie der Definition des deutschen Instituts für Mittelstandsforschung entsprechen: Danach beschäftigen Kleinstunternehmen weniger als 9 Mitarbeitende und generieren einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro, Kleinunternehmen beschäftigen weniger als 49 Mitarbeitende und generieren einen maximalen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro, mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 499 Mitarbeitende und setzen 50 Millionen Euro im Jahr um.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 6Wenig reine SpediHonen: Die meisten Befragten haben eigene Assets.Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen verfügt über eigene Lagerhallen. Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen verfügt über eine eigene Flotte.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 7Teilnehmende sehen Potenzial in der KI, insbesondere zur Automatisierung und Entlastung von Mitarbeitenden. 1 1 1 1 1 1 1 4 0 0 0 1 0 2 3 2 0 0 2 2 3 6 6 6 3 5 3 7 4 5 6 12 8 6 4 2 6 7 4 3 8 3 02468101214 KI wird G eschäfts-modelle vollständig dis ruptieren . KI wird h elfen, Ko sten zu reduzieren. KI wird zur Effizienzsteiger ung beitrag en. KI wird h elfen, bes tehend e P rozess ezu automatisieren. KI wird n eue Prod ukte anbieten. KI wird h elfen,Mitarbeitende zu entlasten . KI wird h elfen,Mitarbeitende zu ersetzen . Potenziale der KI in verschiedenen Teilbereichen St im me ich g a r nich t zu St im me ich n icht z u St im me ich eh er nich t zu St im me ich eh er zu St im me ich z u St im me ich v oll st ä ndig z uKI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedi6on und Logis6k e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 8Ranking: In diese Teilbereiche sind KI-Systeme am weitesten implementiert. Implementierungs -stand 1.Auftragsannahme.2. Disposition.3. Vorbereitende Disposition.4. Controlling.5. Markbeobachtung.6. To u r ü b e r w a c h u n g .7. Pricing .8. Kundenbetreuung. 9. Subunternehmerbetreuung.10. Fahrerbetreuung.11. To u r n a c h b e r e i t u n g .12. Netzwerk.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 9KI-Systeme sind in der Entwicklung oder Beobachtung, wenige sind vollständig implementiert. 6 5 5 5 8 11 6 2 3 3 4 1 3 7 4 4 2 1 3 0 1 0 2 3 1 0 0 0 6 4 5 9 4 5 6 2 2 2 0 4 1 0 024681012 Pricing Auftragsannahme Di s pos i ti on Tour überwachung Ku ndenb etreuun g Mark tbeobach tungun d Weiterbildun g Co ntrol l i ng Implementierungsstand der KI in den verschiedenen Teilbereichen. Nicht i mplem entiert In der Eigen-Entwicklung In der Fremd-Entwicklung Vol lständi g i mplementi ert Kö nnte in Zu ku nft imp lementiert werden Kein Po ten zial z ur I mpl ementierun gKI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 10BiUe geben Sie uns abschließend einen kurzen Einblick: In welcher FunkHon ist KI am weitesten implemenHert und warum? „Auftragsannahme, weil es viel Zeit erspart.“„We g e n h o h e r K o s t e n i s t n o c h n i c h t s implementiert.“ „es ist noch nichts implementiert, wir stehen ganz am Anfang.“„Buchhaltung / Controlling, da am einfachsten und schlussendlich auch am günsBgsten.“„Na, ja. Was heißt hier schon KI. Wir verstehen darunter eher "statistisches Lernen", welches wir noch sehr begrenzt einsetzen. Meistens haben wir automatisierte Algorithmen in unserer IT eingebaut für Prozesse wie Disposition oder ähnliches.“ „Optimierung der Abläufe im Lager, da alle Daten vorliegen und die Prozesshoheit vollständig bei uns liegt und das größte Potenzial dort liegt.“Aktuell lediglich im Bereich der internen und externen Korrespondenz.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 11Künstliche Intelligenz ist der Top Trend 2024. 1 1 2 4 3 1 2 1 2 6 0 4 8 3 5 4 4 3 3 2 5 5 2 5 2 9 4 4 3 2 012345678910 Kü nstliche Intelligenz Intern et o f Things Di g it al er Zw i ll i ng Robotik Blockchain To p Tr e n d s 2 0 2 4 . Gar nicht relevant Eher nicht relevant Tendenziell nicht relevant Tendenziell relevant Eher relevant Höchste relevantKI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 12Gibt es andere Trends, die Sie interessieren und die zuvor nicht genannt wurden? „T r a n s p o r t n e t z w e r k o p t i m i e r u n g h i n s i c h t l i c h Nachhaltigkeit (CO2 Einsparung), sowie alternative Antriebe in der Logistik werden noch mehr Fahrt aufnehmen.“ [individuell5] => KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 1Ergebnisse der Umfrage 10.04.2024Umfrage Technologies1mmungslage KI (20 vollständige Antworten, Laufzeit vom 29.02.2024 bis 09.04.2024)KI in der Logistik:KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 2Die am häufigsten genannte Branchenzugehörigkeit war der Handel. Unter den Teilnehmenden der Umfrage haben die meisten Unternehmen angegeben, in der Handelslogistik aktiv zu sein. Weitere Angaben bezogen sich auf die in der Nahrungs- und Genussmittel -Logistik sowie in der Logistik von temperaturgeführten Gütern arbeiten.Ein Großteil gab jedoch keine Spezialisierung an.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 3Teilnehmende kommen überwiegend aus der Geschäftsleitung. 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V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 5Teilnehmende kommen aus mittelständischen bis großen Unternehmen. Die meisten Teilnehmenden kommen aus Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz zwischen 1 und 10 Millionen Euro. Die verbliebenen Unternehmen haben einen Umsatz zwischen 10-500 Millionen angegeben. Keine:r der Teilnehmenden gab an, weniger als 1 Millionen Umsatz zu machen. Damit sind die meisten Unternehmen als KMU einzuordnen, da sie der Definition des deutschen Instituts für Mittelstandsforschung entsprechen: Danach beschäftigen Kleinstunternehmen weniger als 9 Mitarbeitende und generieren einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro, Kleinunternehmen beschäftigen weniger als 49 Mitarbeitende und generieren einen maximalen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro, mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 499 Mitarbeitende und setzen 50 Millionen Euro im Jahr um.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 6Wenig reine SpediHonen: Die meisten Befragten haben eigene Assets.Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen verfügt über eigene Lagerhallen. Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen verfügt über eine eigene Flotte.KI in der Logistik: Umfrage Technologiestimmungslage KIBundesverband Spedition und Logistik e. V. // Pauline Reinecke // Raoul Wintjes // 7Teilnehmende sehen Potenzial in der KI, insbesondere zur Automatisierung und Entlastung von Mitarbeitenden. 1 1 1 1 1 1 1 4 0 0 0 1 0 2 3 2 0 0 2 2 3 6 6 6 3 5 3 7 4 5 6 12 8 6 4 2 6 7 4 3 8 3 02468101214 KI wird G eschäfts-modelle vollständig dis ruptieren . KI wird h elfen, Ko sten zu reduzieren. KI wird zur Effizienzsteiger ung beitrag en. KI wird h elfen, bes tehend e P rozess ezu automatisieren. KI wird n eue Prod ukte anbieten. KI wird h elfen,Mitarbeitende zu entlasten . KI wird h elfen,Mitarbeitende zu ersetzen . 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 05 2/20 24 Hamburg, den 18 . April 20 24 (DSLV -Wintjes ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – KI in der Logistik: Umfrageergebnisse zeigen großes Potenzial und Handlungsbedarf Sehr geehrte Damen und Herren, in einer aktuellen Umfrage der Technischen Universität Hamburg (TUHH) und des DSLV Bun-desverbands Spedition und Logistik wurde das Interesse und der Stand des Einsatzes von KI - Anwendungen in der Branche umfassend beleuchtet. Die Ergebnisse zeigen, dass die KI das Potenzial hat, Logistikprozesse zu optimieren und operative Arbeitsprozesse zu automatisie-ren. Die Mehrheit der befragten Unternehmen, überwiegend aus den Bereichen Handelslogistik, Nahrungs - und Genussmittel -Logistik sowie Logistik temperaturgeführter Güter, erkennt den Nutzen von KI – besonders in der Disposition und Auftragsannahme. Trotz des Interesses und der erkannten Vorteile befindet sich KI in den meisten Unternehmen noch in der Entwicklungs-phase oder es wird pilotiert, insbesondere aufgrund von Investitionsunsicherheiten. Dies zeigt, dass die Technologie zwar als Zukunftsthema wahrgenommen wird, aber noch viel Raum für die Implementierung und Optimierung der Prozesse in der Branche vorhanden ist. Um diese Unsicherheiten zu adressieren, unterstützen der DSLV und die TUHH Unternehmen bei der Umsetzung von KI -Projekten und bieten hierfür verschiedene Informations - und Netz- werkangebote. Interessierte können sich hierzu gern an Raoul Wintjes ( RWintjes@dslv.spedi- teure.de ) beim DSLV wenden. Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage sind als Anlage ( SP 052a/2024 ) beigefügt. Sie liefern wertvolle Einblicke in die aktuelle Wahrnehmung und den Stand des Einsatzes von KI in der Logistikbranche. Fragen dazu können an Pauline Reinecke (pauline.reinecke@tuhh.de ) adressiert werden. Zusammen können Unternehmen, Verbände und Forschungseinrichtungen die Logistikbran-che durch den Einsatz von KI zukunftsfähig und wettbewerbsfähig gestalten. Die Umfrageer-gebnisse liefern hierfür eine wichtige Grundlage und laden zum Dialog und gemeinsamen Handeln ein. Die o.g. Anlage können Sie im internen Teil unserer Website als Datei abrufen unter: www.vhsp.de Aktuelles Rundschreiben  SP 2024. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 05 2/20 24 Hamburg, den 18 . April 20 24 (DSLV -Wintjes ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – KI in der Logistik: Umfrageergebnisse zeigen großes Potenzial und Handlungsbedarf Sehr geehrte Damen und Herren, in einer aktuellen Umfrage der Technischen Universität Hamburg (TUHH) und des DSLV Bun-desverbands Spedition und Logistik wurde das Interesse und der Stand des Einsatzes von KI - Anwendungen in der Branche umfassend beleuchtet. Die Ergebnisse zeigen, dass die KI das Potenzial hat, Logistikprozesse zu optimieren und operative Arbeitsprozesse zu automatisie-ren. 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SP52/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 029 /202 4 Hamburg, den 11 . April 202 4 sts/ akd An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Belegungsstand – AHV -Kurs reihe für Auszubildende – 2. Halbjahr 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf unser Rundschreiben AR 0 20 /202 4 vom 29 .02 .202 4, finden Sie nachfolgend die Auszubildenden -Kurse, in denen noch Plätze frei sind. Wie Sie bereits schon wissen, wurde das AHV - Kurskonzept für Auszubildende inhaltlich und orga- nisatorisch neu gestaltet. Neben dem bewährten Repetitorium Spedition und Logistik, das auf die 2. Halbjahr -Prüfung 202 4 vorbereitet, haben wir folgende fünf Kurse im Angebot: Kurs -Nr. Bezeichnung Beginn Prüfungs-kurs Repetitorium Spedition Montag, 09.09. - 13.11.2024 , montags & mittwochs jeweils 17.00 – 20.15 Uhr Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 10.09. - 05.11.2024, 17.00 – 19.15 Uhr Kurs 2 Die Seehafenspedition Montag, 16.09. – 14.10.2024 16.00 – 19.15 Uhr Kurs 3 Grundlagenseminar Luftfracht für für Auszubil-dende Mittwoch, 18.09.2024 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagenseminar Seefracht für Auszubil-dende Mittwoch, 25.09.2024 09.00 -17.00 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – Online - Seminar für Auszubildende Donnerstag, 10 .10 .2024 09.00 -14.00 Uhr2 Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Kurse . Wir behalten uns vor, Kurse, bei denen bis zu diesem Stichtag die Mindestteilnehmer- zahl von 10 nicht erreicht wurde, abzusagen. In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen und das Anmeldeformular. Anm el- dungen können Sie auch online unter www.ahv.de durchführen . Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Akdogan unter der Tel. 040 -37476457 oder E -Mail: akdogan@vhsp.de gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß S. Akdogan GESCHÄFTSFÜHRER AUSBILDUNGSKURSE [individuell5] => ___________ ___________________________________________________________________________________________________ _________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 029 /202 4 Hamburg, den 11 . April 202 4 sts/ akd An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Belegungsstand – AHV -Kurs reihe für Auszubildende – 2. Halbjahr 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf unser Rundschreiben AR 0 20 /202 4 vom 29 .02 .202 4, finden Sie nachfolgend die Auszubildenden -Kurse, in denen noch Plätze frei sind. Wie Sie bereits schon wissen, wurde das AHV - Kurskonzept für Auszubildende inhaltlich und orga- nisatorisch neu gestaltet. Neben dem bewährten Repetitorium Spedition und Logistik, das auf die 2. Halbjahr -Prüfung 202 4 vorbereitet, haben wir folgende fünf Kurse im Angebot: Kurs -Nr. Bezeichnung Beginn Prüfungs-kurs Repetitorium Spedition Montag, 09.09. - 13.11.2024 , montags & mittwochs jeweils 17.00 – 20.15 Uhr Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 10.09. - 05.11.2024, 17.00 – 19.15 Uhr Kurs 2 Die Seehafenspedition Montag, 16.09. – 14.10.2024 16.00 – 19.15 Uhr Kurs 3 Grundlagenseminar Luftfracht für für Auszubil-dende Mittwoch, 18.09.2024 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagenseminar Seefracht für Auszubil-dende Mittwoch, 25.09.2024 09.00 -17.00 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – Online - Seminar für Auszubildende Donnerstag, 10 .10 .2024 09.00 -14.00 Uhr2 Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Kurse . Wir behalten uns vor, Kurse, bei denen bis zu diesem Stichtag die Mindestteilnehmer- zahl von 10 nicht erreicht wurde, abzusagen. In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen und das Anmeldeformular. Anm el- dungen können Sie auch online unter www.ahv.de durchführen . Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Akdogan unter der Tel. 040 -37476457 oder E -Mail: akdogan@vhsp.de gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß S. Akdogan GESCHÄFTSFÜHRER AUSBILDUNGSKURSE [15] => 29 [individuell6] => 29 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
AR29/2024
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Folgende Informationen werden abgefragt: Datum des Vorfalls, Stadt, Postleitzahl, Warenart, Transportart (Sammelgut oder sonstiges), Vorgehensweise/ Modus Operandi, Schaden sort, Wa- renwert, Anzeige erstattet und Sicherer Parkplatz. Informationen zu den möglichen Antwortmöglichkeiten enthält das Excel -Formular unter dem Reiter ‚Help‘. Zur einfachen Eingabe der Daten verfügen einige Felder über eine ‚Dropdown -Liste‘. Um ein schnelles Ausfüllen zu ermöglichen, können die jeweiligen Spalten auch mittels ‚Kopieren und Einfügen‘ mit Inhalten aus einer eventuell im Betrieb bereits vorhandenen Dat enbank über- schrieben werden. Sofern abgefragte Informationen nicht verfügbar sind, kann das jeweilige Feld auch freigelassen werden. Sämtliche Informationen sind für das Lagebild wertvoll und werden in die Auswertung eingehen. Sollten andere Datensätze zum Ladungsdiebstahl in einem un terschiedlichen Format verfügbar sein, können diese dem DSLV auch übermittelt werden – diese Daten werden ebenfalls in der Auswertung berücksichtigt. Anonymisierung der Daten Vertraulichkeit und Anonymität bei der Erfassung und Aus-wertung der Daten zum Ladungsdiebstahl werden vom DSLV garantiert. Jeder eingehende Datensatz fließt ausschließlich anonymisiert in die Auswertung ein. Bitte senden Sie Ihre Daten ausschließlich an folgende E-Mail -Adresse: NBeuck@dslv.spediteure.de Sollten Sie dennoch eine anonyme Übermittlung der Daten bevorzugen, haben Sie die Wahl zwischen zwei Wegen. Zunächst entfernen Sie die persönlichen Informationen der Datei, die Excel in der Regel automatisch erfasst. Dazu kli-cken Sie mit der rechten Maustaste auf die jeweilige Datei und klicken dann auf „Eigenschaften“. Dort können Sie unter dem Reiter „Details“ alle „Eigenschaften und persönlichen Informationen entfernen“.Seite 2 von 2 Anonymes Versenden der Datei Nutzung eine s File -Sharing -Dienst s Die Nutzung eines File -Sharing -Dienstes ermöglicht das unkomplizierte Teilen von Dateien mit Dritten. Dazu wird die Datei kurzfristig auf dem Server des Empfängers zum Zwecke des baldigen Herunterladens gespeichert. U.a. gibt es folgende Dienste: • Auf WeTransfer (https://wetransfer.com/ ) kann die Datei hochgeladen und direkt an den ausgewählten Adressaten ( NBeuck@dslv.spediteure.de ) gesendet werden. Für den Ver- sand muss eine Versandadresse angegeben werden, die funktional sein muss. Nach Ver- sand erhält der Empfänger eine E -Mail -Benachrichtigung und kann die Datei innerhalb von sieben Tagen herunterladen. Anschließend wird sie vom Server automatisch gelöscht. • SwissTransfer ( https://www.swisstransfer.com/de ) ist eine Alternative zu WeTransfer, die besonderen Wert auf Datenschutz legt. Die Funktionsweise ist mehr oder weniger iden- tisch zu WeTransfer. Erstellung eines eigens generierten E -M ail -Accounts Alternativ können Sie für den Versand der E -Mail auch einen zusätzlichen kostenfreien Account bei einem Anbieter für E-Mail -Postfächer ihrer Wahl (GMX, Gmail, Web.de etc.) erstellen und von dort aus Ihre Daten an den DSLV versenden. Der DSLV bittet um Rücksendung der Daten bis zum 24. Ma i 20 24. Fragen oder Anmerkungen nimmt der Leiter Sicherheitspolitik im DSLV, Herr Niels Beuck unter der E -Mail NBeuck@dslv.spediteure.de oder telefonisch unter +49 30 4050228 -50 gerne entge- gen. [individuell5] => Datenlage Ladungsdiebstahl 20 23 Leitfaden zur Datenerhebung und zur Datenanonymisierung Hinweise zum Ausfüllen Diesen Informationen beigefügt ist ein Excel -Formular, in das betroffene Speditionen vorhan- dene Daten zu registrierten Fällen von Ladungsdiebstählen eintragen können. Folgende Informationen werden abgefragt: Datum des Vorfalls, Stadt, Postleitzahl, Warenart, Transportart (Sammelgut oder sonstiges), Vorgehensweise/ Modus Operandi, Schaden sort, Wa- renwert, Anzeige erstattet und Sicherer Parkplatz. Informationen zu den möglichen Antwortmöglichkeiten enthält das Excel -Formular unter dem Reiter ‚Help‘. Zur einfachen Eingabe der Daten verfügen einige Felder über eine ‚Dropdown -Liste‘. Um ein schnelles Ausfüllen zu ermöglichen, können die jeweiligen Spalten auch mittels ‚Kopieren und Einfügen‘ mit Inhalten aus einer eventuell im Betrieb bereits vorhandenen Dat enbank über- schrieben werden. Sofern abgefragte Informationen nicht verfügbar sind, kann das jeweilige Feld auch freigelassen werden. Sämtliche Informationen sind für das Lagebild wertvoll und werden in die Auswertung eingehen. 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 05 1/20 24 Hamburg, den 18 . April 20 24 (DSLV -050 /2024 /c) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – DSLV Datenabfrage: Ladungsdiebstahl im Jahr 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, Speditionen und Logistikdienstleister organisieren globale Lieferketten und bewegen im Auf-trag von Industrie und Handel täglich erhebliche Warenwerte. Die Transportwege der Logistik sind allerdings, trotz organisatorischer und technischer Gegenmaßnahmen, i mmer wieder Ziel organisierter Kriminalität in Form von Ladungsdiebstahl. Auch DSLV Mitgliedsunternehmen sind hiervon betroffen. Um die genauen Schäden nicht nur anhand qualitativer Schätzungen zu beziffern und das Thema Ladungsdiebstahl stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, will der DSLV, wie bereits in den vergangenen sechs Jahren, im Rahmen einer anonymisierten Abfra ge unter anderem Informationen zu Tatzeit, Tatort, Schadenshöhe und Warenart für das Jahr 2023 er-heben. Ziel soll es sein, anhand einer fundierten Datenbasis die aktuellen Entwicklungen dar-zustellen und mögliche Handlungsstrategien daraus abzuleiten. Im Oktober 2023 fand ein Treffen der DSLV Kommission Logistiksicherheit mit mehreren Lan-deskriminalämtern statt. In einem zweitägigen Workshop wurden die anonymisierten Zahlen der DSLV Abfrage zum Ladungsdiebstahl, die verschiedenen modi operandi des Ladun gs- diebstahls und der Abwicklung von Schadensfällen, aber auch aktuelle Probleme in der tägli-chen Polizeiarbeit vorgestellt und diskutiert. Am 5. Juni 2024 wird in Berlin ein weiterer Work-shop stattfinden, zu dem diesmal auch Vertreter der polnischen Polize ibehörden und einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich Organisierte Kriminalität und Ladungsdieb-stahl teilnehmen will. Die jährlich durchgeführten Abfragen helfen dem DSLV und den Ermittlungsbehörden dabei, die Datenlage zu verbessern und gemeinsam ein Lagebild über das Ausmaß des Ladungs-diebstahls zu erstellen. In den bisherigen Abfragen haben die Rückmeldungen ergeben, dass vorangegangene qualifizierte Schätzungen des Umf angs der Diebstähle in großen Teilen, ins- besondere was die durchschnittlichen Schadenssummen und die Verteilung auf einzelne Schadenskategorien angeht, bestätigt werden konnte. Die Auswertung der Jahre 20 18 bis 2021 zeigte bisher einen spürbaren Rückgang der Vorfälle, 2022 aber erstmals wieder einen leichten Anstieg. Informationen, über die im Jahr 2023 begangenen Taten, helfen dem DSLV, Trends zu erkennen und die Problematik in der Öffentlichkeit und gege nüber den Ermittlungs- behörden hervorzuheben. Auch dieses Jahr möchte der DSLV mit der Hilfe seiner Mitgliedsunternehmen einen gemein-samen Datensatz erstellen, der für das Jahr 2023 möglichst umfassend alle Vorfälle von2 Ladungsdiebstahl im Gebiet der Europäischen Union abbildet. Dazu zählen explizit auch Vor- fälle, die nicht über das Versuchsstadium hinausgegangen sind. Wie werden die Daten abgefragt? Diesem Rundschreiben ist ein vom DSLV erstelltes Excel -Formular (Anlage SP 051a/2024 ) beigefügt, in dem die Unternehmen ihre Daten zum Ladungsdiebstahl, wie Datum des Vorfalls, Postleitzahl, Warenart, Warenwert, Vorgehensweise oder Schadensort, eintragen können. Hinzu kommen Fragen, ob der Vorfall zur Anzeige gebracht wurde und ob ein siche rer Park- platz genutzt wurde. Als sicherer Parkplatz im Sinne dieser Abfrage gilt ein zertifizierter Park-platz, z.B. durch den europäischen SSTPA Standard oder den TAPA PSR Standard. Erläute-rungen zu den abgefragten Informationen können dem Excel -Formular u nter dem Reiter „Help“ entnommen werden. Um die Eingabe zu erleichtern, verfügen einige Felder über eine Dropdown -Liste. Dennoch können alle Spalten auch durch ‘Kopieren & Einfügen‘ mit Inhalten aus einer eventuell selbst vorhandenen Datenbank überschrieben werden, um ein schnelleres Befüllen zu ermöglichen. Sollten nicht alle Information zur Verfügung stehen, kann das jeweilige Feld freigelassen wer-den. Alle Informationen sind für das Lagebild wertvoll und werden in die Auswertung einfließen. Sollten Datensätze zum Ladungsdiebstahl in einem anderen Format verfügbar sein, können diese dem DSLV problemlos übermittelt werden. Diese Daten werden nach einer entspr echen- den Aufarbeitung ebenfalls in der Auswertung berücksichtigt. Die Auswertung der Daten erfolgt anonym! Vertraulichkeit, Datensicherheit und Anonymität bei der Erfassung und Auswertung der Daten sind für den DSLV von zentraler Bedeutung. Das ausgefüllte und anonymisierte Formular ist an Herrn Niels Beuck (Leiter Sicherheitspolitik im DSLV | E -Mail NBeuck@dslv.spediteure.de | Telefon +49 30 4050228 -50) zu senden. Die anonyme Übermittlung der Datensätze kann auf mehreren Wegen erfolgen. Eine Anleitung hierzu befindet sich in einer weiteren Anlage (SP 051b/2024 ) zu diesem Rundschreiben. Die Abfrage läuft ab heute bis Freitag, den 24. Mai 2024 . Fragen oder Verbesserungsvor- schläge nimmt der DSLV jederzeit gerne entgegen. Die o.g. Anlage n (SP 0 51a+b /2024 ) können Sie im internen Teil unserer Website als Datei en abrufen unter: www.vhsp.de Aktuelles Rundschreiben  SP 2024. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 05 1/20 24 Hamburg, den 18 . April 20 24 (DSLV -050 /2024 /c) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – DSLV Datenabfrage: Ladungsdiebstahl im Jahr 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, Speditionen und Logistikdienstleister organisieren globale Lieferketten und bewegen im Auf-trag von Industrie und Handel täglich erhebliche Warenwerte. Die Transportwege der Logistik sind allerdings, trotz organisatorischer und technischer Gegenmaßnahmen, i mmer wieder Ziel organisierter Kriminalität in Form von Ladungsdiebstahl. Auch DSLV Mitgliedsunternehmen sind hiervon betroffen. Um die genauen Schäden nicht nur anhand qualitativer Schätzungen zu beziffern und das Thema Ladungsdiebstahl stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, will der DSLV, wie bereits in den vergangenen sechs Jahren, im Rahmen einer anonymisierten Abfra ge unter anderem Informationen zu Tatzeit, Tatort, Schadenshöhe und Warenart für das Jahr 2023 er-heben. Ziel soll es sein, anhand einer fundierten Datenbasis die aktuellen Entwicklungen dar-zustellen und mögliche Handlungsstrategien daraus abzuleiten. Im Oktober 2023 fand ein Treffen der DSLV Kommission Logistiksicherheit mit mehreren Lan-deskriminalämtern statt. In einem zweitägigen Workshop wurden die anonymisierten Zahlen der DSLV Abfrage zum Ladungsdiebstahl, die verschiedenen modi operandi des Ladun gs- diebstahls und der Abwicklung von Schadensfällen, aber auch aktuelle Probleme in der tägli-chen Polizeiarbeit vorgestellt und diskutiert. Am 5. Juni 2024 wird in Berlin ein weiterer Work-shop stattfinden, zu dem diesmal auch Vertreter der polnischen Polize ibehörden und einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich Organisierte Kriminalität und Ladungsdieb-stahl teilnehmen will. Die jährlich durchgeführten Abfragen helfen dem DSLV und den Ermittlungsbehörden dabei, die Datenlage zu verbessern und gemeinsam ein Lagebild über das Ausmaß des Ladungs-diebstahls zu erstellen. In den bisherigen Abfragen haben die Rückmeldungen ergeben, dass vorangegangene qualifizierte Schätzungen des Umf angs der Diebstähle in großen Teilen, ins- besondere was die durchschnittlichen Schadenssummen und die Verteilung auf einzelne Schadenskategorien angeht, bestätigt werden konnte. Die Auswertung der Jahre 20 18 bis 2021 zeigte bisher einen spürbaren Rückgang der Vorfälle, 2022 aber erstmals wieder einen leichten Anstieg. Informationen, über die im Jahr 2023 begangenen Taten, helfen dem DSLV, Trends zu erkennen und die Problematik in der Öffentlichkeit und gege nüber den Ermittlungs- behörden hervorzuheben. Auch dieses Jahr möchte der DSLV mit der Hilfe seiner Mitgliedsunternehmen einen gemein-samen Datensatz erstellen, der für das Jahr 2023 möglichst umfassend alle Vorfälle von2 Ladungsdiebstahl im Gebiet der Europäischen Union abbildet. Dazu zählen explizit auch Vor- fälle, die nicht über das Versuchsstadium hinausgegangen sind. Wie werden die Daten abgefragt? Diesem Rundschreiben ist ein vom DSLV erstelltes Excel -Formular (Anlage SP 051a/2024 ) beigefügt, in dem die Unternehmen ihre Daten zum Ladungsdiebstahl, wie Datum des Vorfalls, Postleitzahl, Warenart, Warenwert, Vorgehensweise oder Schadensort, eintragen können. Hinzu kommen Fragen, ob der Vorfall zur Anzeige gebracht wurde und ob ein siche rer Park- platz genutzt wurde. Als sicherer Parkplatz im Sinne dieser Abfrage gilt ein zertifizierter Park-platz, z.B. durch den europäischen SSTPA Standard oder den TAPA PSR Standard. Erläute-rungen zu den abgefragten Informationen können dem Excel -Formular u nter dem Reiter „Help“ entnommen werden. Um die Eingabe zu erleichtern, verfügen einige Felder über eine Dropdown -Liste. Dennoch können alle Spalten auch durch ‘Kopieren & Einfügen‘ mit Inhalten aus einer eventuell selbst vorhandenen Datenbank überschrieben werden, um ein schnelleres Befüllen zu ermöglichen. Sollten nicht alle Information zur Verfügung stehen, kann das jeweilige Feld freigelassen wer-den. Alle Informationen sind für das Lagebild wertvoll und werden in die Auswertung einfließen. Sollten Datensätze zum Ladungsdiebstahl in einem anderen Format verfügbar sein, können diese dem DSLV problemlos übermittelt werden. Diese Daten werden nach einer entspr echen- den Aufarbeitung ebenfalls in der Auswertung berücksichtigt. Die Auswertung der Daten erfolgt anonym! Vertraulichkeit, Datensicherheit und Anonymität bei der Erfassung und Auswertung der Daten sind für den DSLV von zentraler Bedeutung. Das ausgefüllte und anonymisierte Formular ist an Herrn Niels Beuck (Leiter Sicherheitspolitik im DSLV | E -Mail NBeuck@dslv.spediteure.de | Telefon +49 30 4050228 -50) zu senden. Die anonyme Übermittlung der Datensätze kann auf mehreren Wegen erfolgen. Eine Anleitung hierzu befindet sich in einer weiteren Anlage (SP 051b/2024 ) zu diesem Rundschreiben. Die Abfrage läuft ab heute bis Freitag, den 24. Mai 2024 . Fragen oder Verbesserungsvor- schläge nimmt der DSLV jederzeit gerne entgegen. Die o.g. Anlage n (SP 0 51a+b /2024 ) können Sie im internen Teil unserer Website als Datei en abrufen unter: www.vhsp.de Aktuelles Rundschreiben  SP 2024. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 51 [individuell6] => 51 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
SP51/2024

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Terminkalender

Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Digitale Zahlungsprozesse für schnellere Logistikprozesse“ 16. Mai Online-Sitzung
Infoveranstaltung - Mitarbeiterbindung ist das neue Recruiting 17. Mai VHSp-Geschäftsstelle
SpedGolf-Turnier 04. Juni Golf-Club An der Pinnau e.V.
Personalleiterrunde 11. Juni Röhlig Deutschland GmbH & Co. KG
Sitzung des Fachausschusses Luftfrachtspedition 11. Juni im Hause CrossFreight
Verabschiedung der Auszubildenden 25. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sitzung des Fachausschusses Zoll & Außenwirtschaft 25. Juni VHSp-Geschäftsstelle
Ausbildungsmesse vocatium Hamburg I 02. Juli MesseHalle Hamburg-Schnelsen
SpedBiker-Tour 2024 31. August
Sped-Sommerfest 2024 04. September Anglo-German Club
Fachausschuss Schienengüterverkehr 17. September
27. Neujahrsessen 2025 15. Januar Der Übersee-Club e.V.
Ausbildungsmesse Just in time 22. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
16 Mai
Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Digitale Zahlungsprozesse für schnellere Logistikprozesse“ Sonstiges Online-Sitzung 10:00 Uhr
17 Mai
Infoveranstaltung - Mitarbeiterbindung ist das neue Recruiting Sonstiges VHSp-Geschäftsstelle 14.00 Uhr
04 Jun
SpedGolf-Turnier Sonstiges Golf-Club An der Pinnau e.V. 10.00 Uhr
11 Jun
Personalleiterrunde Versammlung Röhlig Deutschland GmbH & Co. KG 9:00 Uhr
11 Jun
Sitzung des Fachausschusses Luftfrachtspedition Fachausschusssitzung im Hause CrossFreight 15:00 Uhr
25 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
25 Jun
Sitzung des Fachausschusses Zoll & Außenwirtschaft Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 10:00 Uhr
02 Jul
Ausbildungsmesse vocatium Hamburg I Sonstiges MesseHalle Hamburg-Schnelsen 8.30 Uhr
31 Aug
SpedBiker-Tour 2024 Sonstiges 10.30 Uhr
04 Sep
Sped-Sommerfest 2024 Sonstiges Anglo-German Club 17.30 Uhr
17 Sep
Fachausschuss Schienengüterverkehr Fachausschusssitzung 15:00 Uhr
15 Jan
27. Neujahrsessen 2025 Sonstiges Der Übersee-Club e.V. 18.00 Uhr
22 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr

Beschreibung

Mit dem neuesten Projekt im Bereich Shipping & Logistics bietet die Firma AirPlus eine digitale Zah-lungslösung basierend auf der Virtual Mastercard. Durch Prozessintegration in Ihr TMS ermöglichen wir digitalisierte Lieferketten mit automatisierten Zahlungsprozessen. Sie kennen es: Vieler Ihrer Pro-zesse sind bereits digitalisiert. Der Zahlungsweg ist aber nach wie vor außerhalb des Prozessflusses - gerade, wenn Demurrage & Detention ins Spiel kommt. Die Lösung von AirPlus bietet große Optimie-rungspotenziale in der Effizienz, im Liquiditätsmanagement und ermöglicht beispielsweise ei-ne schnellen Freigabe Ihrer Container durch gesicherte Übermittlung Ihrer virtuellen Kartennummer im Vorfeld der Freistellung. Anhand des durch den digitalen und automatisierten Bezahlprozesses unse-rer Lösung wird dieser transparent und sicher. Damit haben Sie Ihre Prozesse im Griff und ersparen manuelle Tätigkeiten in Ihrer Buchhaltung. Vielleicht kennen Sie uns bereits aus dem Bereich Corporate Payments? AirPlus bietet seit 30 Jahren Zahlungslösungen, die komfortabel, sicher und transparent sind. Auf unsere Bezahl- und Abrechnungslösungen vertrauen über 70% aller deutschen Firmenkun-den. Lassen Sie sich im Rahmen einer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung via TEAMS am 16. Mai 2024 von 10:00 bis 10:45 Uhr die Möglichkeiten unverbindlich vorstellen. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der VHSp-Geschäftsstelle (akdogan@vhsp.de) an. Die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung erhalten Sie anschließend direkt von AirPlus per E-Mail.

Datum / Uhrzeit

16.05.2024
10:00 Uhr bis 10:45 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.

Preise

Preis (Mitglieder): 0,00 €

Beschreibung

Die Firma Zwei:P informiert Sie über die zahlreichen Möglichkeiten, wie Sie Ihre Mitarbeiter/-innen an Ihr Unternehmen binden können und was für eine Vielzahl an staatlichen Förderungen zur Verfügung stehen. Besuchen Sie gern die kostenlose Veranstaltung, dafür melden Sie sich bitte verbindlich an unter mandelkau@vhsp.de.

Datum / Uhrzeit

17.05.2024
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Das SpedGolf-Turnier findet beim Golf-Club An der Pinnau e.V. statt https://www.pinnau.de. Details folgen

Datum / Uhrzeit

04.06.2024
10.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Golf-Club An der Pinnau e.V. Pinneberger Str. 81a
25451 Quickborn

Datum / Uhrzeit

11.06.2024
9:00 Uhr bis 11.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Röhlig Deutschland GmbH & Co. KG Millerntorplatz 1
20359 Hamburg

Datum / Uhrzeit

11.06.2024
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
im Hause CrossFreight Obenhauptstraße 12
22335 Hamburg

Datum / Uhrzeit

25.06.2024
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

25.06.2024
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Der VHSp ist auf der vocatium Hamburg I mit einem Gemeinschaftsstand vor Ort, um für die Berufsausbildung in der Logistikbranche zu werben.

Datum / Uhrzeit

02.07.2024 bis 03.07.2024
8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

IfT Institut für Talententwicklung Nord GmbH
MesseHalle Hamburg-Schnelsen Modering 1a
22457 Hamburg

Beschreibung

An der diesjährigen Bikertour wird noch gefeilt. Die Details folgen.

Datum / Uhrzeit

31.08.2024
10.30 Uhr
Verein Hamburger Spediteure e.V.

Beschreibung

Wir planen wieder ein SpedSommerfest für all die Ehrenamtlichen, die neben ihrem Beruf ein Ehrenamt beim VHSp e.V. wahrnehmen. Persönliche Einladungen werden beizeiten zugestellt.

Datum / Uhrzeit

04.09.2024
17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

Anglo_German Club
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Datum / Uhrzeit

17.09.2024
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Referenten / Gäste

  • Stefan Saß (Jurist)

Beschreibung

Unser 27. Neujahrsessen wird in gewohntem Umfeld im Übersee-Club, An der Alster 72-79, 20099 Hamburg, stattfinden. Sie werden rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Datum / Uhrzeit

15.01.2025
18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Neuer Jungfernstieg 19
20354 Hamburg

Beschreibung

Weitere Informationen gibt es hier

Datum / Uhrzeit

22.01.2025
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg