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Geschäftsstelle des VHSp
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E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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SP41/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlands tr. 6 8 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 02 7/20 24 Ham burg, den 28 . März 202 4 (DSLV -RS 040 /202 4/a) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Wachstumschancengesetz – Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft Mit dem Wachstumschancengesetz sollen die Liquiditätssituation der Unterneh- men verbessert und Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt werden. Dane-ben sollen das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht und durch Anhe-bung von Schwellenwerten und Pauschale n vor allem kleine Betriebe von Büro- kratie entlastet werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 108 veröffentlicht. Nach Angaben der Bundesregierung sind hiermit jährliche Entlastungen in Höhe von insge-samt 3,2 Milliarden Euro für Unternehmen und Bürger verbunden. Mit dem als Artikelgesetz konzipierten Entlastungspaket wird eine Vielzahl von Einzel-vorschriften geändert. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen: Einkommensteuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, wird ab 2024 von 8 Euro auf 9 Euro angehoben (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 EStG) Änderung der Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen Gemäß der "1 % -Regelung" ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahr- zeugs, das kein CO 2 emittiert (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel des Bruttolistenpreises bzw. bei Nutzung eines Fahrtenbuchs lediglich ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Der hierfür maximal z ulässige Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, das nach dem 31. De- zember 2023 angeschafft wurde, wird jetzt von 60.000 auf 70.000 Euro angehoben (§ 6 Abs. 1 N r. 4 EStG). Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG).2 Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024 mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent und unabhängig von einem steuerlichen Grenzbetrag erheben (§ 40b Abs. 3 EStG). Geschenke als Betriebsausgaben Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflich-tigen sind, sind als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Anschaffungs - oder Herstel- lungskosten des jeweiligen Geschenks insgesamt 50 Euro (zuvor 35 Euro) nicht über-steigen. Dies gilt erstmals für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2023 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EstG). Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer Derzeit kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berech-nung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Da dieses Verfahren für Arbeitgeber sehr komplizier t ist, wird es für den Lohnsteuerabzug 2025 gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen (§ 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG). Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona -Steuerhilfegesetz zum 1. Januar 2020 eingeführt und bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Jetzt kann die degressive Abschreibung auch für Wirtschaf tsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind. Allerdings darf der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Zweifache der bei der linearen Jahres -AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 Prozent nicht übersteigen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EstG). Sonderabschreibung Eine Sonderabschreibung für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr, das einer Investition vorangeht, nicht überschreiten, kann für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern nach dem 31. Dezember 2023 bis zu 40 Prozent der Investiti-onskosten be tragen (§ 7g Abs. 5 EStG). Umsatzsteuer Obligatorische Verwendung der eRechnung Die obligatorische Verwendung der eRechnung ab 2025 wird Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B -Bereich durch Unternehmen an ein bundeseinheitli- ches elektronisches Meldesystem. Details hierzu können dem Rundschreiben AR 025 /2024 vom 2 8. März 2024 entnommen werden. Handelsgesetzbuch Die Schwellenwerte in § 241a HGB werden von 600.000 Euro auf 800.000 Euro (Um-satzerlöse bzw. Gesamtumsatz) und von 60.000 Euro auf 80.000 Euro (Jahresüber-3 schuss bzw. Gewinn) für ein Geschäftsjahr mit Beginn nach dem 31. März 2023 ange-hoben. Unterhalb dieser Schwellenwerte dürfen steuerpflichtige Einzelkaufleute statt einer handelsrechtlichen Buchführung mit Jahresabschlusserstellung (und entspre-chender steu erlicher Gewinnermittlung) nur eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen - Überschuss -Rechnung mit vereinfachter Buchführung durchführen. Im Wachstumschancengesetz werden eine Reihe von Maßnahmen realisiert, mit de-nen die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert werden sollen. Die Maßnahmen beinhalten Anreize für mehr Investitionen und zielen darauf ab, das Wirtschaftswachs-tum in Deutschlan d zu stärken. Das ist im Ansatz richtig und überfällig. Ob die Ände- rungen geeignet sind, die gesetzten Ziele zu erreichen, bleibt abzuwarten. Nicht alle Bereiche der Wirtschaft werden mit dem gefundenen Kompromiss gleichermaßen ent-lastet. Und da es sich um einen Kompromiss handelt, wurden weitere angedachte Steuerentlastungen gestrichen, denn das jetzt prognostizierte Volumen von jährlich 3,2 Milliarden Euro ist weniger als die Hälfte der ursprünglichen Absicht der Bundes-regierung von 7 Milliarden Euro. Dah er ist das Gesetz grundsätzlich zu begrüßen, al- lerdings müssen weitere Anreize zur Stärkung der Wirtschaft folgen, damit es nicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein bleibt. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ____________________________________ __________________________________________________________________________ ________ _ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlands tr. 6 8 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 02 7/20 24 Ham burg, den 28 . März 202 4 (DSLV -RS 040 /202 4/a) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Wachstumschancengesetz – Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft Mit dem Wachstumschancengesetz sollen die Liquiditätssituation der Unterneh- men verbessert und Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt werden. Dane-ben sollen das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht und durch Anhe-bung von Schwellenwerten und Pauschale n vor allem kleine Betriebe von Büro- kratie entlastet werden. Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 108 veröffentlicht. Nach Angaben der Bundesregierung sind hiermit jährliche Entlastungen in Höhe von insge-samt 3,2 Milliarden Euro für Unternehmen und Bürger verbunden. Mit dem als Artikelgesetz konzipierten Entlastungspaket wird eine Vielzahl von Einzel-vorschriften geändert. Im Folgenden ein Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen: Einkommensteuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, wird ab 2024 von 8 Euro auf 9 Euro angehoben (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b Satz 2 EStG) Änderung der Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen Gemäß der "1 % -Regelung" ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahr- zeugs, das kein CO 2 emittiert (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel des Bruttolistenpreises bzw. bei Nutzung eines Fahrtenbuchs lediglich ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Der hierfür maximal z ulässige Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, das nach dem 31. De- zember 2023 angeschafft wurde, wird jetzt von 60.000 auf 70.000 Euro angehoben (§ 6 Abs. 1 N r. 4 EStG). Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG).2 Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung erstmals für den Lohnsteuerabzug 2024 mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent und unabhängig von einem steuerlichen Grenzbetrag erheben (§ 40b Abs. 3 EStG). Geschenke als Betriebsausgaben Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflich-tigen sind, sind als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Anschaffungs - oder Herstel- lungskosten des jeweiligen Geschenks insgesamt 50 Euro (zuvor 35 Euro) nicht über-steigen. Dies gilt erstmals für Wirtschaftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2023 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EstG). 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AR27/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 5/20 24 Hamburg, den 21 . März 20 24 (DSLV -037/2024/c) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – DGR -Schulung nach CBTA -Modul D und E Sehr geehrte Damen und Herren, nach den Gefahrgutvorschriften der ICAO und der IATA 1 für den Luftverkehr müssen an allen Niederlassungen von Speditionsunternehmen, an denen Luftfracht versand-fertig gemacht wird, zwei Personen über eine gültige DGR -Qualifikation gemäß CBTA - Modul C verfügen: (C) Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von gefährli-chen Gütern befasst ist Weiterhin gilt gemäß ICAO TI Part 1 Chapter 4 auch eine DGR -Schulungsverpflichtung in den CBTA -Modulen D und E (früher: Personalkategorien 4 und 5) für: (D) Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von Luftfracht, die keine gefährlichen Güter enthält, befasst ist (E) Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abfertigung, Lagerung und dem Ein - und Ausladen von Luftfracht und Post befasst ist (Speditionsum- schlag) Geschult werden müssen nach Auffassung des Luftfahrt -Bundesamtes (LBA) sowohl Mitarbeiter im Export als auch Mitarbeiter im Import, die im physischen Handling von Sendungen tätig sind. Nur rein im Import tätige Mitarbeiter, die ausschließlich doku-mentarisc h tätig sind, benötigen keine Schulung in den Modulen D und E. Diese Aus- legung hat das LBA auf Nachfrage des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik bereits 2019 bestätigt. Aktuell informiert das LBA den DSLV darüber, dass die erforderliche Qualifikation ge-mäß Modul D bzw. E vielfach nicht vorhanden ist. Dies fällt vor allem bei Zwischenfäl-len mit Gefahrgut auf, bei denen das LBA neben einer Stellungnahme auch das Zerti-fikat des AWB -Erstellers anfordert. Dann stellt das LBA in vielen Fällen fest, dass die 1 ICAO Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO TI) IATA Dangerous Goods Regulations (IATA DGR)2 für die Erstellung des Luftfrachtbriefs zuständige Person weder über eine DGR -Quali- fikation nach Modul C noch über eine Schulung nach Modul D verfügt. Das LBA sieht hier dringend Handlungsbedarf und weist auf die bestehende Schu-lungspflicht hin. Sofern Mitarbeiter in der Luftfrachtspedition also nicht bereits über eine Qualifikation nach Modul C verfügen, sollten die Unternehmen prüfen, ob eine Schulung mindestens nach Modul D oder E erforderlich ist, und diese gegebenenfalls veranlassen. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 5/20 24 Hamburg, den 21 . 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LU5/2024
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Klima - und energiewirtschaftliche Transformati- onspro zesse, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Folgen der Covid -19 - Pandemie, der Brexit und tiefgreifende Veränderungen im Welthandel sind nur einige Herausforderung en, denen sich die deutschen See - und Binnenhäfen aktuell und in Zukunft stellen müssen.“ Mit diesen wohlformulierenten Worten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den gestrigen Kabinettsbeschluss zur Nationalen Hafenstrategie in einer Pressemitteilung 1 veröffentlicht. Damit setzt die Ampelregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, der u.a. den Auftrag zur Entwicklung einer Nationalen Ha-fenstrategie enthält und das „Nationale Hafenkonzept“, dass aus dem Jahr 2015 stammt, als strategischen Leit faden für die Hafenpolitik in Deutschland ablösen soll. Die Nationale Hafenstrategie hat fünf Handlungsfelder definiert: â–ª die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts Deutschland, â–ª die Entwicklung der Häfen zu nachhaltigen Knotenpunkten der Energiewende und Drehkreuzen für die Verkehrsverlagerung, â–ª die aktive, zukunftsfähige Gestaltung der digitalen Transformation, â–ª Ausbildung und Beschäftigung, â–ª den bedarfsgerechten Ausbau und Erhalt der Verkehrs - und Kommunikati- onsinfrastruktur Die gesamte Strategie finden Sie hier 2. 1 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/016 -wissing -hafenstrategie.html 2 www.bmdv.bund.de/hafenstrategie -pdf2 Die Kernbotschaft, dass Deutschland die Stärken seiner Häfen erhalten und ausbauen muss, um die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und die Resilienz unserer Volkswirtschaft zu stärken, ist richtig und unterstützenswert . Auch die Tatsache, dass beispielsweise die Weiterentwicklung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatz- steuer Einfluss in das Strategiepapier gefunden hat, ist ausdrücklich begrüßenswert. Aber am Ende des Tages nutzen alle wohlformulierten Ziele nichts, wenn diese nicht auch gleichzeitig mit einem entsprechenden Finanzierungskonzept unterlegt werden. Und genau das wurde leider gestern nicht im Bundeskabinett verabschiedet. Mit den Mittel des Hafenlastenausgleichs von derzeit rund 38 Mio. Euro für alle deut- schen Häfen kommt der Bund seiner finanziellen Verantwortung für ein nationales In- teresse jedenfalls nicht nach. Weltpolitische Veränderungen können nicht allein von den norddeutschen Küstenländern aufgefangen werden. Hier muss es ebenfalls zu einem vielzitierten "Doppel -Wumms" von Bund und Ländern kommen, um die zwin- gend notwenigen Investitionen in den Erhalt, den Ausbau und die Transformation von Häfen und Verkehrsinfrastr ukturen sicherzustellen. Bis das tatsächlich passiert, bleibt die Nationale Hafenstrategie leider ein Muster ohne Wert und eine Enttäuschung für die deutschen Seehafen - und Seeschifffahrtspedi- teure. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÃœHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß ï‚– Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 040 /20 24 Hamburg, den 21 . März 20 24 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Bundesregierung beschließt Nationale Hafenstrategie – Schöne Worte, aber kein Geld Sehr geehrte Damen und Herren, „Leistungsfähige Häfen sind eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und den allgemeinen Wohlstand in Deutschland. Sie sichern nicht nur die Ver-sorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung, sondern bundesweit direkt und indi-rekt bis zu 5,6 Millionen Arbeitsplätze. Klima - und energiewirtschaftliche Transformati- onspro zesse, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Folgen der Covid -19 - Pandemie, der Brexit und tiefgreifende Veränderungen im Welthandel sind nur einige Herausforderung en, denen sich die deutschen See - und Binnenhäfen aktuell und in Zukunft stellen müssen.“ Mit diesen wohlformulierenten Worten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den gestrigen Kabinettsbeschluss zur Nationalen Hafenstrategie in einer Pressemitteilung 1 veröffentlicht. Damit setzt die Ampelregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, der u.a. den Auftrag zur Entwicklung einer Nationalen Ha-fenstrategie enthält und das „Nationale Hafenkonzept“, dass aus dem Jahr 2015 stammt, als strategischen Leit faden für die Hafenpolitik in Deutschland ablösen soll. Die Nationale Hafenstrategie hat fünf Handlungsfelder definiert: â–ª die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts Deutschland, â–ª die Entwicklung der Häfen zu nachhaltigen Knotenpunkten der Energiewende und Drehkreuzen für die Verkehrsverlagerung, â–ª die aktive, zukunftsfähige Gestaltung der digitalen Transformation, â–ª Ausbildung und Beschäftigung, â–ª den bedarfsgerechten Ausbau und Erhalt der Verkehrs - und Kommunikati- onsinfrastruktur Die gesamte Strategie finden Sie hier 2. 1 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/016 -wissing -hafenstrategie.html 2 www.bmdv.bund.de/hafenstrategie -pdf2 Die Kernbotschaft, dass Deutschland die Stärken seiner Häfen erhalten und ausbauen muss, um die Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und die Resilienz unserer Volkswirtschaft zu stärken, ist richtig und unterstützenswert . Auch die Tatsache, dass beispielsweise die Weiterentwicklung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatz- steuer Einfluss in das Strategiepapier gefunden hat, ist ausdrücklich begrüßenswert. Aber am Ende des Tages nutzen alle wohlformulierten Ziele nichts, wenn diese nicht auch gleichzeitig mit einem entsprechenden Finanzierungskonzept unterlegt werden. Und genau das wurde leider gestern nicht im Bundeskabinett verabschiedet. Mit den Mittel des Hafenlastenausgleichs von derzeit rund 38 Mio. Euro für alle deut- schen Häfen kommt der Bund seiner finanziellen Verantwortung für ein nationales In- teresse jedenfalls nicht nach. Weltpolitische Veränderungen können nicht allein von den norddeutschen Küstenländern aufgefangen werden. Hier muss es ebenfalls zu einem vielzitierten "Doppel -Wumms" von Bund und Ländern kommen, um die zwin- gend notwenigen Investitionen in den Erhalt, den Ausbau und die Transformation von Häfen und Verkehrsinfrastr ukturen sicherzustellen. Bis das tatsächlich passiert, bleibt die Nationale Hafenstrategie leider ein Muster ohne Wert und eine Enttäuschung für die deutschen Seehafen - und Seeschifffahrtspedi- teure. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÃœHRER REFERATSLEITER [15] => 40 [individuell6] => 40 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
SP40/2024
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AR26/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 039/20 24 Hamburg, den 21 . März 20 24 (DSLV -Wintjes ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Frankreich: Olympische und Paralympische Spiele 2024 in Paris - Planung im Voraus Sehr geehrte Damen und Herren, die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 werden vom 26. Juli bis 11. August bzw. vom 28. August bis 8. September 2024 stattfinden. Für die Planung des Straßen- verkehrs und der öffentlichen Verkehrsmittel wurden von der französischen Regierung, der Stadt Paris, den zuständigen lokalen Behörden und dem Veranstalter verschie-dene Leitfäden und Informationsseiten erstellt. Sicherheitsabgrenzungen: Um jeden Veranstaltungsort, der den Autoverkehr beeinträchtigt, werden Sicherheits-abgrenzungen eingerichtet. Für jeden Veranstaltungsort gibt es vier Abgrenzungen: grau, schwarz, rot und blau. Bitte beachten Sie: Reisebusse und Lastkraftwagen (mit Ausnahme von nicht dringenden Gefahrgütern) sind in den blauen Perimetern zuge- lassen. Bestimmte Lastkraftwagen sind zu bestimmten Zeiten in den roten Zonen zu-gelassen, Reisebusse sind verboten. Für den Zugang zu den roten Zonen ist eine Ausnahmegenehmigung erforde rlich. Nützliche Links zu den Beschränkungen findet man hier ▪ Pressemitteilung der Polizeipräfektur zu den Perimetern (auf Englisch) ▪ Pressemitteilung der Polizeipräfektur zu den Perimetern (auf Französisch – ausführlicher ) ▪ FAQ zu Sicherheitszonen und Beschränkungen: ▪ Zusätzliche Informationen der Stadt Paris zu den Perimetern Karte zur Vorhersage der Auswirkungen auf die Straßen Das Verkehrsministerium hat eine interaktive Karte entwickelt, auf der die Auswirkun- gen auf Straßen und öffentliche Verkehrsmittel verzeichnet sind. Die Karte ist auf Fran-zösisch und Englisch verfügbar. ▪ Anleitung für die Nutzung der interaktiven Karte2 Zusätzliche Links: Da die Informationen bisher nicht zentralisiert sind, findet man hier weitere Links mit zusätzlichen Hinweise n zu den Veranstaltungen: ▪ Alle Veranstaltungsorte in Frankreich ( Website auf Englisch ▪ Auswirkungen auf den Verkehr in und außerhalb von Paris ▪ Newsletter 'Anticipate the Games' ( „Vorfreude auf die Spiele “) Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 039/20 24 Hamburg, den 21 . März 20 24 (DSLV -Wintjes ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Frankreich: Olympische und Paralympische Spiele 2024 in Paris - Planung im Voraus Sehr geehrte Damen und Herren, die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 werden vom 26. Juli bis 11. August bzw. vom 28. August bis 8. September 2024 stattfinden. Für die Planung des Straßen- verkehrs und der öffentlichen Verkehrsmittel wurden von der französischen Regierung, der Stadt Paris, den zuständigen lokalen Behörden und dem Veranstalter verschie-dene Leitfäden und Informationsseiten erstellt. Sicherheitsabgrenzungen: Um jeden Veranstaltungsort, der den Autoverkehr beeinträchtigt, werden Sicherheits-abgrenzungen eingerichtet. Für jeden Veranstaltungsort gibt es vier Abgrenzungen: grau, schwarz, rot und blau. Bitte beachten Sie: Reisebusse und Lastkraftwagen (mit Ausnahme von nicht dringenden Gefahrgütern) sind in den blauen Perimetern zuge- lassen. Bestimmte Lastkraftwagen sind zu bestimmten Zeiten in den roten Zonen zu-gelassen, Reisebusse sind verboten. Für den Zugang zu den roten Zonen ist eine Ausnahmegenehmigung erforde rlich. Nützliche Links zu den Beschränkungen findet man hier ▪ Pressemitteilung der Polizeipräfektur zu den Perimetern (auf Englisch) ▪ Pressemitteilung der Polizeipräfektur zu den Perimetern (auf Französisch – ausführlicher ) ▪ FAQ zu Sicherheitszonen und Beschränkungen: ▪ Zusätzliche Informationen der Stadt Paris zu den Perimetern Karte zur Vorhersage der Auswirkungen auf die Straßen Das Verkehrsministerium hat eine interaktive Karte entwickelt, auf der die Auswirkun- gen auf Straßen und öffentliche Verkehrsmittel verzeichnet sind. Die Karte ist auf Fran-zösisch und Englisch verfügbar. ▪ Anleitung für die Nutzung der interaktiven Karte2 Zusätzliche Links: Da die Informationen bisher nicht zentralisiert sind, findet man hier weitere Links mit zusätzlichen Hinweise n zu den Veranstaltungen: ▪ Alle Veranstaltungsorte in Frankreich ( Website auf Englisch ▪ Auswirkungen auf den Verkehr in und außerhalb von Paris ▪ Newsletter 'Anticipate the Games' ( „Vorfreude auf die Spiele “) Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 39 [individuell6] => 39 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
SP39/2024

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

karriere:dual 13. April Agentur für Arbeit
Mitgliederversammlung 22. April Hotel Hafen Hamburg
Infoveranstaltung - Mitarbeiterbindung ist das neue Recruiting 17. Mai VHSp-Geschäftsstelle
SpedGolf-Turnier 04. Juni Golf-Club An der Pinnau e.V.
Personalleiterrunde 11. Juni Röhlig Deutschland GmbH & Co. KG
Sitzung des Fachausschusses Luftfrachtspedition 11. Juni im Hause CrossFreight
Verabschiedung der Auszubildenden 25. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sitzung des Fachausschusses Zoll & Außenwirtschaft 25. Juni VHSp-Geschäftsstelle
Ausbildungsmesse vocatium Hamburg I 02. Juli MesseHalle Hamburg-Schnelsen
Sped-Sommerfest 2024 04. September Anglo-German Club
Fachausschuss Schienengüterverkehr 17. September
27. Neujahrsessen 2025 15. Januar Der Übersee-Club e.V.
Ausbildungsmesse Just in time 22. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
13 Apr
karriere:dual Sonstiges Agentur für Arbeit 10.00 Uhr
22 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14.00 Uhr
17 Mai
Infoveranstaltung - Mitarbeiterbindung ist das neue Recruiting Sonstiges VHSp-Geschäftsstelle 14.00 Uhr
04 Jun
SpedGolf-Turnier Sonstiges Golf-Club An der Pinnau e.V. 10.00 Uhr
11 Jun
Personalleiterrunde Versammlung Röhlig Deutschland GmbH & Co. KG 9:00 Uhr
11 Jun
Sitzung des Fachausschusses Luftfrachtspedition Fachausschusssitzung im Hause CrossFreight 15:00 Uhr
25 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
25 Jun
Sitzung des Fachausschusses Zoll & Außenwirtschaft Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 10:00 Uhr
02 Jul
Ausbildungsmesse vocatium Hamburg I Sonstiges MesseHalle Hamburg-Schnelsen 8.30 Uhr
04 Sep
Sped-Sommerfest 2024 Sonstiges Anglo-German Club 17.30 Uhr
17 Sep
Fachausschuss Schienengüterverkehr Fachausschusssitzung 15:00 Uhr
15 Jan
27. Neujahrsessen 2025 Sonstiges Der Übersee-Club e.V. 18.00 Uhr
22 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr

Beschreibung

Wie in jedem Jahr wird der VHSp mit einem Gemeinschaftsstand auf der karriere:dual vertreten sein und für das Duale Studium Hamburger Logistik-Bachelor werben.

Datum / Uhrzeit

13.04.2024
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit Hamburg
Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Beschreibung

Die gewünschten Anlagen zur Mitgliederversammlung (Tagesordnung, Ergebnis 2023, Bilanz zum 31.12.2023, Haushaltsplan 2024 + Beitragsordnungen) stellen wir Ihnen rechtzeitig zur Versammlung, jedoch spätestens ab der 15. KW zur Verfügung.

Außerdem möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir den renommierten Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. F.J. Radermacher vom Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung/n (FAW/n) in Ulm als Gastredner gewinnen konnten. Freuen wir uns auf einen Vortrag am Nachmittag zum Thema Energie, Klima, Zukunft - Was kommt auf den Verkehrssektor zu?!

Datum / Uhrzeit

22.04.2024
14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Beschreibung

Die Firma Zwei:P informiert Sie über die zahlreichen Möglichkeiten, wie Sie Ihre Mitarbeiter/-innen an Ihr Unternehmen binden können und was für eine Vielzahl an staatlichen Förderungen zur Verfügung stehen. Besuchen Sie gern die kostenlose Veranstaltung, dafür melden Sie sich bitte verbindlich an unter mandelkau@vhsp.de.

Datum / Uhrzeit

17.05.2024
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Das SpedGolf-Turnier findet beim Golf-Club An der Pinnau e.V. statt https://www.pinnau.de. Details folgen

Datum / Uhrzeit

04.06.2024
10.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Golf-Club An der Pinnau e.V. Pinneberger Str. 81a
25451 Quickborn

Datum / Uhrzeit

11.06.2024
9:00 Uhr bis 11.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Röhlig Deutschland GmbH & Co. KG Millerntorplatz 1
20359 Hamburg

Datum / Uhrzeit

11.06.2024
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
im Hause CrossFreight Obenhauptstraße 12
22335 Hamburg

Datum / Uhrzeit

25.06.2024
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

25.06.2024
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Der VHSp ist auf der vocatium Hamburg I mit einem Gemeinschaftsstand vor Ort, um für die Berufsausbildung in der Logistikbranche zu werben.

Datum / Uhrzeit

02.07.2024 bis 03.07.2024
8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

IfT Institut für Talententwicklung Nord GmbH
MesseHalle Hamburg-Schnelsen Modering 1a
22457 Hamburg

Beschreibung

Wir planen wieder ein SpedSommerfest für all die Ehrenamtlichen, die neben ihrem Beruf ein Ehrenamt beim VHSp e.V. wahrnehmen. Persönliche Einladungen werden beizeiten zugestellt.

Datum / Uhrzeit

04.09.2024
17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

Anglo_German Club
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Datum / Uhrzeit

17.09.2024
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Referenten / Gäste

  • Stefan Saß (Jurist)

Beschreibung

Unser 27. Neujahrsessen wird in gewohntem Umfeld im Übersee-Club, An der Alster 72-79, 20099 Hamburg, stattfinden. Sie werden rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Datum / Uhrzeit

15.01.2025
18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Neuer Jungfernstieg 19
20354 Hamburg

Beschreibung

Weitere Informationen gibt es hier

Datum / Uhrzeit

22.01.2025
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg