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Geschäftsstelle des VHSp
Zentrale
E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 169/20 25 Hamburg, den 27 . November 20 25 (Clecat Circular 2025/275) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Veröffentlichung des Military Mobility Package Sehr geehrte Damen und Herren, heute stellte die Kommission ihr Militärmobilitätspaket vor, das einen Vorschlag für eine Verordnung 1 (mit einem Arbeitsdokument für den Stab 2) und eine gemeinsame Mitteilung 3 enthält, die darauf abzielt, die Bewegungen militärischer Mittel durch die EU durch eine Reihe von Maßnahmen zu verbessern: Straffung des grenzüberschreitenden Transport es: Der Vorschlag führt einen EU -har- monisierten Rahmen für die Zulassungsverfahren für grenzüberschreitende militäri-sche Bewegungen ein, mit einer maximalen Bearbeitungszeit von drei Tagen und optimierten Zollformalitäten. • Verbesserung der Notfallreaktion: Ein koordinierter Rahmen namens "Euro-pean Military Mobility Enhanced Response System" (EMERS) wird vorgeschla-gen, um Verfahren und den vorrangigen Zugang zur Infrastruktur in spezifi-schen Situationen, die dringendes Handel n erfordern, zu beschleunigen. • Resiliente Verkehrsinfrastruktur: Klare Regeln für die Aufrüstung wichtiger mili-tärischer Mobilitätskorridore auf Dual -Use -Standards und den Schutz strategi- scher Infrastruktur durch einen neuen Werkzeugkasten für Resilienz werden festgelegt. Investitionen werden die Cybersicherheit, Energiesicherheit und die Einsatzbereitschaft sowohl für Friedens - als auch für Krisenszenarien verbes- sern. • Capability Pooling und Digitalisierung: Der Text führt einen Military Mobility So-lidarity Pool ein, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Transportfähigkeiten zu teilen. Ein Military Mobility Digital Information System wird ebenfalls vorgeschla-gen, um die Koordination, Nachverfolgung und den Echtzeitdatenaustausch zu verbessern. 1 https://transport.ec.europa.eu/document/download/4557a31a -0444 -4489 -a26f -2ef156f10d9f_en?file- name=COM_2025_847.pdf 2 https://transport.ec.europa.eu/document/download/c925bad5 -7d13 -4551 -bfaa - 03152dd468dd_en?filename=SWD_2025_847.pd f 3 https://transport.ec.europa.eu/document/download/4466a1dc -49d8 -459f -9afa - d93c4346c26a_en?filename=JOIN_2025_846.pdf2 • Governance und Koordination: Eine Military Mobility Transport Group und ein verstärktes TEN -T-Komitee würden die Umsetzung der Maßnahmen überwa- chen und die Einsatzbereitschaft überwachen. Nationale Koordinatoren in je-dem Mitgliedstaat werden für eine Ausri chtung und effizienten grenzüberschrei- tenden militärischen Transport sorgen. Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen stellt die Gemeinsame Mitteilung fest, dass 100 Milliarden Euro aus EU - und nationalen Mitteln für dringende Modernisierun- gen von Straßen, Brücken, Häfen und Flughäfen zur Abwicklung übergroßer Militär-fracht vorge sehen werden, mit Schwerpunkt auf vier Prioritätskorridoren. Weitere In- formationen zum Paket finden Sie in der Pressemitteilung 4 der Kommission. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT 4 https://transport.ec.europa.eu/news -events/news/commission -moves -towards -military -schengen - and -transformation -defence -industry -2025 -11 -19_en [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 169/20 25 Hamburg, den 27 . 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Investitionen werden die Cybersicherheit, Energiesicherheit und die Einsatzbereitschaft sowohl für Friedens - als auch für Krisenszenarien verbes- sern. • Capability Pooling und Digitalisierung: Der Text führt einen Military Mobility So-lidarity Pool ein, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Transportfähigkeiten zu teilen. Ein Military Mobility Digital Information System wird ebenfalls vorgeschla-gen, um die Koordination, Nachverfolgung und den Echtzeitdatenaustausch zu verbessern. 1 https://transport.ec.europa.eu/document/download/4557a31a -0444 -4489 -a26f -2ef156f10d9f_en?file- name=COM_2025_847.pdf 2 https://transport.ec.europa.eu/document/download/c925bad5 -7d13 -4551 -bfaa - 03152dd468dd_en?filename=SWD_2025_847.pd f 3 https://transport.ec.europa.eu/document/download/4466a1dc -49d8 -459f -9afa - d93c4346c26a_en?filename=JOIN_2025_846.pdf2 • Governance und Koordination: Eine Military Mobility Transport Group und ein verstärktes TEN -T-Komitee würden die Umsetzung der Maßnahmen überwa- chen und die Einsatzbereitschaft überwachen. Nationale Koordinatoren in je-dem Mitgliedstaat werden für eine Ausri chtung und effizienten grenzüberschrei- tenden militärischen Transport sorgen. 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(UVHH) schriftlich an Herrn Senator Dr. Anjes Tjarks von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswe nde (BVM) gewandt. In diesem Schreiben haben wir die erheblichen Beeinträchtigungen des Hafen - und Logistikverkehrs aufgrund der Vollsperrung der Freihafenelbbrücke thematisiert. Die Sperrung war am 28. Oktober 2025 nach einer Havarie mit einem Binnenschiff aufgrund einer vorsorglichen Verkehrsmeldung der Polizei Hamburg verhängt worden. Wir haben dabei insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen, die unsere Mitglieds-unternehmen betreffen: • Die Freihafenelbbrücke ist ein zentraler Bestandteil der Haupthafenroute . • Die Sperrung führt zu einer weiteren Verlagerung des gesamten Pkw - und Pendlerverkehrs auf die verbleibenden Verbindungen wie die A255 und den Veddeler Damm, was die Korridore für den Güterverkehr weiter verengt. • Dies beeinträchtigt die Korridore für den Güterverkehr und somit die Leistungs- fähigkeit der Hafenlogistik . • Mitgliedsunternehmen berichten bereits von deutlich verlängerten An - und Abfahrtszeiten (in Einzelfällen um mehrere Stunden) und erheblichen Stö- rungen in der Disposition von Lkw -Fahrten, insbesondere zum Terminal O’Swaldkai. • Die Situation wird durch eine Kumulation weiterer Baumaßnahmen verschärft, unter anderem die Vollsperrung der südlichen Dessauer Straße und die Einen-gung des Roßdamm bis Ende Januar 2026.2 Ergebnisse der Behördenbesprechung An der Besprechung, die zur eskalierten Verkehrssituation stattfand, waren neben der BVM auch die Hamburg Port Authority (HPA ), die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI), die Landesbetriebe Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), d as Amt für Bau und Betrieb (AdB) sowie die Polizei Hamburg beteiligt. Die wesentlichen Rückmeldungen sind: • Dauer der Schadensprüfung: Der Abschluss der Prüfung der Schäden an der Freihafenelbbrücke durch die Havarie wird nicht bis Ende November 2025 vorliegen, sondern sich voraussichtlich bis Anfang Dezember 2025 erstrecken. • Die Prüfarbeiten müssen wiederholt unterbrochen werden, um den Verkehr auf der Elbe für die Binnenschifffahrt zu gewährleisten. • Es muss von einem noch länger andauernden Zeitraum der Vollsperrung ausgegangen werden. Entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen werden sofort eingeleitet. Geplante Maßnahmen zur Verkehrsentlastung • Ampelschaltungen: LSBG und Polizei Hamburg analysieren schnellstmöglich die neuen bzw. geänderten Verkehrsströme und werden die Ampelschaltungen kurzfristig anpassen. • Postenregelung: Sollten diese kurzfristigen Änderungen nicht den gewünschten Effekt zeigen, ist eine Postenregelung (Einsatz von Verkehrsposten) in den be-troffenen Straßenzügen eingeplant, um die Leistungsfähigkeit der Straßensys-teme und Kreuzungen zu vers tärken und die Situation zu deeskalieren. Nächste Schritte und Austausch Es ist ein Folgegespräch angesetzt, um den Stand der Brückenprüfungen und weitere Maßnahmen zu besprechen. Es ist angedacht, kurzfristig ein gemeinsames Gespräch mit den Verbänden an- zusetzen, um über weitere Vorschläge und Konzepte zur Entlastung der Verkehrssitu-ation zu diskutieren. Das Thema wird definitiv zum Schwerpunktthema bei der nächsten Sitzung des AK Verkehr am 10. Dezember 2025 . Wir werden Sie über alle weiteren Maßnahmen und Gespräche umgehend informieren und sind weiterhin bereit, die konkreten Rückmeldungen unserer Mitgliedsunterneh-men einzubringen, um praktikable Lösungen zu entwickeln. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 168 /20 25 Hamburg, den 27 . November 20 25 rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Aktueller Stand zur Verkehrssituation nach Sperrung der Freihafenelbbrücke Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über den aktuellen Stand und die Ergebnisse des gestrigen Treffens der Behörden bezüglich der eskalierten Verkehrssituation im Zusammenhang mit der Vollsperrung der Freihafenelbbrücke informieren. Am 6. November 2025 haben wir uns gemeinsam mit dem Verband Straßengüterver-kehr und Logistik Hamburg e.V. (VSH) und dem Unternehmensverband Hafen Ham-burg e.V. (UVHH) schriftlich an Herrn Senator Dr. Anjes Tjarks von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswe nde (BVM) gewandt. In diesem Schreiben haben wir die erheblichen Beeinträchtigungen des Hafen - und Logistikverkehrs aufgrund der Vollsperrung der Freihafenelbbrücke thematisiert. Die Sperrung war am 28. Oktober 2025 nach einer Havarie mit einem Binnenschiff aufgrund einer vorsorglichen Verkehrsmeldung der Polizei Hamburg verhängt worden. Wir haben dabei insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen, die unsere Mitglieds-unternehmen betreffen: • Die Freihafenelbbrücke ist ein zentraler Bestandteil der Haupthafenroute . • Die Sperrung führt zu einer weiteren Verlagerung des gesamten Pkw - und Pendlerverkehrs auf die verbleibenden Verbindungen wie die A255 und den Veddeler Damm, was die Korridore für den Güterverkehr weiter verengt. • Dies beeinträchtigt die Korridore für den Güterverkehr und somit die Leistungs- fähigkeit der Hafenlogistik . • Mitgliedsunternehmen berichten bereits von deutlich verlängerten An - und Abfahrtszeiten (in Einzelfällen um mehrere Stunden) und erheblichen Stö- rungen in der Disposition von Lkw -Fahrten, insbesondere zum Terminal O’Swaldkai. • Die Situation wird durch eine Kumulation weiterer Baumaßnahmen verschärft, unter anderem die Vollsperrung der südlichen Dessauer Straße und die Einen-gung des Roßdamm bis Ende Januar 2026.2 Ergebnisse der Behördenbesprechung An der Besprechung, die zur eskalierten Verkehrssituation stattfand, waren neben der BVM auch die Hamburg Port Authority (HPA ), die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI), die Landesbetriebe Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), d as Amt für Bau und Betrieb (AdB) sowie die Polizei Hamburg beteiligt. Die wesentlichen Rückmeldungen sind: • Dauer der Schadensprüfung: Der Abschluss der Prüfung der Schäden an der Freihafenelbbrücke durch die Havarie wird nicht bis Ende November 2025 vorliegen, sondern sich voraussichtlich bis Anfang Dezember 2025 erstrecken. • Die Prüfarbeiten müssen wiederholt unterbrochen werden, um den Verkehr auf der Elbe für die Binnenschifffahrt zu gewährleisten. • Es muss von einem noch länger andauernden Zeitraum der Vollsperrung ausgegangen werden. Entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen werden sofort eingeleitet. Geplante Maßnahmen zur Verkehrsentlastung • Ampelschaltungen: LSBG und Polizei Hamburg analysieren schnellstmöglich die neuen bzw. geänderten Verkehrsströme und werden die Ampelschaltungen kurzfristig anpassen. • Postenregelung: Sollten diese kurzfristigen Änderungen nicht den gewünschten Effekt zeigen, ist eine Postenregelung (Einsatz von Verkehrsposten) in den be-troffenen Straßenzügen eingeplant, um die Leistungsfähigkeit der Straßensys-teme und Kreuzungen zu vers tärken und die Situation zu deeskalieren. Nächste Schritte und Austausch Es ist ein Folgegespräch angesetzt, um den Stand der Brückenprüfungen und weitere Maßnahmen zu besprechen. Es ist angedacht, kurzfristig ein gemeinsames Gespräch mit den Verbänden an- zusetzen, um über weitere Vorschläge und Konzepte zur Entlastung der Verkehrssitu-ation zu diskutieren. Das Thema wird definitiv zum Schwerpunktthema bei der nächsten Sitzung des AK Verkehr am 10. Dezember 2025 . Wir werden Sie über alle weiteren Maßnahmen und Gespräche umgehend informieren und sind weiterhin bereit, die konkreten Rückmeldungen unserer Mitgliedsunterneh-men einzubringen, um praktikable Lösungen zu entwickeln. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT [15] => 168 [individuell6] => 168 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 168/2025 ))
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 08 8/20 25 Hamburg, den 27. November 20 25 (UV -Nord 11/2025) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung – Rechtsprechung: Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechterdiskrimi- nierung - Paarvergleich Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie auf ein grundlegend wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) aufmerksam machen, das die Anforderun-gen an den Nachweis einer Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts bei glei-cher oder gleic hwertiger Arbeit deutlich präzisiert und im Sinne des EU -Recht es an- passt. Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf glei-ches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleich-wertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlich en Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber, die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor. Die Klägerin begehrt von ihrem beklagten Arbeitgeber hinsichtlich mehrerer Entgelt-bestandteile rückwirkend die finanzielle Gleichstellung mit bestimmten männlichen Vergleichspersonen. Zur Begründung ihrer Ansprüche hat sie sich ua. auf Angaben der Beklagte n in einem sog. Dashboard gestützt, welches im Intranet der Erteilung von Auskünften im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes dient. Das Einkommen der von der Klägerin zum Vergleich herangezogenen Kollegen liegt über dem Medianentgelt aller in derselben Hie rarchieebene angesiedelten männlichen Arbeitnehmer. Die Be- klagte hat geltend gemacht, dass die zum Vergleich herangezogenen Kollegen nicht die gleiche oder gleichwertige Arbeit wie die Klägerin verrichten. Zudem beruhe die unterschiedliche Entgelthöhe auf Leistungsmängeln der Klägerin. Aus diesem Grund werde die Klägerin auch unterhalb des Medianentgelts der weiblichen Vergleichs-gruppe vergütet.2 Das Landesarbeitsgericht hat die – auf einen Ausgleich der Entgeltdifferenz zu den benannten Vergleichspersonen gerichteten – Hauptanträge abgewiesen. Es hat inso- weit angenommen, die Klägerin könne sich für die Vermutung einer Entgeltbenachtei-ligung nicht auf eine einzige Vergleichsperson des anderen Geschlechts berufen. An- gesichts der Größe der männlichen Vergleichsgruppe und der Medianentgelte beider vergleichbarer Geschlechtergruppen bestehe keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine geschlechtsbedin gte Benachteiligung und damit kein Indiz iSv. § 22 AGG. Die Klägerin habe aber hinsichtlich einzelner Vergütungsbestandteile einen Anspruch in Höhe der Differenz zwischen dem Medianentgelt der weiblichen und dem der männli-chen Vergleichsgruppe. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf die Revision der Klägerin und die beschränkte Anschlussrevision der Beklagten teilweise aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entschei-dung zurückve rwiesen. Über die auf einen Paarvergleich gestützten Hauptanträge kann noch nicht abschließend entschieden werden. Entgegen der Annahme des Lan-desarbeitsgerichts bedarf es bei einer Entgeltgleichheitsklage keiner überwiegenden Wahrscheinlichkeit für eine g eschlechtsbedingte Benachteiligung. Ein solches Erfor- dernis wäre mit den Vorgaben des primären Unionsrechts unvereinbar. Für die – vom Arbeitgeber zu widerlegende – Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt es, wenn die klagende A rbeitnehmerin darlegt und im Bestreitens- fall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwer-tige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt. Die Größe der männlichen Vergleichs-gruppe und die Höhe der Medianentgelte beider Geschlechtsgruppen ist für das Ein- greifen der Vermutungswirkung ohne Bedeutung. Die Klägerin hat – unter Verweis auf die Angaben im Dashboard – in Bezug auf eine Vergleichsperson hinreichende Tatsa- chen vorgetragen, die eine geschlechtsbedingte Entgeltbena chteiligung vermuten las- sen. Das Landesarbeitsgericht wird im fortgesetzten Berufungsverfahren zu prüfen ha-ben, ob die Beklagte diese Vermutung – ungeachtet der Intransparenz ihres Entgelt- systems – widerlegt hat. Beiden Parteien ist Gelegenheit zur Ergänzu ng ihres Sach- vortrags zu geben. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Oktober 2025 – 8 AZR 300/24 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden -Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 2024 – 2 Sa 14/24 – Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 08 8/20 25 Hamburg, den 27. November 20 25 (UV -Nord 11/2025) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung – Rechtsprechung: Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechterdiskrimi- nierung - Paarvergleich Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie auf ein grundlegend wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) aufmerksam machen, das die Anforderun-gen an den Nachweis einer Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts bei glei-cher oder gleic hwertiger Arbeit deutlich präzisiert und im Sinne des EU -Recht es an- passt. Männer und Frauen haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf glei-ches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleich-wertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlich en Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Kann der Arbeitgeber, die aus einem solchen Paarvergleich folgende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts nicht widerlegen, ist er zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das er dem zum Vergleich herangezogenen Kollegen gezahlt hat. Dies gibt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vor. Die Klägerin begehrt von ihrem beklagten Arbeitgeber hinsichtlich mehrerer Entgelt-bestandteile rückwirkend die finanzielle Gleichstellung mit bestimmten männlichen Vergleichspersonen. Zur Begründung ihrer Ansprüche hat sie sich ua. auf Angaben der Beklagte n in einem sog. Dashboard gestützt, welches im Intranet der Erteilung von Auskünften im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes dient. Das Einkommen der von der Klägerin zum Vergleich herangezogenen Kollegen liegt über dem Medianentgelt aller in derselben Hie rarchieebene angesiedelten männlichen Arbeitnehmer. Die Be- klagte hat geltend gemacht, dass die zum Vergleich herangezogenen Kollegen nicht die gleiche oder gleichwertige Arbeit wie die Klägerin verrichten. Zudem beruhe die unterschiedliche Entgelthöhe auf Leistungsmängeln der Klägerin. Aus diesem Grund werde die Klägerin auch unterhalb des Medianentgelts der weiblichen Vergleichs-gruppe vergütet.2 Das Landesarbeitsgericht hat die – auf einen Ausgleich der Entgeltdifferenz zu den benannten Vergleichspersonen gerichteten – Hauptanträge abgewiesen. Es hat inso- weit angenommen, die Klägerin könne sich für die Vermutung einer Entgeltbenachtei-ligung nicht auf eine einzige Vergleichsperson des anderen Geschlechts berufen. An- gesichts der Größe der männlichen Vergleichsgruppe und der Medianentgelte beider vergleichbarer Geschlechtergruppen bestehe keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine geschlechtsbedin gte Benachteiligung und damit kein Indiz iSv. § 22 AGG. Die Klägerin habe aber hinsichtlich einzelner Vergütungsbestandteile einen Anspruch in Höhe der Differenz zwischen dem Medianentgelt der weiblichen und dem der männli-chen Vergleichsgruppe. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf die Revision der Klägerin und die beschränkte Anschlussrevision der Beklagten teilweise aufgehoben und die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entschei-dung zurückve rwiesen. Über die auf einen Paarvergleich gestützten Hauptanträge kann noch nicht abschließend entschieden werden. Entgegen der Annahme des Lan-desarbeitsgerichts bedarf es bei einer Entgeltgleichheitsklage keiner überwiegenden Wahrscheinlichkeit für eine g eschlechtsbedingte Benachteiligung. Ein solches Erfor- dernis wäre mit den Vorgaben des primären Unionsrechts unvereinbar. Für die – vom Arbeitgeber zu widerlegende – Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt es, wenn die klagende A rbeitnehmerin darlegt und im Bestreitens- fall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwer-tige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt. Die Größe der männlichen Vergleichs-gruppe und die Höhe der Medianentgelte beider Geschlechtsgruppen ist für das Ein- greifen der Vermutungswirkung ohne Bedeutung. Die Klägerin hat – unter Verweis auf die Angaben im Dashboard – in Bezug auf eine Vergleichsperson hinreichende Tatsa- chen vorgetragen, die eine geschlechtsbedingte Entgeltbena chteiligung vermuten las- sen. 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Grundlage der Einschätzung ist eine Umfrage von Nieuwsblad Transport unter 124 Unternehmen aus den Bereichen See- schifffahrt, Binnenschifffahrt, Straßengüterverkehr, Spedition und Terminalbetrieb. Die wirtschaftlichen Schäden beliefen sich demnach bereits auf Millionenbeträge und näh-men weiter zu, verbunden mit wachsenden S orgen um die langfristige Wettbewerbs- fähigkeit des größten europäischen Seehafens. Laut den Umfrageergebnissen berichten 94 Prozent der befragten Unternehmen von operativen Störungen infolge der Hafenüberlastung. 88 Prozent geben an, dass sich die Lage im Jahr 2025 erneut verschärft habe. Viele Unternehmen verweisen auf er-hebliche finanz ielle Belastungen im Verlauf der vergangenen zwölf Monate. Ein signi- fikanter Teil sieht sich mit Zusatzkosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro konfrontiert, während eine nicht unerhebliche Gruppe sogar Schäden von über einer Million Euro meldet. Me hrere Befragte weisen zudem darauf hin, dass die tatsächli- chen Auswirkungen unter Berücksichtigung von Reputationsschäden und sinkender Planungszuverlässigkeit noch deutlich höher liegen dürften. Als unmittelbare Auslöser akuter Staubildungen werden unter anderem jüngste Streiks von Hafenarbeitern sowie Protestaktionen genannt, die das ohnehin belastete System kurzfristig zusätzlich zum Erliegen gebracht hätten. Gleichzeitig beschreiben die Unternehmen jedoch tiefer liegende, strukturelle Ursachen. Dazu zählen das Wachs-tum der Umschlagsmengen, zunehmend größere Schiffsgrößen im Containerverkehr, unzuverlässige Fahrpläne im Überseeverkehr sowie Engpässe in den Hinterlandver-bindungen. Diese Fak toren führten zu einer chronischen Überlastung des Systems, bei der selbst geringfügige Störungen überproportionale Auswirkungen entfalten. 1 https://www.nt.nl/havens/2025/11/21/transportsector -kraakt -onder -congestie -miljoenenschade -in- 2025/?utm_source=ntemail&utm_medium=nieuwsbrief&utm_campaign=ntemail2 Zusätzlich werden globale Störungen wie die Situation im Suezkanal und Umstruktu-rierungen von Schifffahrtsallianzen als weitere destabilisierende Faktoren genannt. Besonders besorgt äußern sich die Unternehmen aus dem Straßengüterverkehr. Nahezu alle Befragten aus diesem Bereich berichten von einer deutlichen Verschlech-terung bei Planung und Umlaufzeiten im vergangenen Jahr. Sie beschreiben eine Kombination aus Spitzenbelastungen an den Kaianlagen, sich verschiebenden Schiffsankünften und auflaufenden Verzögerungen, die den landseitigen Betrieb dau- erhaft unter Druck setzten. Die Binnenschifffahrt scheint jedoch die schwerwiegends-ten finanziellen Folgen zu tragen. Säm tliche befragten Unternehmen dieses Sektors geben an, negativ von der Überlastung betroffen zu sein; viele beziffern ihre Schäden auf Beträge zwischen 500.000 Euro und über einer Million Euro. Die Stausituation werde hier zunehmend nicht mehr als Folge ein zelner Störungen, sondern als Aus- druck eines strukturell überlasteten Systems wahrgenommen. Einige Unternehmen verweisen zudem auf ein grundlegendes Ungleichgewicht zwi-schen seeseitigem Güteraufkommen und landseitigen Abwicklungskapazitäten, insbe-sondere im Bereich des Terminalumschlags. Kritisiert werden unter anderem die ge-ringe Flexibilität de r Slotbuchungs systeme, eingeschränkte Öffnungszeiten von Lager - und Distributionszentren sowie unzureichende Nachtbetriebe. Diese Faktoren er-schwerten es dem System, Belastungsspitzen abzufangen. Zudem äußern mehrere Befragte Unzufriedenheit über die domin ante Stellung der Terminals und eine fehlende gleichwertige Berücksichtigung der Interessen von Reedereien, Binnenschiffsbetrei-bern, Straßentransportunternehmen und weiteren Akteuren der Logistikkette. Die Ergebnisse der Umfrage deuten nach Einschätzung von CLECAT auf die Notwen-digkeit eines koordinierten Maßnahmenpaket es hin, das auf den Ausbau von Kapazi- täten, die Erhöhung der operativen Flexibilität, die Stärkung der Hinterlandanbindun-gen, die Modernisierung von Systemen sowie eine klarere Aufgaben - und Rollenverteilung innerhalb der Transportkette abzielt. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 16 7/20 25 Hamburg, den 27. November 20 25 (CLECAT -News 2025/38) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Rotterdam: Hafenüberlastung verschärft sich weiter Sehr geehrte Damen und Herren, unser europäischer Spitzenverband CLECAT berichtet unter Bezugnahme auf aktuelle Meldungen des niederländischen Fachmediums Nieuwsblad Transport 1 über eine sich weiter zuspitzende Überlastung des Hafens von Rotterdam. Die Stausituation habe inzwischen ein neues, besorgniserregendes Ausmaß erreicht und betreffe nahezu die gesamte Transportkette. Grundlage der Einschätzung ist eine Umfrage von Nieuwsblad Transport unter 124 Unternehmen aus den Bereichen See- schifffahrt, Binnenschifffahrt, Straßengüterverkehr, Spedition und Terminalbetrieb. Die wirtschaftlichen Schäden beliefen sich demnach bereits auf Millionenbeträge und näh-men weiter zu, verbunden mit wachsenden S orgen um die langfristige Wettbewerbs- fähigkeit des größten europäischen Seehafens. Laut den Umfrageergebnissen berichten 94 Prozent der befragten Unternehmen von operativen Störungen infolge der Hafenüberlastung. 88 Prozent geben an, dass sich die Lage im Jahr 2025 erneut verschärft habe. Viele Unternehmen verweisen auf er-hebliche finanz ielle Belastungen im Verlauf der vergangenen zwölf Monate. Ein signi- fikanter Teil sieht sich mit Zusatzkosten in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro konfrontiert, während eine nicht unerhebliche Gruppe sogar Schäden von über einer Million Euro meldet. Me hrere Befragte weisen zudem darauf hin, dass die tatsächli- chen Auswirkungen unter Berücksichtigung von Reputationsschäden und sinkender Planungszuverlässigkeit noch deutlich höher liegen dürften. Als unmittelbare Auslöser akuter Staubildungen werden unter anderem jüngste Streiks von Hafenarbeitern sowie Protestaktionen genannt, die das ohnehin belastete System kurzfristig zusätzlich zum Erliegen gebracht hätten. Gleichzeitig beschreiben die Unternehmen jedoch tiefer liegende, strukturelle Ursachen. Dazu zählen das Wachs-tum der Umschlagsmengen, zunehmend größere Schiffsgrößen im Containerverkehr, unzuverlässige Fahrpläne im Überseeverkehr sowie Engpässe in den Hinterlandver-bindungen. Diese Fak toren führten zu einer chronischen Überlastung des Systems, bei der selbst geringfügige Störungen überproportionale Auswirkungen entfalten. 1 https://www.nt.nl/havens/2025/11/21/transportsector -kraakt -onder -congestie -miljoenenschade -in- 2025/?utm_source=ntemail&utm_medium=nieuwsbrief&utm_campaign=ntemail2 Zusätzlich werden globale Störungen wie die Situation im Suezkanal und Umstruktu-rierungen von Schifffahrtsallianzen als weitere destabilisierende Faktoren genannt. Besonders besorgt äußern sich die Unternehmen aus dem Straßengüterverkehr. Nahezu alle Befragten aus diesem Bereich berichten von einer deutlichen Verschlech-terung bei Planung und Umlaufzeiten im vergangenen Jahr. Sie beschreiben eine Kombination aus Spitzenbelastungen an den Kaianlagen, sich verschiebenden Schiffsankünften und auflaufenden Verzögerungen, die den landseitigen Betrieb dau- erhaft unter Druck setzten. Die Binnenschifffahrt scheint jedoch die schwerwiegends-ten finanziellen Folgen zu tragen. Säm tliche befragten Unternehmen dieses Sektors geben an, negativ von der Überlastung betroffen zu sein; viele beziffern ihre Schäden auf Beträge zwischen 500.000 Euro und über einer Million Euro. Die Stausituation werde hier zunehmend nicht mehr als Folge ein zelner Störungen, sondern als Aus- druck eines strukturell überlasteten Systems wahrgenommen. Einige Unternehmen verweisen zudem auf ein grundlegendes Ungleichgewicht zwi-schen seeseitigem Güteraufkommen und landseitigen Abwicklungskapazitäten, insbe-sondere im Bereich des Terminalumschlags. Kritisiert werden unter anderem die ge-ringe Flexibilität de r Slotbuchungs systeme, eingeschränkte Öffnungszeiten von Lager - und Distributionszentren sowie unzureichende Nachtbetriebe. Diese Faktoren er-schwerten es dem System, Belastungsspitzen abzufangen. Zudem äußern mehrere Befragte Unzufriedenheit über die domin ante Stellung der Terminals und eine fehlende gleichwertige Berücksichtigung der Interessen von Reedereien, Binnenschiffsbetrei-bern, Straßentransportunternehmen und weiteren Akteuren der Logistikkette. Die Ergebnisse der Umfrage deuten nach Einschätzung von CLECAT auf die Notwen-digkeit eines koordinierten Maßnahmenpaket es hin, das auf den Ausbau von Kapazi- täten, die Erhöhung der operativen Flexibilität, die Stärkung der Hinterlandanbindun-gen, die Modernisierung von Systemen sowie eine klarere Aufgaben - und Rollenverteilung innerhalb der Transportkette abzielt. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [15] => 167 [individuell6] => 167 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 167/2025 ))
SP167/2025

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Terminkalender

Vorstandssitzung 09. Dezember VHSp-Geschäftsstelle
Ausbildungsmesse Just in time 21. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
Verabschiedung der Auszubildenden 03. Februar Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
DSLV-Kommission Berufliche Bildung 07. Mai DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
09 Dez
Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
21 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr
03 Feb
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
07 Mai
DSLV-Kommission Berufliche Bildung Versammlung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik 10.30 Uhr
30 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr

Datum / Uhrzeit

09.12.2025
14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Der Termin für die schon 9. Auflage unserer Ausbildungsmesse in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit steht bereits fest. Bei Interesse merken Sie sich das Datum schon vor. Details folgen im Herbst.

Datum / Uhrzeit

21.01.2026
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

03.02.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.05.2026
10.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik Friedrichstraße 155
10117 Berlin

Datum / Uhrzeit

30.06.2026
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Brekelbaumspark
22537 Hamburg