Die Logistikwirtschaft ist das Rückgrat der Metropolregion Hamburg und essenzieller Wachstumsmotor für die gesamte norddeutsche Wirtschaft. Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) repräsentiert rund 350 Mitgliedsunternehmen, deren Zukunftsfähigkeit untrennbar mit fairen und wettbewerbsfähigen Standortbedingungen verbunden ist. Die jüngste Grundsteuerreform in Hamburg führt für unsere Branche jedoch zu einer systemischen und nicht vertretbaren Mehrbelastung, die die Existenz und Wettbewerbsfähigkeit der Logistikstandorte in der Hansestadt unmittelbar gefährdet.
Die VHSp erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit einer transparenten Grundsteuerreform an. Wir stellen gleichwohl fest, dass die aktuelle Bewertungsmethodik die spezifischen Anforderungen und Zwänge moderner Logistikimmobilien fundamental ignoriert und dadurch das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip massiv stört. Die Besteuerung basiert auf der Brutto-Grundfläche, einer Fläche, die jedoch in Logistikzentren aufgrund zwingender öffentlich-rechtlicher, technischer und betrieblicher Vorschriften nur zu einem signifikant reduzierten Teil als ertragsfähige Lagerfläche zur Verfügung steht. Die Steuerlast wird somit auf einen Flächenanteil erhoben, der faktisch nicht zur Gewinnerzielung genutzt werden kann.
Dieser nicht nutzbare, aber besteuerte Flächenanteil ist keine betriebswirtschaftliche Optimierung, sondern das direkte Resultat zwingender Vorgaben, die die nutzbare Fläche – und damit die Ertragsfähigkeit – im zweistelligen Prozentbereich reduzieren. Hierzu zählen insbesondere die systematischen Freiflächen für öffentlich-rechtliche Sicherheitsauflagen die unverzichtbaren Flächen aufgrund betrieblicher und logistischer Zwänge sowie die Flächen für die Technische Infrastruktur. Die logistische Infrastruktur Hamburgs wird damit durch eine steuerliche Benachteiligung geschwächt, die auf der Besteuerung von nicht nutzbarer Sicherheits- und Infrastruktur-Fläche basiert und die Wiederherstellung eines fairen Besteuerungsmaßstabs erfordert, was keine Subvention darstellt.
Forderung:
Zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des standortgebundenen Gewerbes spricht sich der VHSp dafür aus, dass die Finanzbehörde Hamburg und die politisch Verantwortlichen für Logistikimmobilien im Rahmen des Hamburgischen Grundsteuergesetzes eine allgemein gültige, transparente Härtefallregelung einführen. Der Lösungsvorschlag sieht vor, diese Härtefallregelung auf einer quantifizierbaren und neutralen Bemessung basieren zu lassen, bei der der durchschnittliche prozentuale Anteil der nicht nutzbaren Fläche mittels neutraler Sachverständigengutachten zu ermitteln und von der Brutto-Grundfläche abzuziehen ist, um eine faire und äquivalente Bemessungsgrundlage zu erhalten, die der tatsächlichen Ertragsfähigkeit entspricht. Die Annahme dieses konstruktiven Vorschlags ist entscheidend, um die Zukunftssicherheit der Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens und seiner logistischen Infrastruktur nachhaltig zu sichern.
AdobeStock_178000133
Der VHSp erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit einer transparenten Grundsteuerreform an. Wir stellen gleichwohl fest, dass die aktuelle Bewertungsmethodik die spezifischen Anforderungen und Zwänge moderner Logistikimmobilien fundamental ignoriert und dadurch das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip massiv stört. Die Besteuerung basiert auf der Brutto-Grundfläche, einer Fläche, die jedoch in Logistikzentren aufgrund zwingender öffentlich-rechtlicher, technischer und betrieblicher Vorschriften nur zu einem signifikant reduzierten Teil als ertragsfähige Lagerfläche zur Verfügung steht. Die Steuerlast wird somit auf einen Flächenanteil erhoben, der faktisch nicht zur Gewinnerzielung genutzt werden kann.
Dieser nicht nutzbare, aber besteuerte Flächenanteil ist keine betriebswirtschaftliche Optimierung, sondern das Resultat zwingender Vorgaben, die die nutzbare Fläche – und damit die Ertragsfähigkeit – im zweistelligen Prozentbereich reduzieren. Hierzu zählen insbesondere die systematischen Freiflächen für öffentlich-rechtliche Sicherheitsauflagen, die unverzichtbaren Flächen aufgrund betrieblicher und logistischer Zwänge sowie Flächen für die technische Infrastruktur. Die logistische Infrastruktur Hamburgs wird damit durch eine steuerliche Benachteiligung geschwächt, die auf der Besteuerung von nicht nutzbarer Sicherheits- und Infrastrukturfläche basiert und die Wiederherstellung eines fairen Besteuerungsmaßstabs erfordert, was keine Subvention darstellt.
Forderung:
Der VHSp spricht sich dafür aus, dass sich die Bundesregierung für eine zügige Zulassung neuer, prozessorientierter Kontrollverfahren für Luftfracht in Deutschland einsetzen und die Kooperation des BMDV und des LBA mit Flughäfen und der Luftfrachtlogistik bei der Erprobung, Realisierung und Umsetzung dieser zusätzlichen Verfahren stärken muss.