Unsere Positionen

Positionspapier der Hamburger Spediteure zu den Herausforderungen der Arbeits- und Verkehrspolitik

 
 
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Unser aktuelles Positionspapier fasst kompakt die relevanten Belange der Logistik- und Speditionsbranche in Hamburg zusammen. Dieses Papier enthält darüber hinaus konkrete Forderungen und Verbesserungsvorschläge.

Unsere Forderungen

Ansprechpartner
Thomas Schröder
Referatsleiter
Neue Köhlbrandquerung beschleunigen
Darf man den Sachverständigen Glauben schenken, kann die Köhlbrandbrücke, die Lebensader des Hamburger Hafens, noch etwa bis 2030 unter wirtschaftlich vernünftigen Gesichtspunkten in Betrieb gehalten werden. Laut der neuesten Planung der Wirtschaftsbehörde wird hingegen die neue Köhlbrandquerung erst 2040 realisiert und befahrbar sein. Schaut man sich die Bauzeit der aktuellen Kohlbrandbrücke an, die 4 Jahre betrug, muss man sich die Frage stellen, ob der Hamburger Hafen, Deutschlands größter und Europas drittgrößter Containerhafen, noch eine wichtige Verteilerfunktion für weltweite Warenströme in der Politik spielt. Da schon heute erhebliche Verkehrseinschränkungen wie z.B. Überholverbot und Abstandsgebot bestehen, ist zu befürchten, dass im Laufe der kommenden Jahre noch weitere Einschränkungen hinzukommen könnten und sich die Frage stellt, wie die Köhlbrandbrücke zwischen 2030 und 2040 genutzt werden kann, wenn sie bereits ihre „Lebenszeit“ überschritten hat. Es ist unbestritten viel Zeit vergangen und planerisch ist ein Ende noch immer nicht in Sicht.

Forderung:
Nachdem die Entscheidung über den Ersatzbau scheinbar gefallen war, scheint die Behörde für Wirtschaft und Innovation diese Variante wieder infrage zu stellen und lässt aus Kostengründen unterschiedliche Varianten prüfen. Der VHSp fordert, dass die neue Querung rechtzeitig fertig gestellt wird und dass Gefahrguttransporte diese ohne Einschränkungen passieren können. Zudem sollte der Ersatzbau optimalerweise nicht über eine Maut finanziert werden, um eine weitere Verteuerung des Hamburger Hafens zu vermeiden.
Ausbau der Straßenverkehrsinfrastruktur in der Metropolregion vorantreiben
Die Verkehrsinfrastruktur in der Metropolregion Hamburg gehört zu den meistfrequentierten Regionen in Deutschland. Trotzdem ist die Kapazität der Verkehrsinfrastruktur nicht leistungsfähig genug, um die gewaltigen Herausforderungen in der Zukunft bewältigen zu können. Deshalb ist nicht nur für den Hafenstandort Hamburg der zeitnahe Ausbau der A 26-Ost zwischen der A 1 und A 7 unumgänglich. Ein Infragestellen wäre ein Schlag gegen die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens. Auch müssen die anderen bestehenden Infrastrukturdefizite – Weiterbau der A 20 und A 21 sowie der Lückenschluss der A 39 – endlich in Angriff genommen werden.

Forderung:
Die Infrastrukturmaßnahmen der Stadt Hamburg sind für den Individual- und Wirtschaftsverkehr von höchster Bedeutung, um die Mobilität in Hamburg zu gewährleisten. Deshalb fordert der VHSp von der Politik eine zügige Realisierung der Baumaßnahmen. Die dafür erforderlichen Planungskapazitäten und Finanzmittel müssen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
Investitionen in den Eisenbahnknotenpunkt Hamburg erhöhen
Hafen Hamburg Marketing weist zurecht immer wieder darauf hin, dass der Hamburger Hafen Europas führender Eisenbahnhafen ist. Diesen Wettbewerbs- und Nachhaltigkeitsvorteil gilt es nicht nur zu verteidigen, sondern auszubauen. Gerade vor dem Hintergrund einer überlasteten Straßeninfrastruktur und dem Wunsch nach einem möglichst umweltfreundlichen Gütertransport auf der Schiene bedarf es erheblicher Anstrengungen. Die bislang geplanten Ausbaumaßnahmen reichen dafür allerdings nicht aus.

Forderung:
Der VHSp fordert von der Politik eine deutliche Erhöhung der Investitionen in das Schienennetz, um so eine qualitative und quantitative Verbesserung des deutschen Seehafen-Hinterlandverkehrs im Eisenbahnbereich zu erreichen und gleichzeitig die klimagerechte Mobilitätswende voranzutreiben.
Ausbildung in Hamburg noch attraktiver machen
Bekanntlich gilt der Fachkräftemangel aufgrund des demografischen Wandels als größte Bedrohung des Wohlstandes der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Logistikbranche in Hamburg leidet seit Jahren darunter, nicht ausreichend Personal für die anstehenden Herausforderungen einstellen zu können. Daher kommt der Ausbildung des eigenen Nachwuchses besondere Bedeutung zu. Doch obwohl die duale Berufsausbildung in Deutschland weltweit einen konkurrenzlos guten Ruf besitzt, zieht es immer noch zu viele Schulabgänger in ein Studium. Laut aktueller Ausbildungsumfrage der DIHK konnte im Jahr 2023 über die Hälfte der Betriebe im Logistiksektor nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen, ein Allzeithoch.
Umso wichtiger ist eine intensive Berufsorientierung für Schulabgänger. Der VHSp besucht jährlich diverse BoSo-Veranstaltungen an Schulen in Hamburg und im Umland, organisiert Gemeinschaftsstände auf Ausbildungsmessen wie vocatium und TALENTEkompakt, bietet mit der „Just in time“ eine eigene Ausbildungsmesse in Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur Hamburg an, informiert Berufsberater der Agentur für Arbeit jährlich über Ausbildungsmöglichkeiten bei unseren Mitgliedsunternehmen u.v.m. Zurzeit erhält die Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Tourismus ein hochmodernes Gebäude auf dem Bildungscampus Ausschläger Weg inklusive Azubi-Wohnheim, der Bezug ist für Sommer 2025 geplant.



Forderung:
Der VHSp fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Berufsorientierung an den Hamburger allgemeinbildenden Schulen, auch und besonders an den Gymnasien, weiter zu verstärken. Die Schaffung preisgünstigen Wohnraums für Auszubildende sollte deutlich ausgeweitet werden, um den Hamburger Ausbildungsmarkt attraktiv auch für junge Leute aus dem Umland zu halten.

Hafenkooperation – Wer soll eigentlich kooperieren?
Nicht nur Umweltverbände spielen gern die Karte einer Hafenkooperation zwischen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven aus. Diese „eierlegende-Wollmilch-Kooperation“ habe demnach nur Vorteile für alle beteiligten deutschen Häfen: Durch die Kooperation würden die Umwelt geschützt, Steuergelder eingespart und die Westhäfen geschwächt. Wie eine solche Zusammenarbeit aber in der Praxis konkret aussehen soll, wird indes nicht gesagt. Stattdessen flüchtet man sich in nebulöse Floskeln.

Völlig außer Acht gelassen wird auch die Tatsache, dass sich Reedereien bzw. deren Kunden bei der Auswahl ihres Anlaufhafens nicht von politischen Zielsetzungen oder ideologischem Wunschdenken leiten lassen, sondern die Hafenwahl nach Effizienz- und Qualitätskriterien erfolgt. Zudem darf man bei aller Euphorie für eine Hafenkooperation nicht vergessen, dass es auch Wettbewerb zwischen den deutschen Häfen – und damit auch zwischen den verschiedenen Bundesländern – gibt, wer welches Stück vom Ladungskuchen abbekommt.

Selbst das renommierte Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen kommt nach einer Untersuchung der Potenziale einer norddeutschen Seehafenkooperation zum Ergebnis, dass sich ein solches Vorhaben im Hinblick auf das europäische Wettbewerbs- und Beihilferecht nicht umsetzen lässt.

Am Ende des Tages gilt also auch hier weiterhin der alte Grundsatz: "Die Ladung sucht sich ihren Weg".


Forderung:
Vor diesem Hintergrund fordert der VHSp, die im Übrigen auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten nicht unkritische Diskussion um eine Hafenkooperation zu beenden. Dort, wo es sinnvoll ist, treten die Häfen bereits vereint auf bzw. bündeln ihre Interessen in dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS).
Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer an EU-Standard angleichen
Die europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Artikel 211) bietet den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit an, in ihren jeweiligen nationalen Umsatzsteuergesetzen festzulegen, wie die Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer/EUSt) für die Einfuhr von Gegenständen entrichtet werden kann. Da Deutschland, im Gegensatz allen anderen EU-Mitgliedstaaten, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, muss bei der Einfuhr von Waren über deutsche See- und Flughäfen die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich an die Zollverwaltung entrichtet werden. Die Einfuhrumsatzsteuer kann später als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Durch diesen Zahlungsfluss werden dem Importeur aber für einen Zeitraum X liquide Mittel entzogen. Zudem entstehen für die Spediteure, die sehr häufig die Importabwicklung und damit die Verauslagung der zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer übernehmen, Ausfallrisiken. Beides kommt z.B. in Rotterdam, dem Hauptwettbewerber der deutschen Seehäfen, nicht zum Tragen, da die Niederlande in ihrem nationalen Umsatzsteuergesetz eine solche Regelung geschaffen haben. Beim Import über die Niederlande finden keine Zahlungsflüsse statt, sodass die Nachteile bzgl. der Liquidität und Ausfallrisiken nicht auftreten.

Die zwischenzeitlich zum 1. Dezember 2020 umgesetzte Einführung des sog. Fristenmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, beseitigt aber die Liquiditätsnachteile nur bedingt. Insofern kann die Einführung des Fristenmodells nur der erste Schritt zur weiteren Optimierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer sein. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.


Forderung:
Der VHSp fordert – gemeinsam mit rund 30 anderen Verbänden** – Bund und Länder dazu auf, schnellstmöglich die akuten Wettbewerbsnachteile der deutschen Wirtschaft bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu beseitigen. Die Einfuhrumsatzsteuer sollte nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten sein, sondern – wie in Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG ausdrücklich vorgesehen – bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt verrechnet werden können.

**https://www.vhsp.de/anlage_morningnews/Verbaedeinformation_Einfuhrumsatzsteuer_17072024.pdf
Automatisierung der Zollabfertigung vorantreiben
Als größter deutscher Hafen und einer der führenden Containerhäfen Europas hat der Hamburger Hafen eine herausragende Bedeutung für den deutschen und europäischen Außenhandel. Für die Leistungsfähigkeit des Hamburger Hafens spielen verschiedene Logistikparameter eine Rolle. Von essenzieller Bedeutung für den Logistikstandort Hamburg ist dabei die Effizienz und Schnelligkeit der Zollabfertigung.

Seit etlichen Jahren sehen sich Spediteure und deren Kunden regelmäßig – zwischen Anfang April und Ende Oktober – mit einer hohen Volatilität in der Bearbeitungsdauer von Import-Zollanmeldungen beim Zollamt Hamburg konfrontiert. Die z.T. tagelangen Verzögerungen haben neben den massiven Auswirkungen auf die logistischen Abläufe (z. B. Zeitverzögerungen, Mehrkosten, Nachhaltigkeit „Lkw statt Bahn“) auch Folgen für das Qualitätsimage des Hamburger Hafens. Mithilfe umfangreicher Verbandsaktivitäten versucht der VHSp – gemeinsam mit dem Unternehmensverband Hafen Hamburg, dem Verband Hamburger und Bremer Schiffsmakler sowie dem Verband Straßengüterverkehr und Logistik Hamburg – seit Jahren eine nachhaltige Verbesserung der Abfertigungssituation im Hamburger Hafen zu erreichen, insbesondere durch die Forderung, die Automatisierung der Bearbeitung von Zollanmeldungen konsequent voranzutreiben. Speziell dafür wurden der Generalzolldirektion schon 2018 – dank der parteiübergreifenden Unterstützung Hamburger Bundestagsabgeordneter – über zwanzig zusätzliche Planstellen zugestanden. Gleichwohl sind konkrete Fortschritte in der Praxis bislang nicht sichtbar geworden. Es ist zu befürchten, dass durch anstehende IT-Projekte im Zollbereich die Weiterentwicklung der Automatisierung der Bearbeitung von Zollanmeldungen auf die lange Bank geschoben wird. Zum Nachteil der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens.


Forderung:
Die temporären Bemühungen der Generalzolldirektion und des Hauptzollamtes Hamburg, eine Verbesserung der Abfertigungssituation beim Zollamt in Hamburg zu erreichen, haben bislang nicht ausgereicht, um eine nachhaltige Verbesserung der Abfertigungssituation zu gewährleisten. Aus Sicht des VHSp wird eine dauerhafte Verlässlichkeit bei der zeitlichen Bearbeitung von Import-Zollanmeldungen nur dann zu erreichen sein, wenn eine möglichst weitgehende Automatisierung der Warenabfertigung erfolgt. Die dafür erforderlichen rechtlichen und IT-technischen Anpassungen müssen unverzüglich von Politik und Verwaltung vorgenommen werden.
Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Siebzehn lange Jahre hat es gedauert, bis endlich mit den Vertiefungs- und Verbreiterungsarbeiten an der Elbe begonnen werden konnte. Also, Ende gut, alles gut? Bei weitem nicht, lassen doch die Umweltverbände nichts unversucht, um auch weiterhin Sand ins Getriebe zu streuen. Leider kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es inzwischen gar nicht mehr um das berechtigte Interesse des Umweltschutzes geht.

Dabei sind die klagenden Umweltverbände selbst gar nicht das eigentliche Problem, sondern die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Länderebene, die es in den letzten Jahrzehnten zugelassen haben, dass in Europa Gesetze verabschiedet werden konnten, die aufgrund ihrer Komplexität in der Praxis nicht mehr handhabbar sind. Die bürokratischen Hürden, die von Infrastrukturprojekten in Deutschland übersprungen werden müssen, haben inzwischen standort- und damit arbeitsplatzgefährdende Dimensionen angenommen.

Die gemachten Erfahrungen rund um die Fahrrinnenanpassung der Elbe zeigen eindrucksvoll das erschreckende Ausmaß, welches das Planungs- und Umweltrecht in Deutschland inzwischen angenommen hat. Hinzu kommt, dass die politisch Verantwortlichen den Umweltverbänden mit dem überbordenden Verbandsklagerecht ein Instrument an die Hand gegeben haben, um Partikularinteressen über das Gemeinwohl stellen zu können.

Forderung:
Eine vernünftige und nachhaltige Umweltpolitik ist im ureigenen Interesse der Wirtschaft. Allerdings muss eine moderne Umweltpolitik wieder mehr die Wettbewerbsfähigkeit und die Eigenverantwortung der deutschen Wirtschaft in den Vordergrund stellen, statt auf bürokratische Regulierung zu setzen. Aus Sicht des VHSp müssen daher Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller zum Ergebnis führen. Einwände gegen Bauvorhaben müssen ab einem gewissen Zeitpunkt begrenzt werden, um unverhältnismäßig lange und kostspielige Streitigkeiten zu verhindern.
Tonnagesteuerregelung – Fiskalische Wettbewerbsverzerrungen beenden
Für den Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland ist die Leistungskraft der maritimen Wirtschaft einschließlich ihrer Schiffsflotten von hoher Bedeutung. Zur Unterstützung des Schifffahrtsstandortes Deutschland wurden deshalb im Jahr 1999 mit der Einführung der Tonnagesteuer steuerliche Vorteile in Form einer günstigen Gewinnermittlungsart für Seeschiffe eingeführt. Deutschland folgte damit dem Beispiel vieler anderer Schifffahrtsnationen.

Als Folge angepasster Unternehmensstrategien weiten Container-Linienreedereien ihre Carrier-Funktionen seit Jahren hingegen zunehmend auf die ‚Integrator-Funktion‘ von Logistikunternehmen und Seehafenbetrieben mit integrierten, vor- und nachgelagerten Transport-, Umschlag-, Lager- und Servicedienstleistungen aus. Reine Seetransportdienstleistungen sind inzwischen nur noch ein kleiner Teil des gesamten Dienstleistungsumfangs global agierender Container-Linienreedereien.

Diese an sich hinzunehmende Marktverschiebung ist insofern bedenklich, als dass staatliche Subventionen und Steuervorteile die Ausweitung dieser Geschäftsaktivitäten zu Lasten von Marktbegleitern aus der Logistikbranche begünstigen. So wird auch in einem OECD-Bericht darauf hingewiesen, dass die großzügige Auslegung von Tonnagesteuerregelungen in einigen EU-Mitgliedsstaaten inzwischen wettbewerbsverzerrende Auswirkungen auf andere Sektoren haben und damit offenbar den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr zuwiderlaufen.



Forderung:
Aus Sicht des VHSp darf der Anwendungsbereich der Tonnagesteuerregelung keine gewerblichen Dienstleistungen von Container-Linienreedereien einschließen, wenn diese außerhalb des reinen Schiffstransports liegen (wie z.B. Transport- und Logistikdienstleistungen im Rahmen von Haus-zu-Haus-Lieferketten) und zur Erzielung eines kommerziellen Gewinns ausgeübt und Dritten in Rechnung gestellt werden. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen und negative Auswirkungen auf klassische Speditionshäuser und Logistikdienstleister im deutschen und europäischen Gütertransportmarkt beschränkt werden. Unabhängig von der Präzisierung der inhaltlichen Ausgestaltung der heterogenen Tonnagesteuerregelungen in den Mitgliedstaaten kann nur eine europaweite Harmonisierung bestehende Wettbewerbsverzerrungen aufheben.
Luftfrachtsicherheit prozessorientiert umsetzen – Kontrollverfahren erweitern
Die konsequente und lückenlose Einhaltung der hohen gesetzlichen Anforderungen zur Luftfrachtsicherheit durch sämtliche Lieferkettenakteure ist von immanenter Bedeutung. Die Implementierung des diesbezüglichen europäischen Rechtsrahmens in die Prozesse der Luftfrachtlogistik ist – auch im Zusammenwirken der einzelnen Lieferkettenglieder – gleichwohl administrativ und operativ aufwendig sowie kostenintensiv. Für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Speditionen und Flughäfen ist deshalb entscheidend, dass die EU-Luftsicherheitsvorschriften in Deutschland nicht restriktiver umgesetzt werden als an anderen europäischen Luftfrachtstandorten. Dies ist heute der Fall!

So weicht die Auslegung der EU-Durchführungsverordnung 2015/1998 vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seit Jahren erheblich von der deutlich prozessorientierteren Interpretation der EU-Vorschriften durch die Luftsicherheitsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten ab. Die Aufhebung des bis 2019 geltenden Sonderkontrollverfahrens hat dazu geführt, dass Luftfrachtsendungen mit hoher physikalischer Dichte, wie bestimmte Granulate oder Flüssigkeiten, allein zu Kontrollzwecken an benachbarte europäische Flughäfen wie Amsterdam, Lüttich oder Straßburg verbracht werden müssen. Diese Güter könnten nämlich sonst nicht auf dem Luftweg befördert werden, da sie mit den in Deutschland zugelassenen Kontrollverfahren nicht „sicher gemacht“ werden können. An benachbarten EU-Flughäfen stehen hingegen – offensichtlich in Übereinstimmung mit EU-Recht – für solche Güter geeignete Kontrollverfahren zur Verfügung. Paradoxerweise wird ein im EU-Ausland erteilter Sicherheitsstatus von deutschen Behörden anerkannt. Damit Luftfracht nicht allein aufgrund einer weniger restriktiven Kontrollinfrastruktur ins EU-Ausland abwandert, müssen gleichwertige Kontrollverfahren auch in Deutschland zugelassen und etabliert werden.


Forderung:
Der VHSp spricht sich dafür aus, dass sich die Bundesregierung für eine zügige Zulassung neuer, prozessorientierter Kontrollverfahren für Luftfracht in Deutschland einsetzen und die Kooperation des BMDV und des LBA mit Flughäfen und der Luftfrachtlogistik bei der Erprobung, Realisierung und Umsetzung dieser zusätzlichen Verfahren stärken muss.