Ansprechpartner
Geschäftsstelle des VHSp
Zentrale
E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
Array( [0] => Array ( [0] => 21463 [id] => 21463 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_69a01a5a03365 [upload] => upload_69a01a5a03365 [4] => sp-2026-033.pdf [original] => sp-2026-033.pdf [5] => [name] => [6] => sp-2026-033.pdf [title] => sp-2026-033.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-02-26 10:03:06 [date] => 2026-02-26 10:03:06 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => SP [individuell2] => SP [12] => US-Zollpolitik: Aufhebung IEEPA-Zölle und befristeter 15-%-Pauschalzoll [individuell3] => US-Zollpolitik: Aufhebung IEEPA-Zölle und befristeter 15-%-Pauschalzoll [13] => SP 33/2026 [individuell4] => SP 33/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 03 3/20 26 Hamb urg, den 26 . Februar 20 26 (FIATA ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – US -Zollpolitik: Aufhebung IEEPA -Zölle und befristeter 15 -% -Pauschalzoll Sehr geehrte Damen und Herren, die FIATA hat in einer Mitteilung darüber berichtet, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 20. Februar 2026 mehrere , auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängte Zölle , für rechtswidrig erklärt hat . Betroffen sind insbesondere die sogenannten reziproken Zölle, die fentanyl -bezoge- nen IEEPA -Zölle gegenüber China, Kanada und Mexiko sowie zusätzliche Zölle gegenüber Brasilien (40 %) und Indien (25 %). Nicht betroffen sind hingegen Zölle, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, insbesondere Maßnahmen nach Section 232 (u. a. Kraftfahrzeuge, Stahl und Aluminium) sowie nach Section 301 (u. a. bestimmte Waren c hinesischen Ursprungs). Unmittelbar nach dem Urteil hat der US -Präsident mehrere Executive Orders erlassen. Diese sehen zunächst die formelle Beendigung zahlreicher IEEPA -basierter Zollmaß- nahmen 1 vor, darunter die sogenannten IEEPA -Trafficking -Zölle („IEEPA Fentanyl“), die reziproken Zölle sowie eskalierende Zusatzmaßnahmen gegenüber einzelnen Staaten. Parallel dazu wurde jedoch ein befristeter pauschaler Einfuhrzoll 2 in Höhe von 15 % auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974 eingeführt. Dieser tritt am 24. Februar 2026 in Kraft und ist auf 150 Tage befristet, d. h. bis zum 24. Juli 2026. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus wäre nur mit Zustimmung des US - Kongresses möglich. Der neue Pauschalzoll enthält eine begrenzte Transitregelung: Waren, die vor dem 24. Februar 2026 verladen wurden und bis spätestens 28. Februar 2026 in die Verei-nigten Staaten gelangen, sind von der Maßnahme ausgenommen. Zudem ist vorge-sehen, dass der Section -122 -Zoll nicht kumulativ zu bereits bestehenden Section -232 - Zöllen erhoben w ird. Bestimmte Warengruppen sind ausdrücklich von der Maßnahme ausgenommen, darunter unter anderem ausgewählte kritische Mineralien, Energie und Energieprodukte, einzelne lan dwirtschaftliche Erzeugnisse wie Rindfleisch, Toma- ten und Orangen, pharmazeutische Produkte sowie bestimmte Elektronikartikel. Offen 1 https://www.whitehouse.gov/presidential -actions/2026/02/ending -certain -tariff -actions/ 2 https://www.whitehouse.gov/presidential -actions/2026/02/imposing -a-temporary -import -surcharge -to-address -fundamental - international -payments -problems/2 ist derzeit, ob Handelspartner, die im Rahmen bilateraler Vereinbarungen bislang re-duzierte Zollsätze vereinbaren konnten, von der neuen Maßnahme betroffen sein wer-den und ob bestehende Handelsabkommen unverändert fortgelten. Die entspre- chende Pressemitteilung der EU -Kommission finden Sie hier 3. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass die Aussetzung der sogenannten De -minimis - Regelung fortbesteht. Niedrigwertige Sendungen unterliegen damit weiterhin der re-gulären Zollabfertigung und sind nicht zollfrei. Nicht geklärt ist bislang die Frage der Rückerstattung bereits unter IEEPA erhobener Zölle. Das Gericht hat hierzu keine Entscheidung getroffen; das Thema dürfte nun vor dem United States Court of International Trade weiterverfolgt werden. Zwar sprechen gr undlegende Rechtsprinzipien für eine Rückzahlung rechtswidrig erhobener Abga- ben, gleichwohl ist mit komplexen und zeitaufwändigen Verfahren zu rechnen. Be-troffene Importeure könnten gehalten sein, entsprechende Ansprüche eigenständig gegenüber der US -Zollb ehörde geltend zu machen. Ein Kurier - und Expressdienstleis- ter in den USA hat bereits entsprechende Maßnahmen 4 angekündigt. Für Speditions - und Logistikunternehmen ergeben sich aus den kurzfristigen Änderun- gen insbesondere erhöhte Anforderungen an Dokumentation, Zollabwicklung und Kundenkommunikation. Vor dem Hintergrund der Transitregelungen ist eine lücken-lose Nachweisführung zu Verladezeitpunkten von besonderer Bedeutung. Zugleich ist angesichts der fortbestehenden Aussetzung der De -minimis -Regelung mit einem er- höhten Aufkommen formeller Zollanmeldungen zu rechnen. Aus Sicht der FIATA soll- ten betroffene Spediteure zudem ihre Kalkulationen und Angebote überprüfen, ver- tragliche Regelungen zur Weitergabe von Zöllen und Zusatzkosten im Blick behalten und – soweit sinnvoll – alternative logistische Lösungen wie Zolllager oder Freizonen während der Übergangsfrist in Erwägung ziehen. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 3 https://germany.representation.ec.europa.eu/news/us -zolle -erklarung -der -eu-kommission -zum -urteil -des -obersten -gerichts- hofs -2026 -02-23_de 4 https://www.fedex.com/en -us/shipping/international/us -tariffs -impact.html [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 03 3/20 26 Hamb urg, den 26 . Februar 20 26 (FIATA ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – US -Zollpolitik: Aufhebung IEEPA -Zölle und befristeter 15 -% -Pauschalzoll Sehr geehrte Damen und Herren, die FIATA hat in einer Mitteilung darüber berichtet, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 20. Februar 2026 mehrere , auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängte Zölle , für rechtswidrig erklärt hat . Betroffen sind insbesondere die sogenannten reziproken Zölle, die fentanyl -bezoge- nen IEEPA -Zölle gegenüber China, Kanada und Mexiko sowie zusätzliche Zölle gegenüber Brasilien (40 %) und Indien (25 %). Nicht betroffen sind hingegen Zölle, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, insbesondere Maßnahmen nach Section 232 (u. a. Kraftfahrzeuge, Stahl und Aluminium) sowie nach Section 301 (u. a. bestimmte Waren c hinesischen Ursprungs). Unmittelbar nach dem Urteil hat der US -Präsident mehrere Executive Orders erlassen. Diese sehen zunächst die formelle Beendigung zahlreicher IEEPA -basierter Zollmaß- nahmen 1 vor, darunter die sogenannten IEEPA -Trafficking -Zölle („IEEPA Fentanyl“), die reziproken Zölle sowie eskalierende Zusatzmaßnahmen gegenüber einzelnen Staaten. Parallel dazu wurde jedoch ein befristeter pauschaler Einfuhrzoll 2 in Höhe von 15 % auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974 eingeführt. Dieser tritt am 24. Februar 2026 in Kraft und ist auf 150 Tage befristet, d. h. bis zum 24. Juli 2026. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus wäre nur mit Zustimmung des US - Kongresses möglich. Der neue Pauschalzoll enthält eine begrenzte Transitregelung: Waren, die vor dem 24. Februar 2026 verladen wurden und bis spätestens 28. Februar 2026 in die Verei-nigten Staaten gelangen, sind von der Maßnahme ausgenommen. Zudem ist vorge-sehen, dass der Section -122 -Zoll nicht kumulativ zu bereits bestehenden Section -232 - Zöllen erhoben w ird. Bestimmte Warengruppen sind ausdrücklich von der Maßnahme ausgenommen, darunter unter anderem ausgewählte kritische Mineralien, Energie und Energieprodukte, einzelne lan dwirtschaftliche Erzeugnisse wie Rindfleisch, Toma- ten und Orangen, pharmazeutische Produkte sowie bestimmte Elektronikartikel. Offen 1 https://www.whitehouse.gov/presidential -actions/2026/02/ending -certain -tariff -actions/ 2 https://www.whitehouse.gov/presidential -actions/2026/02/imposing -a-temporary -import -surcharge -to-address -fundamental - international -payments -problems/2 ist derzeit, ob Handelspartner, die im Rahmen bilateraler Vereinbarungen bislang re-duzierte Zollsätze vereinbaren konnten, von der neuen Maßnahme betroffen sein wer-den und ob bestehende Handelsabkommen unverändert fortgelten. Die entspre- chende Pressemitteilung der EU -Kommission finden Sie hier 3. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass die Aussetzung der sogenannten De -minimis - Regelung fortbesteht. Niedrigwertige Sendungen unterliegen damit weiterhin der re-gulären Zollabfertigung und sind nicht zollfrei. Nicht geklärt ist bislang die Frage der Rückerstattung bereits unter IEEPA erhobener Zölle. Das Gericht hat hierzu keine Entscheidung getroffen; das Thema dürfte nun vor dem United States Court of International Trade weiterverfolgt werden. Zwar sprechen gr undlegende Rechtsprinzipien für eine Rückzahlung rechtswidrig erhobener Abga- ben, gleichwohl ist mit komplexen und zeitaufwändigen Verfahren zu rechnen. Be-troffene Importeure könnten gehalten sein, entsprechende Ansprüche eigenständig gegenüber der US -Zollb ehörde geltend zu machen. Ein Kurier - und Expressdienstleis- ter in den USA hat bereits entsprechende Maßnahmen 4 angekündigt. Für Speditions - und Logistikunternehmen ergeben sich aus den kurzfristigen Änderun- gen insbesondere erhöhte Anforderungen an Dokumentation, Zollabwicklung und Kundenkommunikation. Vor dem Hintergrund der Transitregelungen ist eine lücken-lose Nachweisführung zu Verladezeitpunkten von besonderer Bedeutung. Zugleich ist angesichts der fortbestehenden Aussetzung der De -minimis -Regelung mit einem er- höhten Aufkommen formeller Zollanmeldungen zu rechnen. Aus Sicht der FIATA soll- ten betroffene Spediteure zudem ihre Kalkulationen und Angebote überprüfen, ver- tragliche Regelungen zur Weitergabe von Zöllen und Zusatzkosten im Blick behalten und – soweit sinnvoll – alternative logistische Lösungen wie Zolllager oder Freizonen während der Übergangsfrist in Erwägung ziehen. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 3 https://germany.representation.ec.europa.eu/news/us -zolle -erklarung -der -eu-kommission -zum -urteil -des -obersten -gerichts- hofs -2026 -02-23_de 4 https://www.fedex.com/en -us/shipping/international/us -tariffs -impact.html [15] => 33 [individuell6] => 33 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 33/2026 ))
SP33/2026
Array( [0] => Array ( [0] => 21464 [id] => 21464 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_69a03678ee874 [upload] => upload_69a03678ee874 [4] => ar-2026-015.pdf [original] => ar-2026-015.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-015.pdf [title] => ar-2026-015.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-02-26 12:03:04 [date] => 2026-02-26 12:03:04 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => MobilitätsRente - Der Vorsorgeplan auch für Azubis und Duale Studenten [individuell3] => MobilitätsRente - Der Vorsorgeplan auch für Azubis und Duale Studenten [13] => AR 15/2026 [individuell4] => AR 15/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 015/20 26 Hamburg, den 26 . Februar 20 26 (DSLV -Lameli ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – MobilitätsRente - Der Vorsorgeplan auch für Azubis und Duale Studenten Sehr geehrte Damen und Herren, der DSLV weist auf folgendes Angebot der MobilitätsRente hin : Sind Azubis und duale Studenten bereits Teil Ihres Teams oder suchen Sie nach jun-gen Talenten, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen? Dann zeigen Sie ihnen, dass sie Ihnen am Herzen liegen. Eine gute Option, Ihre Wertschätzung zu zei-gen, bietet die betriebliche Vorsorge der MobilitätsRente mit den Partnern Allianz und R+V. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber. • Stechen Sie im Wettbewerb um junge Talente hervor. • Binden Sie Ihre Azubis langfristig an Ihr Unternehmen. • Bieten Sie finanzielle Sicherheit durch Arbeitskraftsicherung und betriebliche Altersversorgung. Gerade für junge Menschen ist die Absicherung des ersten Einkommens enorm wich-tig. Wie schnell kann jedoch auch jungen Leuten etwas passieren und sie können aus gesundheitlichen Gründen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. In diesen Fällen kann die Arbeitskra ftsicherung Schutz bieten. Mit dem Vorsorgeplan für Azubis/Duale Studenten können Sie dabei als Arbeitgeber punkten und den Grundstein für die Einkommensabsicherung Ihrer Azubis/Dualen Stu-denten legen, denn dieser Vorsorgeplan bietet die perfekte Kombination aus Arbeitge-berfinanzier ung und Entgeltumwandlung – ein Modell ohne Überraschungen. So funktioniert der Vorsorgeplan für Azubis/Duale Studenten: Schließen Sie zu Beginn der Ausbildung/des Studiums eine arbeitgeberfinanzierte Ar-beitskraftsicherung als Direktversicherung für Ihre Azubis/Duale Studenten ab. Verein-baren Sie gleichzeitig in einem Dokument aus Direktversicherungszusage und Entgel-tumwandl ungsvereinbarung, dass die durch Sie gesponserte Vorsorge nach der Ausbildung per Entgeltumwandlung fortgeführt wird. Vorausgesetzt, dass nach erfolg-reich abgeschlossener/m Ausbildung/Studium ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Diese Vereinbarung ist ein fach und verständlich formuliert.2 Nach der Ausbildung/dem Studium beteiligen Sie sich weiterhin an der Arbeitskraftsi-cherung durch Entgeltumwandlung mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss, wie ggf. bei allen Ihren Mitarbeitenden. Warum das Ganze? Zeigen Sie Ihren Azubis und Dualen Studenten Ihre Wertschätzung durch eine arbeit-geberfinanzierte Starthilfe beim Aufbau ihrer eigenen Vorsorge. Das motiviert und bin-det Ihre jungen Talente an Ihr Unternehmen. Fragen? Für allgemeine Fragen schreiben Sie gerne an info@mobilitaetsrente.de . In der VHSp -Geschäftsstelle steht Ihnen unser Referent Tobias Barth unter barth@vhsp.de gern für Informationen zur Verfügung. Hinter dem Versorgungswerk MobilitätsRente stehen die Branchenverbände der Ver-kehrswirtschaft DSLV, BDO, BGL, AMOE, BWVL, SVG und die Vorsorgeexperten der Allianz und R+V Versicherung. Die MobilitätsRente wurde von den Verbänden ins Le-ben gerufen, um ihren Mitgliedern und deren Beschäftigten eine einfache und effiziente Möglichkeit zu geben, Versorgungslücken zu schließen und sofort erlebbare Mehr-werte zu erhalten. Die Unternehmen und Mitarbeiter sollen mit nützlichen und effekti-ven Vorsorgeangeboten unters chiedliche staatliche Fördermodelle optimal nutzen können. Hierfür bietet das Versorgungswerk im Rahmen der betrieblichen Vorsorge die ganze Bandbreite an arbeitgeber - und arbeitnehmerfinanzierten Lösungen, sowohl im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge als auch in der betrieblichen Krankenver- sicherung. Auch eine Ergänzung durch eine Gruppenunfallversicherung ist möglich. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 015/20 26 Hamburg, den 26 . Februar 20 26 (DSLV -Lameli ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – MobilitätsRente - Der Vorsorgeplan auch für Azubis und Duale Studenten Sehr geehrte Damen und Herren, der DSLV weist auf folgendes Angebot der MobilitätsRente hin : Sind Azubis und duale Studenten bereits Teil Ihres Teams oder suchen Sie nach jun-gen Talenten, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen? Dann zeigen Sie ihnen, dass sie Ihnen am Herzen liegen. Eine gute Option, Ihre Wertschätzung zu zei-gen, bietet die betriebliche Vorsorge der MobilitätsRente mit den Partnern Allianz und R+V. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber. • Stechen Sie im Wettbewerb um junge Talente hervor. • Binden Sie Ihre Azubis langfristig an Ihr Unternehmen. • Bieten Sie finanzielle Sicherheit durch Arbeitskraftsicherung und betriebliche Altersversorgung. Gerade für junge Menschen ist die Absicherung des ersten Einkommens enorm wich-tig. Wie schnell kann jedoch auch jungen Leuten etwas passieren und sie können aus gesundheitlichen Gründen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. In diesen Fällen kann die Arbeitskra ftsicherung Schutz bieten. Mit dem Vorsorgeplan für Azubis/Duale Studenten können Sie dabei als Arbeitgeber punkten und den Grundstein für die Einkommensabsicherung Ihrer Azubis/Dualen Stu-denten legen, denn dieser Vorsorgeplan bietet die perfekte Kombination aus Arbeitge-berfinanzier ung und Entgeltumwandlung – ein Modell ohne Überraschungen. So funktioniert der Vorsorgeplan für Azubis/Duale Studenten: Schließen Sie zu Beginn der Ausbildung/des Studiums eine arbeitgeberfinanzierte Ar-beitskraftsicherung als Direktversicherung für Ihre Azubis/Duale Studenten ab. Verein-baren Sie gleichzeitig in einem Dokument aus Direktversicherungszusage und Entgel-tumwandl ungsvereinbarung, dass die durch Sie gesponserte Vorsorge nach der Ausbildung per Entgeltumwandlung fortgeführt wird. Vorausgesetzt, dass nach erfolg-reich abgeschlossener/m Ausbildung/Studium ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Diese Vereinbarung ist ein fach und verständlich formuliert.2 Nach der Ausbildung/dem Studium beteiligen Sie sich weiterhin an der Arbeitskraftsi-cherung durch Entgeltumwandlung mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss, wie ggf. bei allen Ihren Mitarbeitenden. Warum das Ganze? Zeigen Sie Ihren Azubis und Dualen Studenten Ihre Wertschätzung durch eine arbeit-geberfinanzierte Starthilfe beim Aufbau ihrer eigenen Vorsorge. Das motiviert und bin-det Ihre jungen Talente an Ihr Unternehmen. Fragen? Für allgemeine Fragen schreiben Sie gerne an info@mobilitaetsrente.de . In der VHSp -Geschäftsstelle steht Ihnen unser Referent Tobias Barth unter barth@vhsp.de gern für Informationen zur Verfügung. Hinter dem Versorgungswerk MobilitätsRente stehen die Branchenverbände der Ver-kehrswirtschaft DSLV, BDO, BGL, AMOE, BWVL, SVG und die Vorsorgeexperten der Allianz und R+V Versicherung. Die MobilitätsRente wurde von den Verbänden ins Le-ben gerufen, um ihren Mitgliedern und deren Beschäftigten eine einfache und effiziente Möglichkeit zu geben, Versorgungslücken zu schließen und sofort erlebbare Mehr-werte zu erhalten. Die Unternehmen und Mitarbeiter sollen mit nützlichen und effekti-ven Vorsorgeangeboten unters chiedliche staatliche Fördermodelle optimal nutzen können. Hierfür bietet das Versorgungswerk im Rahmen der betrieblichen Vorsorge die ganze Bandbreite an arbeitgeber - und arbeitnehmerfinanzierten Lösungen, sowohl im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge als auch in der betrieblichen Krankenver- sicherung. Auch eine Ergänzung durch eine Gruppenunfallversicherung ist möglich. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 15 [individuell6] => 15 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 15/2026 ))
AR15/2026
Array( [0] => Array ( [0] => 21439 [id] => 21439 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_69946706c87af [upload] => upload_69946706c87af [4] => lu-2026-005.pdf [original] => lu-2026-005.pdf [5] => [name] => [6] => lu-2026-005.pdf [title] => lu-2026-005.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-02-17 13:03:02 [date] => 2026-02-17 13:03:02 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => LU [individuell2] => LU [12] => FAIR@Link: Fachlicher Austausch mit dem LBA und verbindlicher Start zum 4. Mai 2026 [individuell3] => FAIR@Link: Fachlicher Austausch mit dem LBA und verbindlicher Start zum 4. Mai 2026 [13] => LU 5/2026 [individuell4] => LU 5/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 5/20 26 Hamburg, den 17 . Februar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – FAIR@Link : Fachlicher Austausch mit dem LBA und verbindlicher Start zum 4. Mai 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, am 10. Februar 2026 fand ein fachlicher Austausch zwischen den am Standort tätigen Akteuren und lokalen Vertretern des Luftfahrt -Bundesamt es (LBA) zur digitalen Daten- plattform FAIR@Link statt. Gegenstand des Gesprächs war die Vorstellung des Sys-tems im operativen Echtbetrieb sowie die Einordnung der digitalen Prozesse vor dem Hintergrund der luftrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderun gen der sicheren Lieferkette. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die digitale Voranmeldung von Exportanlieferun-gen einschließlich der strukturierten Erfassung und Dokumentation der Fahreridentifi-kation. FAIR@Link ersetzt dabei keine bestehenden Kontroll - oder Prüfpflichten. Die persön liche Identitätsprüfung des Fahrers durch geschultes Personal bleibt unverän- dert Bestandteil der sicheren Lieferkette. Neu ist die vorgelagerte digitale Übermittlung der relevanten Daten, durch die papiergebundene Verfahren reduziert, Mehrfachein-gaben verm ieden und Prozessschritte nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Ver- antwortung für die Richtigkeit und Aktualität der eingegebenen Daten verbleibt aus-drücklich bei den jeweils beteiligten Unternehmen. Seitens de r LBA -Vertreter wurde die Funktionsweise von FAIR@Link insgesamt posi- tiv bewertet. Das LBA brachte eigene fachliche Anregungen für eine mögliche Weiter-entwicklung des Systems ein und betonte den Mehrwert einer strukturierten, digitalen Abbildung standortbezogener Prozesss chritte. In der weiteren Diskussion wurde insbesondere die Transparenz entlang der sicheren Lieferkette thematisiert. Dabei ging es um die Nachvollziehbarkeit von Prozessschrit-ten, etwa bei Fahrer - oder Fahrzeugwechseln sowie bei Umladungen. FAIR@Link schafft in se iner aktuellen Ausbaustufe eine belastbare, standortbezogene Dokumen- tation der relevanten Abläufe. Weitergehende, standortübergreifende Transparenz wurde als perspektivisch denkbar eingeordnet, setzt jedoch zusätzliche rechtliche, or-ganisatorische und tech nische Abstimmungen voraus. Einigkeit bestand darüber, dass FAIR@Link kein behördliches Kontrollinstrument darstellt, sondern ein System zur pro-zessualen Unterstützung der operativen Abläufe ist.2 Ein weiterer Schwerpunkt des Austauschs lag auf Datenschutz, IT - und Informations- sicherheit. Das System wird in eigenen, hochverfügbaren Rechenzentren betrieben und erfüllt hohe Anforderungen an Datensouveränität, Nachvollziehbarkeit und Aus-fallsicherheit. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden ver- arbeitet und nach den gesetzlichen Vorgaben automatisiert gelöscht, während pro-zessbezogene Metadaten zur Analyse und Dokumentation erhalten bleiben. Für den Standort Hamburg wurde bestätigt, dass für Exportanlieferungen im Hamburg Airport Cargo Center (HACC) ab dem 4. Mai 2026 eine verbindliche digitale Voran- meldung über FAIR@Link vorgesehen ist. Die Einführung erfolgt mit einer Übergangsphase sowie definierten Fallback -Prozes- sen, um auch bei kurzfristigen Änderungen oder technischen Störungen die Betriebs-sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Ziel ist es, den digitalen Prozess schrittweise als Sta ndard am Standort zu etablieren und damit Effizienz, Transparenz und Planbarkeit der Abfertigungsprozesse nachhaltig zu verbessern. Sofern noch nicht geschehen, sollten sich betroffene U nternehmen frühzeitig mit den Anforderungen und Abläufen von FAIR@Link vertraut zu machen und die laufende Vorbereitungsphase zur technischen und organisatorischen Anbindung zu nutzen. Einen kompakten Überblick über Zielsetzung, Funktionsweise und Vorteile des Sys-tems haben wir hier 1 verlinkt (One -Pager „Ein Standort, ein digitaler Standard“ ). Der VHSp -Luftfrachtausschuss wird den weiteren Roll -out von FAIR@Link am Flug- hafen Hamburg weiterhin eng begleiten und den fachlichen Austausch mit den betei-ligten Akteuren und Behörden fortführen. Über weitere Entwicklungen und ggf. unter-stützende Informationsangebote werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 1 https://www.vhsp.de/anlage_morningnews/Ein_Standort_ein_digitaler_Standard_Flyer.pdf [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 5/20 26 Hamburg, den 17 . Februar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – FAIR@Link : Fachlicher Austausch mit dem LBA und verbindlicher Start zum 4. Mai 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, am 10. Februar 2026 fand ein fachlicher Austausch zwischen den am Standort tätigen Akteuren und lokalen Vertretern des Luftfahrt -Bundesamt es (LBA) zur digitalen Daten- plattform FAIR@Link statt. Gegenstand des Gesprächs war die Vorstellung des Sys-tems im operativen Echtbetrieb sowie die Einordnung der digitalen Prozesse vor dem Hintergrund der luftrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderun gen der sicheren Lieferkette. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die digitale Voranmeldung von Exportanlieferun-gen einschließlich der strukturierten Erfassung und Dokumentation der Fahreridentifi-kation. FAIR@Link ersetzt dabei keine bestehenden Kontroll - oder Prüfpflichten. Die persön liche Identitätsprüfung des Fahrers durch geschultes Personal bleibt unverän- dert Bestandteil der sicheren Lieferkette. Neu ist die vorgelagerte digitale Übermittlung der relevanten Daten, durch die papiergebundene Verfahren reduziert, Mehrfachein-gaben verm ieden und Prozessschritte nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Ver- antwortung für die Richtigkeit und Aktualität der eingegebenen Daten verbleibt aus-drücklich bei den jeweils beteiligten Unternehmen. Seitens de r LBA -Vertreter wurde die Funktionsweise von FAIR@Link insgesamt posi- tiv bewertet. Das LBA brachte eigene fachliche Anregungen für eine mögliche Weiter-entwicklung des Systems ein und betonte den Mehrwert einer strukturierten, digitalen Abbildung standortbezogener Prozesss chritte. In der weiteren Diskussion wurde insbesondere die Transparenz entlang der sicheren Lieferkette thematisiert. Dabei ging es um die Nachvollziehbarkeit von Prozessschrit-ten, etwa bei Fahrer - oder Fahrzeugwechseln sowie bei Umladungen. FAIR@Link schafft in se iner aktuellen Ausbaustufe eine belastbare, standortbezogene Dokumen- tation der relevanten Abläufe. Weitergehende, standortübergreifende Transparenz wurde als perspektivisch denkbar eingeordnet, setzt jedoch zusätzliche rechtliche, or-ganisatorische und tech nische Abstimmungen voraus. Einigkeit bestand darüber, dass FAIR@Link kein behördliches Kontrollinstrument darstellt, sondern ein System zur pro-zessualen Unterstützung der operativen Abläufe ist.2 Ein weiterer Schwerpunkt des Austauschs lag auf Datenschutz, IT - und Informations- sicherheit. Das System wird in eigenen, hochverfügbaren Rechenzentren betrieben und erfüllt hohe Anforderungen an Datensouveränität, Nachvollziehbarkeit und Aus-fallsicherheit. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden ver- arbeitet und nach den gesetzlichen Vorgaben automatisiert gelöscht, während pro-zessbezogene Metadaten zur Analyse und Dokumentation erhalten bleiben. Für den Standort Hamburg wurde bestätigt, dass für Exportanlieferungen im Hamburg Airport Cargo Center (HACC) ab dem 4. Mai 2026 eine verbindliche digitale Voran- meldung über FAIR@Link vorgesehen ist. Die Einführung erfolgt mit einer Übergangsphase sowie definierten Fallback -Prozes- sen, um auch bei kurzfristigen Änderungen oder technischen Störungen die Betriebs-sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Ziel ist es, den digitalen Prozess schrittweise als Sta ndard am Standort zu etablieren und damit Effizienz, Transparenz und Planbarkeit der Abfertigungsprozesse nachhaltig zu verbessern. Sofern noch nicht geschehen, sollten sich betroffene U nternehmen frühzeitig mit den Anforderungen und Abläufen von FAIR@Link vertraut zu machen und die laufende Vorbereitungsphase zur technischen und organisatorischen Anbindung zu nutzen. Einen kompakten Überblick über Zielsetzung, Funktionsweise und Vorteile des Sys-tems haben wir hier 1 verlinkt (One -Pager „Ein Standort, ein digitaler Standard“ ). Der VHSp -Luftfrachtausschuss wird den weiteren Roll -out von FAIR@Link am Flug- hafen Hamburg weiterhin eng begleiten und den fachlichen Austausch mit den betei-ligten Akteuren und Behörden fortführen. Über weitere Entwicklungen und ggf. unter-stützende Informationsangebote werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 1 https://www.vhsp.de/anlage_morningnews/Ein_Standort_ein_digitaler_Standard_Flyer.pdf [15] => 5 [individuell6] => 5 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => LU 5/2026 ))
LU5/2026
Array( [0] => Array ( [0] => 21462 [id] => 21462 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_69a01a59f00e6 [upload] => upload_69a01a59f00e6 [4] => sp-2026-032.pdf [original] => sp-2026-032.pdf [5] => [name] => [6] => sp-2026-032.pdf [title] => sp-2026-032.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-02-26 10:03:05 [date] => 2026-02-26 10:03:05 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => SP [individuell2] => SP [12] => Lkw-Kartell: BGH vertagt Entscheidung [individuell3] => Lkw-Kartell: BGH vertagt Entscheidung [13] => SP 32/2026 [individuell4] => SP 32/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 03 2/20 26 Hamb urg, den 26 . Februar 20 26 (DSLV 025/2026/a) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Lkw -Kartell: BGH vertagt Entscheidung Sehr geehrte Damen und Herren, eine abschließende gerichtliche Entscheidung im , von Financialright betriebenen Schadensersatz- verfahren , gegen Beteiligte des Lkw -Kartells , verzögert sich weiter. Ein ursprünglich für den 24. Februar 2026 angesetzter Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Revisionsverfahren gegen das Urteil des OLG München wurde auf den 12. Mai 2026 vertagt. Im größten Schadensersatzverfahren gegen die Beteiligten des Lkw -Kartells hatte das LG Mün- chen im Jahr 2020 die Klage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims abgewiesen. Der kla-gende Rechtsdienstleister hatte eine Vielzahl von an ihn abgetretenen Fo rderungen im eigenen Namen als „Sammelklage“ geltend gemacht. Das LG München hatte dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gewertet und die Klage wegen Überschreitung der Inkassovollmacht als unzulässig abgewiesen. Das OLG M ünchen (AZ:29 U 1319/20) hob dieses klageabweisende Urteil des LG München jedoch auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das LG München zurück. Dieses Urteil des OLG München ist Gegenstand des derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhän gigen Revisionsverfahrens. Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung am 16. Dezember 2025 eine Reihe rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Sammelklagen -Inkasso sowie der Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) umfangreich erörtert. Nach Einschätzung von Verfahrensbeobachtern ist der Ausgang des Revisionsverfahrens derzeit offen. Denkbare Entscheidungen könnten eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), Aufspaltung der Sammelklage in eine Vielzahl einzelner Verfahren, ode r aber eine Bestä- tigung des Urteils des OLG München und somit Zurückverweisung an das LG München zur neuen Verhandlung sein. In allen genannten Fällen dürfte ein rechtskräftiges Urteil erst in einigen Jahren vorliegen. Der DSLV wird den Fortgang des Verfahrens weiter eng begleiten. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFER ENT [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 03 2/20 26 Hamb urg, den 26 . Februar 20 26 (DSLV 025/2026/a) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Lkw -Kartell: BGH vertagt Entscheidung Sehr geehrte Damen und Herren, eine abschließende gerichtliche Entscheidung im , von Financialright betriebenen Schadensersatz- verfahren , gegen Beteiligte des Lkw -Kartells , verzögert sich weiter. Ein ursprünglich für den 24. Februar 2026 angesetzter Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Revisionsverfahren gegen das Urteil des OLG München wurde auf den 12. Mai 2026 vertagt. Im größten Schadensersatzverfahren gegen die Beteiligten des Lkw -Kartells hatte das LG Mün- chen im Jahr 2020 die Klage des Rechtsdienstleisters Financialright Claims abgewiesen. Der kla-gende Rechtsdienstleister hatte eine Vielzahl von an ihn abgetretenen Fo rderungen im eigenen Namen als „Sammelklage“ geltend gemacht. Das LG München hatte dieses Vorgehen als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gewertet und die Klage wegen Überschreitung der Inkassovollmacht als unzulässig abgewiesen. Das OLG M ünchen (AZ:29 U 1319/20) hob dieses klageabweisende Urteil des LG München jedoch auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das LG München zurück. Dieses Urteil des OLG München ist Gegenstand des derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhän gigen Revisionsverfahrens. Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung am 16. Dezember 2025 eine Reihe rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Sammelklagen -Inkasso sowie der Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) umfangreich erörtert. Nach Einschätzung von Verfahrensbeobachtern ist der Ausgang des Revisionsverfahrens derzeit offen. Denkbare Entscheidungen könnten eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), Aufspaltung der Sammelklage in eine Vielzahl einzelner Verfahren, ode r aber eine Bestä- tigung des Urteils des OLG München und somit Zurückverweisung an das LG München zur neuen Verhandlung sein. In allen genannten Fällen dürfte ein rechtskräftiges Urteil erst in einigen Jahren vorliegen. Der DSLV wird den Fortgang des Verfahrens weiter eng begleiten. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFER ENT [15] => 32 [individuell6] => 32 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 32/2026 ))
SP32/2026
Array( [0] => Array ( [0] => 21461 [id] => 21461 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_69a01a59ec687 [upload] => upload_69a01a59ec687 [4] => sp-2026-031.pdf [original] => sp-2026-031.pdf [5] => [name] => [6] => sp-2026-031.pdf [title] => sp-2026-031.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-02-26 10:03:05 [date] => 2026-02-26 10:03:05 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => SP [individuell2] => SP [12] => EU-Emissionshandel: Hinweise auf veränderte Routen in den Deep-Sea-Verkehren [individuell3] => EU-Emissionshandel: Hinweise auf veränderte Routen in den Deep-Sea-Verkehren [13] => SP 31/2026 [individuell4] => SP 31/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 03 1/20 26 Hamb urg, den 26 . Februar 20 26 (CLECAT 2026/05 5) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – EU -Emissionshandel: Hinweise auf veränderte Routen in den Deep -Sea -Verkehren Sehr geehrte Damen und Herren, der europäische Speditionsverband CLECAT hat über erste Ergebnisse des sogenannten EU - ETS Observatory informiert, das von der spanischen Hafenbehörde Puertos del Estado entwi-ckelt und kürzlich im Rahmen einer Veranstaltung der European Sea Ports Organisati on (ESPO) vorgestellt wurde. Die präsentierten Auswertungen 1 liefern erstmals strukturierte em- pirische Hinweise darauf, wie sich der seit dem 1. Januar 2024 auf die Seeschifffahrt ausge-weitete EU -Emissionshandel (EU ETS) – in Kombination mit der Krise im Roten Meer sowie der Neuordnung von Linienallianzen – auf die Deep -Sea -Containerverkehre in Europa aus- wirkt. Das EU -ETS Observatory analysiert unter anderem Routenentwicklungen, Hafenanläufe, Schiffskapazitäten und CO ₂-Emissionen. Zentrales Analyseinstrument ist dabei der soge- nannte TEU -Meilen -Indikator, der die Stellplatzkapazität der eingesetzten Containerschiffe mit der tatsächlich zurückgelegten Seestrecke verknüpft. Im Unterschied zu rein anlaufbasierten Statistike n erlaubt dieser Ansatz eine realitätsnähere Bewertung der strategischen Bedeutung einzelner Hafenstandorte innerhalb der Deep -Sea -Verkehre, da Gro ßcontainerschiffe stärker gewichtet werden als regionale Feederschiffe. Auf diese Weise werden strukturelle Verschie-bungen bei Gateway - und Hub -Funktionen in den Deep -Sea -Verkehren klarer sichtbar. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass sich seit Ende 2023 insbesondere im Nordseeraum deutliche Veränderungen in der Hafenrotation vollziehen. Während britische Häfen einen an-haltenden Zuwachs bei den TEU -Meilen verzeichnen, stagnieren oder sinken die ent sprechen- den Werte in nordeuropäischen EU -Häfen. Nach den vorliegenden Daten konnte das Verei- nigte Königreich seinen Anteil an den TEU -Meilen um rund 15 Prozentpunkte ausbauen, was weitgehend spiegelbildlich mit Verlusten insbesondere in den Niederlanden un d in Deutsch- land einhergeht. Diese Entwicklung ist weniger Ausdruck eines absoluten Marktwachstums als vielmehr Ergebnis veränderter Routenführungen und einer Neugewichtung von Gateway - Funktionen innerhalb der Deep -Sea -Verkehre. Operativ zeigt sich dies un ter anderem darin, dass bestimmte Asien –Nordeuropa -Dienste vermehrt über britische Häfen in den EUROMED - Raum ein - oder auslaufen, während die Gesamtzahl der Hafenanläufe in den großen EU -Hubs bislang nicht signifikant zurückgegangen ist. Noch ausgeprägter stellen sich die strukturellen Verschiebungen im östlichen Mittelmeer dar. Hier lassen die Auswertungen des Observatory eine nachhaltige Verlagerung von Hub - und 1 https://www.clecat.org/media/presentation -espo ---260220 ---manuel -arana -v4.pdf2 Gateway -Funktionen von EU -Häfen hin zu benachbarten Nicht -EU -Standorten erkennen. Der Hafen Piräus, der im Jahr 2023 noch als zentrales Drehkreuz der Region fungierte, hat konti-nuierlich Anteile an den TEU -Meilen verloren. Gleichzeitig konnten insbesondere Ägypten und die Türkei ihre Position innerhalb der Deep -Sea -Verkehre deutlich stärken, wobei Port Said in der Hafenrotation einzelner Deep -Sea -Dienste an die Stelle bisheriger Hubs rückt. Diese Ent- wicklung wird auf mehrere Faktoren zurückgeführt, darunter die Umplanung von Routen in- folge der Umfahrung des Suezkanals, Kostenüberlegungen im Zusammenhang mit der ETS - Belastung sowie umfangreiche Infrastrukturinvestitionen in benachbarten Staaten. Nach Angaben des Observatory wurden seit dem Jahr 2021 Investitionen von rund 7,4 Mrd. Euro in Containerterminal -Kapazitäten in benachbarten Ländern getätigt oder verbindlich an- gekündigt. Die kombinierte Umschlagskapazität dieser Häfen soll bis 2029 um etw a 60 Prozent steigen. Aus Sicht von CLECAT entstehen damit strukturelle Voraussetzungen für eine dauer-hafte Verlagerung von Hub -Funktionen in den Deep -Sea -Containerverkehren. Dies kann mit- tel - bis langfristig dazu führen, dass EU -Häfen im Mittelmeerraum an Bedeutung als Linien- hubs und Gateway -Häfen verlieren. In diesem Zusammenhang werden Risiken einer Carbon Leakage sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hafenstandorte ausdrücklich benannt. Im Rahmen der Diskussion wies die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommis-sion (DG CLIMA) darauf hin, dass die weitere Marktentwicklung maßgeblich auch von der konkreten Ausgestaltung und dem Inkrafttreten eines britischen Emissionshandelssyst ems für die Seeschifffahrt abhängen werde. Die Kommission kündigte an, die Entwicklungen in den Deep -Sea -Verkehren weiterhin eng zu beobachten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Routenverlagerungen und Carbon -Leakage -Effekte. Die Einrichtung des EU -ETS Observatory wurde ausdrücklich als sinnvolle Ergänzung zu den eigenen Bewertungs - und Analyseinstru- menten der Kommission begrüßt. Zugleich wurde bestätigt, dass die maritimen ETS -Regelun- gen im Jahr 2026 im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der ETS -Rich tlinie einer um- fassenden Evaluierung unterzogen werden. CLECAT hat in diesem Zusammenhang erneut hervorgehoben, dass Entwicklungen bei Rou-tenführungen, Zuschlagspraktiken und der Weitergabe von ETS -Kosten in den Deep -Sea - Containerverkehren eng begleitet werden müssen, um Transparenz und Planbarkeit für die Mark tteilnehmer sicherzustellen. Ebenso wird betont, dass der Erhalt der Hub - und Gateway - Funktionen europäischer Häfen sowie die Vermeidung einer dauerhaften Verlagerung von Li-nienanläufen in benachbarte Nicht -EU -Hubs zentrale Voraussetzungen sind, um Carbon Leakage zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hafenwirtschaft lang-fristig zu sichern. CLECAT kündigte an, die weiteren Entwicklungen mit Blick auf die ETS - Überprüfung 2026 intensiv verfolgen zu wollen. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 03 1/20 26 Hamb urg, den 26 . Februar 20 26 (CLECAT 2026/05 5) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – EU -Emissionshandel: Hinweise auf veränderte Routen in den Deep -Sea -Verkehren Sehr geehrte Damen und Herren, der europäische Speditionsverband CLECAT hat über erste Ergebnisse des sogenannten EU - ETS Observatory informiert, das von der spanischen Hafenbehörde Puertos del Estado entwi-ckelt und kürzlich im Rahmen einer Veranstaltung der European Sea Ports Organisati on (ESPO) vorgestellt wurde. Die präsentierten Auswertungen 1 liefern erstmals strukturierte em- pirische Hinweise darauf, wie sich der seit dem 1. Januar 2024 auf die Seeschifffahrt ausge-weitete EU -Emissionshandel (EU ETS) – in Kombination mit der Krise im Roten Meer sowie der Neuordnung von Linienallianzen – auf die Deep -Sea -Containerverkehre in Europa aus- wirkt. Das EU -ETS Observatory analysiert unter anderem Routenentwicklungen, Hafenanläufe, Schiffskapazitäten und CO ₂-Emissionen. Zentrales Analyseinstrument ist dabei der soge- nannte TEU -Meilen -Indikator, der die Stellplatzkapazität der eingesetzten Containerschiffe mit der tatsächlich zurückgelegten Seestrecke verknüpft. Im Unterschied zu rein anlaufbasierten Statistike n erlaubt dieser Ansatz eine realitätsnähere Bewertung der strategischen Bedeutung einzelner Hafenstandorte innerhalb der Deep -Sea -Verkehre, da Gro ßcontainerschiffe stärker gewichtet werden als regionale Feederschiffe. Auf diese Weise werden strukturelle Verschie-bungen bei Gateway - und Hub -Funktionen in den Deep -Sea -Verkehren klarer sichtbar. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass sich seit Ende 2023 insbesondere im Nordseeraum deutliche Veränderungen in der Hafenrotation vollziehen. Während britische Häfen einen an-haltenden Zuwachs bei den TEU -Meilen verzeichnen, stagnieren oder sinken die ent sprechen- den Werte in nordeuropäischen EU -Häfen. Nach den vorliegenden Daten konnte das Verei- nigte Königreich seinen Anteil an den TEU -Meilen um rund 15 Prozentpunkte ausbauen, was weitgehend spiegelbildlich mit Verlusten insbesondere in den Niederlanden un d in Deutsch- land einhergeht. Diese Entwicklung ist weniger Ausdruck eines absoluten Marktwachstums als vielmehr Ergebnis veränderter Routenführungen und einer Neugewichtung von Gateway - Funktionen innerhalb der Deep -Sea -Verkehre. Operativ zeigt sich dies un ter anderem darin, dass bestimmte Asien –Nordeuropa -Dienste vermehrt über britische Häfen in den EUROMED - Raum ein - oder auslaufen, während die Gesamtzahl der Hafenanläufe in den großen EU -Hubs bislang nicht signifikant zurückgegangen ist. Noch ausgeprägter stellen sich die strukturellen Verschiebungen im östlichen Mittelmeer dar. Hier lassen die Auswertungen des Observatory eine nachhaltige Verlagerung von Hub - und 1 https://www.clecat.org/media/presentation -espo ---260220 ---manuel -arana -v4.pdf2 Gateway -Funktionen von EU -Häfen hin zu benachbarten Nicht -EU -Standorten erkennen. Der Hafen Piräus, der im Jahr 2023 noch als zentrales Drehkreuz der Region fungierte, hat konti-nuierlich Anteile an den TEU -Meilen verloren. Gleichzeitig konnten insbesondere Ägypten und die Türkei ihre Position innerhalb der Deep -Sea -Verkehre deutlich stärken, wobei Port Said in der Hafenrotation einzelner Deep -Sea -Dienste an die Stelle bisheriger Hubs rückt. Diese Ent- wicklung wird auf mehrere Faktoren zurückgeführt, darunter die Umplanung von Routen in- folge der Umfahrung des Suezkanals, Kostenüberlegungen im Zusammenhang mit der ETS - Belastung sowie umfangreiche Infrastrukturinvestitionen in benachbarten Staaten. Nach Angaben des Observatory wurden seit dem Jahr 2021 Investitionen von rund 7,4 Mrd. Euro in Containerterminal -Kapazitäten in benachbarten Ländern getätigt oder verbindlich an- gekündigt. Die kombinierte Umschlagskapazität dieser Häfen soll bis 2029 um etw a 60 Prozent steigen. Aus Sicht von CLECAT entstehen damit strukturelle Voraussetzungen für eine dauer-hafte Verlagerung von Hub -Funktionen in den Deep -Sea -Containerverkehren. Dies kann mit- tel - bis langfristig dazu führen, dass EU -Häfen im Mittelmeerraum an Bedeutung als Linien- hubs und Gateway -Häfen verlieren. In diesem Zusammenhang werden Risiken einer Carbon Leakage sowie mögliche negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hafenstandorte ausdrücklich benannt. Im Rahmen der Diskussion wies die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommis-sion (DG CLIMA) darauf hin, dass die weitere Marktentwicklung maßgeblich auch von der konkreten Ausgestaltung und dem Inkrafttreten eines britischen Emissionshandelssyst ems für die Seeschifffahrt abhängen werde. Die Kommission kündigte an, die Entwicklungen in den Deep -Sea -Verkehren weiterhin eng zu beobachten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Routenverlagerungen und Carbon -Leakage -Effekte. Die Einrichtung des EU -ETS Observatory wurde ausdrücklich als sinnvolle Ergänzung zu den eigenen Bewertungs - und Analyseinstru- menten der Kommission begrüßt. Zugleich wurde bestätigt, dass die maritimen ETS -Regelun- gen im Jahr 2026 im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der ETS -Rich tlinie einer um- fassenden Evaluierung unterzogen werden. CLECAT hat in diesem Zusammenhang erneut hervorgehoben, dass Entwicklungen bei Rou-tenführungen, Zuschlagspraktiken und der Weitergabe von ETS -Kosten in den Deep -Sea - Containerverkehren eng begleitet werden müssen, um Transparenz und Planbarkeit für die Mark tteilnehmer sicherzustellen. Ebenso wird betont, dass der Erhalt der Hub - und Gateway - Funktionen europäischer Häfen sowie die Vermeidung einer dauerhaften Verlagerung von Li-nienanläufen in benachbarte Nicht -EU -Hubs zentrale Voraussetzungen sind, um Carbon Leakage zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hafenwirtschaft lang-fristig zu sichern. CLECAT kündigte an, die weiteren Entwicklungen mit Blick auf die ETS - Überprüfung 2026 intensiv verfolgen zu wollen. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER [15] => 31 [individuell6] => 31 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 31/2026 ))
SP31/2026
Array( [0] => Array ( [0] => 21441 [id] => 21441 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_6996dfd72ad21 [upload] => upload_6996dfd72ad21 [4] => ar-2026-014.pdf [original] => ar-2026-014.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-014.pdf [title] => ar-2026-014.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-02-19 10:03:03 [date] => 2026-02-19 10:03:03 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => Logistik live erleben am „Tag der Logistik“: 16. April 2026 [individuell3] => Logistik live erleben am „Tag der Logistik“: 16. April 2026 [13] => AR 14/2026 [individuell4] => AR 14/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 014 /20 26 Hamburg, den 19 . Februar 20 26 (DSLV 018/2026/a) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Logistik live erleben am „Tag der Logistik“: 16. April 2026 Unter dem Motto „Logistik live erleben“ findet am 16. April 2026 wieder der bun-desweite Aktionstag der Logistik mit VHSp und DSLV als ideelle n Partner n statt. Der Aktionstag bietet Unternehmen und Organisationen kostenfrei die Gelegen-heit, im Rahmen von Veranstaltungen Einblicke in die Welt der Logistik und be-ruflichen Möglichkeiten zu geben sowie das Interesse junger Menschen für die Logistik zu wecken. Sehr geehrte Damen und Herren, die meisten Menschen verbinden mit der Logistik den Transport von Waren. Doch die Logistik ist so viel mehr, als Dinge von A nach B zu transportieren. Deshalb bietet der jährliche Aktionstag „Tag der Logistik“ am 16. April 2026 mit dem Verein Hamburger Spediteure und dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik als ideelle n Partner n unter dem Motto „Logistik live erleben“ der interessierten Öffentlichkeit die Gelegenheit, im Rahmen von Veranstaltungen einen Einblick in die Prozesse und Technologien in der Logistik zu erhalten. Unternehmen und Organisationen können den Tag nutzen , um Einblicke in die Vielfalt logistischer Aufgaben und die beruflichen Möglichkeiten zu geben, Kunden - und Mit- arbeiterkontakte zu stärken sowie das Interesse junger Menschen für die Logistik zu wecken. Als Veranstalter kann jedes Unternehmen oder jede Organisation teilnehmen, die im Bereich Logistik etwas zu bieten haben: Sei es eine Betriebsführung, eine Ausstel- lung, ein Fachvortrag, ein Planspiel oder anderes. Die Veranstaltungen werden von den Unternehmen selbst organisiert und auf der Internetseite online gestellt. Die Aktion ist sowohl für die Unternehmen als auch für die Teilnehmenden kostenfrei. Weitere Informationen zum Aktionstag können über den oben genannten Link abgeru-fen werden. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 014 /20 26 Hamburg, den 19 . Februar 20 26 (DSLV 018/2026/a) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Logistik live erleben am „Tag der Logistik“: 16. April 2026 Unter dem Motto „Logistik live erleben“ findet am 16. April 2026 wieder der bun-desweite Aktionstag der Logistik mit VHSp und DSLV als ideelle n Partner n statt. Der Aktionstag bietet Unternehmen und Organisationen kostenfrei die Gelegen-heit, im Rahmen von Veranstaltungen Einblicke in die Welt der Logistik und be-ruflichen Möglichkeiten zu geben sowie das Interesse junger Menschen für die Logistik zu wecken. Sehr geehrte Damen und Herren, die meisten Menschen verbinden mit der Logistik den Transport von Waren. Doch die Logistik ist so viel mehr, als Dinge von A nach B zu transportieren. Deshalb bietet der jährliche Aktionstag „Tag der Logistik“ am 16. April 2026 mit dem Verein Hamburger Spediteure und dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik als ideelle n Partner n unter dem Motto „Logistik live erleben“ der interessierten Öffentlichkeit die Gelegenheit, im Rahmen von Veranstaltungen einen Einblick in die Prozesse und Technologien in der Logistik zu erhalten. Unternehmen und Organisationen können den Tag nutzen , um Einblicke in die Vielfalt logistischer Aufgaben und die beruflichen Möglichkeiten zu geben, Kunden - und Mit- arbeiterkontakte zu stärken sowie das Interesse junger Menschen für die Logistik zu wecken. Als Veranstalter kann jedes Unternehmen oder jede Organisation teilnehmen, die im Bereich Logistik etwas zu bieten haben: Sei es eine Betriebsführung, eine Ausstel- lung, ein Fachvortrag, ein Planspiel oder anderes. Die Veranstaltungen werden von den Unternehmen selbst organisiert und auf der Internetseite online gestellt. Die Aktion ist sowohl für die Unternehmen als auch für die Teilnehmenden kostenfrei. Weitere Informationen zum Aktionstag können über den oben genannten Link abgeru-fen werden. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 14 [individuell6] => 14 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 14/2026 ))
AR14/2026

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

Sitzung des Fachausschusses Zoll und Außenwirtschaft 26. Februar VHSp-Geschäftsstelle
Digitaler Elternabend des DSLV mit der Agentur für Arbeit 02. März
Mitgliederversammlung 20. April Hotel Hafen Hamburg
DSLV-Kommission Berufliche Bildung 07. Mai DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sommerfest 03. September Anglo-German Club
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik 07. September Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr 08. Oktober VHSp-Geschäftsstelle
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 04. Dezember Anglo-German Club
26 Feb
Sitzung des Fachausschusses Zoll und Außenwirtschaft Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 15:00 Uhr
02 Mär
Digitaler Elternabend des DSLV mit der Agentur für Arbeit Sonstiges 18.00 Uhr
20 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14:30 Uhr
07 Mai
DSLV-Kommission Berufliche Bildung Versammlung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik 10.30 Uhr
30 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
03 Sep
Sommerfest Versammlung Anglo-German Club 16:00 Uhr
07 Sep
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik Fachausschusssitzung Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG 15:00 Uhr
08 Okt
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 15:00 Uhr
04 Dez
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr

Beschreibung

Am heutigen Tage findet die erste Sitzung des Fachausschusses Zoll und Außenwirtschaft im neuen Jahr statt.

Datum / Uhrzeit

26.02.2026 bis 26.02.2027
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik informiert im Rahmen der digitalen Elternabende der Bundesagentur für Arbeit Eltern und ihre Kinder über die Branche, ausgewählte Ausbildungsberufe und das duale Studium. Dies soll gleichzeitig eine Werbung für die Logistikbranche als Arbeitgeberin mit Zukunftsperspektive sein.

Die Einwahl zu den Elternabenden ist unkompliziert ohne Anmeldung über einen Link möglich. Das umfangreiche Programm der Elternabende der BA kann hier eingesehen werden.

Datum / Uhrzeit

02.03.2026
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Datum / Uhrzeit

20.04.2026
14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.05.2026
10.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik Friedrichstraße 155
10117 Berlin

Datum / Uhrzeit

30.06.2026
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Brekelbaumspark
22537 Hamburg

Datum / Uhrzeit

03.09.2026
16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.09.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG Wilhelm-Iwan-Ring 11
21035 Hamburg

Datum / Uhrzeit

08.10.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Am heutigen Tage findet die letzte Sitzung des Fachausschusses Seehafenspeditionin diesem Jahr statt.

Datum / Uhrzeit

04.12.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg