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Geschäftsstelle des VHSp
Zentrale
E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 8/20 25 Hamburg, den 16 . Januar 20 25 (DSLV -RS 00 7/2025/a ) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Internationale Gefahrgut -Tage Hamburg 2025: Rabatt für DSLV -Mitgliedsunter- nehmen DSLV -Mitgliedsunternehmen erhalten bei Teilnahme an den Internationalen Gefahr- gut -Tagen Hamburg einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Sehr geehrte Damen und Herren, vom 17. bis 18. Februar 2025 finden die Internationale Gefahrgut -Tage Hamburg statt. Mitgliedsunternehmen der Landesverbände des DSLV erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Die Teilnahmegebühr beträgt somit 1161,00 Euro netto (brutto 1381,59 Euro) anstatt regulären Teilnehmerpreis von 1290,00 Euro netto (1535,10 Euro). Bei der Buchung ist der folgende Code „ DSLV17gth2025“ zu verwenden. Das Programm beinhaltet unter anderem Vorträge zu folgenden Themen: • Lithiumbatterien: Neue Einstufung nach Gefährlichkeit • „Post aus dem Nachbarland“: Oh, ein Gefahrgutverstoß – was nun? • Künstliche Intelligenz: Wie die Hamburger Wasserschutzpolizei falsch deklarierte Gefahrgüter leichter finden will • Gefahrgüter in Gegenständen: Vielfältig, unterschätzt und versteckt • Schulungen und Prüfungen: Wird digital das neue Normal? • Zwei Exkursionsmöglichkeiten: zum größten Rangierbahnhof Euro- pas in Maschen oder zu einer Containerkontrolle im Hamburger Hafen Am Montagabend (17. Februar 2025) wird in diesem Rahmen erneut der Deutsche Gefahrgut -Preis verliehen. Mit einer ausgesuchten Mischung aus Festakt, Festes- sen und Ideenaustausch.2 Alles Weitere im Programm . Die Anmeldung ist bis zum 7. Februar 2025 hier mög- lich. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 8/20 25 Hamburg, den 16 . 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SP8/2025
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 006 /202 5 Hamburg, den 16. Januar 202 5 sts/ akd An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Belegungsstand – AHV -Kurs reihe für Auszubildende – 1. Halbjahr 202 5 Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf unser Rundschreiben AR 0 77 /202 4 vom 07 .11 .202 4, finden Sie nachfolgend die Auszubildenden -Kurse, in denen noch Plätze frei sind. Wie Sie bereits schon wissen, wurde das AHV - Kurskonzept für Auszubildende inhaltlich und orga- nisatorisch neu gestaltet. Neben dem bewährten Repetitorium Spedition und Logistik, das auf die 1. Halbjahr -Prüfung 202 5 vorbereitet, haben wir folgende fünf Kurse im Angebot: Kurs -Nr. Bezeichnung Beginn Prüfungs-kurs Repetitorium Spedition Montag, 10.02. - 16.04.2025, montags & mittwochs jeweils 17.00 – 20.15 Uhr Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 18.02. - 15.04.2025, 16.00 – 18.15 Uhr Kurs 2 Grundlagen des Seefrachtgeschäftes für Auszubildende Mittwoch,19.02.2025 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 3 Grundlagen Luftfracht für Auszubildende Mittwoch, 26.02.2025 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagen der Zollabfertigung für Auszu-bildende Dienstag, 25.03.2025 - 15.04.2025 18.00 – 21.15 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – On- line -Seminar für Auszubildende Dienstag, 29.04.2025 09.00 – 14.00 Uhr2 Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Kurse . Wir behalten uns vor, Kurse, bei denen bis zu diesem Stichtag die Mindestteilnehmer- zahl von 10 nicht erreicht wurde, abzusagen. In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen und das Anmeldeformular. Anm el- dungen können Sie auch online unter www.ahv.de durchführen . Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Frau Akdogan unter der Tel. 040 -37476457 oder E -Mail: akdogan@vhsp.de gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß S. Akdogan GESCHÄFTSFÜHRER AUSBILDUNGSKURSE [individuell5] => ___________ ___________________________________________________________________________________________________ _________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 006 /202 5 Hamburg, den 16. 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Bezeichnung Beginn Prüfungs-kurs Repetitorium Spedition Montag, 10.02. - 16.04.2025, montags & mittwochs jeweils 17.00 – 20.15 Uhr Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 18.02. - 15.04.2025, 16.00 – 18.15 Uhr Kurs 2 Grundlagen des Seefrachtgeschäftes für Auszubildende Mittwoch,19.02.2025 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 3 Grundlagen Luftfracht für Auszubildende Mittwoch, 26.02.2025 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagen der Zollabfertigung für Auszu-bildende Dienstag, 25.03.2025 - 15.04.2025 18.00 – 21.15 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – On- line -Seminar für Auszubildende Dienstag, 29.04.2025 09.00 – 14.00 Uhr2 Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss 1 Woche vor Beginn der jeweiligen Kurse . Wir behalten uns vor, Kurse, bei denen bis zu diesem Stichtag die Mindestteilnehmer- zahl von 10 nicht erreicht wurde, abzusagen. In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen und das Anmeldeformular. 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Luftfrachtentwicklung am Flughafen Hamburg Am Flughafen Hamburg konnte im Dezember 2024 ein beachtliches Wachstum im Bereich der Luftfracht verzeichnet werden. Die Gesamtmenge der Luftfracht belief sich auf 5.403 Tonnen, was einem Anstieg von 42,4 Prozent im Vergleich zum Vorjah-resmonat entspricht. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg des Flugzeugfrachtumschlags, der mit 2.507 Tonnen eine Zunahme von 46,3 Prozent gegenüber Dezember 2023 zeigt. Auch der LKW -Frachtumschlag entwickelte sich positiv und erreichte 2.896 Tonnen, was einer Steigerung von 39,2 Prozent entspricht. Für das Gesamtjahr 2024 weist der Flughafen Hamburg ein ähnlich positives Bild auf. Die Gesamtfrachtmenge stieg um 38,6 Prozent auf 65.380 Tonnen. Dabei war insbe-sondere der Flugzeugfrachtumschlag mit einem Wachstum von 66,6 Prozent auf 29.773 Tonnen ein entscheidender Faktor. Der LKW -Frachtumschlag trug ebenfalls mit einer Steigerung von 21,8 Prozent auf 35.372 Tonnen wesentlich zu diesem Erfolg bei. Diese Entwicklungen verdeutlichen die wachsende Bedeutung des Hamburger Flug-hafens als zentrale Drehscheibe für die Luftfracht in Norddeutschland.2 Luftfrachtentwicklung in Deutschland (ADV) Die deutschlandweiten Daten des Flughafenverbandes ADV 1 für den Monat Novem- ber 2024 zeigen eine gemischte Entwicklung. Das Luftfrachtaufkommen sank im Ver- gleich zum Vormonat Oktober um rund 6.400 Tonnen und erreichte insgesamt 415.560 Tonnen. Dies entspricht einem Rückgang von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjah-resmonat 2023. Die Einladungen gingen um 2,2 Prozent auf 212.848 Tonnen zurück, während die Aus-ladungen mit einem Plus von 1,0 Prozent auf 202.713 Tonnen leicht zulegen konnten. Im Zeitraum von Januar bis November 2024 summiert sich das Luftfrachtaufkommen auf insgesamt 4.383.015 Tonnen, was einem Anstieg von 2,0 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Luftfrachtbranche in Deutschland zwar über das Jahr hinweg ein moderates Wachstum verzeichnete, im November jedoch unter den Auswirkungen der konjunkturellen Schwäche litt. Globale Entwicklungen (IATA) Die aktuellen Analysen der International Air Transport Association ( IATA 2) für Novem- ber 2024 zeigen, dass die globalen Cargo Tonne -Kilometers (CTK) im Jahresvergleich um 8,2 Prozent gestiegen sind. Dies markiert den 16. Monat in Folge mit Wachstum, obwohl die Nachfrage saisonbereinigt im Vergleich zum Vormonat leicht um 0,5 Pro-zent zurückging. De nnoch war der Anstieg der CTK der höchste Wert, der jemals für einen November registriert wurde. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Bedeu-tung der Luftfracht im globalen Handel. Die globalen Luftfrachtkapazitäten (ACTK) sind im November 2024 um 4,6 Prozent im Jahresvergleich angestiegen , das Wachstum in Europa lag mit 4,3 Prozent nur gering- fügig darunter. Dies zeigt, dass Europa weiterhin eine Schlüsselregion für den interna-tionalen Luftfrachtverkehr bleibt. Die IATA -Daten unterstreichen, dass sich die Luftfrachtbranche an externe Faktoren wie geopolitische Spannungen, Kapazitätsengpässe und Schwankungen der Verbrau-chernachfrage anpassen muss. Gleichzeitig könnten der zunehmende E-Commerce und die Verlagerung von Seefracht auf die Luftfracht weiterhin Wachs- tumsimpulse liefern. Strategien zur Optimierung der Kosten und zur Verbesserung der operativen Effizienz bleiben daher von zentraler Bedeutung. Fazit Die aktuellen Entwicklungen in der Luftfracht, sowohl auf lokaler als auch auf interna-tionaler Ebene, sind insgesamt positiv zu bewerten. Das starke Wachstum am Flug-hafen Hamburg deutet auf eine Rückkehr zu den Aufkommensmengen aus Vor -Coro- nazeiten hin und unterstreicht die Bedeutung des Standorts sowie das vorhandene Potenzial des Hamburger Luftfrachtmarktes. Es bleibt zu hoffen, dass die gestiegene 1 https://www.adv.aero/wp -content/uploads/2015/11/11.2024 -ADV -Monatsstatistik.pdf 2 https://www.iata.org/en/iata -repository/publications/economic -reports/air -cargo -market -analysis -november -2024/3 Nachfrage, die insbesondere auf Direktverbindungen in den Nahen Osten zurückzu-führen ist, auch im Jahr 2025 anhalten wird. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 2/20 25 Hamburg, den 14 . Januar 20 25 (DSLV -Lankes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Aktuelle Entwicklungen in der Luftfracht Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Luftfracht informie-ren und Ihnen einen Überblick über die Situation am Flughafen Hamburg, in Deutsch-land und weltweit geben. Die vorliegenden Daten für November bzw. Dezember 2024 zeigen eine dynamische Entwicklung, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für unsere Branche mit sich bringt. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Zusammenstellung der wichtigs-ten Ergebnis se. Luftfrachtentwicklung am Flughafen Hamburg Am Flughafen Hamburg konnte im Dezember 2024 ein beachtliches Wachstum im Bereich der Luftfracht verzeichnet werden. Die Gesamtmenge der Luftfracht belief sich auf 5.403 Tonnen, was einem Anstieg von 42,4 Prozent im Vergleich zum Vorjah-resmonat entspricht. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg des Flugzeugfrachtumschlags, der mit 2.507 Tonnen eine Zunahme von 46,3 Prozent gegenüber Dezember 2023 zeigt. Auch der LKW -Frachtumschlag entwickelte sich positiv und erreichte 2.896 Tonnen, was einer Steigerung von 39,2 Prozent entspricht. Für das Gesamtjahr 2024 weist der Flughafen Hamburg ein ähnlich positives Bild auf. Die Gesamtfrachtmenge stieg um 38,6 Prozent auf 65.380 Tonnen. Dabei war insbe-sondere der Flugzeugfrachtumschlag mit einem Wachstum von 66,6 Prozent auf 29.773 Tonnen ein entscheidender Faktor. Der LKW -Frachtumschlag trug ebenfalls mit einer Steigerung von 21,8 Prozent auf 35.372 Tonnen wesentlich zu diesem Erfolg bei. Diese Entwicklungen verdeutlichen die wachsende Bedeutung des Hamburger Flug-hafens als zentrale Drehscheibe für die Luftfracht in Norddeutschland.2 Luftfrachtentwicklung in Deutschland (ADV) Die deutschlandweiten Daten des Flughafenverbandes ADV 1 für den Monat Novem- ber 2024 zeigen eine gemischte Entwicklung. Das Luftfrachtaufkommen sank im Ver- gleich zum Vormonat Oktober um rund 6.400 Tonnen und erreichte insgesamt 415.560 Tonnen. Dies entspricht einem Rückgang von 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjah-resmonat 2023. Die Einladungen gingen um 2,2 Prozent auf 212.848 Tonnen zurück, während die Aus-ladungen mit einem Plus von 1,0 Prozent auf 202.713 Tonnen leicht zulegen konnten. Im Zeitraum von Januar bis November 2024 summiert sich das Luftfrachtaufkommen auf insgesamt 4.383.015 Tonnen, was einem Anstieg von 2,0 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Luftfrachtbranche in Deutschland zwar über das Jahr hinweg ein moderates Wachstum verzeichnete, im November jedoch unter den Auswirkungen der konjunkturellen Schwäche litt. Globale Entwicklungen (IATA) Die aktuellen Analysen der International Air Transport Association ( IATA 2) für Novem- ber 2024 zeigen, dass die globalen Cargo Tonne -Kilometers (CTK) im Jahresvergleich um 8,2 Prozent gestiegen sind. Dies markiert den 16. Monat in Folge mit Wachstum, obwohl die Nachfrage saisonbereinigt im Vergleich zum Vormonat leicht um 0,5 Pro-zent zurückging. De nnoch war der Anstieg der CTK der höchste Wert, der jemals für einen November registriert wurde. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Bedeu-tung der Luftfracht im globalen Handel. Die globalen Luftfrachtkapazitäten (ACTK) sind im November 2024 um 4,6 Prozent im Jahresvergleich angestiegen , das Wachstum in Europa lag mit 4,3 Prozent nur gering- fügig darunter. 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 7/20 25 Hamburg, den 16 . Januar 20 25 (DSLV -009/2024/a ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Übergangsphase von NCTS -Phase 4 auf NCTS -Phase 5 endet Sehr geehrte Damen und Herren, das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat mit ATLAS -Info 0702/25 1 vom 14. Januar 2025 bekannt gegeben, dass die NCTS -weite Übergangsphase von NCTS - Phase 4 auf NCTS -Phase 5 am 20. Januar 2025, 23:59:59 UTC (21. Januar 2025, 00:59:59 MEZ) endet. Nachdem Ende November 2024 darüber informiert wurde, dass das Ende der EU - weiten Übergangsphase zur Umstellung auf AES -Phase 1 (AES -P1) vom 11. Februar 2025 auf Ende 2025 verschoben wird, scheint es bei NCTS keine weiteren Verzöge-rungen zu geben. Bislang haben laut ITZBund alle an NCTS teilnehmenden Staaten zugesichert, dass die Umstellung ihrer nationalen Versandanwendungen auf den Stand der NCTS - Phase 5 zum o.g. Termin abgeschlossen sein wird. Lediglich einige Staaten werden für einen gewissen Ze itraum nach Ende der Übergangsphase bestimmte Funktionali- täten noch nicht verfügbar haben. Belgien (BE), Andorra (AD), Ungarn (HU), Malta (MT), Portugal (PT) und San Marino (SM) haben angekündigt, die Umstellung ihrer nationalen Versandanwendungen auf den Stand der NCTS -Phase 5 am 20. Januar 2025 abgeschlossen zu haben. Belgien und Irland haben angekündigt, dass die Funktionalität einer Unterwegszollstelle nach dem Ende der Übergangsphase nicht wie geplant zur Verfügung stehen wird. Daher werden weiterhin Unterwegsereignisse, die in Belgien oder Irland eintreten, lediglich auf dem VBD dokumentier t und nicht mittels elektronischem Datenaustausch übermit- telt. Alle weiteren an NCTS teilnehmenden Staaten haben die Umstellung ihrer nationalen Versandanwendungen auf den Stand der NCTS -Phase 5 bereits jetzt schon abge- schlossen. 1 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS -Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformatio- nen_node.html2 Das ITZBund informiert über folgende fachliche Änderungen, die nach Ablauf der Übergangsphase gelten: 1. Bis zu 1999 Einzelsendungen Nach Ablauf der Übergangsphase können grundsätzlich bis zu 1999 Einzelsendungen in einer Versandanmeldung angemeldet werden. Eine Einzelsendung definiert sich als eine einzelne Warensendung, also eine Warenmenge, die von einem Versender an einen Empfänger zusammen im Unions -/gemeinsamen Versandverfahren mit NCTS versandt wird. Somit ist nach dem Ende der Übergangsphase in der Versandanmeldung jede ein-zelne Warensendung als separate Einzelsendung zu erfassen. Sofern der gesamte Versandvorgang nur eine einzige Warensendung umfasst, hat die entsprechende Ver-sandanmeldung nur eine W iederholung der gesamten Datengruppe Einzelsendung. Sobald mehrere Warensendungen in einem Versandvorgang zusammengefasst in ei-nem einzigen Beförderungsmittel von einer Abgangs - an eine einzige Bestimmungs- zollstelle befördert werden sollen, sind die jeweil igen Warensendungen als separate Einzelsendungen anzumelden. Die Beförderung von mehreren Versandvorgängen auf einem einzigen Beförderungsmittel ist weiterhin zulässig. Das Konsolidieren von mehreren separaten Warensendungen in eine einzige Einzel-sendung innerhalb der Versandanmeldung ist nach dem Ende der Übergangsphase nicht mehr zulässig. Innerhalb der jeweiligen Einzelsendung sind die Waren in einzel-nen Warenpositione n anzumelden (inkl. Angabe der zutreffenden Warennummer). Ein Konsolidieren verschiedener Waren in eine Warenposition ist nicht mehr zulässig. Hinweis : Die Gesamtanzahl aller Warenpositionen für einen Versandvorgang ist über alle Ein-zelsendungen auf 1999 beschränkt. Ist diese Anzahl erreicht, können keine weiteren Einzelsendungen und Warenpositionen angemeldet werden. Besonderheit im Luftfrachtverkehr: Die Beförderung im Luftfrachtverkehr erfolgt in der Regel auf Basis von Master Air Waybill (MAWB) und House Air Waybill (HAWB). Versandrechtlich ist die Angabe qua-lifizierter Wareninformationen auf Einzelsendungsebene für die im Unions -/gemeinsa- men Versand verfahren in NCTS beförderten Waren erforderlich. Für im Luftfrachtver- kehr beförderte Waren im Unions -/gemeinsamen Versandverfahren in NCTS ist dafür regelmäßig auf die Daten des HAWB zurückzugreifen. Die Erstellung einer Versandan-meldung allein auf Grundl age der Daten eines MAWB ist grundsätzlich nicht ausrei- chend. Wie bereits zuvor beschrieben, ist jede Warensendung als separate Einzelsen-dung in einer Versandanmeldung anzugeben. Das Konsolidieren mehrerer unterschiedlicher Warensendungen in einer Einzelse ndung der Versandanmeldung ist nicht zulässig. Der Spediteur, der in der Regel als Versender und Empfänger in einem MAWB ge-nannt ist, ist in der Versandanmeldung nicht als Versender bzw. Empfänger anzuge-ben. Relevant sind die jeweiligen Versender und Empfänger der Warensendungen,3 diese sind dementsprechend für die Anmeldung der Einzelsendungen zu Grunde zu legen. Innerhalb der jeweiligen Einzelsendung sind die Waren in einzelnen Warenpositionen anzumelden (inkl. Angabe der zutreffenden Warennummer). Ein Konsolidieren ver-schiedener Waren in eine Warenposition ist nicht mehr zulässig. 2. Entfall der Datengruppen „EMPFÄNGER“ und „BEFÖRDERUNGSKOSTEN“ auf Warenpositionsebene der Versandanmeldung Nach dem Ende der Übergangsphase können die Datengruppen „EMPFÄNGER“ und „BEFÖRDERUNGSKOSTEN“ nicht mehr auf der Warenpositionsebene in der Ver-sandanmeldung angemeldet werden. Hintergrund hierfür ist u.a., dass nach dem Ende der Übergangsphase jede einzeln e Warensendung immer als separate Einzelsendung anzumelden ist (s.o.). Damit entfällt die Notwendigkeit für die Angabe von Empfänger oder Beförderungskosten auf der Warenpositionsebene. Stattdessen besteht die Möglichkeit, die Datengruppen „EMPFÄNGER“ und „BEFÖR-DERUNGS -KOSTEN“ auf der Sammelsendungs - oder Einzelsendungsebene zu nut- zen. Sofern ein Empfänger angegeben wird, der für die gesamte Versandanmeldung gilt, ist dieser auf der Samme lsendungsebene anzugeben (und nicht identisch in jeder Wiederholung der Einzelsendungen). Gilt der Empfänger (bzw. gelten mehrere unter-schiedliche Empfänger) jedoch nicht für die gesamte Versandanmeldung, sind die je-weiligen Empfänger separat in den einzel nen Einzelsendungen anzugeben (und nicht auf der Sammelsendungsebene). Für die Beförderungskosten gilt dies sinngemäß. 3. Angabe der Warennummer Nach dem Ende der Übergangsphase ist jede Warenposition einer Versandanmeldung verpflichtend mit der zutreffenden sechsstelligen Warennummer anzumelden (Daten-feld Unterposition des Harmonisierten Systems). Das Konsolidieren von Waren unter-schiedlicher Art (= mit unterschiedlichen sechsstelligen Warennummern) innerhalb ei- ner Warenposition der Versandanmeldung ist damit nach der Übergangsphase nicht mehr zulässig. Die sechsstellige Warennummer ist zusätzlich zur aussagekräftigen Warenbeschreibung (Datenfeld W arenbezeichnung) anzugeben und ersetzt die Wa- renbeschreibung nicht. Einzige Ausnahme : Bei einem TIR -Verfahren (Art der Anmeldung = TIR) ist die Angabe der sechsstelligen Warennummer nicht verpflichtend, sofern in diesem TIR -Verfahren nicht mit einem Vorpapier N830 auf einen vorangegangenen Ausfuhrvorgang verwie-sen wird. In allen anderen F ällen muss nach dem Ende der Übergangsphase die sechsstellige Warennummer verpflichtend angegeben werden. Die Codierung 9DFI wird mit Ablauf der Übergangsphase ungültig. Die Möglichkeit, mit der Codierung 9DFI anstelle von N830 auf einen vorangegangenen Ausfuhrvorgang zu verweisen und dadurch keine sechsstellige Warennummer angeben zu müssen, besteht nach dem Ende der Übergangsphase somit nicht mehr.4 Für die Angabe der sechsstelligen Warennummer steht nach dem Ende der Über-gangsphase die Codeliste C0152 zur Verfügung. Die Codeliste D0152 inkl. der nach-folgenden zusätzlichen sechs nationalen Warennummern für die Außenhandelsstatis-tik wird nach dem Ende der Übergangsphase ungültig. 999029 - Zusammenstellungen (Sortimente) von kleinen Mengen von Chemikalien 999063 - Muster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen 999082 - Zusammenstellungen (Sortimente) von Werkzeugen, ausgenommen solche der Warennummern 8205 90 00 und 8206 00 00 999087 - Zusammenstellungen (Sortimente) von Kraftfahrzeugteilen 999088 - Zusammenstellungen (Sortimente) von Luftfahrzeugteilen 999099 - Andere Zusammenstellungen Das bedeutet, dass die o.g. sechs nationalen Warennummern nach dem Ende der Übergangsphase nicht mehr in einer Versandanmeldung angemeldet werden können. Eine Referenzierung auf einen vorangegangenen Ausfuhrvorgang, welcher eine der o.g. Warennummern aufweist, ist somit in einer Versandanmeldung nach Ablauf der Übergangsphase nicht mehr möglich. Es handelt sich hierbei um transeuropäische Vorgaben, die von der EU -Kommission für das Versandverfahren festgelegt wurden. Die Angabe der siebten und achten Stelle der Warennummer (Datenfeld Unterposition der Kombinierten Nomenklatur) ist in einer Versandanmeldung in jedem Fall optional. 4. Entfall der Datengruppe „EREIGNIS“ in der Ankunftsanzeige Mit Ablauf der Übergangsphase kann die Datengruppe „EREIGNIS“ nicht mehr in der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) angegeben werden. Damit besteht für Teilnehmer keine Möglichkeit mehr, Informationen zu Unterwegsereignissen den Zollbehörden mittels Teilnehmernach richten mitzuteilen. Hierfür besteht nach Ablauf der Übergangs- phase kein Bedarf mehr, weil dann alle an NCTS teilnehmenden Staaten ihre nationa-len Versandanwendungen auf den Stand der NCTS -Phase 5 umgestellt und damit auch die Funktionalitäten einer Unterw egszollstelle implementiert haben werden. In diesem Rahmen werden sämtliche Informationen zu Unterwegsereignissen elektro-nisch von den Zollbehörden erfasst und untereinander sowie mit dem Teilnehmer aus-getauscht, die papiermäßige Dokumentation von Unterweg sereignissen auf dem VBD entfällt damit. Hinweis : Das Datenfeld „Ereignis“ muss nach der Übergangsphase bis auf Weiteres immer noch in der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) verpflichtend angegeben werden. Rein formal darf es nach dem Ende der Übergangsphase keine Unterwegsereignisse mehr geben, die nicht bereit s in elektronischer Form dokumentiert wurden. Daher ist regel- mäßig der Wert „0“ in dem Datenfeld „Ereignis“ zu verwenden. In dem Ausnahmefall, in dem doch tatsächlich ein VBD mit entsprechenden Vermerken zu einem Unterwegs-ereignis beim Zugelassenen Empfäng er übergeben werden sollte (z.B. bei Versand- vorgängen, die über Belgien oder Irland transportiert werden), hat der Zugelassene Empfänger die Bestimmungszollstelle mit den üblichen Mitteln der Bürokommunikation5 zu kontaktieren und diese über das auf dem VBD vermerkte Unterwegsereignis zu informieren. 5. Entfall aller weiteren Übergangsregeln Mit Ablauf der Übergangsphase entfallen auch alle weiteren Übergangsregeln in den Teilnehmernachrichten. Beispiele hierfür sind bis zum Ende der Übergangsphase noch gültige Beschränkungen in Feldformaten, Wiederholfaktoren, Bedingungen oder Prü-fungen von d iversen Datengruppen - und feldern. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 7/20 25 Hamburg, den 16 . Januar 20 25 (DSLV -009/2024/a ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Übergangsphase von NCTS -Phase 4 auf NCTS -Phase 5 endet Sehr geehrte Damen und Herren, das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat mit ATLAS -Info 0702/25 1 vom 14. Januar 2025 bekannt gegeben, dass die NCTS -weite Übergangsphase von NCTS - Phase 4 auf NCTS -Phase 5 am 20. 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Belgien und Irland haben angekündigt, dass die Funktionalität einer Unterwegszollstelle nach dem Ende der Übergangsphase nicht wie geplant zur Verfügung stehen wird. Daher werden weiterhin Unterwegsereignisse, die in Belgien oder Irland eintreten, lediglich auf dem VBD dokumentier t und nicht mittels elektronischem Datenaustausch übermit- telt. Alle weiteren an NCTS teilnehmenden Staaten haben die Umstellung ihrer nationalen Versandanwendungen auf den Stand der NCTS -Phase 5 bereits jetzt schon abge- schlossen. 1 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS -Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformatio- nen_node.html2 Das ITZBund informiert über folgende fachliche Änderungen, die nach Ablauf der Übergangsphase gelten: 1. Bis zu 1999 Einzelsendungen Nach Ablauf der Übergangsphase können grundsätzlich bis zu 1999 Einzelsendungen in einer Versandanmeldung angemeldet werden. Eine Einzelsendung definiert sich als eine einzelne Warensendung, also eine Warenmenge, die von einem Versender an einen Empfänger zusammen im Unions -/gemeinsamen Versandverfahren mit NCTS versandt wird. Somit ist nach dem Ende der Übergangsphase in der Versandanmeldung jede ein-zelne Warensendung als separate Einzelsendung zu erfassen. Sofern der gesamte Versandvorgang nur eine einzige Warensendung umfasst, hat die entsprechende Ver-sandanmeldung nur eine W iederholung der gesamten Datengruppe Einzelsendung. Sobald mehrere Warensendungen in einem Versandvorgang zusammengefasst in ei-nem einzigen Beförderungsmittel von einer Abgangs - an eine einzige Bestimmungs- zollstelle befördert werden sollen, sind die jeweil igen Warensendungen als separate Einzelsendungen anzumelden. Die Beförderung von mehreren Versandvorgängen auf einem einzigen Beförderungsmittel ist weiterhin zulässig. 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Es handelt sich hierbei um transeuropäische Vorgaben, die von der EU -Kommission für das Versandverfahren festgelegt wurden. Die Angabe der siebten und achten Stelle der Warennummer (Datenfeld Unterposition der Kombinierten Nomenklatur) ist in einer Versandanmeldung in jedem Fall optional. 4. Entfall der Datengruppe „EREIGNIS“ in der Ankunftsanzeige Mit Ablauf der Übergangsphase kann die Datengruppe „EREIGNIS“ nicht mehr in der Ankunftsanzeige (E_DES_NOT) angegeben werden. Damit besteht für Teilnehmer keine Möglichkeit mehr, Informationen zu Unterwegsereignissen den Zollbehörden mittels Teilnehmernach richten mitzuteilen. Hierfür besteht nach Ablauf der Übergangs- phase kein Bedarf mehr, weil dann alle an NCTS teilnehmenden Staaten ihre nationa-len Versandanwendungen auf den Stand der NCTS -Phase 5 umgestellt und damit auch die Funktionalitäten einer Unterw egszollstelle implementiert haben werden. 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SP7/2025
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 00 5/20 25 Hamburg, den 16 . Januar 20 25 (DSLV -00 8/202 5/a) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Haftung des Lagerhalters nach ADSp 2017 / Urteil des LG Bad Kreuznach vom 12. September 2024 Nach aktueller Rechtsprechung entspricht Ziffer 24.1 ADSp 2017 den gesetzlichen An-forderungen. Nach Ansicht des LG Bad Kreuznach sind die ADSp 2017 zwar als Allge-meine Geschäftsbedingungen (AGB) anzusehen, als „allgemein geregelte Vertragsord-nung“ gelten b ei der Überprüfung einzelner ADSp -Klauseln jedoch andere Maßstäbe als für herkömmliche AGB. Ergreift der Lagerhalter keine weiteren Schutzmaßnahmen, obwohl bereits acht Monate zuvor unerklärliche Inventurdifferenzen aufgetreten sind, kann wegen grob fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne der Ziffer 24.2 ADSp 2017 eine un-beschränkte Haftung drohen. Sehr geehrte Damen und Herren, die ADSp 2017 entsprechen aufgrund ihres ineinandergreifenden und ausgewogenen Haf-tungssystems nach aktueller Rechtsprechung auch weiterhin den AGB -rechtlichen Vorgaben. Die ADSp 2017 werden seit dem Jahr 2017 von den maßgeblichen Verkehrs - und Verlader- verbänden zur Anwendung unverbindlich empfohlen. Nach aktueller Rechtsprechung handelt es sich bei den ADSp 2017 zwar um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), angesichts ihrer besonderen Entstehungsgeschichte und ihrer weitgehenden Anerkennung seit beinahe 100 Jahren gelten für ihre AGB -rechtliche Überprüfung aber besondere Maßstäbe. Dies hat zuletzt das LG Bad Kreuznach (Urt. vom 12. September 2024 – 2 O 114/23, siehe AR 00 5a/2025) ) entschieden. Demnach bedarf die Überprüfung der AGB -rechtlichen Zulässigkeit einzelner Haftungsklauseln der ADSp 2017 „einer umfassenden Würdigung des gesamten, dem Haftungs - und Versicherungssys- tem der ADSp zugrundeliegenden wirtschaftlichen Sachverhalts“. Mit diesem Prüfungsmaß- stab werde man der Bedeutung der ADSp als allgemein geregelte Vertragsordnung gerecht, die herkömmlichen, einseitig durch eine Vertragspartei verwendeten AGB nicht gleichgestellt werden könnten. Im konkreten Fall hatte das Gericht über die Haftung eines Lagerhalters für im Rahmen zweier Inventuren entdeckte Warenverluste nach den ADSp 2017 zu entscheiden. Der Lagerhalter hatte auf der Grundlage eines Rahmenvertrags, in den die ADSp 2017 einbezogen waren, Wareneingang, Lagerung und Versand von Weinflaschen übernommen. Nachdem der Lager-halter im Rahmen einer Inventur einen Fehlbestand von 53 Flaschen festgestellt hatte, wurde im Rahmen einer weiteren Inventur acht Monate später ein Fehlbestand von we iteren 85 Fla- schen ermittelt.2 Für den im Rahmen der ersten Inventur festgestellten Warenverlust hatte der Lagerhalter ge-mäß Ziffer 24.1 ADSp 2017 lediglich in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm zu haften. Anhaltspunkte für eine grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters im Si nne der Ziffern 27.1.1, 27.2 der ADSp 2017 seien nicht hinreichend dargelegt, da die Ursache für den Fehl-bestand (zum Beispiel kamen Diebstahl, Fehlbuchungen oder fehlerhafte Auslieferungen in-frage) nicht geklärt war. Aus diesem Grund kam nach Ansicht des Gerichts ein Wegfall der Haftungsbeschränkung nicht in Betracht. Anders beurteilte das Gericht hingegen den im Rahmen der zweiten Inventur festgestellten Fehlbestand. Diesen Warenverlust hatte der Lagerhalter nach Ansicht des Gerichts grob fahr-lässig verschuldet, sodass er sich nicht auf die Haftungsbeschränkung berufen konnte. Der Lagerhalter hatte nicht vorgetragen, welche konkreten neuen Schutz - und Sicherheitsmaß- nahmen er ergriffen hatte, nachdem bereits acht Monate zuvor eine erhebliche Inventurabwei-chung ermittelt worden war. Der Lagerhalter sei daher verpflichtet gewesen, das komplette System von Ein - und Auslagerungen einschließlich deren Verbuchung zu überprüfen und er- höhte Sicherheitsmaßnahmen gegen ein Abhandenkommen des Lagergutes zu ergreifen. Der DSLV empfiehlt daher Lagerhaltern, die erstmalig erhebliche Inventurdifferenzen zulasten ihrer Rahmenvertragspartner feststellen, ihre Schadensverhütungspraxis zu überprüfen und dies hinreichend zu dokumentieren. Ansonsten kann im Falle eines wiederhol ten Güterverlus- tes eine unbegrenzte Haftung drohen. Die o.g. Anlage n können von Ihnen im internen Bereich unserer Website als PDF -Dokument abgerufen werden unter: www.vhsp.de Aktuelles Rundschreiben  AR 202 5. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 00 5/20 25 Hamburg, den 16 . Januar 20 25 (DSLV -00 8/202 5/a) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Haftung des Lagerhalters nach ADSp 2017 / Urteil des LG Bad Kreuznach vom 12. September 2024 Nach aktueller Rechtsprechung entspricht Ziffer 24.1 ADSp 2017 den gesetzlichen An-forderungen. Nach Ansicht des LG Bad Kreuznach sind die ADSp 2017 zwar als Allge-meine Geschäftsbedingungen (AGB) anzusehen, als „allgemein geregelte Vertragsord-nung“ gelten b ei der Überprüfung einzelner ADSp -Klauseln jedoch andere Maßstäbe als für herkömmliche AGB. Ergreift der Lagerhalter keine weiteren Schutzmaßnahmen, obwohl bereits acht Monate zuvor unerklärliche Inventurdifferenzen aufgetreten sind, kann wegen grob fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne der Ziffer 24.2 ADSp 2017 eine un-beschränkte Haftung drohen. Sehr geehrte Damen und Herren, die ADSp 2017 entsprechen aufgrund ihres ineinandergreifenden und ausgewogenen Haf-tungssystems nach aktueller Rechtsprechung auch weiterhin den AGB -rechtlichen Vorgaben. Die ADSp 2017 werden seit dem Jahr 2017 von den maßgeblichen Verkehrs - und Verlader- verbänden zur Anwendung unverbindlich empfohlen. Nach aktueller Rechtsprechung handelt es sich bei den ADSp 2017 zwar um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), angesichts ihrer besonderen Entstehungsgeschichte und ihrer weitgehenden Anerkennung seit beinahe 100 Jahren gelten für ihre AGB -rechtliche Überprüfung aber besondere Maßstäbe. Dies hat zuletzt das LG Bad Kreuznach (Urt. vom 12. September 2024 – 2 O 114/23, siehe AR 00 5a/2025) ) entschieden. Demnach bedarf die Überprüfung der AGB -rechtlichen Zulässigkeit einzelner Haftungsklauseln der ADSp 2017 „einer umfassenden Würdigung des gesamten, dem Haftungs - und Versicherungssys- tem der ADSp zugrundeliegenden wirtschaftlichen Sachverhalts“. Mit diesem Prüfungsmaß- stab werde man der Bedeutung der ADSp als allgemein geregelte Vertragsordnung gerecht, die herkömmlichen, einseitig durch eine Vertragspartei verwendeten AGB nicht gleichgestellt werden könnten. Im konkreten Fall hatte das Gericht über die Haftung eines Lagerhalters für im Rahmen zweier Inventuren entdeckte Warenverluste nach den ADSp 2017 zu entscheiden. Der Lagerhalter hatte auf der Grundlage eines Rahmenvertrags, in den die ADSp 2017 einbezogen waren, Wareneingang, Lagerung und Versand von Weinflaschen übernommen. Nachdem der Lager-halter im Rahmen einer Inventur einen Fehlbestand von 53 Flaschen festgestellt hatte, wurde im Rahmen einer weiteren Inventur acht Monate später ein Fehlbestand von we iteren 85 Fla- schen ermittelt.2 Für den im Rahmen der ersten Inventur festgestellten Warenverlust hatte der Lagerhalter ge-mäß Ziffer 24.1 ADSp 2017 lediglich in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm zu haften. Anhaltspunkte für eine grobe Fahrlässigkeit des Lagerhalters im Si nne der Ziffern 27.1.1, 27.2 der ADSp 2017 seien nicht hinreichend dargelegt, da die Ursache für den Fehl-bestand (zum Beispiel kamen Diebstahl, Fehlbuchungen oder fehlerhafte Auslieferungen in-frage) nicht geklärt war. Aus diesem Grund kam nach Ansicht des Gerichts ein Wegfall der Haftungsbeschränkung nicht in Betracht. Anders beurteilte das Gericht hingegen den im Rahmen der zweiten Inventur festgestellten Fehlbestand. Diesen Warenverlust hatte der Lagerhalter nach Ansicht des Gerichts grob fahr-lässig verschuldet, sodass er sich nicht auf die Haftungsbeschränkung berufen konnte. Der Lagerhalter hatte nicht vorgetragen, welche konkreten neuen Schutz - und Sicherheitsmaß- nahmen er ergriffen hatte, nachdem bereits acht Monate zuvor eine erhebliche Inventurabwei-chung ermittelt worden war. Der Lagerhalter sei daher verpflichtet gewesen, das komplette System von Ein - und Auslagerungen einschließlich deren Verbuchung zu überprüfen und er- höhte Sicherheitsmaßnahmen gegen ein Abhandenkommen des Lagergutes zu ergreifen. Der DSLV empfiehlt daher Lagerhaltern, die erstmalig erhebliche Inventurdifferenzen zulasten ihrer Rahmenvertragspartner feststellen, ihre Schadensverhütungspraxis zu überprüfen und dies hinreichend zu dokumentieren. Ansonsten kann im Falle eines wiederhol ten Güterverlus- tes eine unbegrenzte Haftung drohen. Die o.g. Anlage n können von Ihnen im internen Bereich unserer Website als PDF -Dokument abgerufen werden unter: www.vhsp.de Aktuelles Rundschreiben  AR 202 5. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 5 [individuell6] => 5 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 5/2025 ))
AR5/2025
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 6/20 25 Hamburg, den 16 . Januar 20 25 (DSLV -RS 00 6/2025/a ) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Mittelfristprognose sieht höheres Wachstum erst 2026 Der Güterverkehr kann 2024 das kräftige Minus im Vorjahr infolge der anhaltenden Konjunkturschwäche nur bei der Verkehrsleistung leicht aufholen. Das gesamtmodale Trans -portaufkommen wird auch 2024 um moderate 0,7 Prozent sinken, die Trans- portleistung dagegen um 0,4 Prozent leicht steigen. Auch für das Jahr 2025 bleiben die Wachstumsaus -sichten nach der aktuellen Mittelfristprognose des Bundesver- kehrsministeriums verhalten. Eine höhere Wachstumsdynamik zeigt sich erst 2026. Allerdings wird das gesamtmodale Güterverkehrsaufkommen auch 2026 noch um acht Prozent unter dem Vorkrisenniveau von 2019 liegen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Laufe des Jahres 2024 haben sich alle gesamt - und branchenwirtschaftlichen Leit- daten deutlich verschlechtert. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nimmt nochmals leicht ab. Auch für den Außenhandel ist im zweiten Jahr in Folge ein Minus zu erwarten. Von den vor allem für die Eisen -bahn und die Binnenschifffahrt sehr wichtigen branchen- wirtschaftlichen Einflussfaktoren wird die Bauwirtschaft erneut spürbar schrumpfen. Im Kohlesektor wird sich der kräftige letztjährige Rückgang nahezu ungebremst fortset-zen. Deutl ich besser als im Jahr 2023 entwickeln sich die Rohstahlproduktion und die Chemieindustrie. Auf der Grundlage dieser Prognosen und der für das erste Halbjahr 2024 verfügbaren Daten, wird das gesamte Transportaufkommen um 0,7 Prozent auf 4,01 Mrd. Tonnen (t ) leicht sinken und die Transportleistung um 0,4 Prozent auf 678,4 Mrd. Tonnenkilometer (tkm) steigen. Zu diesem Ergebnis kommt die im Rahmen der „Gleitenden Mittelfristprognose für den Güter - und Personenverkehr“ von Intraplan Consult im Auftrag des Bundesverkehrs- ministeriums er -stellte „Mittelfristprognose Sommer 2024“. Die Prognose gibt einen Überblick ü ber die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs bis 2026 und be- rücksichtigt Daten und Erkenntnisse, die bis zum 21. Oktober 2024 vorlagen. Veröf-fentlicht wurde die Prognose vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aller-dings erst Ende Dezembe r 2024. Im Vergleich zum Jahr 2024 wird das gesamtmodale Güterverkehrsaufkommen im Jahr 2025 um 0,4 Prozent und die Leistung um 1,2 Prozent zunehmen, da vor allem die Bauwirtschaft wieder ein leichtes Plus verzeichnen und die Stahlerzeugung zumin-dest nicht abnehmen dürfte. Im Jahr 2026 wird das gesamtmodale Aufkommen um 1,62 Prozent und die Leistung um 1,9 Prozent wachsen. Dann wird das Vorkrisenniveau bei der Verkehrsleistung um ein Prozent verfehlt, wo -gegen das Aufkommen mit minus acht Prozent deutlich darunter liegen wird. Straßengüterverkehr Im Straßengüterverkehr wird das Aufkommen im Jahr 2024 im dritten Jahr in Folge abnehmen, die Leistung wird dagegen auf dem Vorjahresniveau bleiben. Noch grö-ßere Auswirkungen als die gesamtwirtschaftlichen Bremseffekte hat hier die stark rückläufige Bauproduktion. Die im Dezember 2023 erfolgte Anhebung der Ma utsätze um über 80 Prozent ist, wie schon der vorangegangene Gesamtkostenanstieg der deutschen Unternehmen, in der Transportnachfrage des Lkw -Verkehrs allerdings kaum spürbar. Insgesamt erwarten die Pro gnostiker für den Straßengüterverkehr ei- nen Rückgang um 1,0 Prozent auf 3,39 Mrd. t beim Aufkommen und eine Stagnation bei knapp 481 Mrd. tkm (Leistung). Im Jahr 2025 verbessern sich die gesamt - und branchenwirtschaftlichen Einflussfak- toren für den Straßengüterverkehr. Sowohl das BIP als auch der für den Lkw -Verkehr besonders bedeutende Außenhandel werden merklich steigen. Zudem sollte die für den Lkw -Verkehr noch wich tigere Bauwirtschaft nach den schwachen Vorjahren wie- der etwas zulegen. Vor diesem Hintergrund wird der Straßengüterverkehr von den Leitdaten ähnlich beeinflusst wie der gesamtmodale Güterverkehr: Das Aufkommen wird um 0,5 Prozent und die Leist ung um 1,4 Prozent wachsen. Für das Jahr 2026 ist infolge eines höheren Anstiegs der Bauproduktion ein stärkeres Aufkommensplus von 1,8 Prozent zu erwarten. Die Leistung dürfte sich um 2,2 Prozent deutlicher erhöhen und damit das Vorkrisenniveau von 2019 knapp erreichen. Eisenbahnverkehr Für den Eisenbahnverkehr zeichnet sich im Jahr 2024 ein leichter Anstieg um 0,5 Pro- zent auf knapp 369 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 1,3 Prozent auf 136,2 Mrd. tkm (Leis-tung) ab. Eine unerwartet kräftige Zunahme ist für den Kombinierten Verkehr zu er- warten, der deutlich stärker um voraussichtlich 3,1 Prozent auf 114,1 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 7,3 Prozent auf 62,8 Mrd. tkm (Leistung) steigt. Dieser Anstieg muss allerdings vor dem Hintergrund der vorjährigen Rückgänge betrachtet werden, die dami t noch nicht vol lständig ausgeglichen werden. Dem steht ein starker Rückgang bei den Kohletransporten gegenüber. Auch auf den Schienengüterverkehr hat die Mauterhöhung nur sehr geringe Auswirkungen. Im Jahr 2025 wird der Eisenbahnverkehr von den verbesserten gesamt - und bran- chenwirtschaftlichen Leitgrößen profitieren. Dagegen sollte sich die Trassenpreiserhö-hung nur sehr moderat auswirken. Ein spürbarer Wachstumsbeitrag entsteht bei che-mischen Erzeugnissen. Dem s teht jedoch zum wiederholten Mal ein spürbarer Rückgang bei den Kohlebeförderungen ent -gegen, der allein den Schienengüterver- kehr um 0,5 Prozent absenkt. Für den gesamten Eisenbahnverkehr ergibt sich daraus ein Anstieg um 0,6 Prozent (Aufkommen ) bzw. 1,2 Prozent (Leistung). Deutlich besser entwickelt sich der Kombinierte Verkehr, der 2025 um 2,4 Prozent (Aufkommen) bzw. 2,8 Prozent (Leistung) wachsen dürfte. Der Eisenbahnverkehr wird im Jahr 2026 nach gegenwärtiger Einschätzung um 1,3 Prozent beim Aufkommen und 2,0 Prozent bei der Leistung wachsen. Dies wird vor3 allem vom Wiederanziehen der Industrie - und Bauproduktion unterstützt. Der einzige klare Bremseffekt entsteht aus dem Steinkohleabsatz, der im ähnlichen Ausmaß wie im Jahr 2025 sinken sollte. Wachstumstreiber bleibt der Kombinierte Verkehr , der um 3,7 Prozent (Aufkommen) bzw. 4,1 Prozent (Leistung) deutlich zulegt. Er liegt damit im Jahr 2026 um mehr als 10 bzw. 15 Prozent über dem Vorkrisenstand von 2019. Binnenschifffahrt Für die Binnenschifffahrt erwarten die Prognostiker für 2024 einen Rückgang um 3,2 Prozent auf 166,2 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 1,2 Prozent auf 41,0 Mrd. tkm (Leis-tung). Auch hier entsteht der bedeutendste Effekt erneut bei den Kohlebeförderungen, deren Einbruch um 27 Pro -zent bzw. 5 Mio. t den gesamten Rückgang au slöst. Einer weiteren spürbaren Abnahme bei den Baustoffen steht nur ein klarer Anstieg bei den chemischen Grundstoffen gegenüber, die von einem überdurchschnittlichen Wieder-anstieg der Produktion profitieren. Auch für den Kombinierten Verkehr der Binnen- sc hifffahrt, der erstmals in der Gleitenden Mittelfristprognose er -fasst wird, muss mit einem geringen Minus in Höhe von 0,8 Prozent (Aufkommen) bzw. 1,2 Pro -zent (Leis- tung) gerechnet werden. Im Jahr 2025 dürften sich die Kohletransporte im dritten Jahr in Folge um rund ein Viertel reduzieren. Im Vergleich dazu verblassen die Veränderungen in allen anderen Güterabteilungen. Somit wird die Binnenschifffahrt nahezu ausschließlich von den Kohlebeförderungen g eprägt und wie letztere ein absolutes Minus um 3,3 Mio. t bzw. 0,4 Mrd. tkm verbuchen, was einem Rückgang um 2,0 Prozent (Aufkommen) bzw. 1,0 Prozent (Leistung) entspricht. Für den Kombinierten Verkehr der Binnenschifffahrt ist eine Stabilisier ung auf dem Niveau von 2024 zu er -warten, womit er weiterhin um rund ein Drittel unter dem bisherigen Höchststand aus dem Jahr 2017 liegt. Im Jahr 2026 werden die Kohletransporte unverändert stark um rund ein Drittel sinken, was alle anderen Effekte erneut klar übertrifft und zu einem Minus des gesamten Ver-kehrs um 1,7 Pro -zent (Aufkommen) bzw. 0,7 Prozent (Leistung) führt. Der Kombi- nierte Ve rkehr sollte erneut stagnieren. Insgesamt wird hier das Vorkrisenniveau um über 20 Prozent (beide Größen) unter -schritten. Dies stellt die mit Abstand höchste Abnahme zwischen 2019 und 2026 aller Güterverkehrsträger dar. Luftfracht Beim Luftfrachtverkehr kommt es im Jahr 2024 durch das weiterhin steigende Aufkom- men von E -Commerce -Sendungen, vor allem an den Flughäfen Köln/Bonn und Leipzig, und die sich lang -sam erholende Weltwirtschaft zu einem Wachstum um je- weils 3,6 Prozent auf 4,8 Mio. t (Aufkommen) bzw. auf 1,6 Mrd. tkm (L eistung). Damit liegt das Gesamtvolumen an Luftfracht in etwa auf dem Niveau von 2019. Für den Luftfrachtverkehr wird 2025 aufgrund geopolitischer Risiken und einer langsa- men Erholung der Weltwirtschaft von einem geringen Wachstum um 1,2 Prozent aus-gegangen, das sich 2026 auf 1,1 Prozent geringfügig abschwächt. Damit wird das Luft- frachtaufkommen im Jahr 2026 wieder um vier Prozent über dem Vorkrisenniveau liegen. Seeverkehr Im Seeverkehr wird der Containerverkehr im Jahr 2024 spürbar steigen, obwohl die erwartete Belebung des deutschen Außenhandels ausgeblieben ist. Bei Kohle ist mit4 einem weiteren starken Rückgang um knapp ein Fünftel zu rechnen. Allerdings nimmt die Bedeutung für das Gesamtergebnis mit den stark sinkenden Mengen immer mehr ab. Bei Rohöl führt das unerwartet starke Plus der gesamten Einfuhren beim Seegü-terumschlag zu einem nochmaligen Anstieg. Bei Erdgas wird die Zunahme (absolut) weit geringer ausfallen als 2023. Der Umschlag von Mineralölprodukten wird von den stark sinkenden Einfuhren erheblich gedämpft. Aus alledem ergibt sich für den Ge-samtumschlag ein Anstieg um 1,3 Prozent auf 266,7 Mio. t. Im Jahr 2025 wird der Containerverkehr per See von der Belebung des deutschen Außenhandels angeregt. Bei den Massengütern ist bei Kohle mit einem (prozentual) ähnlich hohen Rückgang zu rechnen wie 2024, dessen Auswirkungen auf das Ge-samtergebnis aber immer geringer we r-den. Bei Rohöl sollten die auf den Seegüter- umschlag expansiv wirkenden Verschiebungen zwischen den Herkunftsländern nun-mehr abgeschlossen sein, so dass er wie die Gesamteinfuhren leicht zunimmt. Die Mehrverkehre bei Erdgas sollten sich ebenfa lls immer mehr vermindern. Daraus ergibt sich für den Gesamtumschlag ein Anstieg um 1,0 Prozent. Im Seeverkehr ist für das Jahr 2026 bei den Massengütern Kohle, Rohöl, Erdgas und Mineralöl -produkten mit sehr ähnlichen Entwicklungen zu rechnen wie im Jahr 2025. Wie für den deutschen Außenhandel ist auch für den Containerverkehr eine höhere Dynamik zu erwarten. Des -halb prognostiziert In traplan für den Gesamtumschlag ein Wachstum um 0,9 Prozent. Damit wird das Vorkrisenniveau (290 Mio. t) auch im Jahr 2026 noch um gut sechs Prozent verfehlt. Der Höchststand, der vor der Weltwirt-schaftskrise erreicht wurd e (317 Mio. t im Jahr 2008), ist mit 14 Prozent deutlich weiter entfernt. Die Mittelfristprognose Sommer 2024 steht zum kostenlosen Download bereit unter: Verkehrsprognose - Bundesamt für Logistik und Mobilität 1 Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT 1 https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Verkehrswirtschaft/Verkehrsprognose/verkehrsprog-nose_node.html [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 6/20 25 Hamburg, den 16 . Januar 20 25 (DSLV -RS 00 6/2025/a ) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Mittelfristprognose sieht höheres Wachstum erst 2026 Der Güterverkehr kann 2024 das kräftige Minus im Vorjahr infolge der anhaltenden Konjunkturschwäche nur bei der Verkehrsleistung leicht aufholen. Das gesamtmodale Trans -portaufkommen wird auch 2024 um moderate 0,7 Prozent sinken, die Trans- portleistung dagegen um 0,4 Prozent leicht steigen. Auch für das Jahr 2025 bleiben die Wachstumsaus -sichten nach der aktuellen Mittelfristprognose des Bundesver- kehrsministeriums verhalten. Eine höhere Wachstumsdynamik zeigt sich erst 2026. Allerdings wird das gesamtmodale Güterverkehrsaufkommen auch 2026 noch um acht Prozent unter dem Vorkrisenniveau von 2019 liegen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Laufe des Jahres 2024 haben sich alle gesamt - und branchenwirtschaftlichen Leit- daten deutlich verschlechtert. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nimmt nochmals leicht ab. Auch für den Außenhandel ist im zweiten Jahr in Folge ein Minus zu erwarten. Von den vor allem für die Eisen -bahn und die Binnenschifffahrt sehr wichtigen branchen- wirtschaftlichen Einflussfaktoren wird die Bauwirtschaft erneut spürbar schrumpfen. Im Kohlesektor wird sich der kräftige letztjährige Rückgang nahezu ungebremst fortset-zen. Deutl ich besser als im Jahr 2023 entwickeln sich die Rohstahlproduktion und die Chemieindustrie. Auf der Grundlage dieser Prognosen und der für das erste Halbjahr 2024 verfügbaren Daten, wird das gesamte Transportaufkommen um 0,7 Prozent auf 4,01 Mrd. Tonnen (t ) leicht sinken und die Transportleistung um 0,4 Prozent auf 678,4 Mrd. Tonnenkilometer (tkm) steigen. Zu diesem Ergebnis kommt die im Rahmen der „Gleitenden Mittelfristprognose für den Güter - und Personenverkehr“ von Intraplan Consult im Auftrag des Bundesverkehrs- ministeriums er -stellte „Mittelfristprognose Sommer 2024“. Die Prognose gibt einen Überblick ü ber die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs bis 2026 und be- rücksichtigt Daten und Erkenntnisse, die bis zum 21. Oktober 2024 vorlagen. Veröf-fentlicht wurde die Prognose vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aller-dings erst Ende Dezembe r 2024. Im Vergleich zum Jahr 2024 wird das gesamtmodale Güterverkehrsaufkommen im Jahr 2025 um 0,4 Prozent und die Leistung um 1,2 Prozent zunehmen, da vor allem die Bauwirtschaft wieder ein leichtes Plus verzeichnen und die Stahlerzeugung zumin-dest nicht abnehmen dürfte. Im Jahr 2026 wird das gesamtmodale Aufkommen um 1,62 Prozent und die Leistung um 1,9 Prozent wachsen. Dann wird das Vorkrisenniveau bei der Verkehrsleistung um ein Prozent verfehlt, wo -gegen das Aufkommen mit minus acht Prozent deutlich darunter liegen wird. Straßengüterverkehr Im Straßengüterverkehr wird das Aufkommen im Jahr 2024 im dritten Jahr in Folge abnehmen, die Leistung wird dagegen auf dem Vorjahresniveau bleiben. Noch grö-ßere Auswirkungen als die gesamtwirtschaftlichen Bremseffekte hat hier die stark rückläufige Bauproduktion. Die im Dezember 2023 erfolgte Anhebung der Ma utsätze um über 80 Prozent ist, wie schon der vorangegangene Gesamtkostenanstieg der deutschen Unternehmen, in der Transportnachfrage des Lkw -Verkehrs allerdings kaum spürbar. Insgesamt erwarten die Pro gnostiker für den Straßengüterverkehr ei- nen Rückgang um 1,0 Prozent auf 3,39 Mrd. t beim Aufkommen und eine Stagnation bei knapp 481 Mrd. tkm (Leistung). Im Jahr 2025 verbessern sich die gesamt - und branchenwirtschaftlichen Einflussfak- toren für den Straßengüterverkehr. Sowohl das BIP als auch der für den Lkw -Verkehr besonders bedeutende Außenhandel werden merklich steigen. Zudem sollte die für den Lkw -Verkehr noch wich tigere Bauwirtschaft nach den schwachen Vorjahren wie- der etwas zulegen. Vor diesem Hintergrund wird der Straßengüterverkehr von den Leitdaten ähnlich beeinflusst wie der gesamtmodale Güterverkehr: Das Aufkommen wird um 0,5 Prozent und die Leist ung um 1,4 Prozent wachsen. Für das Jahr 2026 ist infolge eines höheren Anstiegs der Bauproduktion ein stärkeres Aufkommensplus von 1,8 Prozent zu erwarten. Die Leistung dürfte sich um 2,2 Prozent deutlicher erhöhen und damit das Vorkrisenniveau von 2019 knapp erreichen. Eisenbahnverkehr Für den Eisenbahnverkehr zeichnet sich im Jahr 2024 ein leichter Anstieg um 0,5 Pro- zent auf knapp 369 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 1,3 Prozent auf 136,2 Mrd. tkm (Leis-tung) ab. Eine unerwartet kräftige Zunahme ist für den Kombinierten Verkehr zu er- warten, der deutlich stärker um voraussichtlich 3,1 Prozent auf 114,1 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 7,3 Prozent auf 62,8 Mrd. tkm (Leistung) steigt. Dieser Anstieg muss allerdings vor dem Hintergrund der vorjährigen Rückgänge betrachtet werden, die dami t noch nicht vol lständig ausgeglichen werden. Dem steht ein starker Rückgang bei den Kohletransporten gegenüber. Auch auf den Schienengüterverkehr hat die Mauterhöhung nur sehr geringe Auswirkungen. Im Jahr 2025 wird der Eisenbahnverkehr von den verbesserten gesamt - und bran- chenwirtschaftlichen Leitgrößen profitieren. Dagegen sollte sich die Trassenpreiserhö-hung nur sehr moderat auswirken. Ein spürbarer Wachstumsbeitrag entsteht bei che-mischen Erzeugnissen. Dem s teht jedoch zum wiederholten Mal ein spürbarer Rückgang bei den Kohlebeförderungen ent -gegen, der allein den Schienengüterver- kehr um 0,5 Prozent absenkt. Für den gesamten Eisenbahnverkehr ergibt sich daraus ein Anstieg um 0,6 Prozent (Aufkommen ) bzw. 1,2 Prozent (Leistung). Deutlich besser entwickelt sich der Kombinierte Verkehr, der 2025 um 2,4 Prozent (Aufkommen) bzw. 2,8 Prozent (Leistung) wachsen dürfte. Der Eisenbahnverkehr wird im Jahr 2026 nach gegenwärtiger Einschätzung um 1,3 Prozent beim Aufkommen und 2,0 Prozent bei der Leistung wachsen. Dies wird vor3 allem vom Wiederanziehen der Industrie - und Bauproduktion unterstützt. Der einzige klare Bremseffekt entsteht aus dem Steinkohleabsatz, der im ähnlichen Ausmaß wie im Jahr 2025 sinken sollte. Wachstumstreiber bleibt der Kombinierte Verkehr , der um 3,7 Prozent (Aufkommen) bzw. 4,1 Prozent (Leistung) deutlich zulegt. Er liegt damit im Jahr 2026 um mehr als 10 bzw. 15 Prozent über dem Vorkrisenstand von 2019. Binnenschifffahrt Für die Binnenschifffahrt erwarten die Prognostiker für 2024 einen Rückgang um 3,2 Prozent auf 166,2 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 1,2 Prozent auf 41,0 Mrd. tkm (Leis-tung). Auch hier entsteht der bedeutendste Effekt erneut bei den Kohlebeförderungen, deren Einbruch um 27 Pro -zent bzw. 5 Mio. t den gesamten Rückgang au slöst. Einer weiteren spürbaren Abnahme bei den Baustoffen steht nur ein klarer Anstieg bei den chemischen Grundstoffen gegenüber, die von einem überdurchschnittlichen Wieder-anstieg der Produktion profitieren. Auch für den Kombinierten Verkehr der Binnen- sc hifffahrt, der erstmals in der Gleitenden Mittelfristprognose er -fasst wird, muss mit einem geringen Minus in Höhe von 0,8 Prozent (Aufkommen) bzw. 1,2 Pro -zent (Leis- tung) gerechnet werden. Im Jahr 2025 dürften sich die Kohletransporte im dritten Jahr in Folge um rund ein Viertel reduzieren. Im Vergleich dazu verblassen die Veränderungen in allen anderen Güterabteilungen. Somit wird die Binnenschifffahrt nahezu ausschließlich von den Kohlebeförderungen g eprägt und wie letztere ein absolutes Minus um 3,3 Mio. t bzw. 0,4 Mrd. tkm verbuchen, was einem Rückgang um 2,0 Prozent (Aufkommen) bzw. 1,0 Prozent (Leistung) entspricht. Für den Kombinierten Verkehr der Binnenschifffahrt ist eine Stabilisier ung auf dem Niveau von 2024 zu er -warten, womit er weiterhin um rund ein Drittel unter dem bisherigen Höchststand aus dem Jahr 2017 liegt. Im Jahr 2026 werden die Kohletransporte unverändert stark um rund ein Drittel sinken, was alle anderen Effekte erneut klar übertrifft und zu einem Minus des gesamten Ver-kehrs um 1,7 Pro -zent (Aufkommen) bzw. 0,7 Prozent (Leistung) führt. Der Kombi- nierte Ve rkehr sollte erneut stagnieren. Insgesamt wird hier das Vorkrisenniveau um über 20 Prozent (beide Größen) unter -schritten. Dies stellt die mit Abstand höchste Abnahme zwischen 2019 und 2026 aller Güterverkehrsträger dar. Luftfracht Beim Luftfrachtverkehr kommt es im Jahr 2024 durch das weiterhin steigende Aufkom- men von E -Commerce -Sendungen, vor allem an den Flughäfen Köln/Bonn und Leipzig, und die sich lang -sam erholende Weltwirtschaft zu einem Wachstum um je- weils 3,6 Prozent auf 4,8 Mio. t (Aufkommen) bzw. auf 1,6 Mrd. tkm (L eistung). Damit liegt das Gesamtvolumen an Luftfracht in etwa auf dem Niveau von 2019. Für den Luftfrachtverkehr wird 2025 aufgrund geopolitischer Risiken und einer langsa- men Erholung der Weltwirtschaft von einem geringen Wachstum um 1,2 Prozent aus-gegangen, das sich 2026 auf 1,1 Prozent geringfügig abschwächt. Damit wird das Luft- frachtaufkommen im Jahr 2026 wieder um vier Prozent über dem Vorkrisenniveau liegen. Seeverkehr Im Seeverkehr wird der Containerverkehr im Jahr 2024 spürbar steigen, obwohl die erwartete Belebung des deutschen Außenhandels ausgeblieben ist. Bei Kohle ist mit4 einem weiteren starken Rückgang um knapp ein Fünftel zu rechnen. Allerdings nimmt die Bedeutung für das Gesamtergebnis mit den stark sinkenden Mengen immer mehr ab. Bei Rohöl führt das unerwartet starke Plus der gesamten Einfuhren beim Seegü-terumschlag zu einem nochmaligen Anstieg. Bei Erdgas wird die Zunahme (absolut) weit geringer ausfallen als 2023. Der Umschlag von Mineralölprodukten wird von den stark sinkenden Einfuhren erheblich gedämpft. Aus alledem ergibt sich für den Ge-samtumschlag ein Anstieg um 1,3 Prozent auf 266,7 Mio. t. Im Jahr 2025 wird der Containerverkehr per See von der Belebung des deutschen Außenhandels angeregt. Bei den Massengütern ist bei Kohle mit einem (prozentual) ähnlich hohen Rückgang zu rechnen wie 2024, dessen Auswirkungen auf das Ge-samtergebnis aber immer geringer we r-den. Bei Rohöl sollten die auf den Seegüter- umschlag expansiv wirkenden Verschiebungen zwischen den Herkunftsländern nun-mehr abgeschlossen sein, so dass er wie die Gesamteinfuhren leicht zunimmt. Die Mehrverkehre bei Erdgas sollten sich ebenfa lls immer mehr vermindern. Daraus ergibt sich für den Gesamtumschlag ein Anstieg um 1,0 Prozent. Im Seeverkehr ist für das Jahr 2026 bei den Massengütern Kohle, Rohöl, Erdgas und Mineralöl -produkten mit sehr ähnlichen Entwicklungen zu rechnen wie im Jahr 2025. Wie für den deutschen Außenhandel ist auch für den Containerverkehr eine höhere Dynamik zu erwarten. Des -halb prognostiziert In traplan für den Gesamtumschlag ein Wachstum um 0,9 Prozent. Damit wird das Vorkrisenniveau (290 Mio. t) auch im Jahr 2026 noch um gut sechs Prozent verfehlt. Der Höchststand, der vor der Weltwirt-schaftskrise erreicht wurd e (317 Mio. t im Jahr 2008), ist mit 14 Prozent deutlich weiter entfernt. Die Mittelfristprognose Sommer 2024 steht zum kostenlosen Download bereit unter: Verkehrsprognose - Bundesamt für Logistik und Mobilität 1 Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT 1 https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Verkehrswirtschaft/Verkehrsprognose/verkehrsprog-nose_node.html [15] => 6 [individuell6] => 6 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 6/2025 ))
SP6/2025

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

Ausbildungsmesse Just in time 22. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
Verabschiedung der Auszubildenden 04. Februar Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Digitaler Elternabend des DSLV bei der Agentur für Arbeit 11. Februar
karriere:dual 05. April Agentur für Arbeit
Mitgliederversammlung 07. April Hotel Hafen Hamburg
Hamburg sagt Danke 10. April
Personalleiterrunde 20. Mai VHSp-Geschäftsstelle
Ausbildungsmesse vocatium Hamburg I 25. Juni MesseHalle Hamburg-Schnelsen
Verabschiedung der Auszubildenden 08. Juli Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
22 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr
04 Feb
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
11 Feb
Digitaler Elternabend des DSLV bei der Agentur für Arbeit Sonstiges 19.00 Uhr
05 Apr
karriere:dual Sonstiges Agentur für Arbeit 10.00 Uhr
07 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14.00 Uhr
10 Apr
Hamburg sagt Danke Versammlung 08:00 Uhr
20 Mai
Personalleiterrunde Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 9:00 Uhr
25 Jun
Ausbildungsmesse vocatium Hamburg I Sonstiges MesseHalle Hamburg-Schnelsen 8.30 Uhr
08 Jul
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr

Beschreibung

Weitere Informationen gibt es hier

Datum / Uhrzeit

22.01.2025
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

04.02.2025
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Beschreibung

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik informiert im Rahmen der digitalen Elternabende der Bundesagentur für Arbeit Eltern und ihre Kinder über die Branche, ausgewählte Ausbildungsberufe und das duale Studium. Dies soll gleichzeitig eine Werbung für die Logistikbranche als Arbeitgeberin mit Zukunftsperspektive sein.

Die Einwahl zu den Elternabenden ist unkompliziert ohne Anmeldung über einen Link möglich. Das umfangreiche Programm der Elternabende der BA kann hier eingesehen werden.

Datum / Uhrzeit

11.02.2025
19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Beschreibung

Wie in jedem Jahr wird der VHSp mit einem Gemeinschaftsstand auf der karriere:dual vertreten sein und für das Duale Studium Hamburger Logistik-Bachelor werben.

Datum / Uhrzeit

05.04.2025
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit Hamburg
Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Beschreibung

Ihre Einladung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt und die gewünschten Anlagen zur Mitgliederversammlung (Tagesordnung, Ergebnis 2024, Bilanz zum 31.12.2024, Haushaltsplan 2025 + Beitragsordnungen) entsprechend auf der Homepage zur Verfügung hochgeladen.

Datum / Uhrzeit

07.04.2025
14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Datum / Uhrzeit

10.04.2025
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Datum / Uhrzeit

20.05.2025
9:00 Uhr bis 11.00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Der VHSp ist auf der vocatium Hamburg I mit unseren Mitgliedsunternehmen a. hartrodt und Kühne + Nagel vor Ort, um für die Berufsausbildung in der Logistikbranche zu werben.

Datum / Uhrzeit

25.06.2025 bis 26.06.2025
8.30 Uhr bis 14.45 Uhr

Veranstalter / Ort

IfT Institut für Talententwicklung Nord GmbH
MesseHalle Hamburg-Schnelsen Modering 1a
22457 Hamburg

Datum / Uhrzeit

08.07.2025
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
22525 Hamburg