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Zentrale
E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 5/20 26 Hamb urg, den 15 . Januar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Verbindliche Nutzung des EU -Systems CATCH für Fisch -Importe ab 10. Januar 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, ab 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU -Mitgliedstaaten sowie Wirt- schaftsbeteiligte zur Nutzung des IT -Systems CATCH für die Einfuhr von Fischerei - Erzeugnissen verpflichtet. Ziel ist es, die Einfuhr von Fischerei -Erzeugnissen aus ille- galer, ungemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU -Fischerei) in die EU zu identifi- zieren und zu verhindern. Das CATCH -System ist ein digitales Informationsmanagement -System der Europäi- schen Union, das als Teil der Plattform TRACES NT entwickelt wurde. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten (z. B. Fangbescheinigun-gen für Fischereierz eugnisse) und Information zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen. Perspektivisch soll CATCH -IT in die EU -Single - Window -Architektur eingebunden werden, um einen medienbruchfreien Informations- austausch zwischen Fachbehörden und Zoll zu ermöglichen. In der derzeitigen Aus- baustufe ist diese Interoperabilität jedoch nur eingeschränkt realisiert. CATCH kann auch von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten aus Nicht -EU -Ländern genutzt werden, um einen schnellen und digitalen Dokumentenfluss vom Ursprungsort des Fischerei -Erzeugnisse bis zur Auslieferung in die EU zu gewährleisten. Nach Auffassung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik und seinem europäischen Dachverband CLECAT birgt die obligatorische Einführung von CATCH in seiner derzeitigen Form ernste operative, rechtliche und systemische Risiken für Zollvertreter, Logist ikdienstleister und EU -Importeure: ◼ Flächendeckende CATCH -Nutzung durch Drittstaaten unrealistisch Ein wesentlicher struktureller Fehler besteht in der Annahme, dass die Behörden von Drittländern elektronische Fangbescheinigungen in CATCH direkt ausstellen und vali-dieren würden. Da die meisten Drittländer das System noch nicht nutzen können, wer-den die EU -Beteiligte gezwungen sein, Daten aus Papierbescheinigungen manuell er- neut einzugeben und gescannte Dokumente hochzuladen.2 ◼ Fehlende Mandats - und Delegationsfunktion („Mandate Gap“) Ein zentraler, aus Sicht von Zollagenten und Logistikdienstleistern besonders gravie-render Punkt ist das Fehlen einer Mandats - bzw. Delegationsfunktion. CATCH -IT er- laubt es Importeuren derzeit nicht, Spediteure oder Zollagenten formal zu bevollmäch-tigen, F angzertifikate in ihrem Auftrag zu erfassen und einzureichen. Dies durchbricht etablierte und bewährte Arbeitsteilungen in der Importpraxis. Importeuren werden Tä-tigkeiten aufgebürdet, die sie organisatorisch häufig nicht leisten können, während spezialisi erte Dienstleister faktisch ausgeschlossen sind oder nur informell unterstüt- zen können. ◼ Auswirkungen auf Zollabfertigung, Häfen und Lieferketten Die Kombination aus manueller Dateneingabe, fehlenden Delegationsmöglichkeiten, mangelnder IT -Interoperabilität und einer unzureichenden Konnexität mit Zollprozes- sen birgt ein hohes Risiko von Verzögerungen bei der Validierung und Verarbeitung von Fangbesc heinigungen. Im Kontext von Just -in-Time -Logistik, begrenzter Hafenla- gerkapazität und verderblichen Gütern können selbst kleine Verzögerungen erhebli-che Auswirkungen haben. ◼ Widerspruch zu den Vereinfachungs - und Digitalisierungszielen der EU Da CATCH in Drittländern nicht weit verbreitet ist, steht der obligatorische Rückgriff auf die manuelle Dateneingabe in krassem Gegensatz zu den erklärten Zielen der Eu-ropäischen Kommission, nämlich Verwaltungsvereinfachung, Verringerung des Ver-waltungsauf wands und Digitalisierung. Anstatt den Handel zu erleichtern und gleich- zeitig die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, stellt der derzeitige Ansatz eine unverhältnismäßige Belastung für die Wirtschaftsbeteiligten und Zollvertreter in der EU dar. Der DSLV und CLECAT fordern daher: ◼ eine koordinierte Übergangsphase mit paralleler Verwendung von Papierzertifika-ten; ◼ die dringende Umsetzung einer Mandats -/Delegationsfunktion für Zollvertreter; ◼ technische Verbesserungen, einschließlich Massen -Upload -Funktionen ◼ eine stärkere horizontale Koordinierung, vorzugsweise unter der Leitung der GD TAXUD ◼ die systematische Einbeziehung von Zollvertretern und Logistikdienstleistern in die Systemgestaltung und -steuerung. ATLAS -Teilnehmerinformation 0898/2026 vom 9. Januar 2026: neue Fischereibe- scheinigungen C099, C122, C124, C125 Für die Abfertigung von Fischereierzeugnissen im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 1 werden zum 10. Januar 2026, dem zwingenden Start der IT -Anwen- dung CATCH im System TRACES NT, unter der Maßnahme 719 neue Unterlagenco- 1 https://eur -lex.europa.eu/eli/reg/2008/1005/oj/deu3 dierungen eingeführt, deren Vorlage als Bedingung für die Einfuhr/Ausfuhr im EZT an-gegeben ist. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zur Pflicht der Vorlage einer Fang-bescheinigung mit der Codierung C673. Bei Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 ist die Negativcodierung Y927 vorgesehen. Die neuen Unterlagencodierungen lauten ◼ C099 für das einzige Beförderungsdokument für die Beförderung aus dem Ho-heitsgebiet des Flaggenstaats oder des Staates, in dem die Verarbeitung durch dieses Drittland erfolgt ◼ C122 für das von den zuständigen Behörden des Drittlands, in dem die ur-sprüngliche Sendung aufgeteilt wurde, validierte Nichtmanipulationsdokument, das nicht anderen Vorgängen als dem Entladen, Umladen oder der Erhaltung unter guten Bedingungen unterzogen wird und weiterhin unter der Überwa- chung dieser zuständigen Behörden steht ◼ C124 für die Wiederausfuhrbescheinigung der regionalen Fischereiorganisation ◼ C125 für die Erklärung des Verarbeitungsbetriebs des Drittlands, die von der zuständigen Behörde des Drittlands gebilligt wurde Die oben genannten Dokumente werden für die Zollabfertigung nicht benötigt. Um aber die Annahme/Überlassung der Zollanmeldung in ATLAS aus technischen Gründen nicht zu verhindern, sind, sofern der Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 nicht grundsätz lich mit der Negativcodierung Y927 ausgeschlossen wird, zusätzlich zur Unterlagencodierung C673 entweder ein oder mehrere der neuen Dokumente oder aber die Y -Codierung 927 anzugeben. Weitere Informationen: ◼ CLECAT -Schreiben an diverse EU -Vertreter 2 ◼ CLECAT -Position on the Mandatory Implementation of the CATCH IT System and its Implications for Customs Intermediaries and Logistics Service Provid-ers 3 ◼ catch -faq.pdf 4 ◼ Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 5 Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 2 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.clecat.org%2Fmedia%2Fclecat_letter - catch.docx&wdOrigin=BROWSELINK 3 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.clecat.org%2Fmedia%2Fclecat -position -on-catch - implementation -and -implications -for-customs -intermediaries_3.docx&wdOrigin=BROWSELINK 4 https://www.clecat.org/media/catch -faq.pdf 5 https://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/IUU -Fischerei/Einfuehrung -Anmeldungssystem -CATCH/CATCH_node.html [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 5/20 26 Hamb urg, den 15 . Januar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Verbindliche Nutzung des EU -Systems CATCH für Fisch -Importe ab 10. Januar 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, ab 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU -Mitgliedstaaten sowie Wirt- schaftsbeteiligte zur Nutzung des IT -Systems CATCH für die Einfuhr von Fischerei - Erzeugnissen verpflichtet. Ziel ist es, die Einfuhr von Fischerei -Erzeugnissen aus ille- galer, ungemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU -Fischerei) in die EU zu identifi- zieren und zu verhindern. Das CATCH -System ist ein digitales Informationsmanagement -System der Europäi- schen Union, das als Teil der Plattform TRACES NT entwickelt wurde. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten (z. B. Fangbescheinigun-gen für Fischereierz eugnisse) und Information zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen. Perspektivisch soll CATCH -IT in die EU -Single - Window -Architektur eingebunden werden, um einen medienbruchfreien Informations- austausch zwischen Fachbehörden und Zoll zu ermöglichen. In der derzeitigen Aus- baustufe ist diese Interoperabilität jedoch nur eingeschränkt realisiert. CATCH kann auch von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten aus Nicht -EU -Ländern genutzt werden, um einen schnellen und digitalen Dokumentenfluss vom Ursprungsort des Fischerei -Erzeugnisse bis zur Auslieferung in die EU zu gewährleisten. 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Der DSLV und CLECAT fordern daher: ◼ eine koordinierte Übergangsphase mit paralleler Verwendung von Papierzertifika-ten; ◼ die dringende Umsetzung einer Mandats -/Delegationsfunktion für Zollvertreter; ◼ technische Verbesserungen, einschließlich Massen -Upload -Funktionen ◼ eine stärkere horizontale Koordinierung, vorzugsweise unter der Leitung der GD TAXUD ◼ die systematische Einbeziehung von Zollvertretern und Logistikdienstleistern in die Systemgestaltung und -steuerung. ATLAS -Teilnehmerinformation 0898/2026 vom 9. Januar 2026: neue Fischereibe- scheinigungen C099, C122, C124, C125 Für die Abfertigung von Fischereierzeugnissen im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 1 werden zum 10. Januar 2026, dem zwingenden Start der IT -Anwen- dung CATCH im System TRACES NT, unter der Maßnahme 719 neue Unterlagenco- 1 https://eur -lex.europa.eu/eli/reg/2008/1005/oj/deu3 dierungen eingeführt, deren Vorlage als Bedingung für die Einfuhr/Ausfuhr im EZT an-gegeben ist. 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Entgegen früheren Planungen, da s sogenannte REST -Verfahren (Remote Explosive Scent Tracing, auch RAS -Cargo) bereits Ende 2025 auslaufen zu lassen, räumt die neue EU -Rechtsgrundlage einen Übergangszeit- raum bis zum 31. Dezember 2027 ein. Frankreich hat angekündigt, diesen Zeitraum vollstä n- dig auszuschöpfen. Damit treten die verbindlichen, strengeren EU -Bestimmungen erst am 1. Januar 2028 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits über eine Genehmigung der DSAC für das REST -Verfahren verfügen, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Genehmigungen verlän-gern sich automatisch für den gesamten Übergangszeitraum; eine erneute Antragstellung od er das Ausfüllen neuer Fragebögen ist hierfür nicht erforderlich. Die Liste der zugelassenen Ex-porteure wird den Spediteuren und reglementierten Beauftragten weiterhin seitens der Be-hörde zur Verfügung gestellt. In technischer Hinsicht entfällt mit sofortiger Wirkung die bishe- rige nationale französische Regelung, wonach Fässer über 25 Liter nicht geröntgt werden durften. Künftig ist eine Röntgenkontrolle unabhängig vom Volumen zulässig, sofern der Inhalt durchleuc htbar ist. Da große Behälter jedoch häufig nicht röntgenfähig sind, bleibt das REST - Verfahren in diesen Fällen die wichtigste Kontrollmethode. Abweichend von der EU -Verord- nung, die künftig keine Mindestvolumina mehr vorsieht, behält Frankreich vorerst die 5-Liter - Schwelle bei. Behälter unterhalb dieser Größe unterliegen weiterhin den Standardkontrollver-fahren. Die durch die Verlängerung gewonnene Planungssicherheit ist lediglich ein Aufschub. Das endgültige Aus für das REST -Verfahren zum Jahresende 2027 ist nun europarechtlich fixiert. Es wird empfohlen, die verbleibende Frist strategisch zu nutzen und Kundenbez iehungen zu Versendern, die derzeit noch auf dieses Verfahren angewiesen sind, aktiv zu managen. Das Luftfahrt -Bundesamt empfiehlt als nachhaltigste Lösung die Zertifizierung als Bekannter Ver- sender, um langfristig unabhängig von nationalen Sonderregelunge n und Kontrollengpässen am Flughafen zu agieren. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der DSLV unter RWint- jes@dslv.spediteure.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 001 /20 26 Hamburg, den 8. Januar 20 26 (DSLV -Wintjes ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Luftsicherheit Frankreich: Übergangsfrist für das REST -Verfahren bis 31. Dezember 2027 verlängert Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 hat die französische Luftfahrtbehörde (DSAC) die Branche über die Auswirkungen der Ende November 2025 verabschiedeten neuen europäi-schen Verordnung zur Kontrolle von Luftfracht informiert. Entgegen früheren Planungen, da s sogenannte REST -Verfahren (Remote Explosive Scent Tracing, auch RAS -Cargo) bereits Ende 2025 auslaufen zu lassen, räumt die neue EU -Rechtsgrundlage einen Übergangszeit- raum bis zum 31. Dezember 2027 ein. Frankreich hat angekündigt, diesen Zeitraum vollstä n- dig auszuschöpfen. Damit treten die verbindlichen, strengeren EU -Bestimmungen erst am 1. Januar 2028 in Kraft. Für Unternehmen, die bereits über eine Genehmigung der DSAC für das REST -Verfahren verfügen, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Genehmigungen verlän-gern sich automatisch für den gesamten Übergangszeitraum; eine erneute Antragstellung od er das Ausfüllen neuer Fragebögen ist hierfür nicht erforderlich. Die Liste der zugelassenen Ex-porteure wird den Spediteuren und reglementierten Beauftragten weiterhin seitens der Be-hörde zur Verfügung gestellt. In technischer Hinsicht entfällt mit sofortiger Wirkung die bishe- rige nationale französische Regelung, wonach Fässer über 25 Liter nicht geröntgt werden durften. Künftig ist eine Röntgenkontrolle unabhängig vom Volumen zulässig, sofern der Inhalt durchleuc htbar ist. Da große Behälter jedoch häufig nicht röntgenfähig sind, bleibt das REST - Verfahren in diesen Fällen die wichtigste Kontrollmethode. Abweichend von der EU -Verord- nung, die künftig keine Mindestvolumina mehr vorsieht, behält Frankreich vorerst die 5-Liter - Schwelle bei. Behälter unterhalb dieser Größe unterliegen weiterhin den Standardkontrollver-fahren. Die durch die Verlängerung gewonnene Planungssicherheit ist lediglich ein Aufschub. Das endgültige Aus für das REST -Verfahren zum Jahresende 2027 ist nun europarechtlich fixiert. Es wird empfohlen, die verbleibende Frist strategisch zu nutzen und Kundenbez iehungen zu Versendern, die derzeit noch auf dieses Verfahren angewiesen sind, aktiv zu managen. Das Luftfahrt -Bundesamt empfiehlt als nachhaltigste Lösung die Zertifizierung als Bekannter Ver- sender, um langfristig unabhängig von nationalen Sonderregelunge n und Kontrollengpässen am Flughafen zu agieren. Für Rückfragen steht Ihnen gerne der DSLV unter RWint- jes@dslv.spediteure.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [15] => 1 [individuell6] => 1 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => LU 1/2026 ))
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 4/20 26 Hamb urg, den 15 . Januar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – 42er -Zollverfahren („Fiskalvertretung“) – Erhöhte Anforderungen an Stammda- ten in ATLAS Sehr geehrte Damen und Herren, m it einer aktuellen ATLAS -Info 0900/2026 1 weist d ie deutsche Zollverwaltung auf er- höhte Anforderungen an die Datenqualität im sog. 42er -Einfuhrverfahren hin. Hinter- grund ist die geplante weitergehende Automatisierung der Überprüfung von Umsatz-steuer -Identifikationsnummern im ATLAS -Verfahren. Für die Praxis der Einfuhr - abfertigung ergeben sich hieraus klare Vorgaben, deren Einhaltung künftig noch stär- ker in den Fokus der Zollstellen rücken wird. Nach den Ausführungen des Zolls ist sicherzustellen, dass die in der Zollanmeldung angegebenen Daten vollständig und identisch mit den steuerseitig hinterlegten Anga-ben sind. Die Zollanmeldung muss zwingend den Namen oder die Firma, die vollstän-dige Anschrift sowie die Umsatzsteuer -Ident ifikationsnummer des Schuldners der Ein- fuhrumsatzsteuer, des Fiskalvertreters oder des Erwerbers im Bestimmungs - mitgliedstaat enthalten. Bereits vor Annahme der Zollanmeldung erfolgt grundsätzlich ein Abgleich dieser Angaben mit den bei den Steuerbehörden gespeicherten Daten. Unter dem Begriff der Identität wird dabei nicht lediglich die Übereinstimmung des Fir-mennamens verstanden. Erforderlich ist vielmehr die vollständige Übereinstimmung von Name beziehungsweise Firmierung, Rechtsform sowie der Adressdaten. Eine bloße Angabe des Ortes reicht ausdrücklich nicht aus; vielmehr müssen auch Stra- ßenname und Hausnummer übereinstimmen. Abweichungen oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die Zollanmeldung nicht angenommen wird. Sofern eine EORI -Nummer vorhanden ist, ist diese in der Zollanmeldung auch bei den zusätzlichen steuerlichen Verweisen verpflichtend anzugeben. In diesen Fällen wer-den die Adressdaten automatisch aus den hinterlegten EORI -Stammdaten übernom- men. Vor diesem Hintergrund weist d er Zoll erneut auf die Verpflichtung nach Artikel 15 Absatz 2 des Unionszollkodex hin, die EORI -Stammdaten stets aktuell zu halten. 1 https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links -fuer -Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/At- las/2026/info_0900_26.pdf?__blob=publicationFile&v=32 Besondere Bedeutung misst d er Zoll zudem der Frage der Anschrift bei. Postfachad- ressen sind nicht Bestandteil der EORI -Daten. Zwar gelten Postfachanschriften um- satzsteuerrechtlich grundsätzlich als Anschrift, eine Identitätsprüfung im Rahmen des automatisierten Abgleichs ist darüber jedoch nicht möglich. D er Zoll empfiehlt daher ausdrücklich, bei den steuerseitig hinterlegten Daten zur Umsatzsteuer -Identifikations- nummer keine Postfachadressen zu verwenden. Für Speditions - und Logistikunternehmen bedeutet dies, dass die im Einfuhrverfahren 42 verwendeten Stammdaten – sowohl auf zoll - als auch auf steuerrechtlicher Ebene – sorgfältig überprüft und gegebenenfalls bereinigt werden sollten. Besonderes Au- genmerk i st auf die vollständige und konsistente Angabe von Firmierung, Rechtsform und Anschrift zu legen, um Verzögerungen oder Zurückweisungen von Zollanmeldun-gen zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 4/20 26 Hamb urg, den 15 . Januar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – 42er -Zollverfahren („Fiskalvertretung“) – Erhöhte Anforderungen an Stammda- ten in ATLAS Sehr geehrte Damen und Herren, m it einer aktuellen ATLAS -Info 0900/2026 1 weist d ie deutsche Zollverwaltung auf er- höhte Anforderungen an die Datenqualität im sog. 42er -Einfuhrverfahren hin. Hinter- grund ist die geplante weitergehende Automatisierung der Überprüfung von Umsatz-steuer -Identifikationsnummern im ATLAS -Verfahren. Für die Praxis der Einfuhr - abfertigung ergeben sich hieraus klare Vorgaben, deren Einhaltung künftig noch stär- ker in den Fokus der Zollstellen rücken wird. Nach den Ausführungen des Zolls ist sicherzustellen, dass die in der Zollanmeldung angegebenen Daten vollständig und identisch mit den steuerseitig hinterlegten Anga-ben sind. Die Zollanmeldung muss zwingend den Namen oder die Firma, die vollstän-dige Anschrift sowie die Umsatzsteuer -Ident ifikationsnummer des Schuldners der Ein- fuhrumsatzsteuer, des Fiskalvertreters oder des Erwerbers im Bestimmungs - mitgliedstaat enthalten. Bereits vor Annahme der Zollanmeldung erfolgt grundsätzlich ein Abgleich dieser Angaben mit den bei den Steuerbehörden gespeicherten Daten. Unter dem Begriff der Identität wird dabei nicht lediglich die Übereinstimmung des Fir-mennamens verstanden. 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 003 /20 26 Hamburg, den 08 . Januar 20 26 sts/kr An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Nationale Bestenehrung 2025: Ole Backens ist bundesweit beste r Auszubilden- de r Kauf mann für Spedition und Logistikdienstleistung Sehr geehrte Damen und Herren, am 8. Dezember fand die 20. Nationale Bestenehrung der Auszubildenden der DIHK statt, diesmal im Berliner ECC Estrel Congress Center . Die Veranstaltung wurde mo- deriert von Schauspieler und Moderator Thore Schölermann. Rund 1.000 Gäste nahmen an der Festveranstaltung teil . Bundesbildungsministerin Karin Prien und DIHK -Präsident Peter Adrian würdigten die herausragenden Leistun- gen der Top -Azubis und ihrer Betriebe . Neben offiziellen Vertretern feierten Eltern und Angehörige , Verantwortliche der Ausbildungsbetriebe und der Berufsschulen die her- ausragenden Leistungen der jungen Leute. Bester Absolvent der Ausbil-dung zum Kaufmann für Spedi-tion und Logistikdienstleistung ist Ole Backens von unserer Mit-gliedsfirma Kühne + Nagel (AG & Co. ) KG mit der Traumpunkt- zahl 100 in der Abschlussprü- fung. Ole Backens absolvier t zurzeit das letzte Jahr seines Dualen Studiengangs zum Hamburger Logistik -Bachelor . Der VHSp gratuliert Ole Backens, seinem Ausbildungsbetrieb und der Beruflichen Schule für Logistik, Schifffahrt & Touristik zu diesem großartigen Erfolg und wünscht für den weiteren Verlauf des Studiums und für die Zukunft alles Gute. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 003 /20 26 Hamburg, den 08 . Januar 20 26 sts/kr An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Nationale Bestenehrung 2025: Ole Backens ist bundesweit beste r Auszubilden- de r Kauf mann für Spedition und Logistikdienstleistung Sehr geehrte Damen und Herren, am 8. Dezember fand die 20. Nationale Bestenehrung der Auszubildenden der DIHK statt, diesmal im Berliner ECC Estrel Congress Center . 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SP3/2026

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

Ausbildungsmesse Just in time 21. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
Verabschiedung der Auszubildenden 03. Februar Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sitzung des Fachausschusses Zoll und Außenwirtschaft 26. Februar VHSp-Geschäftsstelle
DSLV-Kommission Berufliche Bildung 07. Mai DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 04. Dezember Anglo-German Club
21 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr
03 Feb
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
26 Feb
Sitzung des Fachausschusses Zoll und Außenwirtschaft Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 15:00 Uhr
07 Mai
DSLV-Kommission Berufliche Bildung Versammlung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik 10.30 Uhr
30 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
04 Dez
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr

Beschreibung

Zum 9. Mal organisieren die Agentur für Arbeit und der VHSp die eigene Ausbildungsmesse "Just in time". Es werden 200 bis 300 Jugendliche aus den Abschlussjahrgängen 2026 erwartet, die explizit einen Ausbildungsplatz in der Logistikbranche suchen.

Datum / Uhrzeit

21.01.2026
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

03.02.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Beschreibung

Am heutigen Tage findet die erste Sitzung des Fachausschusses Zoll und Außenwirtschaft im neuen Jahr statt.

Datum / Uhrzeit

26.02.2026 bis 26.02.2027
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.05.2026
10.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik Friedrichstraße 155
10117 Berlin

Datum / Uhrzeit

30.06.2026
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Brekelbaumspark
22537 Hamburg

Beschreibung

Am heutigen Tage findet die letzte Sitzung des Fachausschusses Seehafenspeditionin diesem Jahr statt.

Datum / Uhrzeit

04.12.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg