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Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Morningnews
05Dez
Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 14 2/20 23 Hamburg, den 30 . November 20 23 (DSLV -157/2023/a ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – BALM veröffentlicht Mittelfristprognose bis 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, im Lauf des Jahres 2023 haben sich die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven (Brutto- inlandsprodukt, Außenhandel, privater Konsum) zunehmend abgeschwächt. Von den branchenwirtschaftlichen Einflussfaktoren werden die Bauproduktion und die Stahler-zeugung spürbar sowie der Steinkohlea bsatz massiv einbrechen. Zwar wird die ge- samte Industrieproduktion nach dem leichten Rückgang im Vorjahr wieder etwas zu-legen; jedoch wird dies durch starke Rückgänge in mehreren transportintensiven Branchen, vor allem der zweistelli g sinkenden chemischen Industrie, überlagert. Das gesamte Transportaufkommen wird auf der Grundlage dieser Prognosen um 5,9 Pro-zent auf 4,05 Mrd. Tonnen (t) und die Transportleistung um 4,3 Prozent auf knapp 669 Mrd. Tonnenkilometer (tkm) kräftig sinken. Zu diesem Ergebnis kommt die im Rahmen der „Gleitenden Mittelfristprognose für den Güter - und Personenverkehr“ von Intraplan Consult im Auftrag des Bundesverkehrs- ministeriums erstellte „Mittelfristprognose Sommer 2023“, die jetzt vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlicht wurde. Die Prognose gibt einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs bis 2025 und berücksichtigt Daten und Erkenntnisse, die bis zum 25. September 2023 vorlagen. Im Vergleich zum Jahr 2023 wird das gesamtmodale Güterverkehrsaufkommen im Jahr 2024 um 1,6 Prozent und die Leistung um 2,1 Prozent zunehmen, da vor allem die Bauwirtschaft und die Stahlerzeugung wieder ein solides Plus verzeichnen dürften. Im Jahr 2025 werden das gesamtmodale Aufkommen um 1,3 Prozent und die Leistung um 1,6 Prozent moderat wachsen. Dann wird das Vorkrisenniveau bei der Verkehrs-leistung knapp erreicht (minus 0,6 Prozent), wogegen das Aufkommen mit minus sechs Prozent deutlich darunter li ege n wird. Straßengüterverkehr Der Straßengüterverkehr entwickelt sich im Jahr 2023 fast identisch wie der gesamt- modale Güterverkehr und wird vor allem von der starken konjunkturellen Abschwä-chung sowie den stark rückläufigen Baustofftransporten gebremst. Der Güterkraftver-kehr sieht sich mit einem außergewöhnlich hohen Gesamtkostenanstie g konfrontiert, der vor allem durch den massiv erhöhten Dieselkraftstoffpreis und steigende Fahr-zeuganschaffungs - und Personalkosten geprägt ist, aber auf die modale Teilung bisher2 keine spürbaren Auswirkungen hatte. Insgesamt erwarten die Prognostiker für den Straßengüterverkehr einen kräftigen Rückgang um 6,0 Prozent auf 3,42 Mrd. t (Auf-kommen) und 4,2 Prozent auf 481,9 Mrd. tkm (Leistung). Im Jahr 2024 verbessern sich die gesamt - und branchenwirtschaftlichen Einflussfak- toren. Vor allem die für den Lkw -Verkehr wichtige Bauwirtschaft wird nach den schwa- chen Vorjahren wieder zulegen. Vor diesem Hintergrund wird der Straßengüterverkehr von den Leitdaten ähn lich beeinflusst wie der gesamtmodale Güterverkehr: Das Auf- kommen wird um 1,7 Prozent und die Leistung um 2,3 Prozent wachsen. Die Anhe-bung der Mautsätze um über 80 Prozent wird 2024 zu einem weiteren massiven Kos-tenschub führen. Die Prognose g eht allerdings davon aus, dass die Mauterhöhung in der Transportnachfrage des Lkw -Verkehrs kaum spürbar sein wird. Für das Jahr 2025 ist infolge des Anstiegs der Bauproduktion ein moderates Aufkom- mensplus von 1,5 Prozent zu erwarten. Die Leistung dürfte sich um 1,9 Prozent etwas stärker erhöhen und damit das Vorkrisenniveau von 2019 um knapp ein Prozent über-treffen. Eisenbahnverkehr Für den Eisenbahnverkehr zeichnet sich im Jahr 2023 eine deutliche Schrumpfung um 4,5 Prozent auf 371,7 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 4,6 Prozent auf 126,5 Mrd. tkm (Leistung) ab. Dämpfend wirken vor allem die Produktionsrückgänge in der Chemie - und in der Stahlindustrie sowie in der Bauwirtschaft. Der einzige Wachstumsimpuls entsteht bei den Fahrzeugtransporten, die sich zwischen 2017 und 2022 fast halbiert haben. Die gesamtwirtschaftliche Abschwächung trifft vor allem den Kombinierten Verkehr , der 2023 deutl ich stärker um voraussichtlich 6,2 Prozent auf 109,6 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 5,5 Prozent auf 57,4 Mrd. tkm (Leistung) sinkt. Gebremst wird der Kombinierte Verkehr auch durch Qualitätsprobleme, die sich nach Auskunft von Marktteilnehmern 2023 verschärft haben. Im Jahr 2024 wird der Eisenbahnverkehr von der erwarteten kräftigen Aufholbewegung bei den Fahrzeugtransporten profitieren. Weitere expansive Effekte dürften bei chemi-schen und bei Metallerzeugnissen entsprechend dem Wiederanstieg der Stahlerzeu-gung einsetzen. Dagegen werden die Kohlebeförderungen sinken, allerdings modera- ter als 2023. Für den gesamten Schienengüterverkehr ergibt sich daraus ein Anstieg um 1,8 Prozent (Aufkommen) bzw. 2,1 Prozent (Leistung). Deutlich besser entwickelt sich der Kombinierte V erkehr , der 2024 um 2,6 Prozent (Aufkommen) bzw. 3,1 Pro- zent (Leistung) wachsen dürfte. Der Eisenbahnverkehr wird im Jahr 2025 nach gegenwärtiger Einschätzung um 0,9 Prozent beim Aufkommen und 1,5 Prozent bei der Leistung wachsen. Dies wird vor allem vom Wiederanziehen der Bauproduktion unterstützt. Der einzige klare Bremsef-fekt entsteht aus dem Steinkohleabsatz, bei dem sich der Rückgang wieder beschleu- nigen sollte. Wachstumstreiber bleibt der Kombinierte Verkehr , der um 2,5 Prozent (Aufkommen) bzw. 3,0 Prozent (Leistung) deutlich zulegt. Er liegt damit im Jahr 2025 um gut fünf Prozent bzw. k napp acht Prozent über dem Vorkrisenstand von 2019. Binnenschifffahrt Für die Binnenschifffahrt erwarten die Prognostiker für 2023 einen Rückgang um 4,9 Prozent auf 173,5 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 5,7 Prozent auf 41,6 Mrd. tkm (Leis-tung). Der bedeutendste Effekt entsteht bei den Kohlebeförderungen, die nach zwei Jahren mit einem deutlichen Plus im Jahr 2023, analog zum Steinkohleabsa tz, zwei-3 stellig sinken werden. Der zweitgrößte Bremseffekt resultiert aus der krisenhaften Si-tuation in der Chemieindustrie, die im Bereich der binnenschiffsaffinen organischen Grundstoffe überdurchschnittlich stark ausgeprägt ist. Lediglich bei den Mineralölpro-du ktentransporten ist mit einem Wachstum zu rechnen. Im Jahr 2024 wird die Binnenschifffahrt von der Stahl - und der Bauproduktion etwas angetrieben. Für die chemischen Erzeugnisse ist mit einem zumindest moderaten Wie- deranstieg zu rechnen. Dem steht lediglich bei Kohle ein erneuter, jedoch abge-schwächter Rückgang gegenüber. Insgesamt erwarten die Prognostiker einen mode-raten Anstieg um 0,9 Prozent (Aufkommen) bzw. 1,2 Prozent (Leistung). Im Jahr 2025 ist für die Kohletransporte ein deutlich stärkerer Rückgang zu erwarten. Die dann wieder sinkende Stahlproduktion sollte bei der Güterabteilung „Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse" zu einem abgeschwächten Anstieg und bei Metallen zu einer Stagnation führen. Insgesamt bedeutet das eine annähernde Stag- nation sowohl des Aufkommens (minus 0,3 Prozent) als auch der Leistung (0,1 Pro-zent). Damit unterschreitet die Binnenschiff -fahrt das Vorkrisenniveau im Jahr 2025 um 17 Prozent (Lei stung). Dies stellt die mit Abstand höchste Abnahme aller Güter- verkehrsträger dar. Luftfracht Beim Luftfrachtverkehr ist im Jahr 2023 mit einem Rückgang um 6,7 Prozent auf 4,7 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 5,8 Prozent auf 1,5 Mrd. tkm (Leistung) zu rechnen. Damit liegt das Gesamtvolumen an Luftfracht wieder knapp unter dem Niveau von 2019. Gründe hierfür sind die Sperrung des Luftraumes üb er Russland infolge des Ukraine- krieges, die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland sowie die weltwirtschaftliche Schwächephase. Für den Luftfrachtverkehr wird 2024 von einer spürbaren Erholung um 3,7 Prozent bzw. 3,5 Prozent ausgegangen, die sich 2025 auf 4,5 Prozent (Aufkommen) verstärkt. Damit wird das Luftfrachtaufkommen im Jahr 2025 wieder um gut sechs Prozent über dem Vorkrisenniveau liegen. Seeverkehr Der Seeverkehr wird im Jahr 2023 nicht nur von der spürbaren Abschwächung im deutschen Außenhandel eingebremst. Noch stärker fallen die weggebrochenen Russ-land -Verkehre ins Gewicht, die im ersten Halbjahr 2023 um 89 Prozent oder 9 Mio. t gesunken sind (alle Güterarten). Deshalb ist für d en Containerverkehr 2023 ein zwei- stelliges Minus zu erwarten, das zuletzt im Finanzkrisenjahr 2009 festzustellen war. Weitere bedeutende Rückgänge entstehen bei Erzen, Kohle und chemischen Erzeug-nissen. Dagegen profitiert de r Rohölumschlag davon, dass russisches Rohöl, das weit überwiegend per Pipeline nach Deutschland befördert wurde, durch Herkunftsländer ersetzt wird, die zum Teil über deutsche Seehäfen nach Deutschland liefern, also für die Seehäfen einen Mehrverkehr dars tellen. Auch bei Erdgas werden Pipeline -trans- porte aus Russland durch Seeverkehre aus anderen Lieferländern substituiert. Saldiert überwiegen jedoch die Abnahmen, sodass der Gesamtumschlag um 3,5 Prozent auf 265,3 Mio. t spürbar sinkt. Im Jahr 2024 wird der Containerverkehr per See von der Belebung des deutschen Außenhandels angeregt. Deshalb ist zumindest ein leichtes Plus zu erwarten, das aber4 noch weit von der früheren Dynamik entfernt ist. Bei Kohle ist mit einem weiteren Rück-gang zu rechnen, der aber weitaus schwächer als 2023 ausfallen wird. Bei Rohöl dürfte der gravierende (expansive) Effekt der Verschiebungen zwischen den Herkunftslän-dern des Jahres 2023 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gesamtumschlag mehr haben. Daraus ergibt sich für den Seeverkehr 2024 ein Anstieg um 2,1 Prozent. Der Containerverkehr sollte 2025 – bei einer annähernd gleich hohen Dynamik des deutschen Außenhandels – ähnlich moderat wie 2024 steigen. Bei den Massengütern ist insgesamt wieder mit stärkeren Bremseffekten, insbesondere im Kohlesektor, zu rechnen. Saldiert prognostizieren die Auguren für den Gesamtumschlag ein geringe- res Wachstum um 1,1 Prozent. Damit wird das Vorkrisenniveau (290 Mio. t) auch im Jahr 2025 noch um knapp sechs Prozent verfehlt. Der Höchststand, der vor der Welt-wirtschaftskrise erreicht wu rde (317 Mio. t im Jahr 2008), ist mit 14 Prozent deutlich weiter entfernt. Die Mittelfristprognose Sommer 2023 steht hier 1 zum kostenlosen Download bereit . Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER 1 https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verkehrsprognose/Mittelfristprognose_Som-mer_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2 [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. 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Im Vergleich zum Jahr 2023 wird das gesamtmodale Güterverkehrsaufkommen im Jahr 2024 um 1,6 Prozent und die Leistung um 2,1 Prozent zunehmen, da vor allem die Bauwirtschaft und die Stahlerzeugung wieder ein solides Plus verzeichnen dürften. Im Jahr 2025 werden das gesamtmodale Aufkommen um 1,3 Prozent und die Leistung um 1,6 Prozent moderat wachsen. Dann wird das Vorkrisenniveau bei der Verkehrs-leistung knapp erreicht (minus 0,6 Prozent), wogegen das Aufkommen mit minus sechs Prozent deutlich darunter li ege n wird. Straßengüterverkehr Der Straßengüterverkehr entwickelt sich im Jahr 2023 fast identisch wie der gesamt- modale Güterverkehr und wird vor allem von der starken konjunkturellen Abschwä-chung sowie den stark rückläufigen Baustofftransporten gebremst. Der Güterkraftver-kehr sieht sich mit einem außergewöhnlich hohen Gesamtkostenanstie g konfrontiert, der vor allem durch den massiv erhöhten Dieselkraftstoffpreis und steigende Fahr-zeuganschaffungs - und Personalkosten geprägt ist, aber auf die modale Teilung bisher2 keine spürbaren Auswirkungen hatte. Insgesamt erwarten die Prognostiker für den Straßengüterverkehr einen kräftigen Rückgang um 6,0 Prozent auf 3,42 Mrd. t (Auf-kommen) und 4,2 Prozent auf 481,9 Mrd. tkm (Leistung). Im Jahr 2024 verbessern sich die gesamt - und branchenwirtschaftlichen Einflussfak- toren. Vor allem die für den Lkw -Verkehr wichtige Bauwirtschaft wird nach den schwa- chen Vorjahren wieder zulegen. Vor diesem Hintergrund wird der Straßengüterverkehr von den Leitdaten ähn lich beeinflusst wie der gesamtmodale Güterverkehr: Das Auf- kommen wird um 1,7 Prozent und die Leistung um 2,3 Prozent wachsen. Die Anhe-bung der Mautsätze um über 80 Prozent wird 2024 zu einem weiteren massiven Kos-tenschub führen. Die Prognose g eht allerdings davon aus, dass die Mauterhöhung in der Transportnachfrage des Lkw -Verkehrs kaum spürbar sein wird. Für das Jahr 2025 ist infolge des Anstiegs der Bauproduktion ein moderates Aufkom- mensplus von 1,5 Prozent zu erwarten. Die Leistung dürfte sich um 1,9 Prozent etwas stärker erhöhen und damit das Vorkrisenniveau von 2019 um knapp ein Prozent über-treffen. Eisenbahnverkehr Für den Eisenbahnverkehr zeichnet sich im Jahr 2023 eine deutliche Schrumpfung um 4,5 Prozent auf 371,7 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 4,6 Prozent auf 126,5 Mrd. tkm (Leistung) ab. Dämpfend wirken vor allem die Produktionsrückgänge in der Chemie - und in der Stahlindustrie sowie in der Bauwirtschaft. Der einzige Wachstumsimpuls entsteht bei den Fahrzeugtransporten, die sich zwischen 2017 und 2022 fast halbiert haben. 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Insgesamt bedeutet das eine annähernde Stag- nation sowohl des Aufkommens (minus 0,3 Prozent) als auch der Leistung (0,1 Pro-zent). Damit unterschreitet die Binnenschiff -fahrt das Vorkrisenniveau im Jahr 2025 um 17 Prozent (Lei stung). Dies stellt die mit Abstand höchste Abnahme aller Güter- verkehrsträger dar. Luftfracht Beim Luftfrachtverkehr ist im Jahr 2023 mit einem Rückgang um 6,7 Prozent auf 4,7 Mio. t (Aufkommen) bzw. um 5,8 Prozent auf 1,5 Mrd. tkm (Leistung) zu rechnen. Damit liegt das Gesamtvolumen an Luftfracht wieder knapp unter dem Niveau von 2019. Gründe hierfür sind die Sperrung des Luftraumes üb er Russland infolge des Ukraine- krieges, die wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland sowie die weltwirtschaftliche Schwächephase. Für den Luftfrachtverkehr wird 2024 von einer spürbaren Erholung um 3,7 Prozent bzw. 3,5 Prozent ausgegangen, die sich 2025 auf 4,5 Prozent (Aufkommen) verstärkt. Damit wird das Luftfrachtaufkommen im Jahr 2025 wieder um gut sechs Prozent über dem Vorkrisenniveau liegen. Seeverkehr Der Seeverkehr wird im Jahr 2023 nicht nur von der spürbaren Abschwächung im deutschen Außenhandel eingebremst. Noch stärker fallen die weggebrochenen Russ-land -Verkehre ins Gewicht, die im ersten Halbjahr 2023 um 89 Prozent oder 9 Mio. t gesunken sind (alle Güterarten). Deshalb ist für d en Containerverkehr 2023 ein zwei- stelliges Minus zu erwarten, das zuletzt im Finanzkrisenjahr 2009 festzustellen war. Weitere bedeutende Rückgänge entstehen bei Erzen, Kohle und chemischen Erzeug-nissen. Dagegen profitiert de r Rohölumschlag davon, dass russisches Rohöl, das weit überwiegend per Pipeline nach Deutschland befördert wurde, durch Herkunftsländer ersetzt wird, die zum Teil über deutsche Seehäfen nach Deutschland liefern, also für die Seehäfen einen Mehrverkehr dars tellen. 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SP142/2023
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November 2023 bei 43.800 Euro brutto im Jahr bzw. 3.650 Euro brutto pro Monat. Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Gehaltsschwe lle bei 45.300 Euro brutto im Jahr bzw. bei 3.775 Euro brutto pro Monat. Für die erleichterte Blaue Karte in Mangelberufen oder für Berufsanfänger liegt die Einkommensgrenze im Jahr 2023 bei 39.682,80 Euro brutto im Jahr bzw. bei 3.306,90 brutto im Monat. Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 41.042 Euro brutto im Jahr bzw. 3.420 Euro brutto im Monat. Die Liste der Engpassberufe für die Blaue Karte EU wurde deut-lich erweitert. Zusätzlich zu den bisherigen Engpassberufen können nun etwa auch „ Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Berg- bau und im Bau sowie in der Logistik“ eine Blaue Karte EU erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. ◼ Zudem wurde d ie Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Be- schäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten vereinfacht. Die Bunde-sagentur für Arbeit verzichtet auf die Vorrangprüfung und auf die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen sowie die Pr üfung des Vorliegens der Sprachkenntnisse im Zustimmungsverfahren. Es müssen dementsprechend keine Nachweise mehr über das Vorhandensein einer EU - oder EWR -Fahrer- laubnis sowie der Grundqualifikation gegenüber der Bundesagentur für Arbeit er-bracht werden. D er Arbeitgeber bestätigt lediglich das Vorliegen der Voraussetzungen in der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Es obliegt so-mit aber dem Arbeitgeber, das Vorliegen der erforderlichen EU - oder EWR -Fahr- erlaubnis und der Berufskraftfahrerqualifikation z u überprüfen.◼ Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner wird die Beschränkung aufgeho-ben, dass Fachkräfte aus Drittstaaten nur aufgrund der mit dem Berufsabschluss vermittelten Befähigung a rbeiten dürfen. Näheres hierzu finden Sie in der aktuellen fachlichen Weisung – Aufenthaltsgesetz und Beschäftigungsverordnung der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link 1. Auf der Homepage der Bundesregierung „Make it in Germany “ findet für Arbeitgeber am Dienstag, 5. Dezember von 13:00 bis 14:30 Uhr ein Webinar statt. In diesem We- binar erfahren sie, was Sie bei der Einreise ausländischer Fachkräfte beachten müssen und welche Neuerungen sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergeben. Die Teilnahme ist kostenfrei . Das Webinar kann unter folgendem Link 2 erreicht werden . Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER 1 https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033210.pdf 2 https://www.make -it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/webinare [individuell5] => ___________ ___________________________________________________________________________________________________ _________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 090 /20 23 Ham burg, den 30 . November 2023 (DSLV -159/203/a) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung Sehr geehrte Damen und Herren, am 18. November 2023 ist der erste Teil der Änderungen zur Fachkräfteeinwanderung („FEG 2.0“) in Kraft getreten. Weitere Änderungen treten zum 1. März 2024 und zum 1. Juni 2024 in Kraft. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die wesentlichen Geset-zesänderun gen ab November 2023 gegeben werden: ◼ Die Einkommensgrenzen für die Blaue Karte sind abgesenkt worden: Für die „normale“ Blaue Karte liegt die Einkommensgrenze ab dem 18. November 2023 bei 43.800 Euro brutto im Jahr bzw. 3.650 Euro brutto pro Monat. Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Gehaltsschwe lle bei 45.300 Euro brutto im Jahr bzw. bei 3.775 Euro brutto pro Monat. Für die erleichterte Blaue Karte in Mangelberufen oder für Berufsanfänger liegt die Einkommensgrenze im Jahr 2023 bei 39.682,80 Euro brutto im Jahr bzw. bei 3.306,90 brutto im Monat. Ab dem 1. Januar 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 41.042 Euro brutto im Jahr bzw. 3.420 Euro brutto im Monat. Die Liste der Engpassberufe für die Blaue Karte EU wurde deut-lich erweitert. Zusätzlich zu den bisherigen Engpassberufen können nun etwa auch „ Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Berg- bau und im Bau sowie in der Logistik“ eine Blaue Karte EU erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. ◼ Zudem wurde d ie Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Be- schäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten vereinfacht. Die Bunde-sagentur für Arbeit verzichtet auf die Vorrangprüfung und auf die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen sowie die Pr üfung des Vorliegens der Sprachkenntnisse im Zustimmungsverfahren. Es müssen dementsprechend keine Nachweise mehr über das Vorhandensein einer EU - oder EWR -Fahrer- laubnis sowie der Grundqualifikation gegenüber der Bundesagentur für Arbeit er-bracht werden. D er Arbeitgeber bestätigt lediglich das Vorliegen der Voraussetzungen in der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Es obliegt so-mit aber dem Arbeitgeber, das Vorliegen der erforderlichen EU - oder EWR -Fahr- erlaubnis und der Berufskraftfahrerqualifikation z u überprüfen.◼ Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner wird die Beschränkung aufgeho-ben, dass Fachkräfte aus Drittstaaten nur aufgrund der mit dem Berufsabschluss vermittelten Befähigung a rbeiten dürfen. Näheres hierzu finden Sie in der aktuellen fachlichen Weisung – Aufenthaltsgesetz und Beschäftigungsverordnung der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link 1. Auf der Homepage der Bundesregierung „Make it in Germany “ findet für Arbeitgeber am Dienstag, 5. Dezember von 13:00 bis 14:30 Uhr ein Webinar statt. In diesem We- binar erfahren sie, was Sie bei der Einreise ausländischer Fachkräfte beachten müssen und welche Neuerungen sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergeben. Die Teilnahme ist kostenfrei . Das Webinar kann unter folgendem Link 2 erreicht werden . Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER 1 https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033210.pdf 2 https://www.make -it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/webinare [15] => 90 [individuell6] => 90 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
AR90/2023
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 02 1/20 23 Hamburg, den 15 . November 20 23 (DSLV -Presse ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – 8. DSLV -Luftfrachttagung - Luftfrachtlogistiker fordern einheitliche Standortbe- dingungen Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die globale Luftfrachttonnage seit zwei Jahren erstmals wieder leicht wächst, bleibt die wirtschaftliche Lage der deutschen Luftfrachtspeditionen weiterhin angespannt. Internationale Krisen wie der russische Angriff auf die Ukraine und die erneut unsichere Lage in Nahost sowie die anhaltend schwache Konjunktur bremsen den Mengenauftrieb und verfestigen das niedrige Erlösniveau. Die negativen wirt-schaftlichen Folgen der gesunkenen Transportnachfrage bei Industrie und Handel so-wie des weltweiten Kons umrückgangs dürfen nicht durch Wettbewerbsnachteile des Luftfrachtstandorts Deutschland verstärkt werden, lautet ein Fazit der 8. Luftfrachtta-gung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik am 15. November 2023 am Airport Frankfurt/Main. Mit 3,47 Millionen Tonnen liegt das über deutsche Flughäfen mehrheitlich von Spedi-tionen abgewickelte Luftfrachtaufkommen in den ersten neun Monaten dieses Jahres um 8,3 Prozent unter den Vorjahreswerten und damit 2,5 Prozent unter dem Vor -Co- vid -Niveau im Jahr 2019. In dieser angespannten Marktlage darf Politik die Wettbe- werbssituation der deutschen Luftfrachtlogistik nicht zusätzlich durch einseitige ge-setzliche Rahmenbedingungen schwächen. „Wenn das Luftfahrt -Bundesamt die Brüsseler Luftfrachtsicherheitsregeln für Deutsch- land strenger auslegt als die Sicherheitsbehörden in anderen EU -Mitgliedstaaten, dann leidet die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Speditionshäuser im europäischen Vergleich. L uftfracht -Tonnage wandert schließlich an ausländische Flughäfen ab“ , warnt Timo Stroh, Vorsitzender des DSLV -Luftfrachtausschusses und Mitglied im Er- weiterten Präsidium des DSLV. Fracht -Kontrollverfahren wie das Remote Explosives Scent Tracing (REST) sind an europäischen Hub -Flughäfen in Frankreich und in den Niederlanden im Einklang mit EU -Recht Standard; in Deutschland ist das Verfahren weiterhin nicht zugelassen. Paradoxerweise wird ein im EU -Ausland erteilter Sicher- heitsstatus – unabhängig davon, wo und mit welchem Sicherheitsverfahren dieser er- worben wurde – für eine Exportfracht von deutschen Behörden grundsätzlich aner- kannt. Stroh fordert: „Der Gesetzgeber muss zügig evaluieren, inwieweit die Anwendungsbedingungen in Deutschland anzupassen sind“.2 Standortnachteile ergeben sich in der Luftfracht auch aus dem nationalen Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Als unmittelbar betroffene Unternehmen müssen sich deutsche Speditionshäuser mit mehr als 3.000 Beschäftigten nach eigenem Ermessen bemühe n, dass in der gesamten Luftfrachtlieferkette keine Menschenrechte und Um- weltpflichten verletzt werden. Für den Aufbau eines angemessenen Risikomanagements müssen ab 1. Januar 2024 auch Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten hierfür finanzielle und personelle Ressour-cen aufbauen. Die Zahl der mittelbar betroffenen Unternehmen ist heute bereits sehr groß. Viele mittelständische Luftfrachtspeditionen – und damit vom Anwendungsbe- reich des LkSG gar nicht erfasste Unternehmen – werden ihrerseits oftmals pauschal von ihren Auftraggebern aufgefordert, umfassende Fragebögen auszufüllen und Supp-lier Codes of Conduct zu z eichnen. Um ihre LkSG -Bemühenspflichten einzuhalten, handeln viele Luftfrachtkunden aus Industrie und Handel over -compliant, indem sie ihre Logistikdienstleister mit überbordenden vertraglichen Informationspflichten und Auditrechten zur Unterstützung auffo rdern. „Selbstverständlich tragen die Speditionshäuser aktiv zur Einhaltung der mit dem LkSG bestimmten Schutzziele bei. Aber mit einer weiteren Dokumentationsflut schützt man weder Menschenrechte noch die Umwelt“ , kritisiert Stroh. „Deutschland ist erneut vorgeprescht. Anstatt Bürokratie abzubauen, wurde Bürokratie aufgebläht. Für ein ein-heitliches europäisches Ambitionsniveau wäre es sinnvoller gewesen zu warten, bis die EU einheitliches Recht erlässt. Ein weiter er Nachteil für den Logistik - und Luft- frachtstandort Deutschland.“ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 02 1/20 23 Hamburg, den 15 . November 20 23 (DSLV -Presse ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – 8. DSLV -Luftfrachttagung - Luftfrachtlogistiker fordern einheitliche Standortbe- dingungen Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die globale Luftfrachttonnage seit zwei Jahren erstmals wieder leicht wächst, bleibt die wirtschaftliche Lage der deutschen Luftfrachtspeditionen weiterhin angespannt. Internationale Krisen wie der russische Angriff auf die Ukraine und die erneut unsichere Lage in Nahost sowie die anhaltend schwache Konjunktur bremsen den Mengenauftrieb und verfestigen das niedrige Erlösniveau. Die negativen wirt-schaftlichen Folgen der gesunkenen Transportnachfrage bei Industrie und Handel so-wie des weltweiten Kons umrückgangs dürfen nicht durch Wettbewerbsnachteile des Luftfrachtstandorts Deutschland verstärkt werden, lautet ein Fazit der 8. Luftfrachtta-gung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik am 15. November 2023 am Airport Frankfurt/Main. Mit 3,47 Millionen Tonnen liegt das über deutsche Flughäfen mehrheitlich von Spedi-tionen abgewickelte Luftfrachtaufkommen in den ersten neun Monaten dieses Jahres um 8,3 Prozent unter den Vorjahreswerten und damit 2,5 Prozent unter dem Vor -Co- vid -Niveau im Jahr 2019. In dieser angespannten Marktlage darf Politik die Wettbe- werbssituation der deutschen Luftfrachtlogistik nicht zusätzlich durch einseitige ge-setzliche Rahmenbedingungen schwächen. „Wenn das Luftfahrt -Bundesamt die Brüsseler Luftfrachtsicherheitsregeln für Deutsch- land strenger auslegt als die Sicherheitsbehörden in anderen EU -Mitgliedstaaten, dann leidet die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Speditionshäuser im europäischen Vergleich. L uftfracht -Tonnage wandert schließlich an ausländische Flughäfen ab“ , warnt Timo Stroh, Vorsitzender des DSLV -Luftfrachtausschusses und Mitglied im Er- weiterten Präsidium des DSLV. Fracht -Kontrollverfahren wie das Remote Explosives Scent Tracing (REST) sind an europäischen Hub -Flughäfen in Frankreich und in den Niederlanden im Einklang mit EU -Recht Standard; in Deutschland ist das Verfahren weiterhin nicht zugelassen. Paradoxerweise wird ein im EU -Ausland erteilter Sicher- heitsstatus – unabhängig davon, wo und mit welchem Sicherheitsverfahren dieser er- worben wurde – für eine Exportfracht von deutschen Behörden grundsätzlich aner- kannt. Stroh fordert: „Der Gesetzgeber muss zügig evaluieren, inwieweit die Anwendungsbedingungen in Deutschland anzupassen sind“.2 Standortnachteile ergeben sich in der Luftfracht auch aus dem nationalen Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Als unmittelbar betroffene Unternehmen müssen sich deutsche Speditionshäuser mit mehr als 3.000 Beschäftigten nach eigenem Ermessen bemühe n, dass in der gesamten Luftfrachtlieferkette keine Menschenrechte und Um- weltpflichten verletzt werden. 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LU21/2023
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 14 1/20 23 Hamburg, den 30 . November 20 23 sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung –- Exklusiv für VHSp -Mitglieder: Sonderdeckung in der Verkehrshaftungsversicherung deckt zusätzliche Kosten, Aufwendungen und Ansprüche aus Eigenschäden mit ab Sehr geehrte Damen und Herren, im gemeinsamen Versicherungsbeirat der SVG Assekuranz -Service Nord GmbH und des Verein Hamburger Spediteure wurde jetzt – unter Mitwirkung des Logistikversiche- rers KRAVAG – eine zusätzliche Sonderdeckung in der Verkehrshaftung verabschiedet, von der ab sofort alle Mitgli eder des VHSp profitieren können. Für einen moderaten Beitragszuschlag können jetzt auch selbst verschuldete Stand - und Liegegelder nachgeschalteter Verkehrsunternehmen, Mehr - und Zusatzkosten, die durch verzögerte oder verweigerte Leistungen dieser Unternehmen sowie Ansprüche aus nicht üblichen Vereinbarungen wie Vertragsstrafen oder Lieferfristgarantie mit ab-gesichert werden. Dies ist vor allem für Seehafenspediteure attraktiv, die Unternehmer im Vor - und Nach- lauf einsetzen . Wird zum Beispiel ein Container zu früh im Hafen angeliefert und muss deshalb zwischengelagert werden, deckt KRAVAG die Kosten hierfür bis max. 5.000 Euro ab. Unser VHSp Versicherungsreferent Herr Tobias Barth von der SVG Assekuranz - Service Nord GmbH kennt alle Details der neu vereinbarten Sonderdeckung und freut sich auf Ihren Anruf unter 04 0 374764 40 oder per E-Mail an barth@vhsp.de . Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________ ___________________________________________________________________________________________________ _________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 14 1/20 23 Hamburg, den 30 . 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Dies ist vor allem für Seehafenspediteure attraktiv, die Unternehmer im Vor - und Nach- lauf einsetzen . Wird zum Beispiel ein Container zu früh im Hafen angeliefert und muss deshalb zwischengelagert werden, deckt KRAVAG die Kosten hierfür bis max. 5.000 Euro ab. Unser VHSp Versicherungsreferent Herr Tobias Barth von der SVG Assekuranz - Service Nord GmbH kennt alle Details der neu vereinbarten Sonderdeckung und freut sich auf Ihren Anruf unter 04 0 374764 40 oder per E-Mail an barth@vhsp.de . Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 141 [individuell6] => 141 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
SP141/2023
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AR89/2023
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 140 /20 23 Hamburg, den 30 . November 20 23 (DSLV -Hodea) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – 12. Lang -Lkw Änderungsverordnung ab 30. November 2023 in Kraft - Verlän- gerter Sattel darf weiter fahren bis Ende 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßen-verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Über-länge (LKWÜberlStVAusnV) ist am 29. November 2023 im Teil I des Bundesgesetz- blatts 1 veröffentlicht worden und tritt am he ute am 30. November 2023 in Kraft. Damit ist der Weg frei für die Fortführung des Testbetriebs mit Lang -Lkw vom Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger) bis zum 31. Dezember 2026. Dabei dürfen die Lang -Sat- tel das gesamte innerdeutsche Straßennetz befahren bis auf das des Landes Berlin. In seiner Stellungnahme zu der Verordnung hatte der DSLV kritisiert, dass der Test-betrieb mit verlängerten Sattelaufliegern nur um drei weitere Jahre verlängert wurde und nicht um fünf, wie es aufgrund der EU -Rechtslage möglich gewesen wäre. Dar- über hinaus forderte der Verband die Freigabe des Transports begrenzter Mengen verpackter gefährlicher Güter (mit Ausnahmen für besonderes Gefahrgut) bis zu einer Gesamtbruttomasse von 8 t im Lang -Lkw Typ 1. Beide Punkte wurden leider nicht be- rücksichtigt. Der DSLV wird sich auch weiterhin für die dauerhafte Etablierung des Lang -Lkw Typ 1 sowie für eine begrenzte Freigabe von Gefahrguttransporten mit diesen Fahrzeugen einsetzen. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER 1 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/318/VO.html?nn=55638 [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 140 /20 23 Hamburg, den 30 . November 20 23 (DSLV -Hodea) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – 12. Lang -Lkw Änderungsverordnung ab 30. November 2023 in Kraft - Verlän- gerter Sattel darf weiter fahren bis Ende 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßen-verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Über-länge (LKWÜberlStVAusnV) ist am 29. November 2023 im Teil I des Bundesgesetz- blatts 1 veröffentlicht worden und tritt am he ute am 30. November 2023 in Kraft. Damit ist der Weg frei für die Fortführung des Testbetriebs mit Lang -Lkw vom Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger) bis zum 31. Dezember 2026. Dabei dürfen die Lang -Sat- tel das gesamte innerdeutsche Straßennetz befahren bis auf das des Landes Berlin. In seiner Stellungnahme zu der Verordnung hatte der DSLV kritisiert, dass der Test-betrieb mit verlängerten Sattelaufliegern nur um drei weitere Jahre verlängert wurde und nicht um fünf, wie es aufgrund der EU -Rechtslage möglich gewesen wäre. Dar- über hinaus forderte der Verband die Freigabe des Transports begrenzter Mengen verpackter gefährlicher Güter (mit Ausnahmen für besonderes Gefahrgut) bis zu einer Gesamtbruttomasse von 8 t im Lang -Lkw Typ 1. Beide Punkte wurden leider nicht be- rücksichtigt. Der DSLV wird sich auch weiterhin für die dauerhafte Etablierung des Lang -Lkw Typ 1 sowie für eine begrenzte Freigabe von Gefahrguttransporten mit diesen Fahrzeugen einsetzen. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER 1 https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/318/VO.html?nn=55638 [15] => 140 [individuell6] => 140 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
SP140/2023

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

26. Neujahrsessen 2024 17. Januar Der Übersee-Club e.V.
Ausbildungsmesse Just in time 24. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
Fachausschuss Luftfrachtspedition 25. Januar VHSp-Geschäftsstelle
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Januar Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
karriere:dual 13. April Agentur für Arbeit
Hamburg sagt Danke! Franzbrötchen für Berufskraftfahrer/innen 18. April Hamburger Stadtgebiet
Mitgliederversammlung 22. April Hotel Hafen Hamburg
17 Jan
26. Neujahrsessen 2024 Sonstiges Der Übersee-Club e.V. 18.00 Uhr
24 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr
25 Jan
Fachausschuss Luftfrachtspedition Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 15.00 Uhr
30 Jan
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
13 Apr
karriere:dual Sonstiges Agentur für Arbeit 10.00 Uhr
18 Apr
Hamburg sagt Danke! Franzbrötchen für Berufskraftfahrer/innen Sonstiges Hamburger Stadtgebiet 06.00 Uhr
22 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14.00 Uhr

Beschreibung

Unser 26. Neujahrsessen wird in gewohntem Umfeld im Übersee-Club, An er Alster 72-79, 20099 Hamburg, stattfinden. Sie werden rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Datum / Uhrzeit

17.01.2024
18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Neuer Jungfernstieg 19
20354 Hamburg

Datum / Uhrzeit

24.01.2024
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

25.01.2024
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

30.01.2024
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

13.04.2024
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit Hamburg
Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

18.04.2024
06.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und andere Hamburger Verkehrsverbände
Hamburger Stadtgebiet

Datum / Uhrzeit

22.04.2024
14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg