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Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 10117 Berlin Telefon: +49 30 4050228 -0 E-Mail: info@dslv.spediteure.de www.dslv.org | de.linkedin.com/company/spediteure Lobbyregister beim Deutschen Bundestag | Registernummer: R000415 Transparenz -Register der EU | Identifikationsnummer: 7455137131 -52 Stand: 13 . M ärz 202 6DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 13. März 202 6 3 Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes Zu r Reform des Arbeitszeitgesetzes nimmt der DSLV wie folgt Stellung: A. Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit Aus Sicht der Speditions - und Logistikbranche ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ein- führung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit dringend geboten und sollte deshalb zeitnah umgesetzt werden. Hierdurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen n achhal- tig gestärkt, dem Bedürfnis der Arbeitnehmer nach flexiblen Beschäftigungsmodellen Rech-nung getragen, ohne das Schutzziele aus dem Gesundheits - oder Arbeitsschutz einzuschrän- ken. Der Logistikmarkt ist sehr volatil und besonders geprägt von Nachfragespitzen und -senken. Unvorhersehbare externe Ereignisse wie der momentane militärische Konflikt in Nahost er-fordern von Logistikunternehmen ein erhebliches Maß an Flexibilität, um Liefer ketten be- darfsgerecht zu organisieren und zu steuern und die Versorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung sicherzustellen. Durch Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit könn-ten Arbeitsspitzen deutlich effizienter als bisher ausgeglichen und Beschäftigte bedarfsgerech- ter eingesetzt werden. Dies würde den administrativen Aufwand senken, die Produktivität steigern und Unternehmen spürbar entlasten. Da die tägliche Mindestruhezeit ebenso wie die wöchentliche Höchstarbeitszeit von den ge-setzlichen Änderungen unberührt bleiben sollen, sind Befürchtungen vor einer angeblichen Entgrenzung der Arbeitszeit unbegründet. Vielmehr könnten Unternehmen dem Wunsc h vie- ler Beschäftigter nach flexibleren Arbeits - und Schichtmodellen besser entsprechen. So würde es Arbeitnehmern dauerhaft ermöglicht, an ausgewählten Tagen länger zu arbeiten und dies durch Freizeit an anderen Tagen auszugleichen. Dies würde für viele M itarbeiter eine große Erleichterung bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben bedeuten. Wöchentliche Höchstarbeitszeit als gesetzliche Norm Sollte nach Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ein individueller Rechts an- spruch auf das bisher geltende Arbeitszeitgesetz fortbestehen, würde dies eine einheitliche Personalplanung in den Unternehmen faktisch unmöglich machen. Sofern keine weitergehen-den nationalen oder anderslautende europäische Regelungen bestehen, muss die wöchentli- che Höchstarbeitszeit auf alle Berufsgruppen übertragen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit innerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens muss den Tarifvertragsparteien, den Arbeitsvertragsparteien sowie den Betriebsvereinbarungen vorbe halten bleiben.DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 13. März 2026 4 Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes Öffnungsklauseln für tarifgebundene Unternehmen nutzen Die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit darf nicht von tarifvertraglichen Regelun-gen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht werden. Stattdessen sollten die in Artikel 18 der EU -Arbeitszeitrichtlinie normierten zusätzlichen M öglichkeiten für Tarifparteien zur Anwendung abweichender Optionen hinsichtlich Ruhezeiten, Ruhepausen sowie der Dauer der Nachtarbeit vollständig in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden. Die hier-durch geschaffene Flexibilität für branchen - und unternehmenssp ezifische Lösungen würde die Attraktivität tariflicher Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder erhöhen. B. Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung Die von der Koalition vorgesehene Arbeitszeiterfassung muss – wie im Koalitionsvertag ver- einbart – unbürokratisch geregelt werden. Dazu sind folgende Aspekte unbedingt erforderlich: • größtmögliche Flexibilität und Beschränkung der Erfassungspflicht auf das tatsächlich er-forderliche Maß • einheitliche Regelungen für alle Unternehmen • die Fortgeltung der Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassungspflicht • Ausreichend lange Übergangsfristen, insbesondere kleine und mittelständische Unterneh-men Erfassung durch Arbeitnehmer ermöglichen Sofern der Arbeitgeber die hierfür erforderlichen Systeme bereitstellt, muss die Erfassung auch durch die Arbeitnehmer selbst erfolgen können. Andernfalls wäre bei flexiblen Arbeits-zeitmodellen und mobiler Tätigkeit eine lückenlose Überwachung der Beschäft igten unver- meidlich. Eine Kontrolle der Aufzeichnungen sollte für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend sein, sofern ihm konkrete Anhaltspunkte für die Überschreitung der Arbeitszeit oder eine Un- terschreitung der Ruhezeiten bekannt werden. Zeitpunkt der Erfassung Der Zeitpunkt der Erfassung ist möglichst flexibel zu regeln. Eine verpflichtende Erfassung am selben Tag würde sowohl von den Unternehmen als auch von den Mitarbeitern als erhebliche zusätzliche administrative Belastung empfunden . Eine Erfassung bis zum Ende des laufenden Monats würde Arbeitgebern und Arbeitnehmern hingegen notwendige Flexibilität bieten. Mindestens muss jedoch eine Korrekturmöglichkeit bereits erfasster Arbeitszeiten bis zum letzten Arbeitstag einer laufenden Woche ermöglicht werden .DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 13. März 202 6 5 Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes Art der Erfassung und Form des Nachweises Um eine unbürokratische Erfassung zu ermöglichen, sollte der Gesetzgeber keine spezifischen technischen Systeme vorschreib en. Die Arbeitszeiterfassung muss auch über einfache digitale Lösungen (mobile Anwendungen, webbasierte Systeme oder Tabellenprogramme) möglich sein. Sofern aus einem System Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeiten eindeutig ableitbar sind, sind diese Da ten grundsätzlich als Arbeitszeitaufzeichnungen anzuerkennen. Dies gilt insbesondere für die Aufzeichnungen von Tachographen s owie Aufzeichnungen nach § 1 Absatz 6 Satz 7 Nummer 3 und Absatz 7 Satz 3 zweiter Halbsatz der Fahrpersonalverord-nung . Darüber hinaus muss auch eine Erfassung in nicht elektronischer Form weiterhin zuläs- sig bleiben . Sofern Schicht - und Einsatzpläne vorliegen, aus denen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeiten eindeutig hervorgehen, ist eine individuelle Erfassung für jeden einzelnen Ar-beitnehmer entbehrlich. In diesen Fällen genügt die Dokumentation von Abwe ichungen von den Schicht - und Einsatzplänen. Ebenfalls muss es den Sozialpartnern ermöglicht werden, sich auf branchen - oder unterneh- mensspezifische Lösungen zu einigen und per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung von den gesetzlichen Regeln der Erfassungspflicht abzuweichen. Vereinheitlichung der Aufzeichnungspflichten Zur Erfüllung des Anspruchs auf Bürokratieabbau und zur Schaffung einheitlicher Regelungen müssen im Rahmen einer Reform Doppelungen unbedingt vermieden werden und sämtliche bereits bestehenden Aufzeichnungspflichten aus anderen Rechtsbereichen (wie beispiels- weise nach dem Mindestlohngesetz ) aufgehoben werden. ----------------------------------------DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 13. März 2026 6 Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes Verbandsstruktur , Leistungsprofil und Leitlinien Als Spitzen - und Bundesverband vertritt der DSLV über 1 5 regionale Landesverbände die ver- kehrsträgerübergreifenden Interessen der deutschen Speditions - und Logistikunternehmen. Diese sind mit insgesamt 600.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz von 123 Milliarden Euro ein wesentlicher Teil des dr ittgrößten Wirtschaftsbereichs Deutschlands (Stand: Oktober 2025). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen über inhaber-geführte Speditionshäuser mit eigenen LKW -Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See -, Luftfracht -, Zoll - und Lagerspezialisten. Speditionen stärken die funktionale Verknüpfung sämtlicher Verkehrsträger. Die Verbandspo-litik des DSLV wird daher maßgeblich durch die verkehrsträgerübergreifende Organisations - und Steuerungsfunktion des Spediteurs bestimmt. Der DSLV ist politisches Sprachrohr und zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs - und Gesetzumsetzungsprozess, soweit Logisti k und Güter- beförderung betroffen sind. Gemeinsam mit seinen Landesverbänden ist der DSLV Berater und Dienstleister für die Spedi-tions - und Logistikunternehmen. Die Landesverbände vertreten die Branche als Arbeitgeber- verbände und Sozialpartner in regionalen Tarifangelegenheiten. Der DSLV ist Mitglied des Europäischen Verbands für Spedition, Transport, Logistik und Zoll-dienstleistung (CLECAT), der Internationalen Föderation der Spediteurorganisationen (FIATA), sowie assoziiertes Mitglied der Internationalen Straßentransport -Union ( IRU). Über diese in- ternationalen Netzwerke nimmt der DSLV Einfluss auf die Entwicklung des EU -Rechts und auf internationale Übereinkommen der UN, der WTO, der WCO, u. a. Die Mitgliedsunternehmen des DSLV bekennen sich zu den Zielen der Sozialen Marktwirt-schaft und der Europäischen Union. [individuell5] => Stellungnahme Reform des ArbeitszeitgesetzesDSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 13. März 2026 2 Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 10117 Berlin Telefon: +49 30 4050228 -0 E-Mail: info@dslv.spediteure.de www.dslv.org | de.linkedin.com/company/spediteure Lobbyregister beim Deutschen Bundestag | Registernummer: R000415 Transparenz -Register der EU | Identifikationsnummer: 7455137131 -52 Stand: 13 . M ärz 202 6DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 13. März 202 6 3 Stellungnahme zur Reform des Arbeitszeitgesetzes Zu r Reform des Arbeitszeitgesetzes nimmt der DSLV wie folgt Stellung: A. 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Dazu sind folgende Aspekte unbedingt erforderlich: • größtmögliche Flexibilität und Beschränkung der Erfassungspflicht auf das tatsächlich er-forderliche Maß • einheitliche Regelungen für alle Unternehmen • die Fortgeltung der Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassungspflicht • Ausreichend lange Übergangsfristen, insbesondere kleine und mittelständische Unterneh-men Erfassung durch Arbeitnehmer ermöglichen Sofern der Arbeitgeber die hierfür erforderlichen Systeme bereitstellt, muss die Erfassung auch durch die Arbeitnehmer selbst erfolgen können. Andernfalls wäre bei flexiblen Arbeits-zeitmodellen und mobiler Tätigkeit eine lückenlose Überwachung der Beschäft igten unver- meidlich. Eine Kontrolle der Aufzeichnungen sollte für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend sein, sofern ihm konkrete Anhaltspunkte für die Überschreitung der Arbeitszeit oder eine Un- terschreitung der Ruhezeiten bekannt werden. Zeitpunkt der Erfassung Der Zeitpunkt der Erfassung ist möglichst flexibel zu regeln. 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 7/20 26 Hamburg, den 6. März 20 26 (DSLV -Wintjes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Digitoll in Norwegen – Zuständigkeiten im Luftverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, unser europäischer Dachverband CLECAT informiert über die schrittweise Einführung des neuen digitalen Zollsystems DIGITOLL in Norwegen, das zu grundlegenden Än- derungen der Melde - und Informationspflichten für Transportvorgänge führt. Vor die- sem Hintergrund haben insbesondere die fehlenden Mehrfachmeldefunktionen („mul-tiple filing“) im Luftverkehr bei Mitgliedsunternehmen zu R ückfragen geführt. Der norwegische Verband NHO LT hat CLECAT hierzu eine Klarstellung zur praktischen Umsetzung und Zuständigkeitsverteilung übermittelt, die wir nachfolgend in zusam-mengefasster Form an Sie weitergeben. Dreistufige Meldepflicht im Luftverkehr DIGITOLL verlangt, dass zur Erfüllung der Melde - und Informationspflichten Daten auf drei Ebenen an die norwegische Zollverwaltung übermittelt werden: ▪ Transportebene (Transportmeldung), ▪ Master -Ebene (Master -Sendung) und ▪ House -Ebene (House -Sendung, mit Referenz zur Zollanmeldung). Die Übermittlung erfolgt digital über eine API -Schnittstelle an den norwegischen Zoll; zusätzlich ist die Zollanmeldung für das gewählte Verfahren vor Ankunft ab- zugeben. Formale Verantwortlichkeit und praktische Lösung Nach der Rechtslage liegt die Verantwortung für die Abgabe aller erforderlichen Mel-dungen grundsätzlich beim Luftfahrzeugführer bzw. der Fluggesellschaft. Da der Air- line nicht alle Informationen in der erforderlichen Tiefe vorliegen, hat NHO LT in Ab-stimmung mit der norwegischen Zollverwaltung eine praxisorientierte Rollenver - teilung entwickelt: ▪ Der Bodenabfertiger ist verantwortlich für die Abgabe der Transportmel- dung . ▪ Der norwegische Spediteur ist verantwortlich für die Master - und House -Mel- dungen sowie für die Zollanmeldung .2 Bodenabfertiger und Spediteur handeln dabei als Zollvertreter des Luftfahrzeugfüh- rers . Die an norwegischen Flughäfen tätigen Bodenabfertiger (u. a. Widerøe Ground Handling, OSCC, Menzies) entwickeln aktuell die notwendigen IT -Systeme für die di- gitale Transportmeldung; ein Testbetrieb ist in den kommenden Monaten vorgesehen. Die Nutzung dieser Aufgabenteilung ist freiwillig : Fluggesellschaften können die Mel- depflichten weiterhin eigenständig erfüllen, müssen dann jedoch sicherstellen, dass auch Informationen wie Referenzen zu Zollanmeldungen vollständig und fristgerecht übermittelt werden. Die Meldungen von Bodenabfertigern und Spediteuren basieren auf IATA -Nachrich- ten , die vor der Weiterleitung an die DIGITOLL -API des norwegischen Zolls entspre- chend verarbeitet und formatiert werden. Zeitplan und rechtliche Folgen Die digitale Melde - und Informationspflicht wird in Norwegen nach derzeitigem Stand ab dem 1. Februar 2026 schrittweise verbindlich eingeführt, gefolgt von der Pflicht zur Abgabe der Zollanmeldung spätestens bei Grenzübertritt und der Abschaf- fung des bisherigen „direct transport scheme“ zum 1. September 2026 . Fehlende oder verspätete Vorabanmeldungen können zu Verzögerungen im Lieferkettenablauf und zu verstärkten Kontrollen führen. Empfehlung für Luftfahrtunternehmen und beteiligte Unternehmen NHO LT und CLECAT empfehlen, dass Fluggesellschaften zeitnah den Austausch mit ihren norwegischen Bodenabfertigungsunternehmen und Speditionspart- nern suchen, um: ▪ die Aufgabenteilung bei Transport -, Master - und House -Meldungen sowie Zoll- anmeldungen konkret zu vereinbaren und vertraglich abzusichern, ▪ die technische Anbindung (IATA -Nachrichten, API -Schnittstellen) zu klären und ▪ interne Prozesse auf die verbindlichen digitalen Meldepflichten ab 2026 vorzu-bereiten. Der Luftfahrzeugführer (Airline) bleibt rechtlich für die Erfüllung der Melde - und In- formationspflichten verantwortlich und sollte daher seine Beauftragten in Norwegen (Ground Handler und Spediteure) klar als Zollvertreter mandatieren. Weitere Informationen Fragen zu DIGITOLL können direkt an die norwegische Zollverwaltung gerichtet wer-den: ▪ E-Mail: digitoll@toll.no ▪ Web: https://www.toll.no/en/corporate/digitoll/ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 7/20 26 Hamburg, den 6. März 20 26 (DSLV -Wintjes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Digitoll in Norwegen – Zuständigkeiten im Luftverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, unser europäischer Dachverband CLECAT informiert über die schrittweise Einführung des neuen digitalen Zollsystems DIGITOLL in Norwegen, das zu grundlegenden Än- derungen der Melde - und Informationspflichten für Transportvorgänge führt. Vor die- sem Hintergrund haben insbesondere die fehlenden Mehrfachmeldefunktionen („mul-tiple filing“) im Luftverkehr bei Mitgliedsunternehmen zu R ückfragen geführt. Der norwegische Verband NHO LT hat CLECAT hierzu eine Klarstellung zur praktischen Umsetzung und Zuständigkeitsverteilung übermittelt, die wir nachfolgend in zusam-mengefasster Form an Sie weitergeben. Dreistufige Meldepflicht im Luftverkehr DIGITOLL verlangt, dass zur Erfüllung der Melde - und Informationspflichten Daten auf drei Ebenen an die norwegische Zollverwaltung übermittelt werden: ▪ Transportebene (Transportmeldung), ▪ Master -Ebene (Master -Sendung) und ▪ House -Ebene (House -Sendung, mit Referenz zur Zollanmeldung). Die Übermittlung erfolgt digital über eine API -Schnittstelle an den norwegischen Zoll; zusätzlich ist die Zollanmeldung für das gewählte Verfahren vor Ankunft ab- zugeben. Formale Verantwortlichkeit und praktische Lösung Nach der Rechtslage liegt die Verantwortung für die Abgabe aller erforderlichen Mel-dungen grundsätzlich beim Luftfahrzeugführer bzw. der Fluggesellschaft. Da der Air- line nicht alle Informationen in der erforderlichen Tiefe vorliegen, hat NHO LT in Ab-stimmung mit der norwegischen Zollverwaltung eine praxisorientierte Rollenver - teilung entwickelt: ▪ Der Bodenabfertiger ist verantwortlich für die Abgabe der Transportmel- dung . ▪ Der norwegische Spediteur ist verantwortlich für die Master - und House -Mel- dungen sowie für die Zollanmeldung .2 Bodenabfertiger und Spediteur handeln dabei als Zollvertreter des Luftfahrzeugfüh- rers . Die an norwegischen Flughäfen tätigen Bodenabfertiger (u. a. Widerøe Ground Handling, OSCC, Menzies) entwickeln aktuell die notwendigen IT -Systeme für die di- gitale Transportmeldung; ein Testbetrieb ist in den kommenden Monaten vorgesehen. Die Nutzung dieser Aufgabenteilung ist freiwillig : Fluggesellschaften können die Mel- depflichten weiterhin eigenständig erfüllen, müssen dann jedoch sicherstellen, dass auch Informationen wie Referenzen zu Zollanmeldungen vollständig und fristgerecht übermittelt werden. Die Meldungen von Bodenabfertigern und Spediteuren basieren auf IATA -Nachrich- ten , die vor der Weiterleitung an die DIGITOLL -API des norwegischen Zolls entspre- chend verarbeitet und formatiert werden. Zeitplan und rechtliche Folgen Die digitale Melde - und Informationspflicht wird in Norwegen nach derzeitigem Stand ab dem 1. Februar 2026 schrittweise verbindlich eingeführt, gefolgt von der Pflicht zur Abgabe der Zollanmeldung spätestens bei Grenzübertritt und der Abschaf- fung des bisherigen „direct transport scheme“ zum 1. September 2026 . Fehlende oder verspätete Vorabanmeldungen können zu Verzögerungen im Lieferkettenablauf und zu verstärkten Kontrollen führen. Empfehlung für Luftfahrtunternehmen und beteiligte Unternehmen NHO LT und CLECAT empfehlen, dass Fluggesellschaften zeitnah den Austausch mit ihren norwegischen Bodenabfertigungsunternehmen und Speditionspart- nern suchen, um: ▪ die Aufgabenteilung bei Transport -, Master - und House -Meldungen sowie Zoll- anmeldungen konkret zu vereinbaren und vertraglich abzusichern, ▪ die technische Anbindung (IATA -Nachrichten, API -Schnittstellen) zu klären und ▪ interne Prozesse auf die verbindlichen digitalen Meldepflichten ab 2026 vorzu-bereiten. Der Luftfahrzeugführer (Airline) bleibt rechtlich für die Erfüllung der Melde - und In- formationspflichten verantwortlich und sollte daher seine Beauftragten in Norwegen (Ground Handler und Spediteure) klar als Zollvertreter mandatieren. Weitere Informationen Fragen zu DIGITOLL können direkt an die norwegische Zollverwaltung gerichtet wer-den: ▪ E-Mail: digitoll@toll.no ▪ Web: https://www.toll.no/en/corporate/digitoll/ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [15] => 7 [individuell6] => 7 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => LU 7/2026 ))
LU7/2026
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International agierende Unternehmen sind auf einen zügigen und unbürokratischen P ersonalaustausch an-gewiesen. Die Vielzahl an Aufenthaltstiteln erschwert den Unterneh -men jedoch, den Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Anforderungen zu behalten.Die vorliegende Handreichung soll Unternehmen bei der Rekrutie-rung von Arbeitskräften aus Drittstaaten unterstützen, indem sie d\ ie wesentlichen Informationen bündelt. Dabei werden die wichtigsten Verfahrensschritte – ab dem Wunsch, in Deutschland erwerbstätig zu sein, bis zur Aufnahme der Tätigkeit  – und die wichtigsten Zuwanderungsmöglichkeiten erläutert. Ent -scheidend sind dabei die Voraussetzungen der jeweiligen Aufent -haltstitel, deren Dauer und Möglichkeit einer Verlängerung, die Form der Erwerbstätigk eit sowie Regelungen des Familiennachzugs.Die Informationen beziehen sich auf die bei Redaktionsschluss (Februar 2026) aktuelle Rechtslage.WunschArbeit in Deutschland aufzunehmenErwerbstätigkeit bereits mit Visum möglich Beschleunigung des Verfahrens durch den Arbeitgeber möglich (durch beschleunigtes Fachkräfte-verfahren, Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und/oder der zuständigen Ausländerbehörde) Arbeitsangebot vorhandenArbeitssuche in Deutschland Beantragung des Visums zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland Einreise In einigen Fällen ist die Einreise ohne Visum möglich Beantragung des Aufenthaltstitels in der Regel innerhalb von 12 Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde Aufnahme einer Tätigkeit 3 BDA Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer ArbeitskräfteAuf einen BlickDie wichtigsten Schritte zum Arbeiten in Deutschland4 BDA Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer ArbeitskräfteAuf einen BlickDie wichtigsten Schritte zum Arbeiten in Deutschland In den meisten Fällen müssen ausländische Arbeitskräfte zunächst ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei der deutschen Auslands-vertretung im Heimatland beantragen. Über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts kann das online beantragt werden (bisher nur für \ be-stimmte Titel möglich; weitere Visumsarten werden schrittweise folgen\ ).Vor Ablauf des Visums, in der Regel innerhalb von zwölf Monaten, müs-sen die Arbeitskräfte bei der zuständigen Ausländerbehörde einen elek­tronischen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt, beantragen. Arbeitskräfte aus bestimmten Staaten (Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino, USA, Groß-britannien und Nordirland) können visumsfrei einreisen. Der Aufent-haltstitel kann direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach der Erteilung darf eine Beschäftigung ausgeübt werden\ .In der Regel bedarf der Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung einer Zustimmung im Rahmen der Arbeitsmarktprüfung der Bundes-agentur für Arbeit (siehe S. 29). Sie wird in einem behördeninternen Ver-fahren eingeholt.Für bestimmte Aufenthaltstitel können Arbeitgeber alternativ das be-schleunigte Fachkräfteverfahren (siehe S. 31) nutzen. Die Ausländerbe-hörden beraten dazu. Möglich ist auch, eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen, um die Voraussetzungen schon vor Beantragung des Visums überprüfen zu lassen. Antragstellende k\ ön-nen zudem Beratung zu den Anerkennungsverfahren bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Anspruch nehmen.5 BDA Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer ArbeitskräfteAuf einen BlickZuwanderungsmöglichkeiten von Drittstaatsangehörigen Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel?Die Erteilung und Verlängerung aller Aufenthaltstitel setzen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts voraus (vgl. § 5 AufenthG). In Ausnahmefällen darf von den Anforderungen abgewichen werden. Hinweis: Wechsel zwischen Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit sind bei Erfüllung der Voraussetzungen grundsätzlich möglich.Familiennachzug ist unter Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen möglich. Für Eheleute, einge-tragene Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen und minderjährige Kinder sind diese unter §§ \ 27 ff. AufenthG aufgeführt. Seit dem 1. März 2024 ist der Nachzug von Elte\ rn und Schwiegereltern für eine große Gruppe der Fachkräfte unter § 36 Abs. 3 AufenthG geregelt. Für Eheleute von Dritt-staatsangehörigen werden im Regelfall einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt. Bei Fach-kräften entfallen die allgemeinen Voraussetzungen des Sprachnachweises der Eheleute (vgl. § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 AufenthG) sowie des ausreichenden Wohnraums (vgl. § 29 Abs. 5 AufenthG).6 BDA Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer ArbeitskräfteAuf einen BlickZuwanderungsmöglichkeiten von Drittstaatsangehörigen WEITERE REGELUNGENKurzzeitige kontingentierte Beschäftigung Aufenthaltserlaubnis für bestimmte BerufsgruppenAufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zur Beschäftigun\ gAufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Tätigkeiten, die keine Qualifikation voraussetzen PERSONEN AUS BESTIMMTEN HERKUNFTSLÄNDERNAufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien (sog. Westbalkanregelung)Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige von Andorra, Australien, Großbritannien und Nordirland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Monaco, Neuseeland, San Marino sowie den Vereinigten Staaten von AmerikaUNTERNEHMENSINTERNER TRANSFER/ENTSENDUNGICT-Karte für unternehmensintern transferierte BeschäftigteMobile-ICT-Karte Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte Entsendung nach GATS und Freihandelsabkommen FACHKRÄFTEBlaue Karte EUAufenthaltserlaubnis für FachkräfteAufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung\ Aufenthaltserlaubnis zur ForschungPOTENZIALAufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung ChancenkarteAufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen einer QualifizierungsmaßnahmeAufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen einer VermittlungsabspracheAufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im BundesgebietAufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche7 BDA Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte1 FACHKRÄFTE AUFENTHALTSTITEL/VORAUSSETZUNGENBlaue Karte EU (§ 18g AufenthG) • Deutscher, anerkannter ausländischer oder einem deutschen Hochschul- abschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss [hier klicken]• Gehaltsgrenze: jährliche Anpassung an 50 % der jährlichen Beitrags\ -bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (für 2026: 50.700 €); Ausnahmeregel bei geringfügiger Unterschreitung der Gehalts-grenze• Gehaltsgrenze in Mangelberufen und für Berufsanfänger/-innen: jä\ hrliche Anpassung an 45,3 % der jährlichen Bemessungsgrenze (für 2026: 45.934 €)• Mangelberufe: insbesondere Naturwissenschaftler/-innen, Mathematik er/ -innen, Ingenieure bzw. Ingenieurinnen, Humanmediziner/-innen und IT-Fachkräfte• Für IT-Fach- und Führungskräfte: mindestens dreijährige nachgewiesene\ Berufserfahrung im IT-Bereich sowie Kenntnisse und Fähigkeiten auf aka-demischem Niveau (aber kein Hochschulabschluss erforderlich)• Arbeitsplatzangebot • Der Qualifikation angemessene Beschäftigung• Arbeitsmarktprüfung der BA: k eine Zustimmung notwendig (Regelfall); bei Mangelberufen und Berufsanfänger/-innen Prüfung der Beschäftigungsbedingungen, aber keine Vorrangprüfung• Keine deutschen Sprachkenntnisse erforderlich DAUER/BEFRISTUNG/VERLÄNGERUNG • Dauer: Ersterteilung für 4 Jahre; falls Arbeitsvertrag Auf einen BlickArbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte2 BDA Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer ArbeitskräfteAuf einen BlickArbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Arbeitskräfte Eine HandreichungDie Gewinnung und der Einsatz von Arbeitskräften aus Drittstaaten werden für Unternehmen in Zeiten des zunehmenden Fachkräfte-mangels immer bedeutsamer. 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Herzlich willkommen, sind alle Absolventinnen und Ab- solventen der Prüfung Sommer 2026 im Bereich Spedi- tion und Logistikdienst leistung - zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern. Reden, Ehrungen, Musik, Getränke sowie gute Laune runden das Programm ab. Ihre Aus- bilderinnen und Ausbilder sowie Ihre Familie und Freunde sind natürlich auch sehr willkommen. Melden Sie sich bitte bis spätestens zum 23.06. 202 6 per E-Mail an: Jens.Gutermuth@hibb.hamburg.de Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch gerne gleich bei der Prüfungsaufsicht abgeben. Wir freuen uns auf eine schöne Abschlussfeier! Hoffentlich sind Sie dabei an unserem neuen Standor t! Ihr Name / E-Mail -Adresse / Ihre Klass e: ___________ ____________ ___ _____________________________ /_____ ___ ________ Anzahl der Begleitpersonen : ________ ____ ____________ Wir weisen darauf hin, dass während der Abschlussfeier fotografische Aufnahmen gemacht werden. Diese können Einzel - oder Grup- penbilder sein, auf denen Ihre Person erkennbar ist. Sie und Ihre Begleitung erklären sich durch die Teilnahme an dieser Veranstalt ung einverstanden, dass die Aufnahmen, beschränkt auf die Berichterstattung über diese Veranstaltung, auf der Website der BS 09 bzw. des VHSp genutzt werden. [individuell5] => Einladung zur Abschlussfeier der Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung Dienstag, 30 . Juni 2026 , 16.00 Uhr NEU: AUDIMAX BS09 – Ausschläger Weg 11 Liebe Absolventinnen un d Absolventen der Prüfung Sommer 2026 im Bereich Spedition und Logistikdienst - leistung . Herzlich willkommen, sind alle Absolventinnen und Ab- solventen der Prüfung Sommer 2026 im Bereich Spedi- tion und Logistikdienst leistung - zusammen mit ihren Lehrerinnen und Lehrern. Reden, Ehrungen, Musik, Getränke sowie gute Laune runden das Programm ab. Ihre Aus- bilderinnen und Ausbilder sowie Ihre Familie und Freunde sind natürlich auch sehr willkommen. Melden Sie sich bitte bis spätestens zum 23.06. 202 6 per E-Mail an: Jens.Gutermuth@hibb.hamburg.de Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch gerne gleich bei der Prüfungsaufsicht abgeben. Wir freuen uns auf eine schöne Abschlussfeier! Hoffentlich sind Sie dabei an unserem neuen Standor t! Ihr Name / E-Mail -Adresse / Ihre Klass e: ___________ ____________ ___ _____________________________ /_____ ___ ________ Anzahl der Begleitpersonen : ________ ____ ____________ Wir weisen darauf hin, dass während der Abschlussfeier fotografische Aufnahmen gemacht werden. Diese können Einzel - oder Grup- penbilder sein, auf denen Ihre Person erkennbar ist. Sie und Ihre Begleitung erklären sich durch die Teilnahme an dieser Veranstalt ung einverstanden, dass die Aufnahmen, beschränkt auf die Berichterstattung über diese Veranstaltung, auf der Website der BS 09 bzw. des VHSp genutzt werden. [15] => [individuell6] => [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 23/2026 ) [1] => Array ( [0] => 21535 [id] => 21535 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_69c118aeaded8 [upload] => upload_69c118aeaded8 [4] => ar-2026-023.pdf [original] => ar-2026-023.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-023.pdf [title] => ar-2026-023.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-03-23 10:40:46 [date] => 2026-03-23 10:40:46 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => Einladung zur Abschlussfeier der Kaufleute für Spedition [individuell3] => Einladung zur Abschlussfeier der Kaufleute für Spedition [13] => AR 23/2026 [individuell4] => AR 23/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 023/20 26 Hamburg, den 26. März 202 6 sts/kr An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Einladung zur Abschlussfeier der Kaufleute für Spedition und Logistikdienst- leistung am 30. Juni 2026 Sehr geehrte Damen und Herren , auch in diesem Sommer veranstalte n die Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt & Touristik und der Verein Hamburger Spediteure e.V . eine Abschlussfeier für die Auszubildenden, die ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben. Die Feier wird nach dem Umzug der Berufsschule schon im neuen Sch ulgebäude stattfinden. Wann: Dienstag, den 30. Juni 2026 , 16.00 Uhr Wo: AUDIMAX BS09 - Ausschläger Weg 11 - 20537 Hamburg Wer: Alle Absolventen und Absolventinnen der Prüfung Sommer 202 6 im Bereich Spedition und Logistikdienstleistung mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern und Angehörigen Was: Reden – Ehrungen – Musik – Essen & Trinken – gute Laune Details finden Sie in der Anlage ( AR 0 23 a/202 6). Wir freuen uns, den Erfolg Ihrer Aus- zubildenden gemeinsam mit Ihnen zu feiern. Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung bis spätestens 23 . J uni 202 6 verbindlich per Mail an unter jens.gutermuth@hibb.hamburg.de Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 023/20 26 Hamburg, den 26. März 202 6 sts/kr An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Einladung zur Abschlussfeier der Kaufleute für Spedition und Logistikdienst- leistung am 30. Juni 2026 Sehr geehrte Damen und Herren , auch in diesem Sommer veranstalte n die Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt & Touristik und der Verein Hamburger Spediteure e.V . eine Abschlussfeier für die Auszubildenden, die ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben. Die Feier wird nach dem Umzug der Berufsschule schon im neuen Sch ulgebäude stattfinden. Wann: Dienstag, den 30. Juni 2026 , 16.00 Uhr Wo: AUDIMAX BS09 - Ausschläger Weg 11 - 20537 Hamburg Wer: Alle Absolventen und Absolventinnen der Prüfung Sommer 202 6 im Bereich Spedition und Logistikdienstleistung mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern und Angehörigen Was: Reden – Ehrungen – Musik – Essen & Trinken – gute Laune Details finden Sie in der Anlage ( AR 0 23 a/202 6). Wir freuen uns, den Erfolg Ihrer Aus- zubildenden gemeinsam mit Ihnen zu feiern. Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung bis spätestens 23 . J uni 202 6 verbindlich per Mail an unter jens.gutermuth@hibb.hamburg.de Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 23 [individuell6] => 23 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 23/2026 ))
AR23/2026

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

Vorstandssitzung 25. März VHSp-Geschäftsstelle
Mitgliederversammlung 20. April Hotel Hafen Hamburg
DSLV-Kommission Berufliche Bildung 07. Mai DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sommerfest 03. September Anglo-German Club
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik 07. September Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr 08. Oktober VHSp-Geschäftsstelle
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 04. Dezember Anglo-German Club
Ausbildungsmesse Just in time 20. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
25 Mär
Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
20 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14:30 Uhr
07 Mai
DSLV-Kommission Berufliche Bildung Versammlung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik 10.30 Uhr
30 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
03 Sep
Sommerfest Versammlung Anglo-German Club 16:00 Uhr
07 Sep
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik Fachausschusssitzung Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG 15:00 Uhr
08 Okt
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 15:00 Uhr
04 Dez
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr
20 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr

Datum / Uhrzeit

25.03.2026
14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

20.04.2026
14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.05.2026
10.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik Friedrichstraße 155
10117 Berlin

Datum / Uhrzeit

30.06.2026
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Brekelbaumspark
22537 Hamburg

Datum / Uhrzeit

03.09.2026
16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.09.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG Wilhelm-Iwan-Ring 11
21035 Hamburg

Datum / Uhrzeit

08.10.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Am heutigen Tage findet die letzte Sitzung des Fachausschusses Seehafenspeditionin diesem Jahr statt.

Datum / Uhrzeit

04.12.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Beschreibung

Zum 10. Mal organisieren die Agentur für Arbeit und der VHSp die eigene Ausbildungsmesse "Just in time". Es werden 200 bis 300 Jugendliche aus den Abschlussjahrgängen 2027 erwartet, die explizit einen Ausbildungsplatz in der Logistikbranche suchen.

Datum / Uhrzeit

20.01.2027
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg