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E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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SP112/2023
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AR72/2023
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B. in einer Pause oder nach Veranstaltungsende, nicht zu kartell- rechtswi drigen Absprachen oder aufeinander abgestimmten Verhaltenswei sen kommt. Um dieses Ziel zu erreichen, beachtet der DSLV das Kartellrecht vor, während und nach seinen Sitzungen. Der DSLV stellt sicher, dass bei jeder Verbandssitzung ein DSLV - Mit arbeiter anw esend ist und Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle wis- sent lich keine kartellrechtlich bedenklichen Themen enthalten oder als kartellrechtswidri- ge Vereinbarungen, Beschlüsse oder Aufrufe missverstanden werden können. Hierauf soll- te auch jeder Sitzungsteilnehmer zusätzlich achten und gegebenenfalls der Sitzungslei tung entsprechende Hinweise geben. Während der Sitzung haben sich alle Teilnehmer an die Tagesordnung zu halten. Wichtig: Sollte es zu spontanen Äußerungen kommen, die aus kartellrechtl icher Sicht be- denklich erscheinen, ist jeder Sitzungsteilnehmer verpflichtet, unverzüglich zu rea gieren. Insbesondere der Sitzungsleiter sollte weitere kartellrechtlich bedenkliche Äußerungen un- terbinden und in Zweifelsfällen die Diskussion zu diesem Punkt vertagen, um kartellrechtli- chen Rat einzuholen. Wird die Erörterung dennoch fortgesetzt, wird das Risiko eines Kar- tellrechtsverstoßes für jeden einzelnen Sitzungsteilnehmer nicht allein durch Nichtbeteili- gung an Absprachen ausgeschlossen. Vielmehr verlang t die Rechtsprechung die aktive und nachweisliche Distanzierung von dem kartellrechtswidrigen Verhalten. Hierzu sollte der Sitzungsteilnehmer der kartellrechtswidrigen Diskussion widersprechen und für den Fall, dass die Diskussion fortgesetzt wird, die Sitzung zu diesem Punkt verlassen und beides im Protokoll durch die Sitzungsleitung vermerken lassen. DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 · 10117 Berlin Telefon 030 40 50 228 0 · Fax 030 40 50 228 55 info@dslv.spediteure.de · www.dslv.org Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe für Verbandssitzungen ereinbarungen zwischen Unter nehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Ein schrän- kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (Kar- tellverbot). Der DSLV und seine Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, dieses Kartellver- bot einzuhalten. Sitzungen des DSLV dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige T hemen zu behandeln oder Ge- legenheiten für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Der DSLV wird, soweit ihm kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bekannt werden, diese mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unt erbinden. Die im DSLV organisierten Unternehmen sind gehalten, den Verband in diesen Bemühungen zu unterstützen. Vor die- sem Hintergrund sind bei allen Verbandssitzungen nicht nur vom Sitzungsleiter, sondern von allen Sitzungsteilnehmern folgende Verhaltens maßstäbe als Orientierungsrahmen zu beachten: B V Was Sie dürfen: Sie dürfen Verbandsaktivitäten, insbesondere Sitzungen zu einem Erfahrungs - und Mei- nungsaustausch nutzen. Wenn Sie aufgrund dieser Informationen autonom und ohne Ab-stimmung mit Ihren Mitbewerbe rn Ihr zukünftiges eigenes Marktverhalten bestimmen, ist dies nicht zu beanstanden. Die folgenden Punkte dürfen Sie im Regelfall erörtern, wenn damit nicht das zukünftige Marktverhalten Ihrer Mitbewerber beeinflusst werden soll:  Lobbyaktivitäten des DSLV  Informationen über Geschäftserwartungen des eigenen Unternehmens, der gesamten Dienstleistungs -Produktpalette oder anderer Geschäftsbereiche, die keine Rückschlüsse auf die Marktstellung einzelner Dienstleistungen/Produkte oder das eigene Wettbewerbsverhalt en sowie anderer Unternehmen zulassen  allgemeiner Meinungsaustausch über Preisentwicklungen und den Verlauf zurück liegender Preisrunden (z. B. in welchem Umfang konnten Preiserhöhungen durch gesetzt werden)  die Ankündigung einer Maßnahme, z. B. Preiserhöhungen, die ein Mitbewerber bereits vollzogen hat, im eigenen Unternehmen nachzuahmen, soweit man damit nicht Mitbewerber beeinflussen will, sich dieser Maßnahme anzuschließen  allgemeine Konjunkturdaten  allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen (Gesetze, ADSp, Gesetzesvorhaben, Gerichts - und Behördenpraxis) und deren Folgen für die Gesamtheit der Mitglieds unternehmen  unverbindliche Empfehlung Allgemeiner Geschäftsbedingungen/vorformulierter Vertragsbedi ngungen  Entwicklung allgemeiner Kostenrechnungsformeln und Preisgleitklauseln als unverbindliche Empfehlungen  Benchmarking -Aktivitäten oder andere Marktinformationsverfahren (Marktanalysen), solange sie keine Rückschlüsse auf das eigene Wettbewerbsverh alten oder das einzelner Unternehmen ermöglichen  Ausarbeitung eines Branchenüberblicks ohne konkrete Empfehlungen für ein bestimmtes Marktverhalten  Daten, die frei zugänglich sind (z. B. aus dem Internet oder aus veröffentlichten Geschäftsberichten der Mitgliedsunternehmen)  Was Sie nicht dürfen: Kartellrechtlich verboten sind aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen in Form einer bewussten taktischen Zusammenarbeit, wenn sie bezweckt oder bewirkt, das Marktverhal-ten der Mitbewerber zu beeinfluss en. Wer diese Absicht verfolgt, handelt kartellrechtswid- rig und darf sich im Rahmen von Verbandsaktivitäten, insbesondere in Sitzungen, nicht mit Mitbewerbern über folgende Punkte austauschen:  Preisgestaltung, Preisstrategie und zukünftiges Marktverhalten, einschließlich individueller - Verkaufs - und Zahlungsbedingungen - Rabatte, Gutschriften und Kreditbedingungen  konkrete Transport -, Herstellungs - oder Absatzkosten, konkrete Methoden der Koste nberechnung, Unternehmenszahlen zu Betriebskosten, Dienstleistungen/ Produktion, etc.  Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen (nach Preisen, nach Kunden, nach Quoten, Gebieten)  Abstimmungen über anzubietende Leistungen/Sortimente, Teilnahme an Aussch reibungen  Absprachen über die Teilnahme/Nichtteilnahme an Handelspraktiken (z. B. konkrete Vereinbarungen unter Mitgliedsunternehmen, am Palettenpool zukünftig nicht mehr teilzunehmen, um damit andere Unternehmen ebenfalls zum Ausstieg zu veranlassen ode r bei Kunden Preiserhöhungen für das Palettenhandling durch zusetzen. Erlaubt ist aber die allgemeine Aussprache über Vor - und Nachteile des Palettenpools und die damit für die Unternehmen verbundenen Kosten)  Beziehungen zu einzelnen Kunden oder Subuntern ehmern, insbesondere dann, wenn dies dazu führen könnte, dass diese vom Markt verdrängt werden  Begrenzungen der Marktversorgung mit einer Dienstleistung oder einem Produkt (z. B. die Absprache, bestimmte Transporte nicht oder nur in geringem Umfang anzub ieten)  „schwarze Listen“ oder Boykotte von Kunden, Wettbewerbern oder Subunternehmern  geplanten Vorhaben einzelner Unternehmen in Bezug auf Technologie, Investition, Design, Dienstleistungen/Produktion sowie Vertrieb oder Marketing für bestimmte Dienst leistungen/Produkte wenn man hiermit das Marktverhalten des Mitbewerbers beeinflussen will [individuell5] => ei Veranstaltungen des DSLV haben der Sitzungsleiter und die übrigen Sitzungsteil- nehmer dafür Sorge zu tragen, dass es sowohl während als auch im Umfeld der Ver- bandsveranstaltung, z. B. in einer Pause oder nach Veranstaltungsende, nicht zu kartell- rechtswi drigen Absprachen oder aufeinander abgestimmten Verhaltenswei sen kommt. Um dieses Ziel zu erreichen, beachtet der DSLV das Kartellrecht vor, während und nach seinen Sitzungen. Der DSLV stellt sicher, dass bei jeder Verbandssitzung ein DSLV - Mit arbeiter anw esend ist und Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle wis- sent lich keine kartellrechtlich bedenklichen Themen enthalten oder als kartellrechtswidri- ge Vereinbarungen, Beschlüsse oder Aufrufe missverstanden werden können. Hierauf soll- te auch jeder Sitzungsteilnehmer zusätzlich achten und gegebenenfalls der Sitzungslei tung entsprechende Hinweise geben. Während der Sitzung haben sich alle Teilnehmer an die Tagesordnung zu halten. Wichtig: Sollte es zu spontanen Äußerungen kommen, die aus kartellrechtl icher Sicht be- denklich erscheinen, ist jeder Sitzungsteilnehmer verpflichtet, unverzüglich zu rea gieren. Insbesondere der Sitzungsleiter sollte weitere kartellrechtlich bedenkliche Äußerungen un- terbinden und in Zweifelsfällen die Diskussion zu diesem Punkt vertagen, um kartellrechtli- chen Rat einzuholen. Wird die Erörterung dennoch fortgesetzt, wird das Risiko eines Kar- tellrechtsverstoßes für jeden einzelnen Sitzungsteilnehmer nicht allein durch Nichtbeteili- gung an Absprachen ausgeschlossen. Vielmehr verlang t die Rechtsprechung die aktive und nachweisliche Distanzierung von dem kartellrechtswidrigen Verhalten. Hierzu sollte der Sitzungsteilnehmer der kartellrechtswidrigen Diskussion widersprechen und für den Fall, dass die Diskussion fortgesetzt wird, die Sitzung zu diesem Punkt verlassen und beides im Protokoll durch die Sitzungsleitung vermerken lassen. DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 · 10117 Berlin Telefon 030 40 50 228 0 · Fax 030 40 50 228 55 info@dslv.spediteure.de · www.dslv.org Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe für Verbandssitzungen ereinbarungen zwischen Unter nehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Ein schrän- kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (Kar- tellverbot). Der DSLV und seine Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, dieses Kartellver- bot einzuhalten. Sitzungen des DSLV dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige T hemen zu behandeln oder Ge- legenheiten für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Der DSLV wird, soweit ihm kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bekannt werden, diese mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unt erbinden. Die im DSLV organisierten Unternehmen sind gehalten, den Verband in diesen Bemühungen zu unterstützen. Vor die- sem Hintergrund sind bei allen Verbandssitzungen nicht nur vom Sitzungsleiter, sondern von allen Sitzungsteilnehmern folgende Verhaltens maßstäbe als Orientierungsrahmen zu beachten: B V Was Sie dürfen: Sie dürfen Verbandsaktivitäten, insbesondere Sitzungen zu einem Erfahrungs - und Mei- nungsaustausch nutzen. Wenn Sie aufgrund dieser Informationen autonom und ohne Ab-stimmung mit Ihren Mitbewerbe rn Ihr zukünftiges eigenes Marktverhalten bestimmen, ist dies nicht zu beanstanden. Die folgenden Punkte dürfen Sie im Regelfall erörtern, wenn damit nicht das zukünftige Marktverhalten Ihrer Mitbewerber beeinflusst werden soll:  Lobbyaktivitäten des DSLV  Informationen über Geschäftserwartungen des eigenen Unternehmens, der gesamten Dienstleistungs -Produktpalette oder anderer Geschäftsbereiche, die keine Rückschlüsse auf die Marktstellung einzelner Dienstleistungen/Produkte oder das eigene Wettbewerbsverhalt en sowie anderer Unternehmen zulassen  allgemeiner Meinungsaustausch über Preisentwicklungen und den Verlauf zurück liegender Preisrunden (z. B. in welchem Umfang konnten Preiserhöhungen durch gesetzt werden)  die Ankündigung einer Maßnahme, z. B. Preiserhöhungen, die ein Mitbewerber bereits vollzogen hat, im eigenen Unternehmen nachzuahmen, soweit man damit nicht Mitbewerber beeinflussen will, sich dieser Maßnahme anzuschließen  allgemeine Konjunkturdaten  allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen (Gesetze, ADSp, Gesetzesvorhaben, Gerichts - und Behördenpraxis) und deren Folgen für die Gesamtheit der Mitglieds unternehmen  unverbindliche Empfehlung Allgemeiner Geschäftsbedingungen/vorformulierter Vertragsbedi ngungen  Entwicklung allgemeiner Kostenrechnungsformeln und Preisgleitklauseln als unverbindliche Empfehlungen  Benchmarking -Aktivitäten oder andere Marktinformationsverfahren (Marktanalysen), solange sie keine Rückschlüsse auf das eigene Wettbewerbsverh alten oder das einzelner Unternehmen ermöglichen  Ausarbeitung eines Branchenüberblicks ohne konkrete Empfehlungen für ein bestimmtes Marktverhalten  Daten, die frei zugänglich sind (z. 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Wer diese Absicht verfolgt, handelt kartellrechtswid- rig und darf sich im Rahmen von Verbandsaktivitäten, insbesondere in Sitzungen, nicht mit Mitbewerbern über folgende Punkte austauschen:  Preisgestaltung, Preisstrategie und zukünftiges Marktverhalten, einschließlich individueller - Verkaufs - und Zahlungsbedingungen - Rabatte, Gutschriften und Kreditbedingungen  konkrete Transport -, Herstellungs - oder Absatzkosten, konkrete Methoden der Koste nberechnung, Unternehmenszahlen zu Betriebskosten, Dienstleistungen/ Produktion, etc.  Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen (nach Preisen, nach Kunden, nach Quoten, Gebieten)  Abstimmungen über anzubietende Leistungen/Sortimente, Teilnahme an Aussch reibungen  Absprachen über die Teilnahme/Nichtteilnahme an Handelspraktiken (z. 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Nov ember 20 23 im MERCURE Hotel | Frankfurt Airport Langen Robert -Bosch -Straße 26 | 63225 Langen P R O G R A M M Stand : 26. September 2023 10:00 bis 10: 10 Uhr Begrüßung und Einführung Timo Stroh Vorsitzender DSLV -Fachaus - schuss Luftfrachtspedition 10: 10 bis 10:45 Uhr Which future drivers are shaping the airfreight industry? Ashwin Bhat Chief Executive Officer , Lufthansa Cargo AG 10: 45 bis 11: 25 Uhr Internationale Herausforderungen und deren Wirkung auf den Luftfrachtmarkt D E Christian Rosenkranz Head of Global Logistics Transportation Management, Festo SE & Co. KG 11: 25 bis 11: 50 Uhr Aktuelles aus der Verkehrspolitik Frank Huster DSLV -Hauptgeschäftsführer 11: 50 bis 12: 20 Uhr Kaffeepause 12: 20 bis 1 3:00 Uhr Zwischen Lieferkettensicherheit und Versicherungsvermittlung: Was müssen Spediteure beachten? Dr. Marco Remiorz Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein 13:00 bis 13: 40 Uhr Deutscher Außenhandel im Tiefflug: Ein Ausblick mit Fokus auf die Luftfracht Dr. Vincent Stamer Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel ) 13: 40 bis 14:00 Uhr Schlussrunde und Resümee Timo Stroh Vorsitzender DSLV -Fachaus - schuss Luftfrachtspedition 14:00 bis 15:00 Uhr Mittagsbuffet [individuell5] => DSLV -Luftfrachttagung am 1 5. Nov ember 20 23 im MERCURE Hotel | Frankfurt Airport Langen Robert -Bosch -Straße 26 | 63225 Langen P R O G R A M M Stand : 26. September 2023 10:00 bis 10: 10 Uhr Begrüßung und Einführung Timo Stroh Vorsitzender DSLV -Fachaus - schuss Luftfrachtspedition 10: 10 bis 10:45 Uhr Which future drivers are shaping the airfreight industry? Ashwin Bhat Chief Executive Officer , Lufthansa Cargo AG 10: 45 bis 11: 25 Uhr Internationale Herausforderungen und deren Wirkung auf den Luftfrachtmarkt D E Christian Rosenkranz Head of Global Logistics Transportation Management, Festo SE & Co. KG 11: 25 bis 11: 50 Uhr Aktuelles aus der Verkehrspolitik Frank Huster DSLV -Hauptgeschäftsführer 11: 50 bis 12: 20 Uhr Kaffeepause 12: 20 bis 1 3:00 Uhr Zwischen Lieferkettensicherheit und Versicherungsvermittlung: Was müssen Spediteure beachten? Dr. Marco Remiorz Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein 13:00 bis 13: 40 Uhr Deutscher Außenhandel im Tiefflug: Ein Ausblick mit Fokus auf die Luftfracht Dr. Vincent Stamer Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel ) 13: 40 bis 14:00 Uhr Schlussrunde und Resümee Timo Stroh Vorsitzender DSLV -Fachaus - schuss Luftfrachtspedition 14:00 bis 15:00 Uhr Mittagsbuffet [15] => [individuell6] => [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ) [3] => Array ( [0] => 19743 [id] => 19743 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_65154dcea9b0c [upload] => upload_65154dcea9b0c [4] => lu-2023-016.pdf [original] => lu-2023-016.pdf [5] => [name] => [6] => lu-2023-016.pdf [title] => lu-2023-016.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2023-09-28 09:56:30 [date] => 2023-09-28 09:56:30 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => LU [individuell2] => LU [12] => Veranstaltungshinweis: DSLV-Luftfrachttagung am 15. 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November 2023 in Frank- furt Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr veranstaltet der DSLV wieder seine Luftfrachttagung und lädt dazu alle Verbandsmitglieder herzlich ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. November 2023 um 10:00 Uhr (bis ca. 15: 00 Uhr) im MERCURE Hotel, Frankfurt Airport Langen, Robert -Bosch -Straße 26 in 63225 Langen statt. Die Teilnahme ist fü r Verbandsmitglieder kostenlos . Die Tagung endet gegen 14:00 Uhr und klingt mit Gesprächen, Essen und Getränken beim Mittagsbuffet aus. Hochrangige Vertreter der verladenden Wirtschaft und der Cargo Airlines werden vor-tragen, welche Zukunftstreiber die L uftfrachtindustrie bestimmen und wie gut sie den Luftfrachtstandort Deutschland für die künftigen Herausforderungen aufgestellt sehen. Das vorläufige Programm , die kartellrechtlichen Verhaltensmaßstäbe sowie die An- fahrtsskizze finden Sie im Anhang. Der D SLV freut sich auf eine zahlreiche Beteiligung und b ittet um eine Anmeldung bis zum Montag, 6. November 2023 unter folgendem Link . Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Reinhard Lankes (Telefon +49 30 4050228 -70 // E -Mail RLankes@dslv.spediteure.de ) gern zur Verfügung, für Fragen zur Organisatio n sprechen Sie bitte Herrn Mark Jordan (Telefon +49 30 4050228 -23 // E-Mail MJordan@dslv.spediteure.de ) an. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER ANLAGE [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 016 /20 23 Hamburg, den 28 . September 20 23 (DSLV -Lankes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Veranstaltungshinweis: DSLV -Luftfrachttagung am 15. November 2023 in Frank- furt Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr veranstaltet der DSLV wieder seine Luftfrachttagung und lädt dazu alle Verbandsmitglieder herzlich ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. November 2023 um 10:00 Uhr (bis ca. 15: 00 Uhr) im MERCURE Hotel, Frankfurt Airport Langen, Robert -Bosch -Straße 26 in 63225 Langen statt. Die Teilnahme ist fü r Verbandsmitglieder kostenlos . 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LU16/2023
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September 2023 Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz, sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Habeck, sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Wissing, sehr geehrte Frau Bundesministerin Lemke, sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsidenten , sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages, wir, die 65 unterzeichnenden Unternehmen und Verbände der Logistik - und Busbranche sowie der Kraftstoff -, Nutzfahrzeug - und Zulieferindustrie unterstützen nachdrücklich das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. In diesem Zusammenhang unterstreichen wir die Bedeutung einer technologieneutralen Ausgestaltung der Verordnung (EU) 2019/1242 über CO 2-Emissionsstandards für neue schwere Nutzfahrzeuge im Zuge der laufenden Überarbeitung (2023/0042(COD). Die Bundesregierung sollte sich in den anstehenden Verhand lungen im Rat für eine technologieneutrale Regelung mit Anerkennung erneuerbarer Kraftstoffe einsetzen, um effektiveren und schnelleren Klimaschutz im Verkehrssektor zu ermöglichen. Bei schweren Nutzfahrzeugen stellt die Transformation zur Klimaneutralität eine große Herausforderung dar. Das Transportaufkommen im Güter - und Personenverkehr wird weiter steigen (BMDV 2023, Gleitende Langfrist -Verkehrsprognose bis 2051). Dies wird trotz laufender Effizienzsteigerungen bei den Fahrzeugen und trotz Bündelung der Verkehre aufgrund der überwiegend fossil betriebenen Bestandsflotte zu einem Anstieg der CO 2-Emissionen führen. Einzig eine technologieneutrale Ausgestaltung der CO 2-Regulierung für neue schwere Nutzfahrzeuge führt zu einem wirksamen Klimaschutz. Lokal CO 2-emissionsfreie Nutzfahrzeuge werden in der Zukunft eine wichtige Rolle für den Klimaschutz spielen. Angesichts der nur schrittweisen Marktdurchdringung emissionsfre ier schwerer Nutzfahrzeuge, der Unsicherheit über die Marktakzeptanz seitens der Flottenbetreiber und des nur langsamen Aufbaus eines angemessenen Tank - und Ladenetzes müssen alle Optionen für einen wirksamen Klimaschutz regulatorisch ermöglicht werden . Er neuerbare Kraftstoffe leisten bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Reduktion verkehrsbedingter CO 2-Emissionen und müssen daher Berücksichtigung finden. Im Bereich der erneuerbaren Kraftstoffe bestätigen Studien, u. a. des Fraunhofer Instituts 1, ein erhebliches Mengenpotenzial, das noch erschlossen werden kann. Umso bedauerlicher ist es, dass der Beitrag dieser Kraftstoffe nicht anerkannt wird. 2 Der Hochlauf wird europaweit durch gezielte Fördermaßnahmen unterstützt. Der aktuelle Vorschlag der EU -Ko mmission zu CO 2-Emissionsstandards für schwere 1 Fraunhofer: https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/cce/2019/klimabilanz -kosten -potenziale -antriebe -pkw -lkw.pdf . (S.54). Abgerufen am: 04.09.2023. 2 DENA: https://www.dena.de/fileadmin/powerfuels.org/Dokumente/Global_Alliance_Powerfuels_Study_Powerfuels_in_a_Renewa ble_Energy_W orld.pdf . Abgerufen am: 07.09.2023.Nutzfahrzeuge konterkariert diese Bemühungen. Es gilt nun, diese Klimaschutzbemühungen durch zusätzliche Anreize weiter zu unterstützen. Der Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/1242 zu CO 2- Emissionsstandards für neue schwere Nutzfahrzeuge ist nicht technologieneutral. Der Regelungsvorschlag führt zu einer technologischen Festlegung auf batterieelektrische - und brennstoffzellenelektrische Antriebe sowie Wasserstoffmotoren. Aufgrund der ausschließlichen Betrachtung des Emissionsausstoßes am Endrohr können die Fahrzeughers teller und Zulieferer nur auf diese Technologien zurückgreifen, um die spezifischen CO 2-Reduktionsziele zu erreichen; der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wird nicht berücksichtigt und letztlich bestraft . Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden dadurch unab hängig von der Antriebsenergie benachteiligt. Diese technologische Festlegung schränkt die Möglichkeiten von Speditionen, Transport - sowie Busunternehmen ein, durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wie Bio -LNG, eLNG, Bio -CNG, HVO100, B100 und künftig s trombasierte synthetische Kraftstoffe Nutzfahrzeuge klimaneutral bzw. emissionsarm zu betreiben. Darüber hinaus besteht ein hohes Potenzial zur Einsparung von CO 2-Emissionen durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe für den Antrieb von Nebenaggregaten am Fahrzeug wie z. B. Kühlgeräten. Der Carbon -Correction -Factor fördert den Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe und sorgt für mehr Klimaschutz durch Technologieneutralität. Damit erneuerbare Kraftstoffe ihre entscheidende Rolle bei der Transformation des Nutzfahrzeugsektors spielen können, muss das für die CO 2-Regulierung notwendige Fahrzeug -Emissionsberechnungstool VECTO um einen technologieneutralen Kraftstofffaktor ergänzt werden. Derzeit arbeitet das VECTO -Tool unter der irrtümlichen Annahme, dass Fah rzeuge mit Verbrennungsmotor ausschließlich mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden. Dies entspricht jedoch nicht der Realität in Europa. In der EU -Datenbank Shares 3 werden die heute im Verkehr eingesetzten Mengen an erneuerbaren Kraftstoffen erfasst. Basierend auf diesen Daten kann der Kraftstofffaktor bei der endgültigen Zertifizierung der CO 2-Emissionen des Fahrzeugs den tatsächlich geleisteten Emissions -Reduktionsbeitrag dieser Kraftstoffe berücksichtigen . Diese Anpassung wird als Carbon -Correction -Factor bezeichnet und ermöglicht eine faire und realistische Berechnung der CO 2- Emissionswerte eines Fahrzeugs. Als Beispiel sei hier CNG/LNG genannt: Rund 15 % der in der EU getankten Menge stammen aus biogenen Quellen (Shares -Daten 2021). Es ist nicht na chvollziehbar, dass dieser Emissions -Reduktionsbeitrag den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren nicht angerechnet wird. Durch die fälschliche Annahme eines 100 % fossilen Betriebs können CO 2-Strafzahlungen von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Diese ungerech tfertigten Kosten führen schlussendlich zu vermeidbaren volkswirtschaftlichen Mehrbelastungen. Durch den Carbon - Correction -Factor kann dieser Missstand behoben und der weitere Hochlauf aller erneuerbar en Kraftstoffe gefördert werden . Wir appellieren daher an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene aktiv für die Einführung eines Carbon -Correction -Factors in die Regelung der CO 2-Emissionsstandards für schwere Nutzfahrzeuge einzusetzen. In der aktuell vorliegenden Position der Bundes regierung zum Regelungsvorschlag werden erneuerbare Kraftstoffe nicht berücksichtigt. Wir, die unterzeichnenden Unternehmen und Verbände der Logistik - und Busbranche sowie der Kraftstoff -, Nutzfahrzeug - und Zulieferindustrie rufen Sie auf, sich für einen ganzheitlichen Klimaschutz durch Einführung des Carbon -Correction -Factors einzusetzen. Gemeinsame Anstrengungen und eine technologieneutrale Ausgestaltung der CO 2-Regulierung lassen uns die ambitionierten Klimaziele erreichen und die Transformation des Nutz fahrzeugsektors in Europa gelingen. 3 Share: https://ec.europa.eu/eurostat/web/energy/database . 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Der Regelungsvorschlag führt zu einer technologischen Festlegung auf batterieelektrische - und brennstoffzellenelektrische Antriebe sowie Wasserstoffmotoren. Aufgrund der ausschließlichen Betrachtung des Emissionsausstoßes am Endrohr können die Fahrzeughers teller und Zulieferer nur auf diese Technologien zurückgreifen, um die spezifischen CO 2-Reduktionsziele zu erreichen; der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wird nicht berücksichtigt und letztlich bestraft . Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden dadurch unab hängig von der Antriebsenergie benachteiligt. Diese technologische Festlegung schränkt die Möglichkeiten von Speditionen, Transport - sowie Busunternehmen ein, durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wie Bio -LNG, eLNG, Bio -CNG, HVO100, B100 und künftig s trombasierte synthetische Kraftstoffe Nutzfahrzeuge klimaneutral bzw. emissionsarm zu betreiben. 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SP111A/2023
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Mehr als 60 Unterneh- men und Verbände der Verkehrsbranchen sowie der Kraftstoff -, Nutzfahrzeug - und Zul ieferindustrie haben die Bundesregierung und den Bundestag hierzu in einem offe- nen Brief (vgl. Anlage SP 111 a/2023) aufgefordert. Nur so kann EU -Recht sämtliche Optionen zur CO2 -Vermeidung im Verkehrssektor berücksichtigen. Bei schweren Nutzfahrzeugen stellt die Transformation zur Klimaneutralität eine be- sonders große Herausforderung dar. Insbesondere der Aufbau leistungsfähiger Initial-netze für Strom und Wasserstoff wird noch einige Jahre benötigen. Sämtliche Progno-sen gehen von einem kontinuierlichen Verkehrswachstum auf der Stra ße aus. Umso wichtiger werden wirksame Maßnahmen und die Verbreiterung des Handlungsfelds zur Reduzierung der CO2 -Emissionen. Neben Batterie - und Wasserstoff -Fahrzeugen können auch konventionelle Lkw mit Verbrennungsmotor einen großen Beitrag leisten, sofe rn sie mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden. Hier muss dringend nach- geschärft werden, indem die der geplanten Regulierung zugrundeliegende Emissions-berechnung um einen technologieneutralen Kraftstofffaktor, den Carbon -Correction - Factor, ergänzt w ird. Der Entwurf für die Novellierung der CO2 -Emissionsstandards für neue schwere Nutz- fahrzeuge (Verordnung (EU) 2019/1242) benachteiligt schwere Lkw mit Verbren-nungsmotoren, indem eine Bewertung unter der Annahme erfolgt, diese würden aus-schließlich mit fossilen Kraftstoffen betrieben. Heute stammen bereits 15 Prozent der in der EU getankten CNG - und LNG -Mengen aus erneuerbaren Quellen. Dies muss bei der Berechnung der CO2 -Emissionswerte von Neufahrzeugen berücksichtigt wer- den. Hersteller und Verbände pl ädieren in ihrem offenen Brief dafür, die für die CO2 -Regu- lierung notwendige Emissionsberechnung von Neufahrzeugen um einen technologie-neutralen Kraftstofffaktor, den sogenannten Carbon -Correction -Factor, zu ergänzen.2 „Der Logistiksektor hat zur CO2 -Reduz ierung heute noch zu wenig Alternativen. Der EU -Verordnungsentwurf 2023/0042 (COD) legt ausschließlich den Tank -to -Wheel -An- satz zugrunde und rechnet dadurch die tatsächlichen CO2 -Emissionen der Nutzfahr- zeugflotten nicht an. Wenn die durch den Einsatz von e rneuerbaren Kraftstoffen in Verbrennungsmotoren heute schon realisierbaren Klimaschutzerfolge gesetzestech-nisch nicht berücksichtigt werden, vergibt Brüssel eine große Chance“, warnt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und L ogistik. „Die Einführung des Carbon -Correction -Factor wäre ein wichtiger erster Schritt, um den Klimaschutz mit erneuerbaren Kraftstoffen im Schwerlastverkehr voranzubringen. Jedoch muss die Politik darüber hinaus dringend noch weitere Maßnahmen ergreifen , um Investitionen in die Produktion solcher Fuels voranzubringen“, betont Prof. Chris-tian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. So sei es dringend erforderlich, die von der EU -Kommission vor mehr als 2 Jahren vorge- schla gene Reform der EU -Energiesteuerrichtlinie endlich umzusetzen. Die Anlage SP 1 11 a/2023 können Sie im internen Teil unserer Website als PDF -Do- kument abrufen unter: www.vhsp.de  Aktuelles  Rundschreiben  SP  2023. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß Lennart Schöll GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT [individuell5] => ____________________________________ __________________________________________________________________________ ________ _ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlands tr. 6 8 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 1 11 / 20 23 Ham burg, den 28 . September 202 3 LSC An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Offener Brief der Verkehrs - und Energiebranche - Erneuerbare Kraftstoffe für Lkw -Flottengrenzwerte anerkennen Sehr geehrte Damen und Herren, im Schwerlastverkehr kann der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe erheblich zum Klima-schutz beitragen. Bei den weiteren Verhandlungen über zukünftige CO2 -Emissions- standards für schwere Nutzfahrzeuge muss sich Deutschland auf EU -Ebene deshalb für die Einführung eines Carbon -Correction - Factor einsetzen. Mehr als 60 Unterneh- men und Verbände der Verkehrsbranchen sowie der Kraftstoff -, Nutzfahrzeug - und Zul ieferindustrie haben die Bundesregierung und den Bundestag hierzu in einem offe- nen Brief (vgl. Anlage SP 111 a/2023) aufgefordert. Nur so kann EU -Recht sämtliche Optionen zur CO2 -Vermeidung im Verkehrssektor berücksichtigen. Bei schweren Nutzfahrzeugen stellt die Transformation zur Klimaneutralität eine be- sonders große Herausforderung dar. Insbesondere der Aufbau leistungsfähiger Initial-netze für Strom und Wasserstoff wird noch einige Jahre benötigen. Sämtliche Progno-sen gehen von einem kontinuierlichen Verkehrswachstum auf der Stra ße aus. Umso wichtiger werden wirksame Maßnahmen und die Verbreiterung des Handlungsfelds zur Reduzierung der CO2 -Emissionen. Neben Batterie - und Wasserstoff -Fahrzeugen können auch konventionelle Lkw mit Verbrennungsmotor einen großen Beitrag leisten, sofe rn sie mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden. Hier muss dringend nach- geschärft werden, indem die der geplanten Regulierung zugrundeliegende Emissions-berechnung um einen technologieneutralen Kraftstofffaktor, den Carbon -Correction - Factor, ergänzt w ird. Der Entwurf für die Novellierung der CO2 -Emissionsstandards für neue schwere Nutz- fahrzeuge (Verordnung (EU) 2019/1242) benachteiligt schwere Lkw mit Verbren-nungsmotoren, indem eine Bewertung unter der Annahme erfolgt, diese würden aus-schließlich mit fossilen Kraftstoffen betrieben. Heute stammen bereits 15 Prozent der in der EU getankten CNG - und LNG -Mengen aus erneuerbaren Quellen. Dies muss bei der Berechnung der CO2 -Emissionswerte von Neufahrzeugen berücksichtigt wer- den. Hersteller und Verbände pl ädieren in ihrem offenen Brief dafür, die für die CO2 -Regu- lierung notwendige Emissionsberechnung von Neufahrzeugen um einen technologie-neutralen Kraftstofffaktor, den sogenannten Carbon -Correction -Factor, zu ergänzen.2 „Der Logistiksektor hat zur CO2 -Reduz ierung heute noch zu wenig Alternativen. Der EU -Verordnungsentwurf 2023/0042 (COD) legt ausschließlich den Tank -to -Wheel -An- satz zugrunde und rechnet dadurch die tatsächlichen CO2 -Emissionen der Nutzfahr- zeugflotten nicht an. Wenn die durch den Einsatz von e rneuerbaren Kraftstoffen in Verbrennungsmotoren heute schon realisierbaren Klimaschutzerfolge gesetzestech-nisch nicht berücksichtigt werden, vergibt Brüssel eine große Chance“, warnt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und L ogistik. „Die Einführung des Carbon -Correction -Factor wäre ein wichtiger erster Schritt, um den Klimaschutz mit erneuerbaren Kraftstoffen im Schwerlastverkehr voranzubringen. Jedoch muss die Politik darüber hinaus dringend noch weitere Maßnahmen ergreifen , um Investitionen in die Produktion solcher Fuels voranzubringen“, betont Prof. Chris-tian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. So sei es dringend erforderlich, die von der EU -Kommission vor mehr als 2 Jahren vorge- schla gene Reform der EU -Energiesteuerrichtlinie endlich umzusetzen. Die Anlage SP 1 11 a/2023 können Sie im internen Teil unserer Website als PDF -Do- kument abrufen unter: www.vhsp.de  Aktuelles  Rundschreiben  SP  2023. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß Lennart Schöll GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT [15] => 111 [individuell6] => 111 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
SP111/2023
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AR71/2023

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

Fachausschuss Straßengüterverkehr 04. Oktober Konrad Zippel Spediteur GmbH & Co. KG
FIATA Weltkongress 04. Oktober SQUARE – Brussels Convention Center
Ausbildungs- und Studienmesse Talente kompakt 11. Oktober Barclays Arena
Fachausschuss Lagerei und Distributionslogistik 12. Oktober der Leinweber Lagerei & Spedition GmbH & Co. KG
Lernortkooperation 07. November Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Personalleiterrunde 09. November VHSp-Geschäftsstelle
Sitzung des Komitee Deutscher Seehafenspediteure 10. November VHSp-Geschäftsstelle
„Zoll trifft Logistik“ – 7. Best-Practice-Workshop für Sachbearbeiter 22. November
VHSp-Vorstandssitzung 28. November VHSp-Geschäftsstelle
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 01. Dezember Anglo-German Club
26. Neujahrsessen 2024 17. Januar Der Übersee-Club e.V.
Ausbildungsmesse Just in time 24. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Januar Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
karriere:dual 13. April Agentur für Arbeit
Hamburg sagt Danke! Franzbrötchen für Berufskraftfahrer/innen 18. April Hamburger Stadtgebiet
Mitgliederversammlung 22. April Hotel Hafen Hamburg
04 Okt
Fachausschuss Straßengüterverkehr Fachausschusssitzung Konrad Zippel Spediteur GmbH & Co. KG 16:00 Uhr
04 Okt
FIATA Weltkongress Versammlung SQUARE – Brussels Convention Center 08:00 Uhr
11 Okt
Ausbildungs- und Studienmesse Talente kompakt Sonstiges Barclays Arena 9.00 Uhr
12 Okt
Fachausschuss Lagerei und Distributionslogistik Fachausschusssitzung der Leinweber Lagerei & Spedition GmbH & Co. KG 15:00 Uhr
07 Nov
Lernortkooperation Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
09 Nov
Personalleiterrunde Kommissionssitzung VHSp-Geschäftsstelle 9.00 Uhr
10 Nov
Sitzung des Komitee Deutscher Seehafenspediteure Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 14.00 Uhr
22 Nov
„Zoll trifft Logistik“ – 7. Best-Practice-Workshop für Sachbearbeiter Sonstiges 14:00 Uhr
28 Nov
VHSp-Vorstandssitzung Vorstandssitzung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
01 Dez
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr
17 Jan
26. Neujahrsessen 2024 Sonstiges Der Übersee-Club e.V. 18.00 Uhr
24 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr
30 Jan
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
13 Apr
karriere:dual Sonstiges Agentur für Arbeit 10.00 Uhr
18 Apr
Hamburg sagt Danke! Franzbrötchen für Berufskraftfahrer/innen Sonstiges Hamburger Stadtgebiet 06.00 Uhr
22 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14.00 Uhr

Datum / Uhrzeit

04.10.2023
16:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Konrad Zippel Spediteur GmbH & Co. KG Wendenstraße 296
20537 Hamburg

Beschreibung

Vom 4. bis zum 6. Oktober 2023 findet der Weltkongress des globalen Speditionsverbandes FIATA in Brüssel, Belgien statt. Der Kongress hat das Thema „The changing climate of logistics“. Bis zum 30. April 2023 gilt noch der Frühbucherrabatt. Alle weiteren Informationen zum Kongress, der Anmeldung und dem Programm, können der dafür eingerichteten Webseite entnommen werden.

Datum / Uhrzeit

04.10.2023 bis 06.10.2023
08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Veranstalter / Ort

FIATA International Federation of Freight Forwarders Associations
SQUARE – Brussels Convention Center

Beschreibung

Der VHSp wird auf der Messe wieder für Ausbildungsberufe in der Logistik werben - zusammen mit unseren Mitgliedsunternehmen GEODIS FF Germany GmbH & Co. KG und NOSTA Sea & Air GmbH

Datum / Uhrzeit

11.10.2023
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Barclays Arena Sylvesterallee 10
22525 Hamburg

Datum / Uhrzeit

12.10.2023
15:00 Uhr

Veranstalter / Ort

der Leinweber Lagerei & Spedition GmbH & Co. KG Pollhornweg 15
21107 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.11.2023
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

09.11.2023
9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

10.11.2023
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Nachdem wir in den letzten drei Jahren pandemiebedingt den Zoll-Workshop für Sachbearbeiter leider nicht durchführen konnten, möchten wir in diesem Jahr einen Neustart wagen. Der Workshop mit dem Motto „Zoll trifft Logistik“ bietet speziell Sachbearbeitern auf Zoll- und Logistikseite, die sonst nur virtuellen oder bestenfalls telefonischen Kontakt haben, die Möglichkeit, sich zu treffen, kennenzulernen und auszutauschen. Die Veranstaltung findet auch in diesem Jahr erneut in Zusammenarbeit mit dem Zollamt Hamburg statt. Das Schwerpunktmotto der diesjährigen Veranstaltung lautet: „Ein Container wird kommen“. Was sich dahinter verbirgt, können Sie in Kürze dem Rundschreiben SP 100/2023 entnehmen. Wenn Sie möchten, können Sie sich gleich hier für eine Teilnahme an dem kostenlosen Workshop anmelden. Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns per E-Mail.

Datum / Uhrzeit

22.11.2023
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
VHSp // Zollamt Hamburg // VSH

Preise

Preis (Mitglieder): 0,00 €

Datum / Uhrzeit

28.11.2023
14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Die MItglieder des Fachausschusses Seehafenspedition treffen sich zu ihrer Jahresabschlusstagung.

Datum / Uhrzeit

01.12.2023
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Beschreibung

Unser 26. Neujahrsessen wird in gewohntem Umfeld im Übersee-Club, An er Alster 72-79, 20099 Hamburg, stattfinden. Sie werden rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Datum / Uhrzeit

17.01.2024
18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Neuer Jungfernstieg 19
20354 Hamburg

Datum / Uhrzeit

24.01.2024
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

30.01.2024
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

13.04.2024
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit Hamburg
Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

18.04.2024
06.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und andere Hamburger Verkehrsverbände
Hamburger Stadtgebiet

Datum / Uhrzeit

22.04.2024
14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg