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Geschäftsstelle des VHSp
Zentrale
E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 6/20 26 Hamb urg, den 19 . März 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Secure Release Order – Start der Stufe 2 ab März 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einführung der sogenannten Stufe 2 der Secure Release Order (SRO) wird der digitale Freistellungsprozess für Importcontainer in den deutschen Nordseehäfen in den verbindlichen Regelbetrieb überführt. Zentrale Neuerung ist die vollständige Digi-talisierung und sicherheitsgeprüfte Ausgestaltu ng der Lkw -Abholung am Terminal (Gate -Prozess). Während die bisherigen Umsetzungsstufen im Wesentlichen auf die digitale Bereitstel-lung der Freistellung abzielten, wird nun erstmals der physische Abholvorgang konse-quent an eine vorherige digitale Berechtigungsprüfung geknüpft. Für Spediteure und Transpo rtunternehmen ergeben sich hieraus unmittelbare operative Anforderungen. Die verpflichtende Umsetzung erfolgt in Hamburg ab dem 23. März 2026 und in Bremerhaven ab dem 25. März 2026. Inhaltlich führt die Stufe 2 dazu, dass die Abholung eines Importcontainers grund- sätzlich nur noch möglich ist, wenn ein gültiges digitales Abholrecht (Secure Release Order) in der Plattform German Ports hinterlegt und eindeutig dem ausführenden Transportunternehmen zugeordnet ist. Ohne diese digitale Legitimation erfolgt keine Containerherausgabe mehr. Gleichzeitig wird der Prozess eng mit den operativen Systemen der Terminals ver-zahnt. Slotbuchungen können nur noch vorgenommen werden, wenn ▪ ein entsprechendes Abholrecht vorliegt und ▪ ob sowohl das Transportunternehmen als auch der eingesetzte Fahrer ord-nungsgemäß legitimiert sind. Voraussetzung hierfür ist die verpflichtende Identifikation des Fahrers über ein zuge-lassenes Identity -Provider -System, etwa ImpalaID, CONROO oder Passify. Ohne eine solche eindeutige digitale Zuordnung ist ein Terminalzugang künftig ausgeschlossen. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die terminalspezifische Ausgestaltung der Umstellung, insbesondere im Hinblick auf die bisherige Funktion „Downgrade to PIN“.2 Dessen Abschaltung erfolgt nicht einheitlich, sondern differenziert nach Standorten und einzelnen Terminals. In Hamburg betrifft die finale Abschaltung konkret das HHLA -Terminal CTA, an dem der „Downgrade to PIN“ mit Wirkung zum 23. März 2026 entfällt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abholung dort ausschließlich über ein digitales Abholrecht möglich. An den übrigen Hamburger T erminals – HHLA CTT, HHLA CTB sowie Eurogate CTH – ist der Prozess bereits vollständig auf die Secure Release Or- der umgestellt; ein PIN -basiertes Ersatzverfahren ist dort nicht mehr vorgesehen. Ent- sprechendes gilt für die Terminals in Bremerhaven (NTB und Eurogate CTB), an de- nen die Abwicklung ebenfalls ausschließlich über die SRO erfolgt. Eine abweichende Situation besteht derzeit lediglich am Terminal EUROGATE CTW in Wilhelmshaven . Aufgrund der weiterhin geltenden Übergangsregelung kann dort der „Downgrade to PIN“ vorerst weiterhin genutzt werden; ein konkreter Abschaltter-min ist bislang nicht festgelegt. Parallel besteht jedoch bereits die Möglichkeit, auch in Wilhelmshaven vollst ändig über die Secure Release Order abzuwickeln. Die neue Systematik führt zu einer erheblich gesteigerten Abhängigkeit von der kor-rekten digitalen Abbildung aller Beteiligten und Prozesse. Fehler in der Zuordnung von Abholrechten, unvollständige Stammdaten oder fehlende Fahrerregistrierungen führen unmi ttelbar zu einer Abweisung am Terminal und damit zu operativen Störungen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die eigenen Prozesse kurzfristig und um- fassend zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die vollständige Registrierung des Unternehmens in German Ports, die korrekte Zuordnung eingesetzter Transportunter- nehmen, die lückenlose Registrierung aller Fahrer in den eingesetzten Identity -Provi- der -Systemen sowie die interne Organisation der Vergabe und Kontrolle digitaler Ab- holrechte. Ebenso sollten Disposition und Fahrpersonal gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereit et werden. Ausführliche Einzelheiten finden Sie unter https://germanports.com/ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 6/20 26 Hamb urg, den 19 . März 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Secure Release Order – Start der Stufe 2 ab März 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einführung der sogenannten Stufe 2 der Secure Release Order (SRO) wird der digitale Freistellungsprozess für Importcontainer in den deutschen Nordseehäfen in den verbindlichen Regelbetrieb überführt. 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Der norwegische Verband NHO LT hat CLECAT hierzu eine Klarstellung zur praktischen Umsetzung und Zuständigkeitsverteilung übermittelt, die wir nachfolgend in zusam-mengefasster Form an Sie weitergeben. Dreistufige Meldepflicht im Luftverkehr DIGITOLL verlangt, dass zur Erfüllung der Melde - und Informationspflichten Daten auf drei Ebenen an die norwegische Zollverwaltung übermittelt werden: ▪ Transportebene (Transportmeldung), ▪ Master -Ebene (Master -Sendung) und ▪ House -Ebene (House -Sendung, mit Referenz zur Zollanmeldung). Die Übermittlung erfolgt digital über eine API -Schnittstelle an den norwegischen Zoll; zusätzlich ist die Zollanmeldung für das gewählte Verfahren vor Ankunft ab- zugeben. Formale Verantwortlichkeit und praktische Lösung Nach der Rechtslage liegt die Verantwortung für die Abgabe aller erforderlichen Mel-dungen grundsätzlich beim Luftfahrzeugführer bzw. der Fluggesellschaft. Da der Air- line nicht alle Informationen in der erforderlichen Tiefe vorliegen, hat NHO LT in Ab-stimmung mit der norwegischen Zollverwaltung eine praxisorientierte Rollenver - teilung entwickelt: ▪ Der Bodenabfertiger ist verantwortlich für die Abgabe der Transportmel- dung . ▪ Der norwegische Spediteur ist verantwortlich für die Master - und House -Mel- dungen sowie für die Zollanmeldung .2 Bodenabfertiger und Spediteur handeln dabei als Zollvertreter des Luftfahrzeugfüh- rers . Die an norwegischen Flughäfen tätigen Bodenabfertiger (u. a. Widerøe Ground Handling, OSCC, Menzies) entwickeln aktuell die notwendigen IT -Systeme für die di- gitale Transportmeldung; ein Testbetrieb ist in den kommenden Monaten vorgesehen. Die Nutzung dieser Aufgabenteilung ist freiwillig : Fluggesellschaften können die Mel- depflichten weiterhin eigenständig erfüllen, müssen dann jedoch sicherstellen, dass auch Informationen wie Referenzen zu Zollanmeldungen vollständig und fristgerecht übermittelt werden. Die Meldungen von Bodenabfertigern und Spediteuren basieren auf IATA -Nachrich- ten , die vor der Weiterleitung an die DIGITOLL -API des norwegischen Zolls entspre- chend verarbeitet und formatiert werden. Zeitplan und rechtliche Folgen Die digitale Melde - und Informationspflicht wird in Norwegen nach derzeitigem Stand ab dem 1. Februar 2026 schrittweise verbindlich eingeführt, gefolgt von der Pflicht zur Abgabe der Zollanmeldung spätestens bei Grenzübertritt und der Abschaf- fung des bisherigen „direct transport scheme“ zum 1. September 2026 . Fehlende oder verspätete Vorabanmeldungen können zu Verzögerungen im Lieferkettenablauf und zu verstärkten Kontrollen führen. Empfehlung für Luftfahrtunternehmen und beteiligte Unternehmen NHO LT und CLECAT empfehlen, dass Fluggesellschaften zeitnah den Austausch mit ihren norwegischen Bodenabfertigungsunternehmen und Speditionspart- nern suchen, um: ▪ die Aufgabenteilung bei Transport -, Master - und House -Meldungen sowie Zoll- anmeldungen konkret zu vereinbaren und vertraglich abzusichern, ▪ die technische Anbindung (IATA -Nachrichten, API -Schnittstellen) zu klären und ▪ interne Prozesse auf die verbindlichen digitalen Meldepflichten ab 2026 vorzu-bereiten. Der Luftfahrzeugführer (Airline) bleibt rechtlich für die Erfüllung der Melde - und In- formationspflichten verantwortlich und sollte daher seine Beauftragten in Norwegen (Ground Handler und Spediteure) klar als Zollvertreter mandatieren. Weitere Informationen Fragen zu DIGITOLL können direkt an die norwegische Zollverwaltung gerichtet wer-den: ▪ E-Mail: digitoll@toll.no ▪ Web: https://www.toll.no/en/corporate/digitoll/ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 7/20 26 Hamburg, den 6. März 20 26 (DSLV -Wintjes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Digitoll in Norwegen – Zuständigkeiten im Luftverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, unser europäischer Dachverband CLECAT informiert über die schrittweise Einführung des neuen digitalen Zollsystems DIGITOLL in Norwegen, das zu grundlegenden Än- derungen der Melde - und Informationspflichten für Transportvorgänge führt. Vor die- sem Hintergrund haben insbesondere die fehlenden Mehrfachmeldefunktionen („mul-tiple filing“) im Luftverkehr bei Mitgliedsunternehmen zu R ückfragen geführt. Der norwegische Verband NHO LT hat CLECAT hierzu eine Klarstellung zur praktischen Umsetzung und Zuständigkeitsverteilung übermittelt, die wir nachfolgend in zusam-mengefasster Form an Sie weitergeben. Dreistufige Meldepflicht im Luftverkehr DIGITOLL verlangt, dass zur Erfüllung der Melde - und Informationspflichten Daten auf drei Ebenen an die norwegische Zollverwaltung übermittelt werden: ▪ Transportebene (Transportmeldung), ▪ Master -Ebene (Master -Sendung) und ▪ House -Ebene (House -Sendung, mit Referenz zur Zollanmeldung). Die Übermittlung erfolgt digital über eine API -Schnittstelle an den norwegischen Zoll; zusätzlich ist die Zollanmeldung für das gewählte Verfahren vor Ankunft ab- zugeben. Formale Verantwortlichkeit und praktische Lösung Nach der Rechtslage liegt die Verantwortung für die Abgabe aller erforderlichen Mel-dungen grundsätzlich beim Luftfahrzeugführer bzw. der Fluggesellschaft. 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Die Nutzung dieser Aufgabenteilung ist freiwillig : Fluggesellschaften können die Mel- depflichten weiterhin eigenständig erfüllen, müssen dann jedoch sicherstellen, dass auch Informationen wie Referenzen zu Zollanmeldungen vollständig und fristgerecht übermittelt werden. Die Meldungen von Bodenabfertigern und Spediteuren basieren auf IATA -Nachrich- ten , die vor der Weiterleitung an die DIGITOLL -API des norwegischen Zolls entspre- chend verarbeitet und formatiert werden. Zeitplan und rechtliche Folgen Die digitale Melde - und Informationspflicht wird in Norwegen nach derzeitigem Stand ab dem 1. Februar 2026 schrittweise verbindlich eingeführt, gefolgt von der Pflicht zur Abgabe der Zollanmeldung spätestens bei Grenzübertritt und der Abschaf- fung des bisherigen „direct transport scheme“ zum 1. September 2026 . Fehlende oder verspätete Vorabanmeldungen können zu Verzögerungen im Lieferkettenablauf und zu verstärkten Kontrollen führen. Empfehlung für Luftfahrtunternehmen und beteiligte Unternehmen NHO LT und CLECAT empfehlen, dass Fluggesellschaften zeitnah den Austausch mit ihren norwegischen Bodenabfertigungsunternehmen und Speditionspart- nern suchen, um: ▪ die Aufgabenteilung bei Transport -, Master - und House -Meldungen sowie Zoll- anmeldungen konkret zu vereinbaren und vertraglich abzusichern, ▪ die technische Anbindung (IATA -Nachrichten, API -Schnittstellen) zu klären und ▪ interne Prozesse auf die verbindlichen digitalen Meldepflichten ab 2026 vorzu-bereiten. Der Luftfahrzeugführer (Airline) bleibt rechtlich für die Erfüllung der Melde - und In- formationspflichten verantwortlich und sollte daher seine Beauftragten in Norwegen (Ground Handler und Spediteure) klar als Zollvertreter mandatieren. Weitere Informationen Fragen zu DIGITOLL können direkt an die norwegische Zollverwaltung gerichtet wer-den: ▪ E-Mail: digitoll@toll.no ▪ Web: https://www.toll.no/en/corporate/digitoll/ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [15] => 7 [individuell6] => 7 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => LU 7/2026 ))
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 5/20 26 Hamb urg, den 12 . März 20 26 (DSLV -Wintjes) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchfüh- rungsverordnung und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung – Veröffentlichung und Inkrafttreten Sehr geehrte Damen und Herren, am 11. März 2026 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 die „Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung (VUDat -DV) und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung (FZV)“ veröffentlicht. Die Verordnung wurde am 5. März 2026 ausgefertigt und tritt nach den jeweiligen Regelungen der einzelnen Artikel in Kraft. Die Änderungsverordnung setzt unionsrechtliche Vorgaben um und steht im engen Zusammenhang mit dem am 27. Februar 2026 in Kraft getretenen „Zweiten Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgeset-zes“. Im Zentrum der Änd erungen stehen Anpassungen an das Mobilitätspaket I der Europäischen Union sowie die Implementierung eines zentralen Risikoeinstufungssys-tems für Kraftverkehrsunternehmen. Artikel 1: Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung Die Änderungen betreffen vorrangig die Einführung eines zentralen Risikoeinstufungs-systems in der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat): • Ablösung dezentraler Länderlösungen zugunsten eines auf der unionsrechtlich harmonisierten Berechnungsformel basierenden zentralen Risikoeinstufungs-systems • Anpassung der zu speichernden Daten in der VUDat zur Ermöglichung der Ri-sikoeinstufung • Änderung der Zugriffsbefugnisse verschiedener Akteure auf die Verkehrsunter-nehmensdatei • Einrichtung einer Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren gemäß § 16 GüKG • Anpassung der Regelungen zur Führung und Pflege der Verkehrsunterneh-mensdatei2 Das Risikoeinstufungssystem nach § 16a GüKG klassifiziert Straßenverkehrsunter-nehmen anhand einer EU -weit einheitlichen Formel in Risikogruppen (graue, grüne, gelbe und rote Gruppe). Die Einstufung dient als Instrument einer modernen und effi-zienten Kontro llstrategie: Unternehmen mit relevanten Verstößen (rote Gruppe) wer- den häufiger und intensiver kontrolliert, während rechtstreue Unternehmen seltener überprüft werden. Artikel 2: Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung Die FZV wird im Hinblick auf die Bereitstellung von Daten für die Zentralstelle für Sank-tionsdurchsetzung angepasst. Zudem erfolgen technische Anpassungen bei Gebüh-renregelungen und Verfahrensabläufen im Zulassungsverfahren. Artikel 3: Inkrafttreten Die verschiedenen Artikel und Regelungen der Verordnung treten gestaffelt in Kraft. Die genauen Zeitpunkte des Inkrafttretens sind der jeweiligen Artikel -Regelung zu ent- nehmen. Die Änderungen haben folgende Auswirkungen auf Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs . Risikoeinstufung und Kontrollen Alle Güterkraftverkehrsunternehmen werden künftig zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in ein Risikoeinstufungssystem eingeordnet. Die Einstu-fung erfolgt automatisiert auf Basis rechtskräftiger Verstöße sowie – neu und entlas- tend – auf Basis von Kontrollen ohne Beanstandung. Dies führt zu einer gezielteren Ressourcenplanung der Behörden: „High -Risk“ -Unternehmen rücken in den Fokus, während rechtstreue Betriebe entlastet werden. Datenhaltung in der VUDat Der Umfang der in der Verkehrsunternehmensdatei gespeicherten Daten wird erwei- tert. Dies betrifft insbesondere Informationen zu Verstößen, Sanktionen und Kontroll-verläufen, die für die Risikobewertung relevant sind. Die Daten werden zentral gespei-chert und können von berechtigt en Stellen abgerufen werden. Meldepflichten Es können zusätzliche Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden entste-hen, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugänderungen und betrieblichen Veränderungen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der geänderten VU-Dat -DV. Übergangsregelungen Bestehende nationale Erlaubnisse zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs bleiben bis zum Ablauf ihrer Befristung oder – falls unbefristet ausgestellt – bis zur allgemeinen Übergangsfrist am 27. Februar 2036 gültig.3 Empfohlene Maßnahmen Transportunternehmen sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen: 1. Überprüfung der Compliance -Strukturen zur Vermeidung von Verstößen, die sich auf die Risikoeinstufung auswirken 2. Sicherstellung der korrekten und vollständigen Datenmeldungen an die zustän-digen Behörden 3. Beobachtung der eigenen Risikoeinstufung über die öffentlich zugänglichen Teile der VUDat 4. Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter zu den geänderten rechtlichen An-forderungen Weitere Informationen Der vollständige Text der Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 vom 11. März 2026 veröffentlicht und über die Internetseite https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/63/VO.html abrufbar. Das Bundesamt für Lo- gistik und Mobilität stellt ergänzende Informationen zur Verkehrsunternehmensdatei unter www.balm.bund.de zur Verfügung. Für Rückfragen stehen Ihnen der DSLV unter RWintjes@dslv.spediteure.de gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFER ENT [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 5/20 26 Hamb urg, den 12 . März 20 26 (DSLV -Wintjes) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchfüh- rungsverordnung und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung – Veröffentlichung und Inkrafttreten Sehr geehrte Damen und Herren, am 11. März 2026 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 die „Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung (VUDat -DV) und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung (FZV)“ veröffentlicht. Die Verordnung wurde am 5. 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Artikel 1: Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung Die Änderungen betreffen vorrangig die Einführung eines zentralen Risikoeinstufungs-systems in der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat): • Ablösung dezentraler Länderlösungen zugunsten eines auf der unionsrechtlich harmonisierten Berechnungsformel basierenden zentralen Risikoeinstufungs-systems • Anpassung der zu speichernden Daten in der VUDat zur Ermöglichung der Ri-sikoeinstufung • Änderung der Zugriffsbefugnisse verschiedener Akteure auf die Verkehrsunter-nehmensdatei • Einrichtung einer Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren gemäß § 16 GüKG • Anpassung der Regelungen zur Führung und Pflege der Verkehrsunterneh-mensdatei2 Das Risikoeinstufungssystem nach § 16a GüKG klassifiziert Straßenverkehrsunter-nehmen anhand einer EU -weit einheitlichen Formel in Risikogruppen (graue, grüne, gelbe und rote Gruppe). Die Einstufung dient als Instrument einer modernen und effi-zienten Kontro llstrategie: Unternehmen mit relevanten Verstößen (rote Gruppe) wer- den häufiger und intensiver kontrolliert, während rechtstreue Unternehmen seltener überprüft werden. Artikel 2: Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung Die FZV wird im Hinblick auf die Bereitstellung von Daten für die Zentralstelle für Sank-tionsdurchsetzung angepasst. Zudem erfolgen technische Anpassungen bei Gebüh-renregelungen und Verfahrensabläufen im Zulassungsverfahren. Artikel 3: Inkrafttreten Die verschiedenen Artikel und Regelungen der Verordnung treten gestaffelt in Kraft. Die genauen Zeitpunkte des Inkrafttretens sind der jeweiligen Artikel -Regelung zu ent- nehmen. Die Änderungen haben folgende Auswirkungen auf Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs . Risikoeinstufung und Kontrollen Alle Güterkraftverkehrsunternehmen werden künftig zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in ein Risikoeinstufungssystem eingeordnet. Die Einstu-fung erfolgt automatisiert auf Basis rechtskräftiger Verstöße sowie – neu und entlas- tend – auf Basis von Kontrollen ohne Beanstandung. Dies führt zu einer gezielteren Ressourcenplanung der Behörden: „High -Risk“ -Unternehmen rücken in den Fokus, während rechtstreue Betriebe entlastet werden. Datenhaltung in der VUDat Der Umfang der in der Verkehrsunternehmensdatei gespeicherten Daten wird erwei- tert. Dies betrifft insbesondere Informationen zu Verstößen, Sanktionen und Kontroll-verläufen, die für die Risikobewertung relevant sind. Die Daten werden zentral gespei-chert und können von berechtigt en Stellen abgerufen werden. Meldepflichten Es können zusätzliche Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden entste-hen, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugänderungen und betrieblichen Veränderungen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der geänderten VU-Dat -DV. Übergangsregelungen Bestehende nationale Erlaubnisse zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs bleiben bis zum Ablauf ihrer Befristung oder – falls unbefristet ausgestellt – bis zur allgemeinen Übergangsfrist am 27. Februar 2036 gültig.3 Empfohlene Maßnahmen Transportunternehmen sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen: 1. Überprüfung der Compliance -Strukturen zur Vermeidung von Verstößen, die sich auf die Risikoeinstufung auswirken 2. Sicherstellung der korrekten und vollständigen Datenmeldungen an die zustän-digen Behörden 3. Beobachtung der eigenen Risikoeinstufung über die öffentlich zugänglichen Teile der VUDat 4. 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Inzwischen liegen weitere internationale Einschätzungen zur Lage vor. Sowohl die UN -Handels - und Entwicklungsorganisation (UNCTAD) als auch der Weltspediteurverband FIATA haben aktuelle Analysen veröffentlicht, die die möglichen Auswirkungen der Sicherheitslage im Persischen Golf sowie die damit verbundenen rechtlichen und versicherungsrechtlichen Risiken für Spediteure näher beleuchten. Die UNCTAD weist in einer aktuellen Studie darauf hin, dass Störungen des Schiffs-verkehrs in der Straße von Hormus weitreichende Auswirkungen auf den Welthandel haben können. Die Passage zählt zu den strategisch wichtigsten maritimen Engpäs-sen der globalen Wirtschaft. Ein erheblicher Teil der internationalen Öl - und Gastrans- porte sowie bedeutende Containerverkehre zwi schen den Golfstaaten, Südasien und Europa passieren dieses Seegebiet. Vor diesem Hintergrund betont UNCTAD, dass bereits kurzfristige Einschränkungen des Schiffsverkehrs zu Umleitungen von Transporten, verlängerten Transitzeiten so- wie steigenden Frachtraten führen können. Darüber hinaus können erhöhte Sicher- heitsanforderungen und steigende Versicherungsprämien zusätzliche Kosten entlang der gesamten Lieferkette verursachen. Erfahrungen aus anderen Krisenregionen – etwa im Roten Meer – haben gezeigt, dass Stö rungen in strategischen Seewegen in- nerhalb kurzer Zeit spürbare Auswi rkungen auf globale Transportnetzwerke entfalten können. 1 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -037.pdf 2 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -038.pdf2 Parallel dazu hat die FIATA eine rechtliche und versicherungsrechtliche Handreichung veröffentlicht, die sich mit den vertraglichen und versicherungsbezogenen Fragestel- lungen befasst, die sich aus der aktuellen Sicherheitslage ergeben können. Das Papier wurde vom FIATA Advisory Body on Legal Matters erarbeitet und richtet sich insbe- sondere an Speditionsunternehmen, die internationale Transporte organisieren oder als vertraglicher Frachtführer auftreten. Die FIATA -Analyse weist darauf hin, dass geopolitische Spannungen in der Region bereits jetzt zu Veränderungen von Transportwegen, Fahrplänen und Transitzeiten führen können. Neben möglichen Störungen des Schiffsverkehrs im Persischen Golf können auch Einschränkungen regionaler Lufträume Auswirkungen auf internationale Luftfrachtverbindungen haben. Aus rechtlicher Sicht hebt FIATA hervor, dass sich für Spediteure insbesondere Fra-gen im Zusammenhang mit vertraglichen Rechten der Frachtführer, der Weitergabe zusätzlicher Kosten sowie der Anwendung von Force -Majeure -Klauseln stellen kön- nen. In vielen Transportverträgen verfügen Frachtführer über das Recht, Transporte umzuleiten, Fahrten auszusetzen oder Transportverträge unter bestimmten Voraus-setzungen anzupassen. Für Spediteure stellt sich in diesem Zusammenhang insbe-sonder e die Frage, in welchem Umfan g zusätzliche Kosten – etwa Kriegsrisikozu- schläge oder Um leitungs kosten – gegenüber Auftraggebern weitergegeben werden können. Darüber hinaus weist FIATA darauf hin, dass die rechtliche Bewertung wesentlich da-von abhängen kann, in welcher Rolle ein Spediteur tätig wird . Die Situation kann sich deutlich unterscheiden, je nachdem ob ein Unternehmen als vertraglicher Frachtführer – etwa im Rahmen eines Fixkostenspeditionsgeschäfts – oder als Agent im Namen seines Auftraggebers handelt. Ein weiterer Schwerpunkt de s FIATA -Leitf adens betrifft mögliche Versicherungslücken im Zusammenhang mit Konflikt - und Kriegsrisiken . Standardmäßige Warentransport- versicherungen decken entsprechende Risiken häufig nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Auch Schäden infolge von Transportverzögerungen sind regelmäßig nicht versi-chert. Spediteuren wird daher empfohlen, bestehende Versicheru ngspolicen zu über- prüfen und gegebenenfalls zusätzlichen Versicherungsschutz zu prüfen. Schließlich weist FIATA auch auf mögliche operative Risiken hin, die sich im Zuge geopolitischer Krisen verstärken können. Hierzu zählen insbesondere Fragen im Zu-sammenhang mit blockierter oder aufgegebener Ladung, steigenden Demurrage - und Detentionkosten sowie die Durchsetzung von Pfandrechten an Gütern. Die aktuellen Veröffentlichungen von UNCTAD und FIATA ergänzen damit die bereits in unseren Rundschreiben dargestellten operativen und vertragsrechtlichen Fragestel-lungen und liefern eine weitergehende internationale Einordnung der möglichen Aus-wirkungen auf den Welthandel und die globale Logistik. Vor dem Hintergrund der weiterhin dynamischen Lage empfiehlt FIATA den Mitglieds-unternehmen, ihre bestehenden Verträge, Versicherungen und internen Prozesse zu überprüfen und Auftraggeber frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf laufende Transporte zu inf ormieren.3 Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Veröffentlichungen: ▪ UNCTAD – Strait of Hormuz Disruptions: Implications for Global Trade and Development 3 ▪ FIATA – Middle East Security Situation – Contractual and Insurance Consider- ations for Freight Forwarders 4 Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 3 https://unctad.org/system/files/official -document/osgttinf2026d1_en.pdf 4 https://fiata.cdn.prismic.io/fiata/abEpCFxvIZEnjjzG_20260309_FIATAABLMcommunication_MiddleEastSecuritySitua-tion_v2.pdf [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 4/20 26 Hamb urg, den 12 . März 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Nahostkonflikt: Update zu möglichen Auswirkungen auf internationale Trans-port - und Lieferketten Sehr geehrte Damen und Herren, über die Auswirkungen der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten auf die internationalen Transportmärkte haben wir Sie bereits mit den Rundschreiben SP 037/2026 1 sowie SP 038/2026 2 informiert. Dabei standen insbesondere die zuneh- menden Frachtzuschläge im Seeverkehr , mögliche Umleitungen von Transporten so- wie die Auswirkungen auf See - und Luftfrachtverbindungen in der Region im Mittel- punkt. Inzwischen liegen weitere internationale Einschätzungen zur Lage vor. Sowohl die UN -Handels - und Entwicklungsorganisation (UNCTAD) als auch der Weltspediteurverband FIATA haben aktuelle Analysen veröffentlicht, die die möglichen Auswirkungen der Sicherheitslage im Persischen Golf sowie die damit verbundenen rechtlichen und versicherungsrechtlichen Risiken für Spediteure näher beleuchten. Die UNCTAD weist in einer aktuellen Studie darauf hin, dass Störungen des Schiffs-verkehrs in der Straße von Hormus weitreichende Auswirkungen auf den Welthandel haben können. Die Passage zählt zu den strategisch wichtigsten maritimen Engpäs-sen der globalen Wirtschaft. Ein erheblicher Teil der internationalen Öl - und Gastrans- porte sowie bedeutende Containerverkehre zwi schen den Golfstaaten, Südasien und Europa passieren dieses Seegebiet. Vor diesem Hintergrund betont UNCTAD, dass bereits kurzfristige Einschränkungen des Schiffsverkehrs zu Umleitungen von Transporten, verlängerten Transitzeiten so- wie steigenden Frachtraten führen können. Darüber hinaus können erhöhte Sicher- heitsanforderungen und steigende Versicherungsprämien zusätzliche Kosten entlang der gesamten Lieferkette verursachen. Erfahrungen aus anderen Krisenregionen – etwa im Roten Meer – haben gezeigt, dass Stö rungen in strategischen Seewegen in- nerhalb kurzer Zeit spürbare Auswi rkungen auf globale Transportnetzwerke entfalten können. 1 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -037.pdf 2 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -038.pdf2 Parallel dazu hat die FIATA eine rechtliche und versicherungsrechtliche Handreichung veröffentlicht, die sich mit den vertraglichen und versicherungsbezogenen Fragestel- lungen befasst, die sich aus der aktuellen Sicherheitslage ergeben können. Das Papier wurde vom FIATA Advisory Body on Legal Matters erarbeitet und richtet sich insbe- sondere an Speditionsunternehmen, die internationale Transporte organisieren oder als vertraglicher Frachtführer auftreten. Die FIATA -Analyse weist darauf hin, dass geopolitische Spannungen in der Region bereits jetzt zu Veränderungen von Transportwegen, Fahrplänen und Transitzeiten führen können. Neben möglichen Störungen des Schiffsverkehrs im Persischen Golf können auch Einschränkungen regionaler Lufträume Auswirkungen auf internationale Luftfrachtverbindungen haben. Aus rechtlicher Sicht hebt FIATA hervor, dass sich für Spediteure insbesondere Fra-gen im Zusammenhang mit vertraglichen Rechten der Frachtführer, der Weitergabe zusätzlicher Kosten sowie der Anwendung von Force -Majeure -Klauseln stellen kön- nen. In vielen Transportverträgen verfügen Frachtführer über das Recht, Transporte umzuleiten, Fahrten auszusetzen oder Transportverträge unter bestimmten Voraus-setzungen anzupassen. Für Spediteure stellt sich in diesem Zusammenhang insbe-sonder e die Frage, in welchem Umfan g zusätzliche Kosten – etwa Kriegsrisikozu- schläge oder Um leitungs kosten – gegenüber Auftraggebern weitergegeben werden können. Darüber hinaus weist FIATA darauf hin, dass die rechtliche Bewertung wesentlich da-von abhängen kann, in welcher Rolle ein Spediteur tätig wird . Die Situation kann sich deutlich unterscheiden, je nachdem ob ein Unternehmen als vertraglicher Frachtführer – etwa im Rahmen eines Fixkostenspeditionsgeschäfts – oder als Agent im Namen seines Auftraggebers handelt. Ein weiterer Schwerpunkt de s FIATA -Leitf adens betrifft mögliche Versicherungslücken im Zusammenhang mit Konflikt - und Kriegsrisiken . Standardmäßige Warentransport- versicherungen decken entsprechende Risiken häufig nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Auch Schäden infolge von Transportverzögerungen sind regelmäßig nicht versi-chert. Spediteuren wird daher empfohlen, bestehende Versicheru ngspolicen zu über- prüfen und gegebenenfalls zusätzlichen Versicherungsschutz zu prüfen. Schließlich weist FIATA auch auf mögliche operative Risiken hin, die sich im Zuge geopolitischer Krisen verstärken können. Hierzu zählen insbesondere Fragen im Zu-sammenhang mit blockierter oder aufgegebener Ladung, steigenden Demurrage - und Detentionkosten sowie die Durchsetzung von Pfandrechten an Gütern. Die aktuellen Veröffentlichungen von UNCTAD und FIATA ergänzen damit die bereits in unseren Rundschreiben dargestellten operativen und vertragsrechtlichen Fragestel-lungen und liefern eine weitergehende internationale Einordnung der möglichen Aus-wirkungen auf den Welthandel und die globale Logistik. Vor dem Hintergrund der weiterhin dynamischen Lage empfiehlt FIATA den Mitglieds-unternehmen, ihre bestehenden Verträge, Versicherungen und internen Prozesse zu überprüfen und Auftraggeber frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf laufende Transporte zu inf ormieren.3 Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Veröffentlichungen: ▪ UNCTAD – Strait of Hormuz Disruptions: Implications for Global Trade and Development 3 ▪ FIATA – Middle East Security Situation – Contractual and Insurance Consider- ations for Freight Forwarders 4 Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 3 https://unctad.org/system/files/official -document/osgttinf2026d1_en.pdf 4 https://fiata.cdn.prismic.io/fiata/abEpCFxvIZEnjjzG_20260309_FIATAABLMcommunication_MiddleEastSecuritySitua-tion_v2.pdf [15] => 44 [individuell6] => 44 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 44/2026 ))
SP44/2026

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Terminkalender

Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 23. März VHSp-Geschäftsstelle
Vorstandssitzung 25. März VHSp-Geschäftsstelle
Mitgliederversammlung 20. April Hotel Hafen Hamburg
DSLV-Kommission Berufliche Bildung 07. Mai DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sommerfest 03. September Anglo-German Club
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik 07. September Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr 08. Oktober VHSp-Geschäftsstelle
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 04. Dezember Anglo-German Club
Ausbildungsmesse Just in time 20. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
23 Mär
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 14:30 Uhr
25 Mär
Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
20 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14:30 Uhr
07 Mai
DSLV-Kommission Berufliche Bildung Versammlung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik 10.30 Uhr
30 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
03 Sep
Sommerfest Versammlung Anglo-German Club 16:00 Uhr
07 Sep
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik Fachausschusssitzung Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG 15:00 Uhr
08 Okt
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 15:00 Uhr
04 Dez
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr
20 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr

Beschreibung

Die Mitglieder des Fachausschusses Seehafenspedition kommen zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2026 zusammen.

Datum / Uhrzeit

23.03.2026
14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

25.03.2026
14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

20.04.2026
14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.05.2026
10.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik Friedrichstraße 155
10117 Berlin

Datum / Uhrzeit

30.06.2026
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Brekelbaumspark
22537 Hamburg

Datum / Uhrzeit

03.09.2026
16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.09.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG Wilhelm-Iwan-Ring 11
21035 Hamburg

Datum / Uhrzeit

08.10.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Am heutigen Tage findet die letzte Sitzung des Fachausschusses Seehafenspeditionin diesem Jahr statt.

Datum / Uhrzeit

04.12.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Beschreibung

Zum 10. Mal organisieren die Agentur für Arbeit und der VHSp die eigene Ausbildungsmesse "Just in time". Es werden 200 bis 300 Jugendliche aus den Abschlussjahrgängen 2027 erwartet, die explizit einen Ausbildungsplatz in der Logistikbranche suchen.

Datum / Uhrzeit

20.01.2027
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg