Array( [0] => Array ( [0] => 21392 [id] => 21392 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_696f8b221d002 [upload] => upload_696f8b221d002 [4] => ar-2026-007c.pdf [original] => ar-2026-007c.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-007c.pdf [title] => ar-2026-007c.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-01-20 14:03:14 [date] => 2026-01-20 14:03:14 [9] => [intranet] => [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => Anlage zu AR 007/2026C [individuell3] => Anlage zu AR 007/2026C [13] => AR 7C/2026 [individuell4] => AR 7/2026 [14] => TEILQUALIFIKATIONEN SICHERN FACHKRÄFTE FÜR UNTERNEHMEN Der Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen und Branchen eine Herausforderung. Dem Insti -tut der deutschen Wirtschaft zufolge konnten 2023 branchenübergreifend 570.000 Stellen nicht besetzt werden. Teilqualifikationen bieten eine Möglichkeit gegenzusteuern und Fachkräfte durch Nachqualifi -zierung zu sichern.DURCH NACHQUALIFIZIERUNG FACHKRÄFTE GEWINNENWAS SIND TEILQUALIFIKATIONEN? Teilqualifikationen, kurz TQ, bieten Menschen ab 25 Jahren die Chance, einen Beruf in Theorie und Praxis schrittweise zu erlernen und am Ende einen Berufsabschluss zu erlangen. Sie sind kürzere Bil -dungseinheiten von im Schnitt vier bis sechs Mo -naten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden.Nach erfolgreichem Absolvieren aller je nach be -ruflichen Vorkenntnissen und Erfahrungen erfor -derlichen TQ besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich zur Abschlussprüfung des Berufs bei der zuständigen Kammer anzumelden (sog. Externenprüfung) und so nachträglich den Berufs -abschluss zu erwerben.Weitere Einzelheiten über TQ und die Vorteile für Betriebe sowie Teilnehmende finden Sie unter www.chance-tq.de . E-Mail: tq@dihk.dehttps://teilqualifikation.dihk.de/dehttps://www.linkedin.com/company/chancen-nutzen-mit-teilqualifikationen-richtung-berufsabschluss/ÜBER DAS PROJEKT CHANCEN NUTZEN! Seit Oktober 2017 unterstützt die DIHK Service GmbH mit dem Projekt Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikati -onen Richtung Berufsabschluss die IHKs bei der Um -setzung eines bundeseinheitlichen TQ-Angebots. Als Koordinierungsstelle leistet es Beratung und Beglei -tung und entwickelt das IHK-Angebot zu TQ weiter. In der zweiten Förderphase mit neuen Zielen kooperiert Chancen Nutzen ! mit weiteren , ebenfalls vom BMBF S F J geförderten , TQ - Projekten .TEILQUALIFIKATIONEN BIETEN VERSCHIEDE-NE WEGE DER FACHKRÄFTESICHERUNG In vielen Betrieben arbeiten Menschen, die un- oder angelernt sind, keinen Berufsabschluss haben oder deren Berufsabschluss nicht den Anforderungen des heutigen Arbeitsalltags entspricht. Oftmals handelt es sich dabei um langjährige Mitarbeitende. TQ bieten in dieser Situation eine Win-win-Lösung: Unternehmen können ihre Mitarbeitenden im Betrieb halten und be - schäftigungsbegleitend nachqualifizieren.Ebenso können Unternehmen neue Mitarbeitende einstellen und diese durch Teilqualifikationen wäh - rend der Beschäftigung nachqualifizieren.FÜR WELCHE UNTERNEHMEN KOMMEN TEIL -QUALIFIKATIONEN IN FRAGE? Teilqualifikationen sind für alle Betriebe aller Größen - klassen geeignet, insbesondere für Unternehmen,• die einen Transformationsprozess durchlaufen und veränderte Anforderungen an die Qualifikation ih - rer Mitarbeitenden haben,• die vom Fachkräftemangel betroffen sind,• bei denen sich zu wenige Ausbildungsinteressierte bewerben,• die ein Alleinstellungsmerkmal für die Rekrutierung bieten möchten, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben oder• die Beschäftigte durch Qualifizierungsmaßnahmen im Unternehmen halten wollen, statt sie abzubauen.WER FINANZIERT TEILQUALIFIZIERUNGEN?Die Bundesagentur für Arbeit fördert Teilqualifizie - rungen als abschlussorientierte Weiterbildungen: Sie übernimmt die Lehrgangskosten und zahlt einen Ar - beitsentgeltzuschuss von bis zu 100 Prozent. Dadurch können die Betriebe ihre Mitarbeitenden ohne allzu große finanzielle Einbußen weiterbeschäftigen. FÜR WELCHE MITARBEITENDE SIND TEILQUALIFIKATIONEN INTERESSANT?• Erwachsene über 25 Jahre• Beschäftigte oder Arbeitssuchende ohne Berufsabschluss• Menschen mit auf dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) gefragten Qualifikationen• Angelernte Mitarbeitende, die fit für die Zu - kunft im Betrieb werden sollen• Menschen mit nicht anerkannten oder nicht anerkennbaren ausländischen Abschlüssen• Geflüchtete Personen ohne Qualifikations - nachweiseFÜR WELCHE BERUFE GIBT ES TEILQUALIFIKATIONEN? Von A wie AnlagenmechanikerIn bis Z wie ZerspanungsmechanikerIn: Für zahlreiche Berufe gibt es bundeseinheitliche TQ. Er - fahren Sie auf www.chance-tq.de, ob Ihr Wunschberuf dabei ist, oder kontaktieren Sie Ihre regionale Industrie- und Handelskam - mer (IHK). WIE LÄUFT EINE TEILQUALIFIZIERUNG AB?Eine Teilqualifizierung setzt sich aus einer oder mehreren einzelnen TQ zusammen. Die TQ decken alle Inhalte eines Ausbildungsbe - rufs ab. Eine TQ ist auf durchschnittlich vier bis sechs Monate angelegt. Ihr Theorieanteil beträgt ca. zwei Drittel und wird durch einen Bildungsträger vermittelt. Der Praxisanteil umfasst mindestens ein Drittel und erfolgt im Betrieb. SIE MÖCHTEN ALS UNTERNEHMEN TEILQUALIFIKATIONEN ANBIETEN? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK auf ( www.ihk.de ). Die IHKs sind mit den regiona - len Arbeitsagenturen vernetzt und arbeiten mit zahlreichen Bildungsträgern zusammen. Zu den Fördermöglichkeiten berät Sie Ihre re - gionale Agentur für Arbeit beziehungsweise deren Arbeitgeberservice.WAS IST DIE AUFGABE DES BETRIEBS?Als Betrieb begleiten Sie Ihre Mitarbeitenden in der Praxiszeit und stellen sie für die Quali - fizierung frei.DIE ROLLE DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN Die IHKs informieren Betriebe über Qualifizie - rungsmöglichkeiten und stimmen konkrete Teilqualifizierungsmaßnahmen mit Bildungs - dienstleistern und Betrieben ab. Nach jeder Teilqualifikation kann die IHK eine Kompe - tenzfeststellung durchführen, die die erlern - ten Kenntnisse schriftlich, praktisch und/oder mündlich abfragt und dokumentiert. Bei der IHK findet zudem die Abschlussprüfung statt. DURCH NACHQUALIFIZIERUNG FACHKRÄFTE GEWINNEN [individuell5] => TEILQUALIFIKATIONEN SICHERN FACHKRÄFTE FÜR UNTERNEHMEN Der Fachkräftemangel ist für viele Unternehmen und Branchen eine Herausforderung. Dem Insti -tut der deutschen Wirtschaft zufolge konnten 2023 branchenübergreifend 570.000 Stellen nicht besetzt werden. Teilqualifikationen bieten eine Möglichkeit gegenzusteuern und Fachkräfte durch Nachqualifi -zierung zu sichern.DURCH NACHQUALIFIZIERUNG FACHKRÄFTE GEWINNENWAS SIND TEILQUALIFIKATIONEN? Teilqualifikationen, kurz TQ, bieten Menschen ab 25 Jahren die Chance, einen Beruf in Theorie und Praxis schrittweise zu erlernen und am Ende einen Berufsabschluss zu erlangen. Sie sind kürzere Bil -dungseinheiten von im Schnitt vier bis sechs Mo -naten, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden.Nach erfolgreichem Absolvieren aller je nach be -ruflichen Vorkenntnissen und Erfahrungen erfor -derlichen TQ besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich zur Abschlussprüfung des Berufs bei der zuständigen Kammer anzumelden (sog. Externenprüfung) und so nachträglich den Berufs -abschluss zu erwerben.Weitere Einzelheiten über TQ und die Vorteile für Betriebe sowie Teilnehmende finden Sie unter www.chance-tq.de . E-Mail: tq@dihk.dehttps://teilqualifikation.dihk.de/dehttps://www.linkedin.com/company/chancen-nutzen-mit-teilqualifikationen-richtung-berufsabschluss/ÜBER DAS PROJEKT CHANCEN NUTZEN! Seit Oktober 2017 unterstützt die DIHK Service GmbH mit dem Projekt Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikati -onen Richtung Berufsabschluss die IHKs bei der Um -setzung eines bundeseinheitlichen TQ-Angebots. Als Koordinierungsstelle leistet es Beratung und Beglei -tung und entwickelt das IHK-Angebot zu TQ weiter. In der zweiten Förderphase mit neuen Zielen kooperiert Chancen Nutzen ! mit weiteren , ebenfalls vom BMBF S F J geförderten , TQ - Projekten .TEILQUALIFIKATIONEN BIETEN VERSCHIEDE-NE WEGE DER FACHKRÄFTESICHERUNG In vielen Betrieben arbeiten Menschen, die un- oder angelernt sind, keinen Berufsabschluss haben oder deren Berufsabschluss nicht den Anforderungen des heutigen Arbeitsalltags entspricht. Oftmals handelt es sich dabei um langjährige Mitarbeitende. TQ bieten in dieser Situation eine Win-win-Lösung: Unternehmen können ihre Mitarbeitenden im Betrieb halten und be - schäftigungsbegleitend nachqualifizieren.Ebenso können Unternehmen neue Mitarbeitende einstellen und diese durch Teilqualifikationen wäh - rend der Beschäftigung nachqualifizieren.FÜR WELCHE UNTERNEHMEN KOMMEN TEIL -QUALIFIKATIONEN IN FRAGE? Teilqualifikationen sind für alle Betriebe aller Größen - klassen geeignet, insbesondere für Unternehmen,• die einen Transformationsprozess durchlaufen und veränderte Anforderungen an die Qualifikation ih - rer Mitarbeitenden haben,• die vom Fachkräftemangel betroffen sind,• bei denen sich zu wenige Ausbildungsinteressierte bewerben,• die ein Alleinstellungsmerkmal für die Rekrutierung bieten möchten, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben oder• die Beschäftigte durch Qualifizierungsmaßnahmen im Unternehmen halten wollen, statt sie abzubauen.WER FINANZIERT TEILQUALIFIZIERUNGEN?Die Bundesagentur für Arbeit fördert Teilqualifizie - rungen als abschlussorientierte Weiterbildungen: Sie übernimmt die Lehrgangskosten und zahlt einen Ar - beitsentgeltzuschuss von bis zu 100 Prozent. Dadurch können die Betriebe ihre Mitarbeitenden ohne allzu große finanzielle Einbußen weiterbeschäftigen. FÜR WELCHE MITARBEITENDE SIND TEILQUALIFIKATIONEN INTERESSANT?• Erwachsene über 25 Jahre• Beschäftigte oder Arbeitssuchende ohne Berufsabschluss• Menschen mit auf dem Arbeitsmarkt nicht (mehr) gefragten Qualifikationen• Angelernte Mitarbeitende, die fit für die Zu - kunft im Betrieb werden sollen• Menschen mit nicht anerkannten oder nicht anerkennbaren ausländischen Abschlüssen• Geflüchtete Personen ohne Qualifikations - nachweiseFÜR WELCHE BERUFE GIBT ES TEILQUALIFIKATIONEN? Von A wie AnlagenmechanikerIn bis Z wie ZerspanungsmechanikerIn: Für zahlreiche Berufe gibt es bundeseinheitliche TQ. Er - fahren Sie auf www.chance-tq.de, ob Ihr Wunschberuf dabei ist, oder kontaktieren Sie Ihre regionale Industrie- und Handelskam - mer (IHK). WIE LÄUFT EINE TEILQUALIFIZIERUNG AB?Eine Teilqualifizierung setzt sich aus einer oder mehreren einzelnen TQ zusammen. Die TQ decken alle Inhalte eines Ausbildungsbe - rufs ab. Eine TQ ist auf durchschnittlich vier bis sechs Monate angelegt. Ihr Theorieanteil beträgt ca. zwei Drittel und wird durch einen Bildungsträger vermittelt. Der Praxisanteil umfasst mindestens ein Drittel und erfolgt im Betrieb. SIE MÖCHTEN ALS UNTERNEHMEN TEILQUALIFIKATIONEN ANBIETEN? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK auf ( www.ihk.de ). Die IHKs sind mit den regiona - len Arbeitsagenturen vernetzt und arbeiten mit zahlreichen Bildungsträgern zusammen. Zu den Fördermöglichkeiten berät Sie Ihre re - gionale Agentur für Arbeit beziehungsweise deren Arbeitgeberservice.WAS IST DIE AUFGABE DES BETRIEBS?Als Betrieb begleiten Sie Ihre Mitarbeitenden in der Praxiszeit und stellen sie für die Quali - fizierung frei.DIE ROLLE DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN Die IHKs informieren Betriebe über Qualifizie - rungsmöglichkeiten und stimmen konkrete Teilqualifizierungsmaßnahmen mit Bildungs - dienstleistern und Betrieben ab. Nach jeder Teilqualifikation kann die IHK eine Kompe - tenzfeststellung durchführen, die die erlern - ten Kenntnisse schriftlich, praktisch und/oder mündlich abfragt und dokumentiert. Bei der IHK findet zudem die Abschlussprüfung statt. DURCH NACHQUALIFIZIERUNG FACHKRÄFTE GEWINNEN [15] => [individuell6] => [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 7/2026 ) [1] => Array ( [0] => 21391 [id] => 21391 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_696f8b22082e7 [upload] => upload_696f8b22082e7 [4] => ar-2026-007b.pdf [original] => ar-2026-007b.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-007b.pdf [title] => ar-2026-007b.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-01-20 14:03:14 [date] => 2026-01-20 14:03:14 [9] => [intranet] => [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => Anlage zu AR 007/2026B [individuell3] => Anlage zu AR 007/2026B [13] => AR 7B/2026 [individuell4] => AR 7/2026 [14] => Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 1 von 20 03. Dez. 2025 Teilquali fikationen für den Beruf Fachlagerist/in A Präambel Allgemeines Was versteht man unter Teilqualifikationen? In den Projekten BIBB -TQ, „Chancen nutzen!“ und ETAPP werden unter Teilqualifikationen (TQs) abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur verstanden, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstellen. Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Zielgruppe Als Instrument der Nachqualifizierung richten sich TQs an Menschen in einem Alter von über 25 Jahren, die zwar bereits über berufsbezogene Kompetenzen, jedoch zumeist nicht über einen verwertbaren Berufsabschluss verfügen. TQs bieten die Möglichkeit, indiv iduell identifizierte Lücken in Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten an - und ungelernter Erwachsener durch Inhalte eines Ausbildungsberufes zielgerichtet zu schließen. Auf diesem Wege eröffnen sie auch die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines Beruf sabschlusses. TQs können durch begleitende Unterstützungsangebote wie z. B. Sprachförderung oder Verbesserung digitaler Kompetenzen ergänzt werden. So entsteht ein individuelles Qualifizierungsangebot. TQs können zudem für die Qualifizierung in Bereichen, die von Transformationsprozessen besonders betroffen sind, zunehmend Bedeutung erhalten. Entwicklung standardisierter TQs Ableitung aus Ordnungsmitteln Die Verteilung der in den Ordnungsmitteln (Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan) festgelegten Inhalte eines Ausbildungsberufs auf mehrere TQs stellt das Kernstück ihrer Erarbeitung dar. Die Verteilung ist so vorzunehmen, dass die Gesamtheit der TQs zu die sem Beruf diese Inhalte vollständig abbildet. Die TQs sollen gleichermaßen bildungspolitisch sinnvolle, arbeitsmarktpolitisch erfolgversprechende und mit Blick auf die Bildungsträger praxistaugliche Einheiten darstellen und zielgruppenunabhängig entwickelt werden. Die Inhalte der Standardberufsbildpositionen der Ausbildungsordnungen (siehe Anhang 1) sowie der Wirtschaft - und Sozialkunde werden integrativ mit den berufsbildgebenden Inhalten vermittelt. Sie müssen bei der Ableitung der TQs nicht als gesonderte, eigenständige Lerninhalte berücksichtigt werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 2 von 20 Kompetenzbereiche Die Ableitung der Inhalte soll in jeder TQ am Modell der vollständigen Handlung orientiert sein und nach Möglichkeit alle Kompetenzbereiche des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (Fach - und personale Kompetenz) abdecken. Zeitlicher Umfang und Anzahl der TQs In Anlehnung an die reguläre Ausbildungszeit liegt für die Anzahl der TQs pro Berufsbild folgender Vorschlag vor: fünf TQs bei zweijährigen Berufen, sechs TQs bei dreijährigen Berufen und sieben TQs bei dreieinhalbjährigen Berufen. Strukturmodelle Besteht ein Beruf aus Fachrichtungen oder Schwerpunkten, müssen diese in den TQs zu diesem Beruf nicht allesamt abgebildet werden, jedoch ist die jeweilige Anschlussfähigkeit der TQs mit der ausgewählten Fachrichtung oder dem ausgewählten Schwerpunkt an di e übrigen Fachrichtungen oder Schwerpunkte sicherzustellen. Dies gilt analog für Berufe aus einer Berufsgruppe . Entsprechend ist die Anschlussfähigkeit bei dreijährige n Berufe n, die auf einem zweijährigen Beruf aufbauen , ebenso zu gewährleisten . Das heißt, die TQs sollten so konzipiert werden, dass sie in keinem Widerspruch zu späteren TQs zu anderen Fachrichtungen und Schwerpunkten desselben Berufs bzw. zu den anderen Ausbildungsberufen derselben Berufsgruppe stehen. Dagegen sind die Wahlqualif ikationen zu einem Beruf im Konzept durch alternative TQs vollständig abzubilden. Wenn Wahlqualifikationen eine Vertiefung d er grundständigen Lerninhalte darstellen, können diese integrativ vermittelt werden. Die Anzahl der von den Teilnehmenden auszuwählenden Wahlqualifikationen entspricht der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Anzahl. Wenn die Ausbildungsordnung des Berufs eine gestreckte Abschlussprüfung bzw. eine gestreckte Gesellenprüfung beinhaltet, ist diese Zweiteilung bei der Entwicklung der TQs ausnahmslos zu beachten. Breite Akzeptanz und Anwendbarkeit Um eine breite Akzeptanz und Anwendbarkeit der in TQs erlernten Inhalte zu gewährleisten, ist bei ihrer Entwicklung eine Konzentration auf den Bedarf eines einzelnen Unternehmens, auf eine einzelne Arbeitsstation oder nur auf fachliche Inhalte zu vermeiden . Dennoch soll die Anbindung an typische betriebliche Arbeitsprozesse im Beruf gewährleistet sein. Daher soll eine Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern mit unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven in den Entwicklungsprozess vorgesehen werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 3 von 20 Bildungsträgerübergreifende Anschlussfähigkeit TQs, die nach dieser standardisierten Vorlage entwickelt wurden und bildungsträgerübergreifend eingesetzt werden, ermöglichen den Teilnehmenden die Fortsetzung der Qualifizierung auch bei Wechsel des Bildungsanbieters, beispielsweise aufgrund eines Wohnort wechsels. Darstellung Für jede TQ sollen neben dem Titel die betrieblichen Einsatzbereiche, übergreifende Inhalte und die zugehörigen Arbeits - und Geschäftsprozesse (und die abgedeckten Kompetenzbereiche) genannt werden. Um eine schnelle Orientierung über die Inhalte der TQs zu erhalten, ist für diese eine tabellarische Darstellung der TQs sinnvoll. Die Berufsbildpositionen und die Lernfelder sollen als Volltext und mit der Nummerierung aus den Ordnungsmitteln wiedergegeben werden. Dies ist eine wichtige Unterstützungsleistung f ür den Abgleich der TQ -Inhalte mit der Ausbildungsordnung durch die zuständigen Stellen. Es sollen auch Empfehlungen zur Reihenfolge der TQs mit entsprechenden Begründungen aufgenommen werden. Auf eine Darstellung der Dauer in Stunden oder Minuten wird verzichtet. Stattdessen wird festgelegt, dass die in Wochen angegebene Dauer für eine Teilnahme in Vollzeit gilt. Hinweise zur Umsetzung standardisierter TQs in der Praxis Individuelle Beratung Am Beginn einer Entscheidung für eine Qualifizierung durch TQs steht immer eine Beratung, in dem die Eignung für diesen Qualifizierungsweg, für den Beruf und für die einzelnen TQs zu diesem Beruf ermittelt wird. Wenn eine Qualifizierung über TQs der geeign etste Weg ist, dann steht am Anfang eine Analyse, zu welchen Teilen die berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf bereits vorhanden ist und welche Teile zu ergänzen wären. Belege über nachweisbare Kompetenzen sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die Reihenfolge der TQ -Teilnahmen ist hierbei zu betrachten. Es kann auch eine Analyse von einer anderen als der beratenden Stelle zugrunde gelegt werden. Praxisanteil Da sich die Nachqualifizierung über TQs an einer betrieblichen Ausbildung orientiert, ist ein hinreichender Anteil der Lernzeit in der Praxis sicherzustellen. Die Dauer der betrieblichen Qualifizierungsphase beträgt in der Regel ein Drittel der TQ -Dauer. D ie Praktikumsdauer kann durch eine geeignete fachpraktische Unterweisung auf ein Viertel der Dauer reduziert werden. Kompetenzfeststellungen Die Teilnahme an einer TQ wird stets durch eine Kompetenzfeststellung abgeschlossen und ist durch ein Zertifikat zu bescheinigen. Die Kompetenzfeststellung kann sowohl bei der für den Referenzberuf Zuständigen Stelle als auch beim Bildungsträger durchgefüh rt werden. Die zugrunde gelegten Qualitätskriterien sollen sich an den „Zentralen Festlegungen zur Durchführung der individuellen Kompetenzfeststellungen“ der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Qualitätsstandards der Zuständigen Stellen orientieren. Es ist der Hundertpunktenotenschlüssel zu verwenden (siehe Anhang 2).Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 4 von 20 Zulassung zur Abschlussprüfung Die bei Bildungsträgern und in Unternehmen absolvierten TQs können bei der Zulassung Externer zur Abschlussprüfung ein Teil des Nachweises der beruflichen Handlungsfähigkeit sein. Die Zulassungsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des BBiG s tets im jeweiligen Einzelfall. Dabei ergänzt das individuelle Qualifikationsprofil der Antragstellerin oder des Antragstellers die dokumentierten Inhalte der TQs. Es ist hierbei formal unerheblich, ob TQs durch eine Kompetenzfeststellung bei der für den Re ferenzberuf Zuständigen Stelle oder bei einem Bildungsträger abgeschlossen werden. Diese TQ wurde von den Projekten „ETAPP – Teilqualifikation als Mittel zur Fachkräftesicherung und Transformationsbegleitung “, „Chancen Nutzen! “ und Experten entwickelt. Die Vorlage hierzu wurde 2022 von drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekten entwickelt: „BIBB -TQ“ (Bundesinstitut für Berufsbildung), „Chancen nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“ (DIHK mit DIHK Service GmbH) und „ETAPP – mit Teilqu alifizierung zum Berufsabschluss“ (BDA mit Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft unter Federführung des Bildungswerks der Baden -Württembergischen Wirtschaft). Die vorliegende TQ - Ableitung ist zwischen den Industrie - und Handelskammern und den Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft abgestimmt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wurde mit einer Beratungsleistung eingebunden .Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 5 von 20 B Übersichtsdarstellung der TQ -Struktur Ausbildungsberuf Fachlagerist/in gemäß dem Ausbildungsrahmenplan „VO für die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist und Fachkraft für Lagerlogistik “ vom 26.07.2004 sowie dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004) TQs im Überblick TQ 1: Wareneingang 14 - 21 Wochen TQ 2: Lagerung 14 - 21 Wochen TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle 14 - 21 Wochen TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle 14 - 21 Wochen TQ 5: Versand 14 - 21 Wochen 70 - 105 Wochen Die festgelegte Dauer gilt bei einer Teilnahme in Vollzeit. Hinweis: Die Vermittlung von Standardberufsbildpositionen und Wirtschafts - und Sozialkunde erfolgt in den jeweiligen TQs integrativ. Mit Sternchen gekennzeichnet *: Einige Inhalte werden wiederholt und i m Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten vermittelt.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 6 von 20 C Die einzelnen TQs im Detail TQ 1: Wareneingang Voraussetzungen keine Dauer 14 – 21 Wochen , davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Wareneingang und Warenannahme - Entladung und Kontrolle der Lieferung Die Teilnehmenden kennen die Abläufe im Wareneingang und bei der Warenannahme, einschließlich der Zoll - und Gefahrgutvorschriften sowie der betrieblichen Vorgaben. Sie setzen Arbeitsaufträge um und nutzen dafür geeignete Informationssysteme. Sie prüfen Beg leitpapiere, kontrollieren die Ware auf Schäden, dokumentieren den Eingang und führen qualitative sowie quantitative Kontrollen mit passenden Hilfsmitteln durch. Außerdem unterstützen sie die Entladung unter Einhaltung aller rechtlichen und sicherheitsrele vanten Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 1 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 7 Einsatz von Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 1: Güter annehmen und kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen b) Güter entladen c) quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen LF 1: Güter annehmen und Kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 7 von 20 d) Mängelbeseitigung veranlassen e) Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 1 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Min uten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 8 von 20 TQ 2: Lagerung Voraussetzungen TQ 1 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Lager - Anforderungsgerechtes Auspacken, Sortieren und Lagern der Güter unter Beachtung der Lagerordnung - Innerbetrieblicher Transport der Güter zum betrieblichen Bestimmungsort Die Teilnehmenden beachten bei der Lagerung alle gesetzlichen Vorschriften und steuern die Prozesse aktiv. Sie bereiten die Einlagerung entsprechend der Art, Beschaffenheit, des Volumens und Gewichts der Güter nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben v or. Dabei wählen sie Lagerplätze unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Aspekte aus und lagern die Güter fachgerecht ein. Sie setzen geeignete Arbeits - und Hilfsmittel ein, beachten Einlagerungsvorschriften, zeichnen Güter aus, sortieren und bilden Lager - sowie Verkaufseinheiten. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 2 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 2: Güter lagern LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 2: Güter lagern § 11 Nr. 7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 9 von 20 kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen f) Güter dem Bestimmungsort zuleiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 9 Lagerung von Gütern a) Güter auszeichnen, sortieren, Lager - und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten b) Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern LF 2: Güter lagern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 2 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 10 von 20 TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle Voraussetzungen TQ 2 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege - Anwendung von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen, arbeitsplatzbezogener Software, Informations - und Kommunikationssystemen Die Teilnehmenden sichern den innerbetrieblichen Materialfluss für logistische Abläufe im Betrieb und gewährleisten den dazugehörigen Informationsfluss. Dafür wenden sie geeignete Fördermittel und - hilfsmittel effizient, vorschriftsmäßig und umweltschonend an. Die Teilnehmenden führen Kontrolle und Pflege eingelagerter Güter mittels geeigneter Arbeits - und Hilfsmittel unter geltenden Vorschriften zum Arbeits - und Gesundheitsschutz sowie zur Unfallverhütung durch und dokumentieren diese entsprechend rechtlicher sowie betriebl icher Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 3 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr.6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 3: Güter bearbeiten § 11 Nr.7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 3: Güter bearbeitenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 11 von 20 d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern c) Maßnahmen zur Qualitäts - und Werterhaltung durchführen d) Lagerbestände kontrollieren und Korrekturen durchführen LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 3 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 12 von 20 TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle Voraussetzungen TQ 3 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Kommissionierung und Verpackung der Güter für Sendungen und Zusammenstellen von Ladeeinheiten - Kennzeichnung, Beschriftung und Sicherung von Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben - Erstellung von Ladelisten und Beladeplänen unter Beachtung von Ladevorschriften Die Teilnehmenden bereiten Materialien und Informationen für die auftragsbezogene Kommissionierung unter Berücksichtigung betrieblicher Systeme gezielt vor. Sie kommissionieren verantwortungsbewusst unter Einhaltung geltender Sicherheitsvorgaben. Den Ablau f dokumentieren sie sorgfältig und leiten daraus Optimierungspotenziale für Prozesse und Kundenorientierung ab. Güter werden gemäß Vorschriften verpackt, zu Ladeeinheiten zusammengestellt und durch Ladelisten sowie Beladepläne abgesichert. Die Sendungen we rden gesetzes - und betriebskonform gekennzeichnet, beschriftet und gesichert. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 4 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren f) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpacken § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern e) Lagerkennzahlen berechnen, auswerten und dokumentieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 10 Kommissionierung und Verpack ung von Gütern LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpackenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 13 von 20 a) Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten b) Güter unter Berücksichtigung der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen, Bestandsveränderungen dokumentieren c) Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen d) Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken e) zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 4 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 14 von 20 TQ 5: Versand Voraussetzungen TQ 4 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Warenausgang - Bearbeitung der Versand - und Begleitpapiere und Erstellung von Versandaufzeichnungen - Verladen und Verstauen der Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und Anwenden der Verschlussvorschriften Die Teilnehmenden bereiten die Verladung kostenbewusst und kundenorientiert nach gesetzlichen, betrieblichen und vertraglichen Vorgaben vor und führen sie durch. Sie setzen Fördermittel und Ladehilfen fachgerecht ein, verladen, stauen und sichern Güter bef örderungssicher und gewährleisten den Informationsfluss mit dem Transportunternehmen. Den Versand planen sie nach wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien, wählen geeignete Versandarten und Verkehrsträger, bearbeiten Versanddokumente unter außenwirtschaf tlichen Vorgaben und versenden die Güter. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 5 Ausbildungsordnung vom 26.07.20224 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden f) mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen kommunizieren g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 7: Güter versenden § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen n) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr. 11 Versand von Gütern a) Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen b) Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln c) Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen LF 7: Güter verladen LF 8: Güter versendenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 15 von 20 d) Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden e) Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen melden Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 5 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 16 von 20 Anhang 1: Standardberufsbildpositionen (zum 1. August 2021 eingeführt) Lfd. Nr. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Zuordnung 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits - und Tarifrecht (§ x Absatz y Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits - und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen während d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits -, sozial -, tarif - und mitbestimmungsrecht - lichen Vorschriften erläutern der gesamten e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs - oder personalvertretungs - rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern Ausbildung f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei de r Arbeit a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz - und Unfallverhütungsvor - schriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern während der gesamten Ausbildung d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltens - weisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ x Absatz y Nummer 3) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen während c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten der gesamten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen Ausbildung e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ x Absatz y Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 17 von 20 b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten während der gesamten Ausbildung c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunika - tionsergebnisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern - und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits - und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren Quelle: Empfehlung 172 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17. November 2020.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 18 von 20 Anhang 2: Notenschlüssel Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition 100 1,0 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht 98 und 99 1,1 96 und 97 1,2 94 und 95 1,3 92 und 93 1,4 91 1,5 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 90 1,6 89 1,7 88 1,8 87 1,9 85 und 86 2,0 84 2,1 83 2,2 82 2,3 81 2,4 79 und 80 2,5 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht 78 2,6 77 2,7 75 und 76 2,8 74 2,9 72 und 73 3,0 71 3,1 70 3,2 68 und 69 3,3 67 3,4 65 und 66 3,5 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 63 und 64 3,6 62 3,7 60 und 61 3,8 58 und 59 3,9 56 und 57 4,0 55 4,1 53 und 54 4,2 51 und 52 4,3 50 4,4Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 19 von 20 48 und 49 4,5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind 46 und 47 4,6 44 und 45 4,7 42 und 43 4,8 40 und 41 4,9 38 und 39 5,0 36 und 37 5,1 34 und 35 5,2 32 und 33 5,3 30 und 31 5,4 25 bis 29 5,5 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen 20 bis 24 5,6 15 bis 19 5,7 10 bis 14 5,8 5 bis 9 5,9 0 bis 4 6,0 Quelle: Richtlinie 120 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 15. Dezember 2021, Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss - und UmschulungsprüfungenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 20 von 20 Anhang 3: Glossar Zu den im Rahmen der TQ -Projekte verwendeten Begriffen im Kontext von Teilqualifikationen (TQ) Erarbeitet im Zusammenhang der Projekte: BIBB -TQ, ETAPP und „Chancen nutzen!“ Abschlussprüfung/Gesellenprüfung: Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende einer dualen Ausbildung ist geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Baustein: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf die Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt (s. Teilqualifikation). Berufsabschluss im Kontext der TQ -Projekte: Der Berufsabschluss bedeutet hier die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen nach BBIG/HwO. Eignungsfeststellung/Kompetenzanalyse: Verfahren im Vorfeld von TQ -Maßnahmen zur Feststellung bereits erworbener Kompetenzen und des Qualifizierungsbedarfs u.a. durch Sichtung vorliegender Nachweise, Gespräche, ggf. kleine Arbeitsproben. „Externenprüfung “: Der Begriff „Externenprüfung“ wird umgangssprachlich verwendet. Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Zulassung sog. „Externer“ (nicht Auszubildende) zur Abschlussprüfung einer dualen Ausbildung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 BBiG. Kompetenzfeststellung (KF) zum Abschluss von Teilqualifikationen: Schriftliche oder praktische und/oder mündliche Überprüfung der in der jeweiligen TQ erworbenen Kompetenzen. Es handelt sich hierbei um keine Prüfung im formalrechtlichen Sinn, sondern um eine Bewertung des Qualifizierungserfolgs. Die Kompetenzfeststellun g wird in den TQ -Projekten durch den qualifizierenden Bildungsträger oder die zuständige Stelle durchgeführt. Für eine erfolgreich durchlaufene Kompetenzfeststellung erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat. Modul: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt. Standardisierung im Kontext der TQ -Projekte: Verabredung verbindlicher Elemente zwischen den Projekten zu den Punkten: - Verständigung über einen einheitlichen Aufbau von TQs - Verwendung von einheitlichen Begrifflichkeiten - Erarbeitung von Empfehlungen zur bundesweiten Vergleichbarkeit von TQs Teilqualifikation( -en): Abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstell en (berufsabschlussorientierte TQ im Beruf „…“). Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Teilqualif izierung: Für den Qualifizierungsprozess mit dem Ziel des Abschlusses einer oder mehrerer Teilqualifikationen wird der Begriff Teilqualifizierung verwendet. [individuell5] => Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 1 von 20 03. Dez. 2025 Teilquali fikationen für den Beruf Fachlagerist/in A Präambel Allgemeines Was versteht man unter Teilqualifikationen? In den Projekten BIBB -TQ, „Chancen nutzen!“ und ETAPP werden unter Teilqualifikationen (TQs) abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur verstanden, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstellen. Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Zielgruppe Als Instrument der Nachqualifizierung richten sich TQs an Menschen in einem Alter von über 25 Jahren, die zwar bereits über berufsbezogene Kompetenzen, jedoch zumeist nicht über einen verwertbaren Berufsabschluss verfügen. TQs bieten die Möglichkeit, indiv iduell identifizierte Lücken in Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten an - und ungelernter Erwachsener durch Inhalte eines Ausbildungsberufes zielgerichtet zu schließen. Auf diesem Wege eröffnen sie auch die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines Beruf sabschlusses. TQs können durch begleitende Unterstützungsangebote wie z. B. Sprachförderung oder Verbesserung digitaler Kompetenzen ergänzt werden. So entsteht ein individuelles Qualifizierungsangebot. TQs können zudem für die Qualifizierung in Bereichen, die von Transformationsprozessen besonders betroffen sind, zunehmend Bedeutung erhalten. Entwicklung standardisierter TQs Ableitung aus Ordnungsmitteln Die Verteilung der in den Ordnungsmitteln (Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan) festgelegten Inhalte eines Ausbildungsberufs auf mehrere TQs stellt das Kernstück ihrer Erarbeitung dar. Die Verteilung ist so vorzunehmen, dass die Gesamtheit der TQs zu die sem Beruf diese Inhalte vollständig abbildet. Die TQs sollen gleichermaßen bildungspolitisch sinnvolle, arbeitsmarktpolitisch erfolgversprechende und mit Blick auf die Bildungsträger praxistaugliche Einheiten darstellen und zielgruppenunabhängig entwickelt werden. Die Inhalte der Standardberufsbildpositionen der Ausbildungsordnungen (siehe Anhang 1) sowie der Wirtschaft - und Sozialkunde werden integrativ mit den berufsbildgebenden Inhalten vermittelt. Sie müssen bei der Ableitung der TQs nicht als gesonderte, eigenständige Lerninhalte berücksichtigt werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 2 von 20 Kompetenzbereiche Die Ableitung der Inhalte soll in jeder TQ am Modell der vollständigen Handlung orientiert sein und nach Möglichkeit alle Kompetenzbereiche des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (Fach - und personale Kompetenz) abdecken. Zeitlicher Umfang und Anzahl der TQs In Anlehnung an die reguläre Ausbildungszeit liegt für die Anzahl der TQs pro Berufsbild folgender Vorschlag vor: fünf TQs bei zweijährigen Berufen, sechs TQs bei dreijährigen Berufen und sieben TQs bei dreieinhalbjährigen Berufen. Strukturmodelle Besteht ein Beruf aus Fachrichtungen oder Schwerpunkten, müssen diese in den TQs zu diesem Beruf nicht allesamt abgebildet werden, jedoch ist die jeweilige Anschlussfähigkeit der TQs mit der ausgewählten Fachrichtung oder dem ausgewählten Schwerpunkt an di e übrigen Fachrichtungen oder Schwerpunkte sicherzustellen. Dies gilt analog für Berufe aus einer Berufsgruppe . Entsprechend ist die Anschlussfähigkeit bei dreijährige n Berufe n, die auf einem zweijährigen Beruf aufbauen , ebenso zu gewährleisten . Das heißt, die TQs sollten so konzipiert werden, dass sie in keinem Widerspruch zu späteren TQs zu anderen Fachrichtungen und Schwerpunkten desselben Berufs bzw. zu den anderen Ausbildungsberufen derselben Berufsgruppe stehen. Dagegen sind die Wahlqualif ikationen zu einem Beruf im Konzept durch alternative TQs vollständig abzubilden. Wenn Wahlqualifikationen eine Vertiefung d er grundständigen Lerninhalte darstellen, können diese integrativ vermittelt werden. Die Anzahl der von den Teilnehmenden auszuwählenden Wahlqualifikationen entspricht der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Anzahl. Wenn die Ausbildungsordnung des Berufs eine gestreckte Abschlussprüfung bzw. eine gestreckte Gesellenprüfung beinhaltet, ist diese Zweiteilung bei der Entwicklung der TQs ausnahmslos zu beachten. Breite Akzeptanz und Anwendbarkeit Um eine breite Akzeptanz und Anwendbarkeit der in TQs erlernten Inhalte zu gewährleisten, ist bei ihrer Entwicklung eine Konzentration auf den Bedarf eines einzelnen Unternehmens, auf eine einzelne Arbeitsstation oder nur auf fachliche Inhalte zu vermeiden . Dennoch soll die Anbindung an typische betriebliche Arbeitsprozesse im Beruf gewährleistet sein. Daher soll eine Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern mit unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven in den Entwicklungsprozess vorgesehen werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 3 von 20 Bildungsträgerübergreifende Anschlussfähigkeit TQs, die nach dieser standardisierten Vorlage entwickelt wurden und bildungsträgerübergreifend eingesetzt werden, ermöglichen den Teilnehmenden die Fortsetzung der Qualifizierung auch bei Wechsel des Bildungsanbieters, beispielsweise aufgrund eines Wohnort wechsels. Darstellung Für jede TQ sollen neben dem Titel die betrieblichen Einsatzbereiche, übergreifende Inhalte und die zugehörigen Arbeits - und Geschäftsprozesse (und die abgedeckten Kompetenzbereiche) genannt werden. Um eine schnelle Orientierung über die Inhalte der TQs zu erhalten, ist für diese eine tabellarische Darstellung der TQs sinnvoll. Die Berufsbildpositionen und die Lernfelder sollen als Volltext und mit der Nummerierung aus den Ordnungsmitteln wiedergegeben werden. Dies ist eine wichtige Unterstützungsleistung f ür den Abgleich der TQ -Inhalte mit der Ausbildungsordnung durch die zuständigen Stellen. Es sollen auch Empfehlungen zur Reihenfolge der TQs mit entsprechenden Begründungen aufgenommen werden. Auf eine Darstellung der Dauer in Stunden oder Minuten wird verzichtet. Stattdessen wird festgelegt, dass die in Wochen angegebene Dauer für eine Teilnahme in Vollzeit gilt. Hinweise zur Umsetzung standardisierter TQs in der Praxis Individuelle Beratung Am Beginn einer Entscheidung für eine Qualifizierung durch TQs steht immer eine Beratung, in dem die Eignung für diesen Qualifizierungsweg, für den Beruf und für die einzelnen TQs zu diesem Beruf ermittelt wird. Wenn eine Qualifizierung über TQs der geeign etste Weg ist, dann steht am Anfang eine Analyse, zu welchen Teilen die berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf bereits vorhanden ist und welche Teile zu ergänzen wären. Belege über nachweisbare Kompetenzen sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die Reihenfolge der TQ -Teilnahmen ist hierbei zu betrachten. Es kann auch eine Analyse von einer anderen als der beratenden Stelle zugrunde gelegt werden. Praxisanteil Da sich die Nachqualifizierung über TQs an einer betrieblichen Ausbildung orientiert, ist ein hinreichender Anteil der Lernzeit in der Praxis sicherzustellen. Die Dauer der betrieblichen Qualifizierungsphase beträgt in der Regel ein Drittel der TQ -Dauer. D ie Praktikumsdauer kann durch eine geeignete fachpraktische Unterweisung auf ein Viertel der Dauer reduziert werden. Kompetenzfeststellungen Die Teilnahme an einer TQ wird stets durch eine Kompetenzfeststellung abgeschlossen und ist durch ein Zertifikat zu bescheinigen. Die Kompetenzfeststellung kann sowohl bei der für den Referenzberuf Zuständigen Stelle als auch beim Bildungsträger durchgefüh rt werden. Die zugrunde gelegten Qualitätskriterien sollen sich an den „Zentralen Festlegungen zur Durchführung der individuellen Kompetenzfeststellungen“ der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Qualitätsstandards der Zuständigen Stellen orientieren. Es ist der Hundertpunktenotenschlüssel zu verwenden (siehe Anhang 2).Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 4 von 20 Zulassung zur Abschlussprüfung Die bei Bildungsträgern und in Unternehmen absolvierten TQs können bei der Zulassung Externer zur Abschlussprüfung ein Teil des Nachweises der beruflichen Handlungsfähigkeit sein. Die Zulassungsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des BBiG s tets im jeweiligen Einzelfall. Dabei ergänzt das individuelle Qualifikationsprofil der Antragstellerin oder des Antragstellers die dokumentierten Inhalte der TQs. Es ist hierbei formal unerheblich, ob TQs durch eine Kompetenzfeststellung bei der für den Re ferenzberuf Zuständigen Stelle oder bei einem Bildungsträger abgeschlossen werden. Diese TQ wurde von den Projekten „ETAPP – Teilqualifikation als Mittel zur Fachkräftesicherung und Transformationsbegleitung “, „Chancen Nutzen! “ und Experten entwickelt. Die Vorlage hierzu wurde 2022 von drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekten entwickelt: „BIBB -TQ“ (Bundesinstitut für Berufsbildung), „Chancen nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“ (DIHK mit DIHK Service GmbH) und „ETAPP – mit Teilqu alifizierung zum Berufsabschluss“ (BDA mit Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft unter Federführung des Bildungswerks der Baden -Württembergischen Wirtschaft). Die vorliegende TQ - Ableitung ist zwischen den Industrie - und Handelskammern und den Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft abgestimmt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wurde mit einer Beratungsleistung eingebunden .Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 5 von 20 B Übersichtsdarstellung der TQ -Struktur Ausbildungsberuf Fachlagerist/in gemäß dem Ausbildungsrahmenplan „VO für die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist und Fachkraft für Lagerlogistik “ vom 26.07.2004 sowie dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2004) TQs im Überblick TQ 1: Wareneingang 14 - 21 Wochen TQ 2: Lagerung 14 - 21 Wochen TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle 14 - 21 Wochen TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle 14 - 21 Wochen TQ 5: Versand 14 - 21 Wochen 70 - 105 Wochen Die festgelegte Dauer gilt bei einer Teilnahme in Vollzeit. Hinweis: Die Vermittlung von Standardberufsbildpositionen und Wirtschafts - und Sozialkunde erfolgt in den jeweiligen TQs integrativ. Mit Sternchen gekennzeichnet *: Einige Inhalte werden wiederholt und i m Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten vermittelt.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 6 von 20 C Die einzelnen TQs im Detail TQ 1: Wareneingang Voraussetzungen keine Dauer 14 – 21 Wochen , davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Wareneingang und Warenannahme - Entladung und Kontrolle der Lieferung Die Teilnehmenden kennen die Abläufe im Wareneingang und bei der Warenannahme, einschließlich der Zoll - und Gefahrgutvorschriften sowie der betrieblichen Vorgaben. Sie setzen Arbeitsaufträge um und nutzen dafür geeignete Informationssysteme. Sie prüfen Beg leitpapiere, kontrollieren die Ware auf Schäden, dokumentieren den Eingang und führen qualitative sowie quantitative Kontrollen mit passenden Hilfsmitteln durch. Außerdem unterstützen sie die Entladung unter Einhaltung aller rechtlichen und sicherheitsrele vanten Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 1 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 7 Einsatz von Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 1: Güter annehmen und kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen b) Güter entladen c) quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen LF 1: Güter annehmen und Kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 7 von 20 d) Mängelbeseitigung veranlassen e) Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 1 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Min uten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 8 von 20 TQ 2: Lagerung Voraussetzungen TQ 1 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Lager - Anforderungsgerechtes Auspacken, Sortieren und Lagern der Güter unter Beachtung der Lagerordnung - Innerbetrieblicher Transport der Güter zum betrieblichen Bestimmungsort Die Teilnehmenden beachten bei der Lagerung alle gesetzlichen Vorschriften und steuern die Prozesse aktiv. Sie bereiten die Einlagerung entsprechend der Art, Beschaffenheit, des Volumens und Gewichts der Güter nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben v or. Dabei wählen sie Lagerplätze unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Aspekte aus und lagern die Güter fachgerecht ein. Sie setzen geeignete Arbeits - und Hilfsmittel ein, beachten Einlagerungsvorschriften, zeichnen Güter aus, sortieren und bilden Lager - sowie Verkaufseinheiten. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 2 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 2: Güter lagern LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 2: Güter lagern § 11 Nr. 7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 9 von 20 kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen f) Güter dem Bestimmungsort zuleiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 9 Lagerung von Gütern a) Güter auszeichnen, sortieren, Lager - und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten b) Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern LF 2: Güter lagern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 2 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 10 von 20 TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle Voraussetzungen TQ 2 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege - Anwendung von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen, arbeitsplatzbezogener Software, Informations - und Kommunikationssystemen Die Teilnehmenden sichern den innerbetrieblichen Materialfluss für logistische Abläufe im Betrieb und gewährleisten den dazugehörigen Informationsfluss. Dafür wenden sie geeignete Fördermittel und - hilfsmittel effizient, vorschriftsmäßig und umweltschonend an. Die Teilnehmenden führen Kontrolle und Pflege eingelagerter Güter mittels geeigneter Arbeits - und Hilfsmittel unter geltenden Vorschriften zum Arbeits - und Gesundheitsschutz sowie zur Unfallverhütung durch und dokumentieren diese entsprechend rechtlicher sowie betriebl icher Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 3 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr.6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 3: Güter bearbeiten § 11 Nr.7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 3: Güter bearbeitenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 11 von 20 d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern c) Maßnahmen zur Qualitäts - und Werterhaltung durchführen d) Lagerbestände kontrollieren und Korrekturen durchführen LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 3 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 12 von 20 TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle Voraussetzungen TQ 3 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Kommissionierung und Verpackung der Güter für Sendungen und Zusammenstellen von Ladeeinheiten - Kennzeichnung, Beschriftung und Sicherung von Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben - Erstellung von Ladelisten und Beladeplänen unter Beachtung von Ladevorschriften Die Teilnehmenden bereiten Materialien und Informationen für die auftragsbezogene Kommissionierung unter Berücksichtigung betrieblicher Systeme gezielt vor. Sie kommissionieren verantwortungsbewusst unter Einhaltung geltender Sicherheitsvorgaben. Den Ablau f dokumentieren sie sorgfältig und leiten daraus Optimierungspotenziale für Prozesse und Kundenorientierung ab. Güter werden gemäß Vorschriften verpackt, zu Ladeeinheiten zusammengestellt und durch Ladelisten sowie Beladepläne abgesichert. Die Sendungen we rden gesetzes - und betriebskonform gekennzeichnet, beschriftet und gesichert. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 4 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren f) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpacken § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern e) Lagerkennzahlen berechnen, auswerten und dokumentieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 10 Kommissionierung und Verpack ung von Gütern LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpackenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 13 von 20 a) Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten b) Güter unter Berücksichtigung der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen, Bestandsveränderungen dokumentieren c) Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen d) Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken e) zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 4 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 14 von 20 TQ 5: Versand Voraussetzungen TQ 4 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Warenausgang - Bearbeitung der Versand - und Begleitpapiere und Erstellung von Versandaufzeichnungen - Verladen und Verstauen der Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und Anwenden der Verschlussvorschriften Die Teilnehmenden bereiten die Verladung kostenbewusst und kundenorientiert nach gesetzlichen, betrieblichen und vertraglichen Vorgaben vor und führen sie durch. Sie setzen Fördermittel und Ladehilfen fachgerecht ein, verladen, stauen und sichern Güter bef örderungssicher und gewährleisten den Informationsfluss mit dem Transportunternehmen. Den Versand planen sie nach wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien, wählen geeignete Versandarten und Verkehrsträger, bearbeiten Versanddokumente unter außenwirtschaf tlichen Vorgaben und versenden die Güter. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 5 Ausbildungsordnung vom 26.07.20224 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden f) mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen kommunizieren g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 7: Güter versenden § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen n) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr. 11 Versand von Gütern a) Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen b) Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln c) Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen LF 7: Güter verladen LF 8: Güter versendenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 15 von 20 d) Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden e) Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen melden Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 5 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 16 von 20 Anhang 1: Standardberufsbildpositionen (zum 1. August 2021 eingeführt) Lfd. Nr. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Zuordnung 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits - und Tarifrecht (§ x Absatz y Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits - und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen während d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits -, sozial -, tarif - und mitbestimmungsrecht - lichen Vorschriften erläutern der gesamten e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs - oder personalvertretungs - rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern Ausbildung f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei de r Arbeit a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz - und Unfallverhütungsvor - schriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern während der gesamten Ausbildung d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltens - weisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ x Absatz y Nummer 3) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen während c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten der gesamten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen Ausbildung e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ x Absatz y Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 17 von 20 b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten während der gesamten Ausbildung c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunika - tionsergebnisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern - und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits - und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren Quelle: Empfehlung 172 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17. November 2020.Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 18 von 20 Anhang 2: Notenschlüssel Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition 100 1,0 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht 98 und 99 1,1 96 und 97 1,2 94 und 95 1,3 92 und 93 1,4 91 1,5 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 90 1,6 89 1,7 88 1,8 87 1,9 85 und 86 2,0 84 2,1 83 2,2 82 2,3 81 2,4 79 und 80 2,5 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht 78 2,6 77 2,7 75 und 76 2,8 74 2,9 72 und 73 3,0 71 3,1 70 3,2 68 und 69 3,3 67 3,4 65 und 66 3,5 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 63 und 64 3,6 62 3,7 60 und 61 3,8 58 und 59 3,9 56 und 57 4,0 55 4,1 53 und 54 4,2 51 und 52 4,3 50 4,4Teilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 19 von 20 48 und 49 4,5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind 46 und 47 4,6 44 und 45 4,7 42 und 43 4,8 40 und 41 4,9 38 und 39 5,0 36 und 37 5,1 34 und 35 5,2 32 und 33 5,3 30 und 31 5,4 25 bis 29 5,5 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen 20 bis 24 5,6 15 bis 19 5,7 10 bis 14 5,8 5 bis 9 5,9 0 bis 4 6,0 Quelle: Richtlinie 120 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 15. Dezember 2021, Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss - und UmschulungsprüfungenTeilqualifikationen für den Beruf Fachlagerist/in Seite 20 von 20 Anhang 3: Glossar Zu den im Rahmen der TQ -Projekte verwendeten Begriffen im Kontext von Teilqualifikationen (TQ) Erarbeitet im Zusammenhang der Projekte: BIBB -TQ, ETAPP und „Chancen nutzen!“ Abschlussprüfung/Gesellenprüfung: Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende einer dualen Ausbildung ist geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Baustein: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf die Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt (s. Teilqualifikation). Berufsabschluss im Kontext der TQ -Projekte: Der Berufsabschluss bedeutet hier die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen nach BBIG/HwO. Eignungsfeststellung/Kompetenzanalyse: Verfahren im Vorfeld von TQ -Maßnahmen zur Feststellung bereits erworbener Kompetenzen und des Qualifizierungsbedarfs u.a. durch Sichtung vorliegender Nachweise, Gespräche, ggf. kleine Arbeitsproben. „Externenprüfung “: Der Begriff „Externenprüfung“ wird umgangssprachlich verwendet. Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Zulassung sog. „Externer“ (nicht Auszubildende) zur Abschlussprüfung einer dualen Ausbildung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 BBiG. Kompetenzfeststellung (KF) zum Abschluss von Teilqualifikationen: Schriftliche oder praktische und/oder mündliche Überprüfung der in der jeweiligen TQ erworbenen Kompetenzen. Es handelt sich hierbei um keine Prüfung im formalrechtlichen Sinn, sondern um eine Bewertung des Qualifizierungserfolgs. Die Kompetenzfeststellun g wird in den TQ -Projekten durch den qualifizierenden Bildungsträger oder die zuständige Stelle durchgeführt. Für eine erfolgreich durchlaufene Kompetenzfeststellung erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat. Modul: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt. Standardisierung im Kontext der TQ -Projekte: Verabredung verbindlicher Elemente zwischen den Projekten zu den Punkten: - Verständigung über einen einheitlichen Aufbau von TQs - Verwendung von einheitlichen Begrifflichkeiten - Erarbeitung von Empfehlungen zur bundesweiten Vergleichbarkeit von TQs Teilqualifikation( -en): Abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstell en (berufsabschlussorientierte TQ im Beruf „…“). Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Teilqualif izierung: Für den Qualifizierungsprozess mit dem Ziel des Abschlusses einer oder mehrerer Teilqualifikationen wird der Begriff Teilqualifizierung verwendet. [15] => [individuell6] => [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 7/2026 ) [2] => Array ( [0] => 21390 [id] => 21390 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_696f8b21cf985 [upload] => upload_696f8b21cf985 [4] => ar-2026-007a.pdf [original] => ar-2026-007a.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-007a.pdf [title] => ar-2026-007a.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-01-20 14:03:13 [date] => 2026-01-20 14:03:13 [9] => [intranet] => [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => Anlage zu AR 007/2026A [individuell3] => Anlage zu AR 007/2026A [13] => AR 7A/2026 [individuell4] => AR 7/2026 [14] => Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 1 von 24 03. Dez. 2025 Teilquali fikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik A Präambel Allgemeines Was versteht man unter Teilqualifikationen? In den Projekten BIBB -TQ, „Chancen nutzen!“ und ETAPP werden unter Teilqualifikationen (TQs) abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur verstanden, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstellen. Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Zielgruppe Als Instrument der Nachqualifizierung richten sich TQs an Menschen in einem Alter von über 25 Jahren, die zwar bereits über berufsbezogene Kompetenzen, jedoch zumeist nicht über einen verwertbaren Berufsabschluss verfügen. TQs bieten die Möglichkeit, indiv iduell identifizierte Lücken in Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten an - und ungelernter Erwachsener durch Inhalte eines Ausbildungsberufes zielgerichtet zu schließen. Auf diesem Wege eröffnen sie auch die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines Beruf sabschlusses. TQs können durch begleitende Unterstützungsangebote wie z. B. Sprachförderung oder Verbesserung digitaler Kompetenzen ergänzt werden. So entsteht ein individuelles Qualifizierungsangebot. TQs können zudem für die Qualifizierung in Bereichen, die von Transformationsprozessen besonders betroffen sind, zunehmend Bedeutung erhalten. Entwicklung standardisierter TQs Ableitung aus Ordnungsmitteln Die Verteilung der in den Ordnungsmitteln (Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan) festgelegten Inhalte eines Ausbildungsberufs auf mehrere TQs stellt das Kernstück ihrer Erarbeitung dar. Die Verteilung ist so vorzunehmen, dass die Gesamtheit der TQs zu die sem Beruf diese Inhalte vollständig abbildet. Die TQs sollen gleichermaßen bildungspolitisch sinnvolle, arbeitsmarktpolitisch erfolgversprechende und mit Blick auf die Bildungsträger praxistaugliche Einheiten darstellen und zielgruppenunabhängig entwickelt werden. Die Inhalte der Standardberufsbildpositionen der Ausbildungsordnungen (siehe Anhang 1) sowie der Wirtschaft - und Sozialkunde werden integrativ mit den berufsbildgebenden Inhalten vermittelt. Sie müssen bei der Ableitung der TQs nicht als gesonderte, eigenständige Lerninhalte berücksichtigt werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 2 von 24 Kompetenzbereiche Die Ableitung der Inhalte soll in jeder TQ am Modell der vollständigen Handlung orientiert sein und nach Möglichkeit alle Kompetenzbereiche des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (Fach - und personale Kompetenz) abdecken. Zeitlicher Umfang und Anzahl der TQs In Anlehnung an die reguläre Ausbildungszeit liegt für die Anzahl der TQs pro Berufsbild folgender Vorschlag vor: fünf TQs bei zweijährigen Berufen, sechs TQs bei dreijährigen Berufen und sieben TQs bei dreieinhalbjährigen Berufen. Strukturmodelle Besteht ein Beruf aus Fachrichtungen oder Schwerpunkten, müssen diese in den TQs zu diesem Beruf nicht allesamt abgebildet werden, jedoch ist die jeweilige Anschlussfähigkeit der TQs mit der ausgewählten Fachrichtung oder dem ausgewählten Schwerpunkt an di e übrigen Fachrichtungen oder Schwerpunkte sicherzustellen. Dies gilt analog für Berufe aus einer Berufsgruppe . Entsprechend ist die Anschlussfähigkeit bei dreijährige n Berufe n, die auf einem zweijährigen Beruf aufbauen , ebenso zu gewährleisten . Das heißt, die TQs sollten so konzipiert werden, dass sie in keinem Widerspruch zu späteren TQs zu anderen Fachrichtungen und Schwerpunkten desselben Berufs bzw. zu den anderen Ausbildungsberufen derselben Berufsgruppe stehen. Dagegen sind die Wahlqualifikationen zu einem Beruf im Konzept durch alternative TQs vollständig abzubilden. Wenn Wahlqualifikationen eine Vertiefung der grundständigen Lerninhalte darstellen, können diese integrativ vermittelt werden. Die Anzahl der von den Teilnehmenden auszuwählenden Wahlqua lifikationen entspricht der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Anzahl. Wenn die Ausbildungsordnung des Berufs eine gestreckte Abschlussprüfung bzw. eine gestreckte Gesellenprüfung beinhaltet, ist diese Zweiteilung bei der Entwicklung der TQs ausnahmslos zu beachten. Breite Akzeptanz und Anwendbarkeit Um eine breite Akzeptanz und Anwendbarkeit der in TQs erlernten Inhalte zu gewährleisten, ist bei ihrer Entwicklung eine Konzentration auf den Bedarf eines einzelnen Unternehmens, auf eine einzelne Arbeitsstation oder nur auf fachliche Inhalte zu vermeiden . Dennoch soll die Anbindung an typische betriebliche Arbeitsprozesse im Beruf gewährleistet sein. Daher soll eine Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern mit unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven in den Entwicklungsprozess vorgesehen werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 3 von 24 Bildungsträgerübergreifende Anschlussfähigkeit TQs, die nach dieser standardisierten Vorlage entwickelt wurden und bildungsträgerübergreifend eingesetzt werden, ermöglichen den Teilnehmenden die Fortsetzung der Qualifizierung auch bei Wechsel des Bildungsanbieters, beispielsweise aufgrund eines Wohnort wechsels. Darstellung Für jede TQ sollen neben dem Titel die betrieblichen Einsatzbereiche, übergreifende Inhalte und die zugehörigen Arbeits - und Geschäftsprozesse (und die abgedeckten Kompetenzbereiche) genannt werden. Um eine schnelle Orientierung über die Inhalte der TQs zu erhalten, ist für diese eine tabellarische Darstellung der TQs sinnvoll. Die Berufsbildpositionen und die Lernfelder sollen als Volltext und mit der Nummerierung aus den Ordnungsmitteln wiedergegeben werden. Dies ist eine wichtige Unterstützungsleistung f ür den Abgleich der TQ -Inhalte mit der Ausbildungsordnung durch die zuständigen Stellen. Es sollen auch Empfehlungen zur Reihenfolge der TQs mit entsprechenden Begründungen aufgenommen werden. Auf eine Darstellung der Dauer in Stunden oder Minuten wird verzichtet. Stattdessen wird festgelegt, dass die in Wochen angegebene Dauer für eine Teilnahme in Vollzeit gilt. Hinweise zur Umsetzung standardisierter TQs in der Praxis Individuelle Beratung Am Beginn einer Entscheidung für eine Qualifizierung durch TQs steht immer eine Beratung, in dem die Eignung für diesen Qualifizierungsweg, für den Beruf und für die einzelnen TQs zu diesem Beruf ermittelt wird. Wenn eine Qualifizierung über TQs der geeign etste Weg ist, dann steht am Anfang eine Analyse, zu welchen Teilen die berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf bereits vorhanden ist und welche Teile zu ergänzen wären. Belege über nachweisbare Kompetenzen sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die Reihenfolge der TQ -Teilnahmen ist hierbei zu betrachten. Es kann auch eine Analyse von einer anderen als der beratenden Stelle zugrunde gelegt werden. Praxisanteil Da sich die Nachqualifizierung über TQs an einer betrieblichen Ausbildung orientiert, ist ein hinreichender Anteil der Lernzeit in der Praxis sicherzustellen. Die Dauer der betrieblichen Qualifizierungsphase beträgt in der Regel ein Drittel der TQ -Dauer. D ie Praktikumsdauer kann durch eine geeignete fachpraktische Unterweisung auf ein Viertel der Dauer reduziert werden. Kompetenzfeststellungen Die Teilnahme an einer TQ wird stets durch eine Kompetenzfeststellung abgeschlossen und ist durch ein Zertifikat zu bescheinigen. Die Kompetenzfeststellung kann sowohl bei der für den Referenzberuf Zuständigen Stelle als auch beim Bildungsträger durchgefüh rt werden. Die zugrunde gelegten Qualitätskriterien sollen sich an den „Zentralen Festlegungen zur Durchführung der individuellen Kompetenzfeststellungen“ der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Qualitätsstandards der Zuständigen Stellen orientieren. Es ist der Hundertpunktenotenschlüssel zu verwenden (siehe Anhang 2).Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 4 von 24 Zulassung zur Abschlussprüfung Die bei Bildungsträgern und in Unternehmen absolvierten TQs können bei der Zulassung Externer zur Abschlussprüfung ein Teil des Nachweises der beruflichen Handlungsfähigkeit sein. Die Zulassungsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des BBiG s tets im jeweiligen Einzelfall. Dabei ergänzt das individuelle Qualifikationsprofil der Antragstellerin oder des Antragstellers die dokumentierten Inhalte der TQs. Es ist hierbei formal unerheblich, ob TQs durch eine Kompetenzfeststellung bei der für den Re ferenzberuf Zuständigen Stelle oder bei einem Bildungsträger abgeschlossen werden. Diese TQ wurde von den Projekten „ETAPP – Teilqualifikation als Mittel zur Fachkräftesicherung und Transformationsbegleitung “, „Chancen Nutzen! “ und Experten entwickelt. Die Vorlage hierzu wurde 2022 von drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekten entwickelt: „BIBB -TQ“ (Bundesinstitut für Berufsbildung), „Chancen nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“ (DIHK mit DIHK Service GmbH) und „ETAPP – mit Teilqu alifizierung zum Berufsabschluss“ (BDA mit Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft unter Federführung des Bildungswerks der Baden -Württembergischen Wirtschaft). Die vorliegende TQ - Ableitung ist zwischen den Industrie - und Hande lskammern und den Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft abgestimmt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wurde mit einer Beratungsleistung eingebunden .Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 5 von 24 B Übersichtsdarstellung der TQ -Struktur Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik gemäß dem Ausbildungsrahmenplan „VO für die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist und Fachkraft für Lagerlogistik “ vom 26.07.2004 sowie dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik vom 25.03.2004 TQs im Überblick TQ 1: Wareneingang 14 - 21 Wochen TQ 2: Lagerung 14 - 21 Wochen TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle 14 - 21 Wochen TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle 14 - 21 Wochen TQ 5: Versand 14 - 21 Wochen TQ 6: Außerbetriebliche Logistik und Materialfluss 17 - 26 Wochen TQ 7: Arbeitsorganisation und Qualitätssicherung 17 - 26 Wochen 104 - 157 Wochen Die festgelegte Dauer gilt bei einer Teilnahme in Vollzeit. Hinweis: Die Vermittlung von Standardberufsbildpositionen und Wirtschafts - und Sozialkunde erfolgt in den jeweiligen TQs integrativ. Mit Sternchen gekennzeichnet *: Einige Inhalte werden wiederholt und i m Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten vermittelt.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 6 von 24 C Die einzelnen TQs im Detail TQ 1: Wareneingang Voraussetzungen keine Dauer 14 – 21 Wochen , davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Wareneingang und Warenannahme - Entladung und Kontrolle der Lieferung Die Teilnehmenden kennen die Abläufe im Wareneingang und bei der Warenannahme, einschließlich der Zoll - und Gefahrgutvorschriften sowie der betrieblichen Vorgaben. Sie setzen Arbeitsaufträge um und nutzen dafür geeignete Informationssysteme. Sie prüfen Beg leitpapiere, kontrollieren die Ware auf Schäden, dokumentieren den Eingang und führen qualitative sowie quantitative Kontrollen mit passenden Hilfsmitteln durch. Außerdem unterstützen sie die Entladung unter Einhaltung aller rechtlichen und sicherheitsrele vanten Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 1 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 7 Einsatz von Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 1: Güter annehmen und kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen b) Güter entladen c) quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen LF 1: Güter annehmen und Kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 7 von 24 d) Mängelbeseitigung veranlassen e) Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 1 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Min uten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 8 von 24 TQ 2: Lagerung Voraussetzungen TQ 1 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Lager - Anforderungsgerechtes Auspacken, Sortieren und Lagern der Güter unter Beachtung der Lagerordnung - Innerbetrieblicher Transport der Güter zum betrieblichen Bestimmungsort Die Teilnehmenden beachten bei der Lagerung alle gesetzlichen Vorschriften und steuern die Prozesse aktiv. Sie bereiten die Einlagerung entsprechend der Art, Beschaffenheit, des Volumens und Gewichts der Güter nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben v or. Dabei wählen sie Lagerplätze unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Aspekte aus und lagern die Güter fachgerecht ein. Sie setzen geeignete Arbeits - und Hilfsmittel ein, beachten Einlagerungsvorschriften, zeichnen Güter aus, sortieren und bilden Lager - sowie Verkaufseinheiten. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 2 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 2: Güter lagern LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 2: Güter lagern § 11 Nr. 7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 9 von 24 kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen f) Güter dem Bestimmungsort zuleiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 9 Lagerung von Gütern a) Güter auszeichnen, sortieren, Lager - und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten b) Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern LF 2: Güter lagern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 2 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 10 von 24 TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle Voraussetzungen TQ 2 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege - Anwendung von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen, arbeitsplatzbezogener Software, Informations - und Kommunikationssystemen Die Teilnehmenden sichern den innerbetrieblichen Materialfluss für logistische Abläufe im Betrieb und gewährleisten den dazugehörigen Informationsfluss. Dafür wenden sie geeignete Fördermittel und - hilfsmittel effizient, vorschriftsmäßig und umweltschonend an. Die Teilnehmenden führen Kontrolle und Pflege eingelagerter Güter mittels geeigneter Arbeits - und Hilfsmittel unter geltenden Vorschriften zum Arbeits - und Gesundheitsschutz sowie zur Unfallverhütung durch und dokumentieren diese entsprechend rechtlic her sowie betrieblicher Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 3 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr.6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 3: Güter bearbeiten § 11 Nr.7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 3: Güter bearbeitenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 11 von 24 d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern c) Maßnahmen zur Qualitäts - und Werterhaltung durchführen d) Lagerbestände kontrollieren und Korrekturen durchführen LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 3 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 12 von 24 TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle Voraussetzungen TQ 3 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Kommissionierung und Verpackung der Güter für Sendungen und Zusammenstellen von Ladeeinheiten - Kennzeichnung, Beschriftung und Sicherung von Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben - Erstellung von Ladelisten und Beladeplänen unter Beachtung von Ladevorschriften Die Teilnehmenden bereiten Materialien und Informationen für die auftragsbezogene Kommissionierung unter Berücksichtigung betrieblicher Systeme gezielt vor. Sie kommissionieren verantwortungsbewusst unter Einhaltung geltender Sicherheitsvorgaben. Den Ablau f dokumentieren sie sorgfältig und leiten daraus Optimierungspotenziale für Prozesse und Kundenorientierung ab. Güter werden gemäß Vorschriften verpackt, zu Ladeeinheiten zusammengestellt und durch Ladelisten sowie Beladepläne abgesichert. Die Sendungen we rden gesetzes - und betriebskonform gekennzeichnet, beschriftet und gesichert. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 4 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren f) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpacken § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern e) Lagerkennzahlen berechnen, auswerten und dokumentieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 10 Kommissionierung und Verpack ung von Gütern LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpackenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 13 von 24 a) Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten b) Güter unter Berücksichtigung der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen, Bestandsveränderungen dokumentieren c) Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen d) Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken e) zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 4 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 14 von 24 TQ 5: Versand Voraussetzungen TQ 4 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Warenausgang - Bearbeitung der Versand - und Begleitpapiere und Erstellung von Versandaufzeichnungen - Verladen und Verstauen der Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und Anwenden der Verschlussvorschriften Die Teilnehmenden bereiten die Verladung kostenbewusst und kundenorientiert nach gesetzlichen, betrieblichen und vertraglichen Vorgaben vor und führen sie durch. Sie setzen Fördermittel und Ladehilfen fachgerecht ein, verladen, stauen und sichern Güter bef örderungssicher und gewährleisten den Informationsfluss mit dem Transportunternehmen. Den Versand planen sie nach wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien, wählen geeignete Versandarten und Verkehrsträger, bearbeiten Versanddokumente unter außenwirtschaf tlichen Vorgaben und versenden die Güter. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 5 Ausbildungsordnung vom 26.07.20224 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden f) mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen kommunizieren g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 7: Güter versenden § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen n) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr. 11 Versand von Gütern a) Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen b) Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln c) Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen LF 7: Güter verladen LF 8: Güter versendenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 15 von 24 d) Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden e) Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen melden Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 5 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 16 von 24 TQ 6: Außerbetriebliche Logistik und Materialfluss Voraussetzungen TQ 5 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 17 – 26 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder Logistikplanung , Materialfluss Die Teilnehmenden sichern den Informations - und Materialfluss, wirken an der Ablaufplanung mit, erkennen Abweichungen in den Prozessen und schlagen Verbesserungen vor – auch unter Einsatz digitaler Systeme. Bei der Kommissionierung erfassen sie Bestände, e ntnehmen Güter gemäß Vorgaben und wählen geeignete Verpackungen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte. Im Versand erstellen sie Ladelisten und Beladepläne, bearbeiten Versandpapiere korrekt und beachten außenwirtschaftliche Vorsc hriften. Sie wirken an der Tourenplanung mit und gestalten Transportprozesse. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 6 Ausbildungsordnung vom 26.07.20224 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 9: Güter versenden LF 10: Logistische Prozesse optimieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen f) Informations - und Materialfluss als Teil des logistischen Prozesses sicherstellen g) bei logistischen Planungs - und Organisationsprozessen mitwirken k) Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen l) bei Verbesserungen von logistischen und datenunterstützten Prozessen mitwirken LF 10: Logistische Prozesse optimieren § 11 Nr. 10 Kommissionierung und Verpack ung von Gütern b) Güter unter Berücksichtigung der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen, Bestandsveränderungen dokumentieren c) Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr. 11 Versand von Gütern c) Ladelisten und Beladepläne unter Beachtung der Ladevorschriften erstellen LF 7: Güter verladen LF 9: Güter versendenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 17 von 24 f) Versand - und Begleitpapiere bearbeiten; außenwirtschaftliche Vorschriften beachten g) bei der Erstellung des Tourenplans mitwirken Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 6 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 18 von 24 TQ 7: Arbeitsorganisation und Qualitätssicherung Voraussetzungen TQ 6 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 17 – 26 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Planung, Organisation und Überwachung des Einsatzes von Arbeit - und Fördermitteln - Kommunikation und Kooperation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen - Mitwirkung bei logistischen Planungs - und Organisationsprozessen - Mitwirkung bei qualitätssichernden Maßnahmen Die Teilnehmenden planen, organisieren, überwachen und optimieren inner - und außerbetriebliche Logistikprozesse, um einen effizienten Informations -, Material - und Wertefluss sicherzustellen. Sie wenden Kontrollmechanismen der Lagerhaltung an, erfassen und analysieren Bestände und unterstützen den Einkauf bei der Beschaffung. Dazu vergleichen sie Angebote, lösen Bestellungen aus und veranlassen Zahlungen. Sie führen Bestandskontrollen durch, analysieren Abweichungen und buchen Bestandsveränderungen bis hin z um einfachen Jahresabschluss. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 7 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren f) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 10: Logistische Prozesse optimieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichern de Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden f) Informations - und Materialfluss als Teil des logistischen Prozesses sicherstellen g) bei logistischen Planungs - und Organisationsprozessen mitwirken h) Vernetzung logistischer Funktionen berücksichtigen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen beitragen LF 10: Logistische Prozesse optimieren LF 11: Güter beschaffen LF 12: Kennzahlen ermitteln und auswertenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 19 von 24 i) Umschlagaufgaben im Rahmen des logistischen Konzepts in ihrem zeitlichen und technischen Ablauf abstimmen und durchführen k) Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen l) bei Verbesserungen von logistischen und datenunterstützten Prozessen mitwirken m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen n) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken §11 Nr. 7 Einsatz v on Arbeitsmitteln c) den Einsatz von Arbeits - und Fördermitteln unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten planen LF 10: Logistische Prozesse ermitteln und auswerten Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzf eststellung TQ 7 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 20 von 24 Anhang 1: Standardberufsbildpositionen (zum 1. August 2021 eingeführt) Lfd. Nr. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Zuordnung 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits - und Tarifrecht (§ x Absatz y Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits - und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen während d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits -, sozial -, tarif - und mitbestimmungsrecht - lichen Vorschriften erläutern der gesamten e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs - oder personalvertretungs - rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern Ausbildung f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei de r Arbeit a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz - und Unfallverhütungsvor - schriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern während der gesamten Ausbildung d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltens - weisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ x Absatz y Nummer 3) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen während c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten der gesamten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen Ausbildung e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ x Absatz y Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 21 von 24 b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten während der gesamten Ausbildung c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunika - tionsergebnisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern - und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits - und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren Quelle: Empfehlung 172 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17. November 2020.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 22 von 24 Anhang 2: Notenschlüssel Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition 100 1,0 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht 98 und 99 1,1 96 und 97 1,2 94 und 95 1,3 92 und 93 1,4 91 1,5 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 90 1,6 89 1,7 88 1,8 87 1,9 85 und 86 2,0 84 2,1 83 2,2 82 2,3 81 2,4 79 und 80 2,5 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht 78 2,6 77 2,7 75 und 76 2,8 74 2,9 72 und 73 3,0 71 3,1 70 3,2 68 und 69 3,3 67 3,4 65 und 66 3,5 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 63 und 64 3,6 62 3,7 60 und 61 3,8 58 und 59 3,9 56 und 57 4,0 55 4,1 53 und 54 4,2 51 und 52 4,3 50 4,4Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 23 von 24 48 und 49 4,5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind 46 und 47 4,6 44 und 45 4,7 42 und 43 4,8 40 und 41 4,9 38 und 39 5,0 36 und 37 5,1 34 und 35 5,2 32 und 33 5,3 30 und 31 5,4 25 bis 29 5,5 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen 20 bis 24 5,6 15 bis 19 5,7 10 bis 14 5,8 5 bis 9 5,9 0 bis 4 6,0 Quelle: Richtlinie 120 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 15. Dezember 2021, Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss - und UmschulungsprüfungenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 24 von 24 Anhang 3: Glossar Zu den im Rahmen der TQ -Projekte verwendeten Begriffen im Kontext von Teilqualifikationen (TQ) Erarbeitet im Zusammenhang der Projekte: BIBB -TQ, ETAPP und „Chancen nutzen!“ Abschlussprüfung/Gesellenprüfung: Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende einer dualen Ausbildung ist geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Baustein: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf die Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt (s. Teilqualifikation). Berufsabschluss im Kontext der TQ -Projekte: Der Berufsabschluss bedeutet hier die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen nach BBIG/HwO. Eignungsfeststellung/Kompetenzanalyse: Verfahren im Vorfeld von TQ -Maßnahmen zur Feststellung bereits erworbener Kompetenzen und des Qualifizierungsbedarfs u.a. durch Sichtung vorliegender Nachweise, Gespräche, ggf. kleine Arbeitsproben. „Externenprüfung “: Der Begriff „Externenprüfung“ wird umgangssprachlich verwendet. Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Zulassung sog. „Externer“ (nicht Auszubildende) zur Abschlussprüfung einer dualen Ausbildung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 BBiG. Kompetenzfeststellung (KF) zum Abschluss von Teilqualifikationen: Schriftliche oder praktische und/oder mündliche Überprüfung der in der jeweiligen TQ erworbenen Kompetenzen. Es handelt sich hierbei um keine Prüfung im formalrechtlichen Sinn, sondern um eine Bewertung des Qualifizierungserfolgs. Die Kompetenzfeststellun g wird in den TQ -Projekten durch den qualifizierenden Bildungsträger oder die zuständige Stelle durchgeführt. Für eine erfolgreich durchlaufene Kompetenzfeststellung erhält der/die Teilnehmen de ein Zertifikat. Modul: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt. Standardisierung im Kontext der TQ -Projekte: Verabredung verbindlicher Elemente zwischen den Projekten zu den Punkten: - Verständigung über einen einheitlichen Aufbau von TQs - Verwendung von einheitlichen Begrifflichkeiten - Erarbeitung von Empfehlungen zur bundesweiten Vergleichbarkeit von TQs Teilqualifikation( -en): Abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstell en (berufsabschlussorientierte TQ im Beruf „…“). Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Teilqualif izierung: Für den Qualifizierungsprozess mit dem Ziel des Abschlusses einer oder mehrerer Teilqualifikationen wird der Begriff Teilqualifizierung verwendet. [individuell5] => Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 1 von 24 03. Dez. 2025 Teilquali fikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik A Präambel Allgemeines Was versteht man unter Teilqualifikationen? In den Projekten BIBB -TQ, „Chancen nutzen!“ und ETAPP werden unter Teilqualifikationen (TQs) abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur verstanden, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstellen. Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Zielgruppe Als Instrument der Nachqualifizierung richten sich TQs an Menschen in einem Alter von über 25 Jahren, die zwar bereits über berufsbezogene Kompetenzen, jedoch zumeist nicht über einen verwertbaren Berufsabschluss verfügen. TQs bieten die Möglichkeit, indiv iduell identifizierte Lücken in Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten an - und ungelernter Erwachsener durch Inhalte eines Ausbildungsberufes zielgerichtet zu schließen. Auf diesem Wege eröffnen sie auch die Möglichkeit des nachträglichen Erwerbs eines Beruf sabschlusses. TQs können durch begleitende Unterstützungsangebote wie z. B. Sprachförderung oder Verbesserung digitaler Kompetenzen ergänzt werden. So entsteht ein individuelles Qualifizierungsangebot. TQs können zudem für die Qualifizierung in Bereichen, die von Transformationsprozessen besonders betroffen sind, zunehmend Bedeutung erhalten. Entwicklung standardisierter TQs Ableitung aus Ordnungsmitteln Die Verteilung der in den Ordnungsmitteln (Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan) festgelegten Inhalte eines Ausbildungsberufs auf mehrere TQs stellt das Kernstück ihrer Erarbeitung dar. Die Verteilung ist so vorzunehmen, dass die Gesamtheit der TQs zu die sem Beruf diese Inhalte vollständig abbildet. Die TQs sollen gleichermaßen bildungspolitisch sinnvolle, arbeitsmarktpolitisch erfolgversprechende und mit Blick auf die Bildungsträger praxistaugliche Einheiten darstellen und zielgruppenunabhängig entwickelt werden. Die Inhalte der Standardberufsbildpositionen der Ausbildungsordnungen (siehe Anhang 1) sowie der Wirtschaft - und Sozialkunde werden integrativ mit den berufsbildgebenden Inhalten vermittelt. Sie müssen bei der Ableitung der TQs nicht als gesonderte, eigenständige Lerninhalte berücksichtigt werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 2 von 24 Kompetenzbereiche Die Ableitung der Inhalte soll in jeder TQ am Modell der vollständigen Handlung orientiert sein und nach Möglichkeit alle Kompetenzbereiche des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (Fach - und personale Kompetenz) abdecken. Zeitlicher Umfang und Anzahl der TQs In Anlehnung an die reguläre Ausbildungszeit liegt für die Anzahl der TQs pro Berufsbild folgender Vorschlag vor: fünf TQs bei zweijährigen Berufen, sechs TQs bei dreijährigen Berufen und sieben TQs bei dreieinhalbjährigen Berufen. Strukturmodelle Besteht ein Beruf aus Fachrichtungen oder Schwerpunkten, müssen diese in den TQs zu diesem Beruf nicht allesamt abgebildet werden, jedoch ist die jeweilige Anschlussfähigkeit der TQs mit der ausgewählten Fachrichtung oder dem ausgewählten Schwerpunkt an di e übrigen Fachrichtungen oder Schwerpunkte sicherzustellen. Dies gilt analog für Berufe aus einer Berufsgruppe . Entsprechend ist die Anschlussfähigkeit bei dreijährige n Berufe n, die auf einem zweijährigen Beruf aufbauen , ebenso zu gewährleisten . Das heißt, die TQs sollten so konzipiert werden, dass sie in keinem Widerspruch zu späteren TQs zu anderen Fachrichtungen und Schwerpunkten desselben Berufs bzw. zu den anderen Ausbildungsberufen derselben Berufsgruppe stehen. Dagegen sind die Wahlqualifikationen zu einem Beruf im Konzept durch alternative TQs vollständig abzubilden. Wenn Wahlqualifikationen eine Vertiefung der grundständigen Lerninhalte darstellen, können diese integrativ vermittelt werden. Die Anzahl der von den Teilnehmenden auszuwählenden Wahlqua lifikationen entspricht der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Anzahl. Wenn die Ausbildungsordnung des Berufs eine gestreckte Abschlussprüfung bzw. eine gestreckte Gesellenprüfung beinhaltet, ist diese Zweiteilung bei der Entwicklung der TQs ausnahmslos zu beachten. Breite Akzeptanz und Anwendbarkeit Um eine breite Akzeptanz und Anwendbarkeit der in TQs erlernten Inhalte zu gewährleisten, ist bei ihrer Entwicklung eine Konzentration auf den Bedarf eines einzelnen Unternehmens, auf eine einzelne Arbeitsstation oder nur auf fachliche Inhalte zu vermeiden . Dennoch soll die Anbindung an typische betriebliche Arbeitsprozesse im Beruf gewährleistet sein. Daher soll eine Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern mit unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven in den Entwicklungsprozess vorgesehen werden.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 3 von 24 Bildungsträgerübergreifende Anschlussfähigkeit TQs, die nach dieser standardisierten Vorlage entwickelt wurden und bildungsträgerübergreifend eingesetzt werden, ermöglichen den Teilnehmenden die Fortsetzung der Qualifizierung auch bei Wechsel des Bildungsanbieters, beispielsweise aufgrund eines Wohnort wechsels. Darstellung Für jede TQ sollen neben dem Titel die betrieblichen Einsatzbereiche, übergreifende Inhalte und die zugehörigen Arbeits - und Geschäftsprozesse (und die abgedeckten Kompetenzbereiche) genannt werden. Um eine schnelle Orientierung über die Inhalte der TQs zu erhalten, ist für diese eine tabellarische Darstellung der TQs sinnvoll. Die Berufsbildpositionen und die Lernfelder sollen als Volltext und mit der Nummerierung aus den Ordnungsmitteln wiedergegeben werden. Dies ist eine wichtige Unterstützungsleistung f ür den Abgleich der TQ -Inhalte mit der Ausbildungsordnung durch die zuständigen Stellen. Es sollen auch Empfehlungen zur Reihenfolge der TQs mit entsprechenden Begründungen aufgenommen werden. Auf eine Darstellung der Dauer in Stunden oder Minuten wird verzichtet. Stattdessen wird festgelegt, dass die in Wochen angegebene Dauer für eine Teilnahme in Vollzeit gilt. Hinweise zur Umsetzung standardisierter TQs in der Praxis Individuelle Beratung Am Beginn einer Entscheidung für eine Qualifizierung durch TQs steht immer eine Beratung, in dem die Eignung für diesen Qualifizierungsweg, für den Beruf und für die einzelnen TQs zu diesem Beruf ermittelt wird. Wenn eine Qualifizierung über TQs der geeign etste Weg ist, dann steht am Anfang eine Analyse, zu welchen Teilen die berufliche Handlungsfähigkeit im Referenzberuf bereits vorhanden ist und welche Teile zu ergänzen wären. Belege über nachweisbare Kompetenzen sind hierbei zu berücksichtigen. Auch die Reihenfolge der TQ -Teilnahmen ist hierbei zu betrachten. Es kann auch eine Analyse von einer anderen als der beratenden Stelle zugrunde gelegt werden. Praxisanteil Da sich die Nachqualifizierung über TQs an einer betrieblichen Ausbildung orientiert, ist ein hinreichender Anteil der Lernzeit in der Praxis sicherzustellen. Die Dauer der betrieblichen Qualifizierungsphase beträgt in der Regel ein Drittel der TQ -Dauer. D ie Praktikumsdauer kann durch eine geeignete fachpraktische Unterweisung auf ein Viertel der Dauer reduziert werden. Kompetenzfeststellungen Die Teilnahme an einer TQ wird stets durch eine Kompetenzfeststellung abgeschlossen und ist durch ein Zertifikat zu bescheinigen. Die Kompetenzfeststellung kann sowohl bei der für den Referenzberuf Zuständigen Stelle als auch beim Bildungsträger durchgefüh rt werden. Die zugrunde gelegten Qualitätskriterien sollen sich an den „Zentralen Festlegungen zur Durchführung der individuellen Kompetenzfeststellungen“ der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Qualitätsstandards der Zuständigen Stellen orientieren. Es ist der Hundertpunktenotenschlüssel zu verwenden (siehe Anhang 2).Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 4 von 24 Zulassung zur Abschlussprüfung Die bei Bildungsträgern und in Unternehmen absolvierten TQs können bei der Zulassung Externer zur Abschlussprüfung ein Teil des Nachweises der beruflichen Handlungsfähigkeit sein. Die Zulassungsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des BBiG s tets im jeweiligen Einzelfall. Dabei ergänzt das individuelle Qualifikationsprofil der Antragstellerin oder des Antragstellers die dokumentierten Inhalte der TQs. Es ist hierbei formal unerheblich, ob TQs durch eine Kompetenzfeststellung bei der für den Re ferenzberuf Zuständigen Stelle oder bei einem Bildungsträger abgeschlossen werden. Diese TQ wurde von den Projekten „ETAPP – Teilqualifikation als Mittel zur Fachkräftesicherung und Transformationsbegleitung “, „Chancen Nutzen! “ und Experten entwickelt. Die Vorlage hierzu wurde 2022 von drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekten entwickelt: „BIBB -TQ“ (Bundesinstitut für Berufsbildung), „Chancen nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“ (DIHK mit DIHK Service GmbH) und „ETAPP – mit Teilqu alifizierung zum Berufsabschluss“ (BDA mit Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft unter Federführung des Bildungswerks der Baden -Württembergischen Wirtschaft). Die vorliegende TQ - Ableitung ist zwischen den Industrie - und Hande lskammern und den Bildungswerken der Deutschen Wirtschaft abgestimmt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wurde mit einer Beratungsleistung eingebunden .Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 5 von 24 B Übersichtsdarstellung der TQ -Struktur Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik gemäß dem Ausbildungsrahmenplan „VO für die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist und Fachkraft für Lagerlogistik “ vom 26.07.2004 sowie dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik vom 25.03.2004 TQs im Überblick TQ 1: Wareneingang 14 - 21 Wochen TQ 2: Lagerung 14 - 21 Wochen TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle 14 - 21 Wochen TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle 14 - 21 Wochen TQ 5: Versand 14 - 21 Wochen TQ 6: Außerbetriebliche Logistik und Materialfluss 17 - 26 Wochen TQ 7: Arbeitsorganisation und Qualitätssicherung 17 - 26 Wochen 104 - 157 Wochen Die festgelegte Dauer gilt bei einer Teilnahme in Vollzeit. Hinweis: Die Vermittlung von Standardberufsbildpositionen und Wirtschafts - und Sozialkunde erfolgt in den jeweiligen TQs integrativ. Mit Sternchen gekennzeichnet *: Einige Inhalte werden wiederholt und i m Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten vermittelt.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 6 von 24 C Die einzelnen TQs im Detail TQ 1: Wareneingang Voraussetzungen keine Dauer 14 – 21 Wochen , davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Wareneingang und Warenannahme - Entladung und Kontrolle der Lieferung Die Teilnehmenden kennen die Abläufe im Wareneingang und bei der Warenannahme, einschließlich der Zoll - und Gefahrgutvorschriften sowie der betrieblichen Vorgaben. Sie setzen Arbeitsaufträge um und nutzen dafür geeignete Informationssysteme. Sie prüfen Beg leitpapiere, kontrollieren die Ware auf Schäden, dokumentieren den Eingang und führen qualitative sowie quantitative Kontrollen mit passenden Hilfsmitteln durch. Außerdem unterstützen sie die Entladung unter Einhaltung aller rechtlichen und sicherheitsrele vanten Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 1 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten LF 1: Güter annehmen und kontrollieren § 11 Nr. 7 Einsatz von Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 1: Güter annehmen und kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen b) Güter entladen c) quantitative und qualitative Güterkontrolle durchführen, Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen LF 1: Güter annehmen und Kontrollieren LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 7 von 24 d) Mängelbeseitigung veranlassen e) Rückgabe von Leergut, Verpackung und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 1 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Min uten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 8 von 24 TQ 2: Lagerung Voraussetzungen TQ 1 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Lager - Anforderungsgerechtes Auspacken, Sortieren und Lagern der Güter unter Beachtung der Lagerordnung - Innerbetrieblicher Transport der Güter zum betrieblichen Bestimmungsort Die Teilnehmenden beachten bei der Lagerung alle gesetzlichen Vorschriften und steuern die Prozesse aktiv. Sie bereiten die Einlagerung entsprechend der Art, Beschaffenheit, des Volumens und Gewichts der Güter nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben v or. Dabei wählen sie Lagerplätze unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Aspekte aus und lagern die Güter fachgerecht ein. Sie setzen geeignete Arbeits - und Hilfsmittel ein, beachten Einlagerungsvorschriften, zeichnen Güter aus, sortieren und bilden Lager - sowie Verkaufseinheiten. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 2 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 2: Güter lagern LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 2: Güter lagern § 11 Nr. 7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportierenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 9 von 24 kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr. 8 Annahme von Gütern a) Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll - und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen f) Güter dem Bestimmungsort zuleiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 9 Lagerung von Gütern a) Güter auszeichnen, sortieren, Lager - und Verkaufseinheiten bilden sowie Güter zur Lagerung vorbereiten b) Güter unter Beachtung von Einlagerungsvorschriften einlagern LF 2: Güter lagern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 2 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 10 von 24 TQ 3: Innerbetriebliche Logistik und Kontrolle Voraussetzungen TQ 2 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege - Anwendung von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen, arbeitsplatzbezogener Software, Informations - und Kommunikationssystemen Die Teilnehmenden sichern den innerbetrieblichen Materialfluss für logistische Abläufe im Betrieb und gewährleisten den dazugehörigen Informationsfluss. Dafür wenden sie geeignete Fördermittel und - hilfsmittel effizient, vorschriftsmäßig und umweltschonend an. Die Teilnehmenden führen Kontrolle und Pflege eingelagerter Güter mittels geeigneter Arbeits - und Hilfsmittel unter geltenden Vorschriften zum Arbeits - und Gesundheitsschutz sowie zur Unfallverhütung durch und dokumentieren diese entsprechend rechtlic her sowie betrieblicher Vorgaben. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 3 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation a) den Lager - und Transportbereich sowie den eigenen Arbeitsbereich in die betrieblichen Geschäftsprozesse einordnen und daraus Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten b) Arbeitsaufträge nach betrieblichen Vorgaben in Arbeitsabläufe umsetzen; Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen c) betriebliche Informations - und Kommunikationssysteme unter Berücksichtigung der anwendungsbezogenen Vernetzung sowie der Datensicherheit und des Datenschutzes nutzen d) Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software anwenden LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr.6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen a) Güter nach Beschaffenheit und Verwendung unterscheiden und handhaben b) Normen, Maße, Mengen - und Gewichtseinheiten beachten c) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei der güterspezifischen Lagerung anwenden LF 3: Güter bearbeiten § 11 Nr.7 Einsatz v on Arbeitsmitteln a) Arbeitsmittel zum Wiegen, Messen und Zählen auswählen und nutzen b) Arbeits - und Fördermittel einsetzen LF 3: Güter bearbeitenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 11 von 24 d) Arbeits - und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren; Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern c) Maßnahmen zur Qualitäts - und Werterhaltung durchführen d) Lagerbestände kontrollieren und Korrekturen durchführen LF 3: Güter bearbeiten LF 4: Güter im Betrieb transportieren Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 3 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 12 von 24 TQ 4: Kommissionierung und Endkontrolle Voraussetzungen TQ 3 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Kommissionierung und Verpackung der Güter für Sendungen und Zusammenstellen von Ladeeinheiten - Kennzeichnung, Beschriftung und Sicherung von Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben - Erstellung von Ladelisten und Beladeplänen unter Beachtung von Ladevorschriften Die Teilnehmenden bereiten Materialien und Informationen für die auftragsbezogene Kommissionierung unter Berücksichtigung betrieblicher Systeme gezielt vor. Sie kommissionieren verantwortungsbewusst unter Einhaltung geltender Sicherheitsvorgaben. Den Ablau f dokumentieren sie sorgfältig und leiten daraus Optimierungspotenziale für Prozesse und Kundenorientierung ab. Güter werden gemäß Vorschriften verpackt, zu Ladeeinheiten zusammengestellt und durch Ladelisten sowie Beladepläne abgesichert. Die Sendungen we rden gesetzes - und betriebskonform gekennzeichnet, beschriftet und gesichert. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 4 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr.5 *Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren f) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpacken § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr.9 Lagerung von Gütern e) Lagerkennzahlen berechnen, auswerten und dokumentieren LF 4: Güter im Betrieb transportieren § 11 Nr. 10 Kommissionierung und Verpack ung von Gütern LF 5: Güter kommissionieren LF 6: Güter verpackenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 13 von 24 a) Auftragsunterlagen kontrollieren und Kommissionierung vorbereiten b) Güter unter Berücksichtigung der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen, Bestandsveränderungen dokumentieren c) Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen d) Güter zu Ladeeinheiten zusammenstellen und verpacken e) zusammengestellte Sendungen und Begleitpapiere auf Vollständigkeit prüfen, Transportgüter kennzeichnen, beschriften und sichern Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 4 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 14 von 24 TQ 5: Versand Voraussetzungen TQ 4 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 14 – 21 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Warenausgang - Bearbeitung der Versand - und Begleitpapiere und Erstellung von Versandaufzeichnungen - Verladen und Verstauen der Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und Anwenden der Verschlussvorschriften Die Teilnehmenden bereiten die Verladung kostenbewusst und kundenorientiert nach gesetzlichen, betrieblichen und vertraglichen Vorgaben vor und führen sie durch. Sie setzen Fördermittel und Ladehilfen fachgerecht ein, verladen, stauen und sichern Güter bef örderungssicher und gewährleisten den Informationsfluss mit dem Transportunternehmen. Den Versand planen sie nach wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien, wählen geeignete Versandarten und Verkehrsträger, bearbeiten Versanddokumente unter außenwirtschaf tlichen Vorgaben und versenden die Güter. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 5 Ausbildungsordnung vom 26.07.20224 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden f) mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen kommunizieren g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 7: Güter versenden § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen n) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr. 11 Versand von Gütern a) Sendungen für vorgegebene Verkehrsmittel verladefertig bereitstellen b) Gewicht und Raumbedarf von Gütern ermitteln c) Sendungen entsprechend der Gütereigenschaften und der Verkehrsmittel verladen und verstauen LF 7: Güter verladen LF 8: Güter versendenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 15 von 24 d) Ladungen sichern und Verschlussvorschriften anwenden e) Ladungen und Begleitpapiere abgleichen; Abweichungen melden Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 5 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 16 von 24 TQ 6: Außerbetriebliche Logistik und Materialfluss Voraussetzungen TQ 5 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 17 – 26 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder Logistikplanung , Materialfluss Die Teilnehmenden sichern den Informations - und Materialfluss, wirken an der Ablaufplanung mit, erkennen Abweichungen in den Prozessen und schlagen Verbesserungen vor – auch unter Einsatz digitaler Systeme. Bei der Kommissionierung erfassen sie Bestände, e ntnehmen Güter gemäß Vorgaben und wählen geeignete Verpackungen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte. Im Versand erstellen sie Ladelisten und Beladepläne, bearbeiten Versandpapiere korrekt und beachten außenwirtschaftliche Vorsc hriften. Sie wirken an der Tourenplanung mit und gestalten Transportprozesse. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 6 Ausbildungsordnung vom 26.07.20224 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 *Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 9: Güter versenden LF 10: Logistische Prozesse optimieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen f) Informations - und Materialfluss als Teil des logistischen Prozesses sicherstellen g) bei logistischen Planungs - und Organisationsprozessen mitwirken k) Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen l) bei Verbesserungen von logistischen und datenunterstützten Prozessen mitwirken LF 10: Logistische Prozesse optimieren § 11 Nr. 10 Kommissionierung und Verpack ung von Gütern b) Güter unter Berücksichtigung der Auslagerungsprinzipien dem Lager entnehmen, Bestandsveränderungen dokumentieren c) Transportverpackungen und Füllmaterialien hinsichtlich Güterart, Transportart, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit auswählen LF 5: Güter kommissionieren § 11 Nr. 11 Versand von Gütern c) Ladelisten und Beladepläne unter Beachtung der Ladevorschriften erstellen LF 7: Güter verladen LF 9: Güter versendenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 17 von 24 f) Versand - und Begleitpapiere bearbeiten; außenwirtschaftliche Vorschriften beachten g) bei der Erstellung des Tourenplans mitwirken Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzfeststellung TQ 6 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • Mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 18 von 24 TQ 7: Arbeitsorganisation und Qualitätssicherung Voraussetzungen TQ 6 oder einschlägige berufliche Erfahrung Dauer 17 – 26 Wochen, davon mindestens 1/3 im Betrieb Betriebliche Einsatzfelder - Innerbetriebliche logistische Fachbereiche - Planung, Organisation und Überwachung des Einsatzes von Arbeit - und Fördermitteln - Kommunikation und Kooperation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen - Mitwirkung bei logistischen Planungs - und Organisationsprozessen - Mitwirkung bei qualitätssichernden Maßnahmen Die Teilnehmenden planen, organisieren, überwachen und optimieren inner - und außerbetriebliche Logistikprozesse, um einen effizienten Informations -, Material - und Wertefluss sicherzustellen. Sie wenden Kontrollmechanismen der Lagerhaltung an, erfassen und analysieren Bestände und unterstützen den Einkauf bei der Beschaffung. Dazu vergleichen sie Angebote, lösen Bestellungen aus und veranlassen Zahlungen. Sie führen Bestandskontrollen durch, analysieren Abweichungen und buchen Bestandsveränderungen bis hin z um einfachen Jahresabschluss. Lfd. Nr. im ARP Lerninhalte TQ 7 Ausbildungsordnung vom 26.07.2004 Bezug zum Rahmenlehrplan vom 25.03.2004 § 11 Nr. 5 Arbeitsorganisation ; Information und Kommunikation e) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden, fremdsprachige Formulare bearbeiten, fachspezifisch kommunizieren f) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen g) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten h) Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten LF 10: Logistische Prozesse optimieren § 11 Nr. 6 Logistische Prozesse; qualitätssichern de Maßnahmen d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden f) Informations - und Materialfluss als Teil des logistischen Prozesses sicherstellen g) bei logistischen Planungs - und Organisationsprozessen mitwirken h) Vernetzung logistischer Funktionen berücksichtigen und zur Verbesserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen beitragen LF 10: Logistische Prozesse optimieren LF 11: Güter beschaffen LF 12: Kennzahlen ermitteln und auswertenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 19 von 24 i) Umschlagaufgaben im Rahmen des logistischen Konzepts in ihrem zeitlichen und technischen Ablauf abstimmen und durchführen k) Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen l) bei Verbesserungen von logistischen und datenunterstützten Prozessen mitwirken m) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen n) bei der Bearbeitung von Reklamationen mitwirken §11 Nr. 7 Einsatz v on Arbeitsmitteln c) den Einsatz von Arbeits - und Fördermitteln unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten planen LF 10: Logistische Prozesse ermitteln und auswerten Hinweise zur Kompetenzfeststellung Kompetenzf eststellung TQ 7 Art der Kompetenz - feststellung Methodik (Auswahl) zeitlicher Umfang Gewichtung schriftlich • Multiple Choice • mind. 45 Minuten 50 % praktisch • Praktischer Arbeitsauftrag • Situatives Fachgespräch • mind. 45 Minuten 50 % Beide Teile der Kompetenzfeststellung müssen bestanden werden. Im Fall des Nichtbestehens wird eine Möglichkeit zur Wiederholung der Kompetenzfeststellung gegeben.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 20 von 24 Anhang 1: Standardberufsbildpositionen (zum 1. August 2021 eingeführt) Lfd. Nr. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zeitliche Zuordnung 1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits - und Tarifrecht (§ x Absatz y Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits - und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen während d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits -, sozial -, tarif - und mitbestimmungsrecht - lichen Vorschriften erläutern der gesamten e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs - oder personalvertretungs - rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern Ausbildung f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern 2 Sicherheit und Gesundheit bei de r Arbeit a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz - und Unfallverhütungsvor - schriften kennen und diese Vorschriften anwenden b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern während der gesamten Ausbildung d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltens - weisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ x Absatz y Nummer 3) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen während c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten der gesamten d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen Ausbildung e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt (§ x Absatz y Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 21 von 24 b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten während der gesamten Ausbildung c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunika - tionsergebnisse dokumentieren d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen f) Lern - und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits - und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren Quelle: Empfehlung 172 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 17. November 2020.Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 22 von 24 Anhang 2: Notenschlüssel Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition 100 1,0 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht 98 und 99 1,1 96 und 97 1,2 94 und 95 1,3 92 und 93 1,4 91 1,5 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 90 1,6 89 1,7 88 1,8 87 1,9 85 und 86 2,0 84 2,1 83 2,2 82 2,3 81 2,4 79 und 80 2,5 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht 78 2,6 77 2,7 75 und 76 2,8 74 2,9 72 und 73 3,0 71 3,1 70 3,2 68 und 69 3,3 67 3,4 65 und 66 3,5 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 63 und 64 3,6 62 3,7 60 und 61 3,8 58 und 59 3,9 56 und 57 4,0 55 4,1 53 und 54 4,2 51 und 52 4,3 50 4,4Teilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 23 von 24 48 und 49 4,5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind 46 und 47 4,6 44 und 45 4,7 42 und 43 4,8 40 und 41 4,9 38 und 39 5,0 36 und 37 5,1 34 und 35 5,2 32 und 33 5,3 30 und 31 5,4 25 bis 29 5,5 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen 20 bis 24 5,6 15 bis 19 5,7 10 bis 14 5,8 5 bis 9 5,9 0 bis 4 6,0 Quelle: Richtlinie 120 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 15. Dezember 2021, Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss - und UmschulungsprüfungenTeilqualifikationen für den Beruf Fachkraft für Lagerlogistik Seite 24 von 24 Anhang 3: Glossar Zu den im Rahmen der TQ -Projekte verwendeten Begriffen im Kontext von Teilqualifikationen (TQ) Erarbeitet im Zusammenhang der Projekte: BIBB -TQ, ETAPP und „Chancen nutzen!“ Abschlussprüfung/Gesellenprüfung: Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung am Ende einer dualen Ausbildung ist geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Baustein: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf die Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt (s. Teilqualifikation). Berufsabschluss im Kontext der TQ -Projekte: Der Berufsabschluss bedeutet hier die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen nach BBIG/HwO. Eignungsfeststellung/Kompetenzanalyse: Verfahren im Vorfeld von TQ -Maßnahmen zur Feststellung bereits erworbener Kompetenzen und des Qualifizierungsbedarfs u.a. durch Sichtung vorliegender Nachweise, Gespräche, ggf. kleine Arbeitsproben. „Externenprüfung “: Der Begriff „Externenprüfung“ wird umgangssprachlich verwendet. Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Zulassung sog. „Externer“ (nicht Auszubildende) zur Abschlussprüfung einer dualen Ausbildung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 BBiG. Kompetenzfeststellung (KF) zum Abschluss von Teilqualifikationen: Schriftliche oder praktische und/oder mündliche Überprüfung der in der jeweiligen TQ erworbenen Kompetenzen. Es handelt sich hierbei um keine Prüfung im formalrechtlichen Sinn, sondern um eine Bewertung des Qualifizierungserfolgs. Die Kompetenzfeststellun g wird in den TQ -Projekten durch den qualifizierenden Bildungsträger oder die zuständige Stelle durchgeführt. Für eine erfolgreich durchlaufene Kompetenzfeststellung erhält der/die Teilnehmen de ein Zertifikat. Modul: Wird als Synonym für Teilqualifikation verwendet. Die o. g. Projekte haben sich in der Kommunikation zur Projektarbeit auf Verwendung des Begriffs Teilqualifikation verständigt. Standardisierung im Kontext der TQ -Projekte: Verabredung verbindlicher Elemente zwischen den Projekten zu den Punkten: - Verständigung über einen einheitlichen Aufbau von TQs - Verwendung von einheitlichen Begrifflichkeiten - Erarbeitung von Empfehlungen zur bundesweiten Vergleichbarkeit von TQs Teilqualifikation( -en): Abgegrenzte, standardisierte Einheiten innerhalb einer curricularen Gesamtstruktur, die sich an betrieblichen Arbeits - und Geschäftsprozessen ausrichten und inhaltlich Teilmengen eines zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberufs nach BBiG/HwO darstell en (berufsabschlussorientierte TQ im Beruf „…“). Mehrere Teilqualifikationen können zum Berufsabschluss durch die Abschlussprüfung (Externenprüfung) führen. Teilqualif izierung: Für den Qualifizierungsprozess mit dem Ziel des Abschlusses einer oder mehrerer Teilqualifikationen wird der Begriff Teilqualifizierung verwendet. [15] => [individuell6] => [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 7/2026 ) [3] => Array ( [0] => 21389 [id] => 21389 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_696f8b219e0aa [upload] => upload_696f8b219e0aa [4] => ar-2026-007.pdf [original] => ar-2026-007.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-007.pdf [title] => ar-2026-007.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-01-20 14:03:13 [date] => 2026-01-20 14:03:13 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => BIBB-Ausbildungsanalyse 2023: Schatten neben Lichtblicken [individuell3] => BIBB-Ausbildungsanalyse 2023: Schatten neben Lichtblicken [13] => AR 7/2026 [individuell4] => AR 7/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 00 7/20 26 Hamburg, den 22 . Januar 20 26 (DSLV -RS 006/2026/a ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Neue Teilqualifikationen für Lagerberufe -Durch Nachqualifizierung Fachkräfte sichern Für die Berufe Fachkraft für Lagerlogistik und Fachlagerist/in gibt es nun Teil-qualifikationen, die Mitarbeitende ab 25 Jahren schrittweise zum Berufsab-schluss führen. Unternehmen sichern sich so qualifiziertes Fachpersonal wäh-rend der laufenden Beschäftig ung, wobei die BA die Lehrgangskosten und das Entgelt fördert. Sehr geehrte Damen und Herren, seit Oktober 2017 unterstützt die DIHK Service GmbH mit dem Projekt Chancen Nut- zen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss die IHKs bei der Umsetzung ei- nes bundeseinheitlichen TQ -Angebots. Teilqualifikationen (TQ) bieten Menschen ab 25 Jahren die Chance, einen Beruf in Theorie und Praxis schrittweise zu erlernen und am Ende einen Berufsabschluss zu erlangen. Sie sind kürzere Bildungseinheiten von im Schnitt vier bis sechs Monaten je TQ, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Nach erfolgreichem Absolvieren aller je nach beruflichen Vorkenntnissen und Erfah-rungen erforderlichen TQ besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich zur Ab-schlussprüfung des Berufs bei der zuständigen Kammer anzumelden (sog. Externen-prüfung) und s o nachträglich den Berufsabschluss zu erwerben. Mit TQ begegnen Unternehmen dem Qualifikationsdefizit bei langjährigen oder neuen Mitarbeitenden ohne aktuellen Berufsabschluss. Der Vorteil: Die Nachqualifizierung erfolgt flexibel während der Beschäftigung. So sichern sich Betriebe kompetentes Per-sonal, während die Mitarbeitenden ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig steigern und flexibel ihre TQ absolvieren können, ohne Gehaltseinbußen zu haben. Die Bun-desagentur für Arbeit (BA) fördert TQ als abschlussorientierte Weiterbildungen: Sie übernimmt die Leh rgangskosten und zahlt einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 100 Prozent. Eine TQ setzt sich aus einer oder mehreren einzelnen TQ zusammen. Die TQ decken alle Inhalte eines Ausbildungsberufs ab. Eine TQ ist auf durchschnittlich vier bis sechs Monate angelegt. Ihr Theorieanteil beträgt ca. zwei Drittel und wird durch einen2 Bildungsträger vermittelt. Der Praxisanteil umfasst mindestens ein Drittel und erfolgt im Betrieb. Inzwischen sind zwei neue Teilqualifikationen (TQ) für die Lagerberufe – Fachkraft für Lagerlogistik (Anlage AR 007a/2026 ) und FachlageristIn (Anlage AR 007b/2026 ) – entwickelt worden. Die neuen TQ wurden auf Basis der bestehenden Ausbildungsordnungen konzipiert und unterstützen Betriebe dabei, Mitarbeitende ge-zielt für lagerlogistische Tätigkeiten zu qualifizieren – sowohl für den Einstieg als auch als Zwischensch ritt auf dem Weg zum Berufsabschluss. Unternehmen, die planen, TQ in ihrem Unternehmen anzubieten, wenden sich hierfür an ihre zuständige IHK. Die Industrie - und Handelskammern sind eng mit den regio- nalen Arbeitsagenturen vernetzt und kooperieren mit einer Vielzahl an Bildungsträ-gern. Über konkrete Fördermöglichkeiten werden Betriebe von der Agentur für Arbeit vor Ort bzw. deren spezialisiertem Arbeitgeberservice informiert . Die IHKs informieren Betriebe über Qualifizierungsmöglichkeiten und stimmen kon-krete TQ -Maßnahmen mit Bildungsdienstleistern und Betrieben ab. Nach jeder TQ kann die IHK eine Kompetenzfeststellung durchführen, die die erlernten Kenntnisse schriftlich, prak tisch und/oder mündlich abfragt und dokumentiert. Derzeit prüft der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit der DIHK Service GmbH die Durchführung eines Webinars zum Thema TQ. Sobald die Planungen ab-geschlossen sind, lässt der DSLV den Unternehmen weitere Informationen zukom-men. Einen allgemeinen Überblick über TQ gibt zudem der TQ -Infoflyer ( Anlage AR 007c/2026 ). Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 00 7/20 26 Hamburg, den 22 . Januar 20 26 (DSLV -RS 006/2026/a ) sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Neue Teilqualifikationen für Lagerberufe -Durch Nachqualifizierung Fachkräfte sichern Für die Berufe Fachkraft für Lagerlogistik und Fachlagerist/in gibt es nun Teil-qualifikationen, die Mitarbeitende ab 25 Jahren schrittweise zum Berufsab-schluss führen. Unternehmen sichern sich so qualifiziertes Fachpersonal wäh-rend der laufenden Beschäftig ung, wobei die BA die Lehrgangskosten und das Entgelt fördert. Sehr geehrte Damen und Herren, seit Oktober 2017 unterstützt die DIHK Service GmbH mit dem Projekt Chancen Nut- zen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss die IHKs bei der Umsetzung ei- nes bundeseinheitlichen TQ -Angebots. Teilqualifikationen (TQ) bieten Menschen ab 25 Jahren die Chance, einen Beruf in Theorie und Praxis schrittweise zu erlernen und am Ende einen Berufsabschluss zu erlangen. Sie sind kürzere Bildungseinheiten von im Schnitt vier bis sechs Monaten je TQ, die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Nach erfolgreichem Absolvieren aller je nach beruflichen Vorkenntnissen und Erfah-rungen erforderlichen TQ besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich zur Ab-schlussprüfung des Berufs bei der zuständigen Kammer anzumelden (sog. Externen-prüfung) und s o nachträglich den Berufsabschluss zu erwerben. Mit TQ begegnen Unternehmen dem Qualifikationsdefizit bei langjährigen oder neuen Mitarbeitenden ohne aktuellen Berufsabschluss. Der Vorteil: Die Nachqualifizierung erfolgt flexibel während der Beschäftigung. So sichern sich Betriebe kompetentes Per-sonal, während die Mitarbeitenden ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig steigern und flexibel ihre TQ absolvieren können, ohne Gehaltseinbußen zu haben. Die Bun-desagentur für Arbeit (BA) fördert TQ als abschlussorientierte Weiterbildungen: Sie übernimmt die Leh rgangskosten und zahlt einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 100 Prozent. Eine TQ setzt sich aus einer oder mehreren einzelnen TQ zusammen. Die TQ decken alle Inhalte eines Ausbildungsberufs ab. Eine TQ ist auf durchschnittlich vier bis sechs Monate angelegt. Ihr Theorieanteil beträgt ca. zwei Drittel und wird durch einen2 Bildungsträger vermittelt. Der Praxisanteil umfasst mindestens ein Drittel und erfolgt im Betrieb. Inzwischen sind zwei neue Teilqualifikationen (TQ) für die Lagerberufe – Fachkraft für Lagerlogistik (Anlage AR 007a/2026 ) und FachlageristIn (Anlage AR 007b/2026 ) – entwickelt worden. Die neuen TQ wurden auf Basis der bestehenden Ausbildungsordnungen konzipiert und unterstützen Betriebe dabei, Mitarbeitende ge-zielt für lagerlogistische Tätigkeiten zu qualifizieren – sowohl für den Einstieg als auch als Zwischensch ritt auf dem Weg zum Berufsabschluss. Unternehmen, die planen, TQ in ihrem Unternehmen anzubieten, wenden sich hierfür an ihre zuständige IHK. Die Industrie - und Handelskammern sind eng mit den regio- nalen Arbeitsagenturen vernetzt und kooperieren mit einer Vielzahl an Bildungsträ-gern. Über konkrete Fördermöglichkeiten werden Betriebe von der Agentur für Arbeit vor Ort bzw. deren spezialisiertem Arbeitgeberservice informiert . Die IHKs informieren Betriebe über Qualifizierungsmöglichkeiten und stimmen kon-krete TQ -Maßnahmen mit Bildungsdienstleistern und Betrieben ab. Nach jeder TQ kann die IHK eine Kompetenzfeststellung durchführen, die die erlernten Kenntnisse schriftlich, prak tisch und/oder mündlich abfragt und dokumentiert. Derzeit prüft der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit der DIHK Service GmbH die Durchführung eines Webinars zum Thema TQ. Sobald die Planungen ab-geschlossen sind, lässt der DSLV den Unternehmen weitere Informationen zukom-men. Einen allgemeinen Überblick über TQ gibt zudem der TQ -Infoflyer ( Anlage AR 007c/2026 ). Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 7 [individuell6] => 7 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 7/2026 ))
AR7/2026