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Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 16 1/20 25 Hamburg, den 13 . November 20 25 (DSLV -125/2025/a ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Einführung der E -Rechnung in Deutschland – Überblick und praktische Hin- weise Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E -Rechnungen) für diesjährige Umsätze zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung von E -Rechnungen erfolgt stufenweise und greif t im B2B -Bereich ab 1. Januar 2027 (beziehungsweise für Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz ab 1. Januar 2028). Mit Schreiben vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein aktualisiertes Schreiben mit Anwendungshinweisen zu den neuen technischen und formalen Anforderungen veröffentlicht und den Umsatzsteuer -Anwendungserlass 1 (USt -AE) entsprechend angepasst. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik gibt nachfolgend nochmals einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und praktischen Hinweise: I. Anwendungsbereich Die obligatorische Verwendung der E -Rechnung wird stufenweise seit 1. Januar 2025 eingeführt. Die E -Rechnungspflicht gilt nur a) für Umsätze zwischen Unternehmern (B2B -Umsätze), die beide im Inland an- sässig sind Hinweis: Ein Rechnungsaussteller kann sich bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Angabe des Leistungsempfängers verlassen, ob die-ser ein inländischer Unternehmer ist oder nicht, sofern ihm keine gegenteiligen Infor-mationen vorliegen. Dabei kann die Verwendung der USt -IdNr. oder – soweit vergeben – der W -IdNr. ein Indiz dafür sein, dass der Empfänger als Unternehmer handelt. b) für Umsätze, die nicht nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind Die Pflicht zur Abrechnung mit einer E -Rechnung gilt unter anderem auch a) für Abrechnungen des Leistungsempfängers per Gutschrift 1 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer - Anwendungserlass/Umsatzsteuer -Anwendungserlass -aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=352 b) für Rechnungen über Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse -Charge -Verfahren § 13b UStG) c) für steuerfreie Beförderungsleistungen von und nach Drittlandstaaten im Zu-sammenhang mit der Ausfuhr und der Einfuhr gemäß § 4 Nr. 3 UStG In allen anderen Fällen besteht keine Pflicht zur Ausstellung einer E -Rechnung. Die Rechnung kann weiterhin auf Papier, als E -Rechnung oder in einem anderen elektro- nischen Format, zum Beispiel als PDF ausgestellt werden. Besteht keine Pflicht zur Ausstellu ng einer E -Rechnung ist eine Ausstellung und Übermittlung als E -Rechnung oder als eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format nur mit der Zustimmung des Empfängers möglich. Diese Zustimmung bedarf keiner besonderen Form und kann auch konk ludent (zum Beispiel durch eine widerspruchslose Annahme) erfolgen. Hinweis: Unabhängig vom Rechnungsformat sind Rechnungen, soweit eine Pflicht zur Ausstellung besteht, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung zu erteilen. Ausgenommen von der E -Rechnungspflicht sind a) Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind b) Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) c) Rechnungen von Kleinunternehmern (Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro netto nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro netto nicht überschreitet, § 19 Abs. 1 UStG) d) Fahrausweise II. Rechnungsarten 1. E-Rechnung Seit 1. Januar 2025 liegt eine E -Rechnung dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektroni-sche Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnung ◼ muss entweder der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstel-lung EN 16931 und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtli-nie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstel lung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6. Mai 2014, S. 1) entsprechen oder ◼ kann zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart wer-den. Voraussetzung für eine solche Vereinbarung ist, dass das verwendete For-mat die richtige und vollständige Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben aus der E -Rechnung in e in Format ermöglicht, das der EN 16931 ent- spricht oder mit dieser interoperabel ist.3 Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rech-nung müssen gewährleistet sein. Bei der Übermittlung einer E -Rechnung kann eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein zulässiges EDI -Verfahren verwendet wer- den. In diesem Fall gelten die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet. Beides kann aber auch durch ein innerbetriebliches Kontrollverfah-ren gewährleistet werden. „Lesbarkeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die XML -Datei maschinell aus- wertbar sein muss (maschinelle Lesbarkeit). Daher ist die zusätzliche Erstellung eines menschenlesbaren Dokuments nicht erforderlich. Denn die maschinelle Auswertbar-keit einer s tandardisierten Datei ermöglicht es auch, dass die Datei zum Beispiel durch eine Visualisierungsanwendung menschenlesbar angezeigt werden kann. Die zusätz-liche Übermittlung eines menschenlesbaren Dokuments (zum Beispiel durch ein hyb-rides Format oder ein z usätzliches PDF -Dokument) ist somit nicht erforderlich, aber optional möglich. 2. Sonstige Rechnung Als sonstige Rechnungen gelten seit 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten. Dazu zählen auch alle nicht strukturierten elektronischen Dateien, zum Beispiel PDF -Dateien ohne integrierte Datensätze, Bild- dateien o der E -Mails. III. Zulässige Formate einer E -Rechnung E-Rechnungen können sowohl in einem rein strukturierten als auch in einem hybriden Format erstellt werden. Ein zulässiges elektronisches Rechnungsformat muss insbe-sondere gewährleisten, dass die Rechnungspflichtangaben nach § 14, 14a UStG elektronisch über mittelt und ausgelesen werden können. 1. Die Verwendung von strukturierten Rechnungsformaten, die auf der Norm EN 16931 beruhen, ist immer zulässig. Ob eine Rechnung die Anforderungen der Normenreihe EN 16931 erfüllt, kann beispielsweise durch die Nutzung einer geeigneten Validierungsanwendung üb erprüft werden. 2. Strukturierte elektronische Formate können zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden, wenn das verwendete Format die richtige und vollständige Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben aus der E -Rechnung in ein Format ermöglicht, das der Norm EN 16931 ent- spricht oder mit dieser interoperabel ist. Dies sind zum Beispiel Rechnungen nach dem XStandard und nach dem ZUGFeRD -Format (ab der Version 2.0.1). Auch eine Verwendung von weiteren europäischen Rechnungsformaten nach dem vorbezeichneten Standard kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung ermöglicht auch die Weiternutzung von EDI -Ver- fahren wie EDIFACT. 3. Neben rein strukturierten E -Rechnungen können auch hybride Rechnungsfor- mate die Voraussetzungen an eine E -Rechnung erfüllen. Ein hybrides Format besteht neben dem strukturierten Datenteil (zum Beispiel XML -Datei) auch aus4 einem menschenlesbaren Datenteil (zum Beispiel PDF -Dokument). Beide Da- tenteile sind in einer Datei zusammengefasst. Beispielsweise fällt das Format ZUGFeRD unter die hybriden Rechnungsformate. Bei einem hybriden Format bilden die im XML -Format vorliegenden Rechnungsdaten den führenden Teil. Im Fall von Abweichungen zwischen den strukturierten Rechnungsdaten und den sonstigen Informationen gehen die Daten des strukturierten Teils denen der Bilddatei vor. IV. Umfang einer E -Rechnung Voraussetzung für eine E -Rechnung ist unter anderem, dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG im strukturierten Teil der E -Rec hnung enthalten sein müssen. Ein bloßer Verweis in den strukturierten Da- ten auf eine Anlage, in der die Rechnungspflichtangaben in unstrukturierter Form ent-halten sind, genügt nicht, da dann keine elektronische Verarbeitung möglich ist. Hin-sichtlich der Le istungsbeschreibung gilt, dass die im strukturierten Teil der E - Rechnung enthaltenen Angaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen müssen. Ergänzende Angaben können jedoch in einem in der E -Rechnung enthaltenen Anhang aufgenommen werden (zum Beispiel eine Aufschlüsselung von Stundennachweisen in einer PDF -Datei). V. Fehlerhafte Rechnungen und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen, Validierung 1. Unterschieden wird zwischen drei Fehlerkategorien: a) Formatfehler Formatfehler liegen vor, wenn die Rechnungsdatei nicht den zulässigen Syntaxen be-ziehungsweise deren technischen Vorgaben entspricht. Eine Rechnung mit Format-fehlern gilt nicht als E -Rechnung, sondern als sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen F ormat, so dass der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Dies gilt aber gemäß § 27 Abs. 38 UStG erst nach Ablauf der Übergangszeit Ende 2027 beziehungs-weise 2028. Unternehmen müssen bei Formatfehlern eine korrekte Rechnung nach-fordern. b) Geschäftsregelfehler Eine Verletzung der Geschäftsregeln (Geschäftsregelfehler) liegt vor, wenn die Rech-nungsdatei gegen die für das E -Rechnungsformat gültigen Geschäftsregeln verstößt. Geschäftsregeln sind technische Vorschriften zur Überprüfung der logischen Abhän-gigkeiten d er in einer E -Rechnung enthaltenen Informationen. Bei einem Verstoß ge- gen die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben der §§ 14 Absatz 4 und 14a UStG liegt ein „kritischer Fehler“ und damit keine ordnungsmäßige Rechnung vor. Solche Fehler kön-nen bei einer E -Rech nung beispielsweise als Verletzung der entsprechenden Geschäftsregeln im Rahmen einer Validierung festgestellt werden. Verstöße gegen andere Regeln als die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben haben keine Relevanz für die Vorsteuerabzugsberechtigung.5 c) Inhaltsfehler Inhaltsfehler, die formal keinen Verstoß gegen die Geschäftsregeln beinhalten und bei denen in der Folge auch im Rahmen der Validierung kein Fehler festgestellt wurde (zum Beispiel Angabe eines fehlerhaften Steuersatzes), wirken sich dennoch auf den Vorste uerabzug aus und sind nachträglich zu korrigieren. 2. Validierung von Rechnungen Laut BMF kann das Vorliegen von Inhalts - und Formatfehlern mit einer geeigneten Validierungsanwendung überprüft werden, um E -Rechnungen vor dem Versand oder beim Eingang zu validieren. Prüfprotokolle können als Nachweis dienen und helfen, steuerliche Risik en zu minimieren. Eine Validierung der E -Rechnung ersetzt nicht die dem Empfänger obliegende Pflicht zur Überprüfung der Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sondern unterstützt ihn hierbei. Ein Unternehmer kann sich bei Beach-tung der Sorgfaltspfl ichten eines ordentlichen Kaufmanns auf das technische Ergebnis einer Validierung (hinsichtlich des Formats und der Geschäftsregeln) durch eine ge-eignete Validierungsanwendung verlassen. Zum Nachweis bietet es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren. VI. Übermittlung und Empfang von E -Rechnungen Die Übermittlung einer E -Rechnung muss in elektronischer Form erfolgen, beispiels- weise durch den Versand per E -Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elekt- ronischen Schnittstelle, den gemeinsamen Zugriff auf einen zentralen Speicherort in-nerhalb eines Konzernverbundes oder die Möglichkeit des Downloads über ein Internetportal. Für den Empfang reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E - Mail -Postfach zur Verfügung stellt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesonderte s E -Mail -Postfach nur für den Empfang von E -Rechnungen handelt. Beteiligte können abweichend hiervon andere elektronische Übermittlungs-wege vereinbaren. Verweigert der Rechnungsempfänger die obligatorische E -Rech- nung oder ist er technisch zum Empfang nicht in der Lage, hat er kein Anrecht auf eine alternative Rechnung. VII. Vorsteuerabzug Bestand eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E -Rechnung und wird stattdessen eine sonstige Rechnung ausgestellt, handelt es sich um eine nicht ordnungsmäßige Rechnung, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Während des Übergangszeit-raums wird wegen e iner Ausstellung einer Rechnung in falschem Format der Vorsteu- erabzug nicht beanstandet, wenn der Rechnungsempfänger anhand der ihm vorlie-genden Informationen davon ausgehen konnte, dass der Aussteller die Übergangs - regelungen in Anspruch nehmen konnte. Üb er die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns hinaus braucht der Rechnungsempfängers keine weiteren Recherchen vorzunehmen. VIII. Aufbewahrung Der strukturierte Teil einer E -Rechnung ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllt6 werden. Eine maschinelle Auswertbarkeit seitens der Finanzverwaltung muss sicher-gestellt sein. Umsatzsteuerlich gilt nach § 14b Absatz 1 UStG, dass ein Unternehmer ein Doppel jeder ein - und ausgehenden Rechnung acht Jahre aufzubewahren hat. Da- bei muss nach § 14 Absatz 3 UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sein. Bei einer E -Rechnung ist zumindest deren strukturierter Teil so aufzubewahren, dass er unversehrt in seiner ursprüngli-chen Form vorliegt . IX. Übergangsregelungen Die Übergangsregelungen gelten für den Rechnungsaussteller. Der Rechnungsemp-fänger muss seit 1. Januar 2025 zum Empfang einer E -Rechnung bereit sein. ◼ In den Jahren 2025 und 2026 sind neben E -Rechnungen auch Papierrechnun- gen und -vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers - sonstige elektroni- sche Rechnungen zulässig. Dies gilt im Jahr 2027 nur noch für inländische Un-ternehmen mit einem Gesamtumsatz im v orangegangenen Kalenderjahr von bis zu 800.000 Euro. ◼ Die Ausstellung und Übermittlung einer Papierrechnung ist umsatzsteuerlich immer zulässig. Die Zustimmung des Empfängers zu der Rechnungserteilung in einem anderen elektronischen Format bedarf keiner besonderen Form. Es muss lediglich Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungs- empfänger über das zu verwendende Format bestehen. Die Zustimmung kann etwa in Form einer Rahmenvereinbarung (z. B. in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen) oder konkludent erfolgen. ◼ Bis Ende 2027 dürfen auch EDI -Rechnungen mit Zustimmung des Rechnungs- empfängers ausgestellt werden. Die Weiternutzung von EDI -Verfahren ist aber auch über diesen Übergangszeitraum hinaus möglich, wenn es zwischen Rech-nungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart wird. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 16 1/20 25 Hamburg, den 13 . November 20 25 (DSLV -125/2025/a ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Einführung der E -Rechnung in Deutschland – Überblick und praktische Hin- weise Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E -Rechnungen) für diesjährige Umsätze zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung von E -Rechnungen erfolgt stufenweise und greif t im B2B -Bereich ab 1. Januar 2027 (beziehungsweise für Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz ab 1. Januar 2028). Mit Schreiben vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein aktualisiertes Schreiben mit Anwendungshinweisen zu den neuen technischen und formalen Anforderungen veröffentlicht und den Umsatzsteuer -Anwendungserlass 1 (USt -AE) entsprechend angepasst. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik gibt nachfolgend nochmals einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und praktischen Hinweise: I. Anwendungsbereich Die obligatorische Verwendung der E -Rechnung wird stufenweise seit 1. Januar 2025 eingeführt. Die E -Rechnungspflicht gilt nur a) für Umsätze zwischen Unternehmern (B2B -Umsätze), die beide im Inland an- sässig sind Hinweis: Ein Rechnungsaussteller kann sich bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Angabe des Leistungsempfängers verlassen, ob die-ser ein inländischer Unternehmer ist oder nicht, sofern ihm keine gegenteiligen Infor-mationen vorliegen. Dabei kann die Verwendung der USt -IdNr. oder – soweit vergeben – der W -IdNr. ein Indiz dafür sein, dass der Empfänger als Unternehmer handelt. b) für Umsätze, die nicht nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind Die Pflicht zur Abrechnung mit einer E -Rechnung gilt unter anderem auch a) für Abrechnungen des Leistungsempfängers per Gutschrift 1 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer - Anwendungserlass/Umsatzsteuer -Anwendungserlass -aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=352 b) für Rechnungen über Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse -Charge -Verfahren § 13b UStG) c) für steuerfreie Beförderungsleistungen von und nach Drittlandstaaten im Zu-sammenhang mit der Ausfuhr und der Einfuhr gemäß § 4 Nr. 3 UStG In allen anderen Fällen besteht keine Pflicht zur Ausstellung einer E -Rechnung. 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Ausgenommen von der E -Rechnungspflicht sind a) Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind b) Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) c) Rechnungen von Kleinunternehmern (Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro netto nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro netto nicht überschreitet, § 19 Abs. 1 UStG) d) Fahrausweise II. Rechnungsarten 1. E-Rechnung Seit 1. Januar 2025 liegt eine E -Rechnung dann vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektroni-sche Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format einer elektronischen Rechnung ◼ muss entweder der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstel-lung EN 16931 und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtli-nie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 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Beides kann aber auch durch ein innerbetriebliches Kontrollverfah-ren gewährleistet werden. „Lesbarkeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die XML -Datei maschinell aus- wertbar sein muss (maschinelle Lesbarkeit). Daher ist die zusätzliche Erstellung eines menschenlesbaren Dokuments nicht erforderlich. Denn die maschinelle Auswertbar-keit einer s tandardisierten Datei ermöglicht es auch, dass die Datei zum Beispiel durch eine Visualisierungsanwendung menschenlesbar angezeigt werden kann. Die zusätz-liche Übermittlung eines menschenlesbaren Dokuments (zum Beispiel durch ein hyb-rides Format oder ein z usätzliches PDF -Dokument) ist somit nicht erforderlich, aber optional möglich. 2. Sonstige Rechnung Als sonstige Rechnungen gelten seit 1. Januar 2025 alle Rechnungen in Papierform oder in anderen elektronischen Formaten. Dazu zählen auch alle nicht strukturierten elektronischen Dateien, zum Beispiel PDF -Dateien ohne integrierte Datensätze, Bild- dateien o der E -Mails. III. Zulässige Formate einer E -Rechnung E-Rechnungen können sowohl in einem rein strukturierten als auch in einem hybriden Format erstellt werden. Ein zulässiges elektronisches Rechnungsformat muss insbe-sondere gewährleisten, dass die Rechnungspflichtangaben nach § 14, 14a UStG elektronisch über mittelt und ausgelesen werden können. 1. Die Verwendung von strukturierten Rechnungsformaten, die auf der Norm EN 16931 beruhen, ist immer zulässig. Ob eine Rechnung die Anforderungen der Normenreihe EN 16931 erfüllt, kann beispielsweise durch die Nutzung einer geeigneten Validierungsanwendung üb erprüft werden. 2. Strukturierte elektronische Formate können zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden, wenn das verwendete Format die richtige und vollständige Extraktion der nach dem UStG erforderlichen Angaben aus der E -Rechnung in ein Format ermöglicht, das der Norm EN 16931 ent- spricht oder mit dieser interoperabel ist. 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Ein Unternehmer kann sich bei Beach-tung der Sorgfaltspfl ichten eines ordentlichen Kaufmanns auf das technische Ergebnis einer Validierung (hinsichtlich des Formats und der Geschäftsregeln) durch eine ge-eignete Validierungsanwendung verlassen. Zum Nachweis bietet es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren. VI. Übermittlung und Empfang von E -Rechnungen Die Übermittlung einer E -Rechnung muss in elektronischer Form erfolgen, beispiels- weise durch den Versand per E -Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elekt- ronischen Schnittstelle, den gemeinsamen Zugriff auf einen zentralen Speicherort in-nerhalb eines Konzernverbundes oder die Möglichkeit des Downloads über ein Internetportal. Für den Empfang reicht es aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E - Mail -Postfach zur Verfügung stellt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesonderte s E -Mail -Postfach nur für den Empfang von E -Rechnungen handelt. 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Aufbewahrung Der strukturierte Teil einer E -Rechnung ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllt6 werden. Eine maschinelle Auswertbarkeit seitens der Finanzverwaltung muss sicher-gestellt sein. Umsatzsteuerlich gilt nach § 14b Absatz 1 UStG, dass ein Unternehmer ein Doppel jeder ein - und ausgehenden Rechnung acht Jahre aufzubewahren hat. Da- bei muss nach § 14 Absatz 3 UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sein. Bei einer E -Rechnung ist zumindest deren strukturierter Teil so aufzubewahren, dass er unversehrt in seiner ursprüngli-chen Form vorliegt . IX. Übergangsregelungen Die Übergangsregelungen gelten für den Rechnungsaussteller. Der Rechnungsemp-fänger muss seit 1. 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Die Weiternutzung von EDI -Verfahren ist aber auch über diesen Übergangszeitraum hinaus möglich, wenn es zwischen Rech-nungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart wird. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [15] => 161 [individuell6] => 161 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 161/2025 ))
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What is a conventional DDS reference number? The conventional DDS reference number is a universal and uniform reference numbe r that any operator exporting or reimporting a transitional product , or transitional components of a relevant product, may use instead of obtaining a regular DDS reference number after a full due diligence exercise . The conventional DDS reference number is : 99EU9999999999 2. In which cases may operators use the conventional DDS reference number instead of a regular reference number obtained from the Information System ? The conventional DDS reference number may be entered into customs declarations for export of transitional products , or transitional components of a relevant product, or subsequent re -import (under the customs procedure release for free circulation) of any transitional product , or transitional components of a relevant product . The use of the conventional DDS reference number is allowed only where the two following conditions are fulfilled: (1) the relevant product, or one or several components of a derived relevant product , was initially placed on the market during the transitional period and (2) the operator has gathered evidence and is able to prove such initial placing on the market during the transitional period (see FAQ 9.2 for more information on how companies can prove that the relevant products are exempted as falling un der the transitional period ). For products made of or including components both placed o n the market during the transitional period and after the entry into application please see question 4. 3. Does the conventional DDS reference number need to be entered into the Information System ? The conventional DDS reference number may be used ‘as is’ by all and any operators , with no prior requirement to enter any information into the Information System and subject only to the two conditions reminded in point 2 . 4. Can the conventional DDS reference number be used in customs declarations for relevant products initially placed on the market during the transitional periodthat are shipped together with other relevant products , or components of a relevant product, not placed on the market during the transitional period ? Yes. The conventional DDS reference number can be listed alongside regular DDS reference numbers obtained from the Information System. Both can be entered into a single customs declaration , in respect of different good item s or the same good item . 5. How is the use of conventional DDS reference number being surveilled? The use of the conventional DDS reference numbe r in a customs declaration is recorded in customs systems . Competent authorities , in cooperation with c ustoms authorities , monitor the use of the conventional DDS reference number and verify its use. In particular , competent authorities may carry out checks and request evidence demonstrating that a transitional relevant product, or one or several transitional components of a relevant product , was actually initially placed on the market during the transitional period (see FAQ 9.1 and 9.2 for more information) . [individuell5] => Information on the “Conventional DDS Reference Number” for exports and re - imports of relevant products initially placed in the Union market during the transitional period N.B.: ‘Transitional products ’ are such products which were initially placed on the EU market during the transitional period (i.e., the period between the entry into force of the Regulation (29 June 2023) and its entry into application) and products derived of such products (see FAQs 9 .1 and 9.2). 1. What is a conventional DDS reference number? The conventional DDS reference number is a universal and uniform reference numbe r that any operator exporting or reimporting a transitional product , or transitional components of a relevant product, may use instead of obtaining a regular DDS reference number after a full due diligence exercise . The conventional DDS reference number is : 99EU9999999999 2. In which cases may operators use the conventional DDS reference number instead of a regular reference number obtained from the Information System ? The conventional DDS reference number may be entered into customs declarations for export of transitional products , or transitional components of a relevant product, or subsequent re -import (under the customs procedure release for free circulation) of any transitional product , or transitional components of a relevant product . 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The conventional DDS reference number may be used ‘as is’ by all and any operators , with no prior requirement to enter any information into the Information System and subject only to the two conditions reminded in point 2 . 4. Can the conventional DDS reference number be used in customs declarations for relevant products initially placed on the market during the transitional periodthat are shipped together with other relevant products , or components of a relevant product, not placed on the market during the transitional period ? Yes. The conventional DDS reference number can be listed alongside regular DDS reference numbers obtained from the Information System. Both can be entered into a single customs declaration , in respect of different good item s or the same good item . 5. How is the use of conventional DDS reference number being surveilled? The use of the conventional DDS reference numbe r in a customs declaration is recorded in customs systems . 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 160 /20 25 Hamburg, den 13 . November 20 25 (DSLV -Knell ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – EUDR – Neue Leitlinien der EU -Kommission zur Verwendung der „Conventio- nal DDS Reference Number“ während der Übergangsphase Sehr geehrte Damen und Herren, m it der EU -Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sichergestellt werden, dass zentrale Agrar - und Rohstoffe, die auf dem EU -Markt in Verkehr gebracht werden, künftig nicht mehr zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Wie bereits in unserem E-Mail -Newsletter vom 2 3. September 2025 erläutert, hat die Europäische Kommission bedeutende Änderungen an der EUDR vorgeschlagen. Im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Kommis- sionsvorschlags 1. Verschiebung der Anwendungstermine • Große und mittlere Unternehmen: Anwendung weiterhin ab dem 30. Dezember 2025, jedoch mit einer sechsmonatigen Nichtdurchsetzungsfrist (bis 30. Juni 2026). • Kleinst - und Kleinunternehmen: Anwendung erst ab dem 30. Dezember 2026. Damit soll eine gestufte Einführung der neuen Pflichten ermöglicht werden. Vereinfachte Anforderungen an kleine Unternehmen Die Kommission schlägt die Einführung einer neuen Kategorie von „Mikro - und kleinen Primärbetreibern“ vor. Diese gilt für Unternehmen, die in Ländern mit geringem Risiko niedergelassen sind und ausschließlich eigene Produkte in Verkehr bringen. Solche Unternehmen müssen künftig keine vollständige Sorgfaltserklärung mehr ab-geben, sondern lediglich eine einmalige vereinfachte Anmeldung im EUDR -IT -System mit grundlegenden Informationen (z. B. Produktionsort). In der gesamten Lieferkette genügt dann eine einzige Registrierung am Markteintritts-punkt; nachgelagerte Akteure sind von weiteren Erklärungspflichten befreit. 1 https://eur -lex.europa.eu/legal -content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R11152 Reduzierte Pflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer Nachgelagerte Unternehmen und Händler werden künftig gleichgestellt. Sie müssen keine Sorgfaltserklärungen mehr abgeben, sind aber verpflichtet, Auf- zeichnungen sowie Rückverfolgbarkeitsnachweise (Referenznummern, Deklarations-kennungen) zu führen und weiterzugeben. Gesetzgebungsverfahren Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Bis dahin bleibt die derzeit gültige Fassung der EUDR weiterhin in Kraft. Neue Leitlinien zur Zollabwicklung während der Übergangsphase Parallel zum Änderungsvorschlag hat die EU -Kommission ergänzende Leitlinien zur praktischen Umsetzung in Zollverfahren veröffentlicht. Diese sollen insbesondere den Umgang mit sogenannten „Übergangsprodukten“ erleichtern – also Waren, die zwi- schen dem 29. Juni 2023 und dem 30. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden. Das neue Dokument trägt den Titel: „Information on the Conventional DDS Reference Number for exports and re - imports of relevant products initially placed in the Union market during the tran-sitional period“ (vgl. Anlage Rundschreiben SP 160a/2025 2). Einführung der „Conventional DDS Reference Number“ Während der Übergangsphase können Ausführer und Wiedereinführer eine einheitli- che Referenznummer verwenden, um Übergangsprodukte ohne vollständige Regist-rierung im EUDR -Informationssystem zu deklarieren. Diese lautet: 99EU9999999999 Die Nummer kann direkt in Zollanmeldungen eingetragen werden, ohne vorherige Re-gistrierung im EUDR -DDS -System. Voraussetzungen für die Nutzung Die vereinfachte Referenznummer darf nur verwendet werden, wenn • das Produkt oder seine Komponenten während des Übergangszeitraums erst- mals auf dem EU -Markt in Verkehr gebracht wurden und • der Marktteilnehmer diesen Umstand durch geeignete Nachweise (z.  B. Rech- nungen, Lieferscheine, Lieferantenerkl ärungen) belegen kann. Diese Regelung gilt auch für abgeleitete Produkte, die Übergangskomponenten ent- halten. Anwendung im Zollverfahren 2 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2025/sp -2025 -160a.pdf3 Der Code 99EU9999999999 kann in Zollanmeldungen für Ausfuhren und Wiederein- führungen angegeben werden. Er darf mit regulären DDS -Nummern kombiniert wer- den, beispielsweise bei gemischten Sendungen. Eine Eintragung in das EUDR -IT -System ist dabei nicht erforderlich. Ziel ist es, die Kontinuität des Warenverkehrs während der Übergangsphase sicherzustellen und un-nötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Überwachung durch Behörden Die Verwendung der konventionellen Referenznummer wird durch die Zollsysteme er-fasst und überwacht. Die zuständigen Behörden – in Deutschland insbesondere die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) – können von Unternehmen Nachweise über das erstmalige Inverkehrbringen anfordern. Eine missbräuchliche Nutzung kann als Verstoß gegen die EUDR geahndet werden. Quellen und weiterführende Informationen • EU -Leitliniendokument (englisch, Stand Oktober 2025): Information on the Conventional DDS Reference Number – abrufbar über das EUDR CIRCA -Por- tal 3 der EU -Kommission. • FAQ der EU -Kommission 4 (deutsch, Version 1.4, Juli 2025): ▪ Leitlinien der EU -Kommission 5 (deutsch, Stand April 2025): Die neuen Leitlinien schaffen eine praxisgerechte Erleichterung für den Außenhandel, insbesondere bei der Verzollung von Waren, die während der Übergangszeit bereits im Binnenmarkt zirkulierten. Für Speditions - und Logistikunternehmen bedeutet dies , dass Handel und Zollabwick- lung auch ohne vollständige EUDR -Dateneintragung möglich bleiben, allerdings Nach- weispflichten erfüllt werden müssen. Eine sorgfältige Dokumentation bleibt entschei- dend, um im Prüfungsfall reagieren zu können. Der VHSp wird die weitere Entwicklung beobachten und über neue Umsetzungsdetails informieren. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 3 https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680 -e799 -4d7c -bbad -da83c45da458/library/675e95ab -da32 -45fb -8538 - 11eb0ccc586a/details 4 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wald -Holz/Entwaldungsfrei/FAQs_de_V1.4_offizielle -Uebersetzung.pdf 5 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wald -Holz/Entwaldungsfrei/Leitlinien_EU -Kommission_Deutsch.pdf [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 160 /20 25 Hamburg, den 13 . November 20 25 (DSLV -Knell ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – EUDR – Neue Leitlinien der EU -Kommission zur Verwendung der „Conventio- nal DDS Reference Number“ während der Übergangsphase Sehr geehrte Damen und Herren, m it der EU -Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sichergestellt werden, dass zentrale Agrar - und Rohstoffe, die auf dem EU -Markt in Verkehr gebracht werden, künftig nicht mehr zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Wie bereits in unserem E-Mail -Newsletter vom 2 3. September 2025 erläutert, hat die Europäische Kommission bedeutende Änderungen an der EUDR vorgeschlagen. Im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Kommis- sionsvorschlags 1. Verschiebung der Anwendungstermine • Große und mittlere Unternehmen: Anwendung weiterhin ab dem 30. Dezember 2025, jedoch mit einer sechsmonatigen Nichtdurchsetzungsfrist (bis 30. Juni 2026). • Kleinst - und Kleinunternehmen: Anwendung erst ab dem 30. Dezember 2026. Damit soll eine gestufte Einführung der neuen Pflichten ermöglicht werden. Vereinfachte Anforderungen an kleine Unternehmen Die Kommission schlägt die Einführung einer neuen Kategorie von „Mikro - und kleinen Primärbetreibern“ vor. Diese gilt für Unternehmen, die in Ländern mit geringem Risiko niedergelassen sind und ausschließlich eigene Produkte in Verkehr bringen. Solche Unternehmen müssen künftig keine vollständige Sorgfaltserklärung mehr ab-geben, sondern lediglich eine einmalige vereinfachte Anmeldung im EUDR -IT -System mit grundlegenden Informationen (z. B. Produktionsort). In der gesamten Lieferkette genügt dann eine einzige Registrierung am Markteintritts-punkt; nachgelagerte Akteure sind von weiteren Erklärungspflichten befreit. 1 https://eur -lex.europa.eu/legal -content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R11152 Reduzierte Pflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer Nachgelagerte Unternehmen und Händler werden künftig gleichgestellt. Sie müssen keine Sorgfaltserklärungen mehr abgeben, sind aber verpflichtet, Auf- zeichnungen sowie Rückverfolgbarkeitsnachweise (Referenznummern, Deklarations-kennungen) zu führen und weiterzugeben. Gesetzgebungsverfahren Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Bis dahin bleibt die derzeit gültige Fassung der EUDR weiterhin in Kraft. Neue Leitlinien zur Zollabwicklung während der Übergangsphase Parallel zum Änderungsvorschlag hat die EU -Kommission ergänzende Leitlinien zur praktischen Umsetzung in Zollverfahren veröffentlicht. Diese sollen insbesondere den Umgang mit sogenannten „Übergangsprodukten“ erleichtern – also Waren, die zwi- schen dem 29. Juni 2023 und dem 30. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden. Das neue Dokument trägt den Titel: „Information on the Conventional DDS Reference Number for exports and re - imports of relevant products initially placed in the Union market during the tran-sitional period“ (vgl. Anlage Rundschreiben SP 160a/2025 2). Einführung der „Conventional DDS Reference Number“ Während der Übergangsphase können Ausführer und Wiedereinführer eine einheitli- che Referenznummer verwenden, um Übergangsprodukte ohne vollständige Regist-rierung im EUDR -Informationssystem zu deklarieren. Diese lautet: 99EU9999999999 Die Nummer kann direkt in Zollanmeldungen eingetragen werden, ohne vorherige Re-gistrierung im EUDR -DDS -System. Voraussetzungen für die Nutzung Die vereinfachte Referenznummer darf nur verwendet werden, wenn • das Produkt oder seine Komponenten während des Übergangszeitraums erst- mals auf dem EU -Markt in Verkehr gebracht wurden und • der Marktteilnehmer diesen Umstand durch geeignete Nachweise (z.  B. Rech- nungen, Lieferscheine, Lieferantenerkl ärungen) belegen kann. Diese Regelung gilt auch für abgeleitete Produkte, die Übergangskomponenten ent- halten. Anwendung im Zollverfahren 2 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2025/sp -2025 -160a.pdf3 Der Code 99EU9999999999 kann in Zollanmeldungen für Ausfuhren und Wiederein- führungen angegeben werden. Er darf mit regulären DDS -Nummern kombiniert wer- den, beispielsweise bei gemischten Sendungen. Eine Eintragung in das EUDR -IT -System ist dabei nicht erforderlich. Ziel ist es, die Kontinuität des Warenverkehrs während der Übergangsphase sicherzustellen und un-nötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Überwachung durch Behörden Die Verwendung der konventionellen Referenznummer wird durch die Zollsysteme er-fasst und überwacht. Die zuständigen Behörden – in Deutschland insbesondere die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) – können von Unternehmen Nachweise über das erstmalige Inverkehrbringen anfordern. Eine missbräuchliche Nutzung kann als Verstoß gegen die EUDR geahndet werden. Quellen und weiterführende Informationen • EU -Leitliniendokument (englisch, Stand Oktober 2025): Information on the Conventional DDS Reference Number – abrufbar über das EUDR CIRCA -Por- tal 3 der EU -Kommission. • FAQ der EU -Kommission 4 (deutsch, Version 1.4, Juli 2025): ▪ Leitlinien der EU -Kommission 5 (deutsch, Stand April 2025): Die neuen Leitlinien schaffen eine praxisgerechte Erleichterung für den Außenhandel, insbesondere bei der Verzollung von Waren, die während der Übergangszeit bereits im Binnenmarkt zirkulierten. Für Speditions - und Logistikunternehmen bedeutet dies , dass Handel und Zollabwick- lung auch ohne vollständige EUDR -Dateneintragung möglich bleiben, allerdings Nach- weispflichten erfüllt werden müssen. Eine sorgfältige Dokumentation bleibt entschei- dend, um im Prüfungsfall reagieren zu können. Der VHSp wird die weitere Entwicklung beobachten und über neue Umsetzungsdetails informieren. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 3 https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680 -e799 -4d7c -bbad -da83c45da458/library/675e95ab -da32 -45fb -8538 - 11eb0ccc586a/details 4 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wald -Holz/Entwaldungsfrei/FAQs_de_V1.4_offizielle -Uebersetzung.pdf 5 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wald -Holz/Entwaldungsfrei/Leitlinien_EU -Kommission_Deutsch.pdf [15] => 160 [individuell6] => 160 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 160/2025 ))
SP160/2025
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Halbjahr 2026 [13] => AR 84/2025 [individuell4] => AR 84/2025 [14] => Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Kurt - Jürgen Schimmelpfeng Uhlandstraße 68 2 2087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Rundschreiben AR 0 84 /202 5 Ham burg, den 06 . 1 1 . 2 02 5 sts /akd An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - AHV - Kurs reihe für Auszubildende – 1 . Halbjahr 202 6 Sehr geehrte Damen und Herren, unser AHV - Kurskonzept für Auszubildende 1 . Halbjahr 202 6 startet ab dem 22.01.2026. Neben dem bewährten Repetitorium Spedition und Logistik, das auf die Frühjahr / Sommer prüfung 202 6 vorbereitet, haben wir folgende fünf Kurse im An-gebot: Der K1 - Kurs beinhaltet die Einführung in das Speditionsgeschäft mit Landverkehren und Logistik im Überblick. Er wendet sich an 5 Terminen ( 1 5 U/Std.) hauptsächlich an die neuen Auszubildenden im 1 . Halbjahr 202 6 . Der K 2 - Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Seefrachtge-schäfts. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil-dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K 3 - Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Luftfrachtge-schäft s. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil-dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K 4 - Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Zoll es. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden und ist für alle geeignet . Der K5 - Kurs behandelt in einem TAGESSEMINAR im Online - Format die Anwendung der ICC - Incoterms 2020® - Klauseln in internationalen Kaufverträgen, die die Grund-lage für die Transportvergabe in der See - und Luftfrachtspedition bilden. Der Kurs ist für Auszubildende im 2. und 3. Lehrjahr geeignet. Die Durchführung aller Kurse wird gewährleistet. Hier die angebotenen Kurse im Über-blick:Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Kurs - Nr. Bezeichnung Beginn Prüfungskurs Repetitorium Spedition Montag, 0 9 .0 2 . - 20 . 04 .202 6 , montags & mittwochs jeweils 1 6 .00 – 19 . 00 Uhr NEUE UHRZEIT EN! Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 24 . 0 2 . - 24 . 03 .202 6 , 1 6 .00 – 1 8 .15 Uhr Kurs 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für Aus-zubildende Mittwoch , 18 . 0 2 .202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für Aus-zubildende Mittwoch, 25 . 0 2 .202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Donnerstag , 22 .0 1 .202 6 09 .00 – 1 6 . 00 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – Online -Seminar für Auszubildende Dienstag , 28 . 0 4 .202 6 09.00 – 14.00 Uhr Kurs X Gern konzipieren wir für Sie ein individuel-les Seminar über alle ausbildungsrelevan-ten Themen Ort und Zeit nach Vereinba-rung In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen , die Sie online unter www.ahv.de finden. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Mit freundlichen Grüßen V EREIN H AMBURGER S PEDITEURE E .V St. Saß S . Akdogan G ESCHÄFTSFÜHRER A USBILDUNGSKURSEAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 P - Kurs Repetitorium Spedition Semi nar - Nr . : 9120 Ab 0 9 .0 2 .202 6 bis 20 . 04 .202 6 , montags und mittwoch s jeweils von 1 6 .00 – 19 . 00 Uhr (64 U/Std . ) exkl. Hamburger Schulferien - NEUE U H R ZEITEN! Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich - Grone - Stieg 1, 20097 Hamburg. Dozent: Trainer der beruflichen Erwachsenenbildung und Fachpraktiker Zur Unterstützung der Prüfungsvorbereitung für Auszubildende in der Hamburger Verkehrs-wirtschaft . Teilnah m evoraussetzungen: • Auszubildende in der Hamburger Verkehrswirtschaft • Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb Kursgebühr en : • € 4 9 0, - für Mitglieder • € 5 9 0, - für Nichtmitglieder INHALT â–ª Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle der Geschäftsprozesse in der Verkehrswirtschaft â–ª Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Landverkehrsmarkt â–ª Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Seeverkehrsmarkt â–ª Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Luftverkehrsmarkt â–ª Haftung und Versicherungen in der Verkehrswirtschaft â–ª Zollverkehre â–ª Beschaffungs - und Distributionslogistik/Supply Chain Management und Logistikdienstleistungen â–ª Frachtabrechnungen der Verkehrsträger/Kalkulation von Speditions - und Lagerdienstleistungen â–ª Rechnungswesen in Speditionsbetrieben â–ª Rechtliche und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen für speditionelle Geschäft s prozesse und betriebswirtschaftliche Planungen in SpeditionsbetriebenAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkeh-ren und Logistik Semi nar - Nr . : 9070 Ab 24 . 0 2 .202 6 bis 24 . 03 .202 6 , jeweils d ienstags von 1 6 .00 – 1 8 . 15 Uhr ( 1 5 U/Std. – 5 Termine ) 24.02 . /03 . 0 3 ./ 10 . 0 3 ./ 17 .0 3 ./ 24.03 . 2026 Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich - Grone - Stieg 1, 20097 Hamburg Dozent: Denise Schwibbe Dieser Grundlagenkurs unterstützt die Auszubildenden in der Orientierung auf alle strategischen Geschäftsfelder des Speditionsgeschäftes, in dem die Verkehrsmärkte im Überblick besprochen und das Zustandekommen von Speditions - und Frachtverträgen thematisiert werden. Da bei Haus - Haus -Verkehren auch im Seefrachtgeschäft der Landverkehrsmarkt involvier t ist, wird dieser im Überblick vermittelt. Die logistische Sichtweise des Speditionsgeschäftes wird durch einen Ausblick auf die Kontraktlogistik abgerundet. INHALT Grundlagen des Speditionsgeschäftes (12 Std.): â–ª Die Verkehrsmärkte im Überblick: Transport, Verkehr und Logistik â–ª Grundlagen des Speditionsgeschäftes im nationalen, europäischen und internationalen Geschäft/Begriff und Zielsetzung der Logistik â–ª Abgrenzung Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Logistikdienstleister (1 - 4 PL) â–ª Die Verkehrsträger und der Verkehrsträgerwettbewerb/Trampverkehre, Linienverkehre, Trans-portnetze â–ª Zustandekommen von Fracht - , Speditions - und Lagerverträgen â–ª Frachtpapiere und Dokumente bei nationalen, europäischen und internationalen Verkehren Der Landverkehrsmarkt im Überblick ( 3 Std . ) â–ª Der Teil - und Komplettladungsmarkt (FTL) in Deutschland und Europa â–ª Stückgutmarkt (LTL) in Deutschland und Europa â–ª Der Schienengüterverkehrsmarkt in Deutschland und Europa Kursgebühren: € 200 , - für Mitglieder € 2 50 , - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für A uszubil-dende Seminar - Nr.: 9021 A m 18 .0 2 .202 6 , Mittwoch von 09 .00 – 1 7 . 00 Uhr ( 8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Martin Siewert Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Über-blick über das Seefrachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT Grundlagenseminar Seefracht â–ª Transportmittel und Betriebsformen der Seeschifffahrt â–ª Das Seefrachtgeschäft in seinen Komponenten â–ª Seefrachtberechnungen â–ª Dokumentation im Seeverkehr â–ª Angebotsformen von Seehafenspeditionen Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für A uszubil-dende Seminar - Nr.: 90 41 A m 25 .0 2 .202 6 , Mittwoch von 09 .00 – 1 7 . 00 Uhr ( 8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Martin Siewert Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. und 2. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Überblick über das Luft frachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT â–ª Flugzeugtypen/ Reichweiten/ Bellykapazitäten, Laderäume â–ª Lademittel in der Luftfracht (ULD´s) z.B. Luftfrachtpaletten, Container, Bleche, Maße und-Ge wichte, Ladetechnik â–ª Gründe für den Luftweg, typische Luftfrachtgüter â–ª Sichere Lieferkette: Bekannter Versender/ Zugelassener Transporteur/ Reglementierte-Beauftragter (Voraussetzungen, Anforderungen). â–ª Luftsicherheitsgesetz m. Änderung v. 22.04.2020/ Sicherheitsstatus: SPX, SCO, SHR, un-secured und deren Auswirkung â–ª Der AWB: Darstellung sämtlicher Eintragungen und deren Bedeutung wie folgt: â–ª Bedeutung IATA/ICAO â–ª 3 - Letter - Codes der wichtigsten Flughäfen weltweit â–ª Abgrenzung Fracht - /Agenturverträge der Luftfrachtspediteure â–ª HUB - Strukturen und deren Wirtschaftlichkeit im Luftverkehr â–ª Road Feeder Services (Gründe, Abwicklung, Haftung der Beteiligten) â–ª Abrechnungsstellen CASS/IATA - Clearing House â–ª Abgrenzung gesetzliche Haftung/ Werterhöhung/ Transportversicherung â–ª Sperrfunktion des AWB hinsichtlich der Lieferungssicherung â–ª Master - /House AWB (Direktsendung/Consol), Verwendung Back to Back AWB â–ª Exportzollabfertigung â–ª Frachtberechnung in der Luftfracht anhand von Q - Raten (gemeinsam erstellter AWB wird ab-schließend abgerechnet) â–ª Gefahrgutversand gem. IATA - DGR/ICAO - TI (Verantwortlichkeiten, Label, Gefahrgutklassen, Co-dierung d. Verpackung, Dokumentation) â–ª Importabfertigung: Avisierung, Dokumente: AWB/ HAWB, HR, UZ u. a., ATLAS - Zollabferti-gung, Empfangskontrolle, Weiterleitung/ Zustellung â–ª Abrechnung von Importen (auch nach LNGV) Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Seminar - Nr .: 901 2 Ab 22 .0 1 .202 6 , Donnerstag von 09 .00 – 1 6 . 00 Uhr ( 7 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Gert Schemmann Dieser Kurs vermittelt die wichtigsten Zollverfahren im Überblick Anhand praktischer Übungen werden die Aufgaben erläutert. Dabei werden die relevanten Zollverfahren besprochen, so dass dieser Kurs einen sehr guten Überblick über die Grundlagen des Zoll s vermittelt . INHALT Grundlagenseminar Zoll für Auszubildende â–ª die wichtigsten Zollverfahren im Überblick â–ª Versandverfahren – einschließlich der Vereinfachungen (zugelassener Empfänger / Versender) â–ª Zolltarifrecht mit praktischen Einreihungsübungen â–ª Verbringen von Waren ins Zollgebiet â–ª Ausfuhrverfahren und Wiederausfuhr â–ª Vereinfachungen bei der Zollanmeldung â–ª Zollwertrecht und Zollwertanmeldung D.V.1 â–ª Zollschuldrecht und Behandlung von Unregelmäßigkeiten â–ª Warenursprung und Präferenzen â–ª die aktive Veredelung â–ª die passive Veredelung â–ª Zolllagerverfahren Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 5 Incoterms ® 2020 richtig anwenden – Online - Seminar für Auszubildende Seminar - Nr.: 9091 A m 28 . 04 .202 6 , D ienstag von 09 .00 – 1 4 . 00 Uhr ( 5 Std. – 1 Termin ) Ort : Online Seminar der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Andreas Küh l Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende mit Erfahrungen in Import - und Exportabteilungen, die die Anwendung der ICC - Incoterms® in Kaufverträgen als Grundlagen für die Transportvergabe, in i hren Rechtsfolgen und der möglichen Risiken kennenlernen möchten. INHALT Incoterms ® 2020 richtig anwenden â–ª Rechtnatur, Entstehung und Bedeutung der ICC Incoterms® für die Vertragspar-teien. Einordung in das Kaufrecht. â–ª Die elf Klauseln der Incoterms® 2020 im Überblick â–ª Gruppen der Incoterms®, Klauseln und Transportart â–ª Die Aktualisierungen im Vergleich zu den vorherigen Fassungen, Erläuterungen zu den Änderungen â–ª Aufbau der einzelnen Klauseln (A1 - A10; B1 - B10). â–ª Incoterms® 2020 in Verträgen, Formulierungshinweise. â–ª Auswahl von geeigneten Klauseln am Beispiel praktischer Fallsituationen, â–ª Darstellung der einzelnen Klauseln. Formulierungs - und Anwendungshinweise, Dispositionspflichten, Risikoübergang und Kostenübergang. â–ª Fragen, Anregungen und Diskussion Incoterms® ist eine Marke der International Chamber of Commerce (ICC). Die Incoterms® - Regeln wurden von der ICC entwickelt. Kursgebühren: € 150, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 ANMELDUNG ZUR KURSUSREIHE E - Mail: akdogan@ahv.de (Bitte deutlich lesbar ausfüllen bzw. Z utreffendes ankreuzen) Kurs: Seminar/ Kurs - Nr.: Beginn: Dozent: Name: Vorname: Geburtsdatum: Mobil: Straße: PLZ/Ort: E - Mail_p: (bitte unbedingt angeben) Ausbildungsjahr: Firma: Firmenanschrift: Anschrift für Rechnungsstellung: E - Mail für E - Rechnung: Telefon_g: E - Mail_g: (bitte unbedingt angeben) Ansprechpartner/ Ausbilder: E - Mail Ansprechpartner/ Ausbilder: Mit dieser Anmeldung erkenne(n) ich/wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 29.02.2008) an. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden, um sie später zu Werbezwecken (Werbebrief/Telefonwerbung) für die Bildungseinrichtung zu benutzen. Der/die Unterzeichnende kann das Einverständnis jederzeit widerrufen. Verpflichtung/Bestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir übernehmen die Kosten des Seminars für unsere(n) Mitarbeiter/in und erbitten Rechnungserteilung an uns. Der reduzierte Preis kommt zur Anwendung, da wir Mitglied des Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) sind. Wir sind Mitglied des folgenden Kooperationspartners: Ort/Datum Unterschrift Teilnehmer Ort/Datum (Firmen - )Unterschrift/FirmenstempelAllgemeinen Geschäftsbedingungen TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Seminare, Zertifikatslehrgänge und Fortbildungen 1. Seminare sind Tagesveranstaltungen oder Seminarreihen. Zertifikatslehrgänge sind Veranstaltun-gen mit mehreren Abschnitten und schließen mit einem AHV - Zertifikat ab. Bei Fortbildungen handelt es sich um Veranstaltungen zum Fachkaufmann, Fachwirt oder Betrie bswirt. 2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. a. Für Fortbildungen wird bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsge-bühr von € 100,00 erhoben. Während der Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf von jeweils 6 Monaten nach Beginn der Fortbildung gekündigt werden. In diesem Fall sind die Veranstaltungskosten anteilig zu entrichten. Innerhalb des ersten Monats kann ein Er-satzteilnehmer für die gebuchte Ve ranstaltung benannt werden. Sofern dieser seinen Zahlungs-verpflichtungen nachkommt, werden dem ursprünglichen Teilnehmer die Veranstaltungskosten erstattet. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unbe-rührt. b. Wird die Teilnahme am Seminar/Zertifikatslehrgang abgesagt, entstehen bei schriftlicher Vor-lage der Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (es gilt der Eingangsstempel bei der AHV) keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme - auch wegen Krankheit – wird eine Entschädigung ggf. in Höhe von 100 % der Veranstaltungskosten berechnet. Selbst-verständlich kann ein Ersat zteilnehmer zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie Hamburger V erkehrswirt-schaft, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, Tel.: 040 - 374764 - 55, Fax: 040 - 374764 - 955, E - Mail: info@ahv.de. Die Frist erlischt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, da zu diesem Zeitpunkt mit der konkreten Vorbereitung der Dienstleistung begonnen wird. Die Veranstaltungskosten sind spätestens zu Beginn zu zahlen. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter die Kosten für den Teilnehmer, haften beide als Gesamtschuldner für die Ver-anstaltungskosten. 3. Die AHV behält sich vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen werden die bereits eingegangenen Veranstaltungskosten zurückerstat tet. Weitere Ansprüche be-stehen nicht. 4. Bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Fahrzeugen und dergleichen haftet die AHV nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung; eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. 5. Für die Kosten der An - und Abreise haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. 6. Sofern es in den Seminar - , Zertifikats - oder Fortbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausge-schrieben ist, enthalten die Veranstaltungskosten keine Unterbringung und Verpflegung. 7. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern sind nur mit aus-drücklicher schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet. Für unternehmensspezifische Veranstal-tungen und Beratungen gelten besondere Vereinbarungen. 8. Die AHV stellt den Teilnehmern Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche Rechte bleiben bei der AHV. Vervielfältigungen oder die Weitergabe - auch nur auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der AHV g estattet. 9. Personenbezogenen Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdaten-schutzgesetzes im Zusammenhang mit der Kursteilnahme gespeichert und automatisiert verarbei-tet. 10. Es gelten die jeweils vor Veranstaltungsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV ORGANISATORISCHE HINWEISE 1. Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Bei Zertifkatslehrgängen und Fortbildungen ergeben sich die Veranstaltungszeiten aus dem Kalendarium, das auch ab-schnittsweise vorgelegt werden kann. 2. Die Dozenten arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Medien. Bei der Wahl der geeigneten Methode zur Sicherstellung der Veranstaltungsinhalte und zur Gewährleistung einer hohen Trans-fersicherheit sind die Dozenten frei. 3. Tests können internen pädagogischen Zwecken dienen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freigestellt bzw. bei unternehmensinternen Seminaren entsprechend geregelt. Bei Zertifikatslehrgängen mit Abschlusstest ist die Teilnahme zur Erlangung des Zertifikats zwin gend. (Es gelten die jeweils vor Lehrgangsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV) Stand: 01.07.2022 [individuell5] => Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Kurt - Jürgen Schimmelpfeng Uhlandstraße 68 2 2087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Rundschreiben AR 0 84 /202 5 Ham burg, den 06 . 1 1 . 2 02 5 sts /akd An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - AHV - Kurs reihe für Auszubildende – 1 . Halbjahr 202 6 Sehr geehrte Damen und Herren, unser AHV - Kurskonzept für Auszubildende 1 . Halbjahr 202 6 startet ab dem 22.01.2026. Neben dem bewährten Repetitorium Spedition und Logistik, das auf die Frühjahr / Sommer prüfung 202 6 vorbereitet, haben wir folgende fünf Kurse im An-gebot: Der K1 - Kurs beinhaltet die Einführung in das Speditionsgeschäft mit Landverkehren und Logistik im Überblick. Er wendet sich an 5 Terminen ( 1 5 U/Std.) hauptsächlich an die neuen Auszubildenden im 1 . Halbjahr 202 6 . Der K 2 - Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Seefrachtge-schäfts. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil-dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K 3 - Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Luftfrachtge-schäft s. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil-dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K 4 - Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Zoll es. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden und ist für alle geeignet . Der K5 - Kurs behandelt in einem TAGESSEMINAR im Online - Format die Anwendung der ICC - Incoterms 2020® - Klauseln in internationalen Kaufverträgen, die die Grund-lage für die Transportvergabe in der See - und Luftfrachtspedition bilden. Der Kurs ist für Auszubildende im 2. und 3. Lehrjahr geeignet. Die Durchführung aller Kurse wird gewährleistet. Hier die angebotenen Kurse im Über-blick:Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Kurs - Nr. Bezeichnung Beginn Prüfungskurs Repetitorium Spedition Montag, 0 9 .0 2 . - 20 . 04 .202 6 , montags & mittwochs jeweils 1 6 .00 – 19 . 00 Uhr NEUE UHRZEIT EN! Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 24 . 0 2 . - 24 . 03 .202 6 , 1 6 .00 – 1 8 .15 Uhr Kurs 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für Aus-zubildende Mittwoch , 18 . 0 2 .202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für Aus-zubildende Mittwoch, 25 . 0 2 .202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Donnerstag , 22 .0 1 .202 6 09 .00 – 1 6 . 00 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – Online -Seminar für Auszubildende Dienstag , 28 . 0 4 .202 6 09.00 – 14.00 Uhr Kurs X Gern konzipieren wir für Sie ein individuel-les Seminar über alle ausbildungsrelevan-ten Themen Ort und Zeit nach Vereinba-rung In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen , die Sie online unter www.ahv.de finden. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Mit freundlichen Grüßen V EREIN H AMBURGER S PEDITEURE E .V St. Saß S . Akdogan G ESCHÄFTSFÜHRER A USBILDUNGSKURSEAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 P - Kurs Repetitorium Spedition Semi nar - Nr . : 9120 Ab 0 9 .0 2 .202 6 bis 20 . 04 .202 6 , montags und mittwoch s jeweils von 1 6 .00 – 19 . 00 Uhr (64 U/Std . ) exkl. Hamburger Schulferien - NEUE U H R ZEITEN! Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich - Grone - Stieg 1, 20097 Hamburg. Dozent: Trainer der beruflichen Erwachsenenbildung und Fachpraktiker Zur Unterstützung der Prüfungsvorbereitung für Auszubildende in der Hamburger Verkehrs-wirtschaft . Teilnah m evoraussetzungen: • Auszubildende in der Hamburger Verkehrswirtschaft • Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb Kursgebühr en : • € 4 9 0, - für Mitglieder • € 5 9 0, - für Nichtmitglieder INHALT â–ª Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle der Geschäftsprozesse in der Verkehrswirtschaft â–ª Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Landverkehrsmarkt â–ª Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Seeverkehrsmarkt â–ª Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Luftverkehrsmarkt â–ª Haftung und Versicherungen in der Verkehrswirtschaft â–ª Zollverkehre â–ª Beschaffungs - und Distributionslogistik/Supply Chain Management und Logistikdienstleistungen â–ª Frachtabrechnungen der Verkehrsträger/Kalkulation von Speditions - und Lagerdienstleistungen â–ª Rechnungswesen in Speditionsbetrieben â–ª Rechtliche und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen für speditionelle Geschäft s prozesse und betriebswirtschaftliche Planungen in SpeditionsbetriebenAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkeh-ren und Logistik Semi nar - Nr . : 9070 Ab 24 . 0 2 .202 6 bis 24 . 03 .202 6 , jeweils d ienstags von 1 6 .00 – 1 8 . 15 Uhr ( 1 5 U/Std. – 5 Termine ) 24.02 . /03 . 0 3 ./ 10 . 0 3 ./ 17 .0 3 ./ 24.03 . 2026 Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich - Grone - Stieg 1, 20097 Hamburg Dozent: Denise Schwibbe Dieser Grundlagenkurs unterstützt die Auszubildenden in der Orientierung auf alle strategischen Geschäftsfelder des Speditionsgeschäftes, in dem die Verkehrsmärkte im Überblick besprochen und das Zustandekommen von Speditions - und Frachtverträgen thematisiert werden. Da bei Haus - Haus -Verkehren auch im Seefrachtgeschäft der Landverkehrsmarkt involvier t ist, wird dieser im Überblick vermittelt. Die logistische Sichtweise des Speditionsgeschäftes wird durch einen Ausblick auf die Kontraktlogistik abgerundet. INHALT Grundlagen des Speditionsgeschäftes (12 Std.): â–ª Die Verkehrsmärkte im Überblick: Transport, Verkehr und Logistik â–ª Grundlagen des Speditionsgeschäftes im nationalen, europäischen und internationalen Geschäft/Begriff und Zielsetzung der Logistik â–ª Abgrenzung Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Logistikdienstleister (1 - 4 PL) â–ª Die Verkehrsträger und der Verkehrsträgerwettbewerb/Trampverkehre, Linienverkehre, Trans-portnetze â–ª Zustandekommen von Fracht - , Speditions - und Lagerverträgen â–ª Frachtpapiere und Dokumente bei nationalen, europäischen und internationalen Verkehren Der Landverkehrsmarkt im Überblick ( 3 Std . ) â–ª Der Teil - und Komplettladungsmarkt (FTL) in Deutschland und Europa â–ª Stückgutmarkt (LTL) in Deutschland und Europa â–ª Der Schienengüterverkehrsmarkt in Deutschland und Europa Kursgebühren: € 200 , - für Mitglieder € 2 50 , - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für A uszubil-dende Seminar - Nr.: 9021 A m 18 .0 2 .202 6 , Mittwoch von 09 .00 – 1 7 . 00 Uhr ( 8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Martin Siewert Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Über-blick über das Seefrachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT Grundlagenseminar Seefracht â–ª Transportmittel und Betriebsformen der Seeschifffahrt â–ª Das Seefrachtgeschäft in seinen Komponenten â–ª Seefrachtberechnungen â–ª Dokumentation im Seeverkehr â–ª Angebotsformen von Seehafenspeditionen Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für A uszubil-dende Seminar - Nr.: 90 41 A m 25 .0 2 .202 6 , Mittwoch von 09 .00 – 1 7 . 00 Uhr ( 8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Martin Siewert Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. und 2. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Überblick über das Luft frachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT â–ª Flugzeugtypen/ Reichweiten/ Bellykapazitäten, Laderäume â–ª Lademittel in der Luftfracht (ULD´s) z.B. Luftfrachtpaletten, Container, Bleche, Maße und-Ge wichte, Ladetechnik â–ª Gründe für den Luftweg, typische Luftfrachtgüter â–ª Sichere Lieferkette: Bekannter Versender/ Zugelassener Transporteur/ Reglementierte-Beauftragter (Voraussetzungen, Anforderungen). â–ª Luftsicherheitsgesetz m. Änderung v. 22.04.2020/ Sicherheitsstatus: SPX, SCO, SHR, un-secured und deren Auswirkung â–ª Der AWB: Darstellung sämtlicher Eintragungen und deren Bedeutung wie folgt: â–ª Bedeutung IATA/ICAO â–ª 3 - Letter - Codes der wichtigsten Flughäfen weltweit â–ª Abgrenzung Fracht - /Agenturverträge der Luftfrachtspediteure â–ª HUB - Strukturen und deren Wirtschaftlichkeit im Luftverkehr â–ª Road Feeder Services (Gründe, Abwicklung, Haftung der Beteiligten) â–ª Abrechnungsstellen CASS/IATA - Clearing House â–ª Abgrenzung gesetzliche Haftung/ Werterhöhung/ Transportversicherung â–ª Sperrfunktion des AWB hinsichtlich der Lieferungssicherung â–ª Master - /House AWB (Direktsendung/Consol), Verwendung Back to Back AWB â–ª Exportzollabfertigung â–ª Frachtberechnung in der Luftfracht anhand von Q - Raten (gemeinsam erstellter AWB wird ab-schließend abgerechnet) â–ª Gefahrgutversand gem. IATA - DGR/ICAO - TI (Verantwortlichkeiten, Label, Gefahrgutklassen, Co-dierung d. Verpackung, Dokumentation) â–ª Importabfertigung: Avisierung, Dokumente: AWB/ HAWB, HR, UZ u. a., ATLAS - Zollabferti-gung, Empfangskontrolle, Weiterleitung/ Zustellung â–ª Abrechnung von Importen (auch nach LNGV) Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Seminar - Nr .: 901 2 Ab 22 .0 1 .202 6 , Donnerstag von 09 .00 – 1 6 . 00 Uhr ( 7 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Gert Schemmann Dieser Kurs vermittelt die wichtigsten Zollverfahren im Überblick Anhand praktischer Übungen werden die Aufgaben erläutert. Dabei werden die relevanten Zollverfahren besprochen, so dass dieser Kurs einen sehr guten Überblick über die Grundlagen des Zoll s vermittelt . INHALT Grundlagenseminar Zoll für Auszubildende â–ª die wichtigsten Zollverfahren im Überblick â–ª Versandverfahren – einschließlich der Vereinfachungen (zugelassener Empfänger / Versender) â–ª Zolltarifrecht mit praktischen Einreihungsübungen â–ª Verbringen von Waren ins Zollgebiet â–ª Ausfuhrverfahren und Wiederausfuhr â–ª Vereinfachungen bei der Zollanmeldung â–ª Zollwertrecht und Zollwertanmeldung D.V.1 â–ª Zollschuldrecht und Behandlung von Unregelmäßigkeiten â–ª Warenursprung und Präferenzen â–ª die aktive Veredelung â–ª die passive Veredelung â–ª Zolllagerverfahren Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 5 Incoterms ® 2020 richtig anwenden – Online - Seminar für Auszubildende Seminar - Nr.: 9091 A m 28 . 04 .202 6 , D ienstag von 09 .00 – 1 4 . 00 Uhr ( 5 Std. – 1 Termin ) Ort : Online Seminar der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Andreas Küh l Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende mit Erfahrungen in Import - und Exportabteilungen, die die Anwendung der ICC - Incoterms® in Kaufverträgen als Grundlagen für die Transportvergabe, in i hren Rechtsfolgen und der möglichen Risiken kennenlernen möchten. INHALT Incoterms ® 2020 richtig anwenden â–ª Rechtnatur, Entstehung und Bedeutung der ICC Incoterms® für die Vertragspar-teien. Einordung in das Kaufrecht. â–ª Die elf Klauseln der Incoterms® 2020 im Überblick â–ª Gruppen der Incoterms®, Klauseln und Transportart â–ª Die Aktualisierungen im Vergleich zu den vorherigen Fassungen, Erläuterungen zu den Änderungen â–ª Aufbau der einzelnen Klauseln (A1 - A10; B1 - B10). â–ª Incoterms® 2020 in Verträgen, Formulierungshinweise. â–ª Auswahl von geeigneten Klauseln am Beispiel praktischer Fallsituationen, â–ª Darstellung der einzelnen Klauseln. Formulierungs - und Anwendungshinweise, Dispositionspflichten, Risikoübergang und Kostenübergang. â–ª Fragen, Anregungen und Diskussion Incoterms® ist eine Marke der International Chamber of Commerce (ICC). Die Incoterms® - Regeln wurden von der ICC entwickelt. Kursgebühren: € 150, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 ANMELDUNG ZUR KURSUSREIHE E - Mail: akdogan@ahv.de (Bitte deutlich lesbar ausfüllen bzw. Z utreffendes ankreuzen) Kurs: Seminar/ Kurs - Nr.: Beginn: Dozent: Name: Vorname: Geburtsdatum: Mobil: Straße: PLZ/Ort: E - Mail_p: (bitte unbedingt angeben) Ausbildungsjahr: Firma: Firmenanschrift: Anschrift für Rechnungsstellung: E - Mail für E - Rechnung: Telefon_g: E - Mail_g: (bitte unbedingt angeben) Ansprechpartner/ Ausbilder: E - Mail Ansprechpartner/ Ausbilder: Mit dieser Anmeldung erkenne(n) ich/wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 29.02.2008) an. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden, um sie später zu Werbezwecken (Werbebrief/Telefonwerbung) für die Bildungseinrichtung zu benutzen. Der/die Unterzeichnende kann das Einverständnis jederzeit widerrufen. Verpflichtung/Bestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir übernehmen die Kosten des Seminars für unsere(n) Mitarbeiter/in und erbitten Rechnungserteilung an uns. Der reduzierte Preis kommt zur Anwendung, da wir Mitglied des Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) sind. Wir sind Mitglied des folgenden Kooperationspartners: Ort/Datum Unterschrift Teilnehmer Ort/Datum (Firmen - )Unterschrift/FirmenstempelAllgemeinen Geschäftsbedingungen TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Seminare, Zertifikatslehrgänge und Fortbildungen 1. Seminare sind Tagesveranstaltungen oder Seminarreihen. Zertifikatslehrgänge sind Veranstaltun-gen mit mehreren Abschnitten und schließen mit einem AHV - Zertifikat ab. Bei Fortbildungen handelt es sich um Veranstaltungen zum Fachkaufmann, Fachwirt oder Betrie bswirt. 2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. a. Für Fortbildungen wird bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsge-bühr von € 100,00 erhoben. Während der Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf von jeweils 6 Monaten nach Beginn der Fortbildung gekündigt werden. In diesem Fall sind die Veranstaltungskosten anteilig zu entrichten. Innerhalb des ersten Monats kann ein Er-satzteilnehmer für die gebuchte Ve ranstaltung benannt werden. Sofern dieser seinen Zahlungs-verpflichtungen nachkommt, werden dem ursprünglichen Teilnehmer die Veranstaltungskosten erstattet. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unbe-rührt. b. Wird die Teilnahme am Seminar/Zertifikatslehrgang abgesagt, entstehen bei schriftlicher Vor-lage der Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (es gilt der Eingangsstempel bei der AHV) keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme - auch wegen Krankheit – wird eine Entschädigung ggf. in Höhe von 100 % der Veranstaltungskosten berechnet. Selbst-verständlich kann ein Ersat zteilnehmer zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie Hamburger V erkehrswirt-schaft, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, Tel.: 040 - 374764 - 55, Fax: 040 - 374764 - 955, E - Mail: info@ahv.de. Die Frist erlischt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, da zu diesem Zeitpunkt mit der konkreten Vorbereitung der Dienstleistung begonnen wird. Die Veranstaltungskosten sind spätestens zu Beginn zu zahlen. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter die Kosten für den Teilnehmer, haften beide als Gesamtschuldner für die Ver-anstaltungskosten. 3. Die AHV behält sich vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen werden die bereits eingegangenen Veranstaltungskosten zurückerstat tet. Weitere Ansprüche be-stehen nicht. 4. Bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Fahrzeugen und dergleichen haftet die AHV nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung; eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. 5. Für die Kosten der An - und Abreise haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. 6. Sofern es in den Seminar - , Zertifikats - oder Fortbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausge-schrieben ist, enthalten die Veranstaltungskosten keine Unterbringung und Verpflegung. 7. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern sind nur mit aus-drücklicher schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet. Für unternehmensspezifische Veranstal-tungen und Beratungen gelten besondere Vereinbarungen. 8. Die AHV stellt den Teilnehmern Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche Rechte bleiben bei der AHV. Vervielfältigungen oder die Weitergabe - auch nur auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der AHV g estattet. 9. Personenbezogenen Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdaten-schutzgesetzes im Zusammenhang mit der Kursteilnahme gespeichert und automatisiert verarbei-tet. 10. Es gelten die jeweils vor Veranstaltungsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV ORGANISATORISCHE HINWEISE 1. Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Bei Zertifkatslehrgängen und Fortbildungen ergeben sich die Veranstaltungszeiten aus dem Kalendarium, das auch ab-schnittsweise vorgelegt werden kann. 2. Die Dozenten arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Medien. Bei der Wahl der geeigneten Methode zur Sicherstellung der Veranstaltungsinhalte und zur Gewährleistung einer hohen Trans-fersicherheit sind die Dozenten frei. 3. Tests können internen pädagogischen Zwecken dienen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freigestellt bzw. bei unternehmensinternen Seminaren entsprechend geregelt. Bei Zertifikatslehrgängen mit Abschlusstest ist die Teilnahme zur Erlangung des Zertifikats zwin gend. (Es gelten die jeweils vor Lehrgangsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV) Stand: 01.07.2022 [15] => 84 [individuell6] => 84 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 84/2025 ))
AR84/2025

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Terminkalender

Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 28. November Anglo-German Club
Die Reform der Europäischen Zollunion: Was kommt auf uns zu? Informations- und Diskussionsveranstaltung für Verbände und Unternehmen 28. November Handelskammer Hamburg
Vorstandssitzung 09. Dezember VHSp-Geschäftsstelle
Ausbildungsmesse Just in time 21. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
Verabschiedung der Auszubildenden 03. Februar Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
DSLV-Kommission Berufliche Bildung 07. Mai DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
28 Nov
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr
28 Nov
Die Reform der Europäischen Zollunion: Was kommt auf uns zu? Informations- und Diskussionsveranstaltung für Verbände und Unternehmen Sonstiges Handelskammer Hamburg 10:00 Uhr
09 Dez
Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
21 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr
03 Feb
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16:00 Uhr
07 Mai
DSLV-Kommission Berufliche Bildung Versammlung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik 10.30 Uhr
30 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr

Beschreibung

Heute trifft sich der Fachausschuss Seehafenspedition zu seiner Jahresabschlusssitzung - traditionell im Anglo-German Club.

Datum / Uhrzeit

28.11.2025
16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Veranstalter / Ort

Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Beschreibung

Eine moderne EU-Zollgesetzgebung ist aktuell wichtiger, denn je zum Schutz von EU-Binnenmarkt und europäischer Wirtschaft. Der neue EU-Zollkodex, das größte Reformvorhaben der europäischen Zollpolitik seit vielen Jahren, befindet sich derzeit in den Abschlussverhandlungen zwischen den europäischen Gesetzgebern. Mit der Reform sollen das Management der Zollunion verbessert, Einfuhrprozesse verein-facht und digitalisiert, das Zollrecht einheitlich angewandt, neue Zuständigkeiten festgelegt und der Onlinehandel wirksamer reguliert werden. Ein Vorhaben mit vielen Auswirkungen, auch auf die Wareneinfuhr in Hamburg als größtem Einfuhrstandort in Deutschland. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation und die Handelskammer Hamburg laden Sie ein, am Freitag, dem 28.11.2025, 10 bis 13 Uhr, über die Forderungen und Erwartungen der Hamburger Wirtschaft an den bald ausverhandelten EU-Zollkodex, aber auch über die Notwendigkeit einer zügigen und wirtschaftsfreundlichen Umsetzung und digitalisierte, effiziente Einfuhrverfahren zu diskutieren. Am Austausch werden sich u.a. Gerassimos Thomas, der für Zoll zuständige Generaldirektor der Europäischen Kommission, Bernd Lange MdEP, Handelsausschussvorsitzender des Europäischen Parlaments, Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, die Generalzolldirektion, die Wirtschaftsverbände, Praktiker und Expertinnen beteiligen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Input einzubringen. Die Konferenz richtet sich an die Verbände und Unternehmen der Hamburger und norddeutschen Wirtschaft, die an den Einfuhrkontrollen beteiligten Behörden und weitere Praxisbetroffene. Informationen zum Veranstaltungsablauf, zu den Themen und zur Anmeldung können Sie der beigefügten Einladung entnehmen. Für Ihre Teilnahme ist eine Registrierung bis spätestens 25. November 2025 erforderlich. Die Veranstalter freuen sich auf Ihre Teilnahme und einen lebhaften Austausch!

Datum / Uhrzeit

28.11.2025
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Veranstalter / Ort

BWAI und HK
Handelskammer Hamburg

Datum / Uhrzeit

09.12.2025
14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Der Termin für die schon 9. Auflage unserer Ausbildungsmesse in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit steht bereits fest. Bei Interesse merken Sie sich das Datum schon vor. Details folgen im Herbst.

Datum / Uhrzeit

21.01.2026
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Datum / Uhrzeit

03.02.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.05.2026
10.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik Friedrichstraße 155
10117 Berlin

Datum / Uhrzeit

30.06.2026
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Brekelbaumspark
22537 Hamburg