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B. in einer Pause oder nach Veranstaltungsende, nicht zu kartell- rechtswi drigen Absprachen oder aufeinander abgestimmten Verhaltenswei sen kommt. Um dieses Ziel zu erreichen, beachtet der DSLV das Kartellrecht vor, während und nach seinen Sitzungen. Der DSLV stellt sicher, dass bei jeder Verbandssitzung ein DSLV - Mit arbeiter anw esend ist und Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle wis- sent lich keine kartellrechtlich bedenklichen Themen enthalten oder als kartellrechtswidri- ge Vereinbarungen, Beschlüsse oder Aufrufe missverstanden werden können. Hierauf soll- te auch jeder Sitzungsteilnehmer zusätzlich achten und gegebenenfalls der Sitzungslei tung entsprechende Hinweise geben. Während der Sitzung haben sich alle Teilnehmer an die Tagesordnung zu halten. Wichtig: Sollte es zu spontanen Äußerungen kommen, die aus kartellrechtl icher Sicht be- denklich erscheinen, ist jeder Sitzungsteilnehmer verpflichtet, unverzüglich zu rea gieren. Insbesondere der Sitzungsleiter sollte weitere kartellrechtlich bedenkliche Äußerungen un- terbinden und in Zweifelsfällen die Diskussion zu diesem Punkt vertagen, um kartellrechtli- chen Rat einzuholen. Wird die Erörterung dennoch fortgesetzt, wird das Risiko eines Kar- tellrechtsverstoßes für jeden einzelnen Sitzungsteilnehmer nicht allein durch Nichtbeteili- gung an Absprachen ausgeschlossen. Vielmehr verlang t die Rechtsprechung die aktive und nachweisliche Distanzierung von dem kartellrechtswidrigen Verhalten. Hierzu sollte der Sitzungsteilnehmer der kartellrechtswidrigen Diskussion widersprechen und für den Fall, dass die Diskussion fortgesetzt wird, die Sitzung zu diesem Punkt verlassen und beides im Protokoll durch die Sitzungsleitung vermerken lassen. DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 · 10117 Berlin Telefon 030 40 50 228 0 · Fax 030 40 50 228 55 info@dslv.spediteure.de · www.dslv.org Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe für Verbandssitzungen ereinbarungen zwischen Unter nehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Ein schrän- kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (Kar- tellverbot). Der DSLV und seine Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, dieses Kartellver- bot einzuhalten. Sitzungen des DSLV dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige T hemen zu behandeln oder Ge- legenheiten für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Der DSLV wird, soweit ihm kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bekannt werden, diese mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unt erbinden. Die im DSLV organisierten Unternehmen sind gehalten, den Verband in diesen Bemühungen zu unterstützen. Vor die- sem Hintergrund sind bei allen Verbandssitzungen nicht nur vom Sitzungsleiter, sondern von allen Sitzungsteilnehmern folgende Verhaltens maßstäbe als Orientierungsrahmen zu beachten: B V Was Sie dürfen: Sie dürfen Verbandsaktivitäten, insbesondere Sitzungen zu einem Erfahrungs - und Mei- nungsaustausch nutzen. Wenn Sie aufgrund dieser Informationen autonom und ohne Ab-stimmung mit Ihren Mitbewerbe rn Ihr zukünftiges eigenes Marktverhalten bestimmen, ist dies nicht zu beanstanden. Die folgenden Punkte dürfen Sie im Regelfall erörtern, wenn damit nicht das zukünftige Marktverhalten Ihrer Mitbewerber beeinflusst werden soll: Lobbyaktivitäten des DSLV Informationen über Geschäftserwartungen des eigenen Unternehmens, der gesamten Dienstleistungs -Produktpalette oder anderer Geschäftsbereiche, die keine Rückschlüsse auf die Marktstellung einzelner Dienstleistungen/Produkte oder das eigene Wettbewerbsverhalt en sowie anderer Unternehmen zulassen allgemeiner Meinungsaustausch über Preisentwicklungen und den Verlauf zurück liegender Preisrunden (z. B. in welchem Umfang konnten Preiserhöhungen durch gesetzt werden) die Ankündigung einer Maßnahme, z. B. Preiserhöhungen, die ein Mitbewerber bereits vollzogen hat, im eigenen Unternehmen nachzuahmen, soweit man damit nicht Mitbewerber beeinflussen will, sich dieser Maßnahme anzuschließen allgemeine Konjunkturdaten allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen (Gesetze, ADSp, Gesetzesvorhaben, Gerichts - und Behördenpraxis) und deren Folgen für die Gesamtheit der Mitglieds unternehmen unverbindliche Empfehlung Allgemeiner Geschäftsbedingungen/vorformulierter Vertragsbedi ngungen Entwicklung allgemeiner Kostenrechnungsformeln und Preisgleitklauseln als unverbindliche Empfehlungen Benchmarking -Aktivitäten oder andere Marktinformationsverfahren (Marktanalysen), solange sie keine Rückschlüsse auf das eigene Wettbewerbsverh alten oder das einzelner Unternehmen ermöglichen Ausarbeitung eines Branchenüberblicks ohne konkrete Empfehlungen für ein bestimmtes Marktverhalten Daten, die frei zugänglich sind (z. B. aus dem Internet oder aus veröffentlichten Geschäftsberichten der Mitgliedsunternehmen) Was Sie nicht dürfen: Kartellrechtlich verboten sind aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen in Form einer bewussten taktischen Zusammenarbeit, wenn sie bezweckt oder bewirkt, das Marktverhal-ten der Mitbewerber zu beeinfluss en. Wer diese Absicht verfolgt, handelt kartellrechtswid- rig und darf sich im Rahmen von Verbandsaktivitäten, insbesondere in Sitzungen, nicht mit Mitbewerbern über folgende Punkte austauschen: Preisgestaltung, Preisstrategie und zukünftiges Marktverhalten, einschließlich individueller - Verkaufs - und Zahlungsbedingungen - Rabatte, Gutschriften und Kreditbedingungen konkrete Transport -, Herstellungs - oder Absatzkosten, konkrete Methoden der Koste nberechnung, Unternehmenszahlen zu Betriebskosten, Dienstleistungen/ Produktion, etc. Aufteilung von Märkten oder Bezugsquellen (nach Preisen, nach Kunden, nach Quoten, Gebieten) Abstimmungen über anzubietende Leistungen/Sortimente, Teilnahme an Aussch reibungen Absprachen über die Teilnahme/Nichtteilnahme an Handelspraktiken (z. B. konkrete Vereinbarungen unter Mitgliedsunternehmen, am Palettenpool zukünftig nicht mehr teilzunehmen, um damit andere Unternehmen ebenfalls zum Ausstieg zu veranlassen ode r bei Kunden Preiserhöhungen für das Palettenhandling durch zusetzen. Erlaubt ist aber die allgemeine Aussprache über Vor - und Nachteile des Palettenpools und die damit für die Unternehmen verbundenen Kosten) Beziehungen zu einzelnen Kunden oder Subuntern ehmern, insbesondere dann, wenn dies dazu führen könnte, dass diese vom Markt verdrängt werden Begrenzungen der Marktversorgung mit einer Dienstleistung oder einem Produkt (z. B. die Absprache, bestimmte Transporte nicht oder nur in geringem Umfang anzub ieten) „schwarze Listen“ oder Boykotte von Kunden, Wettbewerbern oder Subunternehmern geplanten Vorhaben einzelner Unternehmen in Bezug auf Technologie, Investition, Design, Dienstleistungen/Produktion sowie Vertrieb oder Marketing für bestimmte Dienst leistungen/Produkte wenn man hiermit das Marktverhalten des Mitbewerbers beeinflussen will [individuell5] => ei Veranstaltungen des DSLV haben der Sitzungsleiter und die übrigen Sitzungsteil- nehmer dafür Sorge zu tragen, dass es sowohl während als auch im Umfeld der Ver- bandsveranstaltung, z. B. in einer Pause oder nach Veranstaltungsende, nicht zu kartell- rechtswi drigen Absprachen oder aufeinander abgestimmten Verhaltenswei sen kommt. Um dieses Ziel zu erreichen, beachtet der DSLV das Kartellrecht vor, während und nach seinen Sitzungen. 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Wird die Erörterung dennoch fortgesetzt, wird das Risiko eines Kar- tellrechtsverstoßes für jeden einzelnen Sitzungsteilnehmer nicht allein durch Nichtbeteili- gung an Absprachen ausgeschlossen. Vielmehr verlang t die Rechtsprechung die aktive und nachweisliche Distanzierung von dem kartellrechtswidrigen Verhalten. Hierzu sollte der Sitzungsteilnehmer der kartellrechtswidrigen Diskussion widersprechen und für den Fall, dass die Diskussion fortgesetzt wird, die Sitzung zu diesem Punkt verlassen und beides im Protokoll durch die Sitzungsleitung vermerken lassen. DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 · 10117 Berlin Telefon 030 40 50 228 0 · Fax 030 40 50 228 55 info@dslv.spediteure.de · www.dslv.org Kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe für Verbandssitzungen ereinbarungen zwischen Unter nehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Ein schrän- kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten (Kar- tellverbot). Der DSLV und seine Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, dieses Kartellver- bot einzuhalten. Sitzungen des DSLV dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige T hemen zu behandeln oder Ge- legenheiten für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Der DSLV wird, soweit ihm kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bekannt werden, diese mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln unt erbinden. Die im DSLV organisierten Unternehmen sind gehalten, den Verband in diesen Bemühungen zu unterstützen. Vor die- sem Hintergrund sind bei allen Verbandssitzungen nicht nur vom Sitzungsleiter, sondern von allen Sitzungsteilnehmern folgende Verhaltens maßstäbe als Orientierungsrahmen zu beachten: B V Was Sie dürfen: Sie dürfen Verbandsaktivitäten, insbesondere Sitzungen zu einem Erfahrungs - und Mei- nungsaustausch nutzen. Wenn Sie aufgrund dieser Informationen autonom und ohne Ab-stimmung mit Ihren Mitbewerbe rn Ihr zukünftiges eigenes Marktverhalten bestimmen, ist dies nicht zu beanstanden. 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Nov ember 20 23 im MERCURE Hotel | Frankfurt Airport Langen Robert -Bosch -Straße 26 | 63225 Langen P R O G R A M M Stand : 26. September 2023 10:00 bis 10: 10 Uhr Begrüßung und Einführung Timo Stroh Vorsitzender DSLV -Fachaus - schuss Luftfrachtspedition 10: 10 bis 10:45 Uhr Which future drivers are shaping the airfreight industry? Ashwin Bhat Chief Executive Officer , Lufthansa Cargo AG 10: 45 bis 11: 25 Uhr Internationale Herausforderungen und deren Wirkung auf den Luftfrachtmarkt D E Christian Rosenkranz Head of Global Logistics Transportation Management, Festo SE & Co. KG 11: 25 bis 11: 50 Uhr Aktuelles aus der Verkehrspolitik Frank Huster DSLV -Hauptgeschäftsführer 11: 50 bis 12: 20 Uhr Kaffeepause 12: 20 bis 1 3:00 Uhr Zwischen Lieferkettensicherheit und Versicherungsvermittlung: Was müssen Spediteure beachten? Dr. Marco Remiorz Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein 13:00 bis 13: 40 Uhr Deutscher Außenhandel im Tiefflug: Ein Ausblick mit Fokus auf die Luftfracht Dr. Vincent Stamer Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel ) 13: 40 bis 14:00 Uhr Schlussrunde und Resümee Timo Stroh Vorsitzender DSLV -Fachaus - schuss Luftfrachtspedition 14:00 bis 15:00 Uhr Mittagsbuffet [individuell5] => DSLV -Luftfrachttagung am 1 5. Nov ember 20 23 im MERCURE Hotel | Frankfurt Airport Langen Robert -Bosch -Straße 26 | 63225 Langen P R O G R A M M Stand : 26. September 2023 10:00 bis 10: 10 Uhr Begrüßung und Einführung Timo Stroh Vorsitzender DSLV -Fachaus - schuss Luftfrachtspedition 10: 10 bis 10:45 Uhr Which future drivers are shaping the airfreight industry? 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November 2023 in Frank- furt Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr veranstaltet der DSLV wieder seine Luftfrachttagung und lädt dazu alle Verbandsmitglieder herzlich ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. November 2023 um 10:00 Uhr (bis ca. 15: 00 Uhr) im MERCURE Hotel, Frankfurt Airport Langen, Robert -Bosch -Straße 26 in 63225 Langen statt. Die Teilnahme ist fü r Verbandsmitglieder kostenlos . Die Tagung endet gegen 14:00 Uhr und klingt mit Gesprächen, Essen und Getränken beim Mittagsbuffet aus. Hochrangige Vertreter der verladenden Wirtschaft und der Cargo Airlines werden vor-tragen, welche Zukunftstreiber die L uftfrachtindustrie bestimmen und wie gut sie den Luftfrachtstandort Deutschland für die künftigen Herausforderungen aufgestellt sehen. Das vorläufige Programm , die kartellrechtlichen Verhaltensmaßstäbe sowie die An- fahrtsskizze finden Sie im Anhang. Der D SLV freut sich auf eine zahlreiche Beteiligung und b ittet um eine Anmeldung bis zum Montag, 6. November 2023 unter folgendem Link . Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Reinhard Lankes (Telefon +49 30 4050228 -70 // E -Mail RLankes@dslv.spediteure.de ) gern zur Verfügung, für Fragen zur Organisatio n sprechen Sie bitte Herrn Mark Jordan (Telefon +49 30 4050228 -23 // E-Mail MJordan@dslv.spediteure.de ) an. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER ANLAGE [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 016 /20 23 Hamburg, den 28 . September 20 23 (DSLV -Lankes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Veranstaltungshinweis: DSLV -Luftfrachttagung am 15. November 2023 in Frank- furt Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr veranstaltet der DSLV wieder seine Luftfrachttagung und lädt dazu alle Verbandsmitglieder herzlich ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. November 2023 um 10:00 Uhr (bis ca. 15: 00 Uhr) im MERCURE Hotel, Frankfurt Airport Langen, Robert -Bosch -Straße 26 in 63225 Langen statt. Die Teilnahme ist fü r Verbandsmitglieder kostenlos . 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LU16/2023