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Mitgliederversammlung
27.04.2023

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E-Mail: info@vhsp.de

Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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SP35/2023
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AR29/2023
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Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 10117 Berlin Telefon: +49 30 4050228 -0 E-Mail: info@dslv.spediteure.de www.dslv.org | de.linkedin.com/company/spediteure Lobbyregister beim Deutschen Bundestag | Registernummer: R000415 Transparenz -Register der EU | Identifikationsnummer: 7455137131 -52 Stand: 15. März 202 3DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 15. März 202 3 3 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung Zu r Anlage 1 (Gebühren - und Auslagenverzeichnis) des Verordnungs entwurf s zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung nimmt de r DSLV wie folgt Stellung: Zu Nummer 3 - Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen gemäß § 7 LuftSiG je Person Den sehr weiten Gebührenrah men bzw. die eklatanten Gebührenunterschiede für die Zuver- lässigkeitsüberprüfung in den Ländern sehen wir äußerst kritisch . Die Begründung verweist zwar auf die Zuständigkeit der Länder und bemüht auch zusätzlich eine Ber echnung, um die Spanne zu erklären. Dennoch: Der Bund sollte sich deutlich stärker für ein gestrafftes und prozessorientiertes Antragsverfahren einsetzen und damit auch auf vergleichbare Verwal-tungsabläufe und einheitlichere Gebühren in den Ländern hinwirk en. Zu Nummer 11.2 - Prüfung des Luftfracht -Sicherheitsprogramms (LFSP) eines reglementier- ten Beauftragten gemäß Ziff er 6.3.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 je Betriebsstandort Wichtig erscheint uns , dass das LBA anstehende Prüfungen und Validierungen effizient, zeit- nah und zügig bearbeiten kann und wird. Verbandsmitglieder berichten, dass der Prozess der Anpassung und Überarbeitung des LFSP zu weilen überaus langwierig und sehr zeitaufwendig ist . Die Überprüfung un d Anpassung erfolgt oftmals nur kapitelweise. Dementsprechend müss en regB die Überarbeitung mehrfach wieder angehen und durchführen. Es ist dann nicht ein zu sehen, wenn für ein solch es Vorgehen der Behörde wieder holt die volle Gebühr zu bezahlen wäre . Eine Revision des LFSP sollte, soweit zwischenzeitlich keine Änderungen seitens des regB erfolgen, im notwendigen Zeitabstand einmal und vollumfänglich erfolgen. Auch wenn eine Prüfung eines bereits aktualisierten LFSP infolge neue r Vorgaben (Änderung von Verordnungen oder von Auslegungen des LBA ) not wendig ist, ist nicht einsichtig , wes- halb dem zugelassenen Unternehmen hierfür Gebühren berechnet werden sollen . Eine Gebührenanlastung sollte ebenfalls dann nicht erfolgen , wenn das LBA bei Veröffentli- chung eine s neuen Muster -LFSP eine Revision erst im Zuge der nächsten meldepflichtigen Änderung verlangt , aber dann im Rahmen einer Vor -Ort -Kontrolle doch eine unverzüglich e Einreichung geforder t wird. Zu Nummer 11.3 - Durchf ührung von Kontrollen und Vor -Ort -Prüfungen gemäß Ziffer 6.3.1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 Erfahrungsgemäß sind die in Deutschland zugelassenen Unternehmen mit unterschiedlichen Anforderungen des LBA konfrontiert, die sich je nach LBA -Auditor/A ufsichtsperson und je nach LBA -Außenstelle unterscheiden können.DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 15. März 2023 4 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung Bei der Durchführung von Kontrollen und Vor -Ort -Prüfungen sollte auf eine nachvollziehbare und „gerechte“ Lastenverteilung auf die zugelassenen Unternehmen geachtet werden: Wie oft die Behörde kommt und mit wie viel en Auditoren sie kommt, darf sich gebührenmäßig nicht nachteilig für das zugelassene Unternehmen auswirken. Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Gebührenberechnung auf Basis von höchstens zwei LBA -Kontroll personen erfolgt . Falls zu vor keine Mängel festgestellt wurden, könnte auch eine Maximalgrenze an kosten- pflichtigen Besuchen pro Jahr festgelegt werden. Um eine Gebührenrechnung besser nachvollziehen zu können, könn te das LBA dem regB beispielsweise eine Bes cheinig ung über den Zeitau fwand vorlegen, die durch den besuchten regB zu bestätig en wäre . Zu Nummer 11.4 - Nachträgliche Auflagen zum LFSP eines reglementierten Beauftragten gemäß § 9a Ab satz 2 Satz 4 LuftSiG Es kommt immer wieder vor , dass Sachverhalte von den jeweils zuständigen Mitarbeitern des LBA von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich beurteilt werden. Das ist z. B. prob- lematisch, wenn der Mitarbeiter das Bundesland wechselt. Was zuvor noch abgesegnet und im LFSP verfasst wurde, wird dann u. U. erneut in Frage gestellt. Hier müssen einheitliche Standards für die Beurteilung von Sachverhalten hergestellt wer-den oder eine andere praktikable Lösung gefunden werde n. Ansonsten besteht für beteilig te Unternehmen der sicheren Lieferkette die Gefahr, dass aufgrund einer sehr häufigen Ände- rung/ Aktualisierung von Auflag en diese jedes Mal zu Gebührentatbeständen führen , wa s weder angemessen noch kalkulierbar ist. Zu Nummer 13.3 - Durchführung von Überwachungsmaßnahmen und Vor -Ort -Prüfungen gemäß § 2 Satz 2 Nummer 5 LuftSiG Ist hiermit eine Prüfung am Betriebsstandort eines Transporteurs gemeint oder die Überwa-chungsmaßnahmen an der Rampe (Schnittstellenkontrolle) eines Lager -RegB ? Wem werden anfallende Gebühren berechnet? ----------------------------------------DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 15. März 202 3 5 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der LuftsicherheitsgebührenverordnungDSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 15. März 2023 6 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung Verbandsstruktur , Leistungsprofil und Leitlinien Als Spitzen - und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions - und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 600 .000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenum- satz in Höhe von 1 35 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: Juli 202 2). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL - und 3PL - Providern über inhabergeführte Spe ditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW -Flotten sowie Be- frachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See -, Luftfracht -, Zoll - und Lagerspe- zialisten. Speditionen fördern und stärken die funktionale Verknüpfung sämtlicher Verkehrsträger. Die Verbandspo litik des DSLV wird deshalb maßgeblich durch die verkehrsträgerübergreifende Organisations - und Steuerungsfunktion des Spediteurs bestimmt. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen v on Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministe- rien und -behörden im Gesetzgebungs - und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind. Gemeinsam mit seinen Landesverbänden ist der DSLV Berater und Dienstleister für die Unter- nehmen seiner Branche. Als Arbeitgeberverbände und Sozialpartner vertreten die DSLV -Lan- desverbände die Branche in regionalen Tarifangelegenheiten. Der DSLV ist Mitglied des Europäischen Verbands für Spedition, Transport, Logist ik und Zoll- dienstleistung (CLECAT), Brüssel, der Internationalen Föderation der Spediteurorganisationen (FIATA), Genf, sowie assoziiertes Mitglied der Internationalen Straßentransport -Union (IRU), Genf. In diesen internationalen Netzwerken nimmt der DSLV a uch Einfluss auf die Entwicklung des EU -Rechts in Brüssel und Straßburg und auf internationale Übereinkommen der UN, der WTO, der WCO, u. a. Die Mitgliedsunternehmen des DSLV fühlen sich den Zielen der Sozialen Marktwirtschaft und der Europäischen Union ve rpflichtet. [individuell5] => Stellungnahme zu m Referentenentwurf zur Änderung der LuftsicherheitsgebührenverordnungDSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 15. März 2023 2 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 10117 Berlin Telefon: +49 30 4050228 -0 E-Mail: info@dslv.spediteure.de www.dslv.org | de.linkedin.com/company/spediteure Lobbyregister beim Deutschen Bundestag | Registernummer: R000415 Transparenz -Register der EU | Identifikationsnummer: 7455137131 -52 Stand: 15. März 202 3DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 15. März 202 3 3 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung Zu r Anlage 1 (Gebühren - und Auslagenverzeichnis) des Verordnungs entwurf s zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung nimmt de r DSLV wie folgt Stellung: Zu Nummer 3 - Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen gemäß § 7 LuftSiG je Person Den sehr weiten Gebührenrah men bzw. die eklatanten Gebührenunterschiede für die Zuver- lässigkeitsüberprüfung in den Ländern sehen wir äußerst kritisch . Die Begründung verweist zwar auf die Zuständigkeit der Länder und bemüht auch zusätzlich eine Ber echnung, um die Spanne zu erklären. Dennoch: Der Bund sollte sich deutlich stärker für ein gestrafftes und prozessorientiertes Antragsverfahren einsetzen und damit auch auf vergleichbare Verwal-tungsabläufe und einheitlichere Gebühren in den Ländern hinwirk en. Zu Nummer 11.2 - Prüfung des Luftfracht -Sicherheitsprogramms (LFSP) eines reglementier- ten Beauftragten gemäß Ziff er 6.3.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 je Betriebsstandort Wichtig erscheint uns , dass das LBA anstehende Prüfungen und Validierungen effizient, zeit- nah und zügig bearbeiten kann und wird. Verbandsmitglieder berichten, dass der Prozess der Anpassung und Überarbeitung des LFSP zu weilen überaus langwierig und sehr zeitaufwendig ist . Die Überprüfung un d Anpassung erfolgt oftmals nur kapitelweise. Dementsprechend müss en regB die Überarbeitung mehrfach wieder angehen und durchführen. Es ist dann nicht ein zu sehen, wenn für ein solch es Vorgehen der Behörde wieder holt die volle Gebühr zu bezahlen wäre . Eine Revision des LFSP sollte, soweit zwischenzeitlich keine Änderungen seitens des regB erfolgen, im notwendigen Zeitabstand einmal und vollumfänglich erfolgen. 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März 2023 4 Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung Bei der Durchführung von Kontrollen und Vor -Ort -Prüfungen sollte auf eine nachvollziehbare und „gerechte“ Lastenverteilung auf die zugelassenen Unternehmen geachtet werden: Wie oft die Behörde kommt und mit wie viel en Auditoren sie kommt, darf sich gebührenmäßig nicht nachteilig für das zugelassene Unternehmen auswirken. Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Gebührenberechnung auf Basis von höchstens zwei LBA -Kontroll personen erfolgt . Falls zu vor keine Mängel festgestellt wurden, könnte auch eine Maximalgrenze an kosten- pflichtigen Besuchen pro Jahr festgelegt werden. Um eine Gebührenrechnung besser nachvollziehen zu können, könn te das LBA dem regB beispielsweise eine Bes cheinig ung über den Zeitau fwand vorlegen, die durch den besuchten regB zu bestätig en wäre . 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 5/20 23 Hamburg, den 17 . März 20 23 (DSLV -Lankes ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – DSLV nimmt zur Luftsicherheitsgebührenverordnung Stellung Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben LU 0 04/202 3 hatten wir über den Entwurf der Luftsicherheitsge- bührenverordnung des Bundesinnenministerium (BMI) berichtet. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik setzt sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Luftsicherheitsgebühr enverordnung für eine ausgewogene und trans- parente Gebührenstruktur ein. Der Verband kritisiert insbesondere die eklatanten Ge-bührenunterschiede für die Zuverlässigkeitsüberprüfung in den Ländern. In der Be-gründung verweist das Bundesinnenministerium (BMI) zwar auf die Zuständigkeit der Länder und bemüht auch zusätzlich eine Berechnung, um die Spanne zu erklären. Dennoch: Der Bund sollte sich deutlich stärker für ein gestrafftes und prozessorientier-tes Antragsverfahren einsetzen und damit auch auf vergleich bare Verwaltungsabläufe und einheitlichere Gebühren in den Ländern hinwirken. Das BMI will die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) von 2007 hinsicht-lich aller gebührenrelevanten öffentlichen Leistungen im Bereich der Luftsicherheit no-vellieren . Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Gebührentatbestände für bislang nicht erfasste öffentliche Leistungen gemäß der EU -Luftsicherheitsverordnung 2015/1998 gelten. Davon betroffen ist auch die Zulassung und Überwachung innerhalb der siche-ren Luftfracht -Lief erkette nach § 9 a des Luftsicherheitsgesetzes. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Stellungnahme des DSLV. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER ANLAGE [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 5/20 23 Hamburg, den 17 . März 20 23 (DSLV -Lankes ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – DSLV nimmt zur Luftsicherheitsgebührenverordnung Stellung Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben LU 0 04/202 3 hatten wir über den Entwurf der Luftsicherheitsge- bührenverordnung des Bundesinnenministerium (BMI) berichtet. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik setzt sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Luftsicherheitsgebühr enverordnung für eine ausgewogene und trans- parente Gebührenstruktur ein. Der Verband kritisiert insbesondere die eklatanten Ge-bührenunterschiede für die Zuverlässigkeitsüberprüfung in den Ländern. In der Be-gründung verweist das Bundesinnenministerium (BMI) zwar auf die Zuständigkeit der Länder und bemüht auch zusätzlich eine Berechnung, um die Spanne zu erklären. 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LU5/2023
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AR28/2023
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Insgesamt werden im Jahr 2051 5,7 Mrd. t (2019: 4,4 Mrd. t) sowie 990 Mrd. tkm (2019: 679 Mrd. tkm) über das deutsche Infr astrukturnetz befördert. Zu diesem Ergebnis kommt die neue „Gleitende Langfrist -Verkehrsprognose“ des Bundesver- kehrsministeriums (BMDV), die von Intraplan Consult GmbH und TTS TRIMODE Transport Solutions GmbH erstellt wurde. Die neue „gleitende“ Langfrist prognose ermöglicht erstmals einen Blick in das Verkehrsgeschehen bis ins Jahr 2051 und wird künftig jedes Jahr basierend auf neuen Daten und absehbaren Entwicklungen aktualisiert. Ursächlich für den Anstieg des gesamtmodalen Güterverkehrs ist gemäß der Prognose eine deutliche Zunahme der Bevölkerung (plus 5,4 Prozent), damit verbundene zusätzliche Trans-portnachfragen sowie eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes (plus 52 Prozent) bis 2051. Überproportional wächst der Straßengüterverkehr , der seine Ve rkehrsleistung laut Studie bis 2051 um 54 Prozent auf 767 Mrd. Tonnenkilometer (tkm) steigern kann. Ausschlaggebend für die starke Zunahme ist ein Strukturwandel im Güterverkehr. Der Eisenbahnverkehr kann im- merhin ein Plus von 33 Prozent auf 172 Mrd. tkm e rzielen. Für die Güterverkehrsleistung der Binnenschifffahrt prognostiziert die Studie zwischen 2019 und 2051 eine Stagnation bei 52 Mrd. tkm. Die Energiewende führt zu einem starken Rückgang bei Massen - und Energiegütern wie Kohle, Koks, Mineralölproduk te, Erze, um rund 225 Mio. t bis 2051. Damit erreicht deren Anteil nur noch 24 Prozent des Wertes im Jahr 2019, was zu über 60 Prozent zu Lasten der Schiene und der Wasserstraße geht. Betrachtet man die Entwicklung der Verkehrsleistung ohne die stark zurüc kgegangenen Massengüter, dann bliebe der Anteil der Schiene zumindest kon- stant. Besonders ausgeprägt ist das Wachstum dagegen bei Gütern wie Postsendungen (plus 200 Prozent), Sammelgütern (plus 91 Prozent) und Stückgütern, z. B. Nahrungs - und Genussmittel (plus 29 Prozent). Aufgrund des überdurchschnittlichen Wachstums straßenaffiner Güter2 steigt die Verkehrsleistung bei der Straße stärker als bei der Schiene, wogegen die Verkehrs-leistung bei der Wasserstraße gegenüber 2019 konstant bleibt. Für den Modal Split bedeutet das (Vergleich 2019 zu 2051): der Anteil der Straße an der Verkehrsleistung steigt von 73,4 Prozent auf 77,5 Prozent, der Anteil der Schiene sinkt von 19,0 Prozent auf 17,3 Prozent und derjenige der Wasserstraße von 7,6 Prozent auf 5,2 Pro-zent. Der Modal Split gibt Auskunft über die prozentualen Anteile der Verkehrsträger an der gesamten Verkehrsleistung. Der Seehafen -Hinterlandverkehr hat insbesondere für die Schiene und die Wasserstraßen eine hohe Bedeutung. 2019 hatte er ein Verkehrsaufk ommen von 283 Mio. t, davon 61 Prozent per Schiene und Wasserstraße, abgewickelt. Dennoch verläuft der Anstieg im Seehafen -Hin- terlandverkehr mit einem Wachstum beim Aufkommen von 25 Prozent auf 353,8 Mio. t im Jahr 2051 gegenüber dem Gesamtverkehr unterdur chschnittlich. Auch hierfür ist der Rückgang der Massen - und Energiegüter ursächlich. Der kombinierte Verkehr wird auch in Zukunft das Verkehrssegment mit dem höchsten Auf- kommenswachstum sein. Er wird bis 2051 um weitere 73 Prozent von 131 Mio. t auf 227 Mio. t ansteigen. Dabei wird sich die Schiene mit 76 Prozent Zuwachs stärker entwickeln als die Wasserstraße mit 59 Prozent. Ursächlich hierfür sind weiter steigende Modal Split -Anteile der Schiene am maritimen kombinierten Verkehr, aber auch das starke Wa chstum im kontinenta- len kombinierten Verkehr, an dem die Wasserstraße nur gering teilhaben kann. Selbst wenn Folgeprognosen diese Zahlen relativieren und die skizzierten Güterstruktureffekte die Bahn und das Binnenschiff nicht ganz so hart treffen sollten , sind die Erkenntnisse über ein anhaltendes Wachstum des Güterverkehrs und die Dominanz des Straßengüterverkehrs als gefestigt zu betrachten. Dies gilt auch unter den Annahmen, dass das Verkehrsangebot der Systeme Schiene und Wasserstraße mit Hilfe öffent licher Mittel verbessert wird und zu- sätzliche ordnungspolitische Rahmenbedingungen wie hohe CO 2-Mautsätze die Abgabenlast für Lkw -Verkehre spürbar erhöhen. Doch angesichts dieser Zahlen ist jede akademische Diskussion darüber, ob ausgebaute Inf-rastruktu ren noch mehr Verkehr erzeugen oder ob die wachsende Nachfrage nach Verkehrs- dienstleistungen zu einem verbesserten Angebot führen muss, müßig. Fakt ist, dass die Ver-kehrsinfrastruktur Deutschlands insgesamt überlastet und notleidend ist und die Wege sämtli cher Verkehrsträger ertüchtigt werden müssen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stabilisieren. Zu den detaillierten Ergebnissen der Gleitenden Langfrist -Verkehrsprognose geht es hier 1: Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 1 www.bmdv.bund.de . [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. 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Insgesamt werden im Jahr 2051 5,7 Mrd. t (2019: 4,4 Mrd. t) sowie 990 Mrd. tkm (2019: 679 Mrd. tkm) über das deutsche Infr astrukturnetz befördert. Zu diesem Ergebnis kommt die neue „Gleitende Langfrist -Verkehrsprognose“ des Bundesver- kehrsministeriums (BMDV), die von Intraplan Consult GmbH und TTS TRIMODE Transport Solutions GmbH erstellt wurde. Die neue „gleitende“ Langfrist prognose ermöglicht erstmals einen Blick in das Verkehrsgeschehen bis ins Jahr 2051 und wird künftig jedes Jahr basierend auf neuen Daten und absehbaren Entwicklungen aktualisiert. Ursächlich für den Anstieg des gesamtmodalen Güterverkehrs ist gemäß der Prognose eine deutliche Zunahme der Bevölkerung (plus 5,4 Prozent), damit verbundene zusätzliche Trans-portnachfragen sowie eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes (plus 52 Prozent) bis 2051. Überproportional wächst der Straßengüterverkehr , der seine Ve rkehrsleistung laut Studie bis 2051 um 54 Prozent auf 767 Mrd. Tonnenkilometer (tkm) steigern kann. Ausschlaggebend für die starke Zunahme ist ein Strukturwandel im Güterverkehr. Der Eisenbahnverkehr kann im- merhin ein Plus von 33 Prozent auf 172 Mrd. tkm e rzielen. Für die Güterverkehrsleistung der Binnenschifffahrt prognostiziert die Studie zwischen 2019 und 2051 eine Stagnation bei 52 Mrd. tkm. Die Energiewende führt zu einem starken Rückgang bei Massen - und Energiegütern wie Kohle, Koks, Mineralölproduk te, Erze, um rund 225 Mio. t bis 2051. Damit erreicht deren Anteil nur noch 24 Prozent des Wertes im Jahr 2019, was zu über 60 Prozent zu Lasten der Schiene und der Wasserstraße geht. Betrachtet man die Entwicklung der Verkehrsleistung ohne die stark zurüc kgegangenen Massengüter, dann bliebe der Anteil der Schiene zumindest kon- stant. Besonders ausgeprägt ist das Wachstum dagegen bei Gütern wie Postsendungen (plus 200 Prozent), Sammelgütern (plus 91 Prozent) und Stückgütern, z. B. Nahrungs - und Genussmittel (plus 29 Prozent). Aufgrund des überdurchschnittlichen Wachstums straßenaffiner Güter2 steigt die Verkehrsleistung bei der Straße stärker als bei der Schiene, wogegen die Verkehrs-leistung bei der Wasserstraße gegenüber 2019 konstant bleibt. Für den Modal Split bedeutet das (Vergleich 2019 zu 2051): der Anteil der Straße an der Verkehrsleistung steigt von 73,4 Prozent auf 77,5 Prozent, der Anteil der Schiene sinkt von 19,0 Prozent auf 17,3 Prozent und derjenige der Wasserstraße von 7,6 Prozent auf 5,2 Pro-zent. Der Modal Split gibt Auskunft über die prozentualen Anteile der Verkehrsträger an der gesamten Verkehrsleistung. Der Seehafen -Hinterlandverkehr hat insbesondere für die Schiene und die Wasserstraßen eine hohe Bedeutung. 2019 hatte er ein Verkehrsaufk ommen von 283 Mio. t, davon 61 Prozent per Schiene und Wasserstraße, abgewickelt. Dennoch verläuft der Anstieg im Seehafen -Hin- terlandverkehr mit einem Wachstum beim Aufkommen von 25 Prozent auf 353,8 Mio. t im Jahr 2051 gegenüber dem Gesamtverkehr unterdur chschnittlich. Auch hierfür ist der Rückgang der Massen - und Energiegüter ursächlich. Der kombinierte Verkehr wird auch in Zukunft das Verkehrssegment mit dem höchsten Auf- kommenswachstum sein. Er wird bis 2051 um weitere 73 Prozent von 131 Mio. t auf 227 Mio. t ansteigen. Dabei wird sich die Schiene mit 76 Prozent Zuwachs stärker entwickeln als die Wasserstraße mit 59 Prozent. Ursächlich hierfür sind weiter steigende Modal Split -Anteile der Schiene am maritimen kombinierten Verkehr, aber auch das starke Wa chstum im kontinenta- len kombinierten Verkehr, an dem die Wasserstraße nur gering teilhaben kann. 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SP33/2023
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AR27/2023

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

VHSp Versicherungsbeirat 23. März VHSp-Geschäftsstelle
Fachausschusses Luftfrachtspedition 31. März
karriere:dual 01. April
Ausbildungs- und Studienmesse Talente kompakt 19. April Barclays Arena
Tag der Logistik 20. April
Mitgliederversammlung 27. April Hotel Hafen Hamburg
Personalleiterrunde 09. Mai Kühne + Nagel (AG & Co.) KG
Fachausschusses Seehafenspedition 07. Juni VHSp-Geschäftsstelle
SpedGolf-Turnier 08. Juni Hamburger Land- und Golf-Club Hittfeld e.V.
vocatium Hamburg Nord 27. Juni
Verabschiedung der Auszubildenden 04. Juli Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
VHSp-Vorstandssitzung 11. Juli VHSp-Geschäftsstelle
SpedBiker-Tour 2023 26. August
Sped-Sommerfest 2023 07. September SIDE Design Hotel Hamburg
VHSp-Vorstandssitzung 19. September VHSp-Geschäftsstelle
VHSp-Vorstandssitzung 28. November VHSp-Geschäftsstelle
26. Neujahrsessen 2024 17. Januar Der Übersee-Club e.V.
23 Mär
VHSp Versicherungsbeirat Beirat VHSp-Geschäftsstelle 15.00 Uhr
31 Mär
Fachausschusses Luftfrachtspedition Fachausschusssitzung 10:00 Uhr
01 Apr
karriere:dual Sonstiges 10.00 Uhr
19 Apr
Ausbildungs- und Studienmesse Talente kompakt Sonstiges Barclays Arena 9.00 Uhr
20 Apr
Tag der Logistik Versammlung 8.00 Uhr
27 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14.00 Uhr
09 Mai
Personalleiterrunde Versammlung Kühne + Nagel (AG & Co.) KG 9.00 Uhr
07 Jun
Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 14:30 Uhr
08 Jun
SpedGolf-Turnier Sonstiges Hamburger Land- und Golf-Club Hittfeld e.V. 11.00 Uhr
27 Jun
vocatium Hamburg Nord Sonstiges 8.30 Uhr
04 Jul
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
11 Jul
VHSp-Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
26 Aug
SpedBiker-Tour 2023 Sonstiges 10.30 Uhr
07 Sep
Sped-Sommerfest 2023 Sonstiges SIDE Design Hotel Hamburg 17.30 Uhr
19 Sep
VHSp-Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
28 Nov
VHSp-Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
17 Jan
26. Neujahrsessen 2024 Sonstiges Der Übersee-Club e.V. 18.00 Uhr

Datum / Uhrzeit

23.03.2023
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

1. Sitzung des Fachausschusses Luftfrachtspedition in diesem Jahr.

Datum / Uhrzeit

31.03.2023
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Verein Hamburger Spediteure e.V.

Beschreibung

Mit karriere:dual bietet die Agentur für Arbeit Oberstufenschüler*innen aus Hamburg und Norddeutschland erneut eine interessante und hilfreiche Veranstaltung an, die über das duale Studium informiert und Kontakte zu Ausbildungsbetrieben und Hochschulen ermöglicht. Der VHSp wird zusammen mit Studierenden über den Dualen Studiengang Hamburger Logistik-Bachelor informieren.

Datum / Uhrzeit

01.04.2023
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Beschreibung

Der VHSp wird auf der Messe wieder für Ausbildungsberufe in der Logistik werben - zusammen mit unseren Mitgliedsunternehmen EICHHOLTZ GMBH und NOSTA Sea & Air GmbH

Datum / Uhrzeit

19.04.2023
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Barclays Arena Sylvesterallee 10
22525 Hamburg

Beschreibung

Sich mit einer eigenen Aktion am Tag der Logistik zu beteiligen, ist für unsere Mitglieder eine gute Möglichkeit, die eigene Leistungsfähigkeit und Attraktivität bei Bewerberinnen und Bewerbern sowie zukünftigen Auszubildenden unter Beweis zu stellen. Egal ob Berufsschule oder einfach nur interessierte Anlieger/innen, es ist immer gut, mit dem eigenen Unternehmen präsent und greifbar für die unmittelbare Öffentlichkeit zu sein. Der Tag der Logistik schafft hierfür einen bewährten Anlass und eine kostenlose Kommunikationsplattform: Wer gerne noch eine eigene Veranstaltung zentral anmelden möchte, kann dies unter Tag der Logistik tun.

Datum / Uhrzeit

20.04.2023
8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Datum / Uhrzeit

27.04.2023
14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Datum / Uhrzeit

09.05.2023
9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp
Kühne + Nagel (AG & Co.) KG Beim Schröderschen Hof 7
21085 Hamburg

Beschreibung

2. Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition in diesem Jahr.

Datum / Uhrzeit

07.06.2023
14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Das SpedGolf-Turnier findet auf dem HLGC Hittfeld e.V. https://www.hlgc-hittfeld.de statt. Details folgen

Datum / Uhrzeit

08.06.2023
11.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Hamburger Land- und Golf-Club Hittfeld e.V. Am Golfplatz 24
21218 Seevetal

Beschreibung

Gemeinschaftsstand des VHSp mit den Mitgliedsunternehmen a.hartrodt Deutschland, Logwin Air + Ocean Deutschland GmbH und Rieck Sea Air Cargo International GmbH

Datum / Uhrzeit

27.06.2023 bis 28.06.2023
8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Datum / Uhrzeit

04.07.2023
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
22525 Hamburg

Datum / Uhrzeit

11.07.2023
14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

An der diesjährigen Bikertour wird noch gefeilt. Die Details folgen.

Datum / Uhrzeit

26.08.2023
10.30 Uhr
Verein Hamburger Spediteure e.V.

Beschreibung

Wir planen zur Zeit wieder ein SpedSommerfest für all die Ehrenamtlichen, die neben ihrem Beruf ein Ehrenamt beim VHSp e.V. wahrnehmen. Persönliche Einladungen werden beizeiten zugestellt.

Datum / Uhrzeit

07.09.2023
17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

SIDE Design Hotel Hamburg Drehbahn 49
20257 Hamburg

Datum / Uhrzeit

19.09.2023
14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

28.11.2023
14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Unser 26. Neujahrsessen wird in gewohntem Umfeld im Übersee-Club, An er Alster 72-79, 20099 Hamburg, stattfinden. Sie werden rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Datum / Uhrzeit

17.01.2024
18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Neuer Jungfernstieg 19
20354 Hamburg