Array( [0] => Array ( [0] => 21370 [id] => 21370 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_696103d78167d [upload] => upload_696103d78167d [4] => sp-2026-005.pdf [original] => sp-2026-005.pdf [5] => [name] => [6] => sp-2026-005.pdf [title] => sp-2026-005.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-01-09 13:34:15 [date] => 2026-01-09 13:34:15 [9] => 0 [intranet] => 0 [10] => ja [individuell1] => ja [11] => SP [individuell2] => SP [12] => Verbindliche Nutzung des EU-Systems CATCH für Fisch-Importe ab 10. Januar 2026 [individuell3] => Verbindliche Nutzung des EU-Systems CATCH für Fisch-Importe ab 10. Januar 2026 [13] => SP 5/2026 [individuell4] => SP 5/2026 [14] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 5/20 26 Hamb urg, den 15 . Januar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Verbindliche Nutzung des EU -Systems CATCH für Fisch -Importe ab 10. Januar 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, ab 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU -Mitgliedstaaten sowie Wirt- schaftsbeteiligte zur Nutzung des IT -Systems CATCH für die Einfuhr von Fischerei - Erzeugnissen verpflichtet. Ziel ist es, die Einfuhr von Fischerei -Erzeugnissen aus ille- galer, ungemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU -Fischerei) in die EU zu identifi- zieren und zu verhindern. Das CATCH -System ist ein digitales Informationsmanagement -System der Europäi- schen Union, das als Teil der Plattform TRACES NT entwickelt wurde. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten (z. B. Fangbescheinigun-gen für Fischereierz eugnisse) und Information zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen. Perspektivisch soll CATCH -IT in die EU -Single - Window -Architektur eingebunden werden, um einen medienbruchfreien Informations- austausch zwischen Fachbehörden und Zoll zu ermöglichen. In der derzeitigen Aus- baustufe ist diese Interoperabilität jedoch nur eingeschränkt realisiert. CATCH kann auch von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten aus Nicht -EU -Ländern genutzt werden, um einen schnellen und digitalen Dokumentenfluss vom Ursprungsort des Fischerei -Erzeugnisse bis zur Auslieferung in die EU zu gewährleisten. Nach Auffassung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik und seinem europäischen Dachverband CLECAT birgt die obligatorische Einführung von CATCH in seiner derzeitigen Form ernste operative, rechtliche und systemische Risiken für Zollvertreter, Logist ikdienstleister und EU -Importeure: ◼ Flächendeckende CATCH -Nutzung durch Drittstaaten unrealistisch Ein wesentlicher struktureller Fehler besteht in der Annahme, dass die Behörden von Drittländern elektronische Fangbescheinigungen in CATCH direkt ausstellen und vali-dieren würden. Da die meisten Drittländer das System noch nicht nutzen können, wer-den die EU -Beteiligte gezwungen sein, Daten aus Papierbescheinigungen manuell er- neut einzugeben und gescannte Dokumente hochzuladen.2 ◼ Fehlende Mandats - und Delegationsfunktion („Mandate Gap“) Ein zentraler, aus Sicht von Zollagenten und Logistikdienstleistern besonders gravie-render Punkt ist das Fehlen einer Mandats - bzw. Delegationsfunktion. CATCH -IT er- laubt es Importeuren derzeit nicht, Spediteure oder Zollagenten formal zu bevollmäch-tigen, F angzertifikate in ihrem Auftrag zu erfassen und einzureichen. Dies durchbricht etablierte und bewährte Arbeitsteilungen in der Importpraxis. Importeuren werden Tä-tigkeiten aufgebürdet, die sie organisatorisch häufig nicht leisten können, während spezialisi erte Dienstleister faktisch ausgeschlossen sind oder nur informell unterstüt- zen können. ◼ Auswirkungen auf Zollabfertigung, Häfen und Lieferketten Die Kombination aus manueller Dateneingabe, fehlenden Delegationsmöglichkeiten, mangelnder IT -Interoperabilität und einer unzureichenden Konnexität mit Zollprozes- sen birgt ein hohes Risiko von Verzögerungen bei der Validierung und Verarbeitung von Fangbesc heinigungen. Im Kontext von Just -in-Time -Logistik, begrenzter Hafenla- gerkapazität und verderblichen Gütern können selbst kleine Verzögerungen erhebli-che Auswirkungen haben. ◼ Widerspruch zu den Vereinfachungs - und Digitalisierungszielen der EU Da CATCH in Drittländern nicht weit verbreitet ist, steht der obligatorische Rückgriff auf die manuelle Dateneingabe in krassem Gegensatz zu den erklärten Zielen der Eu-ropäischen Kommission, nämlich Verwaltungsvereinfachung, Verringerung des Ver-waltungsauf wands und Digitalisierung. Anstatt den Handel zu erleichtern und gleich- zeitig die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, stellt der derzeitige Ansatz eine unverhältnismäßige Belastung für die Wirtschaftsbeteiligten und Zollvertreter in der EU dar. Der DSLV und CLECAT fordern daher: ◼ eine koordinierte Übergangsphase mit paralleler Verwendung von Papierzertifika-ten; ◼ die dringende Umsetzung einer Mandats -/Delegationsfunktion für Zollvertreter; ◼ technische Verbesserungen, einschließlich Massen -Upload -Funktionen ◼ eine stärkere horizontale Koordinierung, vorzugsweise unter der Leitung der GD TAXUD ◼ die systematische Einbeziehung von Zollvertretern und Logistikdienstleistern in die Systemgestaltung und -steuerung. ATLAS -Teilnehmerinformation 0898/2026 vom 9. Januar 2026: neue Fischereibe- scheinigungen C099, C122, C124, C125 Für die Abfertigung von Fischereierzeugnissen im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 1 werden zum 10. Januar 2026, dem zwingenden Start der IT -Anwen- dung CATCH im System TRACES NT, unter der Maßnahme 719 neue Unterlagenco- 1 https://eur -lex.europa.eu/eli/reg/2008/1005/oj/deu3 dierungen eingeführt, deren Vorlage als Bedingung für die Einfuhr/Ausfuhr im EZT an-gegeben ist. Diese Bedingungen gelten zusätzlich zur Pflicht der Vorlage einer Fang-bescheinigung mit der Codierung C673. Bei Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 ist die Negativcodierung Y927 vorgesehen. Die neuen Unterlagencodierungen lauten ◼ C099 für das einzige Beförderungsdokument für die Beförderung aus dem Ho-heitsgebiet des Flaggenstaats oder des Staates, in dem die Verarbeitung durch dieses Drittland erfolgt ◼ C122 für das von den zuständigen Behörden des Drittlands, in dem die ur-sprüngliche Sendung aufgeteilt wurde, validierte Nichtmanipulationsdokument, das nicht anderen Vorgängen als dem Entladen, Umladen oder der Erhaltung unter guten Bedingungen unterzogen wird und weiterhin unter der Überwa- chung dieser zuständigen Behörden steht ◼ C124 für die Wiederausfuhrbescheinigung der regionalen Fischereiorganisation ◼ C125 für die Erklärung des Verarbeitungsbetriebs des Drittlands, die von der zuständigen Behörde des Drittlands gebilligt wurde Die oben genannten Dokumente werden für die Zollabfertigung nicht benötigt. Um aber die Annahme/Überlassung der Zollanmeldung in ATLAS aus technischen Gründen nicht zu verhindern, sind, sofern der Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 nicht grundsätz lich mit der Negativcodierung Y927 ausgeschlossen wird, zusätzlich zur Unterlagencodierung C673 entweder ein oder mehrere der neuen Dokumente oder aber die Y -Codierung 927 anzugeben. Weitere Informationen: ◼ CLECAT -Schreiben an diverse EU -Vertreter 2 ◼ CLECAT -Position on the Mandatory Implementation of the CATCH IT System and its Implications for Customs Intermediaries and Logistics Service Provid-ers 3 ◼ catch -faq.pdf 4 ◼ Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 5 Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 2 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.clecat.org%2Fmedia%2Fclecat_letter - catch.docx&wdOrigin=BROWSELINK 3 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.clecat.org%2Fmedia%2Fclecat -position -on-catch - implementation -and -implications -for-customs -intermediaries_3.docx&wdOrigin=BROWSELINK 4 https://www.clecat.org/media/catch -faq.pdf 5 https://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/IUU -Fischerei/Einfuehrung -Anmeldungssystem -CATCH/CATCH_node.html [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 00 5/20 26 Hamb urg, den 15 . Januar 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Verbindliche Nutzung des EU -Systems CATCH für Fisch -Importe ab 10. Januar 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, ab 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU -Mitgliedstaaten sowie Wirt- schaftsbeteiligte zur Nutzung des IT -Systems CATCH für die Einfuhr von Fischerei - Erzeugnissen verpflichtet. Ziel ist es, die Einfuhr von Fischerei -Erzeugnissen aus ille- galer, ungemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU -Fischerei) in die EU zu identifi- zieren und zu verhindern. Das CATCH -System ist ein digitales Informationsmanagement -System der Europäi- schen Union, das als Teil der Plattform TRACES NT entwickelt wurde. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten (z. B. Fangbescheinigun-gen für Fischereierz eugnisse) und Information zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen. Perspektivisch soll CATCH -IT in die EU -Single - Window -Architektur eingebunden werden, um einen medienbruchfreien Informations- austausch zwischen Fachbehörden und Zoll zu ermöglichen. In der derzeitigen Aus- baustufe ist diese Interoperabilität jedoch nur eingeschränkt realisiert. CATCH kann auch von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten aus Nicht -EU -Ländern genutzt werden, um einen schnellen und digitalen Dokumentenfluss vom Ursprungsort des Fischerei -Erzeugnisse bis zur Auslieferung in die EU zu gewährleisten. Nach Auffassung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik und seinem europäischen Dachverband CLECAT birgt die obligatorische Einführung von CATCH in seiner derzeitigen Form ernste operative, rechtliche und systemische Risiken für Zollvertreter, Logist ikdienstleister und EU -Importeure: ◼ Flächendeckende CATCH -Nutzung durch Drittstaaten unrealistisch Ein wesentlicher struktureller Fehler besteht in der Annahme, dass die Behörden von Drittländern elektronische Fangbescheinigungen in CATCH direkt ausstellen und vali-dieren würden. Da die meisten Drittländer das System noch nicht nutzen können, wer-den die EU -Beteiligte gezwungen sein, Daten aus Papierbescheinigungen manuell er- neut einzugeben und gescannte Dokumente hochzuladen.2 ◼ Fehlende Mandats - und Delegationsfunktion („Mandate Gap“) Ein zentraler, aus Sicht von Zollagenten und Logistikdienstleistern besonders gravie-render Punkt ist das Fehlen einer Mandats - bzw. Delegationsfunktion. 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Der DSLV und CLECAT fordern daher: ◼ eine koordinierte Übergangsphase mit paralleler Verwendung von Papierzertifika-ten; ◼ die dringende Umsetzung einer Mandats -/Delegationsfunktion für Zollvertreter; ◼ technische Verbesserungen, einschließlich Massen -Upload -Funktionen ◼ eine stärkere horizontale Koordinierung, vorzugsweise unter der Leitung der GD TAXUD ◼ die systematische Einbeziehung von Zollvertretern und Logistikdienstleistern in die Systemgestaltung und -steuerung. ATLAS -Teilnehmerinformation 0898/2026 vom 9. Januar 2026: neue Fischereibe- scheinigungen C099, C122, C124, C125 Für die Abfertigung von Fischereierzeugnissen im Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 1005/2008 1 werden zum 10. Januar 2026, dem zwingenden Start der IT -Anwen- dung CATCH im System TRACES NT, unter der Maßnahme 719 neue Unterlagenco- 1 https://eur -lex.europa.eu/eli/reg/2008/1005/oj/deu3 dierungen eingeführt, deren Vorlage als Bedingung für die Einfuhr/Ausfuhr im EZT an-gegeben ist. 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Die neuen Unterlagencodierungen lauten ◼ C099 für das einzige Beförderungsdokument für die Beförderung aus dem Ho-heitsgebiet des Flaggenstaats oder des Staates, in dem die Verarbeitung durch dieses Drittland erfolgt ◼ C122 für das von den zuständigen Behörden des Drittlands, in dem die ur-sprüngliche Sendung aufgeteilt wurde, validierte Nichtmanipulationsdokument, das nicht anderen Vorgängen als dem Entladen, Umladen oder der Erhaltung unter guten Bedingungen unterzogen wird und weiterhin unter der Überwa- chung dieser zuständigen Behörden steht ◼ C124 für die Wiederausfuhrbescheinigung der regionalen Fischereiorganisation ◼ C125 für die Erklärung des Verarbeitungsbetriebs des Drittlands, die von der zuständigen Behörde des Drittlands gebilligt wurde Die oben genannten Dokumente werden für die Zollabfertigung nicht benötigt. 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St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 2 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.clecat.org%2Fmedia%2Fclecat_letter - catch.docx&wdOrigin=BROWSELINK 3 https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.clecat.org%2Fmedia%2Fclecat -position -on-catch - implementation -and -implications -for-customs -intermediaries_3.docx&wdOrigin=BROWSELINK 4 https://www.clecat.org/media/catch -faq.pdf 5 https://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/IUU -Fischerei/Einfuehrung -Anmeldungssystem -CATCH/CATCH_node.html [15] => 5 [individuell6] => 5 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 5/2026 ))
SP5/2026