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Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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V. 5. Februar 2024 2 Stellungnahme zu Rechtssetzungsvorhaben bzgl. GüKG und VUDat -DV DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. Friedrichstraße 155 -156 | Unter den Linden 24 10117 Berlin Telefon: +49 30 4050228 -0 E-Mail: info@dslv.spediteure.de www.dslv.org | de.linkedin.com/company/spediteure Lobbyregister beim Deutschen Bundestag | Registernummer: R000415 Transparenz -Register der EU | Identifikationsnummer: 7455137131 -52 Stand: 5. Februar 202 4DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 5. Februar 2024 3 Stellungnahme zu Rechtssetzungsvorhaben bzgl. GüKG und VUDat -DV Zu den Rechtssetzungsvorhaben GüKG und VUDat -DV nimmt der DSLV wie folgt Stellung: Grundsätzliche Erwägungen Der vorgelegte Entwurf für die Vierte Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie im Wesentlichen den Anspruch an die Angleichung des nationalen Rechts an das Unionsrecht, die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und auf die Verbesserung der Kontrollmaßnahmen im Straßengüterverkehr erfüllt. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze Zu Artikel 1 - Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes ◼ § 3 Gewerblicher Güterverkehr durch Inländer § 3 (5a): In der Begründung zur Streichung der Anhörung der Verbände des Verkehrsgewerbes heißt es, dass diese in der Vergangenheit von ihrer Möglichkeit zur Stellungnahme zur Ertei-lung, Rücknahme oder Widerruf von Lizenzen nicht Gebrauch gemacht hätten. I nsbesondere die Genehmigungsbehörden der Bundesländer sehen in den (regionalen) Verkehrsverbänden hingegen wichtige Ansprechpartner. Dort liegen Kenntnisse über Unternehmensstrukturen und Wettbewerbsverhalten vor, die von den Behörden genutzt werden. Aus d iesem Grund sollte die Streichung der Verkehrsverbände aus dem Anhörverfahren überdacht werden. ◼ § 7 (1) 3. Begleitpapier Die Bruttomasse ist nicht notwendigerweise Gegenstand des Frachtvertrages. Im HGB § 408 (1) 8. heißt es, „das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes;“ . Es ist im Teilladungsverkehr und Sammelgut durchaus üblich, in Lademetern zu rechnen. Es wäre daher zweckmäßig, § 7 (1) 3. Wie folgt zu fassen: …e in Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis, in dem das Kennzeichen des Kraftfahr- zeugs, die beförderten Güter, deren Bruttomasse oder die anders angegebene Menge , der Be - und Entladeort und der Auftraggeber angegeben werden. ◼ § 7a Haftpflichtversicherung Die Beibehaltung der Versicherungspflicht wird ausdrücklich begrüßt.DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 5. Februar 2024 4 Stellungnahme zu Rechtssetzungsvorhaben bzgl. GüKG und VUDat -DV ◼ § 16 Risikoeinstufungssystem Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/695 birgt die grundsätzliche Gefahr, dass Unterneh-men, die größere Fahrzeugflotten an mehreren Standorten mit einer EU -Lizenz betreiben, an- fälliger für Sanktionen sind als kleinere Unternehmen. Entscheidend für eine fa ire Beurteilung ist eine sorgfältige Dokumentation der festgestellten Verstöße sowie der durchgeführten Kon-trollen, die zu keinen Beanstandungen geführt haben. Sinnvoll wäre, wenn im Verfahren den einzelnen Standorten Kennzeichen zugeordnet werden und eine Bewertung nach dem Risi- koeinstufungssystem standortbezogen erfolgt. ◼ § 24 Erlaubnis nach § 3 - Bestandsschutz Bei der Abschaffung der unbefristeten nationalen Erlaubnis im Jahr 2017 wurde der Bestands-schutz für unbefristet gültige Erlaubnisse unbefristet gewährt. Es ist nicht ersichtlich, warum mit der erneuten Änderung des GüKG für noch bestehende nationale Erlau bnisse nur noch eine Erlaubnis für 10 Jahre ab Inkrafttreten erteilt werden soll. Wir regen daher folgende Übergangsregelung für § 3 GüKG -E an: Eine Erlaubnis, die nach § 3 dieses Gesetzes in der bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes] geltenden Fassung zur Durchführung gewerblichen Güter-kraftverkehrs im Inland berechtigt, bleibt bis zum Ablauf ihrer Befristung gülti g. § 3 Absatz 3 und 5 dieses Gesetzes in der bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes] geltenden Fassung ist anzuwenden. Eine unbefristet erteilte Erlaubnis bleibt un- befristet gültig, längstens jedoch bis zur Erteilung einer EU -Lizenz. Zu Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes In Artikel 13 Absatz 1 r der VO EG 561/2006 i. V. m. VO (EU) 2020/1054 (Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden) besteht die Möglichkeiten, dass die Mit-gliedsstaaten Abweichungsmöglichkeiten von den Artikeln 5 bis 9 VO EG 561/2006 i. V. m. V O (EU) 2020/1054 festlegen können. Die Aufnahme einer solchen Ausnahme wäre zu begrüßen.DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 5. Februar 2024 5 Stellungnahme zu Rechtssetzungsvorhaben bzgl. GüKG und VUDat -DV Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverord- nung (VUDat -DV) ◼ §4 Datenübermittlung an die Verkehrsunternehmensdatei Gemäß geltender Fassung der Verordnung haben die Genehmigungsbehörden die Daten nach § 2 Abs. 1 in standardisierter Form entsprechend den Vorgaben nach § 7 Abs. 1 durch Daten-fernübertragung an das BALM zu übermitteln. Mit der Neufassung des § 4 Absatz 2 VU Dat -DV soll eine neue Meldepflicht für Unternehmen des Güter - und Personenkraftverkehrs einge- führt werden. Danach sind die Unternehmen verpflichtet, vor Beginn und nach Beendigung des Einsatzes eines neuen Fahrzeugs, einer neuen Fahrzeugkombination oder ei nes neuen An- hängers oder Sattelanhängers die entsprechenden Kennzeichen über eine vom BALM einzu-richtende Portalanwendung zu übermitteln. Die Pflicht gilt nicht nur für Fahrzeuge, die zum Bestand des Unternehmens gehören (§ 2 Absatz 1 Nummer 12), sondern a uch für Fahrzeuge, Fahrzeugkombinationen oder Anhänger und Sattelanhänger, die das Unternehmen im ge-werblichen Güterverkehr einsetzt und von einem Unternehmen aus einem anderen Mitglied-staat der Europäischen Union angemietet hat (§ 2 Absatz 1 Nummer 13 VUD at-DV -E). Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 VUDat -DV -E sollen Kraftverkehrsunternehmen zudem verpflichtet werden, die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 VUDat -DV -E) über eine vom BALM betriebene Portalanwendung jährlich zu übermitteln . Beide Änderungen stehen in klarem Widerspruch zum politischen Willen, Bürokratie abz u- bauen. Auch wenn der Hintergrund der Änderung in der Gesamtschau der im EU -Mobilitäts- paket und in der eFTI -Verordnung enthaltenen Maßnahmen nachvollziehbar ist, sollte geprüft werden, welche Daten wie bisher z. B. beim KBA oder bei der BfA durch das BALM p er Daten- fernübertragung abgefragt werden können. Damit würde sich der Entwurf auch in die Digita-lisierungsbestrebungen des Bundes einfügen. Die im Entwurf mit 1,45 Mio. Eu ro bezifferten Bürokratiekosten für das Einpflegen von Kennzeichen und der Anzahl der Beschäftigten könn-ten deutlich reduziert werden, wenn nur noch die Kennzeichen der temporären gebietsfrem-den Mietfahrzeuge gemeldet werden müssten, weil diese Fahrzeuge grenzüberschreitend nicht von den gebietsfremden Vermietern gemeldet werden. ----------------------------------------DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 5. Februar 2024 6 Stellungnahme zu Rechtssetzungsvorhaben bzgl. GüKG und VUDat -DV Verbandsstruktur , Leistungsprofil und Leitlinien Als Spitzen - und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions - und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 610.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenum- satz in Höhe von 1 38 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind (Stand: November 2023 ). Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL - und 3PL - Providern über inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW -Flotten sowie Be- frachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See -, Luftfracht -, Zoll - und Lagerspe- zialisten. Speditionen fördern und stärken die funktionale Verknüpfung sämtlicher Verkehrsträger. Die Verbandspolitik des DSLV wird deshalb maßgeblich durch die verkehrsträgerübergreifende Organisations - und Steuerungsfunktion des Spediteurs bestimmt. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministe-rien und -behörden im Gesetzgebungs - und Gesetzumsetzungsprozess, soweit d ie Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind. Gemeinsam mit seinen Landesverbänden ist der DSLV Berater und Dienstleister für die Unter-nehmen seiner Branche. Als Arbeitgeberverbände und Sozialpartner vertreten die DSLV -Lan- desverbände die Branche in regionalen Tarifangelegenheiten. Der DSLV ist Mitglied des Europäischen Verbands für Spedition, Transport, Logistik und Zoll-dienstleistung (CLECAT), Brüssel, der Internationalen Föderation der Spediteurorganisationen (FIATA), Genf, sowie assoziiertes Mitglied der Internationalen Straßentr ansport -Union (IRU), Genf. In diesen internationalen Netzwerken nimmt der DSLV auch Einfluss auf die Entwicklung des EU -Rechts in Brüssel und Straßburg und auf internationale Übereinkommen der UN, der WTO, der WCO, u. a. Die Mitgliedsunternehmen des DSLV fühlen sich den Zielen der Sozialen Marktwirtschaft und der Europäischen Union verpflichtet. [individuell5] => Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgeset-zes und anderer Gesetze und zum Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmens- datei -DurchführungsverordnungDSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 5. Februar 2024 2 Stellungnahme zu Rechtssetzungsvorhaben bzgl. GüKG und VUDat -DV DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 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GüKG und VUDat -DV Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverord- nung (VUDat -DV) ◼ §4 Datenübermittlung an die Verkehrsunternehmensdatei Gemäß geltender Fassung der Verordnung haben die Genehmigungsbehörden die Daten nach § 2 Abs. 1 in standardisierter Form entsprechend den Vorgaben nach § 7 Abs. 1 durch Daten-fernübertragung an das BALM zu übermitteln. Mit der Neufassung des § 4 Absatz 2 VU Dat -DV soll eine neue Meldepflicht für Unternehmen des Güter - und Personenkraftverkehrs einge- führt werden. Danach sind die Unternehmen verpflichtet, vor Beginn und nach Beendigung des Einsatzes eines neuen Fahrzeugs, einer neuen Fahrzeugkombination oder ei nes neuen An- hängers oder Sattelanhängers die entsprechenden Kennzeichen über eine vom BALM einzu-richtende Portalanwendung zu übermitteln. 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B. beim KBA oder bei der BfA durch das BALM p er Daten- fernübertragung abgefragt werden können. Damit würde sich der Entwurf auch in die Digita-lisierungsbestrebungen des Bundes einfügen. Die im Entwurf mit 1,45 Mio. Eu ro bezifferten Bürokratiekosten für das Einpflegen von Kennzeichen und der Anzahl der Beschäftigten könn-ten deutlich reduziert werden, wenn nur noch die Kennzeichen der temporären gebietsfrem-den Mietfahrzeuge gemeldet werden müssten, weil diese Fahrzeuge grenzüberschreitend nicht von den gebietsfremden Vermietern gemeldet werden. ----------------------------------------DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. 5. Februar 2024 6 Stellungnahme zu Rechtssetzungsvorhaben bzgl. 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Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministe-rien und -behörden im Gesetzgebungs - und Gesetzumsetzungsprozess, soweit d ie Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind. Gemeinsam mit seinen Landesverbänden ist der DSLV Berater und Dienstleister für die Unter-nehmen seiner Branche. Als Arbeitgeberverbände und Sozialpartner vertreten die DSLV -Lan- desverbände die Branche in regionalen Tarifangelegenheiten. Der DSLV ist Mitglied des Europäischen Verbands für Spedition, Transport, Logistik und Zoll-dienstleistung (CLECAT), Brüssel, der Internationalen Föderation der Spediteurorganisationen (FIATA), Genf, sowie assoziiertes Mitglied der Internationalen Straßentr ansport -Union (IRU), Genf. 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Vorsitzer: Axel Plaß ï‚– Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 10 7/20 24 Hamburg, den 25 . Ju li 20 24 (DSLV ) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Bundeskabinett verabschiedet Änderung des GüKG und VUDat -DV Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) legt dem Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güter-kraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (GüKG -E) sowie einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung (VUDat - DV -E) und anderer Verordnungen ( siehe SP 107a/2024 ) vor. Der DSLV Bundesver- band Spedition und Logistik hat seine Stellungnahme (siehe SP 107b/2024) zum Re- ferentenentwurf am 5. Februar 2024 beim BMDV eingereicht. Der DSLV begrüßt grundsätzlich die Anpassung des nationalen Rechts an das Uni-onsrecht, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und die Verbesserung der Kon-trollmaßnahmen im Straßengüterverkehr. Die in der DSLV -Stellungnahme kritisierten Punkte, wie die Abschaffung des Mitspra- cherechts der Landesverbände bei der Erteilung oder dem Entzug von Genehmigun-gen und die verpflichtende Angabe der Bruttomasse der beförderten Güter in den Be-gleitpapieren, w urden im Kabinettsentwurf gestrichen. Damit folgt das BMDV der Position des DSLV. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für besonders eilbedürftig erklärt. Diese ist erfor-derlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung der Richt-linie (EU) 2022/738 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkr aftverkehr abzuwenden. Die Zustimmung des Bundestages wird nach der Sommerpause erwartet. Die o.g. Anlage zu diesem Rundschreiben kann von Ihnen als PDF -Dokument abge- rufen werden unter: www.vhsp.de  Aktuelles  Rundschreiben  SP  2024. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß R. Specht GESCHÄFTSFÃœHRER REFE RENT [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß ï‚– Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 10 7/20 24 Hamburg, den 25 . 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SP107/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 046 /20 24 Hamburg, den 04. Juli 202 4 sts/kr An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - VHSp ehrt Ausbildungsabsolventen mit herausragenden Abschlüssen Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. Juni 202 4 fand in der Sport halle der Beruflichen Schule für Logistik , Schifffahrt & Touristik die traditionelle Verabschiedung der Auszubildenden statt . Wie immer war die Halle festlich dekoriert und Sängerin Gabi Liedtke sorgte für einen stimmungsvollen Rahmen der Veranstaltung. Jens Gutermuth, Abteilungsl eiter der Berufsschule , begrüßte die Anwesenden und be- glückwünschte die Teilnehmer /innen vor Ausbildungsleitern, Firmenvertretern und An- gehörigen zu ihrer bestandenen Prüfung. Markus Zoder , Geschäftsführer der Heinrich Zoder Spedition GmbH , und Vorstands- mitglied des VHSp, schilderte kurz seinen eigenen Werdegang und lobte die gute Ar- beit, die seit Jahrzehnten an der Berufsschule geleistet werde. Dies sehe man in jedem Jahr an der hohen Zahl von guten und sehr guten Absolventen und Absolventinnen . Er freue sich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen und Kolleginnen – diese seien schließlich die Zukunft Deutschlands. Die ehemaligen Auszubildenden Robert Alde , a.hartrodt Deutschland (GmbH & Co) KG , und Tino Ventz , Lufthansa Technik Logistik Services GmbH , berichteten, dass sie ihre Ausbildung im Sommer 2021 in ungewissen Coronazeiten begonnen hätten. Da- mals sei nicht klar gewesen, dass die Highlights ihrer Ausbildung später die Rundfahrt durch den Hamburger Hafen, die Klassenfahrt nach Antwerpen, die Teilnahme an der Messe transport logistic in München und ihre Auslandsaufenthalte werden würden . Alle Prüflinge mit „gutem“ und „sehr gutem“ Abschluss wurden mit einer Urkunde des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. geehrt . Zusätzliche erhielten sie einen Bücher -Gutschein , der vom Schulverein und vom Verein Hamburger Spediteure gestiftet wurde.2 Die Absolventen und Absolventinnen mit einem „sehr guten“ Abschluss Der Jahrgangsbeste Ti no Ventz von Lufthansa Technik Logistik Services GmbH schloss die Prüfung mit der Höchstpunktzahl 100 ab. Für diese herausragende Leis-tung gab es einen Gutschein der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft für ein Ta- gesseminar seiner Wahl – und großen Applaus von den Anwesenden . Die AHV bietet neben zahlreichen Seminaren u.a. die Fortbildung zum „Geprüften Fachwirt für Güterverkehr und Logistik“ an. Informationen hierzu erteilt gern Regina Krol unter Telefon 37 47 64 56 oder Mail krol@ahv.de . Nach dem offiziellen Teil feierten die frischgebackenen Kaufleute, Angehörige, Kolle- gium , Firmen - und Verbandsvertreter /innen bei strahlendem Sonnenschein auf dem Schulhof bei Fingerfood und dem ein en oder anderen kühlen Getränk. Mehr Fotos finden Sie auf unseren Kanälen bei Instagram und LinkedIn und auf der Website der Berufsschule. Die nächste Verabschiedung der Auszubildenden wird am Dienstag, den 04. Februar 2025 , stattfinden. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Susanne Kruse GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT IN [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 046 /20 24 Hamburg, den 04. Juli 202 4 sts/kr An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - VHSp ehrt Ausbildungsabsolventen mit herausragenden Abschlüssen Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. Juni 202 4 fand in der Sport halle der Beruflichen Schule für Logistik , Schifffahrt & Touristik die traditionelle Verabschiedung der Auszubildenden statt . Wie immer war die Halle festlich dekoriert und Sängerin Gabi Liedtke sorgte für einen stimmungsvollen Rahmen der Veranstaltung. Jens Gutermuth, Abteilungsl eiter der Berufsschule , begrüßte die Anwesenden und be- glückwünschte die Teilnehmer /innen vor Ausbildungsleitern, Firmenvertretern und An- gehörigen zu ihrer bestandenen Prüfung. Markus Zoder , Geschäftsführer der Heinrich Zoder Spedition GmbH , und Vorstands- mitglied des VHSp, schilderte kurz seinen eigenen Werdegang und lobte die gute Ar- beit, die seit Jahrzehnten an der Berufsschule geleistet werde. Dies sehe man in jedem Jahr an der hohen Zahl von guten und sehr guten Absolventen und Absolventinnen . Er freue sich auf die Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen und Kolleginnen – diese seien schließlich die Zukunft Deutschlands. Die ehemaligen Auszubildenden Robert Alde , a.hartrodt Deutschland (GmbH & Co) KG , und Tino Ventz , Lufthansa Technik Logistik Services GmbH , berichteten, dass sie ihre Ausbildung im Sommer 2021 in ungewissen Coronazeiten begonnen hätten. Da- mals sei nicht klar gewesen, dass die Highlights ihrer Ausbildung später die Rundfahrt durch den Hamburger Hafen, die Klassenfahrt nach Antwerpen, die Teilnahme an der Messe transport logistic in München und ihre Auslandsaufenthalte werden würden . Alle Prüflinge mit „gutem“ und „sehr gutem“ Abschluss wurden mit einer Urkunde des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. geehrt . Zusätzliche erhielten sie einen Bücher -Gutschein , der vom Schulverein und vom Verein Hamburger Spediteure gestiftet wurde.2 Die Absolventen und Absolventinnen mit einem „sehr guten“ Abschluss Der Jahrgangsbeste Ti no Ventz von Lufthansa Technik Logistik Services GmbH schloss die Prüfung mit der Höchstpunktzahl 100 ab. Für diese herausragende Leis-tung gab es einen Gutschein der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft für ein Ta- gesseminar seiner Wahl – und großen Applaus von den Anwesenden . Die AHV bietet neben zahlreichen Seminaren u.a. die Fortbildung zum „Geprüften Fachwirt für Güterverkehr und Logistik“ an. Informationen hierzu erteilt gern Regina Krol unter Telefon 37 47 64 56 oder Mail krol@ahv.de . Nach dem offiziellen Teil feierten die frischgebackenen Kaufleute, Angehörige, Kolle- gium , Firmen - und Verbandsvertreter /innen bei strahlendem Sonnenschein auf dem Schulhof bei Fingerfood und dem ein en oder anderen kühlen Getränk. Mehr Fotos finden Sie auf unseren Kanälen bei Instagram und LinkedIn und auf der Website der Berufsschule. Die nächste Verabschiedung der Auszubildenden wird am Dienstag, den 04. Februar 2025 , stattfinden. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Susanne Kruse GESCHÄFTSFÜHRER REFERENT IN [15] => 46 [individuell6] => 46 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
AR46/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 011/20 24 Hamburg, den 02 . Ju li 20 24 (DSLV -Lankes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – LBA veröffentlicht neues Schulungssystem ab 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Umsetzung der Luftsicherheits -Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) hat das Luft- fahrt -Bundesamt (LBA) das neue bundeseinheitliche Schulungssystem (Version 1.0) veröffentlicht, das am 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Es muss ab 1. Januar 2025 verpflichtend angewendet werden und löst zu diesem Zeitpunkt das geltende Interimsmodulsystem ab. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, wonach beide Systeme für Präsenzschu-lungen und Online -Seminare verwendet (jedoch in einer Schulung nicht vermischt) we rden dürfen. Genehmigungen für computergestützte Schulungsprogramme, die vor dem 31. De-zember 2024 ablaufen, verlängert das LBA auf Antrag kostenfrei bis zu diesem Zeit- punkt. Umgekehrt laufen alle erteilten Genehmigungen für das bisherige Schulungs-system zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2024 automatisch aus. Das bisherige Modulsystem (Version 3.1) darf bis dahin nur noch bei d en Schulungen gemäß Nummer 11.2.3.1 der EU -Luftsicherheitsverordnung 2015/1998 angewendet werden. Ab dem 01. Januar 2025 ist dann a usschließlich das neue Schulungssystem (Version 1.0) anzuwenden; das Interimsmodulsystem sowie das „alte“ Modulsystem treten außer Kraft. Das LBA weist darauf hin, dass Anträge auf Genehmigung von computergestützten Schulungen nach dem neuen Schulungssyste m nur von zertifi- zierten Ausbildern sowie Schulungsverpflichteten nach § 2 Absatz 6 Luft- SiSchulV (u.a. Luftfahrtunternehmen, reglementierte Beauftragte) gestellt werden kön- nen. Das neue Schulungssystem besteht aus einer Excel -Datei, die die Auswahl der Schu- lungen ermöglicht, und dem dazugehörigen Handbuch. Weitere Informationen finden Sie unter Schulungsinhalte und -umfänge (lba.de) Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 011/20 24 Hamburg, den 02 . Ju li 20 24 (DSLV -Lankes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – LBA veröffentlicht neues Schulungssystem ab 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Umsetzung der Luftsicherheits -Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) hat das Luft- fahrt -Bundesamt (LBA) das neue bundeseinheitliche Schulungssystem (Version 1.0) veröffentlicht, das am 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Es muss ab 1. Januar 2025 verpflichtend angewendet werden und löst zu diesem Zeitpunkt das geltende Interimsmodulsystem ab. 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LU11/2024
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Die Partnerschaft zwischen Maersk und Hapag -Lloyd folgt auf die Entscheidung der dänischen Reederei im vergangenen Jahr, die 2M -Allianz zur gemeinsamen Nutzung von Kapazitäten mit MSC zu beenden. Die Gemini -Kooperation wurde der FMC am 31. Mai 2024 zur Gen ehmigung vorgelegt. Der Zeitplan sah vor, dass die Gemini -Ver- einbarung am 15. Juli in Kraft tritt und ab Februar 2025 operativ umgesetzt wird, wenn die FMC nicht interveniert. Gemini würde eine kombinierte Kapazität von 6 Mio. TEU bieten, die knapp über de n 5,6 Mio. TEU von MSC liegen würde. In ihrem Ersuchen um zusätzliche Informationen (RFAI) 1 vertritt die FMC die Auffas- sung, dass die Gemini -Kooperationsvereinbarung in der vorgelegten Form nicht de- tailliert genug sei, um eine vollständige Analyse ihrer potenziellen Auswirkungen auf den Wettbewerb zu ermöglichen. Eine erneute Prüfung der Vereinb arung soll erst dann erfolgen, wenn die FMC eine vollständige Antwort auf ihre Anfrage erhalten hat. Nachdem die Antwort als vollständig angesehen wird, hat die FMC wiederum 45 Tage Zeit, um die Vereinbarung auf wettbewerbsrechtliche und rechtliche Bedenke n zu prü- fen, bevor sie in Kraft tritt. CLECAT begrüßt die Maßnahmen der FMC zur Gewährleistung eines fairen Wettbe-werbs und zur Verhinderung unlauterer Praktiken. Mit dem Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien im April 2024 und trotz der Tatsache, dass Konsortialvereinbarungen nicht im Voraus von der Euro-päischen Kommission genehmigt werden, hofft CLECAT, dass diese Entwicklungen 1 https://www.fmc.gov/articles/fmc -issues -request -for-additional -information -regarding -gemini -agreement/2 auch wirksame Kontrollen über Konsortial -/Allianzvereinbarungen durch die europäi- schen Wettbewerbsbehörden auslösen werden. Diese Kontrollen sollte die Wettbe-werbsregeln in der sich neu entwickelnden Landschaft der Container -Linienschifffahrt wirksam durch setzen und so die Verantwortung der Reedereien sowie das Vertrauen zwischen den Beteiligten stärken. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 10 6/20 24 Hamburg, den 25 . 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SP106/2024
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Hauptziele sind der Schutz der Grundrechte und der Sicherheit der EU -Bürger, die Förderung von Innovation und Vertrauen in KI -Technologien sowie die Harmonisierung des Binnenmarktes durch einheitliche Regeln. Die EU sieht einen Regelungsbedarf aufgrund der potenziel len Risiken und Herausforderungen von KI -Systemen, der Not- wendigkeit von Sicherheit und Transparenz sowie der rasanten technologischen Ent-wicklungen in diesem Bereich. Mit der Verordnung soll ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Entwicklung und Nutzung von KI geschaffen werden, das Innovationen fördert und gleichzeitig die Rechte und Freiheiten der Bürger schützt. Die Verordnung gilt für alle Anbieter und Betreiber von KI -Systemen in der EU, unab- hängig davon, ob sie in der EU oder in einem Drittland niedergelassen sind. Sie gilt nicht nur für bestimmte Branchen, sondern für alle Branchen , die KI -Systeme einset- zen, einschließlich Transport - und Logistikunternehmen. Das bedeutet, dass auch Lo- gistikunternehmen, die KI -Technologien einsetzen, unter die neuen Regelungen fallen, obwohl die Verordnung nicht speziell auf diese Branche abzielt. Alle Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Start -ups , fallen in den Anwendungsbereich der KI -Verordnung, sofern sie KI -Sys- teme entwickeln, einsetzen oder nutzen. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund der Un- ternehmensgröße oder der Anzahl der Beschäftigten. Zentrale Elemente sind: ▪ ein Verbot bestimmter KI -Praktiken Art. 5) ▪ Klassifizierung von KI -Software und Regulierung von Hochrisiko -KI -Syste- men (Art. 9) ▪ Transparenzanforderungen für bestimmte KI -Systeme Art. 10)2 ▪ eine Governance -Struktur und Durchsetzungsgrundsätze (Art. 13). ▪ Maßnahmen zur Förderung der Innovation (Art. 57 -63) Die Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Übergangsfrist , in der sich Unternehmen auf die vollständige Umsetzung der Verord- nung vorbereiten müssen. Die meisten detaillierten Anforderungen und Bestimmungen der KI -Verordnung wer- den nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten, also ab dem 1. August 2026 , voll- ständig anwendbar. Einige spezifische Regelungen treten jedoch bereits früher in Kraft: ▪ Verbot bestimmter KI -Praktiken : Besonders risikoreiche KI -Praktiken nach Art. 5, wie unterschwellige Verhaltensmanipulation, Social Scoring -Systeme oder bi- ometrische Echtzeit -Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen, sind bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also a b dem 1. Februar 2025, verboten. ▪ Praxisleitfäden : Nach Artikel 56 der Verordnung müssen bis spätestens 1. Mai 2025 Praxisleitfäden vom Europäischen Amt für Künstliche Intelligenz erstellt werden. Diese beinhalten detaillierte Vorgaben zu Risikomanagement, Daten - Governance und Transparenzpflichten für Ho chrisiko -KI -Systeme. ▪ Berichtspflichten und Transparenzanforderungen : Bestimmte Transparenz- anforderungen und Meldepflichten für KI -Systeme mit allgemeinem Verwen- dungszweck gelten nach 12 Monaten, also ab dem 1. August 2025. ▪ Governance und Sanktionen : Bestimmungen zu Governance -Strukturen und Sanktionen treten teilweise bereits am 1. August 2025 in Kraft. Diese gestaffelte Einführung soll Unternehmen und Behörden die Möglichkeit geben, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Folgende Aspekte sind dabei besonders relevant: ▪ Meldepflichten für Anbieter risikoreicher KI -Systeme (Artikel 61) : Unterneh- men müssen schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen melden. ▪ Aufbau von KI -Kompetenz in allen Unternehmensbereichen (Artikel 57 -63) : Die Verordnung fördert Innovation durch regulatorische Sandboxes und Unter-stützung für KMUs. ▪ Einhaltung von Transparenzpflichten beim Einsatz bestimmter KI -Systeme (Artikel 13 und 52) : Nutzer müssen über den Einsatz von KI informiert werden. Hier folgen einige Beispiele für die praktische Anwendung: 1. Personalabteilung: Besondere Vorsicht beim Einsatz von KI im Recruiting oder bei Mitarbeiterbeurteilungen, da diese als Hochrisiko -KI eingestuft werden kön- nen. 2. Disposition und Lager: Transparenzpflichten beim Einsatz von KI -gesteuerten Routenplanungs - oder Lagerverwaltungssystemen. 3. Kundenservice: Kennzeichnungspflicht beim Einsatz von KI -Chatbots. 4. Produktentwicklung: Risikomanagement und Dokumentationspflichten bei der Entwicklung von KI -gestützten Sicherheitssystemen für Fahrzeuge. Diese Regelungen zielen darauf ab, den verantwortungsvollen und transparenten Ein-satz von KI in allen Branchen zu gewährleisten.3 Bußgelder können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresum- satzes betragen (Vgl. Art. 99). Diese Sanktionen gelten für Verstöße gegen die in Artikel 5 festgelegten Verbote bestimmter KI -Praktiken. Unternehmen können bereits jetzt mit der Vorbereitung auf die EU -KI -Verordnung beginnen. Folgende Schritte sind möglich und empfehlenswert: 1. Prüfung der eingesetzten KI -Systeme : Anhand des Verordnungstextes können Unternehmen heute schon einschätzen, ob ihre KI -Systeme unter die Verord- nung fallen. 2. Risikobewertungen durchführen : Für bestehende und geplante KI -Systeme können Unternehmen Risikobewertungen vornehmen, basierend auf den in der Verordnung definierten Risikoklassen. 3. Einführung eines Compliance -Management -Systems : Hierfür können Unter- nehmen auf bestehende internationale Standards zurückgreifen, insbesondere: - ISO/IEC 42001:2023 : Dieser Standard spezifiziert Anforderungen für die Ein- richtung, Implementierung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung eines KI -Managementsystems (AIMS). Der Bezug ist kostenpflichtig hier 1 mög- lich. 4. Mitarbeiterschulungen : Unternehmen können frühzeitig mit der Sensibilisierung und Schulung ihrer Mitarbeiter im Umgang mit KI beginnen. Obwohl die detaillierten Praxisleitfäden des Europäischen Amtes für Künstliche Intel- ligenz noch ausstehen, bietet der ISO -Standards eine solide Grundlage für die Vor- bereitung auf die Anforderungen der EU -KI -Verordnung. Er hilft Unternehmen dabei, ein strukturiertes Vorgehen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu entwickeln und potenzielle Risiken zu managen. Es ist jedoch wich tig zu beachten, dass sich die spezifischen Anforderungen der EU -KI -Verordnung von diesen Standards unterschei- den können. Dah er sollten Unternehmen flexibel bleiben und ihre Compliance -Strate- gien anpassen, sobald die offiziellen Leitfäden verfügbar sind. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die mit der neuen Verord-nung verbundenen Chancen für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen in KI -An- wendungen. Gleichzeitig mahnt der Verband, bei der Umsetzung der Regelungen mit Augenmaß vorzugehen, um einen steigenden bürokratischen Aufwand insbeson- dere für kleinere Unternehmen, Unklarheiten bei der Abgrenzung risikoreicher KI - Systeme sowie mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Nicht -EU -Unternehmen zu vermeiden. Die KI -Verordnung im Amtsblatt findet man hier 2. Eine detaillierte Erläuterung der KI - Verordnung ist hier 3 zu finden . Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 1 https://www.vde -verlag.de/iec -normen/252459/iso -iec -42001 -2023.html 2 https://eur -lex.europa.eu/legal -content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401689 3 https://digital -strategy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory -framework -ai [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 105 /20 24 Hamburg, den 18 . Ju li 20 24 (DSLV -089/2024/a ) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – EU -KI -Verordnung tritt in Kraft: Neue Regeln für künstliche Intelligenz ab August 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, am 12. Juli 2024 wurde die „Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschrif-ten für künstliche Intelligenz“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um einen einheitlichen Rechtsrahmen , für die Entwicklung , das Inverkehrbringen und die Nutzung von KI -Systemen in der EU , zu schaffen. Hauptziele sind der Schutz der Grundrechte und der Sicherheit der EU -Bürger, die Förderung von Innovation und Vertrauen in KI -Technologien sowie die Harmonisierung des Binnenmarktes durch einheitliche Regeln. Die EU sieht einen Regelungsbedarf aufgrund der potenziel len Risiken und Herausforderungen von KI -Systemen, der Not- wendigkeit von Sicherheit und Transparenz sowie der rasanten technologischen Ent-wicklungen in diesem Bereich. Mit der Verordnung soll ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Entwicklung und Nutzung von KI geschaffen werden, das Innovationen fördert und gleichzeitig die Rechte und Freiheiten der Bürger schützt. Die Verordnung gilt für alle Anbieter und Betreiber von KI -Systemen in der EU, unab- hängig davon, ob sie in der EU oder in einem Drittland niedergelassen sind. Sie gilt nicht nur für bestimmte Branchen, sondern für alle Branchen , die KI -Systeme einset- zen, einschließlich Transport - und Logistikunternehmen. Das bedeutet, dass auch Lo- gistikunternehmen, die KI -Technologien einsetzen, unter die neuen Regelungen fallen, obwohl die Verordnung nicht speziell auf diese Branche abzielt. Alle Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Start -ups , fallen in den Anwendungsbereich der KI -Verordnung, sofern sie KI -Sys- teme entwickeln, einsetzen oder nutzen. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund der Un- ternehmensgröße oder der Anzahl der Beschäftigten. Zentrale Elemente sind: ▪ ein Verbot bestimmter KI -Praktiken Art. 5) ▪ Klassifizierung von KI -Software und Regulierung von Hochrisiko -KI -Syste- men (Art. 9) ▪ Transparenzanforderungen für bestimmte KI -Systeme Art. 10)2 ▪ eine Governance -Struktur und Durchsetzungsgrundsätze (Art. 13). ▪ Maßnahmen zur Förderung der Innovation (Art. 57 -63) Die Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Übergangsfrist , in der sich Unternehmen auf die vollständige Umsetzung der Verord- nung vorbereiten müssen. Die meisten detaillierten Anforderungen und Bestimmungen der KI -Verordnung wer- den nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten, also ab dem 1. August 2026 , voll- ständig anwendbar. Einige spezifische Regelungen treten jedoch bereits früher in Kraft: ▪ Verbot bestimmter KI -Praktiken : Besonders risikoreiche KI -Praktiken nach Art. 5, wie unterschwellige Verhaltensmanipulation, Social Scoring -Systeme oder bi- ometrische Echtzeit -Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen, sind bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also a b dem 1. Februar 2025, verboten. ▪ Praxisleitfäden : Nach Artikel 56 der Verordnung müssen bis spätestens 1. Mai 2025 Praxisleitfäden vom Europäischen Amt für Künstliche Intelligenz erstellt werden. Diese beinhalten detaillierte Vorgaben zu Risikomanagement, Daten - Governance und Transparenzpflichten für Ho chrisiko -KI -Systeme. ▪ Berichtspflichten und Transparenzanforderungen : Bestimmte Transparenz- anforderungen und Meldepflichten für KI -Systeme mit allgemeinem Verwen- dungszweck gelten nach 12 Monaten, also ab dem 1. August 2025. ▪ Governance und Sanktionen : Bestimmungen zu Governance -Strukturen und Sanktionen treten teilweise bereits am 1. August 2025 in Kraft. Diese gestaffelte Einführung soll Unternehmen und Behörden die Möglichkeit geben, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Folgende Aspekte sind dabei besonders relevant: ▪ Meldepflichten für Anbieter risikoreicher KI -Systeme (Artikel 61) : Unterneh- men müssen schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen melden. ▪ Aufbau von KI -Kompetenz in allen Unternehmensbereichen (Artikel 57 -63) : Die Verordnung fördert Innovation durch regulatorische Sandboxes und Unter-stützung für KMUs. ▪ Einhaltung von Transparenzpflichten beim Einsatz bestimmter KI -Systeme (Artikel 13 und 52) : Nutzer müssen über den Einsatz von KI informiert werden. Hier folgen einige Beispiele für die praktische Anwendung: 1. Personalabteilung: Besondere Vorsicht beim Einsatz von KI im Recruiting oder bei Mitarbeiterbeurteilungen, da diese als Hochrisiko -KI eingestuft werden kön- nen. 2. Disposition und Lager: Transparenzpflichten beim Einsatz von KI -gesteuerten Routenplanungs - oder Lagerverwaltungssystemen. 3. Kundenservice: Kennzeichnungspflicht beim Einsatz von KI -Chatbots. 4. Produktentwicklung: Risikomanagement und Dokumentationspflichten bei der Entwicklung von KI -gestützten Sicherheitssystemen für Fahrzeuge. Diese Regelungen zielen darauf ab, den verantwortungsvollen und transparenten Ein-satz von KI in allen Branchen zu gewährleisten.3 Bußgelder können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresum- satzes betragen (Vgl. Art. 99). Diese Sanktionen gelten für Verstöße gegen die in Artikel 5 festgelegten Verbote bestimmter KI -Praktiken. Unternehmen können bereits jetzt mit der Vorbereitung auf die EU -KI -Verordnung beginnen. Folgende Schritte sind möglich und empfehlenswert: 1. Prüfung der eingesetzten KI -Systeme : Anhand des Verordnungstextes können Unternehmen heute schon einschätzen, ob ihre KI -Systeme unter die Verord- nung fallen. 2. Risikobewertungen durchführen : Für bestehende und geplante KI -Systeme können Unternehmen Risikobewertungen vornehmen, basierend auf den in der Verordnung definierten Risikoklassen. 3. Einführung eines Compliance -Management -Systems : Hierfür können Unter- nehmen auf bestehende internationale Standards zurückgreifen, insbesondere: - ISO/IEC 42001:2023 : Dieser Standard spezifiziert Anforderungen für die Ein- richtung, Implementierung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung eines KI -Managementsystems (AIMS). Der Bezug ist kostenpflichtig hier 1 mög- lich. 4. Mitarbeiterschulungen : Unternehmen können frühzeitig mit der Sensibilisierung und Schulung ihrer Mitarbeiter im Umgang mit KI beginnen. Obwohl die detaillierten Praxisleitfäden des Europäischen Amtes für Künstliche Intel- ligenz noch ausstehen, bietet der ISO -Standards eine solide Grundlage für die Vor- bereitung auf die Anforderungen der EU -KI -Verordnung. Er hilft Unternehmen dabei, ein strukturiertes Vorgehen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu entwickeln und potenzielle Risiken zu managen. Es ist jedoch wich tig zu beachten, dass sich die spezifischen Anforderungen der EU -KI -Verordnung von diesen Standards unterschei- den können. Dah er sollten Unternehmen flexibel bleiben und ihre Compliance -Strate- gien anpassen, sobald die offiziellen Leitfäden verfügbar sind. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die mit der neuen Verord-nung verbundenen Chancen für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen in KI -An- wendungen. Gleichzeitig mahnt der Verband, bei der Umsetzung der Regelungen mit Augenmaß vorzugehen, um einen steigenden bürokratischen Aufwand insbeson- dere für kleinere Unternehmen, Unklarheiten bei der Abgrenzung risikoreicher KI - Systeme sowie mögliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Nicht -EU -Unternehmen zu vermeiden. Die KI -Verordnung im Amtsblatt findet man hier 2. Eine detaillierte Erläuterung der KI - Verordnung ist hier 3 zu finden . Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER 1 https://www.vde -verlag.de/iec -normen/252459/iso -iec -42001 -2023.html 2 https://eur -lex.europa.eu/legal -content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401689 3 https://digital -strategy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory -framework -ai [15] => 105 [individuell6] => 105 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
SP105/2024
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlands tr. 6 8 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 045/20 24 Ham burg, den 27. Juni 202 4 (DSLV -RS 076/202 4/a) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Nationaler Bildungsbericht 2024 erschienen Der zehnte Nationale Bildungsbericht ist veröffentlicht worden. Er beschreibt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswesens und widmet sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig der beruflichen Bildung. Sehr geehrte Damen und Herren, am 17. Juni 2024 ist der zehnte Nationale Bildungsbericht 1 veröffentlicht worden. Er beschreibt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswesens. Dieser erscheint alle zwei Jahre und soll dabei helfen, bildungspolitische Herausforderungen zu erken-nen, entsprechende politische und öffentliche Debatten anzuregen und eine wissen- schafts basierte Datengrundlage bereitzustellen. Der unabhängige Bericht bietet eine fokussierte Darstellung wesentlicher Entwicklungslinien, Leistungen und Aufgaben des Bildungswesens in Deutschland und beleuchtet in diesem Jahr schwerpunkt mäßig die berufliche Bildung. In das System der beruflichen Ausbildung mündeten demnach im Jahr 2023 rund 925.000 Personen ein, gut 40.000 mehr als im Jahr 2021. Dies ist auch auf eine posi-tive Entwicklung im dualen System zurückzuführen: Im Jahr 2023 haben 456.000 Per-sonen eine duale Ausbildung aufgenommen und damit etwas mehr als im Vorjahr. Der Übergangssektor ist mit rund 250.000 Personen um knapp 25.000 seit dem Jahr 2021 gestiegen. Dies ist vor allem auf die Zu wanderung ukrainischer Jugendlicher zurück- zuführen. Während sich zudem der Rückgang der Zahl deutscher Ausbildungsabsol- venten laut Bericht weiter fortsetzt, steige der Anteil dualer Ausbildungsabsolventen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit kontinuierlich. In der letzten Dekade habe sich ihr Anteil verdoppelt und betrage im Jahr 2022 zehn Prozent. Diese absolvieren häufig in jenen Berufen eine Ausbildung, in denen erhebli-che Besetzungs probleme bestehen (z. B. Verkaufsberufe, Ernährungshandwerk oder Bau - und Bauneben gewerbe) und seien damit insgesamt von zunehmender Bedeu- tung für die Fachkräfte sicherung. 1 https://www.bildungsbericht.de/de2 Die Zahl der bundesweit unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen hat im Jahr 2023 mit gut 73.400 einen neuen Höchstwert erreicht. Des Weiteren sind mit rund 173.000 Lehrkräften im Jahr 2022 fast 14.000 ( - sieben Prozent) weniger an berufsbildenden Schulen beschäftigt als noch im Jahr 2012. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) geht davon aus, dass bis zum Jahr 2035 ein durchschnittlicher Bedarf von knapp 4.500 Lehr kräften pro Jahr besteht. Der Bildungsbericht wird von der KMK und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Federführend ist das DIPF (Leibniz -Institut für Bildungs- forschung und Bildungsinformation). Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ____________________________________ __________________________________________________________________________ ________ _ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlands tr. 6 8 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 045/20 24 Ham burg, den 27. Juni 202 4 (DSLV -RS 076/202 4/a) sts An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - Nationaler Bildungsbericht 2024 erschienen Der zehnte Nationale Bildungsbericht ist veröffentlicht worden. Er beschreibt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswesens und widmet sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig der beruflichen Bildung. Sehr geehrte Damen und Herren, am 17. Juni 2024 ist der zehnte Nationale Bildungsbericht 1 veröffentlicht worden. Er beschreibt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswesens. Dieser erscheint alle zwei Jahre und soll dabei helfen, bildungspolitische Herausforderungen zu erken-nen, entsprechende politische und öffentliche Debatten anzuregen und eine wissen- schafts basierte Datengrundlage bereitzustellen. Der unabhängige Bericht bietet eine fokussierte Darstellung wesentlicher Entwicklungslinien, Leistungen und Aufgaben des Bildungswesens in Deutschland und beleuchtet in diesem Jahr schwerpunkt mäßig die berufliche Bildung. In das System der beruflichen Ausbildung mündeten demnach im Jahr 2023 rund 925.000 Personen ein, gut 40.000 mehr als im Jahr 2021. Dies ist auch auf eine posi-tive Entwicklung im dualen System zurückzuführen: Im Jahr 2023 haben 456.000 Per-sonen eine duale Ausbildung aufgenommen und damit etwas mehr als im Vorjahr. Der Übergangssektor ist mit rund 250.000 Personen um knapp 25.000 seit dem Jahr 2021 gestiegen. Dies ist vor allem auf die Zu wanderung ukrainischer Jugendlicher zurück- zuführen. Während sich zudem der Rückgang der Zahl deutscher Ausbildungsabsol- venten laut Bericht weiter fortsetzt, steige der Anteil dualer Ausbildungsabsolventen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit kontinuierlich. In der letzten Dekade habe sich ihr Anteil verdoppelt und betrage im Jahr 2022 zehn Prozent. Diese absolvieren häufig in jenen Berufen eine Ausbildung, in denen erhebli-che Besetzungs probleme bestehen (z. B. Verkaufsberufe, Ernährungshandwerk oder Bau - und Bauneben gewerbe) und seien damit insgesamt von zunehmender Bedeu- tung für die Fachkräfte sicherung. 1 https://www.bildungsbericht.de/de2 Die Zahl der bundesweit unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen hat im Jahr 2023 mit gut 73.400 einen neuen Höchstwert erreicht. Des Weiteren sind mit rund 173.000 Lehrkräften im Jahr 2022 fast 14.000 ( - sieben Prozent) weniger an berufsbildenden Schulen beschäftigt als noch im Jahr 2012. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) geht davon aus, dass bis zum Jahr 2035 ein durchschnittlicher Bedarf von knapp 4.500 Lehr kräften pro Jahr besteht. Der Bildungsbericht wird von der KMK und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Federführend ist das DIPF (Leibniz -Institut für Bildungs- forschung und Bildungsinformation). Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. Stefan Saß GESCHÄFTSFÜHRER [15] => 45 [individuell6] => 45 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => ))
AR45/2024

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

SpedBiker-Tour 2024 31. August
Sped-Sommerfest 2024 04. September Anglo-German Club
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 04. September Anglo-German Club
Logistik Jobbörse 10. September BallinStadt Hamburg
Fachausschuss Schienengüterverkehr 17. September
SpedGolf-Turnier 24. September Golf-Club An der Pinnau
VHSp-Vorstandssitzung 08. Oktober VHSp-Geschäftsstelle
Lernortkooperation 12. November Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Personalleiterrunde 14. November
27. Neujahrsessen 2025 15. Januar Der Übersee-Club e.V.
Ausbildungsmesse Just in time 22. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
karriere:dual 05. April Agentur für Arbeit
Mitgliederversammlung 07. April Hotel Hafen Hamburg
Hamburg sagt Danke 10. April
31 Aug
SpedBiker-Tour 2024 Sonstiges 10.30 Uhr
04 Sep
Sped-Sommerfest 2024 Sonstiges Anglo-German Club 17.30 Uhr
04 Sep
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr
10 Sep
Logistik Jobbörse Versammlung BallinStadt Hamburg 10.00 Uhr
17 Sep
Fachausschuss Schienengüterverkehr Fachausschusssitzung 15:00 Uhr
24 Sep
SpedGolf-Turnier Sonstiges Golf-Club An der Pinnau 10:00 Uhr
08 Okt
VHSp-Vorstandssitzung Vorstandssitzung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
12 Nov
Lernortkooperation Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
14 Nov
Personalleiterrunde Kommissionssitzung 9:00 Uhr
15 Jan
27. Neujahrsessen 2025 Sonstiges Der Übersee-Club e.V. 18.00 Uhr
22 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr
05 Apr
karriere:dual Sonstiges Agentur für Arbeit 10.00 Uhr
07 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14.00 Uhr
10 Apr
Hamburg sagt Danke Versammlung 08:00 Uhr

Beschreibung

An der diesjährigen Bikertour wird noch gefeilt. Die Details folgen.

Datum / Uhrzeit

31.08.2024
10.30 Uhr
Verein Hamburger Spediteure e.V.

Beschreibung

Wir planen wieder ein SpedSommerfest für all die Ehrenamtlichen, die neben ihrem Beruf ein Ehrenamt beim VHSp e.V. wahrnehmen. Persönliche Einladungen werden beizeiten zugestellt.

Datum / Uhrzeit

04.09.2024
17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

Anglo_German Club
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Beschreibung

Die zweite Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition findet am heutigen Tag im Vorfeld zum diesjährigen Sommerfest statt. Als Gast an der Ausschusssitzung wird der Vorsitzer der FIATA Working group sea transport teilnehmen, um sich mit den Ausschussmitgliedern über die aktuellen Herausforderungen der Spediteure in der Seeschiffahrt auszutauschen.

Datum / Uhrzeit

04.09.2024
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Preise

Preis (Mitglieder): 0,00 €

Beschreibung

Am 10. September 2024 findet zum 15. Mal die Logistik Jobbörse in der BallinStadt Hamburg statt. Die Agentur für Arbeit präsentiert zahlreiche Unternehmen, die auf der Suche nach Mitarbeitenden und Auszubildenden sind.

Die Logistik zählt in Deutschland zu den größten Wirtschaftsbereichen. Die Metropolregion Hamburg ist in Nordeuropa der führende Logistikstandort. Logistik ist mehr als nur Transport, Frachtumschlag und Lagerung - neugierig? Dann besuchen Sie die Logistik Jobbörse 2024, erfahren Sie mehr und lernen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber kennen.

Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wann: Dienstag, den 10. September 2024 - in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wo: BallinStadt Hamburg, Haus 1 und Außengelände, Veddeler Bogen 2, 20539 Hamburg

Datum / Uhrzeit

10.09.2024
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit
BallinStadt Hamburg Veddeler Bogen 2
20539 Hamburg

Datum / Uhrzeit

17.09.2024
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Referenten / Gäste

  • Stefan Saß (Jurist)

Beschreibung

Wir haben nun den Termin auf der Golfanlage des GC Pinnau festzurren können. Ein Einladungsschreiben erhalten Sie in Kürze.

Datum / Uhrzeit

24.09.2024
10:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Golf-Club An der Pinnau Pinneberger Straße 81a
25451 Qickborn

Datum / Uhrzeit

08.10.2024
14.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

12.11.2024
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Holstenwall 14-17
20355 Hamburg

Datum / Uhrzeit

14.11.2024
9:00 Uhr bis 11.00 Uhr
Verein Hamburger Spediteure e.V.

Beschreibung

Unser 27. Neujahrsessen wird in gewohntem Umfeld im Übersee-Club, An der Alster 72-79, 20099 Hamburg, stattfinden. Sie werden rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

Datum / Uhrzeit

15.01.2025
18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Neuer Jungfernstieg 19
20354 Hamburg

Beschreibung

Weitere Informationen gibt es hier

Datum / Uhrzeit

22.01.2025
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Beschreibung

Wie in jedem Jahr wird der VHSp mit einem Gemeinschaftsstand auf der karriere:dual vertreten sein und für das Duale Studium Hamburger Logistik-Bachelor werben.

Datum / Uhrzeit

05.04.2025
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit Hamburg
Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Beschreibung

Ihre Einladung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt und die gewünschten Anlagen zur Mitgliederversammlung (Tagesordnung, Ergebnis 2024, Bilanz zum 31.12.2024, Haushaltsplan 2025 + Beitragsordnungen) entsprechend auf der Homepage zur Verfügung hochgeladen.

Datum / Uhrzeit

07.04.2025
14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Datum / Uhrzeit

10.04.2025
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr