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Willkommen beim Verein Hamburger Spediteure


 

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) wurde bereits im Jahre 1884 in der Hansestadt gegründet und hat rund 350 Mitglieder. Der VHSp vertritt die Interessen der Hamburger Spediteure auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gegenüber anderen Wirtschaftsverbänden, der Politik und der Öffentlichkeit. Erfahren Sie mehr über den VHSp


Rundschreiben
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 6/20 26 Hamb urg, den 19 . März 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Secure Release Order – Start der Stufe 2 ab März 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einführung der sogenannten Stufe 2 der Secure Release Order (SRO) wird der digitale Freistellungsprozess für Importcontainer in den deutschen Nordseehäfen in den verbindlichen Regelbetrieb überführt. Zentrale Neuerung ist die vollständige Digi-talisierung und sicherheitsgeprüfte Ausgestaltu ng der Lkw -Abholung am Terminal (Gate -Prozess). Während die bisherigen Umsetzungsstufen im Wesentlichen auf die digitale Bereitstel-lung der Freistellung abzielten, wird nun erstmals der physische Abholvorgang konse-quent an eine vorherige digitale Berechtigungsprüfung geknüpft. Für Spediteure und Transpo rtunternehmen ergeben sich hieraus unmittelbare operative Anforderungen. Die verpflichtende Umsetzung erfolgt in Hamburg ab dem 23. März 2026 und in Bremerhaven ab dem 25. März 2026. Inhaltlich führt die Stufe 2 dazu, dass die Abholung eines Importcontainers grund- sätzlich nur noch möglich ist, wenn ein gültiges digitales Abholrecht (Secure Release Order) in der Plattform German Ports hinterlegt und eindeutig dem ausführenden Transportunternehmen zugeordnet ist. Ohne diese digitale Legitimation erfolgt keine Containerherausgabe mehr. Gleichzeitig wird der Prozess eng mit den operativen Systemen der Terminals ver-zahnt. Slotbuchungen können nur noch vorgenommen werden, wenn ▪ ein entsprechendes Abholrecht vorliegt und ▪ ob sowohl das Transportunternehmen als auch der eingesetzte Fahrer ord-nungsgemäß legitimiert sind. Voraussetzung hierfür ist die verpflichtende Identifikation des Fahrers über ein zuge-lassenes Identity -Provider -System, etwa ImpalaID, CONROO oder Passify. Ohne eine solche eindeutige digitale Zuordnung ist ein Terminalzugang künftig ausgeschlossen. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die terminalspezifische Ausgestaltung der Umstellung, insbesondere im Hinblick auf die bisherige Funktion „Downgrade to PIN“.2 Dessen Abschaltung erfolgt nicht einheitlich, sondern differenziert nach Standorten und einzelnen Terminals. In Hamburg betrifft die finale Abschaltung konkret das HHLA -Terminal CTA, an dem der „Downgrade to PIN“ mit Wirkung zum 23. März 2026 entfällt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abholung dort ausschließlich über ein digitales Abholrecht möglich. An den übrigen Hamburger T erminals – HHLA CTT, HHLA CTB sowie Eurogate CTH – ist der Prozess bereits vollständig auf die Secure Release Or- der umgestellt; ein PIN -basiertes Ersatzverfahren ist dort nicht mehr vorgesehen. Ent- sprechendes gilt für die Terminals in Bremerhaven (NTB und Eurogate CTB), an de- nen die Abwicklung ebenfalls ausschließlich über die SRO erfolgt. Eine abweichende Situation besteht derzeit lediglich am Terminal EUROGATE CTW in Wilhelmshaven . Aufgrund der weiterhin geltenden Übergangsregelung kann dort der „Downgrade to PIN“ vorerst weiterhin genutzt werden; ein konkreter Abschaltter-min ist bislang nicht festgelegt. Parallel besteht jedoch bereits die Möglichkeit, auch in Wilhelmshaven vollst ändig über die Secure Release Order abzuwickeln. Die neue Systematik führt zu einer erheblich gesteigerten Abhängigkeit von der kor-rekten digitalen Abbildung aller Beteiligten und Prozesse. Fehler in der Zuordnung von Abholrechten, unvollständige Stammdaten oder fehlende Fahrerregistrierungen führen unmi ttelbar zu einer Abweisung am Terminal und damit zu operativen Störungen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die eigenen Prozesse kurzfristig und um- fassend zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die vollständige Registrierung des Unternehmens in German Ports, die korrekte Zuordnung eingesetzter Transportunter- nehmen, die lückenlose Registrierung aller Fahrer in den eingesetzten Identity -Provi- der -Systemen sowie die interne Organisation der Vergabe und Kontrolle digitaler Ab- holrechte. Ebenso sollten Disposition und Fahrpersonal gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereit et werden. Ausführliche Einzelheiten finden Sie unter https://germanports.com/ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 6/20 26 Hamb urg, den 19 . März 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Secure Release Order – Start der Stufe 2 ab März 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Einführung der sogenannten Stufe 2 der Secure Release Order (SRO) wird der digitale Freistellungsprozess für Importcontainer in den deutschen Nordseehäfen in den verbindlichen Regelbetrieb überführt. 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 021/20 26 Hamburg, den 19 . März 20 26 sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Arbeitsrechtliche Auswirkungen von Reiseausfällen – Vergütungspflicht bei verspäteter Rückkehr von Arbeitnehmern Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten zeigen, wie schnell im Urlaub Beeinträch-tigungen entstehen können, die dazu führen, dass Beschäftigte ihre Rückreise nicht wie geplant antreten können. Für den Arbeitgeber stellt sich in solchen Fällen dann die Frage nach den arbeitsrecht-lichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die Vergütungspflicht bei verspä-teter Rückkehr von Arbeitnehmern. Nach den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts besteht ein Vergütungsanspruch grundsätzlich nur dann, wenn die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird („Ohne Arbeit kein Lohn“). Gesetzlich geregelte Ausnahmen, etwa die Entgeltfo rtzahlung im Krankheitsfall oder während eines genehmigten Urlaubs, greifen in der vorliegenden Konstellation regelmäßig nicht. Das sogenannte Wegerisiko – also das Risiko, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erschei- nen – liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Dies gilt auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Streiks, Naturkatastrophen oder erheblichen Störun gen im Verkehrsablauf. Die aktuelle Krisensituation im Nahen Osten ist arbeits- rechtlich als Fall höherer Gewalt einzuordnen. Zwar ist das Fernbleiben von der Ar-beitsleistung in solchen Fällen regelmäßig entschuldigt, jedoch führt dies nicht auto-matisch zu einer Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Unabhängig davon bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Verhinderung zu informieren und die zugrunde liegenden Umstände darzule-gen. In der betrieblichen Praxis empfiehlt es sich, einvernehmlich Lösungen zu entwi-ckeln, e twa durch Vereinbarung einer unbezahlten Freistellung oder – sofern möglich – durch eine Verlängerung des Urlaubs. Eigenmächtige Entscheidungen des Arbeit- nehmers sind hierbei nicht vorgesehen und können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Anspruch auf Vergütungsfortzahlung nach § 616 BGB kommt in der Regel nicht in Betracht, sofern diese Vorschrift nicht individual - oder kollektivvertraglich ausgeschlos- sen wurde. Darüber hinaus fehlt es bei großflächigen Ereignissen wie den aktuellen2 Flugausfällen regelmäßig an einem „in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund“ im Sinne der gesetzlichen Regelung. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Arbeitnehmer, die aufgrund eines außergewöhnli-chen Ereignisses ihre Arbeitsleistung nicht rechtzeitig erbringen können, grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die Abwesenheit ist zwar entschuldigt, begrü ndet jedoch keine Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß GESCHÄFTSFÜHRER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben AR 021/20 26 Hamburg, den 19 . März 20 26 sts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Arbeitsrechtliche Auswirkungen von Reiseausfällen – Vergütungspflicht bei verspäteter Rückkehr von Arbeitnehmern Sehr geehrte Damen und Herren, die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten zeigen, wie schnell im Urlaub Beeinträch-tigungen entstehen können, die dazu führen, dass Beschäftigte ihre Rückreise nicht wie geplant antreten können. Für den Arbeitgeber stellt sich in solchen Fällen dann die Frage nach den arbeitsrecht-lichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die Vergütungspflicht bei verspä-teter Rückkehr von Arbeitnehmern. Nach den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts besteht ein Vergütungsanspruch grundsätzlich nur dann, wenn die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird („Ohne Arbeit kein Lohn“). Gesetzlich geregelte Ausnahmen, etwa die Entgeltfo rtzahlung im Krankheitsfall oder während eines genehmigten Urlaubs, greifen in der vorliegenden Konstellation regelmäßig nicht. 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Der norwegische Verband NHO LT hat CLECAT hierzu eine Klarstellung zur praktischen Umsetzung und Zuständigkeitsverteilung übermittelt, die wir nachfolgend in zusam-mengefasster Form an Sie weitergeben. Dreistufige Meldepflicht im Luftverkehr DIGITOLL verlangt, dass zur Erfüllung der Melde - und Informationspflichten Daten auf drei Ebenen an die norwegische Zollverwaltung übermittelt werden: ▪ Transportebene (Transportmeldung), ▪ Master -Ebene (Master -Sendung) und ▪ House -Ebene (House -Sendung, mit Referenz zur Zollanmeldung). Die Übermittlung erfolgt digital über eine API -Schnittstelle an den norwegischen Zoll; zusätzlich ist die Zollanmeldung für das gewählte Verfahren vor Ankunft ab- zugeben. Formale Verantwortlichkeit und praktische Lösung Nach der Rechtslage liegt die Verantwortung für die Abgabe aller erforderlichen Mel-dungen grundsätzlich beim Luftfahrzeugführer bzw. der Fluggesellschaft. Da der Air- line nicht alle Informationen in der erforderlichen Tiefe vorliegen, hat NHO LT in Ab-stimmung mit der norwegischen Zollverwaltung eine praxisorientierte Rollenver - teilung entwickelt: ▪ Der Bodenabfertiger ist verantwortlich für die Abgabe der Transportmel- dung . ▪ Der norwegische Spediteur ist verantwortlich für die Master - und House -Mel- dungen sowie für die Zollanmeldung .2 Bodenabfertiger und Spediteur handeln dabei als Zollvertreter des Luftfahrzeugfüh- rers . Die an norwegischen Flughäfen tätigen Bodenabfertiger (u. a. Widerøe Ground Handling, OSCC, Menzies) entwickeln aktuell die notwendigen IT -Systeme für die di- gitale Transportmeldung; ein Testbetrieb ist in den kommenden Monaten vorgesehen. Die Nutzung dieser Aufgabenteilung ist freiwillig : Fluggesellschaften können die Mel- depflichten weiterhin eigenständig erfüllen, müssen dann jedoch sicherstellen, dass auch Informationen wie Referenzen zu Zollanmeldungen vollständig und fristgerecht übermittelt werden. Die Meldungen von Bodenabfertigern und Spediteuren basieren auf IATA -Nachrich- ten , die vor der Weiterleitung an die DIGITOLL -API des norwegischen Zolls entspre- chend verarbeitet und formatiert werden. Zeitplan und rechtliche Folgen Die digitale Melde - und Informationspflicht wird in Norwegen nach derzeitigem Stand ab dem 1. Februar 2026 schrittweise verbindlich eingeführt, gefolgt von der Pflicht zur Abgabe der Zollanmeldung spätestens bei Grenzübertritt und der Abschaf- fung des bisherigen „direct transport scheme“ zum 1. September 2026 . Fehlende oder verspätete Vorabanmeldungen können zu Verzögerungen im Lieferkettenablauf und zu verstärkten Kontrollen führen. Empfehlung für Luftfahrtunternehmen und beteiligte Unternehmen NHO LT und CLECAT empfehlen, dass Fluggesellschaften zeitnah den Austausch mit ihren norwegischen Bodenabfertigungsunternehmen und Speditionspart- nern suchen, um: ▪ die Aufgabenteilung bei Transport -, Master - und House -Meldungen sowie Zoll- anmeldungen konkret zu vereinbaren und vertraglich abzusichern, ▪ die technische Anbindung (IATA -Nachrichten, API -Schnittstellen) zu klären und ▪ interne Prozesse auf die verbindlichen digitalen Meldepflichten ab 2026 vorzu-bereiten. Der Luftfahrzeugführer (Airline) bleibt rechtlich für die Erfüllung der Melde - und In- formationspflichten verantwortlich und sollte daher seine Beauftragten in Norwegen (Ground Handler und Spediteure) klar als Zollvertreter mandatieren. Weitere Informationen Fragen zu DIGITOLL können direkt an die norwegische Zollverwaltung gerichtet wer-den: ▪ E-Mail: digitoll@toll.no ▪ Web: https://www.toll.no/en/corporate/digitoll/ Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Th. Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFERATSLEITER [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben LU 00 7/20 26 Hamburg, den 6. März 20 26 (DSLV -Wintjes) ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Digitoll in Norwegen – Zuständigkeiten im Luftverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, unser europäischer Dachverband CLECAT informiert über die schrittweise Einführung des neuen digitalen Zollsystems DIGITOLL in Norwegen, das zu grundlegenden Än- derungen der Melde - und Informationspflichten für Transportvorgänge führt. Vor die- sem Hintergrund haben insbesondere die fehlenden Mehrfachmeldefunktionen („mul-tiple filing“) im Luftverkehr bei Mitgliedsunternehmen zu R ückfragen geführt. Der norwegische Verband NHO LT hat CLECAT hierzu eine Klarstellung zur praktischen Umsetzung und Zuständigkeitsverteilung übermittelt, die wir nachfolgend in zusam-mengefasster Form an Sie weitergeben. Dreistufige Meldepflicht im Luftverkehr DIGITOLL verlangt, dass zur Erfüllung der Melde - und Informationspflichten Daten auf drei Ebenen an die norwegische Zollverwaltung übermittelt werden: ▪ Transportebene (Transportmeldung), ▪ Master -Ebene (Master -Sendung) und ▪ House -Ebene (House -Sendung, mit Referenz zur Zollanmeldung). Die Übermittlung erfolgt digital über eine API -Schnittstelle an den norwegischen Zoll; zusätzlich ist die Zollanmeldung für das gewählte Verfahren vor Ankunft ab- zugeben. Formale Verantwortlichkeit und praktische Lösung Nach der Rechtslage liegt die Verantwortung für die Abgabe aller erforderlichen Mel-dungen grundsätzlich beim Luftfahrzeugführer bzw. der Fluggesellschaft. Da der Air- line nicht alle Informationen in der erforderlichen Tiefe vorliegen, hat NHO LT in Ab-stimmung mit der norwegischen Zollverwaltung eine praxisorientierte Rollenver - teilung entwickelt: ▪ Der Bodenabfertiger ist verantwortlich für die Abgabe der Transportmel- dung . ▪ Der norwegische Spediteur ist verantwortlich für die Master - und House -Mel- dungen sowie für die Zollanmeldung .2 Bodenabfertiger und Spediteur handeln dabei als Zollvertreter des Luftfahrzeugfüh- rers . Die an norwegischen Flughäfen tätigen Bodenabfertiger (u. a. Widerøe Ground Handling, OSCC, Menzies) entwickeln aktuell die notwendigen IT -Systeme für die di- gitale Transportmeldung; ein Testbetrieb ist in den kommenden Monaten vorgesehen. 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LU7/2026
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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 5/20 26 Hamb urg, den 12 . März 20 26 (DSLV -Wintjes) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchfüh- rungsverordnung und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung – Veröffentlichung und Inkrafttreten Sehr geehrte Damen und Herren, am 11. März 2026 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 die „Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung (VUDat -DV) und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung (FZV)“ veröffentlicht. Die Verordnung wurde am 5. März 2026 ausgefertigt und tritt nach den jeweiligen Regelungen der einzelnen Artikel in Kraft. Die Änderungsverordnung setzt unionsrechtliche Vorgaben um und steht im engen Zusammenhang mit dem am 27. Februar 2026 in Kraft getretenen „Zweiten Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgeset-zes“. Im Zentrum der Änd erungen stehen Anpassungen an das Mobilitätspaket I der Europäischen Union sowie die Implementierung eines zentralen Risikoeinstufungssys-tems für Kraftverkehrsunternehmen. Artikel 1: Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung Die Änderungen betreffen vorrangig die Einführung eines zentralen Risikoeinstufungs-systems in der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat): • Ablösung dezentraler Länderlösungen zugunsten eines auf der unionsrechtlich harmonisierten Berechnungsformel basierenden zentralen Risikoeinstufungs-systems • Anpassung der zu speichernden Daten in der VUDat zur Ermöglichung der Ri-sikoeinstufung • Änderung der Zugriffsbefugnisse verschiedener Akteure auf die Verkehrsunter-nehmensdatei • Einrichtung einer Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren gemäß § 16 GüKG • Anpassung der Regelungen zur Führung und Pflege der Verkehrsunterneh-mensdatei2 Das Risikoeinstufungssystem nach § 16a GüKG klassifiziert Straßenverkehrsunter-nehmen anhand einer EU -weit einheitlichen Formel in Risikogruppen (graue, grüne, gelbe und rote Gruppe). Die Einstufung dient als Instrument einer modernen und effi-zienten Kontro llstrategie: Unternehmen mit relevanten Verstößen (rote Gruppe) wer- den häufiger und intensiver kontrolliert, während rechtstreue Unternehmen seltener überprüft werden. Artikel 2: Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung Die FZV wird im Hinblick auf die Bereitstellung von Daten für die Zentralstelle für Sank-tionsdurchsetzung angepasst. Zudem erfolgen technische Anpassungen bei Gebüh-renregelungen und Verfahrensabläufen im Zulassungsverfahren. Artikel 3: Inkrafttreten Die verschiedenen Artikel und Regelungen der Verordnung treten gestaffelt in Kraft. Die genauen Zeitpunkte des Inkrafttretens sind der jeweiligen Artikel -Regelung zu ent- nehmen. Die Änderungen haben folgende Auswirkungen auf Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs . Risikoeinstufung und Kontrollen Alle Güterkraftverkehrsunternehmen werden künftig zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in ein Risikoeinstufungssystem eingeordnet. Die Einstu-fung erfolgt automatisiert auf Basis rechtskräftiger Verstöße sowie – neu und entlas- tend – auf Basis von Kontrollen ohne Beanstandung. Dies führt zu einer gezielteren Ressourcenplanung der Behörden: „High -Risk“ -Unternehmen rücken in den Fokus, während rechtstreue Betriebe entlastet werden. Datenhaltung in der VUDat Der Umfang der in der Verkehrsunternehmensdatei gespeicherten Daten wird erwei- tert. Dies betrifft insbesondere Informationen zu Verstößen, Sanktionen und Kontroll-verläufen, die für die Risikobewertung relevant sind. Die Daten werden zentral gespei-chert und können von berechtigt en Stellen abgerufen werden. Meldepflichten Es können zusätzliche Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden entste-hen, insbesondere im Zusammenhang mit Fahrzeugänderungen und betrieblichen Veränderungen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der geänderten VU-Dat -DV. Übergangsregelungen Bestehende nationale Erlaubnisse zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs bleiben bis zum Ablauf ihrer Befristung oder – falls unbefristet ausgestellt – bis zur allgemeinen Übergangsfrist am 27. Februar 2036 gültig.3 Empfohlene Maßnahmen Transportunternehmen sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen: 1. Überprüfung der Compliance -Strukturen zur Vermeidung von Verstößen, die sich auf die Risikoeinstufung auswirken 2. Sicherstellung der korrekten und vollständigen Datenmeldungen an die zustän-digen Behörden 3. Beobachtung der eigenen Risikoeinstufung über die öffentlich zugänglichen Teile der VUDat 4. Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter zu den geänderten rechtlichen An-forderungen Weitere Informationen Der vollständige Text der Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 vom 11. März 2026 veröffentlicht und über die Internetseite https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/63/VO.html abrufbar. Das Bundesamt für Lo- gistik und Mobilität stellt ergänzende Informationen zur Verkehrsunternehmensdatei unter www.balm.bund.de zur Verfügung. Für Rückfragen stehen Ihnen der DSLV unter RWintjes@dslv.spediteure.de gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Ramon Specht GESCHÄFTSFÜHRER REFER ENT [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 5/20 26 Hamb urg, den 12 . März 20 26 (DSLV -Wintjes) rs An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchfüh- rungsverordnung und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung – Veröffentlichung und Inkrafttreten Sehr geehrte Damen und Herren, am 11. März 2026 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 die „Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung (VUDat -DV) und der Fahrzeug -Zulassungsverordnung (FZV)“ veröffentlicht. Die Verordnung wurde am 5. 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Artikel 1: Änderung der Verkehrsunternehmensdatei -Durchführungsverordnung Die Änderungen betreffen vorrangig die Einführung eines zentralen Risikoeinstufungs-systems in der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat): • Ablösung dezentraler Länderlösungen zugunsten eines auf der unionsrechtlich harmonisierten Berechnungsformel basierenden zentralen Risikoeinstufungs-systems • Anpassung der zu speichernden Daten in der VUDat zur Ermöglichung der Ri-sikoeinstufung • Änderung der Zugriffsbefugnisse verschiedener Akteure auf die Verkehrsunter-nehmensdatei • Einrichtung einer Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren gemäß § 16 GüKG • Anpassung der Regelungen zur Führung und Pflege der Verkehrsunterneh-mensdatei2 Das Risikoeinstufungssystem nach § 16a GüKG klassifiziert Straßenverkehrsunter-nehmen anhand einer EU -weit einheitlichen Formel in Risikogruppen (graue, grüne, gelbe und rote Gruppe). Die Einstufung dient als Instrument einer modernen und effi-zienten Kontro llstrategie: Unternehmen mit relevanten Verstößen (rote Gruppe) wer- den häufiger und intensiver kontrolliert, während rechtstreue Unternehmen seltener überprüft werden. Artikel 2: Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung Die FZV wird im Hinblick auf die Bereitstellung von Daten für die Zentralstelle für Sank-tionsdurchsetzung angepasst. Zudem erfolgen technische Anpassungen bei Gebüh-renregelungen und Verfahrensabläufen im Zulassungsverfahren. Artikel 3: Inkrafttreten Die verschiedenen Artikel und Regelungen der Verordnung treten gestaffelt in Kraft. Die genauen Zeitpunkte des Inkrafttretens sind der jeweiligen Artikel -Regelung zu ent- nehmen. Die Änderungen haben folgende Auswirkungen auf Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs . Risikoeinstufung und Kontrollen Alle Güterkraftverkehrsunternehmen werden künftig zentral durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in ein Risikoeinstufungssystem eingeordnet. Die Einstu-fung erfolgt automatisiert auf Basis rechtskräftiger Verstöße sowie – neu und entlas- tend – auf Basis von Kontrollen ohne Beanstandung. Dies führt zu einer gezielteren Ressourcenplanung der Behörden: „High -Risk“ -Unternehmen rücken in den Fokus, während rechtstreue Betriebe entlastet werden. Datenhaltung in der VUDat Der Umfang der in der Verkehrsunternehmensdatei gespeicherten Daten wird erwei- tert. Dies betrifft insbesondere Informationen zu Verstößen, Sanktionen und Kontroll-verläufen, die für die Risikobewertung relevant sind. Die Daten werden zentral gespei-chert und können von berechtigt en Stellen abgerufen werden. 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Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 4/20 26 Hamb urg, den 12 . März 20 26 ts An unsere Mitglieder! – Geschäftsleitung – Nahostkonflikt: Update zu möglichen Auswirkungen auf internationale Trans-port - und Lieferketten Sehr geehrte Damen und Herren, über die Auswirkungen der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten auf die internationalen Transportmärkte haben wir Sie bereits mit den Rundschreiben SP 037/2026 1 sowie SP 038/2026 2 informiert. Dabei standen insbesondere die zuneh- menden Frachtzuschläge im Seeverkehr , mögliche Umleitungen von Transporten so- wie die Auswirkungen auf See - und Luftfrachtverbindungen in der Region im Mittel- punkt. Inzwischen liegen weitere internationale Einschätzungen zur Lage vor. Sowohl die UN -Handels - und Entwicklungsorganisation (UNCTAD) als auch der Weltspediteurverband FIATA haben aktuelle Analysen veröffentlicht, die die möglichen Auswirkungen der Sicherheitslage im Persischen Golf sowie die damit verbundenen rechtlichen und versicherungsrechtlichen Risiken für Spediteure näher beleuchten. Die UNCTAD weist in einer aktuellen Studie darauf hin, dass Störungen des Schiffs-verkehrs in der Straße von Hormus weitreichende Auswirkungen auf den Welthandel haben können. Die Passage zählt zu den strategisch wichtigsten maritimen Engpäs-sen der globalen Wirtschaft. Ein erheblicher Teil der internationalen Öl - und Gastrans- porte sowie bedeutende Containerverkehre zwi schen den Golfstaaten, Südasien und Europa passieren dieses Seegebiet. Vor diesem Hintergrund betont UNCTAD, dass bereits kurzfristige Einschränkungen des Schiffsverkehrs zu Umleitungen von Transporten, verlängerten Transitzeiten so- wie steigenden Frachtraten führen können. Darüber hinaus können erhöhte Sicher- heitsanforderungen und steigende Versicherungsprämien zusätzliche Kosten entlang der gesamten Lieferkette verursachen. Erfahrungen aus anderen Krisenregionen – etwa im Roten Meer – haben gezeigt, dass Stö rungen in strategischen Seewegen in- nerhalb kurzer Zeit spürbare Auswi rkungen auf globale Transportnetzwerke entfalten können. 1 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -037.pdf 2 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -038.pdf2 Parallel dazu hat die FIATA eine rechtliche und versicherungsrechtliche Handreichung veröffentlicht, die sich mit den vertraglichen und versicherungsbezogenen Fragestel- lungen befasst, die sich aus der aktuellen Sicherheitslage ergeben können. Das Papier wurde vom FIATA Advisory Body on Legal Matters erarbeitet und richtet sich insbe- sondere an Speditionsunternehmen, die internationale Transporte organisieren oder als vertraglicher Frachtführer auftreten. Die FIATA -Analyse weist darauf hin, dass geopolitische Spannungen in der Region bereits jetzt zu Veränderungen von Transportwegen, Fahrplänen und Transitzeiten führen können. Neben möglichen Störungen des Schiffsverkehrs im Persischen Golf können auch Einschränkungen regionaler Lufträume Auswirkungen auf internationale Luftfrachtverbindungen haben. Aus rechtlicher Sicht hebt FIATA hervor, dass sich für Spediteure insbesondere Fra-gen im Zusammenhang mit vertraglichen Rechten der Frachtführer, der Weitergabe zusätzlicher Kosten sowie der Anwendung von Force -Majeure -Klauseln stellen kön- nen. In vielen Transportverträgen verfügen Frachtführer über das Recht, Transporte umzuleiten, Fahrten auszusetzen oder Transportverträge unter bestimmten Voraus-setzungen anzupassen. Für Spediteure stellt sich in diesem Zusammenhang insbe-sonder e die Frage, in welchem Umfan g zusätzliche Kosten – etwa Kriegsrisikozu- schläge oder Um leitungs kosten – gegenüber Auftraggebern weitergegeben werden können. Darüber hinaus weist FIATA darauf hin, dass die rechtliche Bewertung wesentlich da-von abhängen kann, in welcher Rolle ein Spediteur tätig wird . Die Situation kann sich deutlich unterscheiden, je nachdem ob ein Unternehmen als vertraglicher Frachtführer – etwa im Rahmen eines Fixkostenspeditionsgeschäfts – oder als Agent im Namen seines Auftraggebers handelt. Ein weiterer Schwerpunkt de s FIATA -Leitf adens betrifft mögliche Versicherungslücken im Zusammenhang mit Konflikt - und Kriegsrisiken . Standardmäßige Warentransport- versicherungen decken entsprechende Risiken häufig nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Auch Schäden infolge von Transportverzögerungen sind regelmäßig nicht versi-chert. Spediteuren wird daher empfohlen, bestehende Versicheru ngspolicen zu über- prüfen und gegebenenfalls zusätzlichen Versicherungsschutz zu prüfen. Schließlich weist FIATA auch auf mögliche operative Risiken hin, die sich im Zuge geopolitischer Krisen verstärken können. Hierzu zählen insbesondere Fragen im Zu-sammenhang mit blockierter oder aufgegebener Ladung, steigenden Demurrage - und Detentionkosten sowie die Durchsetzung von Pfandrechten an Gütern. Die aktuellen Veröffentlichungen von UNCTAD und FIATA ergänzen damit die bereits in unseren Rundschreiben dargestellten operativen und vertragsrechtlichen Fragestel-lungen und liefern eine weitergehende internationale Einordnung der möglichen Aus-wirkungen auf den Welthandel und die globale Logistik. Vor dem Hintergrund der weiterhin dynamischen Lage empfiehlt FIATA den Mitglieds-unternehmen, ihre bestehenden Verträge, Versicherungen und internen Prozesse zu überprüfen und Auftraggeber frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf laufende Transporte zu inf ormieren.3 Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Veröffentlichungen: ▪ UNCTAD – Strait of Hormuz Disruptions: Implications for Global Trade and Development 3 ▪ FIATA – Middle East Security Situation – Contractual and Insurance Consider- ations for Freight Forwarders 4 Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V. St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 3 https://unctad.org/system/files/official -document/osgttinf2026d1_en.pdf 4 https://fiata.cdn.prismic.io/fiata/abEpCFxvIZEnjjzG_20260309_FIATAABLMcommunication_MiddleEastSecuritySitua-tion_v2.pdf [individuell5] => ___________________ ____________________________________________________________________________________________ ________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Axel Plaß  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 Rundschreiben SP 04 4/20 26 Hamb urg, den 12 . 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Erfahrungen aus anderen Krisenregionen – etwa im Roten Meer – haben gezeigt, dass Stö rungen in strategischen Seewegen in- nerhalb kurzer Zeit spürbare Auswi rkungen auf globale Transportnetzwerke entfalten können. 1 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -037.pdf 2 https://www.vhsp.de/rundschreiben/SP/2026/sp -2026 -038.pdf2 Parallel dazu hat die FIATA eine rechtliche und versicherungsrechtliche Handreichung veröffentlicht, die sich mit den vertraglichen und versicherungsbezogenen Fragestel- lungen befasst, die sich aus der aktuellen Sicherheitslage ergeben können. Das Papier wurde vom FIATA Advisory Body on Legal Matters erarbeitet und richtet sich insbe- sondere an Speditionsunternehmen, die internationale Transporte organisieren oder als vertraglicher Frachtführer auftreten. Die FIATA -Analyse weist darauf hin, dass geopolitische Spannungen in der Region bereits jetzt zu Veränderungen von Transportwegen, Fahrplänen und Transitzeiten führen können. Neben möglichen Störungen des Schiffsverkehrs im Persischen Golf können auch Einschränkungen regionaler Lufträume Auswirkungen auf internationale Luftfrachtverbindungen haben. Aus rechtlicher Sicht hebt FIATA hervor, dass sich für Spediteure insbesondere Fra-gen im Zusammenhang mit vertraglichen Rechten der Frachtführer, der Weitergabe zusätzlicher Kosten sowie der Anwendung von Force -Majeure -Klauseln stellen kön- nen. In vielen Transportverträgen verfügen Frachtführer über das Recht, Transporte umzuleiten, Fahrten auszusetzen oder Transportverträge unter bestimmten Voraus-setzungen anzupassen. Für Spediteure stellt sich in diesem Zusammenhang insbe-sonder e die Frage, in welchem Umfan g zusätzliche Kosten – etwa Kriegsrisikozu- schläge oder Um leitungs kosten – gegenüber Auftraggebern weitergegeben werden können. Darüber hinaus weist FIATA darauf hin, dass die rechtliche Bewertung wesentlich da-von abhängen kann, in welcher Rolle ein Spediteur tätig wird . Die Situation kann sich deutlich unterscheiden, je nachdem ob ein Unternehmen als vertraglicher Frachtführer – etwa im Rahmen eines Fixkostenspeditionsgeschäfts – oder als Agent im Namen seines Auftraggebers handelt. Ein weiterer Schwerpunkt de s FIATA -Leitf adens betrifft mögliche Versicherungslücken im Zusammenhang mit Konflikt - und Kriegsrisiken . Standardmäßige Warentransport- versicherungen decken entsprechende Risiken häufig nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Auch Schäden infolge von Transportverzögerungen sind regelmäßig nicht versi-chert. Spediteuren wird daher empfohlen, bestehende Versicheru ngspolicen zu über- prüfen und gegebenenfalls zusätzlichen Versicherungsschutz zu prüfen. Schließlich weist FIATA auch auf mögliche operative Risiken hin, die sich im Zuge geopolitischer Krisen verstärken können. Hierzu zählen insbesondere Fragen im Zu-sammenhang mit blockierter oder aufgegebener Ladung, steigenden Demurrage - und Detentionkosten sowie die Durchsetzung von Pfandrechten an Gütern. Die aktuellen Veröffentlichungen von UNCTAD und FIATA ergänzen damit die bereits in unseren Rundschreiben dargestellten operativen und vertragsrechtlichen Fragestel-lungen und liefern eine weitergehende internationale Einordnung der möglichen Aus-wirkungen auf den Welthandel und die globale Logistik. 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St. Saß Thomas Schröder GESCHÄFTSFÜHRER REFER ATSLEITER 3 https://unctad.org/system/files/official -document/osgttinf2026d1_en.pdf 4 https://fiata.cdn.prismic.io/fiata/abEpCFxvIZEnjjzG_20260309_FIATAABLMcommunication_MiddleEastSecuritySitua-tion_v2.pdf [15] => 44 [individuell6] => 44 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => SP 44/2026 ))
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Halbjahr 2026 [13] => AR 20/2026 [individuell4] => AR 20/2026 [14] => Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Kurt -Jürgen Schimmelpfeng Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Rundschreiben AR 0 20/202 6 Ham burg, den 19 .03 .202 6 sts /akd An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - AHV -Kurs reihe für Auszubildende – 2. Halbjahr 202 6 Sehr geehrte Damen und Herren, unser AHV - Kurskonzept für Auszubildende 2. Halbjahr 202 6 startet ab dem 08 .09.2026. Neben dem bewährten Repetitorium Spedition und Logistik, das auf die Frühjahr / Sommer prüfung 202 6 vorbereitet, haben wir folgende fünf Kurse im An- gebot: Der K1 -Kurs beinhaltet die Einführung in das Speditionsgeschäft mit Landverkehren und Logistik im Überblick. Er wendet sich an 5 Terminen (15 U/Std.) hauptsächlich an die neuen Auszubildenden im 2. Halbjahr 202 6. Der K2-Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Seefrachtge- schäfts. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil-dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K3-Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Luftfrachtge- schäft s. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil- dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K4-Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Zoll es. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden und ist für alle geeignet . Der K5 -Kurs behandelt in einem TAGESSEMINAR im Online -Format die Anwendung der ICC -Incoterms 2020® -Klauseln in internationalen Kaufverträgen, die die Grund- lage für die Transportvergabe in der See - und Luftfrachtspedition bilden. Der Kurs ist für Auszubildende im 2. und 3. Lehrjahr geeignet. Die Durchführung aller Kurse wird gewährleistet. Hier die angebotenen Kurse im Über-blick:Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Kurs -Nr. Bezeichnung Beginn Prüfungskurs Repetitorium Spedition Montag, 07.09. - 11 .11 .202 6, montags & mittwochs jeweils 1 6.00 – 19 .00 Uhr NEUE UHRZEIT EN! Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 15 .09.- 13 .10 .202 6, 16.00 – 18.15 Uhr Kurs 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für Aus- zubildende Mittwoch , 16 .09.202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für Aus- zubildende Mittwoch, 23 .09.202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Donnerstag , 08 .09.202 6 09 .00 – 16.00 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – Online - Seminar für Auszubildende Dienstag , 06 .10 .202 6 09.00 – 14.00 Uhr Kurs X Gern konzipieren wir für Sie ein individuel-les Seminar über alle ausbildungsrelevan-ten Themen Ort und Zeit nach Vereinba-rung In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen , die Sie online unter www.ahv.de finden . Anmeldungen sind ab sofort über www.ahv.de oder über die Anlage ( AR 020a/2026 ) möglich. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V St. Saß S. Akdogan GESCHÄFTSFÜHRER AUSBILDUNGSKURSEAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 P -Kurs Repetitorium Spedition Semi nar -Nr .: 9120 Ab 07.09.202 6 bis 11 .09.202 6, montags und mittwoch s jeweils von 16.00 – 19 .00 Uhr (64 U/Std .) exkl. Hamburger Schulferien - NEUE UH RZEITEN! Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich -Grone -Stieg 1, 20097 Hamburg. Dozent: Trainer der beruflichen Erwachsenenbildung und Fachpraktiker Zur Unterstützung der Prüfungsvorbereitung für Auszubildende in der Hamburger Verkehrs- wirtschaft . Teilnah mevoraussetzungen: • Auszubildende in der Hamburger Verkehrswirtschaft • Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb Kursgebühr en : • € 490, - für Mitglieder • € 5 90, - für Nichtmitglieder INHALT ▪ Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle der Geschäftsprozesse in der Verkehrswirtschaft ▪ Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Landverkehrsmarkt ▪ Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Seeverkehrsmarkt ▪ Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Luftverkehrsmarkt ▪ Haftung und Versicherungen in der Verkehrswirtschaft ▪ Zollverkehre ▪ Beschaffungs - und Distributionslogistik/Supply Chain Management und Logistikdienstleistungen ▪ Frachtabrechnungen der Verkehrsträger/Kalkulation von Speditions - und Lagerdienstleistungen ▪ Rechnungswesen in Speditionsbetrieben ▪ Rechtliche und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen für speditionelle Geschäft sprozesse und betriebswirtschaftliche Planungen in SpeditionsbetriebenAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkeh- ren und Logistik Semi nar -Nr .: 9070 Ab 15 .09.202 6 bis 13 .10 .202 6, jeweils dienstags von 16.00 – 18.15 Uhr (15 U/Std. – 5 Termine ) 15 .02 ./22 .09./29 .09./06 .10 ./13 .10 .2026 Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich -Grone -Stieg 1, 20097 Hamburg Dozent: Denise Schwibbe Dieser Grundlagenkurs unterstützt die Auszubildenden in der Orientierung auf alle strategischen Geschäftsfelder des Speditionsgeschäftes, in dem die Verkehrsmärkte im Überblick besprochen und das Zustandekommen von Speditions - und Frachtverträgen thematisiert werden. Da bei Haus -Haus - Verkehren auch im Seefrachtgeschäft der Landverkehrsmarkt involvier t ist, wird dieser im Überblick vermittelt. Die logistische Sichtweise des Speditionsgeschäftes wird durch einen Ausblick auf die Kontraktlogistik abgerundet. INHALT Grundlagen des Speditionsgeschäftes (12 Std.): ▪ Die Verkehrsmärkte im Überblick: Transport, Verkehr und Logistik ▪ Grundlagen des Speditionsgeschäftes im nationalen, europäischen und internationalen Geschäft/Begriff und Zielsetzung der Logistik ▪ Abgrenzung Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Logistikdienstleister (1-4 PL) ▪ Die Verkehrsträger und der Verkehrsträgerwettbewerb/Trampverkehre, Linienverkehre, Trans-portnetze ▪ Zustandekommen von Fracht -, Speditions - und Lagerverträgen ▪ Frachtpapiere und Dokumente bei nationalen, europäischen und internationalen Verkehren Der Landverkehrsmarkt im Überblick ( 3 Std .) ▪ Der Teil - und Komplettladungsmarkt (FTL) in Deutschland und Europa ▪ Stückgutmarkt (LTL) in Deutschland und Europa ▪ Der Schienengüterverkehrsmarkt in Deutschland und Europa Kursgebühren: € 200 ,- für Mitglieder € 250 ,- für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für A uszubil- dende Seminar -Nr.: 9021 Am 16 .09.202 6, Mittwoch von 09 .00 – 17.00 Uhr (8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Diedrich O. Paehr (Lehrbeauftragter Zollverkehre) Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Über- blick über das Seefrachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT Grundlagenseminar Seefracht ▪ Transportmittel und Betriebsformen der Seeschifffahrt ▪ Das Seefrachtgeschäft in seinen Komponenten ▪ Seefrachtberechnungen ▪ Dokumentation im Seeverkehr ▪ Angebotsformen von Seehafenspeditionen Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für A uszubil- dende Seminar -Nr.: 90 41 Am 23 .09.202 6, Mittwoch von 09 .00 – 17.00 Uhr (8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Diedrich O. Paehr (Lehrbeauftragter Zollverkehre) Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. und 2. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Überblick über das Luft frachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT ▪ Flugzeugtypen/ Reichweiten/ Bellykapazitäten, Laderäume ▪ Lademittel in der Luftfracht (ULD´s) z.B. Luftfrachtpaletten, Container, Bleche, Maße und-Ge wichte, Ladetechnik ▪ Gründe für den Luftweg, typische Luftfrachtgüter ▪ Sichere Lieferkette: Bekannter Versender/ Zugelassener Transporteur/ Reglementierte-Beauftragter (Voraussetzungen, Anforderungen). ▪ Luftsicherheitsgesetz m. Änderung v. 22.04.2020/ Sicherheitsstatus: SPX, SCO, SHR, un-secured und deren Auswirkung ▪ Der AWB: Darstellung sämtlicher Eintragungen und deren Bedeutung wie folgt: ▪ Bedeutung IATA/ICAO ▪ 3-Letter -Codes der wichtigsten Flughäfen weltweit ▪ Abgrenzung Fracht -/Agenturverträge der Luftfrachtspediteure ▪ HUB -Strukturen und deren Wirtschaftlichkeit im Luftverkehr ▪ Road Feeder Services (Gründe, Abwicklung, Haftung der Beteiligten) ▪ Abrechnungsstellen CASS/IATA -Clearing House ▪ Abgrenzung gesetzliche Haftung/ Werterhöhung/ Transportversicherung ▪ Sperrfunktion des AWB hinsichtlich der Lieferungssicherung ▪ Master -/House AWB (Direktsendung/Consol), Verwendung Back to Back AWB ▪ Exportzollabfertigung ▪ Frachtberechnung in der Luftfracht anhand von Q -Raten (gemeinsam erstellter AWB wird ab- schließend abgerechnet) ▪ Gefahrgutversand gem. IATA -DGR/ICAO -TI (Verantwortlichkeiten, Label, Gefahrgutklassen, Co- dierung d. Verpackung, Dokumentation) ▪ Importabfertigung: Avisierung, Dokumente: AWB/ HAWB, HR, UZ u. a., ATLAS -Zollabferti- gung, Empfangskontrolle, Weiterleitung/ Zustellung ▪ Abrechnung von Importen (auch nach LNGV) Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Seminar -Nr .: 901 2 Ab 08 .09.202 6, Donnerstag von 09 .00 – 16.00 Uhr (7 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Gert Schemmann (Dipl. Finanzwirt) Dieser Kurs vermittelt die wichtigsten Zollverfahren im Überblick Anhand praktischer Übungen werden die Aufgaben erläutert. Dabei werden die relevanten Zollverfahren besprochen, so dass dieser Kurs einen sehr guten Überblick über die Grundlagen des Zoll s vermittelt . INHALT Grundlagenseminar Zoll für Auszubildende ▪ die wichtigsten Zollverfahren im Überblick ▪ Versandverfahren – einschließlich der Vereinfachungen (zugelassener Empfänger / Versender) ▪ Zolltarifrecht mit praktischen Einreihungsübungen ▪ Verbringen von Waren ins Zollgebiet ▪ Ausfuhrverfahren und Wiederausfuhr ▪ Vereinfachungen bei der Zollanmeldung ▪ Zollwertrecht und Zollwertanmeldung D.V.1 ▪ Zollschuldrecht und Behandlung von Unregelmäßigkeiten ▪ Warenursprung und Präferenzen ▪ die aktive Veredelung ▪ die passive Veredelung ▪ Zolllagerverfahren Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 5 Incoterms ® 2020 richtig anwenden – Online -Seminar für Auszubildende Seminar -Nr.: 9091 Am 06 .10 .202 6, Dienstag von 09 .00 – 14.00 Uhr (5 Std. – 1 Termin ) Ort : Online Seminar der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Andreas Küh l Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende mit Erfahrungen in Import - und Exportabteilungen, die die Anwendung der ICC -Incoterms® in Kaufverträgen als Grundlagen für die Transportvergabe, in ihren Rechtsfolgen und der möglichen Risiken kennenlernen möchten. INHALT Incoterms ® 2020 richtig anwenden ▪ Rechtnatur, Entstehung und Bedeutung der ICC Incoterms® für die Vertragspar-teien. Einordung in das Kaufrecht. ▪ Die elf Klauseln der Incoterms® 2020 im Überblick ▪ Gruppen der Incoterms®, Klauseln und Transportart ▪ Die Aktualisierungen im Vergleich zu den vorherigen Fassungen, Erläuterungen zu den Änderungen ▪ Aufbau der einzelnen Klauseln (A1 -A10; B1 -B10). ▪ Incoterms® 2020 in Verträgen, Formulierungshinweise. ▪ Auswahl von geeigneten Klauseln am Beispiel praktischer Fallsituationen, ▪ Darstellung der einzelnen Klauseln. Formulierungs - und Anwendungshinweise, Dispositionspflichten, Risikoübergang und Kostenübergang. ▪ Fragen, Anregungen und Diskussion Incoterms® ist eine Marke der International Chamber of Commerce (ICC). Die Incoterms® -Regeln wurden von der ICC entwickelt. Kursgebühren: € 150, - für Mitglieder € 250, - für Nichtmitglieder___________ ___________________________________________________________________________________________________ _________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Johan P. Schryver  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 [individuell5] => Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Kurt -Jürgen Schimmelpfeng Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Rundschreiben AR 0 20/202 6 Ham burg, den 19 .03 .202 6 sts /akd An unsere Mitglieder! - Geschäftsleitung - AHV -Kurs reihe für Auszubildende – 2. Halbjahr 202 6 Sehr geehrte Damen und Herren, unser AHV - Kurskonzept für Auszubildende 2. Halbjahr 202 6 startet ab dem 08 .09.2026. Neben dem bewährten Repetitorium Spedition und Logistik, das auf die Frühjahr / Sommer prüfung 202 6 vorbereitet, haben wir folgende fünf Kurse im An- gebot: Der K1 -Kurs beinhaltet die Einführung in das Speditionsgeschäft mit Landverkehren und Logistik im Überblick. Er wendet sich an 5 Terminen (15 U/Std.) hauptsächlich an die neuen Auszubildenden im 2. Halbjahr 202 6. Der K2-Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Seefrachtge- schäfts. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil-dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K3-Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Luftfrachtge- schäft s. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die im 1. und 2. Ausbil- dungsjahr in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden. Der K4-Kurs vermittelt in einem TAGESSEMINAR die Grundlagen des Zoll es. Das Seminar wendet sich an alle Auszubildenden, die in diesem Bereich tätig sind oder tätig sein werden und ist für alle geeignet . Der K5 -Kurs behandelt in einem TAGESSEMINAR im Online -Format die Anwendung der ICC -Incoterms 2020® -Klauseln in internationalen Kaufverträgen, die die Grund- lage für die Transportvergabe in der See - und Luftfrachtspedition bilden. Der Kurs ist für Auszubildende im 2. und 3. Lehrjahr geeignet. Die Durchführung aller Kurse wird gewährleistet. Hier die angebotenen Kurse im Über-blick:Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 Kurs -Nr. Bezeichnung Beginn Prüfungskurs Repetitorium Spedition Montag, 07.09. - 11 .11 .202 6, montags & mittwochs jeweils 1 6.00 – 19 .00 Uhr NEUE UHRZEIT EN! Kurs 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkehren und Logistik Dienstag, 15 .09.- 13 .10 .202 6, 16.00 – 18.15 Uhr Kurs 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für Aus- zubildende Mittwoch , 16 .09.202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für Aus- zubildende Mittwoch, 23 .09.202 6 09.00 – 17.00 Uhr Kurs 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Donnerstag , 08 .09.202 6 09 .00 – 16.00 Uhr Kurs 5 Incoterms® 2020 richtig anwenden – Online - Seminar für Auszubildende Dienstag , 06 .10 .202 6 09.00 – 14.00 Uhr Kurs X Gern konzipieren wir für Sie ein individuel-les Seminar über alle ausbildungsrelevan-ten Themen Ort und Zeit nach Vereinba-rung In der Anlage erhalten Sie die Ausschreibungen , die Sie online unter www.ahv.de finden . Anmeldungen sind ab sofort über www.ahv.de oder über die Anlage ( AR 020a/2026 ) möglich. Mit freundlichen Grüßen VEREIN HAMBURGER SPEDITEURE E .V St. Saß S. Akdogan GESCHÄFTSFÜHRER AUSBILDUNGSKURSEAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 P -Kurs Repetitorium Spedition Semi nar -Nr .: 9120 Ab 07.09.202 6 bis 11 .09.202 6, montags und mittwoch s jeweils von 16.00 – 19 .00 Uhr (64 U/Std .) exkl. Hamburger Schulferien - NEUE UH RZEITEN! Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich -Grone -Stieg 1, 20097 Hamburg. Dozent: Trainer der beruflichen Erwachsenenbildung und Fachpraktiker Zur Unterstützung der Prüfungsvorbereitung für Auszubildende in der Hamburger Verkehrs- wirtschaft . Teilnah mevoraussetzungen: • Auszubildende in der Hamburger Verkehrswirtschaft • Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb Kursgebühr en : • € 490, - für Mitglieder • € 5 90, - für Nichtmitglieder INHALT ▪ Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle der Geschäftsprozesse in der Verkehrswirtschaft ▪ Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Landverkehrsmarkt ▪ Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Seeverkehrsmarkt ▪ Speditionsdienstleistungen und Frachtaufträge im Luftverkehrsmarkt ▪ Haftung und Versicherungen in der Verkehrswirtschaft ▪ Zollverkehre ▪ Beschaffungs - und Distributionslogistik/Supply Chain Management und Logistikdienstleistungen ▪ Frachtabrechnungen der Verkehrsträger/Kalkulation von Speditions - und Lagerdienstleistungen ▪ Rechnungswesen in Speditionsbetrieben ▪ Rechtliche und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen für speditionelle Geschäft sprozesse und betriebswirtschaftliche Planungen in SpeditionsbetriebenAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 1 Grundlagen des Speditionsgeschäftes mit Landverkeh- ren und Logistik Semi nar -Nr .: 9070 Ab 15 .09.202 6 bis 13 .10 .202 6, jeweils dienstags von 16.00 – 18.15 Uhr (15 U/Std. – 5 Termine ) 15 .02 ./22 .09./29 .09./06 .10 ./13 .10 .2026 Ort: Grone Bildungszentrum, Heinrich -Grone -Stieg 1, 20097 Hamburg Dozent: Denise Schwibbe Dieser Grundlagenkurs unterstützt die Auszubildenden in der Orientierung auf alle strategischen Geschäftsfelder des Speditionsgeschäftes, in dem die Verkehrsmärkte im Überblick besprochen und das Zustandekommen von Speditions - und Frachtverträgen thematisiert werden. Da bei Haus -Haus - Verkehren auch im Seefrachtgeschäft der Landverkehrsmarkt involvier t ist, wird dieser im Überblick vermittelt. Die logistische Sichtweise des Speditionsgeschäftes wird durch einen Ausblick auf die Kontraktlogistik abgerundet. INHALT Grundlagen des Speditionsgeschäftes (12 Std.): ▪ Die Verkehrsmärkte im Überblick: Transport, Verkehr und Logistik ▪ Grundlagen des Speditionsgeschäftes im nationalen, europäischen und internationalen Geschäft/Begriff und Zielsetzung der Logistik ▪ Abgrenzung Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Logistikdienstleister (1-4 PL) ▪ Die Verkehrsträger und der Verkehrsträgerwettbewerb/Trampverkehre, Linienverkehre, Trans-portnetze ▪ Zustandekommen von Fracht -, Speditions - und Lagerverträgen ▪ Frachtpapiere und Dokumente bei nationalen, europäischen und internationalen Verkehren Der Landverkehrsmarkt im Überblick ( 3 Std .) ▪ Der Teil - und Komplettladungsmarkt (FTL) in Deutschland und Europa ▪ Stückgutmarkt (LTL) in Deutschland und Europa ▪ Der Schienengüterverkehrsmarkt in Deutschland und Europa Kursgebühren: € 200 ,- für Mitglieder € 250 ,- für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 2 Grundlagen des Seefracht geschäftes für A uszubil- dende Seminar -Nr.: 9021 Am 16 .09.202 6, Mittwoch von 09 .00 – 17.00 Uhr (8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Diedrich O. Paehr (Lehrbeauftragter Zollverkehre) Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Über- blick über das Seefrachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT Grundlagenseminar Seefracht ▪ Transportmittel und Betriebsformen der Seeschifffahrt ▪ Das Seefrachtgeschäft in seinen Komponenten ▪ Seefrachtberechnungen ▪ Dokumentation im Seeverkehr ▪ Angebotsformen von Seehafenspeditionen Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 3 Grundlagen des Luftfracht geschäftes für A uszubil- dende Seminar -Nr.: 90 41 Am 23 .09.202 6, Mittwoch von 09 .00 – 17.00 Uhr (8 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Diedrich O. Paehr (Lehrbeauftragter Zollverkehre) Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende im 1. und 2. Ausbildungsjahr, die sich schnell einen Überblick über das Luft frachtgeschäft verschaffen möchten. INHALT ▪ Flugzeugtypen/ Reichweiten/ Bellykapazitäten, Laderäume ▪ Lademittel in der Luftfracht (ULD´s) z.B. Luftfrachtpaletten, Container, Bleche, Maße und-Ge wichte, Ladetechnik ▪ Gründe für den Luftweg, typische Luftfrachtgüter ▪ Sichere Lieferkette: Bekannter Versender/ Zugelassener Transporteur/ Reglementierte-Beauftragter (Voraussetzungen, Anforderungen). ▪ Luftsicherheitsgesetz m. Änderung v. 22.04.2020/ Sicherheitsstatus: SPX, SCO, SHR, un-secured und deren Auswirkung ▪ Der AWB: Darstellung sämtlicher Eintragungen und deren Bedeutung wie folgt: ▪ Bedeutung IATA/ICAO ▪ 3-Letter -Codes der wichtigsten Flughäfen weltweit ▪ Abgrenzung Fracht -/Agenturverträge der Luftfrachtspediteure ▪ HUB -Strukturen und deren Wirtschaftlichkeit im Luftverkehr ▪ Road Feeder Services (Gründe, Abwicklung, Haftung der Beteiligten) ▪ Abrechnungsstellen CASS/IATA -Clearing House ▪ Abgrenzung gesetzliche Haftung/ Werterhöhung/ Transportversicherung ▪ Sperrfunktion des AWB hinsichtlich der Lieferungssicherung ▪ Master -/House AWB (Direktsendung/Consol), Verwendung Back to Back AWB ▪ Exportzollabfertigung ▪ Frachtberechnung in der Luftfracht anhand von Q -Raten (gemeinsam erstellter AWB wird ab- schließend abgerechnet) ▪ Gefahrgutversand gem. IATA -DGR/ICAO -TI (Verantwortlichkeiten, Label, Gefahrgutklassen, Co- dierung d. Verpackung, Dokumentation) ▪ Importabfertigung: Avisierung, Dokumente: AWB/ HAWB, HR, UZ u. a., ATLAS -Zollabferti- gung, Empfangskontrolle, Weiterleitung/ Zustellung ▪ Abrechnung von Importen (auch nach LNGV) Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 4 Grundlagen seminar Zoll für Auszubildende Seminar -Nr .: 901 2 Ab 08 .09.202 6, Donnerstag von 09 .00 – 16.00 Uhr (7 Std. – 1 Termin ) Ort : Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Gert Schemmann (Dipl. Finanzwirt) Dieser Kurs vermittelt die wichtigsten Zollverfahren im Überblick Anhand praktischer Übungen werden die Aufgaben erläutert. Dabei werden die relevanten Zollverfahren besprochen, so dass dieser Kurs einen sehr guten Überblick über die Grundlagen des Zoll s vermittelt . INHALT Grundlagenseminar Zoll für Auszubildende ▪ die wichtigsten Zollverfahren im Überblick ▪ Versandverfahren – einschließlich der Vereinfachungen (zugelassener Empfänger / Versender) ▪ Zolltarifrecht mit praktischen Einreihungsübungen ▪ Verbringen von Waren ins Zollgebiet ▪ Ausfuhrverfahren und Wiederausfuhr ▪ Vereinfachungen bei der Zollanmeldung ▪ Zollwertrecht und Zollwertanmeldung D.V.1 ▪ Zollschuldrecht und Behandlung von Unregelmäßigkeiten ▪ Warenursprung und Präferenzen ▪ die aktive Veredelung ▪ die passive Veredelung ▪ Zolllagerverfahren Kursgebühren: € 200, - für Mitglieder € 250, - für NichtmitgliederAkademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@ahv.de Telefon : 040 37 47 64 - 55 Telefax : 040 37 47 64 - 955 Web: www.ahv.de Sitz der Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HRB 41242 Steuer -Nr.: 17/423/04929 HAS PA: Kto . 128 0 121 888 BLZ 200 505 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 K 5 Incoterms ® 2020 richtig anwenden – Online -Seminar für Auszubildende Seminar -Nr.: 9091 Am 06 .10 .202 6, Dienstag von 09 .00 – 14.00 Uhr (5 Std. – 1 Termin ) Ort : Online Seminar der Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft - Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg Dozent: Andreas Küh l Dieses Seminar wendet sich an Auszubildende mit Erfahrungen in Import - und Exportabteilungen, die die Anwendung der ICC -Incoterms® in Kaufverträgen als Grundlagen für die Transportvergabe, in ihren Rechtsfolgen und der möglichen Risiken kennenlernen möchten. INHALT Incoterms ® 2020 richtig anwenden ▪ Rechtnatur, Entstehung und Bedeutung der ICC Incoterms® für die Vertragspar-teien. Einordung in das Kaufrecht. ▪ Die elf Klauseln der Incoterms® 2020 im Überblick ▪ Gruppen der Incoterms®, Klauseln und Transportart ▪ Die Aktualisierungen im Vergleich zu den vorherigen Fassungen, Erläuterungen zu den Änderungen ▪ Aufbau der einzelnen Klauseln (A1 -A10; B1 -B10). ▪ Incoterms® 2020 in Verträgen, Formulierungshinweise. ▪ Auswahl von geeigneten Klauseln am Beispiel praktischer Fallsituationen, ▪ Darstellung der einzelnen Klauseln. Formulierungs - und Anwendungshinweise, Dispositionspflichten, Risikoübergang und Kostenübergang. ▪ Fragen, Anregungen und Diskussion Incoterms® ist eine Marke der International Chamber of Commerce (ICC). Die Incoterms® -Regeln wurden von der ICC entwickelt. Kursgebühren: € 150, - für Mitglieder € 250, - für Nichtmitglieder___________ ___________________________________________________________________________________________________ _________ Verein Hamburger Spediteure e.V. Vorsitzer: Johan P. Schryver  Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E-Mail: info@vhsp.de Telefon : 040 37 47 64 - 0 Telefax : 040 37 47 64 - 75 Web: www.vhsp.de Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg, VR 3860 Steuer -Nr.: 17/438/01004 HASPA: Kto. 1280 109 800 BLZ 200 505 50 BIC: HASPDEHH XXX IBAN: DE22 2005 0550 1280 1098 00 [15] => 20 [individuell6] => 20 [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 20/2026 ) [1] => Array ( [0] => 21529 [id] => 21529 [1] => [domain] => [2] => de [lang] => de [3] => upload_69baad7160413 [upload] => upload_69baad7160413 [4] => ar-2026-020a.pdf [original] => ar-2026-020a.pdf [5] => [name] => [6] => ar-2026-020a.pdf [title] => ar-2026-020a.pdf [7] => [keywords] => [8] => 2026-03-18 13:49:37 [date] => 2026-03-18 13:49:37 [9] => [intranet] => [10] => ja [individuell1] => ja [11] => AR [individuell2] => AR [12] => Anlage zu AR 020/2026A [individuell3] => Anlage zu AR 020/2026A [13] => AR 20A/2026 [individuell4] => AR 20/2026 [14] => Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 ANMELDUNG ZUR KURSU SREIHE E - Mail: akdogan@ahv.de (Bitte deutlich lesbar ausfüllen bzw. Z utreffendes ankreuzen) Kurs: Seminar/ Kurs - Nr.: Beginn: Dozent: Name: Vorname: Geburtsdatum: Mobil: Straße: PLZ/Ort: E - Mail_p: (bitte unbedingt angeben) Ausbildungsjahr: E - Mail_g: (bitte unbedingt angeben Firma: Firmenanschrift: Anschrift für Rechnungsstellung: E - Mail für E - Rechnung : Telefon_g: Ansprechpartner/ Ausbilder: E - Mail Ansprechpartner/ Ausbilder: Mit dieser Anmeldung erkenne(n) ich/wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 29.02.2008) an. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden, um sie später zu Werbezwecken (Werbebrief/Telefonwerbung) für die Bildungseinrichtung zu benutzen. Der/die Unterzeichnende kann das Einverständnis jederzeit widerrufen. Verpflichtung/Bestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir übernehmen die Kosten des Seminars für unsere(n) Mitarbeiter/in und erbitten Rechnungserteilung an uns. Der reduzierte Preis kommt zur Anwendung, da wir Mitglied des Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) sind. Wir sind Mitglied des folgenden Kooperationspartners: Ort/Datum Unterschrift Teilnehmer Ort/Datum (Firmen - )Unterschrift/FirmenstempelAllgemeinen Geschäftsbedingungen TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Seminare, Zertifikatslehrgänge und Fortbildungen 1. Seminare sind Tagesveranstaltungen oder Seminarreihen. Zertifikatslehrgänge sind Veranstaltungen mit mehreren Abschnitten und schließen mit einem AHV - Zertifikat ab. Bei Fortbildungen handelt es sich um Veranstaltungen zum Fachkaufmann, Fachwirt oder Betrie bswirt. 2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. a. Für Fortbildungen wird bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von € 100,00 erhoben. Während der Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf von jeweils 6 Monaten nach Beginn der Fortbildung gekündigt werden. In diesem Fall sind die Veranstaltungskosten anteilig zu entrichten. Innerhalb des ersten Monats kann ein Ersatzteilneh-mer für die gebuchte Ve ranstaltung benannt werden. Sofern dieser seinen Zahlungsverpflichtun-gen nachkommt, werden dem ursprünglichen Teilnehmer die Veranstaltungskosten erstattet. Ge-setzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unberührt. b. Wird die Teilnahme am Seminar/Zertifikatslehrgang abgesagt, entstehen bei schriftlicher Vor-lage der Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (es gilt der Eingangsstempel bei der AHV) keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme - auch wegen Krankheit – wird eine Entschädigung ggf. in Höhe von 100 % der Veranstaltungskosten berechnet. Selbstver-ständlich kann ein Ersat zteilnehmer zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Beleh-rung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg , Tel.: 040 - 374764 - 55, Fax: 040 - 374764 - 955, E - Mail: info@ahv.de. Die Frist erlischt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, da zu diesem Zeitpunkt mit der konkreten Vorbereitung der Dienstleistung begonnen wird. Die Veranstaltungskosten sind spätestens zu Beginn zu zahlen. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter die Kosten für den Teilnehmer, haften beide als Gesamtschuldner für die Veranstal-tungskosten. 3. Die AHV behält sich vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen wer-den die bereits eingegangenen Veranstaltungskosten zurückerstat tet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 4. Bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Fahrzeugen und dergleichen haftet die AHV nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung; eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. 5. Für die Kosten der An - und Abreise haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. 6. Sofern es in den Seminar - , Zertifikats - oder Fortbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausgeschrie-ben ist, enthalten die Veranstaltungskosten keine Unterbringung und Verpflegung. 7. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern sind nur mit ausdrück-licher schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet. Für unternehmensspezifische Veranstaltungen und Beratungen gelten besondere Vereinbarungen. 8. Die AHV stellt den Teilnehmern Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Ver-fügung. Sämtliche Rechte bleiben bei der AHV. Vervielfältigungen oder die Weitergabe - auch nur auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der AHV g estattet. 9. Personenbezogenen Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdaten-schutzgesetzes im Zusammenhang mit der Kursteilnahme gespeichert und automatisiert verarbeitet. 10. Es gelten die jeweils vor Veranstaltungsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV ORGANISATORISCHE HINWEISE 1. Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Bei Zertifkatslehrgängen und Fortbildungen ergeben sich die Veranstaltungszeiten aus dem Kalendarium, das auch ab-schnittsweise vorgelegt werden kann. 2. Die Dozenten arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Medien. Bei der Wahl der geeigneten Me-thode zur Sicherstellung der Veranstaltungsinhalte und zur Gewährleistung einer hohen Transfersi-cherheit sind die Dozenten frei. 3. Tests können internen pädagogischen Zwecken dienen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freigestellt bzw. bei unternehmensinternen Seminaren entsprechend geregelt. Bei Zertifikatslehrgängen mit Ab-schlusstest ist die Teilnahme zur Erlangung des Zertifikats zwin gend. (Es gelten die jeweils vor Lehrgangsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV) Stand: 01.07.2022Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 ANMELDUNG ZUM REPETITORIUM SPEDITION Fax - Nr.: 040 – 37 47 64 9 55 E - Mail: jakubaschk@ahv.de (Bitte deutlich lesbar ausfüllen bzw. Z utreffendes ankreuzen) Seminar: Beginn: Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Ort: Telefon_p: Mobil: Ausbildungsabschluss: Firma: Firmenanschrift: Anschrift für Rechnungsstellung: E - Mail für E - Rechnung: Telefon_g: E - Mail: Beruf/Tätigkeit: Mit dieser Anmeldung erkenne(n) ich/wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 29.02.2008) an. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden, um sie später zu Werbe - zwecken (Werbebrief/Telefonwerbung) für die Bildungseinrichtung zu benutzen. Der/die Unterzeichnende kann das Einverständnis jederzeit widerrufen. Ort/Datum Unterschrift Teilnehmer Verpflichtung/Bestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir übernehmen die Kosten des Seminars für unsere(n) Mitarbeiter/in und erbitten Rechnungserteilung an uns. Der reduzierte Preis kommt zur Anwendung, da wir Mitglied des Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) sind. wir Mitglied des folgenden Kooperationspartners sind: Ort/Datum (Firmen - )Unterschrift/FirmenstempelAllgemeinen Geschäftsbedingungen TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Seminare, Zertifikatslehrgänge und Fortbildungen 1. Seminare sind Tagesveranstaltungen oder Seminarreihen. Zertifikatslehrgänge sind Veranstaltun-gen mit mehreren Abschnitten und schließen mit einem AHV - Zertifikat ab. Bei Fortbildungen handelt es sich um Veranstaltungen zum Fachkaufmann, Fachwirt oder Betrie bswirt. 2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. a. Für Fortbildungen wird bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsge-bühr von € 100,00 erhoben. Während der Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf von jeweils 6 Monaten nach Beginn der Fortbildung gekündigt werden. In diesem Fall sind die Veranstaltungskosten anteilig zu entrichten. Innerhalb des ersten Monats kann ein Er-satzteilnehmer für die gebuchte Ve ranstaltung benannt werden. Sofern dieser seinen Zahlungs-verpflichtungen nachkommt, werden dem ursprünglichen Teilnehmer die Veranstaltungskosten erstattet. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unbe-rührt. b. Wird die Teilnahme am Seminar/Zertifikatslehrgang abgesagt, entstehen bei schriftlicher Vor-lage der Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (es gilt der Eingangsstempel bei der AHV) keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme - auch wegen Krankheit – wird eine Entschädigung ggf. in Höhe von 100 % der Veranstaltungskosten berechnet. Selbst-verständlich kann ein Ersat zteilnehmer zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie Hamburger V erkehrswirt-schaft, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, Tel.: 040 - 374764 - 55, Fax: 040 - 374764 - 955, E - Mail: info@ahv.de. Die Frist erlischt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, da zu diesem Zeitpunkt mit der konkreten Vorbereitung der Dienstleistung begonnen wird. Die Veranstaltungskosten sind spätestens zu Beginn zu zahlen. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter die Kosten für den Teilnehmer, haften beide als Gesamtschuldner für die Ver-anstaltungskosten. 3. Die AHV behält sich vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen werden die bereits eingegangenen Veranstaltungskosten zurückerstat tet. Weitere Ansprüche be-stehen nicht. 4. Bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Fahrzeugen und dergleichen haftet die AHV nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung; eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. 5. Für die Kosten der An - und Abreise haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. 6. Sofern es in den Seminar - , Zertifikats - oder Fortbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausge-schrieben ist, enthalten die Veranstaltungskosten keine Unterbringung und Verpflegung. 7. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern sind nur mit aus-drücklicher schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet. Für unternehmensspezifische Veranstal-tungen und Beratungen gelten besondere Vereinbarungen. 8. Die AHV stellt den Teilnehmern Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche Rechte bleiben bei der AHV. Vervielfältigungen oder die Weitergabe - auch nur auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der AHV g estattet. 9. Personenbezogenen Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdaten-schutzgesetzes im Zusammenhang mit der Kursteilnahme gespeichert und automatisiert verarbei-tet. 10. Es gelten die jeweils vor Veranstaltungsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV ORGANISATORISCHE HINWEISE 1. Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Bei Zertifkatslehrgängen und Fortbildungen ergeben sich die Veranstaltungszeiten aus dem Kalendarium, das auch ab-schnittsweise vorgelegt werden kann. 2. Die Dozenten arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Medien. Bei der Wahl der geeigneten Methode zur Sicherstellung der Veranstaltungsinhalte und zur Gewährleistung einer hohen Trans-fersicherheit sind die Dozenten frei. 3. Tests können internen pädagogischen Zwecken dienen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freigestellt bzw. bei unternehmensinternen Seminaren entsprechend geregelt. Bei Zertifikatslehrgängen mit Abschlusstest ist die Teilnahme zur Erlangung des Zertifikats zwin gend. (Es gelten die jeweils vor Lehrgangsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV) Stand: 01.07.2022 [individuell5] => Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 ANMELDUNG ZUR KURSU SREIHE E - Mail: akdogan@ahv.de (Bitte deutlich lesbar ausfüllen bzw. Z utreffendes ankreuzen) Kurs: Seminar/ Kurs - Nr.: Beginn: Dozent: Name: Vorname: Geburtsdatum: Mobil: Straße: PLZ/Ort: E - Mail_p: (bitte unbedingt angeben) Ausbildungsjahr: E - Mail_g: (bitte unbedingt angeben Firma: Firmenanschrift: Anschrift für Rechnungsstellung: E - Mail für E - Rechnung : Telefon_g: Ansprechpartner/ Ausbilder: E - Mail Ansprechpartner/ Ausbilder: Mit dieser Anmeldung erkenne(n) ich/wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 29.02.2008) an. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden, um sie später zu Werbezwecken (Werbebrief/Telefonwerbung) für die Bildungseinrichtung zu benutzen. Der/die Unterzeichnende kann das Einverständnis jederzeit widerrufen. Verpflichtung/Bestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir übernehmen die Kosten des Seminars für unsere(n) Mitarbeiter/in und erbitten Rechnungserteilung an uns. Der reduzierte Preis kommt zur Anwendung, da wir Mitglied des Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) sind. Wir sind Mitglied des folgenden Kooperationspartners: Ort/Datum Unterschrift Teilnehmer Ort/Datum (Firmen - )Unterschrift/FirmenstempelAllgemeinen Geschäftsbedingungen TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Seminare, Zertifikatslehrgänge und Fortbildungen 1. Seminare sind Tagesveranstaltungen oder Seminarreihen. Zertifikatslehrgänge sind Veranstaltungen mit mehreren Abschnitten und schließen mit einem AHV - Zertifikat ab. Bei Fortbildungen handelt es sich um Veranstaltungen zum Fachkaufmann, Fachwirt oder Betrie bswirt. 2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. a. Für Fortbildungen wird bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von € 100,00 erhoben. Während der Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf von jeweils 6 Monaten nach Beginn der Fortbildung gekündigt werden. In diesem Fall sind die Veranstaltungskosten anteilig zu entrichten. Innerhalb des ersten Monats kann ein Ersatzteilneh-mer für die gebuchte Ve ranstaltung benannt werden. Sofern dieser seinen Zahlungsverpflichtun-gen nachkommt, werden dem ursprünglichen Teilnehmer die Veranstaltungskosten erstattet. Ge-setzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unberührt. b. Wird die Teilnahme am Seminar/Zertifikatslehrgang abgesagt, entstehen bei schriftlicher Vor-lage der Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (es gilt der Eingangsstempel bei der AHV) keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme - auch wegen Krankheit – wird eine Entschädigung ggf. in Höhe von 100 % der Veranstaltungskosten berechnet. Selbstver-ständlich kann ein Ersat zteilnehmer zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Beleh-rung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg , Tel.: 040 - 374764 - 55, Fax: 040 - 374764 - 955, E - Mail: info@ahv.de. Die Frist erlischt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, da zu diesem Zeitpunkt mit der konkreten Vorbereitung der Dienstleistung begonnen wird. Die Veranstaltungskosten sind spätestens zu Beginn zu zahlen. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter die Kosten für den Teilnehmer, haften beide als Gesamtschuldner für die Veranstal-tungskosten. 3. Die AHV behält sich vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen wer-den die bereits eingegangenen Veranstaltungskosten zurückerstat tet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 4. Bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Fahrzeugen und dergleichen haftet die AHV nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung; eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. 5. Für die Kosten der An - und Abreise haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. 6. Sofern es in den Seminar - , Zertifikats - oder Fortbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausgeschrie-ben ist, enthalten die Veranstaltungskosten keine Unterbringung und Verpflegung. 7. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern sind nur mit ausdrück-licher schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet. Für unternehmensspezifische Veranstaltungen und Beratungen gelten besondere Vereinbarungen. 8. Die AHV stellt den Teilnehmern Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Ver-fügung. Sämtliche Rechte bleiben bei der AHV. Vervielfältigungen oder die Weitergabe - auch nur auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der AHV g estattet. 9. Personenbezogenen Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdaten-schutzgesetzes im Zusammenhang mit der Kursteilnahme gespeichert und automatisiert verarbeitet. 10. Es gelten die jeweils vor Veranstaltungsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV ORGANISATORISCHE HINWEISE 1. Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Bei Zertifkatslehrgängen und Fortbildungen ergeben sich die Veranstaltungszeiten aus dem Kalendarium, das auch ab-schnittsweise vorgelegt werden kann. 2. Die Dozenten arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Medien. Bei der Wahl der geeigneten Me-thode zur Sicherstellung der Veranstaltungsinhalte und zur Gewährleistung einer hohen Transfersi-cherheit sind die Dozenten frei. 3. Tests können internen pädagogischen Zwecken dienen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freigestellt bzw. bei unternehmensinternen Seminaren entsprechend geregelt. Bei Zertifikatslehrgängen mit Ab-schlusstest ist die Teilnahme zur Erlangung des Zertifikats zwin gend. (Es gelten die jeweils vor Lehrgangsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV) Stand: 01.07.2022Akademie Hamburger Verkehrswirtschaft GmbH (gemeinnützig) Geschäftsführer: Stefan Saß Uhlandstraße 68 22087 Hamburg E - Mail: info@ahv.de T elefon : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 55 T elefax : 04 0 3 7 4 7 6 4 - 955 W eb : www.ahv.de Sit z de r Gesellschaft : Hamburg Amtsgerich t Hamburg , HR B 41242 Steuer - N r . : 17/423/04929 HAS P A : Kto . 128 0 12 1 88 8 BL Z 20 0 50 5 50 BIC : HASPDEH H XXX IBAN : DE5 1 2005055 0 1280121888 ANMELDUNG ZUM REPETITORIUM SPEDITION Fax - Nr.: 040 – 37 47 64 9 55 E - Mail: jakubaschk@ahv.de (Bitte deutlich lesbar ausfüllen bzw. Z utreffendes ankreuzen) Seminar: Beginn: Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Ort: Telefon_p: Mobil: Ausbildungsabschluss: Firma: Firmenanschrift: Anschrift für Rechnungsstellung: E - Mail für E - Rechnung: Telefon_g: E - Mail: Beruf/Tätigkeit: Mit dieser Anmeldung erkenne(n) ich/wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 29.02.2008) an. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden, um sie später zu Werbe - zwecken (Werbebrief/Telefonwerbung) für die Bildungseinrichtung zu benutzen. Der/die Unterzeichnende kann das Einverständnis jederzeit widerrufen. Ort/Datum Unterschrift Teilnehmer Verpflichtung/Bestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Wir übernehmen die Kosten des Seminars für unsere(n) Mitarbeiter/in und erbitten Rechnungserteilung an uns. Der reduzierte Preis kommt zur Anwendung, da wir Mitglied des Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) sind. wir Mitglied des folgenden Kooperationspartners sind: Ort/Datum (Firmen - )Unterschrift/FirmenstempelAllgemeinen Geschäftsbedingungen TEILNAHMEBEDINGUNGEN für Seminare, Zertifikatslehrgänge und Fortbildungen 1. Seminare sind Tagesveranstaltungen oder Seminarreihen. Zertifikatslehrgänge sind Veranstaltun-gen mit mehreren Abschnitten und schließen mit einem AHV - Zertifikat ab. Bei Fortbildungen handelt es sich um Veranstaltungen zum Fachkaufmann, Fachwirt oder Betrie bswirt. 2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung. a. Für Fortbildungen wird bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsge-bühr von € 100,00 erhoben. Während der Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf von jeweils 6 Monaten nach Beginn der Fortbildung gekündigt werden. In diesem Fall sind die Veranstaltungskosten anteilig zu entrichten. Innerhalb des ersten Monats kann ein Er-satzteilnehmer für die gebuchte Ve ranstaltung benannt werden. Sofern dieser seinen Zahlungs-verpflichtungen nachkommt, werden dem ursprünglichen Teilnehmer die Veranstaltungskosten erstattet. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unbe-rührt. b. Wird die Teilnahme am Seminar/Zertifikatslehrgang abgesagt, entstehen bei schriftlicher Vor-lage der Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn (es gilt der Eingangsstempel bei der AHV) keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme - auch wegen Krankheit – wird eine Entschädigung ggf. in Höhe von 100 % der Veranstaltungskosten berechnet. Selbst-verständlich kann ein Ersat zteilnehmer zu der gebuchten Veranstaltung entsendet werden. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Akademie Hamburger V erkehrswirt-schaft, Uhlandstraße 68, 22087 Hamburg, Tel.: 040 - 374764 - 55, Fax: 040 - 374764 - 955, E - Mail: info@ahv.de. Die Frist erlischt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung, da zu diesem Zeitpunkt mit der konkreten Vorbereitung der Dienstleistung begonnen wird. Die Veranstaltungskosten sind spätestens zu Beginn zu zahlen. Übernimmt der Arbeitgeber oder ein sonstiger Dritter die Kosten für den Teilnehmer, haften beide als Gesamtschuldner für die Ver-anstaltungskosten. 3. Die AHV behält sich vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei Absagen werden die bereits eingegangenen Veranstaltungskosten zurückerstat tet. Weitere Ansprüche be-stehen nicht. 4. Bei Unfällen, Verlust oder Beschädigungen von Kleidungsstücken, Fahrzeugen und dergleichen haftet die AHV nur bei vorsätzlicher Schadenszufügung; eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. 5. Für die Kosten der An - und Abreise haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. 6. Sofern es in den Seminar - , Zertifikats - oder Fortbildungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausge-schrieben ist, enthalten die Veranstaltungskosten keine Unterbringung und Verpflegung. 7. Direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern sind nur mit aus-drücklicher schriftlicher Genehmigung der AHV gestattet. Für unternehmensspezifische Veranstal-tungen und Beratungen gelten besondere Vereinbarungen. 8. Die AHV stellt den Teilnehmern Arbeitsunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Sämtliche Rechte bleiben bei der AHV. Vervielfältigungen oder die Weitergabe - auch nur auszugsweise - sind nur mit schriftlicher Genehmigung der AHV g estattet. 9. Personenbezogenen Daten werden gemäß den Regelungen der DSGVO und des Bundesdaten-schutzgesetzes im Zusammenhang mit der Kursteilnahme gespeichert und automatisiert verarbei-tet. 10. Es gelten die jeweils vor Veranstaltungsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV ORGANISATORISCHE HINWEISE 1. Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen. Bei Zertifkatslehrgängen und Fortbildungen ergeben sich die Veranstaltungszeiten aus dem Kalendarium, das auch ab-schnittsweise vorgelegt werden kann. 2. Die Dozenten arbeiten mit unterschiedlichen Methoden und Medien. Bei der Wahl der geeigneten Methode zur Sicherstellung der Veranstaltungsinhalte und zur Gewährleistung einer hohen Trans-fersicherheit sind die Dozenten frei. 3. Tests können internen pädagogischen Zwecken dienen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freigestellt bzw. bei unternehmensinternen Seminaren entsprechend geregelt. Bei Zertifikatslehrgängen mit Abschlusstest ist die Teilnahme zur Erlangung des Zertifikats zwin gend. (Es gelten die jeweils vor Lehrgangsbeginn aktuellen Teilnahmebedingungen der AHV) Stand: 01.07.2022 [15] => [individuell6] => [16] => [individuell7] => [17] => [individuell8] => [18] => [individuell9] => [19] => [individuell10] => [multisort] => AR 20/2026 ))
AR20/2026

Nutzen Sie die Möglichkeiten des VHSp


Terminkalender

karriere:dual 21. März Agentur für Arbeit
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 23. März VHSp-Geschäftsstelle
Vorstandssitzung 25. März VHSp-Geschäftsstelle
Mitgliederversammlung 20. April Hotel Hafen Hamburg
DSLV-Kommission Berufliche Bildung 07. Mai DSLV Bundesverband Spedition und Logistik
Verabschiedung der Auszubildenden 30. Juni Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik
Sommerfest 03. September Anglo-German Club
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik 07. September Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr 08. Oktober VHSp-Geschäftsstelle
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition 04. Dezember Anglo-German Club
Ausbildungsmesse Just in time 20. Januar Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit
21 Mär
karriere:dual Sonstiges Agentur für Arbeit 10.00 Uhr
23 Mär
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 14:30 Uhr
25 Mär
Vorstandssitzung Versammlung VHSp-Geschäftsstelle 14.30 Uhr
20 Apr
Mitgliederversammlung Versammlung Hotel Hafen Hamburg 14:30 Uhr
07 Mai
DSLV-Kommission Berufliche Bildung Versammlung DSLV Bundesverband Spedition und Logistik 10.30 Uhr
30 Jun
Verabschiedung der Auszubildenden Versammlung Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik 16.00 Uhr
03 Sep
Sommerfest Versammlung Anglo-German Club 16:00 Uhr
07 Sep
Sitzung Fachausschuss Lagerei- und Distributionslogistik Fachausschusssitzung Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG 15:00 Uhr
08 Okt
Sitzung Fachausschuss Schienengüterverkehr Fachausschusssitzung VHSp-Geschäftsstelle 15:00 Uhr
04 Dez
Sitzung des Fachausschusses Seehafenspedition Fachausschusssitzung Anglo-German Club 16:00 Uhr
20 Jan
Ausbildungsmesse Just in time Sonstiges Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit 11.00 Uhr

Beschreibung

Wie in jedem Jahr wird der VHSp mit einem Gemeinschaftsstand auf der karriere:dual vertreten sein und für das Duale Studium Hamburger Logistik-Bachelor werben.

Datum / Uhrzeit

21.03.2026
10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Agentur für Arbeit Hamburg
Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg

Beschreibung

Die Mitglieder des Fachausschusses Seehafenspedition kommen zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2026 zusammen.

Datum / Uhrzeit

23.03.2026
14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

25.03.2026
14.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Datum / Uhrzeit

20.04.2026
14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Hotel Hafen Hamburg / Elbkuppel Seewartenstraße 9
20459 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.05.2026
10.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Veranstalter / Ort

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik Friedrichstraße 155
10117 Berlin

Datum / Uhrzeit

30.06.2026
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstalter / Ort

VHSp und Berufliche Schule
Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik Brekelbaumspark
22537 Hamburg

Datum / Uhrzeit

03.09.2026
16:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Datum / Uhrzeit

07.09.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Logistik Centrum Hamburg Hinderer GmbH & Co. KG Wilhelm-Iwan-Ring 11
21035 Hamburg

Datum / Uhrzeit

08.10.2026
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Veranstalter / Ort

2. OG Uhlandstr. 68
22087 Hamburg

Beschreibung

Am heutigen Tage findet die letzte Sitzung des Fachausschusses Seehafenspeditionin diesem Jahr statt.

Datum / Uhrzeit

04.12.2026
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure e.V.
Harvestehuder Weg 44
20149 Hamburg

Beschreibung

Zum 10. Mal organisieren die Agentur für Arbeit und der VHSp die eigene Ausbildungsmesse "Just in time". Es werden 200 bis 300 Jugendliche aus den Abschlussjahrgängen 2027 erwartet, die explizit einen Ausbildungsplatz in der Logistikbranche suchen.

Datum / Uhrzeit

20.01.2027
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Veranstalter / Ort

Verein Hamburger Spediteure und Jugendberufsagentur Hamburg
Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg